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Vorbemerkungen zu den LEISTUNGSVERZEICHNISSEN
Abfuhr von Inhalten aus Kleinen Kläranlagen (Gebietskläranlagen), Kleinkläranlagen und Sammelgruben beim Abwasser-Zweckverband Südholstein (AZV)
Abflusslose Sammelgruben (SG) Abwasser aus den Sammelgruben ist fachgerecht gemäß den gültigen Bestimmungen und nach Vorgabe des Auftraggebers zu entnehmen. Je nach Größe des eingesetzten Fahrzeuges können für die Entleerung mehrere An- und Abfahrten erforderlich werden. Die einzelnen abgefahrenen Mengen müssen zu einer Gesamtmenge zusammengefasst werden. Vergütet werden nur eine Aufwandspauschale und die dazugehörige gesamte zu der Einleitstelle transportierte Abwassermenge. Mehrfachanfahrten sind in die Einheitspreise des Leistungsverzeichnisses mit einzuberechnen.
Jegliche Nebenarbeiten, wie die Leitungsverlegung in der jeweils erforderlichen Länge von der Anlage bis zum Fahrzeug sowie das Öffnen und Schließen der Anlagenabdeckungen - auch im Winter bei Frost -, das Lösen des abgesetzten Schlammes sowie von Schwimmschlammdecken, die Beseitigung von Verschmutzungen, der Transport und die Einleitung in die vorgegebenen Einleitstellen, sind in den Einheitspreis mit einzuberechnen. Erschwernisse durch Form und Lage der Grundstücke, eventuelle Wartezeiten bei der jeweiligen Einleitstelle und eventuelle Dokumentationen (z.B. bei Defekten an einer Anlage) sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen. Der Preis ist für alle in einem Los zusammengefassten zu entsorgenden Grundstücke mit SG einheitlich zu gestalten.
Kleinkläranlagen (KKA) und kleine Kläranlagen Schlämme oder Schlamm-/Abwassergemische aus Kleinkläranlagen und kleinen Kläranlagen müssen fachgerecht gemäß den gültigen Bestimmungen und nach Vorgabe des Auftraggebers entnommen werden. Jegliche Nebenarbeiten, wie das Öffnen der Anlage (alle Abdeckungen, je nach Anzahl der vorhandenen Kammern und Bauart), die Leitungsverlegung in der jeweils erforderlichen Länge von der Anlage bis zum Fahrzeug, das Aufnehmen des Saugschlauches, das Schließen der Anlage, auch im Winter bei Frost, das Lösen des abgesetzten Schlammes sowie von Schwimmschlammdecken und die Beseitigung von Verschmutzungen, Transport des Schlamms oder Schlamm-/Abwassergemisches und Einleitung in die vorgegebene Einleitstelle, sind in den Einheitspreis mit einzuberechnen.
Berechnet wird nur die zur angegebenen Einleitstelle transportierte Schlamm- oder Schlamm- /Abwassergemischmenge, inklusive der für die Anlage zugehörigen Aufwandspauschale. Mögliche Mehrfachanfahrten sind in den Einheitspreis mit einzuberechnen. Erschwernisse durch Form und Lage der Grundstücke, eventuelle Wartezeiten bei der jeweiligen Einleitstelle sind ebenfalls in den Einheitspreis einzurechnen.
In Abhängigkeit vom Nutzvolumen, der Auslastung sowie der jeweiligen Anlagenart kann es zu Entleerungsintervallen von bis zu fünf Jahren kommen. Bei der Kalkulation ist davon auszugehen, dass in den Auftragsjahren die Anzahl der zu entschlammenden Kleinkläranlagen jährlich schwankend ist. Entsprechende Transportkapazitäten sind vorzuhalten.
Anlagenanzahl Die Anlagenanzahl wurde im Juni 2026 von den Abwasserbeseitigungspflichtigen ermittelt und ist den Tabellen zu entnehmen, die den Losen beigefügt sind. Die Mengenangaben in den beigefügten Tabellen beruhen auf Erfahrungswerten aus Abfuhren der letzten Jahre und können nur als Richtwerte angesehen werden.
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Aufwandspauschale Die Aufwandspauschale beinhaltet die Anfahrt sowie das fachgerechte Entnehmen des Abwassers oder Schlamms oder Abwasser-/Schlammgemisches gemäß den gültigen Bestimmungen, inklusive jeglicher Nebenarbeiten. Die Aufwandspauschale berechnet sich für jede tatsächlich durchgeführte Abfuhr als Preis in €/Anfahrt.
Einheitspreis für Abwasser aus Sammelgruben Der Einheitspreis für Abwasser beinhaltet den Transport des entnommenen Abwassers und die Einleitung in die vorgegebene Einleitstelle. Er berechnet sich als €/m³ für jeden transportierten und eingeleiteten m³ Abwasser.
Einheitspreis für Schlamm bzw. Schlamm-/Abwassergemische aus Kleinkläranlagen und kleinen Kläranlagen Der Einheitspreis für Schlamm bzw. Schlamm-/Abwassergemische beinhaltet den Transport des entnommenen Schlammes oder Schlamm-/Abwassergemisches und die Einleitung in die vorgegebene Einleitstelle. Er berechnet sich als €/m³ für jeden transportierten und eingeleiteten m³ Schlamm bzw. Schlamm-/Abwassergemisch.
Zuschlag Notabfuhr Notabfuhren sind außerplanmäßige Entleerungen und Entschlammungen aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse, die einen sofortigen Einsatz, auch an Sonn- und Feiertagen (24/7) erforderlich machen. Die Kosten für die Notabfuhr sind im Leistungsverzeichnis als Zuschlagsposition zur Aufwandspauschale des jeweiligen Anlagentyps zu berücksichtigen.
Die Angaben in den Anlagen des Leistungsverzeichnisses sind anonymisiert. Die Übergabe des vollständigen Datensatzes erfolgt erst nach Vertragsabschluss und nach Unterzeichnung eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung gem. Art. 28 DSGVO.
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