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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
Zusammenfassung
Dieser Leitfaden bietet Anregungen für ein umfassendes Schutzkonzept mit Empfehlungen von be- währten Maßnahmen zum Schutz gegen vielfältige Gefahren, die auf Baustellen auftreten können, z. B. Brand, Einbruchdiebstahl, Unwetter, und enthält zudem beispielhafte Zuordnungen der Verant- wortlichkeit an Schnittstellen der Bauprozesse, eine Muster-Gefährdungsbeurteilung und umfangreiche Muster-Checklisten.
Die vorliegende Publikation ist unverbindlich. Die Versicherer können im Einzelfall auch andere Sicherheitsvor- kehrungen oder Installateur- oder Wartungsunternehmen zu nach eigenem Ermessen festgelegten Konditionen akzeptieren, die diesen technischen Spezifikationen oder Richtlinien nicht entsprechen.
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VdS 2021 : 2016-06 (02) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden
für ein umfassendes Schutzkonzept
Inhalt
Zusammenfassung ...................................................................................................................................2
1 Vorbemerkungen ..........................................................................................................................5
2 Anwendungsbereich .....................................................................................................................5
3 Gefahren und Risiken ....................................................................................................................6
4 Schutzziele und Schutzkonzepte ..................................................................................................6
5 Brandschutzmaßnahmen .............................................................................................................7 5.1 Hinweise für die Planung der Bauausführung ....................................................................................7 5.2 Baustellenorganisation .........................................................................................................................7 5.3 Einrichtung der Baustelle .....................................................................................................................8 5.4 Zündquellen ...........................................................................................................................................8 5.5 Schutz vor Brandstiftung ......................................................................................................................9 5.6 Umgang mit brand- und explosionsge fährlichen Stoffen .................................................................11 5.7 Gefährdete Räume .............................................................................................................................11 5.8 Branderkennung, Brandmeldung und Brandbekämpfung ..............................................................12 5.9 Übergang von der Bau- zur Nutzungsphase .....................................................................................13
6 Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl ....................................................................................13 6.1 Umzäunung der Baustelle ..................................................................................................................14 6.2 Be- und Überwachung der Baustelle .................................................................................................14 6.3 Sicherung von Baumaschinen ............................................................................................................14 6.4 Sicherung von Containern sowie Büro- und Lagerräumen ..............................................................15 6.5 Verhaltensweise nach einem Diebstahl .............................................................................................16
7 Schutzmaßnahmen gegen Naturg efahren ..................................................................................16 7.1 Allgemeines .........................................................................................................................................16 7.2 Überschwemmung ..............................................................................................................................17 7.3 Sturm ..................................................................................................................................................18 7.4 Frost .....................................................................................................................................................19
8 Schutz vor Beschädigung und Ver schmutzungen durch die am Bau Beteiligten .......................20 8.1 Verschmutzungen von empfindlichen Bauteilen ..............................................................................20 8.2 Mechanische Beschädigung ...............................................................................................................21 8.3 Schweiß- und Trennschneidarbeiten .................................................................................................21 8.4 Unsachgemäße Reinigung ..................................................................................................................21 8.5 Verätzungen ........................................................................................................................................22
9 Notfallplan ..................................................................................................................................22
10 Literatur/Quellen .........................................................................................................................22
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Anhang 1 – Beispiele zu Schnittstellen und Verantwortlichkeiten für Schutz konzepte und -maßnahmen bei der Bauplanung und -ausführung .......................................................................24
Anhang 2 – Muster-Checkliste zur Beurteilung des konkreten Projekts und Planung notwendiger Schutzmaßnahmen in unters chied lichen Bauphasen .......................................................25
Anhang 3 – Muster-Checklisten .............................................................................................................27
Anhang 4 – Muster der Gefährdungsbeurteilung (BFA im HDB und BG Bau) .........................................38
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VdS 2021 : 2016-06 (02) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
Dieser Leitfaden wurde vom Gesamtverband der konzept aufzu stellen. Vor der Bauplanung sollte Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Zu- deshalb stets betrachtet werden, welche Gefahren sammenarbeit mit dem Zentrum für wissenschaft- und Risiken vor handen bzw. mit dem Bauvorha- liche Weiterbildung der Fachhochschule Köln er- ben verbunden sind. Deme nt sprechend können arbeitet. die in diesem Leitfaden empfohlenen Maßnahmen je nach den anstehenden Bauauf gaben/-projekten modular herangezogen werden. 1 Vorbemerkungen
Die nachstehenden Ausführungen sollten Anre- Als Hilfestellung für die Praxis ist im Anhang 2 eine gung und Anl eitung für ein umfassendes Schutz- Tabelle bereit gestellt, die eine objektspezifische konzept gegen die viel fältigen Gefahren auf Bau- Planung von Maß nahmen gemäß Empfehlungen stellen, z. B. Brand, Ein bruch d iebstahl und Unwet- des vorliegenden Leitfadens und ihre Zuordnung ter geben. Diese Ge fahren sind er fahrungsgemäß zu unter schied lichen Bauleistungs sparten bzw. eine ernste Bedrohung für -phasen ermöglichen. Damit sollen die Sicher- heits ver antwortlichen eines konkreten Projekts bei (cid:74) das zu erstellende Bauwerk, ihren Arbeiten gezielt unter stützt werden. (cid:74) die auf der Baustelle befindlichen Anlagen und Ein richtungen, Im Anhang 3 sind Muster-Checklisten für die Risi- (cid:74) den Baubetrieb und koanalyse als unverbindliche Hilfestellung für die (cid:74) die termingerechte Fertigstellung Praxis enthalten, um eine mögliche Gefährdung der Baustelle zu beurteilen und ggf. geeignete und können durch vorbeugende Maßnahmen wirk- Maßnahmen abzuleiten. Diese und die in diesem sam ver mindert werden. Leitfaden empfohlenen Maßnahmen sollten die Ge fährdungs beur teilung gemäß Arbeitsschutzbe- Gesetzliche und behördliche Vorschriften sowie stimmungen er gänzen. Ein unverbindliches Muster objekt- bzw. projektspezifische Vereinbarungen für eine Gefährdungsbeurteilung (aus: „Muster- mit dem jeweiligen Ver sicherer bleiben von diesem Gefährdungsbeurteilungen Maschineller Tunnel- Leitfaden unberührt. Dazu gehören insbesondere vortrieb, Gefährdungen: Erkennen, Beurteilen, Be- auch Anforderungen zum Personen- und Unfall- seitigen” der Bundesfachabteilung Unterirdisches schutz, die nicht Gegenstand des vorliegenden Bauen im Hauptverband der Deutschen Bauindu- Leitfadens sind. strie e. V. in Zusammenarbeit mit der BG Bau Be- rufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, April 2009) Es ist zu empfehlen, Schutzmaßnahmen gegen ist dem Anhang 4 zu entnehmen. bau stellen typische Gefahren, z. B. Bereitstellung von Löschmittel und Brandwachen bei feuergefähr- Aufgrund besonderer Verhältnisse, z. B. Arbeits- lichen Arbeiten oder Sicherungs maßnahmen ge- verfahren und Fluchtweg situationen, können bei gen Diebstahl, einschließlich deren Zus tändigkeit konkreten Bauvorh aben ggf. weiterführende Maß- bereits bei der Planung und Aus schreibung zu nahmen erforderlich bzw. abweichende Vorkeh- berücksichtigen und in Abstimmung zwischen rungen sinnvoll sein. Für weitergehende Informa- den Beteiligten vertraglich zu vereinbaren. Auch tion wird auf Richtl inien, Merkb lätter und Rege- sollte der Sachversicherer frühzeitig ein gebunden lungen weiterer Institutionen hingewiesen. werden. Erfahrungs gemäß können so be sondere Risiko potenziale und erforderliche Schutz maß- Dieser Leitfaden basiert auf den heutigen Erkennt- nahmen rechtzeitig aufgezeigt werden. nissen der Schadenverhütung. Falls sich grund- sätzliche Änderungen bezüglich der Schadenpo- Eine Übersicht von Schnittstellen und Verantwort- tenziale auf Baustellen ergeben, ist beabsichtigt, lichkeiten der am Bau Beteiligten und ihre Ab- diesen Leitfaden in Abstimmung mit der Baup raxis grenzung in der Praxis, die bei der Planung und zu aktualisieren. Bauausführung ineinandergreifen und ineinander übergehen, ist im Anhang 1 beispielhaft enthalten. 2 Anwendungsbereich Die in diesem Leitfaden empfohlenen Maßnahmen ba sie ren auf Schadenerfahrungen der Versicherer Die nachstehenden Ausführungen finden Anwen- in unter schiedl ichen Bauleistungssparten und be- dung auf Baustellen und bei allen Arbeiten zur rücksichtigen den Stand der Technik. Angesichts Herstellung, Instand setzung und Änderung sowie der Verschiedenheit von Bauvorh aben, ihrer un- bei der Beseitigung von bau lichen Anlagen. Dies terschiedlichen Größe und des Baufort schritts ist schließt auch die hierfür vorber eitenden und ab- es nicht möglich, ein allgemein gültiges Schutz- schließenden Arbeiten ein.
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Die hier beschriebenen Schutzmaßnahmen Darüber hinaus sollten mögliche versicherungs- und -konzepte ersetzen nicht die Auflagen aus technische Aus wirkungen berücksichtigt werden. Versicherungsver trägen.
4 Schutzziele und Schutzkonzepte 3 Gefahren und Risiken In diesem Leitfaden werden insbesondere Baustellen sind insbesondere dadurch gekenn- Schutzmaß nahmen zur Ver meidung von Sach- zeichnet, dass schäden einschließlich Bauz eitver zögerungen vor- gestellt. (cid:74) Sicherheitseinrichtungen noch nicht betriebs- bereit sind, Diese Schutz maßnahmen sollten in ein Schutz- (cid:74) brandschutztechnische Unterteilungen noch konzept zur Sicherung der Baustelle sinnvoll inte- nicht fertiggestellt sind, griert werden, um durch deren Zusammenwirken (cid:74) empfindliche und hochwertige Bauteile dem die projektspezifischen Gefährdungen zu beherr- Baustellen betrieb oft ungeschützt ausgesetzt schen und die jew eils relevanten Schutzziele zu sind und besonderen Schutz benötigen, erreichen. (cid:74) die äußere Hülle des Gebäudes zum Schutz gegen Witterung und unbefugten Zutritt meist Ein Schutzkonzept für Baustellen kann beein flusst über längere Zeit nicht geschlossen ist. werden von unter schied lichen Faktoren, z. B.:
Bauwerke und Baustellen sind in der Bauphase ei- (cid:74) Größe, Lage und Art der Baustelle ner Vielz ahl von Gefahren ausgesetzt: (cid:74) Akzeptanz der Baumaßnahme (cid:74) Witterungseinflüsse (cid:74) Angelieferte oder bereitgestellte Bau- und Hilfsstoffe so wie Packmittel und Abfälle bil- Im Anhang 2 dieses Leitfadens sind Check listen für den gerade in der Errichtungs phase eine die objekt spezifische Erarbeitung eines ganzheit- höhere Brandlast und erhöhen die Brandaus- lichen Schutzk onzepts angefügt. breitungsgefahren. (cid:74) Feuergefährliche Arbeiten, wie z. B. Schwei- Die Durchführung einer Ge fährdungsbeurteilung ßen, Trenn schneiden oder Heißklebearbeiten, (siehe auch Anhang 4), die Definition der Schutz- können diese Brand lasten entzünden. ziele und die Ers tellung eines Schutzkonzepts ge- (cid:74) Weitere Brandentstehungsgefahren können mäß dem vorliegenden Leitfaden sollten bereits bei sich er fahrungsgemäß z. B. durch Rauchen der Vorplanung berücksichtigt und ents prechend oder defekte Elekt ro geräte ergeben. ausgeschrieben werden. (cid:74) Fremde Personen können durch den Bau- stellenbetrieb an ge zogen werden. Daraus Im Rahmen des Schutzkonzepts muss das Zu- resultiert eine erhöhte Dieb stahls-, Vandalis- sammenw irken einzelner Schutzmaßnahmen mus- und Brandstiftungsgefahr, auch für Bau- überprüft werden, um eine gegenseitige Beein- maschinen und -fahrzeuge. trächtigung zu vermeiden und eine optimale Er- (cid:74) Baugruben sind durch Hochwasser und Stark- gänzung der Schutzfunktionen sicherzustellen. regen gef ährdet . (cid:74) Öffnungen im Dach und in der Fassade bieten Zudem sollten mit dem Bauf ortschritt die einzel- Angriffs punkte für Wind, Niederschlag und nen Schutz maßnahmen überprüft sowie ggf. den Frost. veränderten Ge geben heiten und damit der jewei- (cid:74) Durch mangelnde Schutzmaßnahmen und ligen Gefahrlage ange passt werden. Hierfür sind durch Fahr lässigkeit der am Bau Beteiligten können hochwertige, empfindliche Bauteile (cid:74) mögliche Gefahren und Risiken zu identifizieren, verschmutzt oder geschädigt werden. (cid:74) relevante Schutzziele zu definieren und (cid:74) alle Personenkreise der beteiligten Diszipli- Nach einem größeren Schadenereignis können un- nen und Ge werke einschließlich Subunterneh- ter anderem folgende Auswirkungen möglich sein: men entsprechend ein zubinden und erforder- lichenfalls zu unterweisen. (cid:74) Verzögerung der Fertigstellung eines Bauvor- habens Es wird empfohlen, die Überprüfungen zum Nach- (cid:74) Vertragsstrafen (sofern vertraglich vereinbart) weis der Pflichterfüllung zu protokollieren und (cid:74) kostenintensive Folgeschäden an Bauwerk festge stellte Mängel – wenn möglich – unverzüg- und Umwelt lich abzus tellen bzw. aktive Abhilfe zu schaffen.
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5 Brandschutzmaßnahmen 5.2 Baustellenorganisation
Ein kritischer Zustand liegt aus brandschutztech- Die Verantwortung für die Sicherheit und den nischer Sicht vor, wenn z. B. Brandschutz obliegt der Bauleitung.
(cid:74) nahezu alle Werte im Gebäude akkumuliert Die für den Brandschutz benannten Personen sind, sollten die ge samte Baustelle einmal pro Schicht (cid:74) unter Zeitdruck feuergefährliche Arbeiten zu begehen. Dabei ist u. a. zur Minimierung der erledigen sind, Brand last und damit Begrenzung der Brandge- (cid:74) brennbare Baustoffe vorhanden sind und frei fahren der Aspekt Ordnung und Sauberkeit beson- liegen sowie ders zu beachten, wozu u. a. gehört: (cid:74) die geplanten brandschutztechnischen Maß- nahmen bzw. Einrichtungen, z. B. bauliche (cid:74) sichere Lagerung von brennbaren Stoffen, Trennungen, Lösch- und Brandmeldeanlagen, z. B. nach Anforderungen der Sicherheits- noch nicht eingebaut bzw. noch nicht brand- datenblätter schutztechnisch voll wirksam sind. (cid:74) tägliche Beseitigung von brennbaren Pack- mitteln Unter diesen Voraussetzungen ist die Wahrschein- (cid:74) mindestens wöchentliches Aufräumen der lichkeit des Schadeneintritts und der Schaden- Baustelle erweiterung als hoch zu bewerten. Die Situation (cid:74) Freihaltung der Aufstell- und Bewegungs- kann noch dadurch vers chärft werden, wenn die flächen für die Feuerwehr sowie der Flucht- zur Brandbekämpfung erforder lichen Aufs tell- und Rettungswege und Bewegungsflächen der Feuerwehr sow ie (cid:74) regelmäßige Überprüfung der Funktionsbe- Flucht- und Rettungswege blockiert sind. reitschaft aller sicherheitstechnischen Anla- gen und Einrichtungen (cid:74) Schutz mobiler Sicherheitseinrichtungen, z. B. 5.1 Hinweise für die Planung der Feuer löscher, Löschschläuche, gegen unbe- Bauausführung fugten Zugriff bzw. Diebstahl
Die Ausführung baulicher Brandschutzmaßnah- Während der Begehung festgestellte Mängel sind men kann den Brandschutz während der Bau- aufzunehmen und unverzüglich abzustellen, um phasen positiv beein flussen. Dementsprechend erhöhte Brandgefahren und/oder eine Beeinträch- sollten bereits beim Rohbau tigung von Schutzfunktionen zu vermeiden.
(cid:74) Brandwände geschossweise mit dem Baufort- Ein Brand muss umgehend der Feuerwehr und schritt errichtet werden, den Verantwortlichen für die Baustelle, z. B. der (cid:74) Feuerschutz- und Rauchschutztüren und -tore Baul eitung, gemeldet werden. möglichst frühzeitig eingebaut und in Betrieb genommen werden, Alle Personen auf der Baustelle, z. B. Generalun- (cid:74) Treppenräume geschossweise mit dem Bau- ternehmer. Subunternehmer, sind vor Aufnahme fortschritt aus geführt werden, damit Flucht- der Tätigkeit bzw. vor dem Betreten der Baustel- und Rettungswege so wie der Zugang für die le in das bestehende Sicherheits konzept einzu- manuelle Brandbekämpfung im Brandfall weisen, damit sie sich im Ernstfall richtig verhal- sichergestellt sind, ten können. Es empfiehlt sich, diese Einweisung (cid:74) Wände innerhalb der Brandabschnitte mög- schriftlich bestätigen zu lassen. lichst früh zeitig errichtet werden, (cid:74) Blitzschutzanlagen frühzeitig installiert und in Betrieb ge nommen werden (siehe VdS 2010 Risikoorientierter Blitz- und Überspannungs- schutz; Richtlinien zur Schadenverhütung).
Ist es nicht möglich, die Öffnungen in baulichen Trennungen (Wänden, Decken) aufgrund des Bau- fortschritts frühzeitig abzu schotten, sind diese nach Möglichkeit temporär zu schließen und damit Gefahren einer großflächigen Brand ausb reitung über die Öffnungen zu begrenzen.
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5.3 Einrichtung der Baustelle Hinweis: siehe
Nachfolgende Brandschutzmaßnahmen sollten (cid:74) VdS 2000 Brandschutz im Betrieb; Leitfaden bereits bei der Planung der Baustelle beachtet für Brand schutz werden: (cid:74) DIN 4844 Graphische Symbole – Sicherheits- farben und Sicherheitszeichen (cid:74) Als Bauhilfsmittel (z. B. Gerüste) sollten mög- (cid:74) DIN 14095 Feuerwehrpläne für bauliche Anlagen lichst nicht brennbare Materialien eingesetzt werden. 5.4 Zündquellen (cid:74) Behelfsgebäude (Baubüro, Aufenthaltsräume, Material lager usw.) sollten aus nicht brenn- 5.4.1 Feuergefährliche Arbeiten und baren oder zumindest aus schwerentflamm- Feuerstätten baren Baustoffen be stehen. (cid:74) Bei der Aufstellung von Bauunterkünften Zu den häufigen Ursachen für Brandschäden auf (Container usw. ) und Behelfsbauten (Werk- der Baustelle gehören erfahrungsgemäß: stätten, Lager für Bau- und Arbeitsstoffe) sind ausreichende Sicherheitsab stände ein- (cid:74) feuergefährliche Arbeiten zuhalten, um einer Brandübertragung durch (cid:74) Betreiben von Feuerstätten und anderen Wärme strahlung und Funkenflug vorzubeugen feuergefähr lichen Geräten sowie der Feuer wehr Feuerlösch- und Ret- (cid:74) Erwärmen von Baustoffen tungsmaßnahmen zu ermög lichen. (cid:74) Behelfsbauten (Werkstätten, Lager für Bau- und Arbeitsstoffe) sollten von außen deutlich erkennbar gekenn zeichnet werden. Die tech- nischen Regeln über gefährliche Arbeitsstoffe und brennbare Flüssigkeiten sind zu bea chten. (cid:74) Personalunterkünfte, speziell Kochstellen, sollten für Sofortmaßnahmen zur Brand- bekämpfung mit Feuerlöschern und Lösch- decken ausgestattet sein. Bei größeren Unterkünften kann die Installation von Wand- hydranten sinnvoll sein. (cid:74) Lager für brennbare und explosionsgefähr- liche Stoffe sowie Ausrüstungen im Freien Abb. 1: Typische Zündquellen auf der Baustelle, sollten einen ausreichenden Abstand (20 m) Quelle: VdS 2216 zu Gebäuden aufweisen. (cid:74) Lager für brennbare und explosionsgefähr- Feuergefährliche Arbeiten bedürfen der schrift- liche Stoffe sowie Ausrüstungen im Gebäude lichen Ge nehmigung und sollten stets mit der Bau- sollten mindestens feuerbeständig von ande- leitung abgestimmt werden. Schutzm aßnahmen ren Gebäudebereichen abgetrennt werden. für feuergefährliche Arbeiten sind zwecks Auf- rechterhaltung ihrer Wirksamkeit den objekt- Hinweis: siehe spezifischen Gegebenheiten anzupassen (siehe Abb. 2). (cid:74) VdS 195 Technischer Leitfaden der Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung; Hinweis: siehe Risiken, Schutzziele, Schutzkonzepte und Schutz maßnahmen (cid:74) VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtli- (cid:74) VdS 2234 Brandwände und Komplextrennwände; nien für den Brandschutz Merkblatt für die Anordnung und Ausführung (cid:74) VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, – Muster – Im Einvernehmen mit der zuständigen Brand- (cid:74) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für Feuerge- schutzdienststelle sollten ein Flucht- und Ret- fährliche Arbeiten tungsplan sowie eine Brandschutzordnung erstellt (cid:74) VdS 2074 Auftauarbeiten an wasserführenden werden. Der Flucht- und Rettungsplan ist durch Anlage teilen, Merkblatt für den Brandschutz Aushang bekannt zu geben; die Brandschutzord- (cid:74) BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel nung ist allen Personen auf der Baustelle im je- 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte Ver- weils notwendigen Umfang bekannt zu geben. fahren“ (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – BGR)
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Feuerstätten und sonstige Heizgeräte müssen den Hinweis: siehe allge mein anerkannten Regeln der Technik ent- sprechen und sind so zu installieren, zu betreiben (cid:74) Unfallverhütungsvorschrift; Elektrische und zu warten, dass Brände nicht entstehen kön- Anlagen und Betriebsmittel (BGV A 3) nen. Sie sind (cid:74) VdS 2871 Prüfrichtlinien nach Klausel 3602; Richt linien für die Prüfung elektrischer Anlagen (cid:74) auf nicht brennbaren Unterlagen und mit aus- reichenden Abständen zu brennbaren Gegen- 5.4.3 Rauchen ständen und Bauteilen aufzu stellen und (cid:74) während des Betriebs ausreichend zu beauf- Unkontrolliertes Rauchen stellt erfahrungsgemäß sichtigen. eine permanente Brandgefahr dar. Deshalb
Feuerstätten dürfen insbesondere nicht in Be- (cid:74) ist Rauchen an Orten, an denen entzündliche reichen betrieben werden, in denen und explosionsgefährliche Stoffe verarbeitet bzw. aufbewahrt werden oder explosive Gase, (cid:74) größere Mengen leicht entzündlicher sowie Dampf-Luft-Gemische oder Staub-Luft-Ge- explosionsgefährlicher Stoffe verarbeitet oder mische auftreten können, zu verbieten; gelagert werden, (cid:74) sollte wegen der zuvor genannten Brandent- (cid:74) explosive Gase, Dampf-Luft-Gemische oder stehungs- und Ausbreitungsgefahren geprüft Staub-Luft-Gemische auftreten können. werden, ob auf der Baustelle ein generelles Rauchverbot zu erteilen ist; 5.4.2 Elektrische Installation und Geräte (cid:74) ist das Rauchverbot zur Vermeidung unwis- sentlichen Verstoßes deutlich lesbar zu kenn- Elektroinstallation und elektrische Geräte bilden zeichnen, z. B. durch Anschläge und Aushänge; auf Baustellen eine weitere erhebliche Brand- (cid:74) sollten Raucherinseln eingerichtet werden. gefahr. Starke Beanspruchung sowie erhebliche äußere mechanische und sonstige Einflüsse wie 5.4.4 Sonstige Zündquellen Feuchtigkeit, Stäube etc. sind die Ursachen hierfür. Zündquellen können u. a. auch sein: Typische Schadenursachen sind z. B.: (cid:74) Funkenbildung durch elektrische Stark- und (cid:74) Überlastbetrieb von Elektromotoren und Schwach stromanlagen Kabelrolle (cid:74) funkenreißende Werkzeuge (cid:74) falsche Auswahl von Sicherungen oder Über- (cid:74) Heizgeräte und -öfen sowie Gasheizstrahler brückung von Sicherungen (heiße Oberflächen und Zündeinrichtungen) (cid:74) Überhitzung durch Wärmestau, z. B. Abdecken (cid:74) elektrostatische Entladungen von Heizgeräten (cid:74) offenes Feuer (cid:74) Eindringen von Feuchtigkeit in Anlagen und Betriebsmittel, falsche Auswahl der Schutzart 5.5 Schutz vor Brandstiftung (cid:74) zu kleine Biegeradien von Kabeln und Leitungen (cid:74) Beschädigungen von Kabeln und Leitungen Beweggründe für Brandstiftungen können sehr durch äußere thermische, mechanische und vielfältig sein. Zu nennen sind u. a. Rache, Gel- chemische Einflüsse, z. B.: tungssucht, Hass, Langeweile, Zerstörungswut, (cid:74) Wärmestrahlung von Wärmegeräten Unzufriedenheit mit dem Bauv orhaben oder Fahr- (cid:74) Funken und Schweißperlen durch Schwei- lässigkeit. ßen oder sonstige feuergefährliche Arbeiten (cid:74) Abknicken der Leitungen oder Verlegen auf Das Risiko einer Brandstiftung kann durch geeig- scharfkantigen Unterlagen nete Maß nahmen wirksam begrenzt werden, z. B.: (cid:74) Quetschen oder Überfahren (cid:74) Zugbelastung (cid:74) Schutz vor dem unbefugten Betreten der (cid:74) Chemikalien sowie andere aggressive Medien Baustelle durch einen lückenlosen Bauzaun, (cid:74) Verdecken/Zudecken von Beleuchtungskörpern dessen Elemente z. B. durch Verschraubung fest miteinander verbunden sind, und eine Si- Um eine einwandfreie Funktion der Elektrogeräte cherung der Zu gänge (Siehe auch Abs. 6.1) sicherzustellen, sind diese regelmäßig zu warten (cid:74) Einschränkung ungehinderter Bewegung und zu prüfen. Dies beinhaltet auch eine Sichtprü- durch Zugangs sicherung zu Baugerüsten fung durch den Nutzer vor jeder Benutzung. und Gebäude, wenigstens pro visorisches Ver-
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| Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten wie (cid:134) Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren (Schweißerlaubnis) lfd. Nummer:_______ (cid:134) Trennschleifen (cid:134) Löten (cid:134) Auftauen (cid:134) Heißklebearbeiten (cid:134)______________ | ||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Arbeitsort/-stelle | ___________________________________________________________ | ||||||||||||
| Brand-/explosions- gefährdeter Bereich | Räumliche Ausdehnung um die Arbeitsstelle: Umkreis (Radius) von ........m, Höhe von ........m, Tiefe von ........m | |||||||||||||
| 2 | Arbeitsauftrag (z. B. Träger abtrennen) Arbeitsverfahren | ________________________________________________ | Auszuführen von (Name): | |||||||||||
| 3 | Sicherheitsmaß | nahmen bei Brandgefahr | ||||||||||||
| 3a | Beseitigung der B gefahr | rand- | (cid:134) Entfernen beweglicher brennbarer Stoffe und Gegenstände –– ggf. auch Staubablagerueeeengen (cid:134) Entfernen von Wand- und Deckenverkleidungen, soweeiitt ssiiee brennbare Stoffe abdecken oder verdecken oder selbsstt brennbar sind (cid:134) Abdecken ortsfester brennbarer Stoffe und Gegenstände (z. BB.. Holzbalken, -wände, -fußböden, -gegenständee,, KKuunnssttssttooffteile) mit geeigneten Mitteln und ggf. deren Anfeuucchhtteenn (cid:134) Abdichten von Öffnungen (z. B. Fugen, RRiittzzeenn,, MMaauueerrdduurrcchh-- brüchen, Rohröffnungen, Rinnen, Kaminnee,, SScchhääcchhttee,, zzuu bbee-- nachbarten Bereichen mittels Lehm, Gippss,, MMöörrtteell,, ffeeuucchhttee Erde usw.) (cid:134) | rrrrrr NNaame: _________________ AAuussggeführt: ___________________________ ((UUnntteerrsscchhrriifftt)) | ||||||||||
| 3b | Bereitstellung von Löschmitteln | ttt (cid:134) Feuerlöscher mit (cid:134) WWaasssseerr (cid:134)(cid:134) PPuullvver (cid:134)(cid:134) CCOO22 (cid:134)(cid:134)________________ (cid:134) Löschdecken (cid:134) angeschlossener Wassersscchhllaauucchh (cid:134) wassergefüllter Eimer (cid:134) Benachrichtigen derr FFeeuuerwehr (cid:134) | Name: _______________ Ausgeführt: _________________ (Unterschrift) | |||||||||||
| 3c | Brandposten | ssssss (cid:134) während der ffeeuueerrggeeffäähhrrlliicchheenn AArrbbeeiitteenn Name: | ||||||||||||
| ssssss | ||||||||||||||
| 3d | Brandwache | (cid:134) nach AAbbsscchhlluussss ddeerr ffeeuueerrggeeffäähhrrlliicchheenn AArbeiten Dauueerr:: SSttuunnddee//nn Name: | ||||||||||||
| (cid:134) | nach AAbb | sscchhlluussss ddeerr ffeeuueerrggeeffäähhrrlliicchheenn AArb | ||||||||||||
| Da | uueerr:: | SSttuu | ||||||||||||
| 4 | Sicherheitsmaßnahmen bei EExxpplloossiioonnssgefahr | |||||||||||||
| 4a | Beseitigung der Explosionsgefahr | (cid:134) | Entferrnn Gegens | eenn ssäämmttlliicchheerr eexxpplloo ttäännddee –– aauucchh SSttaauubb | ssiioonnssffäähiger Stoffe und aabblagerungen und Behälter mit ssen Resten itungen beseitigen ehältern, Apparaten oder Rohr- üssigkeiten, Gase oder Stäube ben, ggf. in Verbindung mit n scher Maßnahmen nach EX-RL in scher Überwachung äten für_____________________ | Name: _______________ Ausgeführt: _________________ (Unterschrift) | ||||||||
| ggeeffäähhrrlliicchheemm IInnhhaalltt ooddeerr de | ||||||||||||||
| (cid:134)(cid:134) | uuuuuu EExxpplloossiioonnssggeeffaahhrr iinn RRoohhrrllee | |||||||||||||
| (cid:134)(cid:134) | ||||||||||||||
| luftttt | ||||||||||||||
| (cid:134)(cid:134) | Durchffüü | |||||||||||||
| VVerbindung m | ||||||||||||||
| (cid:134)(cid:134) | AAuuff | sstellen vo | ||||||||||||
| 44bb | ÜÜbbeerrwwaacchhuunngg | (cid:134)(cid:134) | ÜÜbbeerrwwaa | tsmaßnahmen auf Wirksamkeit Name: | ||||||||||
| 4c | AAuuffhheebbuunngg ddeerr SSiicchheerr | - | rlichen Arbeiten Name: | |||||||||||
| hheeiittssmmaaßßnnaah | men | |||||||||||||
| 5 | Alarmiieerruunngg | Standort des nächstgelegenen Brandmelders ____ Telefons ____ | ||||||||||||
| 6 | Auftraggebender Die Maßnahmen nach 3 und 4 tragen den durch die örtlichen Verhältnisse entstehenden Unternehmer (Auftraggeber) Gefahren Rechnung. __________________ ___________________________________________________________________ Datum Unterschrift des Betriebsleiters oder dessen Beauftragten nach § 8 Abs. 2 ArbSchG | |||||||||||||
| 7 | Ausführender Unternehmer Die Arbeiten nach 2 dürfen erst begonnen werden, wenn die (Auftragnehmer) Sicherheitsmaßnahmen nach 3a-3c und/oder 4a, 4b durchgeführt sind. __________________ ______________________________________________ Datum Unterschrift des Unternehmers oder seines Beauftragten | Kenntnisnahme des Ausführenden nach 2 ________________ Unterschrift |
| innen, Kaminnee | |
|---|---|
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|---|---|
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VdS 2036 : 2009-07 (04) Copyright by VdS Schadenverhütung, Amsterdamer Str. 174, D-50735 Köln
Abb. 2: Muster-Schweißerlaubnisschein, Quelle: VdS 2036
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VdS 2021 : 2016-06 (02) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
schließen von Türen und Fenstern im Erdge- Brennbare Baustellenabfälle sind möglichst täg- schoss lich ordnungsg emäß zu entsorgen; Ansamm- (cid:74) ausreichende Beleuchtung der Baustelle lungen brennbarer Bau stellenabfälle sind zur Mi- (cid:74) ständige Be- und Überwachung außerhalb der nimierung der Brandlast zu ver meiden. Arbeitszeit bei Bedarf (cid:74) Beachtung der Sauberkeit und Ordnung Verarbeitungshinweise, Auf schriften und Warn- (cid:74) Lagerung brennbarer Stoffe in sicherer Ent- symbole auf den Behältnissen von Reinigungs-, fernung zum Zaun (z. B. außerhalb der Wurf- Löse-, Isolier-, Anstrich- und Ver siegelungsmitteln weite) sowie Klebstoffe sind zu beachten.
Diesbezüglich sollten das Baustellenpersonal, Besondere Sorgfalt muss der Vermeidung von Fremdfirmen und Aushilfskräfte vor dem ersten Zünd quellen gelten (siehe auch Abschnitt 5.4). Einsatz und auch regelm äßig unterwiesen werden.
5.7 Gefährdete Räume 5.6 Umgang mit brand- und explosionsge- fährlichen Stoffen Als gefährdet gelten alle Räume, von denen auf- grund der Nutzung eine besondere Gefahr ausgeht Brennbare Bau- und Bauhilfsstoffe sowie Bauab- (z. B. hohe Brandlasten oder Gefahrstoffläger) fälle, die eine Brandentstehung und eine Ausbrei- oder bei denen ein Schaden z. B. zu Bauverzöge- tung von Feuer und Rauch begünstigen können, rungen führen kann. Exemplarisch sind hier Räu- sind auf der Baustelle häufig in großer Menge an- me mit hoher Wertkonzentration oder bereits fertig zutreffen. installierte Technikzentralen, deren Wiedera ufbau sich langwierig gestaltet, zu nennen. Diese Räume Gasflaschen dürfen nicht zusammen mit leicht entzünd lichen und brennbaren Stoffen gelagert (cid:74) sollten ständig verschlossen gehalten werden, (cid:74) sind zur Begrenzung der Brandausbreitungs- gefahren mindestens feuerhemmend abzu- trennen, (cid:74) müssen regelmäßig kontrolliert werden, um Gef ährdungen rechtzeitig erkennen zu können, (cid:74) sollten nach Möglichkeit frühzeitig in den Schutz durch Brandmelde- und löschan lagen einbezogen werden, (cid:74) sollten nicht zu anderen Zwecken (z. B. Lage- rung) genutzt werden.
Für die sichere Durchführung feuergefährlicher Abb. 3: Anhäufung brennbarer Stoffe auf der Baustelle, Arbeiten in diesen Räumen sind die Hinweise im Quelle: D. Grüttjen Abschnitt 5.4.1 zu beachten.
werden; sie sind zudem vor Erwärmung, z. B. län- Brennbare Stoffe sollten außerhalb der dafür vor- gerer Sonnenbes trahlung, sowie gegen Schlag, gesehenen Lagerbereiche nur für den Tagesbedarf Stoß, Umfallen und Erschütterung zu schützen. vorgehalten werden.
An den Arbeitsplätzen sollten nur die im Gebrauch Schmierstoffe befind lichen Flaschen aufgestellt sein. Zur Lagerung von Schmierstoffen, z. B. Fetten und Lagerräume für Gasflaschen müssen ausreichend Ölen, sind geeignete Auffangeinrichtungen gemäß be- und entlüftet sein, damit sich keine explosi- gesetzlichen Bestimmungen, z. B. Auffangwan- onsfähige Atmosphäre bilden kann; bei Flüssiggas nen, vorzusehen. dürfen sie nicht unter Erd gleiche liegen. Brennbare Gase Hinweis: siehe TRGS 510 Lagerung von Gefahr- stoffen in ortsbeweglichen Behältern Flüssiggas ist im gasförmigen Zustand schwerer als Luft und kann sich z. B. in Gruben, Kanälen, Kellerräumen und Senken ansammeln. Flüssiggas ist brennbar und bildet mit Luft zünd- bzw. explosi-
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onsfähige Gas-Luft-Gemische, die leicht entzünd- Hinweis: siehe lich sind, z. B. durch Funken. (cid:74) Betriebssicherheitsverordnung mit ihrem Eine Lagerung von Gasflaschen ist u. a. in nachfol- technischen Regelwerk, z. B.: genden Be reichen unzulässig: (cid:74) DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz- Regeln (EX-RL) (cid:74) Arbeitsräumen (nur für den unmittelbaren (cid:74) TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige Bedarf) Atmosphäre (cid:74) Räumen unter Erdgleiche (cid:74) Technische Regel für Gefahrstoffe (cid:74) Bereichen, von denen ausfließendes Gas in (cid:74) TRGS 509 Lagern von flüssigen und Schächte, Gruben, Kellerräume und dergl. ab- festen Gefahrstoffen in ortsfesten fließen könnte Behältern sowie Füll- und Entleer- (cid:74) Treppenräumen, Fluren und Bereichen mit stellen für ortsbewegliche Behälter Flucht- und Rettungswegen (cid:74) TRGS 510 Lagerung von Gefahr- stoffen in ortsbeweglichen Behältern Hinweis: siehe TRGS 510 Lagerung von Gefahr- stoffen in ortsbeweglichen Behältern 5.8 Branderkennung, Brandmeldung und Brandbekämpfung Erforderliche Maßnahmen sind in den Checklisten zum Abschnitt 5.7 im Anhang 3 aufgeführt. Erfahrungsgemäß kann ein Brand umso wirk- samer bekämpft werden, je früher er entdeckt Eine Lagerung von Flüssiggasflaschen sollte aus wird. Um eine rechtzeitige Alarmierung und da- brandschutztechnischen Gründen möglichst im mit auch eine Begrenzung der Brandausbreitung Freien in dafür vorgesehenen Bereichen erfolgen. durch die Brandbekämpfung zu erm öglichen, ist es erforderlich, Hinweis: siehe (cid:74) Brandmelde- und Alarmierungseinrichtungen (cid:74) VdS 2869 Umgang mit Flüssiggasflaschen frühzeitig in Betrieb zu nehmen, ggf. auch mo- (cid:74) DIN EN 14470 Feuerwiderstandsfähige La- bile Brandmeldean lagen; gerschränke – Teil 2: Sicherheitsschränke für (cid:74) Feuerlöschmittel und -geräte ständig funkti- Druckgasflaschen onsbereit zu halten; (cid:74) Betriebssicherheitsverordnung mit ihrem (cid:74) Rettungswege und Feuerwehrzufahrten frei zu technischen Regelwerk (TRBS), z. B.: halten und zu kenn zeichnen; sie dürfen nicht (cid:74) TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige als Lager- und Abstell flächen genutzt werden; Atmosphäre (cid:74) brandschutztechnische Abtrennungen ein- (cid:74) TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in schließlich Abschottungen möglichst frühzei- ortsbeweglichen Behältern tig zu realisieren. (cid:74) BGV D34 Ver wendung von Flüssiggas (in der Fassung vom 1.1.1997 sowie Durch- Hinweis: siehe ASR A 2.2 führungsanweisungen zur BGV D34 vom April 1998) Für Baustellen mit ggf. komplex umbauter Umge- (cid:74) DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz- bung und für räumlich ausgedehnte Baustellen Regeln (EX-RL) (Fläche und/oder Höhe über oder unterhalb der Ge- lände-Oberfläche) mit einer größeren Anzahl paral- Brennbare Flüssigkeiten lel arbeitender Personen werden zunehmend draht- los vernetzte mobile Brandmelder (Druckknopf-, Hoch- und leichtentzündliche sowie entzündliche Rauch- und Wärmemelder) eingesetzt, um alle Flüssigkeiten, z. B. Lacke, Lösungs- und Beschich- relevanten Baustellenzonen zu überwachen. Diese tungsmittel, sollten in gesicherten Bereichen ge- Brandmelder müssen den anerkannten Regeln der lagert werden, weil sie bei ungesicherter Aufbe- Technik entsprechen und eindeutig die einzelnen wahrung/Bereitstellung ein erhöhtes Brand- und Baustellenbereiche, wo ein Brand ausbrechen kann, Umweltrisiko darstellen. Erforderliche Schutz- identifizieren können, sie sollen unabhängig von der maßnahmen sind in den Checklisten 5.7 enthalten. ggf. fehlenden Energieversorgung auf der Baustelle funktionieren und zudem für die Einsatzumgebung (z. B. Staubbelastung, Witterungseinflüsse) geeig- net sein, damit Brandfälle zuverlässig detektiert werden können und eine ggf. notwendige Evakuie- rung rechtzeitig veranlasst wird.
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Mobile Brandmelder zur Alarmierung und Evaku- 5.9 Übergang von der Bau- zur ierung der Baustellen können ggf. auch zum ver- Nutzungsphase besserten Sachschutz auf Baustellen beitragen, sofern in Abstimmung mit dem Versicherer und Aus Termingründen wird hochwertiger und emp- der örtlichen Feuerwehr eine rechtzeitige Einlei- findlicher Ge bäudeinhalt, z. B. Anlagen und Einrich- tung der qualifizierten Brandbekämpfung sicher- tung sowie Lager güter, vielfach bereits vor der offizi- gestellt ist. ellen Übergabe zur Nutzung ins Gebäude gebracht, obwohl an der Gebäudet echnik bzw. am Gebäude Mobile Brandmelder ersetzen nicht Begehungen noch gearbeitet wird und die zu in stallierenden durch entsprechende Sicherheits- und Fachfirmen Brandschutzmaßnahmen zum Teil noch nicht funk- mit festgelegten Besichtigungsintervallen. tionsbereit sind. Dieser Umstand führt erfahrungs- gemäß jedoch dazu, dass ein Brand sich ungehin- Eine für das betreffende Bauvorhaben und den dert ausbreiten und einen Totalschaden des neu Baufortschritt ausreichende Löschwasserversor- errichteten Gebäudes verur sachen kann. gung ist sicherzustellen, ggf. auch mit Hilfe von z. B. provisorischen Löschwasserteichen. Eine frühzeitige Inanspruchnahme des Ge bäudes bzw. eines Gebäudeteils sollte deshalb stets in Ab- stimmung mit dem Brand schutzfachplaner und Ver sicherer erfolgen. Brenn bare portable Einrich- tungen (z. B. brennbare Lager be hälter; KLT = Klein- ladungsträger; GLT = Großladungsträger) sollten nach Möglichk eit nicht im Geb äude zwischengela- gert werden. Hier sollten während der Baup hase ge eignete Container oder feuer widerstands fähige, ver schließ bare Räume genutzt werden. Erforder- lichenfalls müssen Er satzmaßnahmen zum Brand- schutz er griffen werden, um die Brandgefahren zu minimieren.
6 Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl
Werden Baumaschinen, Werkzeuge oder Materi- alien ent wendet, entstehen nicht nur materielle Schäden, sondern es können auch Verzögerungen beim Bau eintreten. Umherliegende Werkzeuge, Baustoffe und Bauteile stellen eine Gelegenheit zum Diebstahl dar.
Neben der Entwendung von Baumaterialien ist der Diebstahl von Baugeräten sowie selbstfahrenden und handgeführten Baumaschinen regelmäßig zu Abb.4: Einrichtungen zur Brandbekämpfung, verzeichnen. Quelle: Dr. Neum, HDI-Gerling Diebstähle können durch geeignete Maßnahmen, Falls ein frühzeitiger Anschluss an das Wasserver- z. B. sorgungsn etz möglich ist, sind die Steigleitungen und Anschlüsse für die Feuerwehr mit dem (cid:74) Umzäunung der Baustelle, Baufort schritt zu installieren und geschossweise (cid:74) Ausleuchtung der Baustelle, in Betrieb zu nehmen und betriebsbereit zu halten, (cid:74) Be- und Überwachung der Baustelle, um im Brandfall eine wirksame Brandbekämpfung (cid:74) Sicherung von Baumaschinen, durch die Feuerwehr zu ermöglichen. In jedem (cid:74) Verschluss von Werkzeug und Material, Fall müssen Schlauchleitungen und Strahlrohre (cid:74) Sicherung von Baucontainer und Lägern, in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, sodass alle Teile der Baustelle mit Wasser zu er- erschwert werden. Die Zuständigkeiten für die reichen sind. Umsetzung solcher Maßnahmen sind auch zur ef- fektiven Überprüfung eind eutig festzulegen.
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6.1 Umzäunung der Baustelle 6.3 Sicherung von Baumaschinen
Baustellenzäune dienen primär dem Schutz vor Die Verfügbarkeit von Baumaschinen auf der Bau- unbe fugtem Zutritt; sie sind dementsprechend lü- stelle be stimmt maßgeblich den planmäßigen Bau- ckenlos und mit Übersteig sicherung zu errichten. fortschritt. Der Verlust von Baumaschinen durch Die Mindesthöhe sollte 2,0 m be tragen. Polizeilich Dieb stahl kann zur erheb lichen Störung und Verzö- wird 2,5 m empfohlen. Gleiches gilt für Tore in Um- gerung des Ablaufs auf der Baustelle mit schwer- zäunungen, bei denen zusätzlich auf stabile angriff- wiegenden Folgen führen, z. B. Still standsk osten, geschützte Verschlüsse geachtet werden sollte. Konventionalstrafen, da diese Maschinen vielfach nicht kurzfristig beschafft bzw. nur durch kosten- Darüber hinaus kann ein Sichtschutz dazu beitra- intensive Anmietung ersetzt werden können. gen, Be gehrlichkeiten nicht erst zu erwecken. Um Baumaschinen zu sichern, bieten sich Beim Errichten von Zäunen und Toren ist stets da- organisatori sche, mechanische und elektronische rauf zu achten, dass sie nicht mit einfachen Hilfs- Sicherungssysteme an, die nachfolgend beschrie- mitteln demontiert werden können; Bretterzäune ben werden. z. B. sollten verschraubt und nicht ge nagelt werden.
6.3.1 Organisatorische Maßnahmen Zur Absicherung besonders schützenswerter Ob- jekte sind ggf. weitere Sicherungsmaßnahmen, z. B. Folgende Maßnahmen bieten sich an: elektronisch über wachte Zaunsysteme, erforderlich. (cid:74) Erfassung eindeutiger Identifizierungsmerk- Bei großräumigen Baustellen, die z. B. beim Bau male von Baumaschinen und Maschinenteilen von Verk ehrswegen typisch sind, ist eine Umzäu- in einem Baumaschinenregister nung vielf ach nicht realisierbar. In solchen und (cid:74) zusätzlich individuelle Kennzeichnung an ver- vergleichbaren Fällen ist ein individuelles Schutz- deckter Stelle konzept gegen Dieb stahl und das unbefugte Betre- (cid:74) gesicherte Aufbewahrung von Maschinenun- ten der Baustelle notwendig, das in Abstimmung terlagen zur Identifizierung (z. B. Identifzie- mit dem Ver sicherer erstellt und umgesetzt wer- rungsnummer) den sollte und in das nachfolgende Maßnahmen (cid:74) Festlegung einer Schlüsselverwaltung, sichere integriert werden können. Aufbewahrung der Schlüssel (cid:74) Abstellung von Baumaschinen und Aufbewah- rung von Kleingeräten in ges icherten Bereichen 6.2 Be- und Überwachung der Baustelle
6.3.2 Mechanische Maßnahmen Eine Kontrolle von Fahrzeugen und Personen, welche die Baustelle betreten/befahren und/oder Folgende Maßnahmen bieten sich an: verlassen, erschwert den unbefugten Zugang und kann sowohl Gelegenheits- als auch organisiertem (cid:74) Anbringung von Rad- und Lenkradkrallen so- Diebstahl vorbeugen. wie Schalthebelsperren (cid:74) Blockierung hydraulisch gesteuerter Teile Das Gelände sollte durch einen Sicherheitsdienst (cid:74) Sicherung der Zugösen bewacht werden, welcher Kontrollgänge in unre- (cid:74) zusätzliche Schloss- und Verriegelungs- gelmäßigen zeitlichen Abständen auf der Baustelle systeme durchführt. Diese sollte sowohl während des Bau- stellenbetriebs als auch zu anderen Zeiten erfol- 6.3.3 Elektronische Maßnahmen gen. Neben den bekannten elektronischen Sicherungs- Eine ausreichende Beleuchtung, ggf. über Bewe- maßnahmen, z. B. Alarmanlage, Wegfahrsperre, gungsmelder angesteuert, wirkt abschreckend können mit Hilfe von Ortungssystemen Baumaschi- und sollte installiert werden. nen zusätzlich überwacht werden. Diese Technik hat sich bei der Überwachung von Pkw und Trans- Darüber hinaus können Videoanlagen, z. B. portsystemen, z. B. Lkw und Containern, bewährt. ereignisge steuert außerhalb der Betriebszeit, die Überwachung weiter verbessern. Der Einsatz von Ortungssystemen zur Überwa- chung von Baumaschinen setzt eine ausführliche Hinweis: siehe VdS 2366 Richtlinien für Video- Planung voraus. Hierbei sollten insbesondere fol- über wachungs an lagen; Planung und Einbau gende Punkte berücksichtigt werden:
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(cid:74) Festlegung eindeutiger Kriterien für den (cid:74) Installation von Verschlusssystem, z. B. mas- Alarmfall „Dieb stahl“, z. B. unerlaubte Türöff- sive Verriegelungsstangen, Vorhangschlösser nung und Zündung sowie Standortwechsel mit stahlummantelten Sicherungssystemen (cid:74) Berücksichtigung baustellentypischen Verhal- (cid:74) Installation von Einbruchmeldeanlagen tens bei der Nutzung von Baumaschinen, z. B. (cid:74) sichere Aufbewahrung der Schlüssel für Bau- regelmäßige Ver legung zwischen Baustellen container und Lagerräume (cid:74) Prüfung verfügbarer Funktionen von Ortungs- (cid:74) Festlegung der Schlüsselverwaltung systemen, z. B. Positionsbestimmung und (cid:74) regelmäßige Bestandskontrolle Routenüberwachung (Geo-fencing, Go-/No- Go-Area) sowie regelmäßige Routinemeldung Hinweis: siehe VdS 3503 Containersicherungen, (Status der Energieversorgung) Anf orderungen und Prüfmethoden (cid:74) Festlegung der Zeitintervalle zur Positionsbe- stimmung unter Berücksichtigung vom Stand- ort der Bau stelle und von der Verfügbarkeit und vom Aktionsradius der Inter ventionskräfte (cid:74) Eignung der Geräte, insbesondere der Elek- tronik, bei rauen Einsatzumgebung mit baustellen typischen Einwirkungen, z. B. Staub, Schmutz und Erschütterung (cid:74) Aufschaltung auf eine ständig besetzte Stelle (cid:74) Erstellung eines Notfallplans mit der ein- deutigen Zu ordnung der Verantwortlichkeit und erforderlicher Maß nahmen, z. B. Inter- vention (cid:74) betriebsunabhängige Energieversorgung Abb. 5: Beispiel geeigneter Sicherungssysteme, Quelle: SUTainer Trans-Safety® GmbH Hinweis: siehe
6.4.2 Bürocontainer (cid:74) VdS 2153 Richtlinien für die Aner kennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen; Not- Bürocontainer sind vielfach Ziel von Einbruchdieb- ruf- und Serviceleitstellen (NSL), Verfahrens- stählen, da sich in ihnen häufig hochwertige elek- richtlinien trische und elektronische Geräte und Unterlagen (cid:74) Maßnahmen, um eine mögliche Manipulation befinden. Nach Möglichkeit sollten solche Geräte und Ent deckung des installierten Ortungs- und Unterlagen nicht im Bürocontainer aufbe- sys tems einschließlich Energieversorgung zu wahrt werden. er schweren. Folgende Maßnahmen haben sich als Siche- 6.4 Sicherung von Containern sowie Büro- rungsmaß nahmen von Bürocontainern bewährt: und Lagerräumen (cid:74) zusätzliche mechanische Sicherung von Türen, Unzureichend oder nicht gesicherte Container Fenstern oder sonstigen Öffnungen, z. B. mit- oder Läger zur Aufbewahrung von Baumaterialien tels zertifizierten Schloss- und Verriegelungs- und Kleingeräten erhöhen das Einbruchdiebstahl- systemen und Vandalismus-Risiko. (cid:74) Schutz außenliegender Türbänder mit Bänder sicherungen bzw. Einbau von Hinter- greifhaken 6.4.1 Materialcontainer (cid:74) Realisierung von Fensteraufhebelschutzmaß- Für den verbesserten Einbruchdiebstahlschutz nahmen, z. B. durch Nachrüst-Kastenschlös- bei Materialcontainern haben sich folgende Siche- ser bzw. Bänder sicherungen rungsmaßnahmen bewährt: (cid:74) Einbau stabiler, arretierbarer Rolläden (cid:74) Anbau stabiler Außengitter mit einer ausrei- (cid:74) Wahl gut einsehbarer Aufstellplätze chenden Be festigung von innen (cid:74) Installation ausreichender Außenbeleuchtung (cid:74) Einsatz von Einbruchmeldeanlagen (cid:74) Aufstellung direkt an- oder aufeinander sowie Verankerung miteinander Hinweis: Beispiele für die zusätzliche Sicherung siehe VdS 2333 Sicherungsrichtlinien für Ge- schäfte und Betriebe
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6.4.3 Büro- und Lagerräume (cid:74) Integration in die Be- und Überwachung durch den Sicherheitsdienst Sachwerte in Gebäuden sollten vorrangig mecha- (cid:74) Ausleuchtung nisch zu gesichert werden. Hierzu haben sich fens- (cid:74) regelmäßige Bestandskontrolle terlose Räume mit massiven Wänden und Decken (cid:74) Videoüberwachung bewährt. Zum Schutz von kritischen Bereichen (z. B. Technikzentralen) sollte früh zeitig eine Bau- 6.5 Verhaltensweise nach einem schließanlage installiert werden. Diebstahl
Für den Raumzugang sind einbruchhemmende Nach einem Diebstahl sind Polizei und Versiche- Tür elemente empfehlenswert. Der mechanische rungen umgehend zu informieren. Widerstand von vorhandenen Türen kann z. B. durch Sicherheitsbe schläge (Türschilder), hoch- Zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit bei wertige Schließbleche, Tür blatt vers tärkungen, der Wiederbe schaffung und Identifizierung sind Befestigung der Türzargen im Schließb lech- und alle Unterlagen wie z. B. Eigentumsnachweise Bandbereich sowie Zus atz schlösser erhöht wer- oder Maschinenunterlagen bereit zu halten. Wei- den. Der Ausschluss des Riegels sollte mindestens terhin wichtig sind Maschinen-/Fahrzeug-/Ge- 20 mm betragen. rätebeschreibungen, Bilddokumentation und ggf. die Zweitschlüssel. Die zur Sicherung einer Tür wichtigen Schließzy- linder können nur als Systemeinheit zusammen 7 Schutzmaßnahmen mit Schloss und Türschild ausreichend Sicherheit bieten. gegen Natur gefahren
Sind Fenster unverzichtbar, sollten sie gegen Auf- Naturereignisse, z. B. Überschwemmung und hebeln, Ein schlagen und Entriegeln gesichert wer- Sturm, verursachen zunehmend Großschäden und den, ggf. auch durch Nachrüstung, z. B. Fenster- bilden eine Gefährdung für das gesamte Bauvor- beschläge mit Pilzkopf zapfen, weil sich die Zapfen haben. aufgrund ihrer T-Form mit dem Gegenstück „ver- krallen“. Hinweis: siehe VdS 3521 Schutz vor Überschwem- mungen; Leitfaden für Schutzkonzepte und Hinweis: siehe VdS 2534 Einbruchhemmende Fas- Schutzmaßnahmen bei Industrie- und Gewerbe- sadenelemente; Richtlinien für mechanische Si- unternehmen cherungseinrichtungen
7.1 Allgemeines Eine sinnvolle Ergänzung des mechanischen Schutzes ist die Installation elektronischer Über- wachungsmaßnahmen (EMA = Einbruch melde- Ein Schutzkonzept gegen Naturgefahren sollte fol- anlagen). Dabei muss das Zusammenspiel von gende Aspekte berücksichtigen: Elektronik und Mechanik genau aufeinander abge- stimmt sein. (cid:74) Risikoanalyse (cid:74) Schutzzieldefinition Hinweis: siehe VdS 2311 Einbruchmelde anlagen, (cid:74) organisatorische Schutzmaßnahmen Planung und Einbau (cid:74) Anpassen der Bauverfahren an die mög- liche Gefährdung (Tunnel bergauf vortrei- ben) und angepasste Wahl der Bauarten 6.4.4 Freiläger und Baustoffe Im Freilager sollten höherwertige Werkzeuge, Ma- (cid:74) Berücksichtigen der jahreszeitlich bedingten schinen, Baustoffe und Bauteile nicht ungeschützt Naturgefahren in der Terminplanung gelagert werden. Die Freiläger sind gesondert zu (cid:74) Benennen eines Beauftragten für die sichern und zu überwachen, da sie auch für Unbe- Sicher heit bei Unwetter fugte leichter zugänglich sind. Hierzu bieten sich (cid:74) Erstellung und Aktualisierung eines Not- Maßnahmen analog der Sicherung von Baus tellen fallplans in Abhängigkeit des Baufort- an: schritts und mit Angaben über das richtige Verhalten im Notfall (cid:74) Umzäunung (cid:74) Bereitstellung von mobilen Schutzmaßnah- (cid:74) Zutrittskontrolle men, z. B. Sandsäcken
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(cid:74) Ausweichmöglichkeiten einplanen, da im Bei einem drohenden Hochwasser Fall eines Hochwassers die gesamte Regi- on betroffen sein kann und eine sehr große (cid:74) Einleitung von Maßnahmen gemäß Notfallpan Nachfrage nach Hilfeleistungen besteht. (cid:74) rechtzeitige Räumung der Baustelle, ins- (cid:74) Einholen aktueller Wetterinformation besondere Entfernung wassergefährdender (cid:74) bauliche Schutzmaßnahmen, z. B. und -empfindlicher Stoffe sowie mobiler (cid:74) Baugrubenumschließung Einrichtungen und Anlagen aus dem ge- (cid:74) Damm fährdeten Bereich (cid:74) Schützen von Anlagen, Tanks und Behäl- 7.2 Überschwemmung tern, die nicht entfernt werden können, ge- gen Auftrieb und Korrosion Die genaue Kenntnis über Gefährdungen durch (cid:74) Abschalten von Elektroinstallation im ge- Hochwasser, Starkregen und Grundwasseranstieg fährdeten Bereich versetzt die am Bau Beteiligten in die Lage, recht- (cid:74) laufende Kontrolle eingeleiteter Schutzmaß- zeitig Maßnahmen zur Schadenvermeidung bzw. nahmen -minderung zu ergreifen. Nach dem Hochwasser
7.2.1 Hochwasser (cid:74) kontrolliertes Abpumpen (Auftrieb beachten) Durch ein Hochwasserereignis kann die Baustel- (cid:74) unverzügliche Reinigung des Bauwerks und le über flutet, Bauleistung zerstört oder/und auf- der Bau stelle von Ablagerungen und Unrat grund stark einge schränkter Zugänglichkeit der (cid:74) Überprüfung und Wiederinbetriebnahme der Baubetrieb erheblich ges tört werden. technischen Anlagen und Einbauten (cid:74) Beseitigung von Schäden und Instandsetzung Zur Schadenverhütung und -begrenzung sind durch Fachunternehmen nachf olgende Maßnahmen zu empfehlen: 7.2.2 Starkregen Vor einem Hochwasser Besonders in den Sommermonaten können im (cid:74) Lokalisierung schützenswerter Bereiche Zusammen hang mit Gewittern innerhalb kürzester (cid:74) Lokalisierung möglicher Öffnungen durch Zeit große Mengen an Niederschlag fallen. Dabei (cid:74) nicht abgedichtete Kellerwände/-sohle kann Wasser ins Gebäude eindringen und Schäden (cid:74) Kanalisation verursachen, wenn (cid:74) Hausanschlüsse (Fugen, Rohre, Kabel) (cid:74) Lichtschächte, Tür- und Fensteröffnungen (cid:74) Öffnungen in Dach und Fassade unzureichend (cid:74) Prüfen der Auftriebssicherheit des Bauwerks geschützt sind, und der Bauteile sowie Behälter (cid:74) Kanäle nicht für die immensen Regenmengen (cid:74) Aufstellung eines Notfallplans ausreichend dimensioniert oder durch Laub (cid:74) Fortschreibung des Notfallplans mit dem Bau- bzw. Schmutz verstopft sind, fortschritt (cid:74) provisorische Entwässerungsleitungen und (cid:74) regelmäßige Überprüfung der Schutzmaß-nah- Ver sickerungsmaßnahmen auf dem Grund- men im Hinblick auf ihre Funktionsfähigkeit stück nicht ausreichend wirk sam sind. (cid:74) Bereitstellung von mobilen Schutzeinrich- tungen und Materialien, z. B. wasserdichte Zudem können durch Starkregen ungeschützte Flutsperren zum Verschließen von Öffnungen, Flächen mit frischem Putz, Beton oder Anstrichen ausreichende Anzahl von Pumpen beschädigt oder zerstört werden. (cid:74) Personalplanung für den Notfall (cid:74) Sicherstellung der für den Betrieb notwendi- Bei einem Sommergewitter wurde z. B. die maschi- gen Energieversorgung nell geglättete Betonplatte einer Industriehalle mit (cid:74) Aufrechterhaltung des Pumpenbetriebs einer Fläche von 3.000 m2 ausgewaschen. Obwohl (cid:74) kritische Pegelstände festlegen, bei deren starke Niederschläge angekündigt waren, wurde Erreichen Maßnahmen gemäß Notfallplan ein- die Fläche nicht geschützt, z. B. mit Planen. Die an- zuleiten sind schließend notwendige Sanierung der Betonober- (cid:74) regelmäßiges Beobachten der Pegelstands- fläche war mit sehr hohen Kosten verbunden. entwicklung in Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden (Wasser- und Schiff- fahrtsamt, Umweltamt etc.)
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7.2.3 Grundwasseranstieg
In der Praxis hat sich insbesondere das kontrol- lierte Fluten bzw. die Ballastierung des auftriebs- gefährdeten Bauwerks be währt.
Gebäudelasten
Überschwemmung
Wasserdruck auf Auftriebskraft die Außenwände (Summe der nach und Gebäudesohle oben gerichteten Wasserdrücke)
Abb. 7: Schematische Darstellung von Einwirkungen Abb. 6: Beispiel des Witterungsschutzes mit Notdach auf Gebäude bei einer Überschwemmung und Planen, Quelle: Schneider Gerüstbau AG
Folgende Schutzmaßnahmen haben sich in der 7.3 Sturm Praxis bewährt:
(cid:74) Errichtung von Notdächern und Vorhängen Nach Aussage der Klimaforscher und Auswertung aus Planen als Witterungsschutz während der der Schadenstatistiken der Versicherer ist davon Bauphase. Die Verankerungen sind zum wirk- auszugehen, dass Eintrittswahrscheinlichkeit und samen Schutz statisch gegen mögliche Wind- Intensität (Windstärke, Ausdehnung und Verweil- kräfte zu bemessen. dauer) von Sturm er eignissen auf grund des Klima- (cid:74) provisorische, ausreichend be festigte Abde- wandels in Europa ansteigen. Besonders Winter- ckung für Bauteile und Material, die nur für stürme dürften künftig tendenziell stärker werden. kurze Zeit gefährdet sind, z. B. frisch beto- Windgeschwindigkeiten > 200 km/h sind demnach nierte Böden keine Seltenheit mehr. (cid:74) ausreichende Dimensionierung von proviso- rischen Entwässerungen möglichst mit Kanal- Bei einem Sturm werden Dächer und Bauteile an anschluss der Fassade in besonderem Maß vom Wind bean- (cid:74) frühzeitiger Anschluss der Dachentwässerung sprucht (Druck- und Sogkräfte); erhebliche Schä- an die Kanalisation den an baulichen Anlagen sind möglich. Wenn der (cid:74) regelmäßige Kontrolle von Kanälen und Ein- Wind zudem durch Zuluftöffnungen eindringen läufen auf Verstopfungen kann, treten zusätzlich Kräfte von innen auf das (cid:74) keine Lagerung von Baumaterialien und -ma- Dach und die Fassade auf. schinen in überschwemmungsgefährdeten Bereichen Im Freien sind Baumaterial und -maschinen sowie Hilfsbauten, z. B. Gerüste, Kräne oder freistehen- Im Erd- und Tiefbau sind weitere Maßnahmen zum den Wandschalungen, gefährdet. Schutz von z. B. Baugruben, Böschungen nach den Regeln der Technik erforderlich. Zum Schutz gegen Sturm können organisatorische und bauliche Maßnahmen beitragen.
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7.4 Frost
Ursache für Frostschäden ist das Zusammentref- fen von Wasser, Eisbildung und einer behinderten Eisausdehnung. Fehlt eine dieser drei Einfluss- größen, kann die gefürchtete Sprengwirkung des Eises nicht auftreten.
Unter den besonderen Bedingungen des Baustellen bet riebs ist die Gefährdung aufgrund Abb. 8: Gerüste nach einem Wintersturm, von z. B. nicht ge schlossener Gebäudehülle und Quelle: VdS 2389 noch fehlender Wärmedämmung besonders hoch.
7.3.1 Organisatorische Maßnahmen Aus einem durch Frost zerstörten Rohr können er- hebliche Mengen Wasser austreten und z. B. gan- Als organisatorische Maßnahmen bieten sich an: ze Gebäudeteile fluten; die Folgeschäden können gravierend sein. Auch in vermeintlich beheizten (cid:74) Benennen eines Beauftragten zum Einholen Gebäudeteilen können Frostschäden entstehen, von aktuellen Wetterwarnungen und für die wenn z. B. eine nicht kontrollierte Heizungsanla- Sicherheit bei Un wetter beim Baubeginn ge während einer längeren Frostperiode ausfällt. (cid:74) Abstimmen des Bauzeitplans auf jahreszeitbe- Gefährdet sind neben Wasser- und Heizungslei- dingte Witterungseinflüsse tungen auch Leitungen von Sprinkleranlagen. (cid:74) Einholen von Wetterinformationen vor der Ausführung sturmempfindlicher Arbeiten (cid:74) Erstellen eines Notfallplans unter Berück- sichtigung des Baufortschritts und mit Festle- gung von Zuständigkeiten und erforderlichen Maßnahmen, wie recht zeitige Ein stellung der Arbeiten und Sicherung der Baustelle bei Bau- unterbrechungen, z. B. Sicherung von Bau- kränen (kein Anhängen von Lasten an Kräne) (cid:74) vorsorgliches Bereitstellen von mobilen Schutzmaßnahmen, z. B. schweren gewebe- verstärkten Planen mit Randverstärkung und Messingösen zum Abdecken gegen Nässe, Abspannungen Abb. 9: Leitungswasserschäden durch Frost, (cid:74) Unterbringung bzw. Sicherung gefährdeter Quelle: Schadenprisma 4/1997, Heiko Hupe Materialien (cid:74) rechtzeitige Einstellung des Baubetriebs Rechtzeitig vor Beginn der Frostperiode sollte ein Frostschutzplan mit der Auflistung aller gefähr- 7.3.2 Bauliche Maßnahmen deten Bau- und Anlagenteilen erstellt werden.
Als bauliche Maßnahmen haben sich in der Praxis Die Planung und Umsetzung der erforderlichen be währt: Schutzmaß nahmen sollte regelmäßig überprüft werden. Störungen sind zur Schadenverhütung (cid:74) sichere Verankerung der Gerüste an den Bau- umgehend zu beseitigen. Ausführl iche Hinweise werken hierzu sind in der Checkliste im Anhang unter Ab- (cid:74) zusätzliche Sicherungsmaßnahmen bei Ver- schnitt 7.4 enthalten. Die Checklisten sollten jähr- wendung von Schutzfolien, da sie durch Wind- lich vor den ersten Nachtf rösten und bis zum Ende sog Gerüste zu sätzlich erheblich belasten der Frostperiode von den je weiligen Anlagenver- können antwortlichen abgearbeitet werden. (cid:74) frühzeitiges Verschließen von Öffnungen im Dach und in Fassaden möglichst vor Beginn Hinweis: siehe VDI 2069 Verhindern des Einfrie- der Sturmsaison, ggf. auch durch proviso- rens von wasser führenden Leitungen rische Verschalungen Erforderliche Schutzmaßnahmen gegen Brandge- fahren bei Auftauarbeiten sind zu beachten.
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Hinweis: siehe VdS 2074 Auftauarbeiten an was- Beim Neubau eines Verwaltungsgebäudes wurden serführenden Anlageteilen; Merkblatt für den z. B. 800 großformatige Scheiben durch Einbrenn- Brandschutz spuren und Kratzer beschädigt. Viele Scheiben waren als unregelmäßige Viel ecke speziell ange- fertigt. Zum Austausch musste ein Mobilkran ein- 8 Schutz vor Beschädigung gesetzt werden. Die Kosten betrugen rund 500.000 und Ver schmutzungen durch Euro. die am Bau Beteiligten
Verglasungen, Bodenbeläge, empfindliche Oberflä- chen, Holz furniere an Wänden und Decken werden häufig noch vor der Fertigstellung des Bauwerks durch Arbeiten anderer Gewerke so zerkratzt, ver- schmutzt oder beschädigt, dass der Bauherr die Abnahme verweigert. Die Mängelbeseitigung kann zu Nutzungseinschränkungen im Betrieb des Ge- bäudes führen. Für den Vertragspartner, der nach den Bedingungen des Bauvertrags die Gefahr für die Leistung trägt, können durch die Reparatur er- hebliche Mehr kosten entstehen.
Hinweis: siehe Martin Stuttmann: „Die Pflicht zum Abb. 11: Beispiel vollflächig verglaster Fassade, Schutz eigener Leistungen und die Gefahrvertei- Quelle: M. Wang lung im Bauvertrag”, Baurecht 10/2001 Erfahrungsgemäß entstehen Schäden insbeson- Viele Schäden sind mit angemessenen Schutz- dere durch maßnahmen vermeidbar. Es wird empfohlen, diese bereits in die Leistungsverzeichnisse und/oder An- (cid:74) mechanische Einwirkungen, z. B. bei der Mon- gebote aufzunehmen. tage oder beim Abbau von Ge rüsten, (cid:74) Schweiß- und Trennschneidarbeiten, (cid:74) unsachgemäße Reinigung, (cid:74) Verätzung mit sauren oder alkalischen Bau- stoffen.
Die am Bau Beteiligten sollten je nach Baufort- schritt deshalb von der Bauleitung oder einer be- auftragten Person auf diese typischen Fehler bzw. Gefahren ausdrücklich und wiederholt hingewie- sen werden.
8.1 Verschmutzungen von empfindlichen Bauteilen
Verschmutzungen an empfindlichen Oberflächen können insbesondere durch Staub, Bitumen oder Farbe entstehen.
Bei Arbeiten an der Dachterrasse eines reprä- sentativen Verwaltungsgebäudes z. B. waren die Abb. 10: Beispiel zerkratzter Oberflächen, Quelle: PLB angrenzenden Vor standsbüros und Konferenzräu- Provinzial-Leben-Baubetreuungs-GmbH, Düsseldorf me nicht verschlossen. Hochw ertige Bodenbeläge wurden mit Bitumen ver schmutzt und mussten mit Verglasungen sind gerade bei modernen Gebäu- hohen Kosten erneuert werden. den ein be liebtes Gestaltungselement. Schäden hieran sind insbes ondere bei Spezialverglasungen Folgende allgemeine Schutzmaßnahmen haben (z. B. Schallschutz, Sicht-, Sonnen- und Einbruch- sich in der Praxis bewährt: schutz) mit hohen Kosten verbunden.
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(cid:74) Festlegung notwendiger Schutzmaßnahmen in Spritzschutzdecken schaffen hier Abhilfe. Weiter- den Leistungsverzeichnissen hin wird auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen (cid:74) Zurückstellung der Ausführung empfindlicher bei feuergefährlichen Arbeiten nach Abs. 5.4.1 hin- Boden-, Wand- und Deckenbekleidungen bis gewiesen. dies gefahrlos möglich ist (cid:74) Abdeckung von Boden-, Wand- und Türflächen in Verkehrswegen mit Verkleidungen z. B. aus Pappe, Spanplatten. Entfernung der Oberflä- chenschutzfolien erst nach Fertigstellen des Bauwerks (cid:74) Verschluss fertiggestellter Bereiche (cid:74) regelmäßige Überwachung von Tätigkeiten, bei denen Verschmutzungen oder Beschädi- gungen verursacht werden können (cid:74) regelmäßige Kontrolle der Schutzmaßnahmen
Abb. 13: Funkenbildung bei der Trennschneidarbeit, Quelle: http://www.infopool-bau.de
8.4 Unsachgemäße Reinigung
Staubige und körnige Ablagerungen bei empfind- lichen Oberf lächen dürfen bei der Reinigung kei- nesfalls trocken entfernt werden. Harte, unsau- bere Schwämme oder Tücher, ver schmutztes Was- ser oder scharfe metallische Gegen ständen, z. B. Klingen, die Kratzer verursachen können, sind zur Reinigung nicht geeignet.
Abb. 12: Beispiel einer Abdeckung von Türzargen, Quelle: PLB Provinzial-Leben-Baubetreuungs-GmbH, Abb. 14: Beispiel verkratzter Glasscheiben, Düsseldorf Quelle: Sach ver ständigenbüro Dipl. (FH) Eberhard Achenbach, Wardenburg 8.2 Mechanische Beschädigung Folgende zusätzliche Schutzmaßnahmen haben Zum Schutz vor mechanischen Beschädigungen sich in der Praxis bewährt: sind emp findliche Oberflächen, insbesondere Glasscheiben, mög lichst abzudecken, z. B. mit (cid:74) Anbringen von Schutzfolien Karton oder Holzplatten. (cid:74) Vermeidung von aggressiver Verschmutzung (cid:74) sofortiges rückstandsfreies Abwaschen ag- gressiver Verschmutzungen, wenn diese trotz 8.3 Schweiß- und Trennschneidarbeiten Schutzmaßnahmen auftreten (cid:74) Vermeidung des Einsatzes von alkalischen Funkenflug bei Trennschneidearbeiten und Spritzer Laugen, Säuren und anderen aggressiven Rei- flüssigen Schweißguts sowie glühender Metallparti- nigungsmittel kel führen häufig zu irreversiblen Schäden an Glas- (cid:74) Beauftragung von Fachunternehmen für die scheiben und anderen emp findlichen Oberflächen. Endreinigung von empfindlichen Oberflächen
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8.5 Verätzungen nung der Befugnisse und Vorhaltung definierter Ressour cen an Personal, Maschinen und Material Alkalische Beton- und Zementschlämme, Putz und für den Notfall liegt in der Entscheidung der Bau- Mörtel können Glas und Zinkblech verätzen. Säu- leitung. ren, z. B. in Reinigungsmitteln, können Aluminium und Oberflächen anderer Baustoffe angreifen. Eine Telefonliste, die die Nummern enthält, unter denen die Mitarbeiter innerhalb und außerhalb der Arbeitszeiten zu erreichen sind, sollte ergänzt werden um die Kontakte zu Lieferanten und Auf- traggebern.
Fachunternehmen, die sich auf die Sanierung von Brand-, Sturm- und Wasserschäden spezialisiert haben, bieten in der Regel 24-stündige Notdienste. Sie können gerade in der ersten Phase wertvolle Hilfe zur Schadenminderung leisten. Eine vorsorg- liche Kontaktaufnahme zu diesen Unternehmen in Absprache mit dem Versicherer ermöglicht es, im Schadenfall gezielte Maßnahmen zeitnah zu ergreifen. Ähnliches gilt für Fachunternehmen, die im Schadenfall erforderliche Sondergeräte zur Abb. 15: Beispiel einer Verätzung an der Fassade eines Verfügung stellen können, z. B. Kräne, Pumpen, Bürogebäudes, Quelle: Sachverständigenb üro Dipl. (FH) Schutzgerüste. Eberhard Achenbach, Wardenburg
Die Verfügbarkeit von Computer daten, Plänen und Folgende Schutzmaßnahmen haben sich in der Ver fahrensan leitungen für das Notfall-Manage- Praxis bewährt: ment sowie ggf. von weiteren Aufzeichnungen und Dokumentationen sollte auch außerh alb der Bau- (cid:74) Einsatz temporärer Notverglasungen in be- stelle sichergestellt sein. sonders gefährdeten Bereichen (cid:74) Anbringen von Adhäsionsfolien, die später 10 Literatur/Quellen leicht und ohne Rückstände zu entfernen sind (cid:74) sofortiges rückstandsfreies Abwaschen von ätzenden Stoffen, z. B. Kalk, Zementleim DIN EN 14470 Feuerwiderstandsfähige Lager- schränke; Teil 2: Sicherheitsschränke für Druck- 9 Notfallplan gasflaschen
Ein Notfallplan enthält Regelungen, die festlegen, Betriebssicherheitsverordnung mit ihrem tech- was bei einem bestimmten (Schadens-)Ereignis, nischen Regelwerk (TRBS), z. B.: z. B. Brand, Sturm, Überschwemmung, geschehen sollte. Ferner sollte er Hinweise zur notwendigen (cid:74) Unfallverhütungsvorschrift; Elektrische Anlagen Zusammenarbeit und Koordination aller Beteilig- und Betriebsmittel (BGV A 3) ten enthalten. (cid:74) BGV D34 Ver wendung von Flüssiggas und Durchführungsanweisungen zur BGV D34 Die Bauleitung sollte kritische Zeitpunkte und (cid:74) BGR 500 Betreiben von Arbeitsmitteln, Kapitel Zustände prüfen und Abläufe zur Wiederaufnah- 2.26 „Schweißen, Schneiden und verwandte me der Bautätigkeit nach einem Schadenereignis Verfahren“ festlegen, um Verzögerungen des Baubetriebs zu (cid:74) DGUV Regel 113-001 Explosionsschutz-Regeln minimieren. (EX-RL) (cid:74) TRBS 2152 Gefährliche explosionsfähige At- Für das Aktivieren des Notfallplans sollten Son- mosphäre derbefugnisse vorgesehen und dokumentiert werden. Der Plan sollte die personellen Schlüs- ASR A 2.2 selpositionen festlegen sowie deren Aufgaben und Verantwortlichkeit zur Wiederherstellung der Be- TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahr- triebsabläufe. Je nach Größe des Bauvorhabens stoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und sollte vorsorglich ein Notfall-Management-Team Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter gebildet werden. Die Entscheidung über die Zuord-
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TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbe- VdS 3503 Containersicherungen; Anforderungen weglichen Behältern und Prüfmethoden
Flüssiggas auf Baustellen, Merkheft aus der Münchener Rück Schriften reihe der Bau-Berufsgenossenschaften. (cid:74) Fire Protection on Construction Sites (Muster-Aushang) DIN 4844 Graphische Symbole – Sicherheitsfarben (cid:74) International Tunnelling Insurance Group und Sicherheitszeichen (ITIG), Richtlinien zum Risikomanagement von Tunnel projekten, Münchener Rück 2006 VdS 195 Technischer Leitfaden der Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungs-Versicherung, Ri- Versicherungskammer Bayern, Brandschutz auf siken, Schutzziele, Schutzkonzepte und Schutz- Baustellen; Sicherheitsmaßnahmen und Schaden- maßnahmen beispiele
VdS 2000 Brandschutz im Betrieb; Leitfaden The Confederation of Fire Protection Associa- tions in Europe (CFPA Europe), Fire Prevention on VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten; Richtlinien Construction Sites – European Guideline für den Brandschutz VDI 2069 Verhindern des Einfrierens von wasser- VdS 2010 Risikoorientierter Blitz- und Überspan- führenden Leitungen, Beuth Verlag, Oktober 2006 nungsschutz; Richtlinien zur Schadenverhütung Bezugsmöglichkeiten VdS 2036 Erlaubnisschein für feuergefährliche Ar- beiten – Muster VGB und ZH-Vorschriften“: „Berufsgenossen- schaftliche Vorschriften- und Regelwerk“ VdS 2030 Brandschutzplan; Anleitung und Hilfs- mittel http://www.arbeitssicherheit.de
VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefähr- http://www.arbeitssicherheit.de/de/html/con- liche Arbeiten tent/123/ImpressumTRB: Deutsches Informati- onszentrum für technische Regeln DITR beim DIN, VdS 2074 Auftauarbeiten an wasserführenden An- 10772 Berlin lageteilen; Merkblatt für den Brandschutz http://www.munichre.com/de/publications VdS 2153 Richtlinien für die Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen: Notruf- und Normen und VDI-Richtlinien: Beuth Verlag GmbH, Serviceleitstellen (NSL); Verfahrensrichtlinien Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin, www.beuth.de
VdS 2234 Brandwände und Komplextrennwände; www.vkb.de Merkblatt für die Anordnung und Ausführung VdS-Regelwerke: VdS Schadenverhütung Verlag, VdS 2311 Einbruchmeldeanlagen; Planung und Amster damer Str. 174, 50735 Köln, www.vds.de Einbau
VdS 2333 Sicherungsrichtlinien für Geschäfte und Betriebe
VdS 2869 Umgang mit Flüssiggasflaschen
VdS 2871 Prüfrichtlinien nach Klausel 3602; Richt- linien für die Prüfung elektrischer Anlagen
VdS 2366 Richtlinien für Videoüberwachungsanla- gen; Planung und Einbau
VdS 2534 Einbruchhemmende Fassadenelemente; Richtlinien für mechanische Sicherungseinrich- tungen
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Anhang 1 – Beispiele zu Schnittstellen und Verantwortlichkeiten für Schutz- konzepte und -maßnahmen bei der Bauplanung und -ausführung
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| Aktion | Handelnder | Vertreter des Handelnden | Sicherheitsrelevanz |
|---|---|---|---|
| Bauentscheidung | Auftraggeber AG | Projektleiter AG | |
| Vorplanung Entwurfsplanung Genehmigungsplanung Ausführungsplanung | Planungsbüro 1 | Projektleiter AG Projektleiter Planer Fachplaner | Gefährdungsbeurteilung, Schutzkonzepte1, Sicherheits- konzept SIGE-Plan2, Baustel- leneinrichtung |
| Ausschreibung | Auftraggeber AG Planungsbüro 1 | Projektleiter AG Fachplaner | LV-Positionen für Schutzkon- zepte, Anforderungen aus Versicherungsbedingungen |
| Angebotsphase | Bauunternehmen Nachunternehmen | Kalkulator Arbeitsvorbereiter | Berücksichtigung der Schutz- konzepte des Auftraggebers |
| Vergabe | Auftraggeber AG Planungsbüro 1 | Projektleiter AG Projektlei- ter Planer | Wertung des bepreisten Schutzkonzepts als Vergabe- kriterium |
| Sicherheitskoordination | Planungsbüro 2 | SIGE-Koordinator | Koordination und Überwa- chung gemäß dem SIGE-Plan |
| Nachunternehmervergabe | Bauunternehmen Nachunternehmen | Projektleiter Bauunternehmen Bauleiter Bauunternehmen Nachunternehmer | Vereinbarung der für einzelne Gewerke ausgeschriebenen und beauftragten Schutzmaß- nahmen |
| Beginn Bauausführung | Bauunternehmen | Projektleiter Bauunternehmen Bauleiter Bauunternehmen | Baustelleneinrichtung Vor-Ort-Schutzkonzept Ge- fährdungsbeurteilung (arbeitsplatzbezogen)3 |
| Projektsteuerung | Projektsteuerer Planungsbüro 1 | Projektleiter Projektsteuerer Bauleiter Planer Bauleiter AG | Umsetzung und Überwachung des Schutzkonzepts |
| Bauüberwachung | Auftraggeber AG Planungsbüro 1 | Bauleiter AG Bauleiter Planer | Überwachung der ordnungsgemäßen Umset- zung des Schutzkonzepts |
| Bauausführung | Bauunternehmen Nachunternehmen | Bauleiter Bauunternehmen Bauleiter Nachunternehmen | Umsetzung und Überwachung des Schutzkonzepts |
| Leistungen Dritter (im Auftrag des AG) | Lieferanten Anlagenbau etc. | Projektleiter Bauleiter AG Bauleiter Montage Bauleiter Anlagenbau | Umsetzung und Überwachung des Schutzkonzepts |
Abkürzungen: AG – Auftraggeber SIGE – Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Anmerkung: Unabhängig von den oben aufgeführten Zuordnungen bleibt der Bauleiter gemäß § 56 der Musterbauordnung (MBO) weiterhin verantwortlich für die gesetzlich erforderliche Sicherheit.
1 Hilfestellung für das Schutzkonzept ist im diesem Leitfaden (VdS 2021) aufbereitet. 2 Baustellenverordnung 3 Arbeitsschutzgesetz
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Anhang 2 – Muster-Checkliste zur Beurteilung des konkreten Projekts und Planung notwendiger Schutzmaßnahmen in unter schied lichen Bauphasen
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| Bauphasen/Termine des Projekts | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | 9002 .tkO | ... enimreT/nesahpuaB eretiew | uabsuA gnulletsgitreF | SB gnulletsgitreF | |||||
| Zuständiger Abschnitt des GDV-Leitfadens (VdS 2021) | rellüM | ||||||||
| 5 Brandschutzmaßnahmen | |||||||||
| 5.1 Hinweise für die Planung der Bauausführung | |||||||||
| 5.2 Baustellenorganisation | |||||||||
| 5.3 Einrichtung der Baustelle | |||||||||
| 5.4 Zündquellen | |||||||||
| 5.4.1 Feuergefährliche Arbeiten und Feuerstätten | |||||||||
| 5.4.2 Elektrische Installation und Geräte | |||||||||
| 5.4.3 Rauchen | |||||||||
| 5.4.4 Sonstige Zündquellen | |||||||||
| 5.5 Schutz vor Brandstiftung | |||||||||
| 5.6 Umgang mit brand- und explosions- gefährlichen Stoffen | |||||||||
| 5.7 Gefährdete Räume (z. B. hohe Brandlasten oder Gefahrstoffläger) | |||||||||
| 5.8 Brandbekämpfung | |||||||||
| 6 Sicherungsmaßnahmen gegen Diebstahl | |||||||||
| 6.1 Umzäunung der Baustelle | |||||||||
| 6.2 Be- und Überwachung der Baustelle | |||||||||
| 6.3 Sicherung von Baumaschinen | |||||||||
| 6.3.1 Organisatorische Maßnahmen | |||||||||
| 6.3.2 Mechanische Maßnahmen | |||||||||
| 6.3.3 Elektronische Maßnahmen | |||||||||
| 6.4 Sicherung von Containern sowie Büro- und Lagerräumen | |||||||||
| 6.4.1 Materialcontainer | |||||||||
| 6.4.2 Bürocontainer | |||||||||
| 6.4.3 Büro- und Lagerräume | |||||||||
| 6.4.4 Freiläger | |||||||||
| 6.5 Verhaltensweise nach einem Diebstahl |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
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| Bauphasen/Termine des Projekts | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Projekt | 9002 .tkO | ... enimreT/nesahpuaB eretiew | uabsuA gnulletsgitreF | SB gnulletsgitreF | |||||
| Zuständiger Abschnitt des GDV-Leitfadens (VdS 2021) | rellüM | ||||||||
| 7 Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren | |||||||||
| 7.1 Allgemeines | |||||||||
| 7.2 Überschwemmung | |||||||||
| 7.2.1 Hochwasser | |||||||||
| 7.2.2 Starkregen | |||||||||
| 7.2.3 Grundwasseranstieg | |||||||||
| 7.3 Sturm | |||||||||
| 7.3.1 Organisatorische Maßnahmen | |||||||||
| 7.3.2 Bauliche Maßnahmen | |||||||||
| 7.4 Frost | |||||||||
| 8 Schutz vor Beschädigung und Verschmutzu- ngen durch die am Bau Beteiligten | |||||||||
| 8.1 Verschmutzungen von empfindlichen Bau- teilen | |||||||||
| 8.2 Mechanische Beschädigung | |||||||||
| 8.3 Schweiß- und Trennschneidarbeiten | |||||||||
| 8.4 Unsachgemäße Reinigung | |||||||||
| 8.5 Verätzungen | |||||||||
| 9 Notfallplan |
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Anhang 3 – Muster-Checklisten
Die nachfolgend aufgeführten Muster-Checklisten für die Risikoanalyse wurden als unverbindliche Hilfe- stellung entwic kelt, um eine mögliche Gefährdung der Baustelle zu beurteilen und ggf. geeignete Maßnah- men abzuleiten. Sie sollten zudem die Gefährdungsbeurteilung gemäß den Arbeitsschutzbestimmungen ergänzen.
Diese Checklisten können nur Anhaltspunkte liefern, da baustellenspezifische Eigenheiten und Umgebungse inflüsse nicht umfassend berücksichtigt werden können. Sie kann deshalb nicht ohne fach- liche Kenntnisse übernommen werden und sollte ggf. objektspezifisch ergänzt bzw. angepasst werden.
Anmerkung: Die Fragen sind so gestellt, dass sowohl der Fachkundige als auch die verantw ortliche Bau- leitung die Bedeutung der Abfragen erkennt. Das Ankreuzen der Spalte „Ja“ besagt, dass die Aussage stimmt oder die Vork ehrungen getroffen wurden. Ein Hinweis auf den ents prechenden Abschnitt in der vorliegenden Publikation ist in Klammern gesetzt.
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| Brandschutz (5) | ||
|---|---|---|
| Themen | Ja | Nein |
| Allgemeines (5) | ||
| Sind die Rufnummern der Feuerwehr und Polizei bekannt und sind entsprechende Aushänge auf der Baustelle vorhanden? | ||
| Sind bei Grenzbaustellen die Notfallnummern der angrenzenden Länder bekannt? | ||
| Ist im Einvernehmen mit der zuständigen Feuerwehr ein Flucht- und Rettungsplan erstellt und ausgehängt worden? | ||
| Ist die Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege vorhanden? | ||
| Werden die für die Feuerwehr zur Brandbekämpfung erforderlichen Aufstell- und Bewegungs flächen sowie Flucht- und Rettungswege freigehalten? | ||
| Werden die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen mit dem Baufortschritt und den ver änderten Situationen/Zwischenzuständen und Arbeiten angepasst? | ||
| Ist die Kennzeichnung der Hydranten und sonstigen Lösch wasserentnahmestellen vor handen? | ||
| Sind Feuerlöschmittel und -ge räte, Löschdecken vorhanden und gekennzeichnet? | ||
| Sind ausreichend Personen mit der Bedienung von Feuerlöschgeräten vertraut gemacht worden? | ||
| Sind Brandschutzhelfer und Ersthelfer bekannt gegeben worden? | ||
| Sind die Sanitätsräume gekennzeichnet? | ||
| Hinweise für die Planung der Bauausführung (5.1) | ||
| Sind Brandwände geschossweise mit dem Baufortschritt und möglichst ohne Öffnungen errichtet? | ||
| Sind Öffnungen in baulichen Trennungen (Wänden, Decken) abgeschottet? (Ist dies auf Grund des Baufortschritts nicht möglich, sind die Öffnungen ggf. provisorisch abzuschotten.) | ||
| Sind Feuerschutz- und Rauchschutztüren und -tore mit Feststellanlagen bereits frühzeitig eingebaut und in Betrieb genommen? | ||
| Werden Treppenräume ge schossweise mit dem Baufortschritt ausgeführt, damit Flucht- und Rettungswege sowie der Zu gang für die manuelle Brandbekämpfung im Brand fall sicherges tellt wird? | ||
| Werden Wände innerhalb der Brandabschnitte mög lichst früh zeitig errichtet? | ||
| Sind Blitzschutzanlagen bereits frühzeitig installiert? |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
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| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Baustellenorganisation (5.2) | ||
| Sind die Zuständigkeit und Verantwortung für den Brandschutz auf der Baustelle eindeutig zugeordnet? | ||
| Begehen die für den Brandschutz verantwortlichen Personen die gesamte Baustelle einmal pro Schicht? | ||
| Werden Ordnung und Sauberkeit besonders beachtet? Dazu gehören u. a.: (cid:74) ordnungsgemäße Lagerung (cid:74) tägliche Beseitigung von brennbarem Ver packungsmaterial (cid:74) mindestens wöchentliche Aufräumung der Bau stelle (cid:74) Freihaltung der Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr sowie der Flucht- und Rettungswege | ||
| Werden alle sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen ständig funktionsbereit ge- halten und regelmäßig überprüft? | ||
| Besteht eine ausreichende Kommunikation über Funkgeräte/Handy auf der Baustelle? | ||
| Einrichtung der Baustelle (5.3) | ||
| Werden als Bauhilfsmittel (Schalungsmaterial, Gerüste usw.) hauptsächlich nicht brennbare Materialen eingesetzt? | ||
| Bestehen Behelfsgebäude (Baubüro, Aufenthaltsräume, Material lager usw.) aus nicht brenn baren Baustoffen? (Anmerkung: Ist der Einsatz von brennbaren Baustoffen un vermeidbar, sollen möglichst schwer ent flammbare Baustoffe ver wendet werden.) | ||
| Sind bei der Aufstellung von Bauunterkünften (z. B. Container) und Behelfsbauten für den Be trieb von Werkstätten und für die Lagerung von Bau- und Arbeits stoffen ausreichende Sicher heitsabstände ein gehalten worden, um einer Brandübertragung durch Wärme- strahlung und Funken flug vor zubeugen und im Gefahrenfall eine Tätigkeit der Feuer wehr (Feuerwehrflächen) nicht zu be hindern? | ||
| Sind Behelfsbauten für die Lagerung von entzündlichen oder brennbaren Stoffen von außen deutlich gekennz eichnet? | ||
| Werden die technischen Regeln über gefährliche Arbeitsstoffe und brennbare Flüssigkeiten beachtet? | ||
| Sind Personalunterkünfte für Sofortmaßnahmen mit Einrichtungen zur Brandbekämpfung (Feuerlöscher, Schläuche usw.) aus gestattet? | ||
| Sind Läger für Materialien und Ausrüstungen in Gebäuden oder im Freien unterteilt, und weisen diese in Abhängigkeit von der Lagerart ausreichende Freiräume voneinander auf? | ||
| Sind brennbare Materialien, brennbare Flüssigkeit und explosionsgefährdete Stoffe in ausreichen dem Sicherheitsabstand von Gebäuden und Anlagen gelagert? | ||
| Sind provisorische Betankungsanlagen geschützt aufgestellt, z. B. gegen Anfahren? | ||
| Zündquellen (5.4) | ||
| Wird für feuergefährliche Arbeiten generell eine schriftlichen Genehmigung erteilt, welche mit der Bauleitung abgestimmt wird? | ||
| Werden die Schutzmaßnahmen für feuergefährliche Arbeiten den objektspezifischen Gegeben heiten angepasst? | ||
| Steht für feuergefährliche Arbeiten und anschließende Nachkontrolle ausreichende Zeit zur Verfügung? | ||
| Sind brennbare Baustoffe im Gefahrenbereich maximal für den Tagesbedarf eingelagert? |
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HbmG gnutührevned tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – negnuhciltnefföreV/negn 90:70
3202.50.71 ma 33.2.09.141 PI nov ned
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Werden die folgenden Richtlinien berücksichtigt? (cid:74) VdS 2008 Feuergefährliche Arbeiten, Richtlinien für den Brandschutz (cid:74) VdS 2036 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Trennschleif- arbeiten, – Muster – (cid:74) VdS 2047 Sicherheitsvorschriften für feuergefährliche Arbeiten (cid:74) VdS 2074 Auftauarbeiten an wasserführenden Anlageteilen, Merkblatt für den Brand schutz | ||
| Entsprechen alle Feuerstätten und sonstige Heizgeräte sowie Kochstellen den allge mein aner kannten Regeln der Technik? Sind diese so installiert und werden sie so betrieben und gewartet, dass Brände nicht ent stehen können? (Auf nicht brennbaren Unterlagen und mit ausreichenden Abständen zu brennbaren Gegen ständen und Bauteilen, während des Betriebs ausreichend beauf sichtigt.) | ||
| Ist das Betreiben von Feuerstätten in Bereichen ausgeschlossen, in denen (cid:74) größere Mengen leicht entzündlicher sowie explosionsgefährlicher Stoffe verarbeitet oder gelagert werden oder (cid:74) explosive Gase, Dampf-Luft-Gemische oder Staub-Luft-Gemische auftreten können? | ||
| Erfolgt eine regelmäßige Prüfung und Wartung der elektrischen Geräte und Einrichtungen durch anerkannte Fachkräfte (siehe auch VdS 2871)? | ||
| Ist eine Überhitzung durch Wärmestau, z. B. durch Abdecken von Heizgeräten, Lampen oder Beleuchtungskörpern, ausgeschlossen? | ||
| Ist das Eindringen von Feuchtigkeit in Anlagen (z. B. Baustromverteiler) und Betriebsmittel (z. B. Kabeltrommel) ausgeschlossen? | ||
| Ist das Verlegen von Kabeln über scharfe Kanten ausgeschlossen? | ||
| Sind Kabel und Leitungen ausreichend befestigt? | ||
| Wird ein Überfahren oder Quetschen von Kabeln und Leitungen vermieden? | ||
| Besteht ein Rauchverbot an Orten, an denen entzündliche und explosionsgefährliche Stoffe ver arbeitet bzw. aufbewahrt werden oder explosive Gase, Dampf-Luft-Gemische oder Staub-Luft-Gemische auftreten können? | ||
| Ist eine deutlich sichtbare Kennzeichnung des Rauchverbots z. B. durch Anschläge und Aushänge vorhanden? | ||
| Wird die Einhaltung des Rauchverbots überwacht? | ||
| Sind an geeigneten Stellen Raucherinseln eingerichtet und entsprechend gekennzeichnet? | ||
| Schutz vor Brandstiftung (5.5) | ||
| Besteht eine lückenlose Umzäunung des Baustellengeländes sowie Sicherung der Zugangs türen und Bauge rüsten? | ||
| Ist eine ausreichende Beleuchtung vorhanden? | ||
| Besteht eine ständige Bewachung außerhalb der Arbeits zeit? | ||
| Werden Ordnung und Sauberkeit, z. B. tägliche Entfernung von brennbaren Abfällen, be achtet? | ||
| Sind Einrichtungen zur frühzeitigen Branderkennung, -meldung und -bekämpfung vorhan- den? | ||
| Sind brennbare Stoffe auf der Baustelle in sicherer Entfernung zum Zaun eingelagert? | ||
| Wird das Baustellenpersonal einschließlich Fremdfirmen und Aushilfskräfte vor dem er- sten Einsatz und regelmäßig hinsichtlich des Schutzes vor Brandstiftung unterwiesen? | ||
| Umgang mit Brand- und explosionsgefährlichen Stoffen (5.6) | ||
| Wird nur der Tagesbedarf von diesen Stoffen am Arbeitsplatz gelagert? | ||
| Werden Gasflaschen nicht zusammen mit leicht entzünd lichen und brennbaren Stoffen ge- lagert? |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
HbmG gnutührevneda tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – negnuhciltnefföreV/negnu 90:70
3202.50.71 ma 33.2.09.141 PI nov neda
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Sind Gasflaschen vor Erwärmung, z. B. längere Sonnenbe strahlung, und gegen Schlag, Stoß und Umfallen sowie Erschütterung geschützt? | ||
| Sind an den Arbeitsplätzen nur die im Gebrauch befindlichen Flaschen aufgestellt? | ||
| Sind Lagerräume für Gasflaschen ausreichend be- und entlüftet? | ||
| Liegen Lagerräume für Flüssiggas nicht unter der Erd gleiche? | ||
| Werden brennbare Baustellenabfälle im Gefahrenbereich täglich ordnungsgemäß entsorgt und An sammlungen von Abfällen vermieden? | ||
| Werden Verarbeitungshinweise, Auf schriften und Warnsymbole auf den Behältnissen von Reinigungs-, Löse-, Isolier-, Anstrich- und Vers iegelungsmitteln sowie Klebstoffen beachtet? | ||
| Sind Verarbeitungsbereiche ausreichen d be- und entlüftet? | ||
| Gefährdete Räume (5.7) | ||
| Ist ein zentraler Raum für die Lagerung von hohen Brandlasten vorhanden? | ||
| Sind diese Räume, z. B. zum Schutz vor Brandstiftungen, ständig verschlossen gehalten? | ||
| Sind diese Räume mindestens feuerhemmend gegenüber angrenzenden Räumen abgetrennt (feuerhemmende Wände und Decken sowie Feuerschutztür)? | ||
| Werden diese Räume regelmäßig kontrolliert? | ||
| Werden Brandmelde- und Feuerlöschanlagen in diesen Bereichen frühzeitig in Betrieb ge nommen? | ||
| Sind feuergefährliche Arbeiten in diesen Räumen untersagt? | ||
| Ist in diesen Räumen ein dauernder Aufenthalt von Menschen oder die Nutzung zu anderen Zwecken ausgeschlossen? | ||
| Lagerung von Schmierstoffen | ||
| Ist ein zentraler Raum für die Lagerung von Schmierstoffen vorhanden? | ||
| Sind geeignete Auffangeinrichtungen, z. B. Auffangwannen, vorhanden? | ||
| Lagerung von Flüssiggasen | ||
| Werden am Arbeitsplatz nur die für den Arbeitsprozess unbedingt erforderlichen Mengen (z. B. Tagesbe darf) bereitgehalten oder als Fertig- bzw. Zwischenprodukt kurzfristig abge- stellt (Kleinstmengen am Arbeitsplatz)? | ||
| Ist eine Lagerung außerhalb von Arbeits- und Aufenthaltsräumen bzw. Lagerung im Freien sichergestellt? | ||
| Ist eine Lagerung in nachfolgend genannten Bereichen ausgeschlossen? (cid:74) Arbeitsräumen (nur für den unmittelbaren Bedarf) (cid:74) Räumen unter Erdgleiche (unter gewissen Voraussetzungen Ausnahme bis 1,5 m Tiefe, siehe TRGS 510) (cid:74) Bereichen, von denen ausfließendes Gas in Schächte, Gruben, Kellerräume, Kanäle und dergl. abfließen könnte (cid:74) engen Höfen, Durchgängen und Durchfahrten oder in deren unmittelbarer Nähe (cid:74) Treppenräumen, Fluren und anderen Bereichen mit Rettungswegen | ||
| Ist das Betreten des Lagerraums durch Unbefugte untersagt und sind entsprechende Hinweis schilder vorhanden? | ||
| Ist ein geeigneter Feuerlöscher leicht erreichbar vorhanden? | ||
| Wird auf das Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer deutlich hingewiesen? | ||
| Ist für einen sicheren Stand der Behälter gesorgt? | ||
| Bestehen die Fußbodenbeläge mindestens aus schwer entflammbarem Material? | ||
| Sind Zu- und Ablüftungsöffnungen mit einem Mindestquerschnitt von jeweils 1/200 der Boden fläche des Raums vorhanden? | ||
| Sind Lagerräume, die an einen öffentlichen Verkehrsweg angrenzen, an dieser Seite mit einer Wand ohne Türen bis zu einer Höhe von 2,0 m ohne öffenbare Fenster oder sonstige Öffnungen ausgeführt? |
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3202.50.71 ma 33.2.09.141 PI no
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Beträgt der Abstand von Flüssiggasflaschen zu Heizkörpern u. Ä. mindestens 0,50 m? | ||
| Ist eine Lagerung von Flüssiggas zusammen mit anderen brennbaren Stoffen ausgeschlos- sen? | ||
| Lagerung von brennbaren Gasen im Freien | ||
| Werden am Arbeitsplatz nur die für den Arbeitsprozess unbedingt erforderlichen Mengen (z. B. Tages be darf) bereitgehalten oder als Fertig- bzw. Zwischenprodukt kurzfristig abge- stellt (Kleinst mengen am Arbeitsplatz)? | ||
| Ist das Betreten des Lagers durch Unbefugte untersagt und sind entsprechende Hinweis- schilder vor handen? | ||
| Sind die im Freien aufgestellten Flüssiggasflaschen gegen den Zugriff Unbefugter gesi- chert (z. B. Umzäunung der Flaschen oder der Unterbringung in Flaschenschränken)? | ||
| Ist ein geeigneter Feuerlöscher leicht erreichbar vorhanden? | ||
| Wird auf das Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer deutlich hingewiesen? | ||
| Ist ein geeigneter Schutz gegen mechanische Beschädigungen, z. B. in Folge des Anfahrens, vorgesehen (ggf. Umzäunung)? | ||
| Wird die Gaszufuhr zu den Verbrauchseinrichtungen, z. B. bei Arbeitsschluss oder vor dem Ab schrauben des Druckregelgeräts, vor dem Lösen von Leitungen und bei Störungen unter brochen? | ||
| Werden nicht im Gebrauch befindliche Flüssiggasflaschen gegen Leckage und Beschädi- gung des Absperrventils mit Hilfe von Verschlussmuttern und Schutzkappen geschützt? | ||
| Lagerung brennbarer Flüssigkeiten | ||
| Werden am Arbeitsplatz nur die für den Arbeitsprozess unbedingt erforderlichen Mengen (z. B. Tagesbe darf ) bereitgehalten oder als Fertig- bzw. Zwischenprodukt kurzfristig abge- stellt (Kleinstmengen am Arbeitsplatz)? | ||
| Erfolgt die Lagerung darüber hinausgehender Mengen an brennbaren Flüssigkeiten am Arbeits platz nur in Sicherheitsschränken (Sicherheitsschrank entsprechend der DIN EN 14470-2 und TRGS 510)? | ||
| Ist in Abhängigkeit von der Lagermenge und den Flammpunkten der einzulagernden Stoffe eine be hördliche Erlaubnis gemäß Betriebsicherheitsverordnung erforderlich und die Frage der Genehmigung mit der zuständigen Behörde geklärt? | ||
| Ist der Lagerraum von angrenzenden Räumen feuerbeständig abgetrennt? | ||
| Bestehen Wände und Decken des Lagerraums aus nicht brennbaren Baustoffen? | ||
| Hat der Lagerraum keinen Bodenablauf? | ||
| Sind ausreichende Auffangeinrichtungen vorhanden? | ||
| Werden die elektrischen Anlagen in den Ex-Bereichen entsprechend ex-geschützt instal- liert und be trieben? | ||
| Sind Schutzmaßnahmen gegen statische Elektrizität getroffen worden (z. B. Erden aller leit fähigen Gegenstände, Fußboden mit Ableitwiderstand < 108 Ohm, Schutzschuhe eben- falls)? | ||
| Wird der Lagerraum ausreichend belüftet und beleuchtet? | ||
| Wird der sichere Betrieb des Lagers durch eine Betriebsanweisung geregelt? | ||
| Ist eine Lagerung zusammen mit sehr giftigen, giftigen, explosiven oder brandfördernden Stoffen ausgeschlossen? | ||
| Ist das Betreten des Lagerraums durch Unbefugte untersagt und sind entsprechende Hinweis schilder vorhanden? | ||
| Wird auf das Rauchverbot und das Verbot von offenem Feuer deutlich hingewiesen? | ||
| Ist eine Einteilung des Lagerraums in explosionsgefährdete Bereiche gemäß der Be triebss icher heitsverordnung und den zugehörigen technischen Regeln, z. B. DGUV Regel 113-001, vorge nommen? |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Brandbekämpfung (5.8) | ||
| Sind in einzelnen Bereichen hohe Werte akkumuliert? | ||
| Sind brandschutztechnische Schutzmaßnahmen bzw. Einrichtungen, z. B. bauliche Tren- nungen, Lösch- und Meldeanlagen etc., bereits eingebaut und brandschutztechnisch voll wirksam? Können Sie ggf. durch mobile Brandmeldeanlagen vorübergehend ergänzt werden? | ||
| Werden Feuerlöschmittel und -geräte ständig funktionsbereit gehalten? | ||
| Sind mobile Schutzeinrichtungen, z. B. Feuer löscher, Löschschläuche, ggf. gegen unbefugten Zu griff geschützt? | ||
| Werden Rettungswege und Feuerwehrzufahrten frei gehalten und gekenn zeichnet? | ||
| Werden brandschutztechnische Abtrennungen einschließlich Abschottungen frühzeitig re- alisiert? | ||
| Wird gewährleistet, dass ein Brand gemäß der Baustellenordnung umgehend der Feuer- wehr und den Verantwortlichen für die Baustelle, z. B. der Bau leitung, gemeldet wird? | ||
| Ist eine für das betreffende Bauvorhaben und den Baufortschritt ausreichende Löschwasser ver sorgung sichergestellt? | ||
| Ist ein frühzeitiger Anschluss an das Wasserver sorgungs netz möglich? | ||
| Werden Brandmelde- und Feuerlöschanlagen frühzeitig in Betrieb ge nommen und ggf. durch mobile Brandmeldeanlagen ergänzt? | ||
| Sind die Steigleitungen und Anschlüsse für die Feuerwehr mit dem Baufort schritt instal- liert und geschossweise in Betrieb genommen sowie betriebsbereit gehalten? | ||
| Stehen Schlauchleitungen und Strahlrohre in ausreichender Menge zur Verfügung, sodass alle Teile der Baustelle mit Wasser zu erreichen sind? |
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| Sicherungsmaßnahmen (6) | ||
|---|---|---|
| Themen | Ja | Nein |
| Umzäunung der Baustelle (6.1) | ||
| Ist eine lückenlose Umzäunung mit einer Mindesthöhe von 2 m und Übersteigsicherung vor handen? | ||
| Ist die Umzäunung ausreichend befestigt? | ||
| Überwachung der Baustelle (6.2) | ||
| Ist das Gelände von einem Sicherheitsdienst mit regelmäßigen Kontrollgängen ständig be wacht? | ||
| Ist eine Zutrittskontrolle mit der Kontrolle von Fahrzeugen und Personen eingerichtet? | ||
| Ist eine ausreichende Beleuchtung installiert? | ||
| Sind zur weiteren Verbesserung der Überwachung Videoanlagen installiert? | ||
| Schutz von Baumaschinen (6.3) | ||
| Ist eine umfassende Kennzeichnung, Registrierung und Dokumentation aller Baumaschinen erfolgt? | ||
| Ist eine Schlüsselverwaltung für relevante Baumaschinen eingeführt? | ||
| Sind die Baumaschinen in einem gesicherten Bereich abgestellt? | ||
| Sind mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Maschinen ergriffen? | ||
| Sind elektronische Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Maschinen ergriffen? | ||
| Ist ein Ortungssystem zur Sicherung der Baumaschine eingebaut? |
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VdS 2021 : 2016-06 (02) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
tettatseg thci
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Ist ausreichend Zeit für die Alarmierung und Intervention in Abhängigkeit vom Standort der Bau stelle und Zeitintervalle der Positionsbestimmung auf der betreffenden Baustelle ver- fügbar? | ||
| Kann das baustellentypische Verhalten bei der Nutzung von Baumaschinen, z. B. regel mäßige Verlegung zwischen Baustellen, berücksichtigt werden? | ||
| Sind die Geräte, insbesondere deren Elektronik, für die raue Einsatzum gebung mit bau- stellen typischen Einwirkungen wie z. B. Staub, Schmutz und Erschütterung geeignet? | ||
| Ist die erforderliche Energieversorgung in der betreffenden Baumaschinen verfügbar und ständig überwacht? | ||
| Sind die Ortungssignale auf eine geeignete und ständig besetzte Leitstelle aufgeschaltet? | ||
| Sind Maßnahmen in Abstimmung mit dem Systemhersteller und Anbieter der Leitstelle er griffen worden, um eine mögliche Manipulation und Entdeckung des in Baumaschinen installierten Senders zu er schweren? | ||
| Ist ein Notfallplan in Abstimmung mit dem Systemhersteller und Anbieter der Leitstelle so wie der Interventionskraft mit der eindeutigen Zuordnung der Verantwortlichkeit und Fest legung von Kriterien sowie Verfahren für den Voralarm und Alarm erstellt? | ||
| Werden die Baumaschinenführer regelmäßig unterwiesen? | ||
| Werden alle relevanten Vorfälle analysiert, aufbereitet und dokumentiert? | ||
| Sicherung von Container und Büro- sowie Lagerräumen (6.4) | ||
| Werden wertvolle Materialien und Werkzeuge in Containern bzw. fensterlosen Räumen mit Sicherungs maßnahmen aufbewahrt? | ||
| Werden Freilager mit Sicherungsmaßnahmen, z. B. zusätzlicher Umzäunung, regelmäßigen Kon trollen, Ausleuchtung und Videoüberwachung, geschützt? | ||
| Verhaltensweise nach einem Diebstahl (6.5) | ||
| Ist sichergestellt, dass die Polizei und Versicherungen im Fall eines Dieb stahls umgehend informiert werden? | ||
| Werden alle Unterlagen (z. B. Eigentumsnachweise oder Maschinenunterlagen) und Dokumenta tion (z. B. Maschinen-/Fahrzeug-/Gerätebeschreibung, Bilddokumentation) zur Unterstützung der Ermittlungsarbeit bei der Wiederbeschaffung und Identifizierung bereitge halten? | ||
| Werden Zweitschlüssel bereitgehalten? |
in –
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3202.50.71 ma 33.2.09.141 PI nov ne
| Schutz gegen Naturgefahren (7) | ||
|---|---|---|
| Themen | Ja | Nein |
| Allgemeines (7.1) | ||
| Ist ein Beauftragter für die Sicherheit gegen Unwetter benannt? | ||
| Ist die Kompetenz des Beauftragten (z. B. Weisungsbefugnis) geregelt und allen am Bau Beteiligten bekannt ? | ||
| Ist eine objektspezifische Risikoanalyse und Schutzzieldefinition erfolgt? | ||
| Ist die Wahl der Bauverfahren und Bauarten sowie und Baustoffe an die möglichen Ge fährdungen angepasst? | ||
| Sind die jahreszeitlich bedingten Gefährdungen in der Terminplanung berücksichtigt, z. B. Ge witter, Winterstürme, Frost? | ||
| Ist die Verantwortung zum Einholen aktueller Wetterinformationen eindeutig zugeordnet? | ||
| Werden regelmäßig aktuelle Wetterwarnungen z.B. per E-Mail oder SMS empfangen? | ||
| Ist ein Notfallplan mit an den Baufortschritt angepassten Maßnahmen erstellt? Sind Kom- petenzen eindeutig geregelt? | ||
| Ist ein Alarmplan mit aktuellen Telefonnummern/Faxnummern usw. erstellt? |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
HbmG g tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – negnuhciltne 90:70
3202.50.71 ma 33.2.09.141
| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Sind bei Grenzbaustellen die Notfallnummern der angrenzenden Länder bekannt? | ||
| Werden Pumpen, Schlauchmaterial und starke Folien in ausreichender Menge bereitgehalten ? | ||
| Überschwemmung (7.2) | ||
| Hochwasser (7.2.1) | ||
| Existiert ein Notfallplan (Notfallnummern)? | ||
| Wurden mögliche Hochwasserszenarien im Vorfeld analysiert? | ||
| Wurden adäquate Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld geplant und werden diese vollständig umgesetzt (z. B. Auslegung der Schutzmaßnahmen auf HQ100 = 100jähriges Hochwasser)? | ||
| Werden Hochwasserinformationen der Wetterdienste auch an Wochenenden, wenn die Bau stelle ggf. nicht besetzt ist oder Personal nicht verfügbar ist, von der Bauleitung ausgewertet? | ||
| Sind ausreichende redundante Pumpenkapazitäten mit entsprechenden Reserven auf der Baustelle vorhanden? | ||
| Sind im Notfall weitere Pumpenkapazitäten verfügbar? | ||
| Sind Vorkehrungen für ein gezieltes Fluten des gefährdeten Bauwerks getroffen? | ||
| Starkregen (7.2.2) | ||
| Ist eine Entwässerung der Baustelle sichergestellt, z. B. durch Gefälle? | ||
| Können Niederschläge über provisorische Entwässerungen in sicherer Entfernung zum Objekt abgeleitet werden? | ||
| Ist ein Verstopfen der Kanäle, Entwässerungsrinnen und Bodeneinläufe ausgeschlossen und werden sie regelmäßig überprüft und gereinigt? | ||
| Sind für die Arbeiten Notdächer und Gerüste mit Planen erforderlich? | ||
| Sind mit Planen bekleidete Gerüste statisch nachgewiesen und ausreichend befestigt? | ||
| Sind Öffnungen in Dach und Fassade wenigstens provisorisch verschlossen? | ||
| Werden mobile Schutzmaßnahmen wie gewebeverstärkte Planen und Leinen bereitgehalten? | ||
| Grundwasseranstieg (7.2.3) | ||
| Wird der Grundwasserstand an der Baustelle oder an einem nahen Messpunkt regelmäßig ermittelt? | ||
| Sind Pumpensümpfe angelegt und werden redundante Entwässerungspumpen vorgehal- ten? | ||
| Sind Vorkehrungen für ein gezieltes Fluten des Bauwerks getroffen (z. B. Öffnungen in der Bodenplatte)? | ||
| Können Räume, welche von eindringendem Grundwasser gefährdet sind, kurzfristig leer ge räumt werden? | ||
| Sturm (7.3) | ||
| Sind jahreszeitliche und regionale Windverhältnisse bei der Baustellenorganisation berück sichtigt worden? | ||
| Sind Öffnungen in Dach und Fassade provisorisch verschlossen? | ||
| Sind Gerüste sicher am Bauwerk verankert? | ||
| Sind Kräne ausreichend gesichert (keine angehängte Lasten)? | ||
| Werden gelagerte Baustoffe bei Sturmgefahr in sichere Bereiche gebracht oder gegen Sturm ausreichend geschützt? |
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VdS 2021 : 2016-06 (02) Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept
tettatseg thcin – gnudnewreV ehcilbeirtebrenni rüf hcua – ne 90:70
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| Themen | Ja | Nein |
|---|---|---|
| Werden mobile Schutzmaßnahmen wie gewebeverstärkte Planen und Leinen bereitge- halten? | ||
| Werden auf dem Dach gelagerte Baustoffe vor dem Verlassen der Baustelle gegen Sturm gesichert? | ||
| Frost (7.4) | ||
| Werden stehende Wasseransammlungen bei Planung, Montage, Errichtung und Betrieb ver mieden, z. B. durch Anordnung ausreichender Gefälle in sichere Bereiche, sicheres und schnelles Ableiten von Regenwasser, Entwässern von Rohrleitungssystemen, Einbau kapil- larbrechender Schichten? | ||
| Ist ein anlagenspezifischer Frostschutzplan mit der Auflistung aller gefährdeten Bau- und Anlagen teile vorhanden? | ||
| Sind mögliche „Wasserquellen“ wie Taupunktbildung, Kondenswasser, Hang-Kluft oder Grund wasser, Staunässe, Winterschmelze etc. im Frostschutzplan berücksichtigt worden? | ||
| Wird eine ausreichende Strömungsgeschwindigkeit in Leitungen einschließlich By pass- Leitungen, Blenden etc. zur Vermeidung des Einfrierens sichergestellt? | ||
| Werden Frostschutzmittel bzw. Additive eingesetzt, die die chemischen/physikalischen Eigen schaften des Wassers (Gefrierpunkt) verändern? Wird dabei der Trinkwasserschutz berück sichtigt? | ||
| Sind Maßnahmen für die gezielte Eisausdehnung ergriffen, wenn stehende Wasseran- sammlungen nicht vermieden werden können, z. B. durch Einbringung elastischer Elemente in die gefährdeten Bereiche? | ||
| Werden zusätzliche Schutzmaßnahmen für Frischbeton (z. B. Erwärmung des Betonzuschlag stoffs und/oder Anmachwassers, Abdeckung des Frischbetons, Vermeidung größer Transport wege, Verwendung von Betonzusatzmitteln etc.) ergriffen, wenn bei einer Lufttemperatur von weniger als 5 °C betoniert werden muss? | ||
| Ist eine ausreichende Bodenüberdeckung (frostfreie Tiefe) bei Gründungen und Erdkanälen sowie anderen erdberührten Bauteilen vorhanden? | ||
| Wird ein Eindringen von Wasser in Fugen, Risse z. B. durch deren rechtzeitiges Beschichten, Abdichten und Abspritzen dieser Öffnungen vermieden? | ||
| Ist eine Entwässerung bei Köcherfundamenten u. ä. Bauteilen vorgesehen? | ||
| Ist die Leitungsführung geschützt oder werden in frostgefährdeten Bereichen Begleitheizungen angebracht? | ||
| Erfolgt die Anordnung wassergefüllter Behälter in beheizten Gebäudebereichen (über 5 °C)? | ||
| Werden wasserführende Anlagen und/oder zusätzliche Heizungssysteme vorzeitig in Be- trieb genommen? | ||
| Werden Gebäude (Fenster, Türen, Öffnungen etc.) abgedichtet, um Zugluft zu vermeiden? | ||
| Werden die erforderlichen Beheizungen durch Installation von Thermometern und automa- tischen Warneinrichtungen (Raumtemperatur, Funktion der Heizungssysteme) überwacht? | ||
| Wird die Anlage durch Wartungspersonal regelmäßig überprüft, insbesondere bei längerem Stillstand oder Betriebsunterbrechnungen? | ||
| Erfolgt eine kontrollierte Wiederinbetriebnahme der wasserführenden Anlagen im An- schluss an die Frostperiode und wird dabei auf äußere Beschädigungen, Rückstände, offen- stehende Armaturen in Leitungen kontrolliert? | ||
| Werden bei Auftauarbeiten offene Flammen durch den Einsatz von z. B. Heizmatten oder heißen Tüchern, Heizluftgebläsen oder Dampfstrahlgeräten vermieden? |
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Baustellen – Unverbindlicher Leitfaden für ein umfassendes Schutzkonzept VdS 2021 : 2016-06 (02)
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| Schutz gegen Beschädigung und Verschmutzung durch die am Bau Beteiligten (8) | ||
|---|---|---|
| Themen | Ja | Nein |
| Allgemeines (8) | ||
| Werden die am Bau Beteiligten je nach dem Baufortschritt regelmäßig von der Bauleitung oder einer beauftragten Person auf mögliche, fahrlässige Beschädigungen, z. B. durch me- chanische Ein wirkungen beim Abbau von Gerüsten, ausdrücklich hingewiesen? | ||
| Verschmutzungen von empfindlichen Bauteilen (8.1) | ||
| Sind notwendige Schutzmaßnahmen in Leistungsverzeichnissen festgelegt? | ||
| Wird die Ausführung von empfindlichen Wand, Boden- und Deckenbekleidungen zurückge- stellt? | ||
| Sind Boden-, Wand- und Türflächen in Verkehrswegen mit Verkleidungen z. B. aus Pappe, Spanplatten abgedeckt? | ||
| Sind Glasscheiben und andere empfindliche Oberflächen z. B. mit Adhäsionsfolien, die spä- ter leicht und ohne Rückstände zu entfernen sind, geschützt? | ||
| Sind fertiggestellte Bereiche verschlossen? | ||
| Werden Tätigkeiten, bei denen Verschmutzungen oder Beschädigungen verursacht werden können, regelmäßig überwacht? | ||
| Werden Schutzmaßnahmen regelmäßig kontrolliert? | ||
| Mechanische Beschädigung (8.2) | ||
| Werden empfindliche Oberflächen, insbesondere Glasscheiben, abgedeckt und vor mecha- nischen Beschädigungen geschützt, z. B. mit Folien, Karton oder Holzplatten? | ||
| Können in besonders gefährdeten Bereichen temporäre Notverglasungen eingesetzt werden? | ||
| Schweiß- und Trennschneidarbeiten (8.3) | ||
| Sind Glasscheiben und andere empfindliche Oberflächen während der Arbeiten mit Spritzschutz decken geschützt? | ||
| Sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei feuergefährlichen Arbeiten nach Abs. 5.4.1 eingehalten? | ||
| Unsachgemäße Reinigung (8.4) | ||
| Ist eine trockene Entfernung staubiger und körniger Ablagerungen bei empfindlichen Ober flächen ausgeschlossen? | ||
| Ist die Verwendung harter, unsauberer Schwämme und Tücher, ver schmutzten Wassers oder scharfer metallischer Gegenständen, z. B. Klingen, bei der Reinigung ausges chlossen? | ||
| Sind ergänzend dazu Schutzfolien angebracht? | ||
| Wird aggressive Verschmutzung nach Möglichkeit vermieden? | ||
| Werden aggressive Verschmutzungen sofort und rückstandsfrei abgewaschen, wenn diese trotz Schutzmaßnahmen auftreten? | ||
| Wird die Verwendung von alkalischen Laugen, Säuren und anderen aggressiven Reinigungsm ittel ausgeschlossen? | ||
| Verätzungen (8.5) | ||
| Werden ätzende Stoffe sofort und rückstandsfrei abgewaschen, wenn diese trotz Schutzmaß nahmen auftreten? |
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| Notfallplan (9) | ||
|---|---|---|
| Themen | Ja | Nein |
| Allgemeines (9.1) | ||
| Sind kritische Zeitpunkte und Zustände geprüft und Abläufe zur Wiederaufnahme der Bautätig keit nach einem Schadenereignis mit Informationen festgelegt, wie diese im Fall eines größeren Ausfalls weitergeführt werden können? | ||
| Sind Sonderbefugnisse zum Aktivieren des Notfallplans einschließlich Aufgaben und Verant- wort lichkeit zur Wiederherstellung der Betriebsabläufe festgelegt und dokumentiert? | ||
| Ist ein Notfall-Management-Team gebildet worden? | ||
| Sind die Rufnummern der Mitarbeiter, die innerhalb und außerhalb der Arbeitszeiten zu er reichen sind, und die der Lieferanten und Auftraggeber für den Notfall erfasst und aufge- listet? | ||
| Ist eine vorsorgliche Kontaktaufnahme zu Fachunternehmen für die Sanierung von Brand-, Sturm- und Wasserschäden und zu Fachunternehmen, die im Schadenfall erforderliche Sonder ge räte zur Verfügung stellen können, z. B. Kräne, Pumpen, Schutzgerüste, in Absprache mit dem Versicherer erfolgt? | ||
| Sind Aufzeichnungen, z. B. Pläne, Computerdaten, Dokumentationen und Verfahrensan- leitungen, für das Notfall-Management-Team auch außerhalb der Baustelle verfügbar? | ||
| Nach einem Schadenfall (9.2) | ||
| Sind einsturzgefährdete Bereiche gegen Betreten abgesichert? | ||
| Ist die Schadenstelle gegen Betreten Unbefugter abgesichert? | ||
| Sind Schutzmaßnahmen gegen Umweltschäden durch austretende Flüssigkeiten oder Che- mikalien ergriffen? | ||
| Sind die Baustelle und das Bauwerk ausreichend gegen Regenwasser abgesichert? | ||
| Sind offene Gebäudeöffnungen, z. B. Fenster, Türen und das Dach, durch Folien etc. als temporärem Schutz von Maschinen und Einrichtungen verschlossen? | ||
| Sind elektrische/elektronische Systeme, Maschinen und Produktionseinrichtungen abge- schaltet und gegen Wiedereinschalten abgesichert? | ||
| Ist die eventuelle Notversorgung über Batterien ebenfalls abgetrennt worden? | ||
| Sind Klimaanlagen, Wasser-, Gas- und Druckluftversorgung außer Betrieb genommen und gegen Wiedereinschalten abgesichert? | ||
| Sind Funktionstests von Anlagen oder Geräten ausgeschlossen? | ||
| Sind Auftraggeber und Lieferanten über Liefer- bzw. Abnahmefähigkeit und mögliche Termin verschiebungen informiert? | ||
| Sind die betreffenden Versicherer informiert? | ||
| Sind Schäden dokumentiert, etwa über Video oder Fotos? | ||
| Sind erforderliche Maßnahmen zur Schadensanierung, z. B. Entsorgung von Brandschutt und Asche, Erstellung eines Sanierungsplans durch einen Chemiker und Einsatz spezieller Schutzkleidung, ergriffen? Hinweis: siehe VdS 2357 Richtlinien zur Brandschadensanierung | ||
| Wurde vor der Entscheidung zu einem Abbruch oder einer Demontage die Beseitigung aller schadenbedingten Verschmutzungen durch eine professionelle Sanierung geprüft? | ||
| Werden Sonderschichten zur Instandsetzung vereinbart? | ||
| Ist der Stand der Arbeiten und die Verzögerung des Projekts dokumentiert? |
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Herausgeber: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
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