Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Allgemeine Angaben
Vergabenummer: VG-B-0435-2026-0797
Baumaßnahme: A.0435.180536, Herrichten Meisenbornweg für LBIH NL M
Leistung: Abbruch- und Rückbauarbeiten (DIN 18 459);
10.1 Sammelaufträge ---entfällt---
10.2 Beschaffung von Stahl ---entfällt---
10.3 Stoffpreisgleitklausel für Stahl ---entfällt---
10.4 Baufristenplan ---entfällt---
10.5 Fristen / Terminüberwachung ---entfällt---
10.6 Baustellenausweise ---entfällt---
10.7 Einrichtung von Unterkünften
Unterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeit dürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet, nicht eingerichtet werden.
10.8 Baustellenbesprechungen
Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden.
Die Besprechungen finden jeweils 1-mal wöchentlich statt.
Nach Notwendigkeit und gesonderter Aufforderung durch die örtliche Bauleitung.
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10.9 Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz ---entfällt---
10.10 Vorauszahlungen ---entfällt---
10.641 Wasser- und Energieversorgung
Wasser und Strom werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber grundsätzlich unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Dies hat der Auftragnehmer bei der Kalkulation des Angebots entsprechend zu berücksichtigen.
Die erforderlichen Anschlüsse hat der Auftragnehmer im Einvernehmen mit der hausverwaltenden Dienststelle auf eigene Kosten herzustellen und nach Beendigung der Arbeiten wieder abzubauen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum sparsamen Umgang mit den Ressourcen und nicht mehr zu verbrauchen, als es zur Erbringung seiner Leistung notwendig ist.
10.670 Bewachte Liegenschaften ---entfällt---
10.680 Kalkulationsunterlagen (Standard Bund) ---entfällt---
10.681 Urkalkulation (Standard Land)
Die Urkalkulation ist gemäß § 16 HVTG nach gesonderter Aufforderung entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in einem geschlossenen Umschlag einzureichen.
10.683 Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt wird Vertragsbestandteil (Standard Land)
10.684 Nachweise und Kontrollen (Standard Land)
Ich/wir verpflichte/n mich/uns dem Auftraggeber/Besteller ein Auskunfts- und Prüfungsrecht nach § 7 Abs. 1 HVTG einzuräumen. Ich/wir verpflichte/n mich/uns darüber hinaus, meine/unsere Nachunternehmen/ Verleihunternehmen vertraglich zu verpflichten, dem Auftraggeber/Besteller dieses Auskunfts- und Prüfungsrecht ebenfalls zu gewähren und die vertragliche Verpflichtung zur Gewährung des Auskunfts- und Prüfungsrechts auf alle weiteren Nachunternehmen/Verleihunternehmen zu übertragen.
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10.685 Vermeidung Fehlalarm von Brand-/ Rauchmeldern
Der Auftragnehmer hat bei der Ausführung seiner Arbeiten darauf zu achten, dass ggf. vorhandene Brandmelder nicht versehentlich, z.B. durch Rauch- oder Staubentwicklung ausgelöst werden. Vor der Ausführung entsprechend gefahrgeneigter Arbeiten sind rechtzeitig (d.h. in der Regel mindestens 48 Stunden vorher) geeignete Maßnahmen zur Vermeidung von Fehlalarmen mit dem Auftraggeber bzw. der örtl. Bauleitung oder dem Betreiber abzustimmen. Über die Beendigung der Arbeiten ist ebenfalls unmittelbar zu informieren, sodass evtl. getroffene Maßnahmen, wie z.B. die vorübergehende Abschaltung der Brandmeldeanlage, unverzüglich rückgängig gemacht werden können. Während der Abschaltung der Brandmeldeanlage treffen den Auftragnehmer erhöhte Sorgfaltspflichten. Kosten eines Fehlalarms, der auf Versäumnisse des Auftragsnehmers zurückzuführen ist, werden diesem vollständig in Rechnung gestellt.
10.720 Sicherheit und Gesundheitsschutz auf der Baustelle
Soweit die Baustelle den Bestimmungen der Baustellenverordnung unterliegt, haben der Auftragnehmer und seine Beschäftigten den Anweisungen des Bauleiters auch bezüglich des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes zu folgen und die Hinweise, Informationen und Erläuterungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators sowie den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.
10.780 Nachunternehmer (Standard Bund, Land, Dritte und Stationierungsstreitkräfte national) ---entfällt---
10.810 Berechnung der Vergütung von Nachtragsvereinbarungen (Standard)
Der Auftragnehmer hat seine Berechnungen von Vergütungsansprüchen nach § 2 VOB/B auf der Grundlage der Urkalkulation (vorkalkulatorische Preisfortschreibung) gemäß dem „Leitfaden zur Vergütung von Nachträgen“, FB 510 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, vorzunehmen. FB 510 VHB Bund
Die Excel-Datei „Vergütungszuordnung und -berechnung“, FB 521 VHB Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019, nebst Hinweisen („Hinweise zu 521“) ist dabei in ihrem Anwendungsbereich zu verwenden. FB 521 VHB Bund Hinweise zu 521
10.840 Förmliche Verpflichtung ---entfällt---
10.850 Zuverlässigkeitsüberprüfung ---entfällt---
10.900 Sonstige weitere besondere Vertragsbedingungen ---entfällt---
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