Leistungsverzeichnis 2026-0223.pdf

Energetische Fassadensanierung mit vorgehängter hinterlüfteter Keramikfassade

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:50 (Europe/Berlin)

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

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  • Vortexte zum LV *
  1. Leistungsverzeichnis

über energetische Fassadensanierung Sek II / hinterlüftete Vorhangfassade


Sanierung Fassade und HLS Sek. II Landrat-Lucas-Gymnasium Peter-Neuenheuser-Str. 7-11

51379 Leverkusen


Bauherr: Gebäudewirtschaft der Stadt Leverkusen Moskauer Str. 4a 51373 Leverkusen


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  1. Projektbeteiligte

Bauherrin + Gesamtprojektleitung Stadt Leverkusen Fachbereich 65 Gebäudewirtschaft Moskauer Str. 4a 51373 Leverkusen Ansprechpartnerin:

Planung und Bauleitung

Tragwerksplanung

Bauphysik

Brandschutz

Planung TGA Heizung, Sanitär, Lüftung

Planung TGA Elektrotechnik

Schadstoffsachverständiger

SiGeKo

Freianlagenplanung Stadt Leverkusen Fachbereich 67 Stadtgrün Nobelstraße 91 51373 Leverkusen Ansprechpartner:

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Projektleitung Gebäudetechnik:

Stadt Leverkusen FB Gebäudewirtschaft / Abteilung technische Gebäudeausstattung

Heizung / Sanitär / Lüftung: Ansprechpartner: Elektro-Technik: Ansprechpartner: Nachrichtentechnik / Brandmeldetechnik: Ansprechpartner: Gebäudeleittechnik Herr

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  1. Bau- und Maßnahmenbeschreibung

3.1 Objektdaten

Anschrift: Landrat-Lucas-Gymnasium Peter-Neuenheuser-Str. 7-11 51379 Leverkusen

Grundstück: Stadt Leverkusen Gemarkung Opladen, Flur 13

3.2 Baubeschreibung

Das Landrat-Lucas Gymnasium liegt in der Stadtmitte von Opladen, und nutzt für seine knapp 2000 Schülerinnen und Schüler mehrere Gebäude aus den unterschiedlichsten Bauzeiten

Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um die energetische Sanierung der Fassade und weiterer Maßnahmen des Gebäudes der Sek II - hier um die Arbeiten für die vorgehängte keramische, hinterlüftete Fassade mit Dämmung

Gebäude Sek II, 4-geschossig, Y-Form, teilweise unterkellert, die Trakte NW und Klassen befinden sich auf gleichem Fußbodenniveau, der Trakt Verwaltung ist dazu in der Höhe etwas versetzte

Das SEK II Gebäude ist einseitig angebaut an den 2008 erstellten 2-geschossigen Kunsttrakt und die Festhalle, die sich in Sanierung befindet.

Das Gebäude hat drei Gebäudeflügel: Verwaltungstrakt Klassentrakt NW-Trakt

Gebäudeabmessungen (ca.):

Länge: Klassentrakt ca.54,19 m, NW-Trakt ca.30,70 m, Verwaltungstrakt ca. 28,49 m Breite: Klassentrakt ca.10,72 m, NW-Trakt ca. 17,62 m, Verwaltungstrakt ca. 16,00 m

Geschosshöhen: Klassen- und NW-Trakt: EG ca. 3,84 m, 1.bis 3. OG ca. 3,52 m Verwaltungstrakt: EG ca. 4,64 m 1.und 2. OG ca. 3,52 m

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Bauweise des Bestandsgebäude:

Die Gebäude Sek II des Landrat-Lucas-Gymnasiums in Opladen wurde in 2 Bauabschnitten ca. 1963 (Klassentrakt von 1974) in einer Mischung von Betonmassiv- / bzw. Skelettbauweise errichtet.

Die Geschossdecken sind Betonmassivdecken, ebenso das Dach. Die Brüstungen sind in Betonmassivbau errichtet, tlw. sind im EG tragende Stützelemente vor die Fassade gestellt. Wände sind in Teilen massiv, tlw. in Leichtbau hergestellt

Der Dachaufbau ist ein Warmdachaufbau (EPS und Bitumenabdichtung) wurde vor einigen Jahren (2006) erneuert, allerdings ohne die erforderlichen Notabläufe. Auf den Dächern befinden sich PV-Anlagen

Die Pausenhalle ist im Jahr 2010 im Rahmen einer Sanierung komplett auf neuesten Stand gebracht worden.

3.3 Erläuterung der geplanten Gesamtmaßnahme:

Im Rahmen der Baumaßnahme sollen

    • die Fassaden energetisch saniert und mit dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet werden
    • die Erneuerung der Heizungs- und Sanitärinstallationen erfolgen
    • die Sanierung der Verwaltungsräume im 1.OG umgesetzt werden
    • Alle im Gebäude befindlichen unsanierten WC- Bereiche saniert werden

Der Punkt 1 Fassadensanierung umfasst folgende Arbeiten:

Die komplette energetische Sanierung der Fassaden der drei Trakte, mit Ausnahme der 2012 sanierten Fassadenteile NW-Trakt im EG und der Fassade Klassentrakt Schulhofseite:

  • Betonsanierung mit Überarbeitung einzelner Fassadenelemente, (Stützen etc.) -Öffnen des Geländes zur Abdichtung der Bereiche unter Gelände und Perimeterdämmung
  • Erneuerung der Fenster und des Sonnenschutzes,
  • Einbau dezentraler Lüftungsgeräte in den Klassenräumen, die in die Fensterflächen integriert werden,
  • Einbau einer hinterlüfteten, keramischen Vorhangfassade mit Wärmedämmung,
  • Dämmung der Betonfachwerkelemente der Hauptfassaden der beiden Treppenhäuser mittels Dämmelementen mit Metallverkleidung. -Herstellung eines neuen Vordachs vom Treppenhaus zum Ausgang Schulhof,

Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Fassadensanierung:

  • Anpassung der Abhangdecken und gegebenenfalls Einbau von neuen Decken in Einzelräumen,
  • Anpassung des Dachrandes,
  • Herstellung der Barrierefreiheit am Ausgang zum Schulhof.

Der Punkt 2 Sanierung HS umfasst folgende Arbeiten:

Die komplette Sanierung der Sanitär und Heizungs-installationen in allen drei Trakten, - mit Ausnahme der Heizkörper im Klassentrakt Schulhofseite

  • Ausbau und Einbau der Heizleitungen und der Heizkörper

-Ausbau und Neuverlegung der SW/RW Leitungen Druckdatum: 11.08.2026 Seite 5 von 107 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail

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-Demontage und Neuinstallation der Waschtische -Ausbau und Neuverlegung der Frischwasserleitungen

Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der HS-Sanierung: -Öffnen von Trockenbau- und Elementwänden und ggf. als Rückbau von festeingebautem Mobiliar -Herstellen von Trockenbauvorsatzschalen für die Verlegung der senkrechten Ltg und Montage von neuen Waschtischen -Öffnen von Abhangdecken Trockenbau, sowie Anpassung und Wiederherstellung -Anpassungsarbeiten in den Gewerken Fliesen – Bodenbelag und Malerarbeiten, sowie ELT -Öffnungen im Dach herstellen und Wiederverschließen,

Der Punkt 3 Sanierung Verwaltung umfasst folgende Arbeiten:

Die komplette Kernsanierung der 1. Etage Verwaltung, sowie Arbeiten im 2. OG wie neue Oberböden, neue Abhangdecken

  • -Rückbau- und Abbrucharbeiten- -neue Decken im Trockenbau, Obernöden Malerarbeiten, Innentüren, Schreinerarbeiten, WĆs (s. auch Punkt 4), Elt NT

Zusätzliche Maßnahmen im Rahmen der Kernsanierung Verwaltung -Rückbau der Möbel -Auslagerung

Der Punkt 4 Sanierung WC-Räume umfasst folgende Arbeiten: Die Kernsanierung der WC-Räume im Gebäude mit Ausnahme des Beh-WC´s im EG und der WC-Räume im Klassentrakt Schulhofseite

3.4 Besichtigung der Örtlichkeit vor Angebotsabgabe

Vor Angebotsabgabe ist eine Besichtigung der Örtlichkeit anzuraten. Nachforderungen bei Beauftragung, die aus Unkenntnis der Örtlichkeit resultieren, werden nicht gesondert vergütet. Für Besichtigungen der Örtlichkeit ist im Vorfeld ein Termin mit der Bauleitung zu vereinbaren.

3.5 Ausführungstermine

Die gesamte Baumaßnahme soll am 03.August.2026 beginnen und bis 28.Juli.2028 fertiggestellt werden. Die Montagearbeiten des AN sind nach derzeitiger Terminplanung vom 30.04.2026 zu erbringen.

Nach Beauftragung hat der AN einen detaillierten Baustellenablaufplan (unter Einbeziehung des eingesetzten Personals und der einzelnen Arbeitsschritte) auf Basis der vorgegebenen Termine des AG vorzulegen und genehmigen zu lassen.

Das Schulgebäude ist außerhalb der Ferienzeiten während der Ausführungszeit in Betrieb.

Ferienzeiten ab Sommer 2026/2027/2028:

Sommer 20.07.2026 - 01.09.2026 Herbst 17.10.2026 - 31.10.2026 Weihnachten 23.12.2026 - 06.01.2027

Ostern 22.03.2027 - 03.04.2027

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Sommer 19.07.2027 - 31.08.2027 Herbst 23.10.2027 - 06.11.2027 Weihnachten 24.12.2027 - 08.01.2028

Ostern 10.04.2028 - 22.04.2028 Sommer 10.07.2028 - 22.08.2028 Herbst 23.10.2028 - 04.11.2028 Weihnachten 21.12.2028 - 05.01.2029

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  1. Geltungsbereiche und allgemeine Anforderungen

Die in der Leistungsbeschreibung ggf. genannten technischen Spezifikationen sind immer so zu verstehen, dass auch Gleichwertiges angeboten werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.1 Inhalt der Leistungsbeschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungs-verzeichnis umfasst sämtliche Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Ausführung der beschriebenen Gewerke bis zu ihrer kompletten Fertigstellung erforderlich sind. Diese Aufwendungen sind durch die Vertragsunterlagen beschrieben.

Für die zu erbringenden Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben übernimmt der Bieter/AN die Verpflichtung der Vollständigkeit. Das bedeutet, dass Aufwendungen, die sich bei der Ausführung zwangsläufig ergeben, einkalkuliert und Bestandteil des Angebotes / Vertrages sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Verdingungsunterlagen erwähnt sind. Hierzu gehören auch alle resultierenden Einflüsse, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten des Baubereiches ergeben.

Die Bieter / AN garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Angebotes über die Komplettfertigstellung der Baumaßnahme.

4.2 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich, ebenso wie die technische Ausführung, grundsätzlich aus für die hier angefragten Leistungen

  • DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN 18 516: Regelungen für Außenwandbekleidungen (hinterlüftet)
  • DIN 18 515-1 Regelungen für die Grundsätze für Planung und Ausführung von keramischen Außenwandbekleidungen (mit Fugenanteil über 5 %)
  • DIN EN 14411: Regelungen für die allgemeinen Spezifikationen, Klassifizierungen und Eigenschaften der keramischen Fliesen und Platten selbst (z. B. Frostbeständigkeit, Wasseraufnahme)

Außerdem sind die Merkblätter des Bundesausschusses "Farbe und Sachwertschutz" zu beachten. sowie die FVHF-Leitlinien zur Planung und Bau hinterlüfteter Fassaden

Die Untergliederung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis in Vortexte, Titel und Positionen dient der Qualitätsfestlegung und als Kalkulationshilfe für die Bieter. Die oben genannte Vollständigkeitsverpflichtung bleibt hiervon unberührt

4.3 Allgemein mitgeltende Normen, Richtlinien und Verordnungen

Auf nachfolgende allgemeine Normen, Richtlinien und Verordnungen wird insbesondere hingewiesen (diese sind für die Angebotserstellung und die Vertragsleistungen zu berücksichtigen):

  • DIN 4102 Brandverhalten von Stoffen und Bauteilen
  • DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
  • DIN 14 090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

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  • Eurocode-Reihe (z. B. DIN EN 1991): Für die statische Berechnung der Windlasten und Einwirkungen auf das Fassadensystem.

  • GUV Bestimmungen des Gemeindeunfallversicherungsverbandes

  • UVV Unfallverhütungsvorschriften der VBG (Sammlung der Einzelverhütungsvorschriften, fortlaufend nummeriert)

  • VDE Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker

  • VDS Bestimmungen des Verbandes deutscher Sachversicherer

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsschutzrichtlinien

  • Arbeitsstättenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  • Arbeitsstoffverordnung

  • Auflagen und Bedingungen Ver- und Entsorgungs-unternehmen, sowie öffentlicher und privater Abnahmeinstitutionen (TÜV u.a.)

  • Druckbehälterverordnung

  • Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (KrWG)

  • Landesbauordnung

  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)

  • Verordnung zur Wasserreinhaltung

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)

4.4 Angaben zum Leistungsverzeichnis

Eine allgemeine Konstruktionsbeschreibung ist den jeweiligen Titeln vorangestellt. Einzelheiten und Besonderheiten sind in den zugehörigen Positionen erfasst. Der Konstruktions-beschreibung liegt ein Leitfabrikat zugrunde. Es können unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Vorgaben zu den ausgeschriebenen Leitfabrikaten gleichwertige Fabrikate angeboten werden.

Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.

Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung als Nebenangebot zum Hauptangebot beizufügen, falls Nebenangebote zugelassen sind.

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4.5 Technische Bearbeitung

4.5.1 Muster

Handmuster über Beschläge, Profile, Verkleidungen, Füllungen, Oberflächenbehandlungen, Farbtöne etc., soweit diese für eine Ausführungsfreigabe erforderlich sind bzw. vom Auftraggeber als notwendig erachtet werden, sind vom Auftragnehmer ohne Vergütung zu erbringen und rechtzeitig ohne den Terminablauf zu stören, vorzulegen.

4.5.2 Oberflächenschutz während der Bauzeit

Fertig behandelte Oberflächen und Glasscheiben sind durch Folien und Abklebungen bzw. nach den Erfahrungen des AN sorgfältig zu schützen. Einbauteile aus Stoff oder Gewebe sind mit Folien zu verpacken, damit durch Beanspruchungen während der Bauzeit keine frühzeitigen Verschmutzungen entstehen. Für die Verträglichkeit der zu schützenden Konstruktionen sind die Richtlinien der Hersteller des Schutzmaterials bei der Auswahl zu berücksichtigen. Ebenso muss die Verträglichkeit mit den übrigen Materialien vor Ort geprüft und gewährleistet sein. Die Schutzvorrichtungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen.

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  1. Angaben zur Baustelle und zur Ausführung

5.1 Bautagebuch/Aufmaß/Revisionspläne

Der anbietende Unternehmer verpflichtet sich:

a) ein Bautagebuch mit täglichen Eintragungen aller wichtigen Ereignisse und Vorkommnisse zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen, falls in den BVB verlangt.

b) bei den Angeboten Sanitär-, Heizungs- und Lüftungs- sowie Elektroanlagen sind nach Durchführung der Arbeiten spätestens zur Schlussrechnung Revisionspläne mit allen der Örtlichkeit entsprechenden Eintragungen vorzulegen.

c) Aufmaß für die Abrechnung: Sämtliche ausgemessenen Maße, örtlich oder aus den Plänen, sind laut den Aufmaßplänen einzusetzen. Bei nicht sichtbaren Maßen sind Maßskizzen anzufertigen. Fehlende Maße in den Aufmaßzeichnungen werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich sollen die Leistungen auf Basis der Ausführungspläne abgerechnet werden.

5.2 Baustelllenflächen

Privat-Pkw und Lkw sind außerhalb des Geländes abzustellen. Das Abstellen und Parken von Pkw und Lkw im Bereich des Schulhofs, der Parkfläche der Lehrerschaft und der Baustellen- einrichtung ist grundsätzlich untersagt. Bei nicht Befolgen werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Evtl. erforderliche Parkgebühren oder Kosten für Parkberechtigungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Verschmutzungen oder Beschädigungen öffentlicher und nicht öffentlicher Wege, Straßen und benutzter Flächen sind unmittelbar nach Verschmutzung, zu Lasten des AN zu reinigen/ wiederherzustellen.

Es können keine Räumlichkeiten als Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat der AN eigene Container oder Bauwagen nach Abstimmung mit der Bauleitung aufzustellen.

5.3 Räumliche Situation, Anlieferung/Abfuhr von Materialien

Die Anlieferung zur Baustelle erfolgt über die festgelegten Fahrwege gem. Baustelleneinrichtungsplan. Die Feuerwehrzufahrt ist dauerhaft freizuhalten. Material und Fahrzeuge sind nur innerhalb der abgezäunten Baustellenfläche abzustellen und zu lagern. Das Tor innerhalb des Bauzauns ist geschlossen zu halten.

Da die Andienung der Baustelle über die Zugangswege der Schüler und Lehrer erfolgt, haben Materialanlieferungen grundsätzlich vor 8.00 Uhr morgens oder nach 16.00 Uhr nachmittags zu erfolgen (Ausnahme Ferienzeiten). LKW, die während der Schulzeit auf der Baustelle ankommen, werden von der Bauleitung vom Schulhof verwiesen.

In Zeiten des Schulbetriebs sind Materialanlieferungen, Containerabholungen etc. über den Schulhof nur eingeschränkt möglich. Zu Unterrichtsbeginn, in den Pausen und in der Mittagspause dürfen keine Fahrzeuge den Schulhof befahren. Bei Fahrzeugbetrieb auf dem Schulhof ist generell eine Person zur Sicherung abzustellen. Während der Ferienzeiten ist die Anlieferung durchgehend möglich. Materialien sind nur in den Mengen anzuliefern, die kurzfristig eingebaut werden können. Größere Anlieferungen sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Das Lagern oder Abstellen von Material oder

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Hilfsmitteln wie auch Baustellenfahrzeugen ist außerhalb der definierten und eingezäunten Baustelleneinrichtungsfläche nicht gestattet. Falls Material auf der Baustelle gelagert wird, geschieht dies auf eigenes Risiko des AN. Eine Haftung des Auftraggebers bei Beschädigungen, Diebstahl etc. ist ausgeschlossen.

5.4 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, Baureinigung

Grundsätzlich hat der AN den bei der Durchführung seiner Leistungen (auch Stundenlohn- arbeiten) anfallenden Bauschutt und sonstigen Müll täglich selbst zu entfernen. Der AG behält sich vor, den Bauschutt, der trotz Aufforderung durch die Bauleitung an den AN nicht umgehend entfernt wird, ohne weitere Aufforderung zu Lasten des AN beseitigen zu lassen.

5.5 Baustrom und Bauwasser

Alle Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden aus den Bestandsgebäuden entnommen. Die Heranführung der Medien an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN. Verbrauchskosten (BVB 2.4) werden nicht erhoben.

5.6 Im Baugelände vorhandene Anlagen, Abwasser und Versorgungsleitungen

Bestandspläne über Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen im Bereich des Baufelds, können beim AG eingesehen werden.

5.7 Besondere Anordnungen, Vorschriften der Eigentümer von Leitungen

keine bekannt

5.8 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine Untersuchung der Wandputz, Fugenmasse an Beton/Glas- Anschluss, Fassadenfugen auf PCB-haltige Versiegelungsmassen durchgeführt, ohne Befund.

5.9 Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes

Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten und einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartete, umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest, schädliche Ausgasungen, etc.), dürfen nicht verwendet werden. Vorhandene, umweltschädigende Materialien und Bauteile, die der AN an der Baustelle vorfindet und demontieren muss, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

5.10 Abfallverwertung/-beseitigung

Die "Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen" ist zu befolgen und wird Vertragsbestandteil. Alle darin enthaltenen Auflagen bzw. Entsorgungswege sind einzuhalten. Der Anschluss- und Benutzerzwang der Stadt Leverkusen schreibt u.a. vor, grundsätzlich alle "Abfälle zur Beseitigung" über die AVEA GmbH & Co.KG zu entsorgen. Bei allen Fragen um den Abfall (Kosten, Einsammeln, Befördern, Verwertung, Beseitigung usw.) berät Sie die AVEA GmbH & Co.KG. Die grundsätzliche Beratung ist kostenfrei. Gewerbeabfallberatung: Tel. 0214 - 8668-469 o. Zentrale 8668-0

Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung, die nicht durch den Abfallbeseitiger AVEA bearbeitet werden können, sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetzes (KrW-/AbfG) ordnungsgemäß der Verwertung oder der Beseitigung zuzuführen. Die Entsorgungsnachweise sind dem

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Auftraggeber vorzulegen.

Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Leergebinde, Restmengen, Verpackungen, usw. aus dem Leistungsumfang des Auftragnehmers sind mit dem Fortschritt der Arbeiten unaufgefordert zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Kommt der Auftragnehmer einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baureinigung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern wird anteilig mit 0,15 % der Auftragssumme umgelegt.

5.11 Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gelieferte und eingebaute Materialien sind gesundheitsunbedenklich (EG-Richtlinien). Der Nachweis ist dem AG vorzulegen (EG-Sicherheitsdatenblatt). Es sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft gegen jegliche Art von Belästigungen wie Staub, Gestank und Lärm, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu treffen. Sind Arbeiten für die Bauausführung nötig, die mit unvermeidlichen Belästigungen verbunden sind, so sind diese vor Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zu melden und genehmigen zu lassen. Dies gilt insbesondere für alle Abbrucharbeiten.

5.12 Vorgesehene Arbeitsabschnitte

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass im Zuge der Gesamtarbeiten ein zügiges Arbeiten ermöglicht wird. D.h. der Auftragnehmer hat die Baustelle personell und maschinell so zu besetzten, dass die Abriss- und Montagearbeiten im Arbeitsfluss ohne Unterbrechung erfolgen können. Die Bauleitung wird eine Terminvorgabe erstellen. Auf dieser Grundlage ist seitens des AN die Ausführung der Maßnahme anhand eines eigenen verbindlichen Terminplans zu spezifizieren und nachzuweisen. Einzelne Leistungen sind auch unabhängig vom Gesamtablauf vor und nach den allgemeinen Leistungen zu erbringen und werden nicht als Stundenlohn- arbeiten zusätzlich vergütet. Des Weiteren werden hierfür auch keine zusätzlichen An- und Abfahrten vergütet. Der gesamte Bau- und Montagablauf muss in enger Koordinierung mit der örtlichen Bauleitung und den am Bau beteiligten Firmen erfolgen.

5.13 Arbeiten unter Berücksichtigung des Nutzerbetriebes

Der Schulbetrieb wird, außer in den Schulferien, während der laufenden Arbeiten ununterbrochen weitergeführt. Er darf durch die Arbeiten nicht gestört werden. In der Nähe der Unterrichtsräume sind besonders lärmintensive Arbeiten (wie z.B. Bohren, Hämmern, Sägen, Abbrucharbeiten allgemein, mit Brennern schweißen, usw.) außerhalb der Schulzeiten (Mo.-Fr. in der Regel nach 14 Uhr) durchzuführen. Die Ablaufdetails werden für die Unterrichtszeiten in Absprache mit den Nutzern, der Bauleitung und der ausführenden Firma festgelegt. In unvermeidlichen Fällen sind die Arbeiten rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.

Alle Umstände und Erschwernisse, die sich aus dem oben Genannten ergeben, hat der Bieter in seine Einheitspreise einzurechnen. Nachforderungen aus Behinderungen durch die oben beschriebenen Umstände bleiben ausgeschlossen.

Arbeiten, die mit der Andienung durch einen Mobilkran verbunden sind können außerhalb der Ferienzeiten nur am Wochenende oder nach Absprache erfolgen.

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5.14 Brandverhalten

Bei Feuer ist, wenn der Brand nicht zweifelsfrei selbst gelöscht werden kann, sofort die Feuerwehr zu alarmieren.

5.15 Besondere Anforderungen der Entsorgungseinrichtungen etc.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen obliegt dem AN. Die allgemeinen Bestimmungen und Gesetze des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), insbesondere die Mülltrennung sind zu beachten. Der Verwertungs- bzw. Entsorgungsnachweis ist unverzüglich und unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben.

5.16 Auf- und Abbauen von Gerüsten etc.

Die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die statischen Berechnungen des Gerüstes sind durch den AN zu erbringen und werden durch den SiGeKo überwacht.

5.17 Übernahme des Abladens etc.

Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall das Abladen, Lagern und den Transport von Stoffen und Bauteilen oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung.

5.18 Oberflächenschutz während der Bauzeit

Fertig behandelte Oberflächen und Glasscheiben sind durch Folien und Abklebungen bzw. nach den Erfahrungen des AN sorgfältig zu schützen. Einbauteile aus Stoff oder Gewebe sind mit Folien zu verpacken, damit durch Beanspruchungen während der Bauzeit keine frühzeitigen Verschmutzungen entstehen.

Für die Verträglichkeit der zu schützenden Konstruktionen sind die Richtlinien der Hersteller des Schutzmaterials bei der Auswahl zu berücksichtigen. Ebenso muss die Verträglichkeit mit den übrigen Materialien vor Ort geprüft und gewährleistet sein. Die Schutzvorrichtungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen. Bei stark frequentierten Türen sind die Türflügel erst nach Aufforderung der Bauleitung zu montieren und die Rahmen und Türschwellen mit geeignetem Material, wie z.B. Kanthölzern und Spanplatten, dauerhaft vor Beschädigung zu schützen. Die laufende Instandsetzung der Schutzmaßnahmen ist während der Bauphase unentgeltlich und eigenverantwortlich nach Ermessen des AN unverzüglich zu vollbringen.

5.19 Schutz bestehender Bauteile

Auf den Schutz bestehender und zu erhaltender Bauteile und Einrichtungen wird besonders hingewiesen. Die Beseitigung evtl. entstandener Beschädigungen geht zu Lasten des Verursachers.

5.20 Leistungen für andere Unternehmer

In Absprache mit den Gewerken und der Bauleitung.

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5.21. Fachbauleitung

Für die unternehmerseitige Durchführung der Leistungen ist vom AN ein geeigneter Fachbauleiter zu benennen. Der als Bauleiter/Fachbauleiter Benannte besitzt die für eine sichere Ausführung erforderlichen Kenntnisse und Verlässlichkeit. Ihm ist bekannt, dass er für die Sicherheit der Baustelle sowie für die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verantwortlich ist. Der Fachbauleiter muss fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorweisen. Es muss dauerhaft mind. ein deutsch- sprachiger Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend sein, der in der Lage ist, Weisungen umzusetzen und zu erteilen.

5.22 Baubesprechung

Baubesprechungen finden 1 x wöchentlich statt. Es besteht für den AN grundsätzlich wöchentliche Teilnahmepflicht. Die Besprechungen finden ggf. als Videokonferenzen (Zoom-Meeting) statt. Der AN hat sich technisch dafür auszustatten.

5.23 Rauchverbot

Auf der Baustelle und auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot (dies gilt auch für die Dachflächen).

5.24 Pläne

Maßgebend für die Ausführung sind die jeweils neuesten Zeichnungsunterlagen. Zeichnungen der Sonderfachleute sind mit den Architektenplänen auf Übereinstimmung zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit der örtl. Bauleitung zu klären.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Sicherheitsbestimmungen

  2. Sicherheitsbestimmungen (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung und die Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheitskoordinators ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung oder Zuwiderhandlung können Baustellenverweise ausgesprochen werden. Die hierdurch bedingten Folgekosten hat der AN zu tragen.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen:

  • dass alle Sicherheitsbestimmungen durch seine Mitarbeiter eingehalten werden.

  • dass alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen erhalten bleiben oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten arbeitstäglich wieder montiert werden.

  • dass an neu erstellten, gefährdeten Stellen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen erstellt werden.

  • dass Mängel in den Sicherheitseinrichtungen oder anderen sicherheits- relevanten Bereichen unverzüglich der Bauleitung mitgeteilt werden und auf Anweisung per Nachweis behoben werden.

Zu erstellende oder zu erhaltende Sicherheitseinrichtungen sind unter anderem:

  • An allen Wandöffnungen über Geländeniveau ohne ausreichend hohe Brüstungen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein.

  • Treppenläufe und- podeste müssen an ihren freien Enden mit provisorischen Absturzsicherungen ausgestattet werden.

  • Schächte und Bodendurchbrüche sind durchtrittsfest und unverschieblich abzudecken oder zu umwehren.

  • Laufstege sind sauber und sicher zu verlegen, an Überbauungen von Gruben sind Geländer anzubringen.

  • Wege sind sicher begehbar und frei von Stolperfallen zu halten.

  • Frei hängende Kabel und Leitungen sind über Verkehrswegen hoch genug abzuhängen.

Die Kosten für diese Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Für alle zum Einsatz kommenden Gerätschaften sind auf Verlangen Montageanweisungen vorzulegen.

Bei den Abbruchmaßnahmen anfallende Abfallstoffe sind gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen KrW-/AbfG BGBl.IS.2705 der geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Gebäude ist von Abfällen vollständig zu räumen. Asbest-, Teer- oder PCB-haltige Stoffe sind nach den gültigen Vorschriften zu demontieren und fachgerecht gesondert zu entsorgen.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Begehung Einzelbauteile und Abrechnung/ Aufmaße

7.1 Besondere Hinweise: Freigabe durch die Bauleitung

Unmittelbar bevor der Zugang eines Einzelbauteiles verdeckt wird, ist dies der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Eine Besichtigung der entsprechenden Bauteile durch die Bauleitung wird gemeinsam mit dem AN durchgeführt und protokolliert.

Erst nach dem Einreichen sämtlicher Prüfzeugnisse, Datenblätter und Umweltverträglichkeitsbescheinigungen sämtlicher eingebauter Materialien kann eine Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.

Wird der freie Zugang zu Bauteilen verschlossen, ohne vorherige Besichtigung durch die Bauleitung, sind auf Anweisung der Bauleitung die getroffenen Baumaßnahmen rückstandslos zu Lasten des AN zurückzubauen.

Die Stellung aller erforderlichen Hilfsmittel zur korrekten Besichtigung ist Aufgabe des AN und wird nicht gesondert vergütet.

7.2 Abrechnung

Die nach VOB/B, § 14, Abs. 1 vom AN als Abrechnungsunterlagen beizubringenden Massenaufstellungen sind in der Reihenfolge der Positions-Nr. des Angebotes in klarer und übersichtlicher Form aufzustellen.

Soweit Ausführungspläne und Ausführung übereinstimmen wird nach den Plänen abgerechnet. Auch bei der Stellung von Abschlagsrechnungen sind die von der Objektüberwachung gegengezeichneten und geprüften Aufmaße beizufügen.

Bei Maßnahmen wie Abbruchmaßnahmen, die später nicht mehr in Plänen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind, ist es erforderlich, die Aufmaße vor dem Abbruch durchzuführen.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Technische Hinweise, gewerkebezogen

#8.1. Ausführungshinweise zu den Fassadenarbeiten

Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich aus ATV/DIN 18351 -Vorgehängte hinterlüftete Fassaden.

Ergänzend sind folgende ATV zu berücksichtigen: DIN 18335 - Stahlbauarbeiten DIN 18339 - Klempnerarbeiten DIN 18357 - Beschlagarbeiten DIN 18360 - Metallbauarbeiten DIN 18361 - Verglasungsarbeiten DIN 18363 - Maler- und Lackiererarbeiten - Beschichtungen DIN 18364 - Korrosionsschutzarbeiten an Stahlbauten DIN 18451 - Gerüstarbeiten

Die technische Ausführung ergibt sich aus der genannten wie aus den im Folgenden aufgeführten Regelwerken.

Ergänzend zu den in VOB, Teil C aufgeführten Normen geltenu.a :

DIN 1055-4 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 4: Windlasten DIN 1055-5 - Einwirkungen auf Tragwerke - Teil 5: Schnee- und Eislasten DIN EN 12154 - Vorhangfassaden - Schlagregendichtheit - Leistungsanforderungen und Klassifizierung

Informationen und Richtlinien des Fachverbandes Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden e.V.:

Richtlinien des Verbands der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF):

8.2 Angaben zu Stoffen und Bauteilen

Es sind grundsätzlich Systeme anzubieten, die einem Qualitätssicherungssystem unterliegen. Zertifikate müssen sich auf den Hersteller des Systems, nicht auf einzelne Bestandteile beziehen.

Dem Angebot sind Standarddetailzeichnungen, Prospekte und Referenznachweise des angebotenen Systems beizufügen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei brandschutztechnischen Forderungen die amtlichen Nachweise (Prüfzeugnis oder Prüfbescheid oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassung) vorzulegen.

Bei nicht genormten Stoffen und Bauteilen sind, soweit erforderlich, die bauaufsichtlichen Zulassungen der Bauleitung zu übergeben.

Bei geschweißten Bauteilen aus Edelstahl dürfen keine Anlauffarben sichtbar sein.

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Bei Auftragserteilung sind verbindliche Farb- und Oberflächenmuster vorzulegen. Späne vom Bohren und Fräsen sowie Reste von Schleifstaub sind sofort von den bearbeiteten Teilen zu entfernen.

Der Auftragnehmer hat sich beim Befestigen von Bauteilen an Vorsatzschalen zu vergewissern, dass durch die Befestigungsmittel keine Beschädigungen nicht sichtbarer Leitungen und Rohre entstehen.

8.3 Örtliches Aufmaß

Für die Durchführung der vertraglich übernommenen Arbeiten hat der Auftragnehmer ein örtliches Aufmaß durchzuführen.

8.4 Werkplanung und statische Nachweise

Der AN hat gemäß DIN 18 360, Ziffer 3.1.7 rechtzeitig vor Fertigungsbeginn für sämtliche beschriebenen Konstruktionen vollständige Werkstatt- und Montagepläne anzufertigen und dem AG zur Genehmigung und Freigabe vorzulegen.

Die auf der Basis der Planungsvorgaben des AG sowie eines eigenen Aufmaßes angefertigten Pläne müssen alle wesentlichen Einzelheiten, Detailpunkte, Abmessungen, Befestigungen, Bauanschlüsse der Bauteile, Dichtungen, Zubehör etc. sowie Angaben zur Einbaufolge umfassend darstellen.

Die Pläne sind - vervollständigt durch Stücklisten - der späteren Abrechnung der Leistungen zugrunde zu legen und als Abrechnungszeichnungen zu verwenden.

Erst nach Freigabe durch die Bauleitung darf der AN mit der Fertigung beginnen.

Zur Leistung gehört auch die Beibringung der statischen Nachweise für alle Konstruktionen.

Das angebotene Fassadensystem durch den AN im Hinblick auf die Elementgrößen, die konkrete Einbausituation und die sonstigen Anforderungen statisch zu prüfen und nachzuweisen.

Die Abmessungen der lastabtragenden Profile sind durch den AN alleinverantwortlich - in Abhängigkeit des angebotenen Fassadensystems - zu überprüfen, festzulegen und nachzuweisen.

Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen.

Soweit in der nachstehenden Leitbeschreibung und in den Positionsbeschreibungen keine Angaben über Einzelabmessungen der Fassadenelemente gemacht sind, können die notwendigen Angaben für die Aufteilung und Gliederung der beigefügten Ausführungsplanung entnommen werden.

Pläne und statische Nachweise sind 2-fach zu liefern. Falls von zugelassenen Konstruktionen abgewichen wird, ist durch den AN eine geprüfte statische Berechnung vorzulegen.

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Die Kosten für die Herstellung/Lieferung der vorbeschriebenen Pläne und Berechnungen sowie eines örtlichen Aufmaßes werden vom AG nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.

8.5 Qualitätssicherung und Risikoanalyse / Nachweise, die der AN beizubringen hat

Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch: a) Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder b) Übereinstimmungszertifikat

Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. den Vorschriften gemäß Bauregelliste A zu erfolgen. Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Das CE-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen.

Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.

Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.

Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen.

Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß Landesbauordnung durchzuführen.

8.6 Konstruktionssystem

Die Systemwahl wird dem Bieter überlassen, wobei jedoch die gewählten Profile eindeutig mit der Abgabe des Angebotes zu beschreiben sind. Die Gleichwertigkeit bezüglich der technischen und optischen Anforderungen mit der vorgegebenen Richtqualität ist in vollem Umfang durch den AN nachzuweisen. Die Gleichwertigkeit bezieht sich ausdrücklich auf die Profilierung und Teilung der Platten .

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8.7 Wartung/ Pflege

Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen.

Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung. Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.

8.8 Dämmarbeiten

Beim Einbau von Mineralwolledämmstoffen dürfen ausschließlich MW-Dämmstoffe mit unverlierbarer dauerhafter Kennzeichnung mit Angabe des Herstellers, Herstelldatum und Dämmstoffkennziffer sowie Einstufung gemäß GefStoffV zur Verwendung gelangen.

Bei Verwendung von MW-Dämmstoffen, die werkseitig nicht in der oben beschriebenen Weise gekennzeichnet sind, hat der AN in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten die dauerhafte und unverlierbare Kennzeichnung vorzunehmen und sicherzustellen, dass anhand einer Dokumentation jederzeit nachvollzogen werden kann, welcher Dämmstoff wann und in welchem Bauteil eingebaut wurde.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Geltungsbereiche und allgemeine Anforderungen

Die in der Leistungsbeschreibung ggf. genannten technischen Spezifikationen sind immer so zu verstehen, dass auch Gleichwertiges angeboten werden kann. Die Gleichwertigkeit ist vom Bieter mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.1 Inhalt der Leistungsbeschreibung

Die vorliegende Leistungsbeschreibung mit Leistungs-verzeichnis umfasst sämtliche Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben, die für die Ausführung der beschriebenen Gewerke bis zu ihrer kompletten Fertigstellung erforderlich sind. Diese Aufwendungen sind durch die Vertragsunterlagen beschrieben.

Für die zu erbringenden Aufwendungen für Güter, Leistungen und Abgaben übernimmt der Bieter/AN die Verpflichtung der Vollständigkeit. Das bedeutet, dass Aufwendungen, die sich bei der Ausführung zwangsläufig ergeben, einkalkuliert und Bestandteil des Angebotes / Vertrages sind, auch wenn sie nicht ausdrücklich in den Verdingungsunterlagen erwähnt sind. Hierzu gehören auch alle resultierenden Einflüsse, die sich aus den örtlichen Gegebenheiten des Baubereiches ergeben.

Die Bieter / AN garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit seines Angebotes über die Komplettfertigstellung der Baumaßnahme.

4.2 Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich ergibt sich, ebenso wie die technische Ausführung, grundsätzlich aus für die hier angefragten Leistungen

  • DIN 18 299 Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN 18351 „Vorgehängte Hinterlüftete Fassaden“
  • DIN 18334 „Zimmer- und Holzbauarbeiten“
  • DIN 18336 „Abdichtungsarbeiten“

Außerdem sind die Merkblätter des Bundesausschusses "Farbe und Sachwertschutz" zu beachten.

Die Untergliederung der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis in Vortexte, Titel und Positionen dient der Qualitätsfestlegung und als Kalkulationshilfe für die Bieter. Die oben genannte Vollständigkeitsverpflichtung bleibt hiervon unberührt

4.3 Allgemein mitgeltende Normen, Richtlinien und Verordnungen

Auf nachfolgende allgemeine Normen, Richtlinien und Verordnungen wird insbesondere hingewiesen (diese sind für die Angebotserstellung und die Vertragsleistungen zu berücksichtigen):

  • DIN 4102 Brandverhalten von Stoffen und Bauteilen

  • DIN 4108 Wärmeschutz im Hochbau

  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau

  • DIN 14 090 Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken

  • GUV Bestimmungen des Gemeindeunfallversicherungsverbandes

  • UVV Unfallverhütungsvorschriften der VBG (Sammlung der

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Einzelverhütungsvorschriften, fortlaufend nummeriert)

  • VDE Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker

  • VDS Bestimmungen des Verbandes deutscher Sachversicherer

  • Arbeitsschutzgesetz

  • Arbeitsschutzrichtlinien

  • Arbeitsstättenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

  • Arbeitsstoffverordnung

  • Auflagen und Bedingungen Ver- und Entsorgungs-unternehmen, sowie öffentlicher und privater Abnahmeinstitutionen (TÜV u.a.)

  • Druckbehälterverordnung

  • Gesetz zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (KrWG)

  • Landesbauordnung

  • Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF)

  • Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)

  • Verordnung zur Wasserreinhaltung

  • Energieeinsparverordnung (EnEV)

4.4 Angaben zum Leistungsverzeichnis

Eine allgemeine Konstruktionsbeschreibung ist den jeweiligen Titeln vorangestellt. Einzelheiten und Besonderheiten sind in den zugehörigen Positionen erfasst. Der Konstruktions-beschreibung liegt ein Leitfabrikat zugrunde. Es können unter Berücksichtigung der technischen und gestalterischen Vorgaben zu den ausgeschriebenen Leitfabrikaten gleichwertige Fabrikate angeboten werden.

Grundlage des Angebotes sind die Planungsunterlagen und die Leistungsbeschreibung. Etwaige Unklarheiten sind vor Abgabe des Angebotes mit der ausschreibenden Stelle zu klären.

Der Bieter ist gehalten, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Details auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Sinnvoll oder notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind mit einer entsprechenden Begründung als Nebenangebot zum Hauptangebot beizufügen, falls Nebenangebote zugelassen sind.

4.5 Technische Bearbeitung

4.5.1 Muster

Handmuster über Beschläge, Profile, Verkleidungen, Füllungen, Oberflächenbehandlungen, Farbtöne etc., soweit diese für eine Ausführungsfreigabe erforderlich sind bzw. vom Auftraggeber als notwendig erachtet werden, sind vom Auftragnehmer ohne Vergütung zu erbringen und rechtzeitig ohne den Terminablauf zu stören, vorzulegen.

4.5.2 Oberflächenschutz während der Bauzeit

Fertig behandelte Oberflächen und Glasscheiben sind durch Folien und Abklebungen bzw. nach den

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  1. Angaben zur Baustelle und zur Ausführung

5.1 Bautagebuch/Aufmaß/Revisionspläne

Der anbietende Unternehmer verpflichtet sich:

a) ein Bautagebuch mit täglichen Eintragungen aller wichtigen Ereignisse und Vorkommnisse zu führen und auf Verlangen der Bauleitung vorzulegen, falls in den BVB verlangt.

b) bei den Angeboten Sanitär-, Heizungs- und Lüftungs- sowie Elektroanlagen sind nach Durchführung der Arbeiten spätestens zur Schlussrechnung Revisionspläne mit allen der Örtlichkeit entsprechenden Eintragungen vorzulegen.

c) Aufmaß für die Abrechnung: Sämtliche ausgemessenen Maße, örtlich oder aus den Plänen, sind laut den Aufmaßplänen einzusetzen. Bei nicht sichtbaren Maßen sind Maßskizzen anzufertigen. Fehlende Maße in den Aufmaßzeichnungen werden bei der Prüfung nicht berücksichtigt. Grundsätzlich sollen die Leistungen auf Basis der Ausführungspläne abgerechnet werden.

5.2 Baustelllenflächen

Privat-Pkw und Lkw sind außerhalb des Geländes abzustellen. Das Abstellen und Parken von Pkw und Lkw im Bereich des Schulhofs, der Parkfläche der Lehrerschaft und der Baustellen- einrichtung ist grundsätzlich untersagt. Bei nicht Befolgen werden diese kostenpflichtig abgeschleppt. Evtl. erforderliche Parkgebühren oder Kosten für Parkberechtigungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Verschmutzungen oder Beschädigungen öffentlicher und nicht öffentlicher Wege, Straßen und benutzter Flächen sind unmittelbar nach Verschmutzung, zu Lasten des AN zu reinigen/ wiederherzustellen.

Es können keine Räumlichkeiten als Lager- oder Aufenthaltsräume zur Verfügung gestellt werden. Hierfür hat der AN eigene Container oder Bauwagen nach Abstimmung mit der Bauleitung aufzustellen.

5.3 Räumliche Situation, Anlieferung/Abfuhr von Materialien

Die Anlieferung zur Baustelle erfolgt über die festgelegten Fahrwege gem. Baustelleneinrichtungsplan. Die Feuerwehrzufahrt ist dauerhaft freizuhalten. Material und Fahrzeuge sind nur innerhalb der abgezäunten Baustellenfläche abzustellen und zu lagern. Das Tor innerhalb des Bauzauns ist geschlossen zu halten.

Da die Andienung der Baustelle über die Zugangswege der Schüler und Lehrer erfolgt, haben Materialanlieferungen grundsätzlich vor 8.00 Uhr morgens oder nach 16.00 Uhr nachmittags zu erfolgen (Ausnahme Ferienzeiten). LKW, die während der Schulzeit auf der Baustelle ankommen, werden von der Bauleitung vom Schulhof verwiesen.

In Zeiten des Schulbetriebs sind Materialanlieferungen, Containerabholungen etc. über den Schulhof nur eingeschränkt möglich. Zu Unterrichtsbeginn, in den Pausen und in der Mittagspause dürfen keine Fahrzeuge den Schulhof befahren. Bei Fahrzeugbetrieb auf dem Schulhof ist generell eine Person zur Sicherung abzustellen. Während der Ferienzeiten ist die Anlieferung durchgehend möglich. Materialien sind nur in den Mengen anzuliefern, die kurzfristig eingebaut werden können. Größere Anlieferungen sind mit der Objektüberwachung abzustimmen. Das Lagern oder Abstellen von Material oder

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Hilfsmitteln wie auch Baustellenfahrzeugen ist außerhalb der definierten und eingezäunten Baustelleneinrichtungsfläche nicht gestattet. Falls Material auf der Baustelle gelagert wird, geschieht dies auf eigenes Risiko des AN. Eine Haftung des Auftraggebers bei Beschädigungen, Diebstahl etc. ist ausgeschlossen.

5.4 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, Baureinigung

Grundsätzlich hat der AN den bei der Durchführung seiner Leistungen (auch Stundenlohn- arbeiten) anfallenden Bauschutt und sonstigen Müll täglich selbst zu entfernen. Der AG behält sich vor, den Bauschutt, der trotz Aufforderung durch die Bauleitung an den AN nicht umgehend entfernt wird, ohne weitere Aufforderung zu Lasten des AN beseitigen zu lassen.

5.5 Baustrom und Bauwasser

Alle Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser werden aus den Bestandsgebäuden entnommen. Die Heranführung der Medien an die Verbrauchsstellen ist Sache des AN. Verbrauchskosten (BVB 2.4) werden nicht erhoben.

5.6 Im Baugelände vorhandene Anlagen, Abwasser und Versorgungsleitungen

Bestandspläne über Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen im Bereich des Baufelds, können beim AG eingesehen werden.

5.7 Besondere Anordnungen, Vorschriften der Eigentümer von Leitungen

keine bekannt

5.8 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen

Im Vorfeld der Baumaßnahme wurde eine Untersuchung der Wandputz, Fugenmasse an Beton/Glas- Anschluss, Fassadenfugen auf PCB-haltige Versiegelungsmassen durchgeführt, ohne Befund.

5.9 Besondere Maßnahmen aus Gründen des Umweltschutzes

Die Gesetze und Bestimmungen zum Umweltschutz sind zu beachten und einzuhalten. Materialien und Produkte, die wie auch immer geartete, umwelt- und gesundheitsschädliche Stoffe enthalten (z.B. Asbest, schädliche Ausgasungen, etc.), dürfen nicht verwendet werden. Vorhandene, umweltschädigende Materialien und Bauteile, die der AN an der Baustelle vorfindet und demontieren muss, sind nach den gesetzlichen Vorschriften zu entsorgen.

5.10 Abfallverwertung/-beseitigung

Die "Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Leverkusen" ist zu befolgen und wird Vertragsbestandteil. Alle darin enthaltenen Auflagen bzw. Entsorgungswege sind einzuhalten. Der Anschluss- und Benutzerzwang der Stadt Leverkusen schreibt u.a. vor, grundsätzlich alle "Abfälle zur Beseitigung" über die AVEA GmbH & Co.KG zu entsorgen. Bei allen Fragen um den Abfall (Kosten, Einsammeln, Befördern, Verwertung, Beseitigung usw.) berät Sie die AVEA GmbH & Co.KG. Die grundsätzliche Beratung ist kostenfrei. Gewerbeabfallberatung: Tel. 0214 - 8668-469 o. Zentrale 8668-0

Abfälle zur Verwertung oder Abfälle zur Beseitigung, die nicht durch den Abfallbeseitiger AVEA bearbeitet werden können, sind nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschafts- und Abfall- gesetzes (KrW-/AbfG) ordnungsgemäß der Verwertung oder der Beseitigung zuzuführen. Die Entsorgungsnachweise sind dem

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Auftraggeber vorzulegen.

Sämtliche anfallenden Abfallmaterialien, Schutt, Leergebinde, Restmengen, Verpackungen, usw. aus dem Leistungsumfang des Auftragnehmers sind mit dem Fortschritt der Arbeiten unaufgefordert zu entfernen. Der Auftragnehmer hat die Baustelle täglich von anfallenden Schuttmassen bzw. Schuttresten zu räumen bzw. zu säubern. Dies gilt auch für nachträglich angeordnete Arbeiten. Kommt der Auftragnehmer einer mündlichen oder schriftlichen Aufforderung der Bauleitung innerhalb von zwei Tagen nicht nach, so kann die Bauleitung die Baureinigung durch Dritte veranlassen. Eine besondere Nachfristsetzung ist nicht erforderlich. Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Die Baureinigung und Kostenübernahme bei mehreren Verursachern wird anteilig mit 0,15 % der Auftragssumme umgelegt.

5.11 Beachtung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Gelieferte und eingebaute Materialien sind gesundheitsunbedenklich (EG-Richtlinien). Der Nachweis ist dem AG vorzulegen (EG-Sicherheitsdatenblatt). Es sind die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft gegen jegliche Art von Belästigungen wie Staub, Gestank und Lärm, entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu treffen. Sind Arbeiten für die Bauausführung nötig, die mit unvermeidlichen Belästigungen verbunden sind, so sind diese vor Ausführung der Arbeiten der Bauleitung zu melden und genehmigen zu lassen. Dies gilt insbesondere für alle Abbrucharbeiten.

5.12 Vorgesehene Arbeitsabschnitte

Die Arbeiten sind so auszuführen, dass im Zuge der Gesamtarbeiten ein zügiges Arbeiten ermöglicht wird. D.h. der Auftragnehmer hat die Baustelle personell und maschinell so zu besetzten, dass die Abriss- und Montagearbeiten im Arbeitsfluss ohne Unterbrechung erfolgen können. Die Bauleitung wird eine Terminvorgabe erstellen. Auf dieser Grundlage ist seitens des AN die Ausführung der Maßnahme anhand eines eigenen verbindlichen Terminplans zu spezifizieren und nachzuweisen. Einzelne Leistungen sind auch unabhängig vom Gesamtablauf vor und nach den allgemeinen Leistungen zu erbringen und werden nicht als Stundenlohn- arbeiten zusätzlich vergütet. Des Weiteren werden hierfür auch keine zusätzlichen An- und Abfahrten vergütet. Der gesamte Bau- und Montagablauf muss in enger Koordinierung mit der örtlichen Bauleitung und den am Bau beteiligten Firmen erfolgen.

5.13 Arbeiten unter Berücksichtigung des Nutzerbetriebes

Der Schulbetrieb wird, außer in den Schulferien, während der laufenden Arbeiten ununterbrochen weitergeführt. Er darf durch die Arbeiten nicht gestört werden. In der Nähe der Unterrichtsräume sind besonders lärmintensive Arbeiten (wie z.B. Bohren, Hämmern, Sägen, Abbrucharbeiten allgemein, mit Brennern schweißen, usw.) außerhalb der Schulzeiten (Mo.-Fr. in der Regel nach 14 Uhr) durchzuführen. Die Ablaufdetails werden für die Unterrichtszeiten in Absprache mit den Nutzern, der Bauleitung und der ausführenden Firma festgelegt. In unvermeidlichen Fällen sind die Arbeiten rechtzeitig mit der Bauleitung abzustimmen.

Alle Umstände und Erschwernisse, die sich aus dem oben Genannten ergeben, hat der Bieter in seine Einheitspreise einzurechnen. Nachforderungen aus Behinderungen durch die oben beschriebenen Umstände bleiben ausgeschlossen.

Arbeiten, die mit der Andienung durch einen Mobilkran verbunden sind können außerhalb der Ferienzeiten nur am Wochenende oder nach Absprache erfolgen.

5.14 Brandverhalten

Bei Feuer ist, wenn der Brand nicht zweifelsfrei selbst gelöscht werden kann, sofort die Feuerwehr zu

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alarmieren.

5.15 Besondere Anforderungen der Entsorgungseinrichtungen etc.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen obliegt dem AN. Die allgemeinen Bestimmungen und Gesetze des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes über Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (Abfallbeseitigungsgesetz), insbesondere die Mülltrennung sind zu beachten. Der Verwertungs- bzw. Entsorgungsnachweis ist unverzüglich und unaufgefordert der Bauleitung zu übergeben.

5.16 Auf- und Abbauen von Gerüsten etc.

Die Einhaltung der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die statischen Berechnungen des Gerüstes sind durch den AN zu erbringen und werden durch den SiGeKo überwacht.

5.17 Übernahme des Abladens etc.

Der Auftraggeber übernimmt in keinem Fall das Abladen, Lagern und den Transport von Stoffen und Bauteilen oder stellt dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung.

5.18 Oberflächenschutz während der Bauzeit

Fertig behandelte Oberflächen und Glasscheiben sind durch Folien und Abklebungen bzw. nach den Erfahrungen des AN sorgfältig zu schützen. Einbauteile aus Stoff oder Gewebe sind mit Folien zu verpacken, damit durch Beanspruchungen während der Bauzeit keine frühzeitigen Verschmutzungen entstehen.

Für die Verträglichkeit der zu schützenden Konstruktionen sind die Richtlinien der Hersteller des Schutzmaterials bei der Auswahl zu berücksichtigen. Ebenso muss die Verträglichkeit mit den übrigen Materialien vor Ort geprüft und gewährleistet sein. Die Schutzvorrichtungen sind vor der Inbetriebnahme bzw. Abnahme auf Anweisung der Bauleitung wieder zu entfernen. Bei stark frequentierten Türen sind die Türflügel erst nach Aufforderung der Bauleitung zu montieren und die Rahmen und Türschwellen mit geeignetem Material, wie z.B. Kanthölzern und Spanplatten, dauerhaft vor Beschädigung zu schützen. Die laufende Instandsetzung der Schutzmaßnahmen ist während der Bauphase unentgeltlich und eigenverantwortlich nach Ermessen des AN unverzüglich zu vollbringen.

5.19 Schutz bestehender Bauteile

Auf den Schutz bestehender und zu erhaltender Bauteile und Einrichtungen wird besonders hingewiesen. Die Beseitigung evtl. entstandener Beschädigungen geht zu Lasten des Verursachers.

5.20 Leistungen für andere Unternehmer

In Absprache mit den Gewerken und der Bauleitung.

5.21. Fachbauleitung

Für die unternehmerseitige Durchführung der Leistungen ist vom AN ein geeigneter Fachbauleiter zu benennen. Der als Bauleiter/Fachbauleiter Benannte besitzt die für eine sichere Ausführung erforderlichen Kenntnisse und Verlässlichkeit. Ihm ist bekannt, dass er für die Sicherheit der Baustelle sowie für die Einhaltung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften verantwortlich ist. Der Fachbauleiter muss fließende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift vorweisen. Es muss dauerhaft mind. ein

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deutsch- sprachiger Mitarbeiter auf der Baustelle anwesend sein, der in der Lage ist, Weisungen umzusetzen und zu erteilen.

5.22 Baubesprechung

Baubesprechungen finden 1 x wöchentlich statt. Es besteht für den AN grundsätzlich wöchentliche Teilnahmepflicht. Die Besprechungen finden ggf. als Videokonferenzen (Zoom-Meeting) statt. Der AN hat sich technisch dafür auszustatten.

5.23 Rauchverbot

Auf der Baustelle und auf dem gesamten Schulgelände herrscht absolutes Rauchverbot (dies gilt auch für die Dachflächen).

5.24 Pläne

Maßgebend für die Ausführung sind die jeweils neuesten Zeichnungsunterlagen. Zeichnungen der Sonderfachleute sind mit den Architektenplänen auf Übereinstimmung zu überprüfen. Unstimmigkeiten sind unverzüglich mit der örtl. Bauleitung zu klären.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Sicherheitsbestimmungen

  2. Sicherheitsbestimmungen (SiGeKo)

Die Baustellenverordnung und die Sicherheitsvorschriften sind zwingend einzuhalten. Den Anweisungen der Bauleitung und des Sicherheitskoordinators ist unverzüglich Folge zu leisten. Bei nicht Befolgung oder Zuwiderhandlung können Baustellenverweise ausgesprochen werden. Die hierdurch bedingten Folgekosten hat der AN zu tragen.

Der AN hat dafür Sorge zu tragen:

  • dass alle Sicherheitsbestimmungen durch seine Mitarbeiter eingehalten werden.

  • dass alle vorhandenen Sicherheitseinrichtungen erhalten bleiben oder nach Beendigung der eigenen Arbeiten arbeitstäglich wieder montiert werden.

  • dass an neu erstellten, gefährdeten Stellen die vorgeschriebenen Sicherheitseinrichtungen erstellt werden.

  • dass Mängel in den Sicherheitseinrichtungen oder anderen sicherheits- relevanten Bereichen unverzüglich der Bauleitung mitgeteilt werden und auf Anweisung per Nachweis behoben werden.

Zu erstellende oder zu erhaltende Sicherheitseinrichtungen sind unter anderem:

  • An allen Wandöffnungen über Geländeniveau ohne ausreichend hohe Brüstungen müssen Absturzsicherungen vorhanden sein.

  • Treppenläufe und- podeste müssen an ihren freien Enden mit provisorischen Absturzsicherungen ausgestattet werden.

  • Schächte und Bodendurchbrüche sind durchtrittsfest und unverschieblich abzudecken oder zu umwehren.

  • Laufstege sind sauber und sicher zu verlegen, an Überbauungen von Gruben sind Geländer anzubringen.

  • Wege sind sicher begehbar und frei von Stolperfallen zu halten.

  • Frei hängende Kabel und Leitungen sind über Verkehrswegen hoch genug abzuhängen.

Die Kosten für diese Leistungen sind in die Angebotspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Für alle zum Einsatz kommenden Gerätschaften sind auf Verlangen Montageanweisungen vorzulegen.

Bei den Abbruchmaßnahmen anfallende Abfallstoffe sind gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen KrW-/AbfG BGBl.IS.2705 der geordneten Entsorgung zuzuführen. Das Gebäude ist von Abfällen vollständig zu räumen. Asbest-, Teer- oder PCB-haltige Stoffe sind nach den gültigen Vorschriften zu demontieren und fachgerecht gesondert zu entsorgen.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Begehung Einzelbauteile und Abrechnung/ Aufmaße

7.1 Besondere Hinweise: Freigabe durch die Bauleitung

Unmittelbar bevor der Zugang eines Einzelbauteiles verdeckt wird, ist dies der Bauleitung schriftlich mitzuteilen. Eine Besichtigung der entsprechenden Bauteile durch die Bauleitung wird gemeinsam mit dem AN durchgeführt und protokolliert.

Erst nach dem Einreichen sämtlicher Prüfzeugnisse, Datenblätter und Umweltverträglichkeitsbescheinigungen sämtlicher eingebauter Materialien kann eine Freigabe durch die Bauleitung erfolgen.

Wird der freie Zugang zu Bauteilen verschlossen, ohne vorherige Besichtigung durch die Bauleitung, sind auf Anweisung der Bauleitung die getroffenen Baumaßnahmen rückstandslos zu Lasten des AN zurückzubauen.

Die Stellung aller erforderlichen Hilfsmittel zur korrekten Besichtigung ist Aufgabe des AN und wird nicht gesondert vergütet.

7.2 Abrechnung

Die nach VOB/B, § 14, Abs. 1 vom AN als Abrechnungsunterlagen beizubringenden Massenaufstellungen sind in der Reihenfolge der Positions-Nr. des Angebotes in klarer und übersichtlicher Form aufzustellen.

Soweit Ausführungspläne und Ausführung übereinstimmen wird nach den Plänen abgerechnet. Auch bei der Stellung von Abschlagsrechnungen sind die von der Objektüberwachung gegengezeichneten und geprüften Aufmaße beizufügen.

Bei Maßnahmen wie Abbruchmaßnahmen, die später nicht mehr in Plänen oder sonstigen Unterlagen ersichtlich sind, ist es erforderlich, die Aufmaße vor dem Abbruch durchzuführen.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Technische Hinweise, gewerkebezogen

8.1. Ausführungshinweise zu den Metallbau- und Verglasungsarbeiten

Sämtliche Fenster-/Fassadenkonstruktionen sind unter Beachtung der Empfehlungen des Institutes für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, herzustellen.

Es gelten weiterhin:

  • die Richtlinien der Gütegemeinschaft Fenster e.V.,
  • die Güte- und Prüfbestimmungen Aluminiumfenster RAL - RG 636/1
  • die Richtlinien des System-Herstellers für die angebotenen Metallbau-Konstruktionen
  • die Werkstoffvorschriften der jeweiligen Material- und Zubehörlieferfirmen
  • die technischen Richtlinien des Instituts für Verglasungstechnik und Fensterbau (IGH), Hadamar
  • die Richtlinie VE-06/01, Beanspruchungsgruppen für die Verglasung von Fenstern vom Institut für Fenstertechnik e.V., Rosenheim
  • die Richtlinie für automatische Schiebetüren in Rettungswegen (AutSchR)

8.2 Materialförderung, Arbeitsgerüste, Montagehilfen und Sicherungsmaßnahmen

Die Baustelle kann direkt angedient werden. Die für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen Flächen sind befestigt.

Der AN hat seine Leistungen ebenerdig, in den eingeschossigen Bauteilen Bestand (Küchenbereich) und Erweiterungsneubau (Speiseraum und Technikraum) zu erbringen. Die Arbeitshöhe beträgt für den Einbau der Sonnenschutzanlagen weniger als 3,50 m über OK Gelände. Die Sonnenschutzblenden mit einer OK von ca. 3.52 über OKFF können in einem gesonderten Arbeitsgang vom bauseitigen Fassadengerüst ausmontiert werden.

Die Aufstellung der Fassadengerüste mit Dachauffangverbreiterungen erfolgt unmittelbar nach erfolgter Tür- und Fenstermontage.

Für die Montage der inneren Windfang-Fensterwände mit einer Höhe bis UK-Rohdecke von 4,00 m zzgl. 12 cm Konstruktionshöhe Fußbodenaufbau hat der AN ein eigenes Arbeitsgerüst vorzuhalten, das ihm nach gesonderter Position vergütet wird.

Alle sonstigen für die Durchführung der AN-Leistungen notwendigen Gerüste, Aufstiege etc. und alle notwendigen Montagehilfen und sonstigen Hilfsmaßnahmen, Werkzeuge und Geräte und alle Hilfsmittel für den Transport der Bauelemente zur Verwendungsstelle sind in die Einheitspreise einzurechnen und werden darüber hinaus nicht gesondert vergütet.

Auf der Nordwestseite des Baufeldes ist eine ausreichend bemessene Fläche für die Aufstellung eines Mobilkrans vorhanden (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Die asphaltierten Zufahrten sind für die Befahrung mit Feuerwehrfahrzeugen bemessen, die Aufstellfläche selbst ist unbefestigt und wird bauseits (durch den Rohbauer) durch Schwerlastplatten geschützt/ertüchtigt werden. Diese werden aber nicht für die gesamte Dauer der Baumaßnahme vorgehalten. Will der AN die Fläche für die eigene Materialandienung nutzen, hat er dies auf das engste mit dem Rohbauer abzustimmen.

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Es werden bauseits keine Förderanlagen zur Verfügung gestellt. Die gesamte horizontale und vertikale Materialförderung - sowohl die Anlieferung als auch der Weitertransport bis zur Verwendungsstelle - ist Sache des AN und soweit nicht anders beschrieben in die Positionen einzurechnen.

Auf den beigefügten Baustelleneinrichtungsplan wird besonders hingewiesen. Der AN kann aus ihm die Besonderheiten der Baustelle und die mit ihnen verbundenen Erschwernisse ablesen.

8.3 Örtliches Aufmaß

Für die Durchführung der vertraglich übernommenen Arbeiten hat der Auftragnehmer ein örtliches Aufmaß durchzuführen.

8.4 Werkplanung und statische Nachweise

Der AN hat gemäß DIN 18 360, Ziffer 3.1.7 rechtzeitig vor Fertigungsbeginn für sämtliche beschriebenen Konstruktionen vollständige Werkstatt- und Montagepläne anzufertigen und dem AG zur Genehmigung und Freigabe vorzulegen.

Die auf der Basis der Planungsvorgaben des AG sowie eines eigenen Aufmaßes angefertigten Pläne müssen alle wesentlichen Einzelheiten, Detailpunkte, Abmessungen, Befestigungen, Bauanschlüsse der Bauteile, Dichtungen, Zubehör etc. sowie Angaben zur Einbaufolge umfassend darstellen.

Zu den geforderten Ausführungsunterlagen gehört auch ein Verkabelungsplan für die automatischen Schiebetüranlagen und für die motorisch betriebenen Oberlicht-Fensterflügel und Sonnenschutzanlagen.

Die Pläne sind - vervollständigt durch Stücklisten - der späteren Abrechnung der Leistungen zugrunde zu legen und als Abrechnungszeichnungen zu verwenden.

Erst nach Freigabe durch die Bauleitung darf der AN mit der Fertigung beginnen.

Zur Leistung gehört auch die Beibringung der statischen Nachweise für alle Konstruktionen.

Der AN bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass er bei der Bemessung und Kalkulation der ausgeschriebenen Leistungen / Konstruktionen die Gebäudeform, die Gebäudehöhe, die zu berücksichtigenden Windlasten (Druck und Sog) sowie alle weiterhin wirkenden Belastungen in seinen Berechnungen berücksichtigt hat. Statische Bedenken gegen die geplante Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen sind spätestens mit Angebotsabgabe schriftlich durch den AN dem AG mitzuteilen.

Soweit in der nachstehenden Leitbeschreibung und in den Positionsbeschreibungen keine Angaben über Einzelabmessungen der Fassadenelemente gemacht sind, können die notwendigen Angaben der beigefügten Ausführungsplanung entnommen werden.

Pläne und statische Nachweise sind 2-fach zu liefern. Falls von zugelassenen Konstruktionen abgewichen wird, ist durch den AN eine geprüfte statische Berechnung vorzulegen.

Die Kosten für die Herstellung/Lieferung der vorbeschriebenen Pläne und Berechnungen sowie eines örtlichen Aufmaßes werden vom AG nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise einzurechnen.

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8.5 Qualitätssicherung und Risikoanalyse / Nachweise, die der AN beizubringen hat

Gemäß Landesbauordnung bedürfen Bauprodukte einer Bestätigung ihrer Übereinstimmung mit den technischen Regeln, den allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnissen oder den Zustimmungen im Einzelfall. Die Bestätigung der Übereinstimmung gehört zum Leistungsumfang des AN und hat unaufgefordert schriftlich zu erfolgen durch: a) Übereinstimmungserklärung des Herstellers oder b) Übereinstimmungszertifikat

Die Bestätigung durch Übereinstimmungszertifikat hat entsprechend den jeweiligen allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, den Zustimmungen im Einzelfall bzw. den Vorschriften gemäß Bauregelliste A zu erfolgen. Bauprodukte, die nicht in Serie hergestellt werden, bedürfen der Übereinstimmungserklärung des Herstellers. Die Übereinstimmungserklärung und die Erklärung, dass ein Übereinstimmungszertifikat erteilt ist, hat der Hersteller durch Kennzeichnung der Bauprodukte mit dem Übereinstimmungszeichen (CE-Zeichen) unter Hinweis auf den Verwendungszweck abzugeben. Das CE-Zeichen ist auf dem Bauprodukt, auf einem Beipackzettel oder auf seiner Verpackung oder, wenn dies nicht Schwierigkeiten bereitet, auf dem Lieferschein oder auf einer Anlage zum Lieferschein anzubringen.

Der Hersteller darf eine Übereinstimmungserklärung nur abgeben, wenn er durch werkseigene Produktionskontrolle sichergestellt hat, dass das von ihm hergestellte Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht.

Der Nachweis der werkseigenen Produktionskontrolle gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.

Sofern eine Prüfung der Bauprodukte durch eine Prüfstelle (Fremdüberwachung) vorgeschrieben ist, ist diese ebenfalls nachzuweisen.

Ein Übereinstimmungszertifikat ist durch eine Zertifizierungsstelle zu erteilen, wenn das Bauprodukt den maßgebenden technischen Regeln, der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, dem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis oder der Zustimmung im Einzelfall entspricht und einer werkseigenen Produktionskontrolle sowie einer Fremdüberwachung unterliegt. Die Fremdüberwachung ist von Überwachungsstellen gemäß Landesbauordnung durchzuführen.

Insbesondere sind für die nachfolgenden Bauprodukte vom AN CE-Zeichen mit den entsprechenden technischen Werten vorzulegen:

Fenster- und Türelemente: U-Wert, Ug-Wert, Rw-Wert, Einbruchhemmung nach DIN EN 356 und DIN EN 1627 Fensterwände: U-Wert, Ug-Wert, Rw-Wert, Einbruchhemmung nach DIN EN 356 und DIN EN 1627

Nach Produktsicherheitsgesetz (ProdSG-2011) in Verbindung mit der europäischen Maschinenrichtlinie (MaschRL-2006) hat der Errichter von kraftbetätigten Fenstern und Türen bei deren Einbau die planerischen Vorgaben durch eine Risikobeurteilung zu überprüfen, ggf. zu korrigieren und zu dokumentieren. Die Sicherheitsanalyse (Gefahrenanalyse) nach EN 16005 muss spätestens vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.

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8.6 Konstruktionssystem

Es dürfen nur Systeme angeboten werden, bei denen die kompletten Komponenten einheitlich von einem Systemhersteller zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss die Profil-, Zubehör-, Dichtungs- und Beschlagauswahl nach den gültigen Unterlagen des jeweiligen System-Herstellers erfolgen.

Der Einsatz der genannten Artikel, bezogen von unterschiedlichen Lieferanten, wird hinsichtlich der "System- Garantie für die komplett erbrachte Leistung" ausgeschlossen.

Die Systemwahl wird dem Bieter überlassen, wobei jedoch die gewählten Profile eindeutig mit der Abgabe des Angebotes zu beschreiben sind. Die Gleichwertigkeit bezüglich der technischen und optischen Anforderungen mit der vorgegebenen Richtqualität ist in vollem Umfang durch den AN nachzuweisen.

8.7 Wartung/ Pflege

Vom AN sind alle von ihm gelieferten Produkte, die zur Sicherstellung einer dauerhaften Funktionstüchtigkeit und Lebensdauer einer regelmäßigen Wartung bedürfen, Benutzerinformationen für den AG zu erstellen, die aus Produktinformation, Bedienungsanleitung und Wartungsanleitung bestehen müssen.

Insbesondere müssen die Benutzerinformationen Angaben zu folgenden Themen beinhalten: Produktinformationen Bedienungsanleitung (Angaben zu bestimmungsgemäßer Verwendung und Fehlgebrauch) Wartungsanleitung Reinigung und Pflege Instandhaltung. Die Benutzerinformationen sind dem AG in schriftlicher Form nach Abschluss der vertraglichen Leistungen zu übergeben.

8.8 Dämmarbeiten

Beim Einbau von Mineralwolledämmstoffen dürfen ausschließlich MW-Dämmstoffe mit unverlierbarer dauerhafter Kennzeichnung mit Angabe des Herstellers, Herstelldatum und Dämmstoffkennziffer sowie Einstufung gemäß GefStoffV zur Verwendung gelangen.

Bei Verwendung von MW-Dämmstoffen, die werkseitig nicht in der oben beschriebenen Weise gekennzeichnet sind, hat der AN in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten die dauerhafte und unverlierbare Kennzeichnung vorzunehmen und sicherzustellen, dass anhand einer Dokumentation jederzeit nachvollzogen werden kann, welcher Dämmstoff wann und in welchem Bauteil eingebaut wurde.

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  • Vortexte zum LV *
  1. Anlagenverzeichnis

Zu beachtende Anlagen:

Anlage 01 Terminplan Anlage 02 BE-Plan Anlage 03 Übersicht Bauabschnitte Fassaden/Grundrisse Anlage 04 Grundrisse Anlage 05 Fassaden Anlage 06 Details Anlage 07 Schnitte Anlage 08 Bauteilkatalog-EFRE Anlage 09 Betongutachten

Die Anlagen dienen dem Bieter zur Kalkulation und sind keine Ausführungsunterlagen!

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  • Vortexte zum LV *
  1. Abkürzungsverzeichnis zum Leistungsverzeichnis

Verwendete Abkürzungen:

AG = Auftraggeber AN = Auftragnehmer ASR = Arbeitsstättenrichtlinie AVV = Abfallverzeichnisverordnung BE = Baustelleneinrichtung D35 = Durchmesser 35 cm DPr 93% = Proctordichte (Verdichtungsgrad) fh/fb = feuerhemmend/ feuerbeständig 1-flg. = einflügelig §14 GefStoffV = Gefahrstoffverordnung GKBi = Gipskarton-Bauplatte, imprägniert h = Stunden LV = Leistungsverzeichnis LxHxT = Länge x Höhe x Tiefe LxBxT = Länge x Breite x Tiefe

cm = Zentimeter m =Meter mWo=Meter pro Woche lfm = laufende Meter StWo = Stück pro Woche

t = Tonne t/m = Tonne pro MEter kN/m = Kilonewton pro Meter kN/qm = Kilonewton pro Quadratmeter qm oder m2 = Quadratmeter m3 = Kubikmeter mMt = Meter je Monat Mt = Monat PSA = persönliche Schutzausrüstung psch = pauschal STG = Steigung St = Stück StMt = Stück je Monat Stadt LEV = Stadt Leverkusen StVO = Straßenverkehrs-Ordnung OK = Oberkante OSB = Grobspanplatte UK = Unterkante UVV = Unfallverhütungsvorschriften ZTV = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

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01 Hinterlüftete Vorhangfassade

Besondere technische Vorbemerkungen Keramische Wandverkleidung der Außenfassade, mit großflächigen bis zu 1.250 mm hohen, vertikalen Elementen, bestehend aus: Unterkonstruktion, Wandverkleidung und mineralischer Dämmung als vorgehängte, hinterlüftete Fassade incl. der erforderlichen pulverbeschichteten Aluminium-Laibungs-, Sturz- und Sockelprofilen als Übergang zum angrenzende Gelände incl. der zugehörigen XPS Dämmung

Unterkonstruktion aus Aluminium, bestehend aus: Halteprofilen(Wandwinkel), Tragprofilen mit Fest- und Gleitpunkten, Befestigungsmitteln. Wandwinkel mit Thermostop bzw. thermischer Trennung. Abstand der vertikalen Tragprofile nach Herstellerangaben bzw. eigener statischer Berechnung. Sichtbare Teile aus Aluminium und/oder Edelstahl müssen für den Einsatz an Fassaden beschichtet sein.

An allen unteren Abschlüssen der Keramikverkleidung ist ein Metall-Abschlussprofil, pulverbeschichtet, mit Langlochschlitzen für die Hinterlüftung und als Nagetierschutz zu montieren.

Die Wandverkleidung aus Keramikelementen beginnt ab circa 30 cm über Oberkante Gelände und wird bis unter die Attikaabdeckung geführt. Im Sockelbereich am Übergang zum Gelände ist vor der vorhandenen bauseitigen Abdichtung eine 120 mm starke XPS Dämmung einzubringen, vor die ein sichtbares Aluminiumblech, T= 3 mm, auf geeigneter UK mit Bodeneinstand zu montieren ist.

Oberfläche und Format der Keramikelemente als Platten mit unregelmäßigen, vertikalen Rillen.

Breite: ca. 400 mm bzw. gem. Planung Länge: bis zu 1.250 mm bzw. gem. Planung. Dicke: ca. 45 mm

Die Oberfläche ist unbehandelt und matt.

Farbton: hell, grau/ beige

Beispiel:

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Finales Profil / Querschnitt der Keramikplatte nach Abstimmung mit dem AG. Finale Farbe und Oberfläche nach Bemusterung durch den AG.

Diese Eigenschaften bzw. Anforderungen sind zwingend bei der Kalkulation und Angebotsabgabe zu berücksichtigen und einzukalkulieren.

Angeb. Fabrikat: ..................................

Angeb. Serie: ..................................

Es sind Muster in Prospektform dem Angebot beizufügen.

Das Material ist bis zur Verwendung gegen Witterungseinflüsse zu schützen. Während des Abbaus der Rüstung sind arbeitsbedingte Verschmutzungen von den bekleideten Flächen zu entfernen, Fehlstellen an den Gerüstverankerungen sind während des Abrüstens mit den beiseite gelagerten Fassadenelementen zu verschließen.

Alle Angaben zur Bemessung der Unterkonstruktion einschließlich der Verankerung am Untergrund sind Richtwerte. Die Standsicherheit der Außenwandbekleidung ist eigenverantwortlich nachzuweisen.

Erhöhte Windsoglasten im Randbereich erfordern zusätzliche Befestigungs- bzw. Verankerungsmittel und / oder geringere Abstände der Unterkonstruktion. Diese Maßnahmen sind in die Einheitspreise der jeweiligen Positionen einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

Gerüstnutzung Der AN kann für seine Arbeiten die durch den AG errichteten Gerüste im Bereich des LLG Sek II nutzen.

Bauseitiges Gerüst: Breitenklasse: W09, Lastklasse: 4

Notwendige Umbauten des Gerüstes erfolgen nach schriftlicher Anfrage. Hierzu sind der Objektüberwachung Ansichtspläne mit entsprechenden Eintragungen mit

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mindestens 5 Arbeitstagen Vorlauf zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Ein Anspruch auf Freigabe besteht grundsätzlich nicht.

Die tägliche Inaugenscheinnahme durch den Nutzer erfolgt auf der Grundlage des Planes für den Gebrauch (u.a. Kennzeichnung, ggf. Prüfprotokoll des Gerüsterstellers) vor Benutzung durch eine von ihm benannte, qualifizierte Person.

Eventuelle Mängel sind unverzüglich der Objektüberwachung zu melden. Die Gerüste dürfen nicht verändert werden. Verschmutzungen sind täglich zu entfernen.

Im Bereich des LLG Sek II - Schule kann der AN die Material- sowie Personenaufzüge unentgeltlich nutzen. Diese haben eine Traglast von ca. 1.000 kg. Im Vorfeld muss zwingend eine kostenpflichtige Einweisung durch den Gerüstbauer erfolgen. Terminabstimmungen sind über die Objektüberwachung vorzunehmen.

Hinweis Baustellenablauf Die Fassadenelemente werden entsprechend des Bauablaufs in unterschiedlichen Einzelflächen abgerufen, siehe Terminplan.

Dieser Mehraufwand bzgl. Beschickung der Baustelle ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Übersicht der Einzelbereiche bzw. Fassadenflächen des LLG Sek 2 Gebäudes:

Begonnen wird mit den Fassaden C, D und E (VW-Trakt), anschließend die Fassaden A und B (NW-Trakt) und nachfolgend Fassade I (NW-Trakt) und Fassade H (Klassentrakt). Die Treppenhausfassaden J und G erfolgen separat.

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Die Fassadensanierung erfolgt im laufenden Betrieb, der Austausch der Fensterelemente erfolgt in vertikalen Abschnitten. Für die Dauer des Einbaus der Fenster eines Abschnittes werden die entsprechenden Räume freigezogen. Es werden ca. 20 Abschnitte teilweise mit Unterabschnitten gebildet.

Die Montage der Vorhangfassade erfolgt in Abschnitten je Fassadenseite und in Abstimmung mit der Montage der Fensterelemente.

Bei der Ausbildung der oberen Keramikplatten zum Dachrand ist eine Abstimmung mit dem Dachdecker erforderlich.

Hinweis - Gerüste als Fluchtwege Hinweis bzgl. 2. Rettungsweg über Fenster:

In Teilbereichen muss eine Entfluchtung über Fensteranlagen und entsprechend über das Gerüst etc. gewährleistet sein.

Die Rettungsfenster befinden sich an folgenden Fassadenansichten: B, C, E und I Diese Bereiche müssen zwingend von jeglichen Materialien etc. freigehalten werden.

Der AN muss daher täglich diese Bereiche dahingehend kontrollieren, dass im Notfall eine Entfluchtung hindernisfrei erfolgen kann.

Hinweis - bauseitige Stellung der Sanitär- sowie Mannschaftscontainer Durch den AG werden bauseits die notwendigen Sanitär- und Mannschaftscontainer gestellt.

Werkplanung durch den AN Zu den Leistungen des AN gehört die Erarbeitung aller für die Durchführung der ausgeschriebenen Arbeiten aus fertigungstechnischen Gründen erforderlichen Konstruktionszeichnungen und sonstigen Unterlagen in Ergänzung der bauseitig zur Verfügung gestellten Unterlagen.

Die Werkstattplanung hat auf Grundlage der Ausführungsplanung zu erfolgen. Werkstattplanung, Fertigung und Montage sind Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung.

Die Konstruktionszeichnungen und Werkstattpläne müssen die Gegebenheiten und Maße der Örtlichkeit und der Bauausführungszeichnungen sowie die vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigen. Ebenso sind alle Anschlussdetails an angrenzende Bauteile darzustellen. Der AN ist verpflichtet, auf eventuelle Abweichungen von diesen Grundlagen durch entsprechende schriftliche Mitteilungen besonders hinzuweisen.

Die eventuell vom AG, Architekten oder Tragwerksplaner geforderten Änderungen sind, soweit sie die allgemeine Planung und Gestaltung betreffen, in den Plänen zu berücksichtigen.

Die Werkstatt- und Montagepläne sind im Maßstab mind. 1:1 bis 1:50 sowie in 3-facher Ausfertigung in Papier und digital einzureichen.

Eine Prüfung erfolgt innerhalb von 14 Tagen.

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Ergeben sich bei Zeichnungsüberprüfungen wesentliche Korrekturen, sind diese einzuarbeiten und die Zeichnungen erneut einzureichen.

Die geprüften Zeichnungen sind während der Ausführung auf der Baustelle vorzuhalten und später als Abrechnungsgrundlage zu übergeben.

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01.01 Planung und Vorbereitung

01.01.0010 Windlastberechnung erstellen Windlastberechnung erstellen

Ermittlung der Einwirkungen aus Windsoglasten durch Erstellen eines prüffähigen statischen Nachweises nach der gültigen DIN 1055-4.

Die berechneten Objektflächen sind nach Lage am Gebäude und ihrer Einflussgröße so darzustellen, dass eine nachfolgende Stab- und Plattenberechnung ermöglicht wird.

Notwendige Pläne und Angaben zum Standort des Gebäudes werden vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.01.0020 Statische Nachweise, Verlegepläne, Detailpläne, Werkstattplanung Statische Nachweise, Verlegepläne, Detailpläne, Werkstattplanung vorgehängte, hinterlüftete Fassade

Aufstellen eines prüffähigen statischen Nachweises für die Unterkonstruktion sowie Haltepunktbemessung einschl. der Herstellung der erforderlichen Raster-, Montage- und Dübelsetzpläne sowie Detailpläne, Werkstattplanung gem. Vorbemerkung, für die verschiedenen Anschlusssituationen inkl. aller notwendigen Positionspläne, für die gesamte Fassadenkonstruktion und die Ermittlung der zulässigen Dübelbelastungswerte entsprechend der bauaufsichtlichen Zulassung.

Die Detailpläne und die Werkstattplanung müssen spätestens 14 Tage nach technischer Klärung zur Prüfung durch den Architekten eingereicht werden. Die Prüffrist beträgt ca. 14 Tage. Evtl. Korrekturen sind in die Pläne einzuarbeiten und erneut vorzulegen. Einschl. Herstellen von Verlegeplänen gem. Statik und eigenem Aufmaß des Objektes, Die Unterlagen sind digital und 3-fach in Papier der Objektüberwachung zu überreichen. Als ergänzende Grundlage dient die bauherrenseitig erstellte "Vorplanung Fassadenverankerung in den Betonbrüstungen", Nr. 5445-06, erstellt durch die Ingenieurgesellschaft Dr.-Ing. Fischbach mbH, Datum 04.07.2024.

psch nur Ges.-Preis _____________

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01.01.0030 U-Wert-Berechnung U-Wert-Berechnung der gesamten neuen Fassadenflächen, einschl. der Bestandskonstruktion, aus ca. 200 mm Stahlbeton, unter Berücksichtigung von Wärmebrücken, Brandsperren, Unterkonstruktionen, Dübel etc.

Der geforderte U-Wert der Fassade gem. Wärmeschutznachweis beträgt: <= 0,184 W/(m² K)

Die Berechnung ist spätestens 14 Tage nach technischer Klärung digital und 3-fach in Papier vorzulegen.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.01.0040 Musterfläche Fassade Musterfläche der angebotenen hinterlüfteten Keramikfassade herstellen, auf der Baustelle in Abstimmung mit der örtlichen Bauleitung aufstellen und nach Aufforderung des AG bzw. der Bauleitung wieder entfernen einschl. Entsorgung.

Leistungsbestandteile

· Musterfläche einschl. Unterkonstruktion mit Kreuzungspunkt · Mit Detailausbildung Fensteranschluss · Rückbau Musterfassade

Zweck: Bestimmung und Festlegung vertragswirksamer Qualitätsstandards durch den AG

Beanspruchung: Witterungseinflüsse, mechanische Beanspruchung

Größe Musterfläche: ca. 1,50 x 1,50 m

1,000 St _____________ _____________

01.01.0050 Auszugsversuche am bauseitigen Untergrund

Auszugsversuche am bauseitigen Untergrund Ermittlung und Dokumentation von Auszugswerten der bauaufsichtlich zugelassenen Verankerungsmittel am bauseitigen Untergrund nach ETAG 029 bzw. nach EAD 330076-00-0604 als Grundlage für die Erstellung des statischen Nachweises.

50,000 St _____________ _____________

Summe 01.01 Planung und Vorbereitung _____________

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01.02 Bauteil VW - Ansichten C, D + E

Vorbereitende Maßnahmen

Vorbereitende Maßnahmen

01.02.0010 Untergrund reinigen Reinigen und Abkehren des Untergrundes. Entfernen von haftmindernden Rückständen, sowie sonstigen Unebenheiten und Teilen in oder auf der Fläche. Vor nachfolgenden Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidenden Anstrichen, sandenden Bestandteilen, Staub, etc.) sind. Einschl. fachgerechte Entsorgung des anfallenden Materials.

398,000 m2 _____________ _____________

01.02.0020 Reinigen mit Hochdruckreiniger kalt - Wandflächen Reinigen der Wandflächen mit einem Hochdruckreiniger, kalt, in Einzelflächen. Schmutz, Staub und lose Bestandteile entfernen. Abwasser und anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

250,000 m2 _____________ _____________

01.02.0030 Schutzabklebung von Fenstern und Türen - außen Schutzabklebung / -abdeckung von Fenstern, Türen, angrenzende Klinkerflächen und fertigen Bauteilen, außen, einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer Beseitigung / Entsorgung. Der Zeitpunkt kann unter Umständen. erst deutlich nach Beendigung der Putzarbeiten erfolgen. Falls keine kombinierte Anputzleisten mit Klebestreifen verwendet werden, sind ausschließlich solche Klebebänder zu verwenden, welche keinerlei Rückstände an den Fenstern und Rahmen hinterlassen. Abdeckung bestehend aus Abdeckplane PE-LD, Dicke 0,05 mm und Klebeband. Es ist bei öffenbaren Fenstern eine Belüftung, z.B. durch unterteilte Abklebungen etc., zu gewährleisten.

200,000 m2 _____________ _____________

Befestigungssysteme + Dämmung

Befestigungssysteme + Dämmung

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01.02.0040 Unterkonstruktion - Aluminium - vertikale Verlegung Unterkonstruktion mit bauaufsichtlicher Zulassung, verdeckt montiert, zur nicht sichtbaren Befestigung von Keramikplatten, vertikal verlegt, mit Aluminium-Vertikalprofilen und Haltern.

Anzahl und Befestigung der erforderlichen Wandhalter nach statischen Erfordernissen, einschl. thermischer Trennung mit Isolatoren, d: 10 mm, U-Wert: 0,08 - 0,09 W/mK. Alle sichtbar bleibenden Teile sind schwarz zu lackieren.

Verankerung mit bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben- Dübel-Kombinationen oder Ankern.

Befestigung der Tragprofile in die Wandhalter nach Angaben des Systemherstellers. Schnürabstände entsprechend der nachfolgenden Bekleidung gemäß Verlegeanleitung.

Geamtaufbau der Bekleidung: ca. 296 bis 350 mm aus: Dicke der Keramikplatten: ca. 45 mm Hinterlüftungsraum: ca. 40 - 90 mm Wärmedämmung: 180 mm

Vorhandener Wand- / Befestigungsuntergrund: Mauerwerk KSL und KSV und/oder Stahlbeton

Dicke Befestigungsuntergrund: ca. 20 -25cm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers auf vorhandenem Befestigungsgrund in Einzelflächen montieren.

Es muss gewährleistet sein, dass einzelne Keramikplatten zerstörungsfrei revisioniert werden können, u.a. im Zuge des Gerüstabbaus.

Angeb. Fabrikat: ..................................

Bereich: BT-VW Einzelmengen: Ansicht C: ca. 118 m2 Ansicht D: ca. 140 m2 Ansicht E: ca. 140 m2

398,000 m2 _____________ _____________

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01.02.0050 Wärmedämmung - Steinwolle - WLG-035 - d: 180 mm - verdübelt Wärmedämmung gemäß DIN EN 13162 aus mineralischem Faserdämmstoff, einlagig dicht gestoßen verlegen.

Formstabile, kunstharzgebundene Fassadendämmplatte aus Steinwolle (mit Vlieskaschierung), Lieferdicke: 180 mm

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,034 W/(m·K) nach DIN EN 13162m, Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K) nach DIN 4108-4:2017-03

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB, WZ Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN 13162-T3- CS(10)0,5-TR1-WL(P)-AFr5-MU1

Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 Grenzabmaße für die Dicken T3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Längenbezogener Strömungswiderstand AFr > 5 kPa*s/m²;

einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert,

Angeb. Fabrikat: ................................

Dämmplatten im Verband dichtgestoßen verlegen und mit geeigneten Dämmstoffhaltern entsprechend der VOB Teil C (DIN 18351 ATV Fassadenarbeiten) sowie der DIN 18516 auf vorhandenem Untergrund befestigen. Die Dämmplatten sind im Mittel mit 5 Dämmstoffhaltern pro m2 mechanisch zu befestigen.

An Durchdringungen, z. B. Teile der Unterkonstruktion und den Anschlussprofilen, sind sie dicht anzuschließen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

398,000 m2 _____________ _____________

01.02.0060 EPDM-Folie EPDM-Folie, schwarz, im Bereich Übergang Wärmedämmung zu Fensterrahmen und/oder angrenzenden Bauteilen in Einzellängen liefern und fachgerecht gem. Herstellervorschrift an Stahlbeton sowie der Bauteile befestigen.

Abwicklung: bis 45 cm

110,000 m _____________ _____________

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Ausführungsbeschreibung Nr.: 0003 Hinweis Brandsperren VHF, Brandschutz Hinweis Brandsperren VHF, Brandschutz Für die Anwendung "Vorgehängte hinterlüftete Fassade" sind nach § 28 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 sowie nach § 30 Abs.7 MBO, aktuelle Fassung, besondere brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen. Diese sind in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Abschnitt 2.6/4 beschrieben. Dies gilt für Außenwandbekleidungen, die geschoss- übergreifende Hohl- oder Lufträume haben oder über Brandwände hinweggeführt werden. Es kommen horizontal umlaufende oder vertikale Brandsperren zum Einsatz.

01.02.0070 Zulage Brandsperre - Horizontal - 260 mm Umlaufende Brandsperre als Steinwolle-Systemlösung

Gutachterlich geprüfte Brandsperre für die VHF als Steinwolle- Systemlösung bestehend aus horizontal umlaufendem Brandriegel aus Steinwolle nach DIN EN 13162.

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB. Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 und Abstandhalter aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Anordnung der Brandsperre in mindestens jedem 2. Geschoss. Erstellen einer umlaufenden horizontalen Aussparung in der Flächendämmung. Kürzen der Brandriegel auf die geforderte Tiefe, Montage der Brandriegel dichtgestoßen in Aussparung und Anbringen der Abstandhalter. Die Brandriegel sind mit mindestens 4 Abstandhaltern pro m zu versehen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

Länge x Höhe Brandriegel: 1000 mm x 150 mm Brandriegeltiefe: ca. 260 mm

Liefern und in Einzellängen montieren.

Angeb. Fabrikat: ..................................

33,000 m _____________ _____________

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Aluminium Profile und Bleche

Aluminium Profile und Bleche

01.02.0080 Laibungsprofil vertikal an Fenstern H=227cm vertikales Laibungsprofil am Übergang zu Fenstern in den Abmessungen: b= ca. 44 cm, h= ca. 227 cm herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Höhe: ca. 227 cm Laibungstiefe: ca. 440 mm Abwicklung: ca. 540 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung im Untergrund, Stahlbeton / Mauerwerk.

Einschl. Insektenschutzgitter, pulverbeschichtet in RAL nach Wahl, zur Keramikfassade. Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Blendrahmen sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einschl. Übernahme des Gefälles der Fensterbank.

Auszug aus Planung - Detail DF08

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8,000 St _____________ _____________

01.02.0090 Sturzprofil an Fensterband - B: 240 mm Horizontales Profil als oberer Sturzabschluss zum Fensterband herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Laibungstiefe: ca. 240 mm Abwicklung: ca. 340 mm

Einschl. Anschluss an Raffstorekasten / Lüftungsverkleidung mit entsprechenden F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Sturzbleches, pulverbeschichtet im Farbton des Profils.

geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt,

Einschl. notwendiger Dehnungsmöglichkeiten, mit regelmäßiger Aufteilung. Stöße sind mit entsprechenden Stoßprofilen zu überdecken.

Einzellängen: je ca. 26,50 m

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Auszug aus Planung, s. auch Detail DF01

110,000 m _____________ _____________

01.02.0100 Laibungsprofil dreiseitig Laibungsprofil als Portalrahmen, mehrteilig, mehrfach gekantet, aus Aluminium, d= 3 mm, pulverbeschichtet, herstellen und montieren.

Herstellen einer dreiseitigen Fenster- oder Türlaibung einschl. Sturzbereich mit einem Profil aus Aluminium, mehrfach gekantet, im Sturzbereich geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt

rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Größe, H+B+H: ca. 250 + 140 + 250 cm Systemdetail.

Laibungstiefe: ca. 270 mm Abwicklung: ca. 420 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung an der Unterkonstruktion der Keramikfassade

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

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Im Bereich der Fensterprofile etc. sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einbauort Fassade D an Fensterelementen

2,000 St _____________ _____________

01.02.0110 Insektenschutz- vertikal Abschlussprofil an angrenzenden Bauteilen liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Ausladung: ca. 220 mm Abwicklung: ca. 320 mm

Einbauort: Übergang Fassade C zu B

16,000 m _____________ _____________

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01.02.0120 Insektenschutz- Dach Abschlussprofil am oberen Dachrand liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: Dachrand

79,000 m _____________ _____________

01.02.0130 Insektenschutz- Fensterbank Abschlussprofil unterhalb Fensterbank liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: unterhalb Fensterbank

110,000 m _____________ _____________

Druckdatum: 11.08.2026 Seite 53 von 107 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail

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01.02.0140 Abschlussprofil - vertikal - Eckprofil Eckprofil aus Aluminium, pulverbeschichtet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion

32,000 m _____________ _____________

01.02.0150 Abschlussprofil - horizontal B=300mm Abschlussprofil an angrenzenden Bauteilen, horizontal herstellen und in Einzellängen montieren.

Abschlussprofil mehrfach gekantet, mit Lochung und Insektenschutz d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Abmessungen: Breite: ca. 300 mm Abwicklung: ca. 440 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Einschl. Eckausbildung, stumpf, 1 St., an angrenzende Fassade, Ansicht D

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Planauszug DF03, s. Fassadenschnitte FSc und FSd

47,000 m _____________ _____________

01.02.0160 Abschlussprofil - horizontal B=450mm Abschlussprofil wie zuvor (Position 01.02.0150) nur in den Abmessungen:.

Breite: ca. 450 mm Abwicklung: ca. 550 mm

Planauszug FSe

32,000 m _____________ _____________

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Vorhangfassadenelemente

Vorhangfassadenelemente

01.02.0170 Bekleidung mit Keramikelementen, d: 45 mm - Sonderformteil profiliert Bekleidung der Fassadenflächen mit projektbezogen hergestellten Keramikelementen nach DIN 18516, T. 1, gem. Vorbemerkung

Hohlkammerelement, witterungs- und frostbeständig,

Finales Profil / Querschnitt der Keramikplatte nach Abstimmung mit dem AG. Finale Farbe und Oberfläche nach Bemusterung AG.

Längen sowie Breiten: unterschiedlich gem. Planung:

Längen: Sondermaße: von ca. 385 bis 1.240 mm Standardmaß: ca. 1.240 mm

Breiten: Sondermaße: von ca. 100 bis 400 mm Standardmaß: ca. 400 mm

Über diese Position werden sowohl die Standardmaße als auch die Sondermaße abgerechnet.

Fugenbreite: ca. 12 mm Hinterlüftungsraum: ca. 40 mm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers sowie der Planung auf vorhandener Unterkonstruktion in Einzelflächen montieren.

Es sind sowohl größere Flächen, Kleinflächen als auch Brüstungen zu bekleiden.

Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Bereich: BT-VW Einzelmengen: Ansicht C: ca. 118 m2 Ansicht D: ca. 140 m2 Ansicht E: ca. 140 m2

398,000 m2 _____________ _____________

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01.02.0180 Zulage Eckausbildung - <> 90° Zulage für die Eckausbildung der VHF im gesamten Schichtenaufbau, Unterkonstruktion, Wärmedämmung sowie Keramikplatte in Einzellängen,

bei rechtwinkligen sowie schiefwinkligen Ecken, größer / kleiner als 90°. Ausführung: mit Eckprofil aus Aluminium, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Abrechnung nach laufenden Metern.

Beispiel:

32,000 m _____________ _____________

01.02.0190 Zulage - bauseitige Schrägschnitte Zulage zur Vorposition bei Ausführung von Schrägschnitten einzelner Keramikplatten vor Ort, zur Anpassung an die Örtlichkeit.

20,000 m _____________ _____________

01.02.0200 Aussparungen in Keramikelementen - 25x25cm Aussparungen in unterschiedlichen Dimensionen, rund und/oder eckig, Größe bis ca. 25 x 25 cm herstellen.

10,000 St _____________ _____________

01.02.0210 Zulage - Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus Montage einzelner Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Die Keramikplatten sind im Vorfeld entsprechend des Gerüstplans zu ermitteln und einzulagern.

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Einlagerung in Baustellencontainer des AG Entfernung bis 500 m

Abrechnung je Stück.

40,000 St _____________ _____________

01.02.0220 Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten für die Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Abrechnung je Stunde pro Kolonne incl. erforderliche Geräte.

30,000 St _____________ _____________

01.02.0230 Windsperre - Aluminiumblech Windsperre an Gebäudeecken liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick, als Lochblech, 2-fach gekantet,

Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Einschl. zusätzlicher Unterkonstruktion. Mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung montieren, einschl. thermischer Trennung zum Untergrund.

Ausladung: ca. 220 mm Abwicklung: ca. 320 mm

Untergrund: Stahlbeton und/oder Mauerwerk

16,000 m _____________ _____________

Summe 01.02 Bauteil VW - Ansichten C, D + E _____________

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01.03 Bauteil NW - Ansichten A, B + I

Vorbereitende Maßnahmen Vorbereitende Maßnahmen

01.03.0010 Untergrund reinigen Reinigen und Abkehren des Untergrundes. Entfernen von haftmindernden Rückständen, sowie sonstigen Unebenheiten und Teilen in oder auf der Fläche. Vor nachfolgenden Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidenden Anstrichen, sandenden Bestandteilen, Staub, etc.) sind. Einschl. fachgerechte Entsorgung des anfallenden Materials.

565,000 m2 _____________ _____________

01.03.0020 Reinigen mit Hochdruckreiniger kalt - Wandflächen Reinigen der Wandflächen mit einem Hochdruckreiniger, kalt, in Einzelflächen.

Schmutz, Staub und lose Bestandteile entfernen.

Abwasser und anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

250,000 m2 _____________ _____________

01.03.0030 Schutzabklebung von Fenstern und Türen - außen Schutzabklebung / -abdeckung von Fenstern, Türen, angrenzende Klinkerflächen und fertigen Bauteilen, außen, einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer Beseitigung/Entsorgung. Der Zeitpunkt kann u. U. erst deutlich nach Beendigung der Putzarbeiten erfolgen. Falls keine kombinierte Anputzleisten mit Klebestreifen verwendet werden, sind ausschließlich solche Klebebänder zu verwenden, welche keinerlei Rückstände an den Fenstern und Rahmen hinterlassen. Abdeckung bestehend aus Abdeckplane PE-LD, Dicke 0,05 mm und Klebeband. Es ist bei öffenbaren Fenstern eine Belüftung, z.B. durch unterteilte Abklebungen etc., zu gewährleisten.

150,000 m2 _____________ _____________

Befestigungssysteme + Dämmung Befestigungssysteme + Dämmung

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01.03.0040 Unterkonstruktion - Aluminium - vertikale Verlegung Unterkonstruktion mit bauaufsichtlicher Zulassung, verdeckt montiert, zur nicht sichtbaren Befestigung von Keramikplatten, vertikal verlegt, mit Aluminium-Vertikalprofilen und Haltern.

Anzahl und Befestigung der erforderlichen Wandhalter nach statischen Erfordernissen, einschl. thermischer Trennung mit Isolatoren, d: 10 mm, U-Wert: 0,08 - 0,09 W/mK. Alle sichtbar bleibenden Teile sind schwarz zu lackieren.

Verankerung mit bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben- Dübel-Kombinationen oder Ankern.

Befestigung der Tragprofile in die Wandhalter nach Angaben des Systemherstellers. Schnürabstände entsprechend der nachfolgenden Bekleidung gemäß Verlegeanleitung.

Geamtaufbau der Bekleidung: ca. 296 bis 350 mm aus: Dicke der Keramikplatten: ca. 4,5cm Hinterlüftungsraum: ca. 40 - 90 mm Wärmedämmung: 180 mm

Vorhandener Wand- / Befestigungsuntergrund: Mauerwerk KSL und KSV und/oder Stahlbeton

Dicke Befestigungsuntergrund: ca. 20 -25cm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers auf vorhandenem Befestigungsgrund in Einzelflächen montieren.

Es muss gewährleistet sein, dass einzelne Keramikplatten zerstörungsfrei revisioniert werden können, u.a. im Zuge des Gerüstabbaus.

Angeb. Fabrikat: ..................................

Bereich: BT-NW

565,000 m2 _____________ _____________

01.03.0050 Wärmedämmung - Steinwolle - WLG-035 - d: 180 mm - verdübelt Wärmedämmung gemäß DIN EN 13162 aus mineralischem Faserdämmstoff, einlagig dicht gestoßen verlegen.

Formstabile, kunstharzgebundene Fassadendämmplatte aus Steinwolle (mit Vlieskaschierung)

Lieferdicke: 180 mm

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,034 W/(m·K) nach DIN EN Druckdatum: 11.08.2026 Seite 60 von 107 Telefon Sämtliche Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Telefax E-Mail

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13162 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K) nach DIN 4108-4:2017-03

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB, WZ Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN 13162-T3- CS(10)0,5-TR1-WL(P)-AFr5-MU1

Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 Grenzabmaße für die Dicken T3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Längenbezogener Strömungswiderstand AFr > 5 kPa*s/m²;

einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert,

Angeb. Fabrikat: ................................

Dämmplatten im Verband dichtgestoßen verlegen und mit geeigneten Dämmstoffhaltern entsprechend der VOB Teil C (DIN 18351 ATV Fassadenarbeiten) sowie der DIN 18516 auf vorhandenem Untergrund befestigen. Die Dämmplatten sind im Mittel mit 5 Dämmstoffhaltern pro m2 mechanisch zu befestigen.

An Durchdringungen, z. B. Teile der Unterkonstruktion und den Anschlussprofilen, sind sie dicht anzuschließen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

565,000 m2 _____________ _____________

01.03.0060 Zulage - Dämmung im Sockelbereich - XPS - 120 mm Sockel - Polystyrol-Hartschaum mit wasserabdichtendem Kleber liefern und verkleben.

Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 035 nach EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10, FCKW-frei,

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K, schwerentflammbar nach DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1,

für Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen, mit einem wasserabdichtenden Kleber, aus zementverträglichem Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Zement CEM I 32,5 auf tragfähigen Untergrund in Einzelflächen kleben.

Plattenrand: stumpf Plattendicke: 120 mm

Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich (ca. 60 cm über GOK) auszuführen.

Die Plattenunterkante der untersten Dämmplattenreihe ist auf den bauseitigen Sockel hohlraumfrei aufzustellen.

Eventuell offene Fugen sind mit bis zu einer Größe von 5 mm mit schwerentflammbaren Füllschaum auszuschäumen. Fugen größer 5 mm sind mit dem System-Dämmstoff zu schließen.

Die Oberfläche, Sichtfläche, ist UV-beständig schwarz zu beschichten.

Angeb. Fabrikat: ..................................

6,000 m2 _____________ _____________

01.03.0070 Verdübelung XPS-Dämmung Verdübelung des Dämmsystems mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln oberhalb 30 cm Gelände.

3,000 m2 _____________ _____________

01.03.0080 EPDM-Folie EPDM-Folie, schwarz, im Bereich Übergang Wärmedämmung zu Fensterrahmen und/oder angrenzenden Bauteilen in Einzellängen liefern und fachgerecht gem. Herstellervorschrift an Stahlbeton sowie der Bauteile befestigen.

Abwicklung: bis 45 cm

165,000 m _____________ _____________

Ausführungsbeschreibung Nr.: 0001 Hinweis Brandsperren VHF, Brandschutz Für die Anwendung "Vorgehängte hinterlüftete Fassade" sind nach § 28 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 sowie nach § 30 Abs.7 MBO, aktuelle Fassung, besondere brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen. Diese sind in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Abschnitt 2.6/4 beschrieben. Dies gilt für Außenwandbekleidungen, die geschossübergreifende Hohl- oder Lufträume haben oder über Brandwände hinweggeführt werden.

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Es kommen horizontal umlaufende oder vertikale Brandsperren zum Einsatz.

01.03.0090 Zulage Brandsperre - Horizontal - 260 mm Umlaufende Brandsperre als Steinwolle-Systemlösung

Gutachterlich geprüfte Brandsperre für die VHF als Steinwolle- Systemlösung bestehend aus horizontal umlaufendem Brandriegel aus Steinwolle nach DIN EN 13162.

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB. Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 und Abstandhalter aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Anordnung der Brandsperre in mindestens jedem 2. Geschoss.

Erstellen einer umlaufenden horizontalen Aussparung in der Flächendämmung.

Kürzen der Brandriegel auf die geforderte Tiefe, Montage der Brandriegel dichtgestoßen in Aussparung und Anbringen der Abstandhalter.

Die Brandriegel sind mit mindestens 4 Abstandhaltern pro m zu versehen.

Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

Länge x Höhe Brandriegel: 1000 mm x 150 mm

Brandriegeltiefe: ca. 260 mm

Liefern und in Einzellängen montieren.

Angeb. Fabrikat: '..................................'

52,000 m _____________ _____________

01.03.0100 Zulage Brandsperre - Vertikal - 260 mm

vertikale Ausführung.

30,000 m _____________ _____________

Aluminium Profile und Bleche Aluminium Profile und Bleche

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.03.0110 Laibungsprofil vertikal an Fenstern H=227cm vertikales Laibungsprofil am Übergang zu Fenstern in den Abmessungen: b= ca. 44 cm, h= ca. 227 cm herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Höhe: ca. 227 cm Laibungstiefe: ca. 440 mm Abwicklung: ca. 540 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung im Untergrund, Stahlbeton / Mauerwerk.

Einschl. Insektenschutzgitter, pulverbeschichtet in RAL nach Wahl, zur Keramikfassade. Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Blendrahmen sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einschl. Übernahme des Gefälles der Fensterbank.

Auszug aus Planung - Detail DF08

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12,000 St _____________ _____________

01.03.0120 Laibungsprofil vertikal an Fenstern H=168 cm vertikales Laibungsprofil am Übergang zu Fenstern wie zuvor, Position 01.03.0110 nur in den Abmessungen: b= ca. 30 cm, h= ca. 168 cm herstellen und montieren.

Auszug aus Planung - Detail DF11

2,000 St _____________ _____________

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01.03.0130 Sturzprofil an Fensterband - B: 240 mm Horizontales Profil als oberer Sturzabschluss zum Fensterband herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Laibungstiefe: ca. 240 mm Abwicklung: ca. 340 mm

Einschl. Anschluss an Raffstorekasten / Lüftungsverkleidung mit entsprechenden F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Sturzbleches, pulverbeschichtet im Farbton des Profils.

geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt,

Einschl. notwendiger Dehnungsmöglichkeiten, mit regelmäßiger Aufteilung. Stöße sind mit entsprechenden Stoßprofilen zu überdecken.

Einzellängen: je ca. 23 m

Auszug aus Planung, s. auch Detail DF01

163,000 m _____________ _____________

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01.03.0140 Sturzprofil an Fensterelement - B: 150 mm Horizontales Profil als oberer Sturzabschluss zum Fensterelement, Beschreibung wie zuvor Position 01.03.0130

nur mit den Abmessungen Leibungstiefe: ca. 150 mm Abwicklung: ca. 250 mm

Auszug aus Planung - Detail DF11

4,000 m _____________ _____________

01.03.0150 Laibungsprofil dreiseitig an Türen Laibungsprofil als Portalrahmen, mehrteilig, mehrfach gekantet, aus Aluminium, d= 3 mm, pulverbeschichtet, herstellen und montieren.

Herstellen einer dreiseitigen Fenster- oder Türlaibung einschl. Sturzbereich mit einem Profil aus Aluminium, mehrfach gekantet, im Sturzbereich geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt

rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Größe, H+B+H: ca. 200 + 92 + 200 cm Systemdetail.

Laibungstiefe: ca. 370 mm Abwicklung: ca. 450 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

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Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung an der Unterkonstruktion der Keramikfassade

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Fensterprofile etc. sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Einschl. zusätzlicher Verstärkung der Unterkonstruktion der Keramikfassade. Einschl. zusätzlicher Laibungsdämmung, d: 4 cm, WLG035, mit schwarzem Glasvlies kaschiert, gedübelt. Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einbauort Fassade B an Tür T.B.03.01, s. DT07

1,000 St _____________ _____________

01.03.0160 Laibungsprofil / Portalrahmen - B: ca. 7 cm - an Medienwand als umlaufender Portalrahmen im Bereich der Medienwand.

Laibungstiefe: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 220 mm 4-fach gekantet

Einschl. zusätzlicher Verstärkung der Unterkonstruktion der Keramikfassade.

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Einschl. Eckausbildung.

Abmessung Medienwand: 6,00 x 3,50 m

19,000 m _____________ _____________

01.03.0170 Insektenschutz- vertikal Abschlussprofil an angrenzenden Bauteilen liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick, Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Ausladung: ca. 220 mm Abwicklung: ca. 320 mm

Einbauort: Übergang Fassade I zu H und Fassade B zu C

20,000 m _____________ _____________

01.03.0180 Insektenschutz- Dach Abschlussprofil am oberen Dachrand liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: Dachrand

88,000 m _____________ _____________

01.03.0190 Insektenschutz- Fensterbank Abschlussprofil unterhalb Fensterbank liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: unterhalb Fensterbank

167,000 m _____________ _____________

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01.03.0200 Abschlussprofil - vertikal - Eckprofil Eckprofil aus Aluminium, pulverbeschichtet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion

27,000 m _____________ _____________

01.03.0210 Abschlussprofil - horizontal B=300mm Abschlussprofil an angrenzenden Bauteilen, horizontal herstellen und in Einzellängen montieren.

Abschlussprofil mehrfach gekantet, mit Lochung und Insektenschutz, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Abmessungen: Breite: ca. 320 mm Abwicklung: ca. 380 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Einschl. Eckausbildung und Anschluss an angrenzende Fassaden

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Planauszug DF03, s. Fassadenschnitte FSa

11,000 m _____________ _____________

01.03.0220 Abschlussprofil - horizontal B=320mm Abschlussprofil wie zuvor (Position 01.03.0210) nur in den Abmessungen:.

Breite: ca. 320 mm Abwicklung: ca. 380 mm

Planauszug FSi

32,000 m _____________ _____________

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.03.0230 Abschlussprofil - horizontal B=450mm Abschlussprofil wie zuvor (Position 01.03.0210) nur in den Abmessungen:.

Breite: ca. 450 mm Abwicklung: ca. 530 mm

Planauszug FSb

24,000 m _____________ _____________

01.03.0240 Abschlussprofil - horizontal B=120mm Abschlussprofil wie zuvor (Position 01.03.0210) nur in den Abmessungen:.

Breite: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Planauszug FSa, Vordach Fassade A

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

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8,000 m _____________ _____________

01.03.0250 Sockelprofil - B=180 mm Sockelprofil aus Aluminium, d: 3 mm, mehrfach gekantet und pulverbeschichtet, Farbton: nach Wahl durch AG. geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt im Sockelbereich liefern und befestigen, einschl. notwendiger Unterkonstruktion, thermisch getrennt. Befestigung an UK der Keramikfassade.

Abwicklung: ca. 240 mm Stöße mit entsprechendem Kopplungsprofilen.

Einschl. Anschlusswinkel, ca. 40 x 40 mm zur Sockeldämmung Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Einschl. Eckausbildung.

Bereich: Ansicht D, über Dachfläche

Planauszug - Detail DF11

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

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16,000 m _____________ _____________

01.03.0260 Sockelbleche aus Aluminium vertikal Höhe bis 400 mm Sockelbleche aus Aluminiumblech, d: 3 mm, mehrfach gekantet und pulverbeschichtet, Farbton: nach Wahl durch AG, liefern und befestigen, einschl. notwendiger Unterkonstruktion, thermisch getrennt.

Untergrund Mauerwerk / Beton.

Abwicklung: ca. 600 mm Abstand VK Keramikfassade zur Tragwand: ca. 300 mm Abstand Sockelblech zur Tragwand ca. 140 mm Stöße hinterlegt.

Einschl. Eckausbildung an Türen, Planauszug. DF11

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16,000 m _____________ _____________

Vorhangfassadenelemente

Vorhangfassadenelemente

01.03.0270 Bekleidung mit Keramikelementen, d: 45 mm - Sonderformteil profiliert Bekleidung der Fassadenflächen mit projektbezogen hergestellten Keramikelementen nach DIN 18516, T. 1, gem. Vorbemerkung

Hohlkammerelement, witterungs- und frostbeständig,

Finales Profil / Querschnitt der Keramikplatte nach Abstimmung mit dem AG. Finale Farbe und Oberfläche nach Bemusterung AG.

Längen sowie Breiten: unterschiedlich gem. Planung:

Längen: Sondermaße: von ca. 385 bis 1.240 mm Standardmaß: ca. 1.240 mm

Breiten: Sondermaße: von ca. 100 bis 400 mm Standardmaß: ca. 400 mm

Über diese Position werden sowohl die Standardmaße als auch die Sondermaße abgerechnet.

Fugenbreite: ca. 12 mm Hinterlüftungsraum: ca. 40 mm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers

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sowie der Planung auf vorhandener Unterkonstruktion in Einzelflächen montieren.

Es sind sowohl größere Flächen, Kleinflächen als auch Brüstungen zu bekleiden.

Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Bereich: BT-NW Einzelmengen: Ansicht A: ca. 220 m2 Ansicht B: ca. 175 m2 Ansicht I: ca. 170 m2

565,000 m2 _____________ _____________

01.03.0280 Zulage - bauseitige Schrägschnitte Zulage zur Vorposition bei Ausführung von Schrägschnitten einzelner Keramikplatten vor Ort, zur Anpassung an die Örtlichkeit.

20,000 m _____________ _____________

01.03.0290 Zulage Eckausbildung - <> 90° Zulage für die Eckausbildung der VHF im gesamten Schichtenaufbau, Unterkonstruktion, Wärmedämmung sowie Keramikplatte in Einzellängen,

bei rechtwinkligen sowie schiefwinkligen Ecken, größer / kleiner als 90°. Ausführung: mit Eckprofil aus Aluminium, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Abrechnung nach laufenden Metern.

Beispiel:

32,000 m _____________ _____________

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01.03.0300 Aussparung herstellen - 10 x 10 cm Aussaprung in der Keramikplatte herstellen und Anarbeiten der Dämmung sowie aller Schichtenaufbauten an haustechnischen Einbauten, einschl. Kompribänder.

Abmessung: ca. 10 x 10 cm

4,000 St _____________ _____________

01.03.0310 Zulage - Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus Montage einzelner Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Die Keramikplatten sind im Vorfeld entsprechend des Gerüstplans zu ermitteln und einzulagern.

Einlagerung in Baustellencontainer des AG Entfernung bis 500 m

Abrechnung je Stück.

60,000 St _____________ _____________

01.03.0320 Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten für die Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Abrechnung je Stunde pro Kolonne incl. erforderliche Geräte.

40,000 St _____________ _____________

01.03.0330 Windsperre - Aluminiumblech Windsperre an Gebäudeecken liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick, als Lochblech, 2-fach gekantet,

Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Einschl. zusätzlicher Unterkonstruktion. Mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung montieren, einschl. thermischer Trennung zum Untergrund.

Ausladung: ca. 220 mm Abwicklung: ca. 320 mm

Untergrund: Stahlbeton und/oder Mauerwerk

36,000 m _____________ _____________

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01.03.0340 Buchstaben an VHF An der vorbeschriebenen VHF Keramikfassade ist folgender Schriftzug zu liefern und zu montieren.

Buchstaben aus Stahlblech, S235, feuerverzinkt, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Materialstärke: 3 mm Buchstabenhöhe: 500 mm

Schriftart der Buchstaben: gem. Vorgabe durch AG

Befestigung nicht sichtbar in der Keramikfassade.

Hierzu sind werkseitig entsprechende Bohrungen, d: ca. 8 mm, in den jeweiligen Keramikelementen vorzunehmen. Je eine Kunststoffhülse und ein Gewindestab, M8, V2A, zur Punkthalterung des Buchstabens, vorne und hinten gekontert, sind einzusetzen

Die Punkthalterungen, aus V2A, an den Buchstaben sind hinterseitig aufgeschweißt.

Je Buchstabe sind mind. 4 Halterungen vorzusehen.

Der Abstand zwischen der Fassade und den Buchstaben beträgt 5 cm.

Abrechnung nach Buchstabenanzahl.

Buchstaben liefern und flucht- sowie lotrecht montieren.

Auszug aus Planung:

22,000 St _____________ _____________

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01.03.0350 Zulage im Bereich der bauseitigen Medienwand Im der Bereich der bauseitigen Medienwand,

Abmessung: 6,00 x 3,00 m,

sind die Keramikplatten einschl. Befestigung erst nach Abstimmung und Freigabe zu montieren. Die Keramikplatten sind durch den AN für diesen Zeitraum einzulagern.

Die Befestigung der Medienwand erfolgt an der UK der Keramikfasssade gemäß der Vorgaben durch die TGA-Planung.

Die entsprechenden Mehraufwendungen sind anzugeben.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.03.0360 Bauseitige Wanduhr de- + remontieren Die im Bestand vorhandene Wanduhr (Durchmesser ca. 2,40 m), bestehend aus einzelnen Stundenpunkten sowie Zeiger, ist durch den AN vorsichtig zu demontieren, zu schützen und ca. 8 Wochen sicher zwischenzulagern und auf Abruf durch die Objektüberwachung an der neuen Fassade zu montieren.

Hierzu sind werkseitig entsprechende Bohrungen, d: ca. 8 mm, in den jeweiligen Keramikelementen vorzunehmen. Je eine Kunststoffhülse und ein Gewindestab, M8, V2A, zur Punkthalterung der Wanduhr, vorne und hinten gekontert, sind einzusetzen.

Die Wanduhr wird an diesen Punkthalterung mittels gekonterten Muttern, V2A, befestigt.

Insgesamt sind 15 St. Halterung vorzusehen,

Der Abstand zwischen der Fassade und der Wanduhr beträgt 5 cm.

Die dazugehörigen Elektroarbeiten erfolgen durch das Gewerk Elektro.

Foto:

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psch nur Ges.-Preis _____________

01.03.0370 Aussparungen in Keramikelementen - 25x25cm Aussparungen in unterschiedlichen Dimensionen, rund und/oder eckig, Größe bis ca. 25 x 25 cm herstellen.

10,000 St _____________ _____________

Summe 01.03 Bauteil NW - Ansichten A, B + I _____________

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01.04 Bauteil KT - Ansicht H

Vorbereitende Maßnahmen

Vorbereitende Maßnahmen

01.04.0010 Untergrund reinigen Reinigen und Abkehren des Untergrundes. Entfernen von haftmindernden Rückständen, sowie sonstigen Unebenheiten und Teilen in oder auf der Fläche. Vor nachfolgenden Arbeiten muss gewährleistet sein, dass die Untergründe eben, tragfähig und trocken und frei von haftmindernden Rückständen (z. B. Sinterschichten, kreidenden Anstrichen, sandenden Bestandteilen, Staub, etc.) sind. Einschl. fachgerechte Entsorgung des anfallenden Materials.

420,000 m2 _____________ _____________

01.04.0020 Reinigen mit Hochdruckreiniger kalt - Wandflächen Reinigen der Wandflächen mit einem Hochdruckreiniger, kalt, in Einzelflächen.

Schmutz, Staub und lose Bestandteile entfernen.

Abwasser und anfallendes Material ist vollständig zu sammeln und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu entsorgen.

150,000 m2 _____________ _____________

01.04.0030 Schutzabklebung von Fenstern und Türen - außen Schutzabklebung / -abdeckung von Fenstern, Türen, angrenzende Klinkerflächen und fertigen Bauteilen, außen, einschließlich Abkleben, Unterhaltung und späterer Beseitigung/Entsorgung. Der Zeitpunkt kann u. U. erst deutlich nach Beendigung der Putzarbeiten erfolgen. Falls keine kombinierte Anputzleisten mit Klebestreifen verwendet werden, sind ausschließlich solche Klebebänder zu verwenden, welche keinerlei Rückstände an den Fenstern und Rahmen hinterlassen. Abdeckung bestehend aus Abdeckplane PE-LD, Dicke 0,05 mm und Klebeband. Es ist bei öffenbaren Fenstern eine Belüftung, z.B. durch unterteilte Abklebungen etc., zu gewährleisten.

100,000 m2 _____________ _____________

Befestigungssysteme + Dämmung Befestigungssysteme + Dämmung

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01.04.0040 Unterkonstruktion - Aluminium - vertikale Verlegung Unterkonstruktion mit bauaufsichtlicher Zulassung, verdeckt montiert, zur nicht sichtbaren Befestigung von Keramikplatten, vertikal verlegt, mit Aluminium-Vertikalprofilen und Haltern.

Anzahl und Befestigung der erforderlichen Wandhalter nach statischen Erfordernissen, einschl. thermischer Trennung mit Isolatoren, d: 10 mm, U-Wert: 0,08 - 0,09 W/mK. Alle sichtbar bleibenden Teile sind schwarz zu lackieren.

Verankerung mit bauaufsichtlich zugelassenen Schrauben- Dübel-Kombinationen oder Ankern.

Befestigung der Tragprofile in die Wandhalter nach Angaben des Systemherstellers. Schnürabstände entsprechend der nachfolgenden Bekleidung gemäß Verlegeanleitung.

Geamtaufbau der Bekleidung: ca. 296 bis 350 mm aus: Dicke der Keramikplatten: ca. 4,5cm Hinterlüftungsraum: ca. 40 - 90 mm Wärmedämmung: 180 mm

Vorhandener Wand- / Befestigungsuntergrund: Mauerwerk KSL und KSV und/oder Stahlbeton

Dicke Befestigungsuntergrund: ca. 20 -25cm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers auf vorhandenem Befestigungsgrund in Einzelflächen montieren.

Es muss gewährleistet sein, dass einzelne Keramikplatten zerstörungsfrei revisioniert werden können, u.a. im Zuge des Gerüstabbaus.

Angeb. Fabrikat: ..................................

Bereich: BT-KT

420,000 m2 _____________ _____________

01.04.0050 Wärmedämmung - Steinwolle - WLG-035 - d: 180 mm - verdübelt Wärmedämmung gemäß DIN EN 13162 aus mineralischem Faserdämmstoff, einlagig dicht gestoßen verlegen.

Formstabile, kunstharzgebundene Fassadendämmplatte aus Steinwolle (mit Vlieskaschierung)

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Lieferdicke: 180 mm

Nennwert der Wärmeleitfähigkeit: 0,034 W/(m·K) nach DIN EN 13162 Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit: 0,035 W/(m·K) nach DIN 4108-4:2017-03

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB, WZ Bezeichnungsschlüssel gem. DIN EN 13162: MW-EN 13162-T3- CS(10)0,5-TR1-WL(P)-AFr5-MU1

Nichtbrennbar, Euroklasse A1 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 Grenzabmaße für die Dicken T3 nach DIN EN 13162; Langzeitige Wasseraufnahme WL(P) nach DIN EN 13162; Längenbezogener Strömungswiderstand AFr > 5 kPa*s/m²;

einseitig mit schwarzem Glasvlies kaschiert,

Angeb. Fabrikat: ................................

Dämmplatten im Verband dichtgestoßen verlegen und mit geeigneten Dämmstoffhaltern entsprechend der VOB Teil C (DIN 18351 ATV Fassadenarbeiten) sowie der DIN 18516 auf vorhandenem Untergrund befestigen. Die Dämmplatten sind im Mittel mit 5 Dämmstoffhaltern pro m2 mechanisch zu befestigen.

An Durchdringungen, z. B. Teile der Unterkonstruktion und den Anschlussprofilen, sind sie dicht anzuschließen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

420,000 m2 _____________ _____________

01.04.0060 Zulage - Dämmung im Sockelbereich - XPS - 120 mm Sockel - Polystyrol-Hartschaum mit wasserabdichtendem Kleber liefern und verkleben.

Wärmedämmplatten aus expandiertem Polystyrol-Hartschaum EPS 035 nach EN 13163, Anwendungstyp PW nach DIN V 4108-10, FCKW-frei,

Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit 0,035 W/m*K,

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

schwerentflammbar nach DIN 4102, Euroklasse E nach EN 13501-1,

für Perimeterdämmung bauaufsichtlich zugelassen,

mit einem wasserabdichtenden Kleber, aus zementverträglichem Dispersionsspachtel 1:1 gemischt mit Zement CEM I 32,5 auf tragfähigen Untergrund in Einzelflächen kleben.

Plattenrand: stumpf

Plattendicke: 120 mm

Die Sockeldämmung ist im Spritzwasserbereich (ca. 30 cm über GOK) auszuführen.

Die Plattenunterkante der untersten Dämmplattenreihe ist auf den bauseitig Sockel hohlraumfrei aufzustellen.

Eventuell offene Fugen sind mit bis zu einer Größe von 5 mm mit schwerentflammbaren Füllschaum auszuschäumen. Fugen größer 5 mm sind mit dem System-Dämmstoff zu schließen.

Die Oberfläche, Sichtfläche, ist UV-beständig schwarz zu beschichten.

Angeb. Fabrikat: '..................................'

20,000 m2 _____________ _____________

01.04.0070 Verdübelung XPS-Dämmung Verdübelung des Dämmsystems mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln oberhalb 30 cm Gelände.

10,000 m2 _____________ _____________

01.04.0080 EPDM-Folie EPDM-Folie, schwarz, im Bereich Übergang Wärmedämmung zu Fensterrahmen und/oder angrenzenden Bauteilen in Einzellängen liefern und fachgerecht gem. Herstellervorschrift an Stahlbeton sowie der Bauteile befestigen.

Abwicklung: bis 45 cm

200,000 m _____________ _____________

Ausführungsbeschreibung Nr.: 0002

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Hinweis Brandsperren VHF, Brandschutz Für die Anwendung "Vorgehängte hinterlüftete Fassade" sind nach § 28 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 5 sowie nach § 30 Abs.7 MBO, aktuelle Fassung, besondere brandschutztechnische Vorkehrungen zu treffen. Diese sind in der Musterliste der Technischen Baubestimmungen, Abschnitt 2.6/4 beschrieben. Dies gilt für Außenwandbekleidungen, die geschossübergreifende Hohl- oder Lufträume haben oder über Brandwände hinweggeführt werden. Es kommen horizontal umlaufende oder vertikale Brandsperren zum Einsatz.

01.04.0090 Zulage Brandsperre - Horizontal - 260 mm Umlaufende Brandsperre als Steinwolle-Systemlösung

Gutachterlich geprüfte Brandsperre für die VHF als Steinwolle- Systemlösung bestehend aus horizontal umlaufendem Brandriegel aus Steinwolle nach DIN EN 13162.

Anwendungsgebiet nach DIN 4108-10: WAB. Brandverhalten: Nichtbrennbar, Euroklasse A2-s1, d0 nach DIN EN 13501; Schmelzpunkt > 1000° C nach DIN 4102-17 und Abstandhalter aus glasfaserverstärktem Kunststoff.

Anordnung der Brandsperre in mindestens jedem 2. Geschoss. Erstellen einer umlaufenden horizontalen Aussparung in der Flächendämmung. Kürzen der Brandriegel auf die geforderte Tiefe, Montage der Brandriegel dichtgestoßen in Aussparung und Anbringen der Abstandhalter. Die Brandriegel sind mit mindestens 4 Abstandhaltern pro m zu versehen. Verschnitte und Nachbesserungen werden nicht gesondert vergütet.

Länge x Höhe Brandriegel: 1000 mm x 150 mm Brandriegeltiefe: ca. 260 mm

Liefern und in Einzellängen montieren.

Angeb. Fabrikat: ..................................

30,000 m _____________ _____________

01.04.0100 Zulage Brandsperre - Vertikal - 260 mm vertikale Ausführung.

15,000 m _____________ _____________

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Aluminium Profile und Bleche

Aluminium Profile und Bleche

01.04.0110 Laibungsprofil vertikal an Fenstern H=227cm vertikales Laibungsprofil am Übergang zu Fenstern in den Abmessungen: b= ca. 44 cm, h= ca. 227 cm herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Höhe: ca. 227 cm Laibungstiefe: ca. 440 mm Abwicklung: ca. 540 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung im Untergrund, Stahlbeton / Mauerwerk.

Einschl. Insektenschutzgitter, pulverbeschichtet in RAL nach Wahl, zur Keramikfassade. Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Blendrahmen sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einschl. Übernahme des Gefälles der Fensterbank.

Auszug aus Planung - Detail DF08

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

3,000 St _____________ _____________

01.04.0120 Laibungsprofil vertikal an Fenstern H=265 cm vertikales Laibungsprofil am Übergang zu Fenstern wie zuvor, Position 01.04.0110 nur in den Abmessungen:

Höhe: ca. 265 cm Laibungstiefe: ca. 440 mm Abwicklung: ca. 540 mm herstellen und montieren.

Einbauort: EG

1,000 St _____________ _____________

01.04.0130 Laibungsprofil vertikal - gelocht - H = 227 cm Laibungsprofil vertikal an Fenstern wie zuvor Position 01.04.0110 aber gelocht

Lochung regelmäßig gem. Planung, Lüftungsquerschnitt: 0,5 m2, die Flächen sind mit einem Insektenschutz zu hinterlegen.

Auszug aus Planung - Detail DT18

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6,000 St _____________ _____________

01.04.0140 Insektenschutz- Dach Abschlussprofil am oberen Dachrand liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: Dachrand

52,000 m _____________ _____________

01.04.0150 Insektenschutz- vertikal Abschlussprofil an angrenzenden Bauteilen liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Breite ca. 120 mm

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Einbauort: Übergang Fassade H zu TRH2 / Fassade I

24,000 m _____________ _____________

01.04.0160 Insektenschutz- Fensterbank Abschlussprofil unterhalb Fensterbank liefern und montieren Material: Aluminium, mind. 1 mm dick,

Lochblech, als Insektenschutz 2-fach gekantet,

Ausladung: ca. 120 mm Abwicklung: ca. 180 mm

Einbauort: unterhalb Fensterbank

184,000 m _____________ _____________

01.04.0170 Abschlussprofil - vertikal - Eckprofil Eckprofil aus Aluminium, pulverbeschichtet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion

31,000 m _____________ _____________

01.04.0180 Laibungsprofil dreiseitig an Tür T.H.00.01 Laibungsprofil als Portalrahmen, mehrteilig, mehrfach gekantet, aus Aluminium, d= 3 mm, pulverbeschichtet, herstellen und montieren.

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Herstellen einer dreiseitigen Fenster- oder Türlaibung einschl. Sturzbereich mit einem Profil aus Aluminium, mehrfach gekantet, im Sturzbereich geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt

rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Größe, H+B+H: ca. 290 + 137 + 290 cm Systemdetail.

Laibungstiefe: ca. 300 mm Abwicklung: ca. 380 mm

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung an der Unterkonstruktion der Keramikfassade

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Fensterprofile etc. sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Einschl. zusätzlicher Verstärkung der Unterkonstruktion der Keramikfassade. Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einbauort Fassade H an Tür T.H.00.01, s. DT02

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

1,000 St _____________ _____________

01.04.0190 Laibungsprofil dreiseitig an Tür Bestand Laibungsprofil als Portalrahmen, mehrteilig, mehrfach gekantet, aus Aluminium, d= 3 mm, pulverbeschichtet, herstellen und montieren.

Herstellen einer dreiseitigen Fenster- oder Türlaibung einschl. Sturzbereich mit einem Profil aus Aluminium, mehrfach gekantet, im Sturzbereich geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt

rückseitig schutzlackiert, foliert, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Größe, H+B+H: ca. 350 + 310 + 350 cm Systemdetail.

Laibungstiefe: ca. 300 mm Abwicklung: ca. 380 mm

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Montage mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung an der Unterkonstruktion der Keramikfassade

Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Im Bereich der Fensterprofile etc. sind entsprechende F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Laibungsprofils zu liefern und zu montieren, pulverbeschichtet im Farbton des Laibungsprofils.

Einschl. zusätzlicher Verstärkung der Unterkonstruktion der Keramikfassade. Profile einbauen incl. aller erforderlichen Nebenarbeiten und Materialien.

Einbauort Fassade H an Bestandstür

1,000 St _____________ _____________

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Projekt 651DK_LLG_SEK II FAS - 651_DK_LLG_SEK II Sanierung restl. Fassade und Install HS

LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.04.0200 Sturzprofil an Fensterband - B: 240 mm Horizontales Profil als oberer Sturzabschluss zum Fensterband herstellen und montieren.

Profil mehrteilig, mehrfach gekantet, d: 3 mm, aus Aluminium, pulverbeschichtet, Ansicht gerundet, einschl. notwendiger Unterkonstruktion.

Farbton: RAL nach Wahl durch AG (nach Aluminium- Farbtonkarte)

Laibungstiefe: ca. 240 mm Abwicklung: ca. 340 mm

Einschl. Anschluss an Raffstorekasten / Lüftungsverkleidung mit entsprechenden F-Profile, ca. 40 x 25 mm, zur Aufnahme des Sturzbleches, pulverbeschichtet im Farbton des Profils.

geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt,

Einschl. notwendiger Dehnungsmöglichkeiten, mit regelmäßiger Aufteilung. Stöße sind mit entsprechenden Stoßprofilen zu überdecken.

Einzellängen: je ca. 42 m

Auszug aus Planung, s. auch Detail DF01

168,000 m _____________ _____________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.04.0210 Sturzprofil an Fensterband - B: 440 mm Horizontales Profil als oberer Sturzabschluss zum Fensterband, wie zuvor Position 01.04.0200 nur in den Abmessungen:

Laibungstiefe: ca. 440 mm Abwicklung: ca. 520 mm

Einzellängen: je ca. 2,80 m

Auszug aus Planung, s. auch Detail DF18

9,000 m _____________ _____________

01.04.0220 Fensterbank - Stahlblech - an Fenster WC Fensterbank im Bereich der Fensterbänder mit Keramikverkleidung aus quadratischen Elementen.

Die Fensterbank ist als durchlaufendes Element an den Fenstern und der dazwischenliegenden Stahlbetonstützen auszuführen.

Die Fensterbank ist zur Aufnahme der Keramikelemente nach eigener statischer Berechnung anzufertigen.

Material: Stahlblech, S235, feuerverzinkt und Oberfläche: pulverbeschichtet im Farbton RAL nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Mehrfach gekantet, bzw geschweißt nach Statik des AN. seitliche Abschlüsse hochgezogen für die VHF.

Rückseitig mit Antidröhnbeschichtung.

Ausladung: ca. 320 mm

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Ansicht: ca. 70 mm

Einschl. lastabtragende Winkelkonstruktion, ca. 140 x 200 mm, befestigt an Stahlbeton, thermisch getrennt

Einschl. hohlraumfreier Unterfütterung mit Wärmedämmung, Mineralwolle, WLG035, d: ca. 7 cm.

Einschl. der Unterkonstruktion zur Aufnahme der Keramikelemente, bestehend aus:

  • Aufgeschweißte Haltepunkte für Flachstahl, S235
  • Flachstahl, S235, als UK für Alu Befestigungssystem mit entsprechenden Gewindelöchern. Auf Haltepunkten geschraubt
  • Systemkonformes Alu-Befestigungssystem für Keramikstangen, aufschiebbar. Unterteil auf Flachstahl geschraubt.

Anzahl sowie Dimension der jeweiligen Elemente nach eigener Statik.

Alle Oberflächen pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Alle Befestigungselemente in Edelstahl.

Einschl. notwendiger Dehnungsmöglichkeiten, mit regelmäßiger Aufteilung. Stöße sind mit entsprechenden Stoßprofilen schlagregendicht zu überdecken.

Einzelmengen: 3 St. je ca. 2,80 m

Auszug Planung - Detail DF18

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

8,000 m _____________ _____________

01.04.0230 Sockelprofil - B=110 mm Sockelprofil aus Aluminium, d: 3 mm, mehrfach gekantet und pulverbeschichtet, Farbton: nach Wahl durch AG. geschlitzte Ausführung zur Hinterlüftung mit Insektenschutzgitter hinterlegt im Sockelbereich liefern und befestigen, einschl. notwendiger Unterkonstruktion, thermisch getrennt. Befestigung an UK der Keramikfassade.

Abwicklung: ca. 200 mm Stöße mit entsprechendem Kopplungsprofilen.

Einschl. Anschlusswinkel, ca. 40 x 40 mm zur Sockeldämmung Einschl. Fugendichtband / Kompriband zum angrenzenden Bauteil.

Einschl. Eckausbildung.

Bereich: Ansicht H

Planauszug - Detail DF07

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

50,000 m _____________ _____________

01.04.0240 Sockelbleche aus Aluminium vertikal Höhe bis 400 mm Sockelbleche aus Aluminiumblech, d: 3 mm, mehrfach gekantet und pulverbeschichtet, Farbton: nach Wahl durch AG, mit Bodeneinstand liefern und befestigen, einschl. notwendiger Unterkonstruktion, thermisch getrennt.

Untergrund Mauerwerk / Beton.

Abwicklung: in ca. 600 mm Abstand VK Keramikfassade zur Tragwand: ca. 300 mm Abstand Sockelblech zur Tragwand ca. 140 mm Stöße hinterlegt.

Einschl. Eckausbildung an Türen, Planauszug. DF07

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

50,000 m _____________ _____________

01.04.0250 Zulage für Revisionsöffnungen Blitzschutz Revisionsöffnungen für Klemmstellen Blitzschutz flächenbündig in das Sockelblech eingelassen mit umlaufendem Anschlag, Größe ca. 150 x 150 mm abschließbar mittels Vierkantverschluss

5,000 St _____________ _____________

Vorhangfassadenelemente

Vorhangfassadenelemente

01.04.0260 Bekleidung mit Keramikelementen, d: 45 mm - Sonderformteil profiliert Bekleidung der Fassadenflächen mit projektbezogen hergestellten Keramikelementen nach DIN 18516, T. 1, gem. Vorbemerkung

Hohlkammerelement, witterungs- und frostbeständig,

Finales Profil / Querschnitt der Keramikplatte nach Abstimmung mit dem AG. Finale Farbe und Oberfläche nach Bemusterung AG.

Längen sowie Breiten: unterschiedlich gem. Planung:

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Längen: Sondermaße: von ca. 385 bis 1.240 mm Standardmaß: ca. 1.240 mm

Breiten: Sondermaße: von ca. 100 bis 400 mm Standardmaß: ca. 400 mm

Über diese Position werden sowohl die Standardmaße als auch die Sondermaße abgerechnet.

Fugenbreite: ca. 12 mm Hinterlüftungsraum: ca. 40 mm

Liefern und gemäß den Montagerichtlinien des Herstellers sowie der Planung auf vorhandener Unterkonstruktion in Einzelflächen montieren.

Es sind sowohl größere Flächen, Kleinflächen als auch Brüstungen zu bekleiden.

Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

Bereich: BT-KT

420,000 m2 _____________ _____________

01.04.0270 Zulage - bauseitige Schrägschnitte Zulage zur Vorposition bei Ausführung von Schrägschnitten einzelner Keramikplatten vor Ort, zur Anpasung an die Örtlichkeit.

20,000 m _____________ _____________

01.04.0280 Zulage Innenecke - stumpfer Winkel sowie verstärkte UK Zulage für die Ausbildung der Keramikfassade im Bereich von stumpfen Winkeln.

Abwicklung: ca. 350 + 550 mm Einschl. zusätzliche verstärkter, selbsttragender Unterkonstruktion zur Überbrückung der Fensterelemente. Die Fensterelemente sind nicht zur Verankerung der Unterkonstruktion geeignet. Durch den AN ist im Zug des eigenen statischen Nachweises eine verstärkte, selbsttragende Unterkonstruktion nachzuweisen und zu montieren, welche nur in den Stahlbetonbrüstungen / der Stahlbetonfassade verankert werden kann.

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Einschl. Keramikplatten gem. Planung

Bereich: Übergang Fassade H zu I Auszug aus der Planung DF18:

3,000 St _____________ _____________

01.04.0290 Zulage Keramikbekleidung an Verbundpaneelen sowie verstärkte UK - DF18 Zulage für die Ausbildung der Keramikfassade im Bereich der Verbundpaneele des Fensterelements.

Breite: ca. 1.650 mm

Einschl. zusätzlich verstärkter, selbsttragender Unterkonstruktion zur Überbrückung der Fensterelemente. Die Fensterelemente sind nicht zur Verankerung der Unterkonstruktion geeignet. Durch den AN ist im Zug des eigenen statischen Nachweises eine verstärkte, selbsttragende Unterkonstruktion nachzuweisen und zu montieren, welche nur in den Stahlbetonbrüstungen / der Stahlbetonfassade verankert werden kann.

Zwischen den Fensterelementen: zusätzlich Wärmedämmung, Steinwolle, Typ WAB gem. DIN 4108-10, WLG 035, vlieskaschiert, Farbton schwarz, d: 10 cm, B: ca. 70 cm, hohlraumfrei an der Außenwand sowie den Fensterrahmen angebracht und gedübelt, einschl. Ausklinkung

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am Fensterrahmen, Über die Wärmedämmung sowie dem Blendrahmen der Fensterelemente sind diffusionsoffene Fassadenbahnen, Farbton schwarz, zu verlegen und abrutschsicher zu verkleben. Einschl. zusätzlicher Wärmedämmung, Steinwolle wie vor, jedoch im Sturzbereich zwischen den Fensterelementen. Höhe: ca. 25 cm, Breite: ca. 70 cm, einschl. hohlraumfreien Übergang zu angrenzenden Dämmflächen, Ausklinkung am Fensterrahmen.

Einschl. Keramikplatten gem. Planung

Bereich: 1.-3.OG - WC-Anlagen

Auszug aus Planung - Detail DF18

3,000 St _____________ _____________

01.04.0300 Keramikplatten als langformatige, hohle Keramikelemente/ Baguettes - i Keramikplatten als als langformatige, hohle Keramikelemente/ Baguettes im Bereich von Fensterflächen,

Befestigung an vorbeschriebener Fensterbank sowie Sturzblech.

Höhe: ca. 2.270 mm

Querschnitt: 50 x 50 mm

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

Einschl. zusätzlichem Aussteifungskern aus Aluminium.

Befestigung mit Alu-Kopf- und Fußplatte, Stärke je 5 mm. Die Befestigung der Baguettes erfolgt mit Schrauben, Edelstahl, nach eigener statischer Erfordernis.

Abstand zwischen den Elementen: gem. Planung.

Liefern und montieren.

Bereich: WC-Anlagen

Auszug aus Planung - DF18

60,000 St _____________ _____________

01.04.0310 Windsperre - Aluminiumblech Windsperre an Gebäudeecken liefern und in Einzellängen montieren.

Material: Aluminium, mind. 1 mm dick, als Lochblech, 2-fach gekantet,

Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Einschl. zusätzlicher Unterkonstruktion. Mit bauaufsichtlich zugelassener Befestigung montieren, einschl. thermischer Trennung zum Untergrund.

Ausladung: ca. 220 mm Abwicklung: ca. 320 mm

Untergrund: Stahlbeton und/oder Mauerwerk

15,000 m _____________ _____________

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01.04.0320 Zulage Eckausbildung - <> 90° Zulage für die Eckausbildung der VHF im gesamten Schichtenaufbau, Unterkonstruktion, Wärmedämmung sowie Keramikplatte in Einzellängen,

bei rechtwinkligen sowie schiefwinkligen Ecken, größer / kleiner als 90°. Ausführung: mit Eckprofil aus Aluminium, Oberfläche pulverbeschichtet im Farbton RAL nach Wahl und Bemusterung durch AG.

Abrechnung nach laufenden Metern.

Beispiel:

37,000 m _____________ _____________

01.04.0330 Zulage - Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus Montage einzelner Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Die Keramikplatten sind im Vorfeld entsprechend des Gerüstplans zu ermitteln und einzulagern.

Einlagerung in Baustellencontainer des AG Entfernung bis 500 m

Abrechnung je Stück.

40,000 St _____________ _____________

01.04.0340 Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten Zeitlicher Mehraufwand bzw. Wartezeiten für die Montage der Keramikplatten im Zuge des Gerüstabbaus.

Abrechnung je Stunde pro Kolonne incl. erforderliche Geräte.

30,000 St _____________ _____________

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OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

01.04.0350 Aussparungen in Keramikelementen - 25x25cm Aussparungen in unterschiedlichen Dimensionen, rund und/oder eckig, Größe bis ca. 25 x 25 cm herstellen.

10,000 St _____________ _____________

Summe 01.04 Bauteil KT - Ansicht H _____________

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01.05 Stundenlohnarbeiten sowie sonstige Leistungen

01.05.0010 Bauablaufplanung Ein kalenderunabhängiger Grobterminplan ist mit Angebots- abgabe einzureichen. Nach der Vergabe ist ein verbindlicher Bauablaufplan der Arbeiten des AN anzufertigen und vorzulegen (2-fach in Papier, 1-fach digital). Vorlage an AG erfolgt spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Beauftragung. Die Ablauf-Planung beschreibt in einer verbindlichen zeitlichen Abfolge sämtliche Leistungen des AN´s. Einzeltermine sind mit der Bauleitung abzustimmen und an den Ablaufplan des AG anzupassen.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.05.0020 Zuarbeiten SiGe-Plan Für die Erstellung und Fortschreibung des SiGe-Planes notwendige Gefährdungsbeurteilungen für alle eigenen Arbeiten erstellen und fortschreiben. Vorbereitende Arbeiten für die Herstellung des SiGe-Planes und der Sicherheitsunterweisungen ausführen. Sicherheitsunterweisungen mit eigenen Mitarbeitern und den Mitarbeitern der Nachunternehmen gem. einschlägigen Sicherheitsvorschriften (Regelwerke der BGR, STAFA, etc.) durchführen und dokumentieren.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.05.0030 Dokumentation Baubegleitende Dokumention aller Arbeitsschritte, sowohl der Klinkerfassaden als auch Putzfassaden, durch den Hersteller mit Nachweis des geforderten Schichtenaufbaus sowie Schichtstärkenmessungen. Die Dokumentation, einschl. Fotos, ist digital vorzulegen.

psch nur Ges.-Preis _____________

01.05.0040 Facharbeiterstunden Stundenlohnarbeiten durch Arbeitskräfte auf Anordnung des AG ausführen. Der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfaßt sämtliche Aufwendungen, insbesondere den tatsächlichen Lohn einschl. vermögenswirksamer Leistungen mit den Zuschlägen für Gemeinkosten. Sozialkassenbeitrage, Winterbauumlage und desgl., sowie Lohn- und Gehaltsnebenkosten und Zuschläge für Überstunden sind einzurechnen. Zuschläge für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit werden gesondert vergütet.

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Facharbeiterstunden.

20,000 h _____________ _____________

01.05.0050 Helferstunden Stundenlohnarbeiten wie vor, jedoch Helferstunden.

20,000 h _____________ _____________

Summe 01.05 Stundenlohnarbeiten sowie sonstige Leistungen _____________

Summe 01 Hinterlüftete Vorhangfassade _____________

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LEISTUNGSVERZEICHNIS - Hinterlüftete Vorhangfassade Alle Einzelpreise in EUR netto

OZ BESCHREIBUNG MENGE EINHEIT EINHEITSPREIS GESAMTPREIS

LV-ZUSAMMENSTELLUNG Hinterlüftete Vorhangfassade

01.01 Planung und Vorbereitung _____________

01.02 Bauteil VW - Ansichten C, D + E _____________

01.03 Bauteil NW - Ansichten A, B + I _____________

01.04 Bauteil KT - Ansicht H _____________

01.05 Stundenlohnarbeiten sowie sonstige Leistungen _____________

01 Hinterlüftete Vorhangfassade _____________

Angebotssumme netto

zzgl. MwSt. 19,00 % EUR

Angebotssumme brutto EUR

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