Nachforderung Unterlagen
Nachunternehmerverzeichnis
Hinweis: Nachfolgend ist vollständig anzugeben, welche Teilleistungen von Nachunternehmen erbracht werden sollen.
| OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen | Name des Unternehmens (Firmenbezeichnung, Anschrift) | Mein/Unser Betrieb ist auf die Leistung eingerichtet |
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Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, §§ 123, 124 GWB
Hinweis: Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist von jedem Nachunternehmer vollständig auszufüllen und vorzulegen. Sie ist zu diesem Zweck ggf. zu vervielfältigen.
Bitte zutreffendes ankreuzen:
| Ausschlussgründe § 123 GWB | [ ] Wir/Ich erkläre/n, dass keine Person, deren Verhalten unserem/ meinem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 123 GWB genannten Tatbeständen verurteilt worden ist. |
| Ausschlussgründe § 124 GWB | [ ] Wir/ Ich erkläre/n für unser/mein Unternehmen, dass dort keiner der in § 124 GWB genannten Tatbestände vorliegt. |
| Steuern, Sozialversicherung und Berufsgenossenschaft o.ä. | [ ] Wir/Ich erkläre/n, dass das Unternehmen den gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der vom Finanzamt erhobenen Steuern sowie der Zahlung der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Unfall-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) sowie ggfs. einer Berufsgenossenschaft oder vergleichbaren Organisation vollständig und pünktlich nachgekommen ist. |
| Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG | [ ] Wir/Ich erklären, dass für das Unternehmen keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 21 AEntG, § 21 SchwarzArbG, § 19 MiLoG vorliegen. |
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Ort Datum
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Stempel des Unternehmens / Name des Erklärenden (§ 126b BGB)
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Erklärung zum EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine
Hinweis: Erklärung ist von jedem Nachunternehmer vollständig auszufüllen und vorzulegen. Sie ist zu diesem Zweck ggf. zu vervielfältigen.
Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde folgender Artikel in die Verordnung (EU) 2025/395 aufgenommen:
Artikel 5k:
- Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b des vorliegenden Absatzes genannten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
Ich/Wir erkläre(n), dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf mich/uns zutreffen. Des Weiteren verpflichte(n) ich/wir mich/uns, auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vorzunehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen.
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Ort und Datum Firma / Name des Erklärenden (§ 126b BGB)
Verpflichtungserklärung Nachunternehmer
Hinweis: Die Verpflichtungserklärung ist von jedem Nachunternehmer vollständig auszufüllen und vorzulegen. Sie ist zu diesem Zweck ggf. zu vervielfältigen.
| Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens |
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.
| OZ/Leistungsbereich | Beschreibung der (Teil)Leistungen |
(Ort, Datum, Unterschrift / Angabe der erklärenden Person)
| [ ] | Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.[1] |
(Ort, Datum, Unterschrift / Angabe der erklärenden Person)
Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.
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Erklärung zur Beschaffung von Waren, die unter Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen erstellt wurden
Firmenname/Anschrift: ________________________________________
- Die Kernarbeitsnormen hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO, englisch ILO) in einer Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen vom 18.06.1998 als sogenannte Kernarbeitsstandards festgelegt. Hierzu gehören:
- Die Vereinigungsfreiheit und die effektive Anerkennung des Rechts zu Kollektivverhandlungen,
- die Beseitigung aller Formen von Zwangs- oder Pflichtarbeit
- die effektive Abschaffung der Kinderarbeit und
- die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Die Kernarbeitsnormen sind in den Übereinkommen der IAO Nr. 29 (Zwangsarbeit), Nr. 87
(Vereinigungsfreiheit und Schutz des Vereinigungsrechts), Nr. 98 (Recht zu Kollektivverhandlungen), Nr. 100 (Gleichheit des Entgeltes männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit), Nr. 105 (Abschaffung der Zwangsarbeit), Nr. 111 Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf) sowie Nr. 138 (Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung) und Nr. 182 (Verbot der schlimmsten Formen der Kinderarbeit) niedergelegt.
- Die Einhaltung der Kernarbeitsnormen sichere ich/wir zu. Die Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte erfolgte ohne Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus der Umsetzung der unter Nr. 1 genannten Übereinkommen ergeben.
[ ] Ja
- Kann die Erklärung gem. Nr. 2 nicht abgegeben werden, ist folgende Erklärung notwendig.
Ich/Wir sichere/n zu, dass mein/unser Unternehmen, meine/unsere Lieferanten und deren Nachunternehmer aktive und zielführende Maßnahmen ergriffen haben, um die Einhaltung der Kernarbeitsnormen bei Herstellung bzw. Bearbeitung der zu liefernden Produkte zu gewährleisten.
[ ] Ja
-
Ich/Wir werde/n innerhalb von 7 Kalendertagen nach Aufforderung durch die Vergabestelle Bestätigungen oder Nachweise, vorrangig in Form von unabhängigen Zertifikaten, über die Einhaltung der in dieser Eigenerklärung gemachten Angaben vorlegen. Bei unvollständiger oder verspäteter Vorlage wird mein/unser Angebot ausgeschlossen.
-
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich oder vorwerfbar falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung meinen/unseren Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat bzw. – nach Vertragsschluss – den Auftraggeber gegebenenfalls zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist berechtigt.
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Ort Datum
Stempel des Unternehmens / Name des Erklärenden (§ 126b BGB)
Diese Erklärung ist Bestandteil des Angebots und wird bei Beauftragung Vertragsbestandteil.
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Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden
zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung erfasst wird, diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts gewährt werden, die nach Art und Höhe mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrages entsprechen, an den mein/unser Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gebunden ist;
- dass meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden), die nicht dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen oder auf die der Tarifvertrag nach dem AEntG keine Anwendung findet, bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht.
- dass ich mir/wir uns von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege;
- sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst,
- dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
- dass mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
- dass zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe
für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,
- dass bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung
- den Ausschluss meines/unseres Unternehmens oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
- mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
- der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben,
- der öffentliche Auftraggeber die nach dem AEntG für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten zuständigen Behörden der Zollverwaltung informiert.
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Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel
Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:
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Ort, Datum Name der erklärenden Person (in Druckbuchstaben)
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Unterschrift (Faksimile oder Scan)
Statt einer Unterschrift kann auch der Zusatz „diese Erklärung ist nicht unterschrieben“
ergänzt werden.
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