Vertragserfüllungs-und-Mängelansprüchebürgschaft.docx

Elementierte Trennwände, Spinde und Sitzbänke für Nationaltheater

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 15:31 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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Bürgschaftsurkunde

Der Auftragnehmer

Name und Sitz des Auftragnehmers

und der Auftraggeber

Bezeichnung des Auftraggebers
letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des AuftragsschreibensDatum
Maßnahme / Projekt, Gewerk / Leistungsbezeichnung und Arbeiten nach Art und Ort

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Mängelansprüche, Schadensersatz und für die Erstattung von Überzahlungen einschließlich Zinsen zu leisten. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge

Name und Anschrift des Bürgen

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

V60.2.113 7.09 (Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft)

Betrag Euro
Betrag in Worten Euro

an den Auftraggeber zu zahlen.

Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.

Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

Ort, Datum Unterschriften

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