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(Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft)
Bürgschaftsurkunde
Der Auftragnehmer
Name und Sitz des Auftragnehmers
und der Auftraggeber
Bezeichnung des Auftraggebers
letztlich vertreten durch
haben folgenden Vertrag geschlossen:
| Nr. des Auftragsschreibens | Datum |
|---|---|
| Maßnahme / Projekt, Gewerk / Leistungsbezeichnung und Arbeiten nach Art und Ort |
Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer Sicherheit für
eine Abschlagszahlung für die auf der Baustelle angelieferten, aber noch nicht eingebauten Stoffe oder Bauteile bis zu deren Einbau
eine Abschlagszahlung für Stoffe oder Bauteile, die für die Leistung eigens angefertigt und bereitgestellt worden sind, bis zu deren Einbau
eine Vorauszahlung bis zur Tilgung der Vorauszahlung durch Anrechnung auf fällige Zahlungen
zu stellen. Er leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.
Der Bürge
Name und Anschrift des Bürgen
übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von
Betrag Euro Betrag in Worten Euro an den Auftraggeber zu zahlen.
Auf die Einreden der Anfechtbarkeit, der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürg- schaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschafts- vertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin- dend.
Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.
Ort, Datum Unterschriften )tfahcsgrübsgnulhazsuaroV -sgnulhazsgalhcsbA( 90.7 111.2.06V