Bauleistungsversicherung – bei Neuvorhaben gem. besonderer Vereinbarung-
Bauleistungsversicherung
Der Auftraggeber schließt für das Bauvorhaben eine Bauleistungsversicherung ab. Der Ver- sicherungsschutz wird kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Versicherungsprämie wird nicht anteilig auf die Handwerksfirmen umgelegt.
Kreis Stormarn – Fachdienst Bauverwaltung - Stand: 10/2008