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Wichtige Hinweise zum Wartungsvertrag
Die Kosten für Wartung / Instandhaltung werden nicht mehr im LV abgefragt.
Achtung: Füllen Sie den beiliegenden Wartungsvertrag vollständig aus und laden diesen in den Ordner „Anlagen zum Angebot“ (siehe Abb.), bevor Sie ein Angebot ab- geben.
Preisangaben des Wartungsvertrags werden nicht nachgefordert. Fehlende Preisangaben des Wartungsvertrags führen daher zum Ange- botsausschluss!
Angebotsabgabe mit Ava-Sign (Regelfall)
Angebotsabgabe ohne Ava-Sign im Bieterportal (eher selten)
Alle im Vertrag gelb hinterlegten Felder sind vom Auftragnehmer (AN) auszufüllen.
Alle im Vertrag blau hinterlegten Felder sind vom Auftraggeber (AG) auszufüllen.
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I N S T A N D H A L T U N G S V E R T R A G
für
Sicherheitsbeleuchtungsanlage(n)
Hinweis: Erläuterungen zum Vertrag (eingerückt und kursiv) sind nicht Vertragsbestandteil
Zwischen: Der Landeshauptstadt München
vertreten durch: den Oberbürgermeister, Dieser vertreten durch den/die Baureferenten/Baureferentin
vertreten durch: Das Baureferat München Hochbau 8 Friedenstraße 40 81671 München
- nachstehend Auftraggeber (AG) genannt -
Und der Firma: 1 ________________________________________
- nachstehend Auftragnehmer (AN) genannt –
wird für
Standort(e) der Anlage(n): 2 Feuerwache 1, An der Hauptfeuerwache 8 in München
Nutzer der Anlage: 2 Branddirektion München
Baudurchführende Dienststelle: Hochbau 8
folgende Vereinbarung getroffen:
1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand SiBe Stand: 03.2025 Seite 1 von 14
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1 Gegenstand des Vertrages
Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als War- tung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen An- lagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die im Anla- generfassungsbogen aufgeführt sind. Der Anlagenerfassungsbogen ist Ver- tragsbestandteil (siehe Nr. 12, Anhang 1).
2 Leistungen des Auftragnehmers
2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der Arbeitskarte beschriebenen Leistungen übertragen. Die Arbeitskarte ist Vertragsbestandteil (siehe Nr.12, Anhang 2).
Die Arbeitskarte enthält eine Auflistung allgemein üblicher Wartungs- und Inspektionsarbeiten, die jedoch nicht zwingend als starre Vor- gabe zu betrachten sind.
Soweit dies wegen der Eigenart der Anlage notwendig ist, kann die Festlegung des Leistungsumfanges durch Auswahl von Leistungen aus der Arbeitskarte, nötigenfalls aber auch in Form von Leistungsän- derungen oder -ergänzungen erfolgen und bedarfsweise den Bietern überlassen werden.
Sofern die Arbeitskarte mehrere Fristen optional vorsieht, ist die den konkreten Einsatzerfordernissen der Anlage entsprechende zu ver- einbaren. Auch diesbezüglich können Abweichungen im Sinne des vorigen Absatzes notwendig sein.
In die Arbeitskarte sind auch jene Stoffe und Teile aufzunehmen, die für die Wartungsleistungen benötigt werden, und nicht Hilfsmittel im Sinne der Nr. 3.2 sind.
Mehrausfertigungen der endgültigen Arbeitskarte, die Bestandteil des Vertrages werden, sind vor Ort als Checkliste zu verwenden und ge- mäß Nr. 4.1 mit Erledigungsvermerken zu versehen.
2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejeni- gen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Soll- zustandes unerlässlich, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.
2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in an- gemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen , □ zutreffendes vom Auftraggeber auszuwählen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand SiBe Stand: 03.2025 Seite 2 von 14
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2.4 Der Auftragnehmer ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Ge- bäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr (außer an gesetzlichen Feiertagen) ______________________________________________________ 2
Da der geforderte Umfang der Einsatzbereitschaft die Kosten wesentlich beeinflusst, ist - soweit möglich - zu vereinbaren, dass Störungen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit zu beseitigen sind.
Ist zu erwarten, dass die Störungsbeseitigung erhebliche Kosten verur- sacht und kann zudem eine Unterbrechung des Betriebes der Anlage hin- genommen werden, ist der Auftragnehmer zunächst nur aufzufordern, die Ursachen der Störung zu ermitteln und die voraussichtlichen Kosten für die Beseitigung anzugeben.
3 Pflichten des Auftragnehmers
3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungser- bringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. Die gesetzlichen Bestim- mungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten. Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen. Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzuset- zen.
Die sich aus Rechtsvorschriften ergebenden Pflichten des Betreibers werden durch den Abschluss eines Wartungsvertrages nicht eingeschränkt.
3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötig- ten Hilfsmittel (z.B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z.B. Schmier- und Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.
3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die Si- cherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er un- verzüglich folgende Stelle (Anschrift, Telefon): Baureferat Hochbau 8-OL Friedenstraße 40 81671 München, Tel. 089/233-63059 bzw. 089/233-61043 oder per E-Mail an wartung.h8@muenchen.de
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zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu veranlassen. Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müs- sen und deren Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschrie- benen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüg- lich schriftlich hinzuweisen.
3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzli- chen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder auf- grund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen.
3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren: Baureferat Hochbau 8-OL Friedenstraße 40 81671 München
4 Ausführung der Leistung
4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand ein- schließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungs- leistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in einem Arbeits- bericht (siehe Anhang 2) zu dokumentieren.
4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem Zeitaufwand, Namen und Entgelt- bzw. Berufsgruppen (z.B. Monteur) des ein- gesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.
4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt das Baureferat Hochbau 8-OL Friedenstraße 40 81671 München die Durchführung der Arbeiten. Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fach- gerechte Ausführung.
4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn abzustimmen.
4.5 Die Wartung ist
innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen.
______________________________________________________ 2
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5 Vergütung
5.1 Für die in dem Anlagenerfassungsbogen aufgeführten Anlagen werden nach- stehende jährliche Vergütungen unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart: Anlage Ort, Bezeichnung, Bauteil Nr. 1 __________________________________________ __________€ 2 __________________________________________ __________€ 3 __________________________________________ __________€ 4 __________________________________________ __________€ 5 __________________________________________ __________€ 6 __________________________________________ __________€ 7 __________________________________________ __________€ 8 __________________________________________ __________€ 9 __________________________________________ __________€ Netto-Vergütung pro Jahr uu __________€
- Umsatzsteuer 19 % __________€ Brutto-Vergütung pro Jahr __________€
Mit dieser Vergütung sind abgegolten: • die Wartung nach Nr. 2.1, • die Instandsetzung nach Nr. 2.2 mit Lieferung benötigter Klein-/Ersatz- teile bis zum Nettowert von insgesamt 100 € je Wartung und Anlage (Er- satzteile mit einem Nettowert über 100 € je Teil werden gesondert vergü- tet), • die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe, • die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien, • die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vorzu- nehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-/Betriebsstof- fen, Abfällen und Verpackungen, • alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Neben- kosten, z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Über- nachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden so- wie Sonn- und Feiertagszuschläge.
5.2 5.3 Die Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (Netto):
Stundenverrechnungssatz:
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Obermonteur __________ € Monteur __________ € Helfer __________ €
Zuschlag für Leistungen außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit: Überstunden ________ % Nacht-/Schichtarbeit ________ % Sonn-/Feiertagsarbeit ________ %
Fahrtkosten (An- und Abfahrt): __________ €/Auf- trag Entfernung Einsatzort – nächstgelegene __________ km Niederlassung km-Pauschale pro Fahrtkilometer __________ €/km Für die Fahrtzeit werden keine Arbeitsstunden vergütet.
5.4 Die Vergütung nach Nr. 5.1 ist - ausschließlich der Umsatzsteuer - für eine Ver- tragslaufzeit von 24 Monaten Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit siehe Nr. 8.1).
Ändert sich nach Ablauf dieser Frist das maßgebende Entgelt, so kann auf Ver- langen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung nach folgender Preis- gleitklausel angepasst werden.
E
n
K K P P
n A E
E
Dabei bedeuten:
K: Vergütung - ohne Umsatzsteuer - bei Vertragsangebot bzw. LV-Abgabe K : neue Vergütung n P :1 _____ Faktor = Allgemeinkostenanteil A
Zusammen 1,0
P : 1 _____ Faktor = Entgeltkostenanteil E E: 1 _____ €/Std. = Entgelt der maßgebenden Entgeltgruppe bei Vertragsangebot Maßgebender Tarifvertrag: 1 __________________________________________
z.B. Bayerisches Elektrohandwerk Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt. (bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen Betriebs- vereinbarungen)
Maßgebende Entgeltgruppe: 1 __________________________________________
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z.B. ab 01.06.2023 bei Lohngruppe F = 21,81 € (z.B. auf Grundlage der ERA-Entgelttabelle, Monatsgrundentgelt eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7)
Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der Änderung des maßgebenden Entgelts durch den Auftragnehmer.
5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht vollstän- dig von mir/uns ausgefüllt wurden.
5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4 benötigten Ersatzteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.
5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.
5.7 Die Vergütung wird gezahlt
jährlich nach erfolgter Leistungserbringung
______________________________________________________ 2
Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt VOB bzw. VOL- gemäß bin- nen 30 Tage ab Eingangstempel Baureferat.
6 Mängelansprüche
Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.
7 Haftung
7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung der vereinbarten Leistungen Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für
Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall
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höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
Vermögensschäden auf 10.000 € je Schadensfall
höchstens aber 500.000 € insgesamt
Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-, Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist:
Sachschäden auf 1.000.000 € je Schadensfall
höchstens aber 2.000.000 € insgesamt
Vermögensschäden auf 50.000 € je Schadensfall
höchstens aber 1.000.000 € insgesamt
Personenschäden auf 1.000.000 € je Schadensfall
höchstens aber 3.000.000 € insgesamt
8 Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen
8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt
an dem, der Abnahme gemäß Vertrag folgenden Tag.
am __________________ 2
Der Vertrag wird auf die Dauer von 4 (höchstens 10) Jahren geschlossen.
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor seinem Ablauf schriftlich gekündigt wird.
Die Neuausschreibung des Wartungsvertrages ist rechtzeitig vor Ende des Vertragszyklus zu prüfen. Die Möglichkeit der stillschweigenden Vertragsver- längerung darf nicht zur unbeschränkten Verlängerung von Bestandsverträ- gen missbraucht werden.
8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn:
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a) der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist
b) die in dem Anlagenerfassungsbogen aufgeführte/n Anlage/n verkauft oder nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden soll/en
c) die in dem Anlagenerfassungsbogen aufgeführte/n Anlage/n aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden muss/müssen
d) der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht hat (§ 323 BGB)
e) der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der An- lage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandset- zungsarbeiten eingerichtet ist
f) über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässi- gerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage ge- stellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
g) der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
h) der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder Ihnen nahestehende Personen, Geschenke, an- dere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aus- sicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“.1
i) der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Ge- schäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vor- lagen) fallen.
8.3 Wird ein Teil der in dem Anlagenerfassungsbogen aufgeführten Anlage/n nicht nur vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabset- zung der Vergütung zu vereinbaren.
8.4 Wird/Werden die in dem Anlagenerfassungsbogen aufgeführte/n Anlage/n oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.
1 http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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Die Absicht, Anlagen außer Betrieb zu setzen, ist dem Auftragnehmer möglichst frühzeitig mitzuteilen. Dabei ist die voraussichtliche Dauer der vorübergehenden Außerbetriebsetzung anzuzeigen. Für die bei der Außerbetriebsetzung und Wiederinbetriebnahme ge- gebenenfalls erforderlichen Leistungen sind ergänzende Vereinba- rungen zu treffen.
8.5 Wird/Werden die im Anlagenerfassungsbogen aufgeführte/n Anlage/n wesent- lich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergü- tungspflicht verlangt werden.
Wesentliche Änderungen an den auszuführenden Leistungen der An- lage/n oder des Vertrages können zur Neuausschreibung verpflichten.
9 Pflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.
9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte: keine Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.
10 Gerichtsstand
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38 Zi- vilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zustän- digen Stelle.
11 Schriftform und salvatorische Klausel
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende Mitteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere Ver- tragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel von Ansprechpersonen).
11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Ver- trages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und
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soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich gleich- wertig erreicht.
12 Anhänge zum Vertrag
Der Anlagenerfassungsbogen (Anhang 1) und die Arbeitskarte (Anhang 2) für folgende Anlagenarten sind Vertragsbestandteil
Anhang 1: Annahmestellen und Anlagenerfassungsbogen mit Preisblatt Anhang 2: Arbeitskarte __________________________________________ 2
Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer
München, den ___________ 2 ____________ 1, den ___________ 1
..................................................... ..................................................... (Dienststempel / Unterschriften) (Unterschriften)
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Annahmestellen und Preisblatt Anhang 1
-
Vertrags-Nr. des Auftraggebers 2. Vertrags-Nr. des Auftragnehmers
-
Standort der SiBe: 1
- Bezeichnung der SiBe
| 4.1 Fabrikat: ______________________ | 4.2 Typ: ____________________ |
|---|---|
| 4.3 Installationsjahr: _________________ | 4.4 letzte Änderung (Jahr): _________ |
- Annahmestelle für Benachrichtigungen, Wartungsprotokolle, Rechnungen (in Papierform) und Angebote beim Auftraggeber:
| Landeshauptstadt München Baureferat Hochbau 8-OL Friedenstr. 40 81671 München | wartung.h8@muenchen.de Fax: 089/ 233 – 60805 |
|---|---|
| Frau Sousa | Tel.: 089/ 233 – 63059 |
| Herr Kiefer | Tel.: 089/ 233 – 61043 |
- Annahmestelle für Störungsmeldungen beim Auftragnehmer: 1 Angabe AN Tel.: _____________________
_______________________________ eMail: _____________________
Fax: _____________________
- Angebotsdatum: 1 8. Inbetriebnahmedatum:
- Abnahmedatum: 10. Ende der Gewährleistung:
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Annahmestellen und Preisblatt Anhang 1
- Einrichtungsumfang und Kosten der Anlage (Euro Netto)
| Vom Auftraggeber auszufüllen 2 | Vom Auftragnehmer auszufüllen 1 | |||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Einrichtungen / Geräte | Pos. LV | Anzahl | Einheits-Preis jährl. Netto € | Gesamt-Preis jährl. Netto € | |||||||
| Zentrales Stromversorgungs- system | 01.12.0303 | 1 | ___________ | ___________ | ||||||||
| 1 | ||||||||||||
| 2 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 3 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 4 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 5 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 6 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 7 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 8 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 9 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 10 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 11 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 12 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 13 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 14 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 15 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| 16 | _______________________ | ____________ | ________ | ___________ | ___________ | |||||||
| ___________ | ||||||||||||
| 12. Instandhaltungskosten gesamt jährlich Netto | ||||||||||||
| ___________ | ||||||||||||
| 13. Zugehöriger tariflicher Ecklohn Netto (Entgeltgruppe F) | ||||||||||||
| zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe, Preis/Std. |
Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer
München, den ___________ 2 ____________ 1, den ___________ 1
..................................................... ..................................................... (Dienststempel / Unterschriften) (Unterschriften)
1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand SiBe Stand: 02.2024 Seite 13 von 14
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Arbeitskarte Anhang 2
Zusätzlich zur Arbeitskarte des Herstellers wird folgendes vereinbart:
- Instandhaltungsplan 1.1 Batterie
- Messen der Zellenspannung;
- Messen der Lauge/Säuredichte;
- Messen der Zelltemperatur;
- Feststellung des Gesamtzustandes; (Nur bei NC-Batterien: feststellen des Karbonatgehaltes) 1.2 Ladegerät
- Kontrolle der Funktionen, Anzeigen, Überwachungen und Meldungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Batterieladung stehen. 1.3 BSV-Anlage
- Kontrolle der Funktionen, Anzeigen, Überwachungen und Meldungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Gerätesystem stehen (in Anlehnung an DIN VDE 0100-710). 1.4 OP-Stromversorgung
- Kontrolle der Funktionen, Anzeigen, Überwachungen und Meldungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Gerätesystem stehen (in Anlehnung an DIN VDE 0100-710). 1.5 Sicherheitslichtgerät
- Kontrolle der Funktionen, Anzeigen, Überwachungen und Meldungen, die unmittelbar im Zusammenhang mit dem Gerätesystem stehen (in Anlehnung an DIN VDE V 0108-100-1). 1.6 Ausgleichsladung
- Durchführung von Ausgleichsladungen/Nachladungen gemäß Bedienungs- anleitung. 1.7 Reinigung
- Reinigung der Batterien und Geräte nach Bedarf (z.B. nach einer Baumaß- nahme, bei der die Anlagen übermäßig verschmutzt wurden). 1.8 Begehung aller Leuchten und Zeichen
- Alle Leuchten und hinterleuchteten Zeichen müssen während der gesamten Betriebsdauer geprüft werden. Die richtige Funktion ist hierbei sicherzustel- len.
1.9 Erstellung eines Inspektion- bzw. Wartungsprotokolles
Grundsätzlich ist ein sogenanntes qualifiziertes Inspektions- bzw. Wartungs- protokoll als Leistungsnachweis erforderlich. Dabei sind alle unter Punkt 1.1 und 1.2 erforderlichen Maßnahmen des Ist- und Sollzustands zu dokumentie- ren. Ebenso ist ein Nachweis der ausgelösten Melder beizulegen. Das Proto- koll ist als PDF-Datei (300 dpi) an wartung.h8@muenchen.de zu versenden. Bei Mängeln ist ein sofortiges Angebot ebenfalls an genannte Mailadresse zu übermitteln. Ein Regie- oder Arbeitsnachweis ist nicht ausreichend.
1 vom Auftragnehmer auszufüllen 2 vom Auftraggeber auszufüllen LHM Baureferat Hochbau 8 Instand SiBe Stand: 02.2024 Seite 14 von 14