Elektroinstallationen für die Revitalisierung des Alten Kasinos in Melsungen

Status
Offen
Angebotsfrist
15.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Magistrat der Stadt Melsungen
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
630042-2026
Verfahrensnummer
693f312c-e6bb-4ce2-982a-abc84ea3339d
CPV-Codes
45000000 · Bauarbeiten; 45311000 · Installation von Elektroanlagen; 45315000 · Heizungs- und sonstige Elektroinstallationen in Gebäuden; 45317000 · Sonstige ElektroinstallationsarbeitenMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Der Magistrat der Stadt Melsungen schreibt Elektroarbeiten für die Revitalisierung des denkmalgeschützten Alten Kasinos in der Innenstadt von Melsungen aus. Der Anbau aus den 1970er Jahren wird abgerissen und durch einen unterkellerten Neubau mit Foyer und Restaurant ersetzt. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Starkstromanlagen wie Kabel, Verteiler, Erdung, Blitzschutz, Ersatzstromversorgung und Beleuchtung sowie teilweise fernmelde- und informationstechnische Anlagen, darunter Datennetze und Gefahrenmeldeanlagen. Angebote müssen bis zum 15. Oktober 2026, 7:30 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Bauvorhaben befindet sich in der Innenstadt von Melsungen, an der Straßenecke Rotenburger Str. 10 / Obere Mauergasse. Das im Jahr 1838 errichtete "Alte Kasino" mit 2 Geschossen plus Dachgeschoss wurde in den 1970er Jahren baulich verändert. Der mittlerweile denkmalgeschützte Gebäudeteil aus Mitte des 19. Jahrhunderts wurde seinerzeit um einen, aus heutiger Sicht strukturell nicht erhaltenswerten, Anbau mit Aufnahme eines Foyers, Bühnentechnik und Saal erweitert. Die Erweiterung um ein zusätzliches Stuhllager folgte im Jahr 2000. Das Erdgeschossniveau des Bestands liegt ca. 1,30 m über dem Straßenniveau. Der gesamte Bestand ist unterkellert. Der Anbau aus den 1970er Jahren wird abgerissen und um einen neuen unterkellerten Anbau mit Foyer und Restaurant erweitert. Die Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen der Kostengruppe 440 gemäß DIN 276, die zur vollständigen, funktionsfähigen und abnahmefähigen Erstellung der Starkstromanlagen erforderlich sind, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gewerken oder Kostengruppen zugeordnet sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel- und Leitungsanlagen, Schalt- und Verteileranlagen, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen, jeweils entsprechend der Gliederung der einzelnen Leistungsverzeichnis-Positionen. Ergänzend umfasst die Leistungsbeschreibung in Teilen Leistungen der Kostengruppe 450 gemäß DIN 276 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), soweit diese in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich ausgewiesen sind. Hierzu können insbesondere (Anlagen der Kommunikationstechnik, informationstechnische Verkabelung/Datennetzverkabelung, Gefahrenmeldeanlagen wie Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen) zählen, jeweils im in den Positionen konkret beschriebenen Umfang. Nicht von dieser Leistungsbeschreibung erfasste Teile der Kostengruppe 450, insbesondere sofern diese gesondert ausgeschrieben werden, sind kein Vertragsbestandteil.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Elektro (440)

    Das Bauvorhaben befindet sich in der Innenstadt von Melsungen, an der Straßenecke Rotenburger Str. 10 / Obere Mauergasse. Das im Jahr 1838 errichtete "Alte Kasino" mit 2 Geschossen plus Dachgeschoss wurde in den 1970er Jahren baulich verändert. Der mittlerweile denkmalgeschützte Gebäudeteil aus Mitte des 19. Jahrhunderts wurde seinerzeit um einen, aus heutiger Sicht strukturell nicht erhaltenswerten, Anbau mit Aufnahme eines Foyers, Bühnentechnik und Saal erweitert. Die Erweiterung um ein zusätzliches Stuhllager folgte im Jahr 2000. Das Erdgeschossniveau des Bestands liegt ca. 1,30 m über dem Straßenniveau. Der gesamte Bestand ist unterkellert. Der Anbau aus den 1970er Jahren wird abgerissen und um einen neuen unterkellerten Anbau mit Foyer und Restaurant erweitert. Die Leistungsbeschreibung umfasst sämtliche Leistungen der Kostengruppe 440 gemäß DIN 276, die zur vollständigen, funktionsfähigen und abnahmefähigen Erstellung der Starkstromanlagen erforderlich sind, soweit sie nicht ausdrücklich anderen Gewerken oder Kostengruppen zugeordnet sind. Hierzu zählen insbesondere Kabel- und Leitungsanlagen, Schalt- und Verteileranlagen, Erdungs- und Blitzschutzanlagen, Ersatzstromversorgungsanlagen sowie Beleuchtungsanlagen, jeweils entsprechend der Gliederung der einzelnen Leistungsverzeichnis-Positionen. Ergänzend umfasst die Leistungsbeschreibung in Teilen Leistungen der Kostengruppe 450 gemäß DIN 276 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen), soweit diese in den einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses ausdrücklich ausgewiesen sind. Hierzu können insbesondere (Anlagen der Kommunikationstechnik, informationstechnische Verkabelung/Datennetzverkabelung, Gefahrenmeldeanlagen wie Brandmelde- und Einbruchmeldeanlagen sowie Sprachalarmierungsanlagen) zählen, jeweils im in den Positionen konkret beschriebenen Umfang. Nicht von dieser Leistungsbeschreibung erfasste Teile der Kostengruppe 450, insbesondere sofern diese gesondert ausgeschrieben werden, sind kein Vertragsbestandteil.

    Frist: 15.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: 1.) Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren · gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder · gem. § 98 c Aufenthaltsgesetz oder · gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder · gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 4.) Verpflichtungserklärung des Bieters zur Tariftreue und Mindestlohn 5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind Vordrucke in den Vergabeunterlagen vorhanden. Zugelassen ist ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Nachforderungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchgeführt.

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Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind folgende Angaben mit dem Angebot vorzulegen: 1.) Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren · gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder · gem. § 98 c Aufenthaltsgesetz oder · gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder · gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. 2.) Eigenerklärung des Bieters, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist. 3.) Eigenerklärung des Bieters zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft 4.) Verpflichtungserklärung des Bieters zur Tariftreue und Mindestlohn 5.) Eigenerklärung des Bewerbers/Bieters gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Nichtzugehörigkeit zu den genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Für die vorgenannten Auskünfte (Eigenerklärungen) sind Vordrucke in den Vergabeunterlagen vorhanden. Zugelassen ist ebenso die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Beleg der Eignung. Eigenerklärungen und Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierung geführt werden, sind zugelassen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind durch den Bieter zum Beleg seiner Eigenerklärungen als Nachweise vorzulegen: - eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 12 Monate sein darf - eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG - eine gültige Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die vollständige Entrichtung von Beiträgen - eine gültige Bescheinigung der zuständigen Krankenkasse(n) und tariflichen Sozialkassen über die ordnungsgemäße Abführung von Beiträgen, die nicht älter als 12 Monate sein darf. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein. Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Auskünfte und Bestätigungen/Nachweise, die zur Überprüfung der Eigenerklärung dienen, zu verlangen bzw. einzuholen. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte ggf. auch vom Dritten abzugeben. Nachforderungen werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen durchgeführt.

Änderungen und Bieterfragen

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Mit erfasstem Zuschlag2 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
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Magistrat der Stadt Melsungen

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