01 2026 272 Aufforderung und ff Formulare V080926.pdf

Elektroarbeiten zur Umrüstung der Sporthallenbeleuchtung auf LED

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 14:31 (Europe/Berlin)

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

Vergabestelle Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung mit Teilnah- mewettbewerb Stadtverwaltung Ludwigshafen Beschränkte Ausschreibung ohne Teil- 4-13 Gebäudewirtschaft nahmewettbewerb Donnersbergweg 2 Freihändige Vergabe 67059 Ludwigshafen am Rhein Internationale NATO-Ausschreibung Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit Eröffnungstermin Datum 30.09.2026 Uhrzeit 10:30 Ort Zentrale Vergabestelle, Jaegerstr.1, LU Raum 219a Bindefrist endet am 30.10.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme

Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,

Vergabenummer Leistung

2026/272 Elektroarbeiten

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: 212 Teilnahmebedingungen (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote Hinweis zur Wirkungsweise der Stoffpreisgleitklausel

Merkblatt LTTG Information Datenschutz B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:

Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung 246 Aufträge für Gaststreitkräfte 247 Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz 247 MIL Bauaufträge in militärisch genutzten Liegenschaften 625 NATO Infrastrukturbauten

1

211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 125 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 233 Nachunternehmerleistungen 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen Erklärung LTTG 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: 126 Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

Stadtverwaltung Ludwigshafen 4-13 Gebäudewirtschaft Donnersbergweg 2 67059 Ludwigshafen am Rhein zu vergeben.

Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung

Stadtverwaltung Ludwigshafen 4-13 Gebäudewirtschaft Donnersbergweg 2 67059 Ludwigshafen am Rhein zu vergeben.

2 Kommunikation

Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebots(er)öffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schriftlich oder in Textform Stelle

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

2

211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung

Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden

nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

4 Losweise Vergabe

nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose

nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 5 Mehrere Hauptangebote

Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote

6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen gilt nicht. 6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen) – ausge- nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten – für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

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211 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)

7 Angebotswertung

Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesonde- re unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instand- haltungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen. 8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben:

siehe Briefkopf Stelle

9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):

"Vergabeprüfstelle Rheinland-Pfalz" beim Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima Stiftsstr. 9, 55116 Mainz, sowie:Aufsichts-und Dienstleistungsdirektion, Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier

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4

212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung (Stand 2019)

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei-ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.

3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel-ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer-tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer an- zugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.

Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftrags-erteilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote

4.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übri-gen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Baulei- stung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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212 (Teilnahmebedingungen) 4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

5 Bietergemeinschaften

5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zu- gelassen.

6 Nachunternehmer

Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.

7 Eignung

7.1 Öffentliche Ausschreibung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigen- erklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachun- ternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genann- ten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben

Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der enge-ren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch gefor-derte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Be- scheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr. (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: Stadtverwaltung Ludwigshafen BImA-Nummer: 4-13 Gebäudewirtschaft Donnersbergweg 2 67059 Ludwigshafen am Rhein

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme

Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,

Vergabenummer Leistung

2026/272 Elektroarbeiten

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung


1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

1

213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer _________________ Euro

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer _________________ Euro*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote ____________ St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3sowie auf die Preise für angeord- nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind ____________ %

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:

Name: _____________________ PQ_Nummer: _____________________

Name: _____________________ PQ_Nummer: _____________________

Name: _____________________ PQ_Nummer: _____________________

Name: _____________________ PQ_Nummer: _____________________

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro- Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4

7 Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).


2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

2

213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) 8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis-ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs-summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.

  • ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg-te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei-le/n.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 2026/272 Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung, Leistung Elektroarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

  1. Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen

am 21.12.2026

spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.

in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW

innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.

nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)

am 15.03.2027

innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.

in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Nr. 1 VOB/B sind:

vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn

vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung

folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen

aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

  1. Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) 0,2 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von drei Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.

Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“

  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Rechnungen (§ 14 VOB/B)

9.1 Alle Rechnungen sind bei der

Inetec GmbH

Wormserstraße 109

67227 Frankenthal

einzureichen .

9.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichen, Handskizzen) sind. 2 –fach einzureichen.

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Be- sonderen Vertragsbedingungen".

10.1 Steuerabzug bei Bauleistungen

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

Baubeschreibung

10.2 Allgemeine Angaben zur Baumaßnahme

10.2.1 Objektbeschreibung

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Umrüstung und den Austausch der vorhandenen Beleuchtung auf stromsparende LED-Technik in der Sporthalle der Berufsbildenden Schule in der Franz-Zang-Straße..

.

Das Gebäude befindet sich : Franz-Zang-Straße 3-7, 67059 Ludwigshafen am Rhein, ,

.

Besichtigungen des Objekts sind nach vorheriger Terminabsprache möglich mit :BBS Naturwissenschaft: Ralf Jäschke: Ralf.Jaeschke@n.bbslu.de BBS Technik 2: Rosato Angelo: Angelo.Rosato@t2.bbslu.de BBS Technik1: Oliver Mäurer: Oliver.Maeurer@t1.bbslu.de ,

Organisatorische Hinweise:

Baustellenzugang:

6

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10.3 Betriebshaftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat bei Auftragserteilung den Nachweis über wirksames Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung, einschließlich einer Basisumweltdeckelung für die Zeit der Auftragserfüllung für seinen Betrieb zu erbringen. Die Deckungssummen müssen pro Schadensfall mindestens betragen:

Euro 3.000.000€ für Personenschäden Euro 1.000.000€ für sonstige Schäden

Der Auftragnehmer hat Bauhaftpflichtschäden nach deren Entstehung in jedem Fall unverzüglich seiner eigenen Betriebshaftpflichtversicherung anzuzeigen. Zusätzlich ist vom Auftragnehmer eine Kopie der Schadensanzeige an die eigene Versicherungsgesellschaft unverzüglich an den Auftraggeber zu senden.

Durch die Haftpflichtversicherung wird der Umfang der Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, der Stadtverwaltung Ludwigshafen nicht eingeschränkt.

10.4 Baureinigung Die Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu verlassen.

10.5 Freistellungsbescheinigung / Rücknahme - Widerruf Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich, innerhalb von einem Werktag, von der Rücknahme oder dem Widerruf der Freistellungsbescheinigung schriftlich zu unterrichten. Für den Fall, dass keine gültige Freistellungsbescheinigung für eine Schlusszahlung vorliegt, gilt als Tag der Schlusszahlung die Zahlung an den Auftragnehmer, nicht die Zahlung an das Finanzamt. Die Mitteilung nach § 16 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B ist daher nach der Zahlung an den Auftragnehmer zu machen und gemeinsam mit der Unterrichtung über die Höhe des Steuerabzugs dem Auftragnehmer zu übersenden.

10.6 Baureinigung und Schuttcontainer Der AN ist verpflichtet, alle durch ihn verursachten Abfälle (Bauschutt, Abbruch- und eigenes Verpackungsmaterial), Verunreinigungen und Beschädigungen auf dem Baugrundstück, den umliegenden Grundstücken sowie den öffentlichen Verkehrswegen grundsätzlich täglich zu beseitigen. Größeres Verpackungsmaterial ist direkt vom AN auf eigene Kosten abzufahren. Für die tägliche Schutt- und Abfallbeseitigung sind ausschließlich Schuttcontainer des AN zu verwenden. Wird dies trotz Aufforderung durch die Bauleitung unterlassen, ist die Bauleitung berechtigt, eine Fremdfirma mit der Beseitigung zu beauftragen. Die Kosten gehen dabei zu Lasten des Auftragnehmers. Sind mehrere Auftragnehmer für die Unterlassung verantwortlich, erfolgt die Kostenumlegung nach billigem Ermessen der örtlichen Bauleitung. Die Kosten werden dem Auftragnehmer von der Schlussrechnung abgezogen.

10.7 Baustrom / Bauwasser Wird vom AG zur Verfügung gestellt. Allgemeiner Baustrom wird bei Bedarf bauseits vom AG zur Verfügung gestellt. Der Anschluss leistungsintensiver Verbraucher ist vom Auftragnehmer bereit zu stellen.

10.8 Bauschild

10.9 Rechnungsabzüge Bauschild siehe Pkt. 10.8 Für die Nutzung des vom Bauherrn zur Verfügung gestellten Baustroms ( %), Bauwassers ( %), sowie der WC-Nutzung und -reinigung ( %) werden dem Auftragnehmer pauschal % von der geprüften Schlussrechnungssumme abgezogen.

10.10 WC-Benutzung

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

10.11 Bautagebuch Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ein Bautagebuch zu führen und auf Verlangen der Bauleitung Bautagesberichte vorzulegen. Die Bautagesberichte müssen von den Fachingenieuren abgezeichnet werden.

10.12 Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten bevollmächtigten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils statt.

10.13 Bauleiter Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Baustelle während der gesamten Bauzeit mit einem Bauleiter besetzt zu halten, der die Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen gemäß Landesbauordnung Rheinland-Pfalz, Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsstättenrichtlinien, Auflagen der Berufsgenossenschaften überwacht und entsprechende Maßnahmen ergreift. Darüber hinaus ist der SiGe-Plan zu beachten und den Weisungen des SiGe-Koordinators Folge zu leisten. Die Verantwortung erstreckt sich auf die Baustelle und die angrenzenden Flächen, für die Verkehrssicherungspflicht besteht. Vom Auftragnehmer ist der firmeneigene verantwortliche Sicherheitsbeauftragte zu benennen.

10.14 Haftung Über die Bestimmungen des §4 Nr. 5, VOB-B hinaus übernimmt der Auftraggeber ebenso keine Haftung für auf der Baustelle gelagerte Materialien des AN.

10.15 Terminplan Innerhalb von 10 Tagen nach Auftragserteilung ist vom Auftragnehmer auf Basis des Projektterminplanes (Architekt) ein detaillierter Terminplan vorzulegen. Die terminliche Abwicklung und zeitliche Kontrolle der Baudurchführung erfolgt mittels aufgestellten Balkenplänen und Terminlisten. Der Auftragnehmer erkennt diese Steuerung als verbindlich an. Er ist verpflichtet, auf Anforderung unverzüglich alle Angaben zu machen, die zur Steuerung des Projektes erforderlich sind (z.B. Dauer von Vorgängen, Abhängigkeiten, geplante bzw. vorhandene Kapazitäten). Ergibt sich bei der Terminkontrolle, dass der Terminplan geändert werden muss, so wird der neue Terminplan nach Anhörung des betroffenen Auftragnehmers aufgestellt. Dieser neue Terminplan ersetzt den vorhergehenden als Bestandteil des Bauvertrages. Die detaillierten Ablauf- und Terminpläne sowie Kapazitäts- und Taktpläne sind auf Verlangen des Auftraggebers vom Auftragnehmer fortzuschreiben und nach Aufforderung dem Auftraggeber vorzulegen.

10.16 Übergabe von Ausführungszeichnungen Die Ausführungszeichnungen werden dem Auftragnehmer als Lichtpausen, PDF und DWG 2-fach übergeben.

10.17 Herstellen von Zeichnungen und Unterlagen Der Auftragnehmer hat rechtzeitig vor der Ausführung folgende Unterlagen zu erstellen und diese 2- fach als Lichtpause zur Genehmigung vorzulegen. Montagepläne, Maßstab 1:50; Detailpläne M 1:5 bis M 1:1 nach Erfordernis, Nachweis der Schalldämmung sowie Tragfähigkeit von Tragkonstruktionen. Der Auftragnehmer hat die Zeichnungen und Unterlagen normgerecht herzustellen. Die Zeichnungen sind in einem DIN-A-Format zu fertigen. Das größte zulässige Format ist DIN A 0.

10.18 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftrag so auszuführen, dass das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, andere Arbeitsschutzvorschriften sowie im übrigen die “allgemeinen anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln” beachtet werden. Diese Verpflichtung ist ein Teil des Vertrages. Wird diese Regelung nicht beachtet, gilt die Leistung als nicht ordnungsgemäß erfüllt. Schadenersatzansprüche wegen sich daraus ergebenden Folgen bleiben vorbehalten.

10.19 Nachtragsangebot (zu § 2 Nr. 5+6 VOB/B) Für nicht im Angebot enthaltende oder geänderte Leistungen sind rechtzeitig unaufgefordert schriftliche Nachtragsangebote einzureichen. Nachtragsangebote haben in jedem Fall neben den Einheitspreisen auch die zugehörigen Mengenangaben zu enthalten.

8

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Bei Nachtragsangeboten ist zu jeder Einzelposition eine detaillierte Kalkulation aufzustellen, aus der Material-, Geräte- und Lohnkosten sowie der Mittellohn und die Zuschlagsätze ersichtlich sind.

10.20 Abnahme (zu § 12 VOB/B) Der AN hat dem AG zu ermöglichen, die Abnahme durchzuführen. Sollte es der Baufortschritt mit sich bringen, das Teile des Bauwerks für eine Abnahme nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand, z.B. für Geräte und Gerüste, zugänglich sind, so hat der AN den AG rechtzeitig darauf hinzuweisen und ihm eine Sachstandsfeststellung zu ermöglichen.

Soweit eine Abnahme vor einer eventuellen erforderlichen behördlichen oder technischen Abnahme erfolgt, gilt sie vorbehaltlich einschlägiger Auflagen aus dieser behördlichen oder technischen Abnahme.

10.21 Übernahme betriebstechnischer Anlagen Sofern die Prüfung auf Vertragsmäßigkeit (Funktionsprüfung) aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht unmittelbar nach Fertigstellung der Leistung vorgenommen werden kann, findet zunächst keine Abnahme, sondern nur eine Übernahme statt. Mit der Übernahme

  • endet die Schutzpflicht des Auftragnehmers nach § 4 Nr. 5 VOB/B
  • geht die Gefahr nach § 12 Nr. 6 VOB/B auf den Auftraggeber über
  • sind die bis dahin erbrachten Leistungen abzurechnen, wenn der Auftragnehmer eine Sicherheit
  • in Höhe von 3 v.H. der Auftragssumme einschließlich der Nachträge stellt; eine für die vertragsgemäße Erfüllung gestellte Sicherheit wird angerechnet.

Eine wegen Verzugs erwirkte Vertragsstrafe wird bis zum Tage der Übernahme berechnet. Die Leistung wird nach § 12 VOB/B abgenommen, sobald die Vertragsmäßigkeit durch eine Funktionsprüfung nachgewiesen ist. Die Verjährung für die Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme.

10.22 Gewährleistung (zu § 13 VOB/B) Der AG kann verlangen, dass vor Ablauf der Verjährungsfrist für die Gewährleistung eine gemeinsame Besichtigung der Leistung stattfindet und dabei festgestellten Mängel in einem von beiden Vertragsteilen zu unterzeichnenden Protokoll niedergelegt werden. Verweigert der AN die Teilnahme an der Besichtigung aus einem von ihm zu vertretenden Grund, so muss er den vom Auftraggeber festgestellten Mangel anerkennen. Der AN hat auch die Kosten für die Beseitigung von Schäden bei anderen Gewerken zu übernehmen, falls diese Schäden durch seine eigene mangelhafte Leistung verursacht wurden.

Für genehmigungspflichtige technische Anlagen beginnt die Gewährleistungsfrist frühestens mit dem Tag der Genehmigung und Zulassung zum Betrieb. War neben mangelfreier Beschaffenheit der Leistung ein wirtschaftlicher oder technischer Erfolg ausbedungen, so gelten die hierzu erforderlichen Eigenschaften als vertraglich zugesichert.

10.23 Baustellenausweise

10.24 Arbeitszeiten

Montag - Donnerstag: 7 - 18 Uhr Freitag: 7 - 17 Uhr

10.25 Lärmschutz

Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die im Merkblatt zum Schutz gegen Baulärm und nach § 22 Bundesimmissionsschutz vom 15.03.1974 (BGBL 1, S. 721) getroffenen Festlegungen, soweit diese für die Baumaßnahmen relevant sind, eingehalten werden.

10.26 Ungültigkeit der Bestimmungen

9

214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich eine Lücke herausstellen, so berührt dies die Gültigkeit aller übrigen Vertragsregeln nicht.

10.27 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für den Auftragnehmer ist die Baustelle. Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle.

10.28 Bauwesensversicherung Der Auftragnehmer hat sich an der vom Auftraggeber abgeschlossenen Bauleistungsversicherung zu beteiligen. Die anfallenden Kosten, die an der Schlussrechnung abgesetzt werden, betragen 0,2% der jeweiligen Brutto-Abrechnungssumme. Der Auftragnehmer trägt von jedem Schaden eine Selbstbeteiligung von Euro 250,00. Die Zusammenfassung mehrerer zeitlich getrennter Schäden ist nicht zulässig. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf alle Bauleistungen gem. den Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesensversicherung von Gebäudeneubauten durch Auftraggeber (ABN). Entschädigung wird auch geleistet für Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener versicherter Bestandteile und Glasbruchschäden bis zur Bauabnahme.

10.29 Mindestanforderungen an Nebenangebote die in den Positionen geforderten Eigenschaften in Gestaltung und Funktion müssen erfüllt werden.

  • Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen –

10

216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

Vergabenummer 2026/272 Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung, Angebot für Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Angebotsabgabe Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

1 Unterlagen, die mit dem Angebot abzugeben sind

1.1 Formblätter

Angebotsschreiben (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) Angaben zur Preisermittlung entsprechend den Formblättern 221 oder 222 (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 224 - Angebot Lohngleitklausel (wenn ein Änderungssatz angeboten wird; bei Abgabe mehrerer Haupt- angebote für jedes Hauptangebot, zu dem ein Änderungssatz angeboten wird) 233 - Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen (wenn Teile der Leistung an Nachunternehmer ver- geben werden sollen; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot, in dem Teile der Leistung an Nachunternehmer vergeben werden sollen) 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird; bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot einer Bietergemeinschaft) 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn sich der Bieter der Kapazi- täten anderer Unternehmen bedienen wird; bei Abgabe mehrere Hauptangebote für jedes Hauptange- bot, in dem sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedient) 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten (bei Abgabe mehrerer Hauptangebote für jedes Hauptangebot) 225a - Stoffpreisgleitklausel Erklärung LTTG 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1.2 unternehmensbezogene Unterlagen

Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung 124 Eigenerklärungen zur Eignung

1.3 Leistungsbezogene Unterlagen

Leistungsverzeichnis mit den Preisen Produktangaben in folgenden Positionen:

1.4 sonstige Unterlagen Erfüllung von Mindestanforderungen, z.B. Datenblätter, Muster, spezielle Nachweise

11

216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen)

2 Unterlagen, die auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind

2.1 Formblätter

126 - Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Nachunternehmer/Unterauftragnehmer 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223

2.2 unternehmensbezogene Unterlagen (Bestätigungen der Eigenerklärungen)

Referenznachweise mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, ge- gliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

2.3 leistungsbezogene Unterlagen

Produktdatenblätter benannter Fabrikate

2.4 sonstige Unterlagen

Urkalkulation (die Urkalkulation wird für die Prüfung der Preise geöffnet, im Anschluss wieder verschlossen) Ab einem Auftragswert von Brutto 150.000,00 € ist eine Urkalkulation zu liefern

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124 (Eigenerklärungen zur Eignung)

Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem

Vergabeverfahren

Maßnahmennummer Vergabenummer 2026/272

Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung*)Offenes Verfahren
Beschränkte AusschreibungNichtoffenes Verfahren
Freihändige VergabeVerhandlungsverfahren
Internationale NATO-AusschreibungWettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002.
BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung
Elektroarbeiten
Bewerber*)
Bieter*)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft*)
Nachunternehmer*)
anderes Unternehmen*)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss
des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten fünf Kalenderjahren bzw. dem in der Auftragsbekanntmachung
angegebenen Zeitraum1 vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb füge(n) ich/wir meinem/unserem Teilnahmeantrag eine Referenzliste bei.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei
Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung
der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei
Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der
Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen
Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit
eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße
Ausführung der Leistung

*) zutreffendes ankreuzen 1 Der längere Zeitraum ist maßgebend.

13

124 (Eigenerklärungen zur Eignung)

Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in
den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Registereintragungen
Ich bin/Wir sind
im Handelsregister eingetragen.
für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen.
bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen.

zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.
bei der Industrie- und Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag
im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden
bin/sind.
für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt,
ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für
mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag
erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz
anfordern.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt
habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse2, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen3 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
_____________________
2 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
3 soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt

14

124 (Eigenerklärungen zur Eignung)

Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft

Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.

Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.

Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.

(Ort, Datum, Unterschrift) 4


4 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist

15

221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige KostenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:


3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohnzusatzkosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

18

222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

x

x

x

x

x

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)
2.5Nachunternehmerleistungen 1
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
%
noch zu verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G(€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind)
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910
1.4.10LED - Deckenanbauleuchte, 8000 lm, 84096Stck
1.4.20LED - Deckenanbauleuchte, 3800 lm, 840, OP56Stck
1.4.30LED - Deckenanbauleuchte, 4300-7200lm,840,OP18Stck
1.4.50LED - Deckenanbauleuchte, 2200 lm, 840, OP4Stck
1.4.70LED - Pendeleuchte, 3600 lm, 840, Langfeld, OP8Stck

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird.

20

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

21

224 (Angebot Lohngleitklausel)

BieterVergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Lohngleitklausel zum Angebot Hinweise: Wenn kein Änderungssatz angegeben ist, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Lohn- und Gehalts- mehraufwendungen. Pro Abschnitt ist nur ein einheitlicher Änderungssatz zulässig. Die angebotenen Änderungssätze werden in die Wertung einbezogen. Auf ein Angebot, bei dem im Änderungssatz auch andere als lohn- und gehaltsbezogene Anteile enthalten sind, kann der Zuschlag nicht erteilt werden.

Maßgebender Lohn ist der Lohn der Lohngruppe1

Abschn.-Nr.Abschnittsbezeichnung/ 0,001xÄnderungsbetrag2Fikt. Lohnänd.3 in Cent/Std.Änd.-Satz2 in v.t. je CentSumme in Euro2 (Spalte234)
12345
1
0,001x(Abschnittsbezeichnung)
(Betrag)
2
0,001x(Abschnittsbezeichnung)
(Betrag)
3
0,001x(Abschnittsbezeichnung)
(Betrag)
4
0,001x(Abschnittsbezeichnung)
(Betrag)

Summe der Abschnitte = Summe der Aufwendungen=


abzüglich Selbstbeteiligung4 = Summe der Abschnitte gem. Spalte 2 x 0,005 –


Erstattungsbetrag Lohnänderung ohne Umsatzsteuer5


1 vom Auftraggeber einzusetzen 2 vom Bieter einzusetzen 3 vom Auftraggeber einzusetzen; die fiktive Lohnänderung dient nur zur Wertung der Angebote 4 vom Bieter einzusetzen; wenn die „Selbstbeteiligung“ größer ist als die „Summe der Aufwendungen“, ist in nachfolgender Berechnung für „Erstattungsbetrag Lohnänderung“ = 0,00 € einzusetzen 5 Vom Bieter einzusetzen; der Erstattungsbetrag Lohnänderung ist in das LV zu übertragen. Der Erstattungsbetrag wird bei der Wertung berücksichtigt; er wird der Höhe nach aber nicht Vertragsbestandteil.

22

224 (Angebot Lohngleitklausel)

Vertragsbedingungen Lohngleitklausel

1 Mehr- oder Minderaufwendungen des Auftragnehmers für Löhne und Gehälter werden nur erstattet, wenn sich der maßgebende Lohn durch Änderungen der Tarife oder bei einem tariflosen Zustand durch Änderungen aufgrund von orts- oder gewerbeüblichen Betriebsvereinbarungen erhöht oder vermindert hat. Maßgebender Lohn ist der Gesamttarifstundenlohn (Tarifstundenlohn und Bauzuschlag) des Spezialbaufacharbeiters gemäß Lohngruppe 4 (West), wenn der Auftraggeber im „Angebot Lohn- gleitklausel“ nichts anderes angegeben hat. Mehr- oder Minderaufwendungen aufgrund solcher Tarifverträge, die am Tag vor Ablauf der Ange- botsfrist abgeschlossen waren (Unterzeichnung des Tarifvertrages durch die Tarifpartner), werden nicht erstattet; das Gleiche gilt für Betriebsvereinbarungen bei einem tariflosen Zustand.

2 Bei Änderung des maßgebenden Lohns um jeweils 1 Cent/Stunde wird die Vergütung für die nach dem Wirksamwerden der Änderung zu erbringenden Leistungen um den im „Angebot Lohngleit-klausel“ vereinbarten Änderungssatz erhöht oder vermindert. Satz 1 findet auf Nachträge insoweit keine Anwendung, als in deren Preisen Lohnänderungen be- reits berücksichtigt sind. Durch die Änderung der Vergütung sind alle unmittelbaren und mittelbaren Mehr- oder Min- deraufwendungen einschließlich derjenigen, die durch Änderungen der gesetzlichen oder tariflichen Sozialaufwendungen entstehen, abgegolten. Der vereinbarte Änderungssatz gilt unabhängig davon, ob sich Art und Umfang der Leistungen än-dern.

Ist der Auftrag auf ein Nebenangebot erteilt worden, so gelten die im Angebot Lohngleitklausel vor- gesehenen Änderungssätze, wenn nicht aufgrund des Nebenangebots andere Vereinbarungen ge- troffen worden sind.

3 Der Wert der bis zum Tage der Änderung des maßgebenden Lohns erbrachten Leistungen (Leis- tungsstand) ist unverzüglich durch ein gemeinsames Aufmaß oder auf andere geeignete Weise - zumindest mit dem Genauigkeitsgrad einer geprüften Abschlagsrechnung - festzustellen. Dabei sind alle bis zu diesem Zeitpunkt auf der Baustelle oder in Werk- oder sonstigen Betriebsstätten - ggf. auch nur teilweise - erbrachten Leistungen zu berücksichtigen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die Lohnänderung rechtzeitig schriftlich anzuzeigen und alle zur Prüfung des Leistungsstandes erforderlichen Nachweise zu erbringen.

4 Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet. Vermeidbar sind insbesondere Mehrauf- wendungen, die dadurch entstehen, dass der Auftragnehmer Vertragsfristen überschritten oder die Bauausführung nicht angemessen gefördert hat.

5 Von dem nach den Nummern 3 bis 5 ermittelten Mehr- oder Minderbetrag wird nur der über 0,5 v.H. der Abrechnungssumme (Vergütung für die insgesamt erbrachte Leistung) hinausgehende Teilbe- trag erstattet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel). Dabei sind der Mehr- oder Minderbetrag ohne Umsatzsteuer, die Abrechnungssumme ohne die auf- grund von Gleitklauseln zu erstattenden Beträge ohne Umsatzsteuer anzusetzen. Ein Mehr- oder Minderbetrag kann erst geltend gemacht werden, wenn der Bagatell- und Selbstbe- teiligungsbetrag überschritten ist; bis zur Feststellung der Abrechnungssumme wird 0,5 v.H. der Auf- tragssumme zugrunde gelegt.

23

225 (Stoffpreisgleitklausel – Einheitliche Fassung)

VergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel

Für die nachstehend aufgeführten Stoffe, begrenzt auf die in den in Spalte 2 genannten Teilleistungen (OZ) verwendeten Stoffe, werden bei Änderung der Preise die Mehr- oder Minderaufwendungen gemäß der "Stoffpreisgleitklausel" erstattet. Abrechnungszeitpunkt Einbau = Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden. Lieferung = Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden. Verwendung = Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.

StoffeVerwendung bei OZGP-NummerBasiswert 1 [z.B. Euro / t (netto)] nach Nummer 3.1 zum Zeitpunkt: ___________ [MM/JJJJ]Abrechnungs- zeitpunkt, Abrechnungs- einheit (z.B. Verbrauch in ltr/m³), Sonstiges
12345

24

225 (Stoffpreisgleitklausel – Einheitliche Fassung)

Stoffpreisgleitklausel

1 Anwendungsbereich Die Klausel gilt nur für die Stoffe, die im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ genannt sind. Sie gilt insoweit auch für die Abrechnung von Nachträgen. Mehr- oder Minderaufwendungen werden nach den folgenden Regelungen abgerechnet.

2 Allgemeines 2.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber über die Verwendung der Stoffe nach Nummer 1 prüfbare Aufzeichnungen vorzulegen, wenn Mehr- oder Minderaufwendungen abzurechnen sind. Aus den Aufzeichnungen müssen die Menge des Stoffes und der Zeitpunkt des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung hervorgehen.

2.2 Der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen werden nur die Baustoffmengen zugrunde gelegt, für die nach dem Vertrag eine Vergütung zu gewähren ist. Bei vereinbarter Pauschalierung oder Limitierung der Vergütung werden die vereinbarten pauschalierten Baustoffmengen der Ermittlung der Mehr- oder Minderaufwendungen zugrunde gelegt. Vermeidbare Mehraufwendungen werden nicht erstattet; vermeidbar sind insbesondere Mehraufwendungen, die dadurch entstanden sind, dass der Auftragnehmer schuldhaft Vertragsfristen überschritten hat und dadurch die Differenz aus Mehr- und Minderaufwendungen zu Ungunsten des Auftraggebers verschoben wurde. 2.3 Mehr- oder Minderaufwendungen werden erst vergütet, wenn die Bagatellgrenze überschritten ist, d.h. wenn die Aufwendungen mehr als zwei v.H. der Abrechnungssumme der im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Positionen (OZ) betragen. Für die Berechnung des Bagatellbetrages zugrunde zu legen ist die Abrechnungssumme ohne die aufgrund der Gleitklausel zu erstattenden Beträge und ohne Umsatzsteuer.

2.4 An den ermittelten Aufwendungen wird der Auftragnehmer beteiligt, seine Selbstbeteiligung beträgt 10 v.H. der Mehraufwendungen, mindestens aber die Höhe des Bagatellbetrages. Für die Berechnung der Selbstbeteiligung zugrunde zu legen ist der Mehrbetrag ohne Umsatzsteuer. 2.5 Bei Stoffpreissenkungen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ersparten (=Minder-) Aufwendungen von seinem Vergütungsanspruch abzusetzen. Er ist berechtigt, zehn v.H. der ersparten Auf-wendungen, mindestens die Höhe des Betrages der Bagatelle (vgl. Nummer 2.4) einzubehalten. 2.6 Sind sowohl Mehraufwendungen als auch Minderaufwendungen zu erstatten, so werden diese getrennt ermittelt und gegeneinander aufgerechnet; auf die sich ergebende Differenz wird Nummer 2.4 bzw. 2.5 angewendet.

3 Abrechnung

3.1 Der Auftraggeber setzt für die im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ aufgeführten Stoffe fest:

  • einen Basiswert 1 zum Zeitpunkt der Versendung der Vergabeunterlagen (Monat / Jahr) als Nettopreis der der Abrechnung zugrunde liegenden Abrechnungseinheit (z.B. €/t, €/ltr.),
  • die GP-Nummer,
  • für Betriebsstoffe: die Abrechnungseinheit (z.B. Verbrauch in ltr/m³),
  • den Abrechnungszeitpunkt.

3.2 Abrechnungszeitpunkte:

  • Einbau: Stoff ist mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden worden.
  • Lieferung: Stoff ist auf der Baustelle angeliefert worden.
  • Verwendung: Stoff ist unabhängig von den Begrifflichkeiten des BGB bei der Herstellung einer beweglichen Sache, die nicht mit dem Grundstück (Baugrund) fest verbunden ist, so eingesetzt worden, dass er seine bisherige Eigenständigkeit verloren hat oder der Stoff ist bei der Leistungserbringung als Betriebsstoff verbraucht worden.

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225 (Stoffpreisgleitklausel – Einheitliche Fassung)

3.3 Der Basiswert 1 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat der Eröffnung der Angebote und dem Monat des Versandes der Vergabeunterlagen (Zeitpunkt Festlegung Basiswert 1), veröffentlicht in der Fachserie 17, Reihe 2 bzw. auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter „www.destatis.de“ unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 2 fortgeschrieben.

Der Basiswert 1 wird wie folgt auf den Basiswert 2 fortgeschrieben:

Index Abrechnungszeitpunkt Basiswert 2 _____________________________________________ = Basiswert 1 * Index Eröffnung der Angebote

3.4 Der Basiswert 2 wird durch Multiplikation mit dem Quotienten der Preisindizes (Monat / Jahr) der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte (GP) des Statistischen Bundesamtes vom Monat des Einbaus, der Lieferung bzw. der Verwendung und dem Monat der Eröffnung der Angebote, veröffentlicht in der Fachserie 17, Reihe 2 bzw. auf der Homepage des Statistischen Bundesamtes unter „www.destatis.de“ unter der entsprechenden GP-Nummer als Basiswert 3 fortgeschrieben.

Der Basiswert 1 wird wie folgt auf den Basiswert 2 fortgeschrieben:

Index Abrechnungszeitpunkt Basiswert 2 _____________________________________________ = Basiswert 3 * Index Eröffnung der Angebote

3.5 Mehr- oder Minderaufwendungen werden errechnet für jede Position (OZ) im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ aus der Differenz des Basiswertes 3 (Nummer 3.4) und des Basiswertes 2 (Nummer 3.3) multipliziert mit der abzurechnenden Menge.

3.6 Die nach Nummer 3.5 errechneten Mehr- oder Minderaufwendungen werden für jede im „Verzeichnis für Stoffpreisgleitklausel“ angegebene Position (OZ) und der nachgewiesenen Menge (vgl. Nummer 2) unter Berücksichtigung der Selbstbeteiligung gemäß Nummer 2.4 und 2.5 zusätzlich zum Angebotspreis vergütet bzw. von diesem abgezogen.

4 Abrechnung bei Nachunternehmen/anderen Unternehmen

Bei Weitergabe von Vertragsleistungen, die von der Stoffpreisgleitklausel betroffen sind, findet diese in Bezug auf die weitergegebenen Leistungen nur Anwendung, wenn und soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber nachweist, dass die gegenüber dem Auftraggeber gemäß Nummer 3 geltend gemachten Mehraufwendungen entstanden sind. Bei Preissenkungen und damit verbundenen Minderaufwendungen muss ein entsprechender Nachweis nicht geführt werden.

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227 (Gewichtung der Zuschlagskriterien)

BieterVergabenummerDatum
2026/27230.09.2026
Baumaßnahme Umrüstung Leuchtmittel auf LED, Berufsschule. Nr. V4-11KIPKI002. BBS Sporthalle Umrüstung LED Beleuchtung,
Leistung Elektroarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Gewichtung der Zuschlagskriterien

ZuschlagskriterienGewicht- ung %Grundlage PunktebewertungPunkte min./max je Kriterium
1Preis (Wertungssumme einschl. evtl. War- tungskosten)100%Angebot mit der niedrigsten Wertungssum- me Angebote mit dem 2-fachen der niedrigsten Wertungssumme und darüber10 0
2Technischer Wert (Produktangaben: berücksichtigte Positionen siehe Nummer. 2; Ne- benangebote: siehe Formblatt 2260%Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen8 10 6
3Vertragsbedingungen Nebenangebote Formblatt 2260%Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen8 10 6
4Folgekosten Nebenangebote Formblatt 2260%Angebot wie LV Besser als LV Mindestanforderungen8 10 6
5Energieeffizienz0%höchstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienzklas- se niedrigstes Energieeffizienzniveau / Energieeffizienz- klasse10 0
6andere, z.B. emissionsarme Bau- maschinen, Gestaltung0%8 10 6
Summe100%

Hinweise:

1 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Preis: Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkte festgelegt. 10 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wertungssumme. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem zweifachen der niedrigsten Wertungssumme. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.

2 Gewichtung der Zuschlagskriterien, die sich auf Produkte beziehen: Bei der Festlegung der v.H. Sätze für Zuschlagskriterien, die sich auf Positionen mit Produktangaben beziehen, wird nur der ge- schätzte Anteil der nachstehend benannten Positionen im Verhältnis zu allen Positionen mit Produktangaben berücksichtigt. Folgende Positionen wurden bei der Gewichtung berücksichtigt:

3 Gewichtung der Zuschlagskriterien für zugelassene Nebenangebote: Sind nur für Teile der Leistung Nebenangebote zugelassen, wird nur der geschätzte Anteil der im Formblatt Mindestanforderungen an Nebenangebote 226 benannten Positionen gegenüber der Gesamtleistung bei der Festlegung der v.H. Sätze der Gewichtung be- rücksichtigt.

4 Grundlage der Punktebewertung für das Zuschlagskriterium Energieeffizienz: Zwischenwerte werden linear interpoliert mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

5 Ermittlung der Gesamtpunktezahl für jedes Angebot: Für jedes in der Angebotsanforderung benannte Kriterium wird eine Punktezahl durch Multiplikation des v.H. Satzes des Zuschlags- kriteriums mit den im Rahmen der Angebotswertung für das jeweilige Angebot festgelegten Punkten ermittelt (z.B.: Der Mindestbieter erhält 10 Punkte, das Zuschlagskriterium Preis wird mit 70% gewichtet. Die Punktezahl des Mindestbieters beträgt somit 700). Die Gesamtpunktzahl aller Kriterien eines Angebotes entscheidet über die Rangfolge.

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

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Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet

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235 (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen)

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Leistung Elektroarbeiten

Ergänzung des Angebotsschreibens

Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Un- ternehmen bedienen wird

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/wir uns anderer Unternehmen bedienen werde(n).

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen

In Hinsicht auf meine/unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Name des UnternehmensAngabe zu der von diesem Unternehmen überlasse- nen Eignung

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236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)

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Leistung Elektroarbeiten

Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Unternehmens

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Be- werber/Bieter diesem mit den erforderlichen Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für den/die nachfol- gendenLeistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen.

OZ/Leistungsbereich Beschreibung der (Teil)Leistungen

(Ort, Datum, Unterschrift)

Der Bewerber bzw. Bieter nimmt zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leis- tungsfähigkeit meines/unseres Unternehmens in Anspruch. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bewerber/Bieter mit diesem gemeinsam für die Auftragsausführung zu haften.1


(Ort, Datum, Unterschrift)

Anmerkung: Sofern Verpflichtungserklärungen in Kopie oder als Telefax vorgelegt werden, behält sich die Vergabestelle vor, die Originale zu verlangen.


1 Diese Erklärung muss abgegeben werden, wenn sie in den Teilnahmebedingungen gefordert ist.

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241 (Abfall)

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Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen

1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

1.1 Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bie- ter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass

  • die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
  • bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfall- wirtschaftsbehörde vorliegt,
  • die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
  • die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.

1.2 Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass

  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
  • die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirt- schaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungs- gemäßen Abfallentsorgung erteilt,
  • die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
  • die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.

2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen

2.1 Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden (Bemühensklausel).

2.2 Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie der anerkann- ten Regeln der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreis- laufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).

2.3 Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung zuzuführen.

2.4 Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.

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244 (Datenverarbeitung)

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Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen

Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung.

2 Datenaustausch

Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung

Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwi-schen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs-unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

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248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)

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Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten

Alle zu verwendenden Holzprodukte sind nach FSC, PEFC oder gleichwertig zertifiziert oder erfüllen die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln.

Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach FSC und/oder PEFC zertifiziert sind. Als Nachweis werde ich das Produktkettenzertifikat (CoC-Zertifikat) meines Unternehmens vorlegen.

Ich werde Holzprodukte verwenden, die nach

zertifiziert sind.

Der Nachweis der Gleichwertigkeit - d.h. der Übereinstimmung des Zertifikats mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC - ist durch eine Prüfung vom Thünen-Institut in Hamburg (TI) oder dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn (BfN) erbracht.

Als Nachweis werde ich das Zertifikat einschließlich des Prüfergebnisses vorlegen.

Ich werde Holzprodukte verwenden, die die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen und hierüber einen Einzelnachweis vorlegen.

Der Einzelnachweis ist eine von

  1. einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen der Handwerkskammer (Sachge- biete Tischler und Zimmerer) oder der Industrie- und Handelskammer (Sachgebiete Holz und Holzbau) oder
  2. einem akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieter, der hinsichtlich Zertifizierung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung und Produktkette akkreditiert ist, ausgestellte Dokumentation, die belegt, dass das eingesetzte Holz bzw. die Holzprodukte aus FSC- /PEFC-zertifizierten oder gleichwertigen nachhaltigen Beständen stammen und die nachfolgenden Kri- terien erfüllt: • Mengenmäßiger Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (laufende Meter, Fläche, Volumen, etc.) • Zeitlicher Bezug der Bestellung und Lieferung zum Auftrag • Inhaltlicher Bezug des Holzes bzw. der Holzprodukte zum Auftrag (z.B. Art des Holzes bzw. des/der Produkte(s)

Ich werde alle für die Leistung benötigten Holzprodukte/Holzbauteile von einem FSC- oder PEFC- zertifizierten Unternehmen direkt für diesen Auftrag erwerben. Als Nachweis werde ich der Bauüberwachung den Lieferschein mit mindestens folgenden Angaben: Baumaßnahme, FSC- und/oder PEFC-Aussage zu den Holzprodukten/Holzbauteilen, Zertifizierungs- nummer des Verkäufers, Lieferdatum, Art und Menge der Holzprodukte/Holzbauteile vorlegen.

Ich werde bei

• Bauleistungen vor dem Einbau des Holzes bzw. der Holzprodukte • Lieferleistungen bei der Anlieferung des Holzes bzw. der Holzprodukte

den jeweiligen Nachweis im Original vorlegen.

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