20260828_Fremdfirmenhinweise_und_Bestimmungen.pdf

Elektroarbeiten für Starkstromanlagen im Altbau des Deutschen Technikmuseums Berlin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 17:57 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen

(Bitte die im Anhang genannten Formulare beachten und bearbeiten)

Für die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung gelten für alle in der

Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin (SDTB) tätig werdenden Firmen

und deren Mitarbeitende nachfolgende Hinweise und Bestimmungen als

Ergänzung zur Buchsordnung (einsehbar unter:

https://technikmuseum.berlin/besuch/). Fremdfirmen sind verpflichtet ihre

eingesetzten Mitarbeiter über diese Hinweise und Bestimmungen zu

unterrichten.

  1. Allgemeines

Montags ist das Museum für Besuchende geschlossen (mit Ausnahme von

Sonderöffnungszeiten).

Die regulären Arbeitszeiten für Fremdfirmen im SDTB sind:

Mo. – Fr. von 07:00 Uhr bis 17:30 Uhr und am Wochenende nach

Rücksprache. Ein Abweichen von diesen Arbeitszeiten ist nur in

begründeten Ausnahmefällen unter Zustimmung der verantwortlichen

Projektleitung1 möglich. Übersicht der Arbeitsbereiche mit der jeweilig

zuständigen Wache siehe Anlage Übersichtsplan Museumsbereiche mit

Sammelstelle und Parkverbote.

  1. Anmeldung und Zutritt

Alle Firmen müssen sich mit ausreichendem Vorlauf bei der Projektleitung

melden. Die Projektleitung veranlasst die weiteren Schritte (Info an Wache,

Technik etc.).

Das Formular „Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz“ im Anhang

ist entsprechend auszufüllen und vor Beginn der Arbeiten per E-Mail an die

Projektleitung zu senden.

1 Projektleitung = Mitarbeitender der SDTB, der die jeweilige Fremdfirma beauftragt.

Seite 1/11

[Seite 2]

Alle Fremdfirmenmitarbeitende müssen sich arbeitstäglich an der jeweils

zuständigen Wache 1 oder 2 (vgl. Übersichtsplan Museumsbereiche mit

Sammelstelle und Parkverbote) an- und abmelden.

Über die Wache wird ein Fremdfirmenausweis ausgehändigt, der ebenfalls

arbeitstäglich zurück zu geben ist. Dieses Vorgehen dient im

Evakuierungsfall zur Feststellung der Vollzähligkeit an der Sammelstelle.

Der Fremdfirmenausweis muss sichtbar getragen werden.

Ausgehändigte Schlüssel sind arbeitstäglich an die „Hausmeister“ zu

übergeben.

Vor erstmaliger Arbeitsaufnahme werden die Mitarbeitenden der

Fremdfirma durch die Projektleitung vor Ort unterweisen. Die Unterweisung

wird dokumentiert.

  1. Notfall/ Notruf

Bei Unfällen und im Brandfall ist - sofort nach dem Notruf (112) - immer die

Wachstelle 1 (interner Notruf 147) zu informieren.

Dies trifft auch zu, wenn Fremdfirmenmitarbeiternde einen Alarm ausgelöst

haben.

Notrufe zur FeuerwehrHaustelefon112
Handy112
Notrufe zur Wachstelle 1Haustelefon147
Handy030 439 734 147
Erreichbarkeit Wachstelle 1Telefon030 439 734 219
Handy0173 6571 933
ErreichbarkeitTelefon030 439 734 290

Seite 2/11

[Seite 3]

Wachstelle 2 Handy 0173 6571 813

  1. Der Evakuierungsfall

Die einzelnen Gebäudeteile sind mit unterschiedlichen

Sicherungseinrichtungen im Hinblick auf Brand- und

Einbruchsüberwachung ausgestattet. Eine Alarmauslösung kann sowohl

optisch als auch akustisch (Durchsagen, Signalton) angezeigt werden.

Grundsätzlich gilt:

Bei der Wahrnehmung eines Alarms sind die Gebäude unverzüglich über

den nächsten Notausgang zu verlassen und der Sammelplatz ist

aufzusuchen (Parkplatz vor dem Spectrum; siehe Übersichtsplan

Museumsbereiche mit Sammelstelle und Parkverbote). Die Vollzähligkeit der

bzw. das Fehlen von Mitarbeitenden ist an die „Leitung Sammelstelle“ zu

melden. Fremdfirmen bleiben bis zur Entlassung durch die „Leitung

Sammelstelle“ vor Ort.

Bei Kenntnisnahme von externen Ereignissen wie z.B. Androhung von

Gewalttaten oder sonstigen Ereignissen wie Starkregen, Hochwasser,

Unglücke in benachbarten Bahnanlage ist der Wachstelle 1 zu informieren

(interne Notruf -147)

Hinweis zur Schließung des Museumsparks

Die Schließung des Museumsparks durch die Direktion für Besuchende und

Mitarbeitende des Deutschen Technikmuseums aufgrund von Sturm-, Wind-

oder Unwetterwarnungen, Schnee oder Eisglätte betrifft nicht die Fremdfirmen

– sie entscheiden eigenverantwortlich über das weitere Vorgehen.

  1. Befahren, Halten und Parken auf dem SDTB-Gelände

Seite 3/11

[Seite 4]

Grundsätzlich herrscht in den gekennzeichneten Bereichen Parkverbot,

(siehe Übersichtsplan Arbeitsbereiche). Ein Be- und Entladen ist zulässig,

muss jedoch mit der Projektleitung abgesprochen werden. Die Regelungen

zur Parkraumbewirtschaftung bitte dem entsprechenden Dokument

entnehmen.

Generell ist beim Befahren der Besucherbereiche Schrittgeschwindigkeit

einzuhalten und ein Einweiser einzusetzen (beim Fahren und Rangieren!).

Das Befahren der Gleise (Gleiskörper) und des GFK-Belags im Freigelände ist

verboten (da ggf. keine ausreichende Traglast für Fahrzeuge vorhanden ist).

  1. Feuergefährliche Arbeiten und Staub

Alle Gebäudeteile sind flächendeckend mit automatischen Rauchmeldern

ausgestattet. Diese reagieren teilweise auf Wärme, Rauch oder Staub. Um

einer Fehlalarmierung oder einem Brandfall vorzubeugen, sind alle auf dem

Gelände und den Gebäuden der SDTB zu tätigenden feuergefährlichen

Arbeiten wie z. B. Schweißen, Trennen, Flexen etc. sowie alle Staubarbeiten

anzumelden. Die jeweils erforderlichen Brandwachen und die

Nachkontrollen obliegen den ausführenden Firmen.

Formular „Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten“ nach DGUV Regel

100-500, Kap. 2.26 siehe Anhang. Verteilung (3 Exemplare) siehe Formular.

Die Formulare gibt es im Bereich Gebäudemanagement auf Abruf per Mail

(technik@technikmuseum.berlin). bzw. vor Ort bei den Mitarbeitenden des

Gebäudemanagements (Hausmeister).

Zuständigkeiten:

Herr Lefanczyk Bereichsleitung Gebäudemanagement

Herr Masch Teamleitung Gebäudemanagement

Herr Brandwein Verantwortliche Elektrofachkraft

Herr Wernz Baureferent

Hausmeister MA Gebäudemanagement

Die feuergefährlichen Arbeiten gelten nur als genehmigt, wenn einer

Seite 4/11

[Seite 5]

der genannten Mitarbeiter das Formular unterschrieben hat.

Eine Abschaltung von Brandmeldeeinrichtungen kann und darf ebenfalls

nur von den oben genannten Personen vorgenommen werden.

Manipulationen von Brandschutzeinrichtungen (z.B. auch das Verkeilen von

Brandschutztüren) ist strikt untersagt.

6.1 Rauchverbot

Grundsätzlich gilt ein Rauchverbot in allen Bereichen des Deutschen

Technikmuseums (ausgenommen ausgewiesene Raucherzonen).

  1. Arbeits- und Betriebsmittel

Es sind grundsätzlich nur gemäß TRBS 1201 geprüfte und kontrollierte

Arbeitsmittel einzusetzen. Elektrische Betriebsmittel sind nach DGUV

Vorschrift 3 zu prüfen. Ein Prüfnachweis ist auf Verlangen vorzulegen. Die

Energieverteilung und die Auswahl elektrische Betriebsmittel hat nach

DGUV Information 203-006 zu erfolgen. (Beispiele: Keine

„Baumarktkabeltrommel“, Nutzung von Steckdosen nur mit

ortsveränderlicher Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (PRCD nach VDE 0661))

Betriebsmittel (z.B. Leitern, Fahrgerüste, Flurförderzeuge) werden von der

SDTB nicht an Fremdfirmen verliehen.

  1. Wasserentnahme Außenhydranten

Eine Entnahme von Wasser an den Außenhydranten ist nur nach vorheriger

Freigabe durch die unter Punkt 6 genannten Personen gestattet. Die

Außenhydranten sind mit der Trinkwassertrennstation verbunden und

müssen vor der Nutzung freigegeben werden.

Seite 5/11

[Seite 6]

  1. Arbeiten bei laufendem Besucherverkehr

Da es teilweise unvermeidbar ist, dass Arbeiten währen des

Museumsbetriebs durchgeführt werden, sind in Absprache mit dem Bereich

Technik nachfolgende Punkte zu beachten:

• Vermeidung von Lärm oder Reduzierung von Lärm durch

geeignete Arbeitsverfahren oder Lärmschutzmaßnahmen.

• Deutlich sichtbares und weiträumiges Absperren der

Arbeitsbereiche.

• Vermeidung von Staubarbeiten durch geeignete

Arbeitsverfahren und ggf. das Stellen von Staubschutzwänden.

• Stolperstellen im Laufbereich der Besuchenden sind zu

vermeiden, z.B. Leitungsquerungen im Laufbereich sind in

Abstimmung mit dem jeweiligen Projektleitung und dem

Sicherheitsmanagement der SDTB abzusprechen.

Den Museumsbetrieb einschränkende Arbeiten sind nach Möglichkeit am

Montag oder in der Zeit von 07:00 – 09:00 Uhr durchzuführen.

Anlagen • Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz • Erlaubnisschein feuergefährliche Arbeiten • Übersichtsplan Museumsbereiche mit Sammelstelle und Parkverbote

Seite 6/11

[Seite 7]

Arbeitssicherheit bei Bau-, Projekt-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von Fremdfirmen / Externen Stand: 25.04.2023

Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz

Bitte unterstützen Sie die SDTB und die Bau-/Projektleitung, indem Sie die unten aufgeführten Angaben machen und kurzfristig zurücksenden.

Firma: (Stempel)Name: (Aufsichtsführender, Bauleiter vor Ort)
Telefon Fax E-Mail
Arbeitsaufgabe/-ort:Arbeitszeitraum Datum/Uhrzeit:
1.Es wird sichergestellt, dass alle vor Ort beschäftigten Mitarbeitenden gemäß DGUV Vorschrift 1, § 7, über die Gefahren durch die Tätigkeiten, die Maßnahmen der Gefahrenabwehr sowie über den Inhalt der Besuchsordnung SDTB inkl. Erweiterung für Fremdfirmen in verständlicher Form und Sprache unterwiesen sind.
2.Das folgende System zur Arbeitsschutzorganisation kann nachgewiesen werden (Bescheinigung ist beigefügt): AMS BAU OHSAS SCC
3.Versicherung des Unternehmens bei folgender Berufsgenossenschaft:
4.Arbeitsschutztechnische Betreuung des Unternehmens erfolgt durch:
5.Es wird sichergestellt, dass eine der deutschen Sprache kundige, fachlich geeignete Person als Ansprechperson vor Ort zur Verfügung steht.
6.Die Gefährdungsbeurteilung gem. §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz ist für die geplanten Tätigkeiten erstellt worden. Auf Anforderung wird diese dem Auftraggeber, Bau-/Projektleiter oder Koordinator zur Einsicht zur Verfügung gestellt.
7.Besonders gefährliche Arbeiten nach Anlage 2 der Baustellenverordnung werden durchgeführt.janein
Falls ja, sind besondere Sicherungsmaßnahmen mit der Bau- /Projektleitung und/oder dem/der Koordinator:in nach BaustellV zu besprechen.
8.Feuergefährliche Arbeiten und/oder Arbeiten mit Staubentwicklung werden durchgeführt.janein
Falls ja, ist ein Erlaubnisschein erforderlich. Siehe Punkt 6 „Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen SDTB“

Seite 7/11

[Seite 8]

9.Bei Verwendung von Gefahrstoffen liegen vor Arbeitsbeginn die Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen vor. Die Ersatzstoffprüfung wurde durchgeführt. Maßnahmen zur Abwehr von Gefährdungen werden auch mit den anderen unmittelbar am Bau beteiligten Firmen abgesprochen. Die Sicherheitshinweise der Arbeitsgenehmigung bzw. im Erlaubnisschein sind einzuhalten.
10.Es wird durch das Unternehmen folgendes sichergestellt: • Die zum Einsatz kommenden elektrischen Anlagen und Betriebsmittel sind gemäß DGUV Vorschrift 3 §5 und DGUV Information 203-006 regelmäßig gewartet und geprüft. • Alle Arbeitsmittel entsprechen dem Stand der Technik und werden gemäß TRBS 1201 kontrolliert und geprüft. • Alle notwendigen Nachweise (z. B. Betriebsanweisungen, Prüfprotokolle, Aufbau- und Verwendungsanleitung, Beauftragungen, Erlaubnisscheine, …) werden in einer Handakte mitgeführt. • Die erforderliche Anzahl von Erst-Helfenden und Verbandskästen ist vor Ort. • Den Beschäftigten wird geeignete Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung gestellt. • Zur Vermeidung möglicher gegenseitiger Gefährdungen beim gleichzeitigen Tätigwerden von Beschäftigten verschiedener Unternehmen oder selbstständigen Einzelunternehmern an einem Arbeitsplatz wird eine Person, die die Arbeiten aufeinander abstimmt, mit entsprechender Weisungsbefugnis ausgestattet (DGUV Vorschrift 1, § 6). • Der Einsatz von Nachunternehmern ist der SDTB anzuzeigen. Beim Nachunternehmen sind die hier dargestellten Angaben zu Sicherheit und Gesundheitsschutz eigenverantwortlich zu ermitteln und zu dokumentieren. Die in der Besuchsordnung SDTB inkl. Erweiterung festgelegten Sicherheitsbestimmungen und Verhaltensregeln der Standortsicherheit sind dem Nachunternehmer ebenfalls zu vermitteln und zu dokumentieren. • Die „Fremdfirmenhinweise und Bestimmungen“ als Erweiterung der Besuchsordnung wurden dem Unternehmen ausgehändigt und akzeptiert.
11.Bei Zuwiderhandlungen gegen oben genannte Punkte kann durch Mitarbeitende der SDTB oder beauftragte Dritte vom Hausrecht Gebrauch gemacht werden. Manipulationen von Schutzeinrichtungen (z.B. das Verkeilen von Brandschutztüren) sind strikt untersagt.
Ort, Datum Stempel, Unterschrift
Verantwortliche Person FremdfirmaHandy-Nummer
Mitarbeitende der Fremdfirma
16
27
38
49
510

Dieses Formular ist vor Beginn der Arbeiten zurückzusenden an die Projektleitung

Seite 8/11

[Seite 9]

Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und Schleifarbeiten in brandgefährdeten Bereichen

Seite 9/11

[Seite 10]

Seite 10/11

[Seite 11]

Seite 11/11

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung