Landeshauptstadt Düsseldorf ZV5 Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Eignungsleihe Zentrale Vergabestelle 08/2025
Erklärungen zur beabsichtigten Eignungsleihe
(Inanspruchnahme Kapazitäten Dritter zum Nachweis der Leistungsfähigkeit)
Bieter, die selbst nicht sämtliche für das Vergabeverfahren bekanntgemachte Anforderungen an die Eignung erfüllen bzw. über ge- forderte Nachweise verfügen, können im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe, vgl. § 47 VgV, § 6d EU VOB/A). Die Möglichkeit besteht nicht im Hinblick auf die Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB, die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister und in Fällen, in denen die Auftraggeberin dies ausnahmsweise ausge- schlossen hat (Selbstausführungsgebot).
Beabsichtigt ein Bieter, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, hat er diese Absicht in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu erklären und die maßgeblichen Kapazitäten (d.h. die Eignungskriterien/-nachweise, die ihm vom Dritten Unternehmen „geliehen“ werden) zu benennen (Teil 1/Seite 2 dieses Formblatts). Diese Erklärung kann nicht nachgefordert werden; eine nachträgliche Berufung auf eine beabsichtige Eignungsleihe im Vergabeverfahren stellt eine unzulässige Änderung dar und führt zum Ausschluss des Angebots, soweit nicht die vollständige eigene Eignung nachgewiesen wird.
Zudem ist der Nachweis erforderlich, dass dem Bewerber/Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen. Erbracht werden kann der Nachweis insbesondere durch Vorlage der Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers (Teil 2/Seite 3 dieses Formblatts), aber auch andere Mittel der Nachweisführung sind zugelassen, soweit aus diesem hervorgeht, dass tatsächlich ein ungehindertes Zugriffsrecht auf die fremden Ressourcen besteht und die in der hier beigefügten Verpflichtungserklä- rung benannten Erklärungen enthalten sind (insbes. gemeinsame Haftung bei Eignungsleihe über wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb ist deren Vorlage bereits mit dem Teilnahmeantrag erforderlich, um mit Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den erforderlichen Nachweis der Eignung feststellen zu können; ansonsten ist die Verpflich- tungserklärung (oder ein gleichwertiger Nachweis der Verfügbarkeit) erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
Soll über eine Eignungsleihe hinaus ein anderes Unternehmen auch als Unterauftragnehmer/Nachunternehmer zum Einsatz kom- men (wie beispielsweise bei einer Eignungsleihe betreffend Nachweise über die einschlägige berufliche Erfahrung erforderlich), ist zusätzlich die Abgabe der entsprechenden Erklärungen im Formblatt ZV4 erforderlich.
Auch konzernverbundene Unternehmen und sonstige eigenständige juristische Personen sind „andere Unternehmen“ im Sinne der zugrundeliegenden Vorschriften, sodass auch bei diesen die Erklärung über eine beabsichtigte Eignungsleihe erforderlich ist und Nachweise Dritter nicht als eigene berücksichtigt werden können.
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Landeshauptstadt Düsseldorf ZV5 Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen Eignungsleihe Zentrale Vergabestelle 08/2025
Teil 1 (mit dem Teilnahmeantrag/Angebot): Bietererklärung zur Eignungsleihe
Ich/Wir nehmen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe):
| Eignungsverleiher (Firmenname, Sitz) | Zur Verfügung zu stellende Kapazitäten (geliehener Nachweis | ||
|---|---|---|---|
| der Eignung/Leistungsfähigkeit) |
(bitte ggf. weitere Zeilen ergänzen)
Den/die Eignungsnachweis(e) des Eignungsverleihers zur Vervollständigung der eigenen unter- nehmensbezogenen Unterlagen des Bieters/Bewerbers zur Prüfung der Leistungsfähigkeit wird/werden zusammen mit dieser Erklärung eingereicht, soweit im Verfahren nicht dessen/deren Vorlage auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers geregelt ist.
Diese Erklärung erfolgt in Kenntnis, dass für eine wirksame Eignungsleihe der Nachweis, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, erforderlich ist. Hierzu habe(n) ich/wir die unterschriebene Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers oder einen gleichwertigen Nach- weis der Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel mit Abgabe unseres Teilnahmeantrags bzw. in Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vor Zuschlagserteilung vorzu- legen. Erfüllt der Eignungsleiher das entsprechende Kriterium nicht oder liegen Gründe für dessen Ausschluss vor, wird bzw. kann die Auftraggeberin die Ersetzung des Eignungsleihers unter Setzung einer Frist verlangen.1
[ ] Die Eignungsleihe betrifft (u.a.) die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die über Referenzen nachzuweisende einschlägige berufliche Er- fahrung). Mir/Uns ist bewusst, dass die Leistungen, für die diese Kapazitäten anderer Unternehmen benötigt werden, nur in Anspruch genommen werden können, wenn jene Unternehmen diese Leis- tungen erbringen (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV, § 6d EU Abs. 1 S. 3 VOB/A). Die daher insoweit ebenfalls erforderliche Erklärung über deren Einsatz als Unterauftragnehmer/Nachunternehmer (Formblatt ZV4) fügen wir dem Angebot bei.
[ ] Die Eignungsleihe betrifft (u.a.) die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Wir nehmen zur Kenntnis, dass die Auftraggeberin die gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bie- ters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und erklären uns mit dieser gesamtschuldnerischen Haftung einverstan- den. Umfasst die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers nicht die gemeinsame Haftung, ist die Eignung nicht nachgewiesen.
Mit der elektronischen Abgabe des Angebotes erkennt der Bewerber/Bieter die Inhalte an und erklärt die Voraussetzungen für erfüllt.
Ein Ausdruck der Anlage, sowie Unterschrift und Stempel des Bewerbers/Bieters sind nicht erfor- derlich.
1 Bei Nichterfüllen des Eignungskriteriums durch den Eignungsleiher und dem Vorliegen zwingender Ausschlussgründe gem. § 123 GWB ist die Ersetzung zwingend, bei fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB liegt die Forderung der Ersetzung im Ermes- sen der Auftraggeberin.
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Teil 2 (mit dem Teilnahmeantrag/auf gesondertes Verlangen):
Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers
Name des Bewerbers/Bieters, dem erforderliche Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden sollen:
Name, gesetzlicher Vertreter, Kontaktdaten des sich verpflichtenden Eignungsverleihers:
[ ] Ich/Wir stellen im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle und/oder die techni- sche und berufliche Leistungsfähigkeit dem Bewerber/Bieter die Kapazitäten meines/unseres Unternehmens zur Verfügung:
Zur Verfügung zu stellende Kapazitäten (geliehener Nachweis der Eignung/Leistungsfähigkeit)
(bitte ggf. weitere Zeilen ergänzen)
[ ] Die Eignungsleihe betrifft (u.a.) die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (z.B. Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die über Referenzen nachzuweisende einschlägige berufliche Er- fahrung). Mir/Uns ist bewusst, dass die Leistungen, für die diese Kapazitäten meines/unseres Unternehmens benötigt werden, seitens des Bewerbers/Bieters nur in Anspruch genommen wer- den können, wenn mein/unser Unternehmen diese Leistungen erbringt (§ 47 Abs. 1 S. 3 VgV, § 6d EU Abs. 1 S. 3 VOB/A) und verpflichte(n) mich/uns, diese Leistungen durch mein/unser Unterneh- men zu erbringen.
[ ] Die Eignungsleihe betrifft (u.a.) die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Wir erklären die gemeinsame Haftung mit dem Bewerber/Bieter für die Auftragsausführung ent- sprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Umfasst die Verpflichtungserklärung des Eignungsleihers oder der gleichwertige Nachweis über die Verfügbarkeit der erforderlichen Mittel nicht die gemeinsame Haftung, ist die Eignung des Bewerbers/Bieters nicht nachgewiesen.
Ich/Wir erklären, dass mir/uns der Bewerber/Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügte Eigenerklärung zu Ausschlussgründen zur Verfügung gestellt hat, wir diese zur Kenntnis genommen haben und kein Aus- schlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB zu Lasten meiner Person bzw. meines/unseres Unternehmens besteht.
(Ort, Datum, Unterschrift, Firmenstempel)
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