Standards im Hochbau
Allgemeine bauliche Standards
Hochbau
Stand November 2024
Standards im Hochbau – Hochbau
Inhalt
1 EINLEITUNG ................................................................................................. 3
1.1 ALLGEMEINES ............................................................................................3
1.1.1 Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben ....................................................................... 3
1.1.2 Gesetzliche und allgemeine Vorgaben ................................................... 3
2 STANDARDS IM HOCHBAU ............................................................................. 4
2.1 ÜBERSICHTSMATRIX ...................................................................................4
2.2 AUSSENWÄNDE ..........................................................................................5
2.2.1 Fassaden ..........................................................................................5
2.2.2 Fenster und Fenstertüren .................................................................... 7
2.2.3 Außenfensterbänke ............................................................................ 7
2.2.4 Außentüren .......................................................................................7
2.2.5 Sonnenschutz und Rollladen ............................................................. 8
2.2.6 Außenwandabdichtungen .................................................................... 8
2.2.7 Insektenschutz .....................................................................................8
2.3 INNENWÄNDE ............................................................................................9
2.3.1 Innenwandkonstruktionen ................................................................... 9
2.3.2 Beschichtungen .................................................................................9
2.3.3 Wandfliesen / Wandbekleidungen in Nassräumen ................................... 9
2.3.4 Innentüren ........................................................................................9
2.3.5 Innentürbeschläge ............................................................................. 9
2.3.6 Schließanlagen ................................................................................ 10
2.3.7 WC-Trennwandanlagen ..................................................................... 10
2.3.8 Beschilderungen .............................................................................. 10
2.4 DECKENBELÄGE (Fußböden) ...................................................................... 10
2.4.1 Estrich ............................................................................................ 10
2.4.2 Sauberlaufzonen .............................................................................. 11
2.4.3 Werksteinbeläge .............................................................................. 11
2.4.4 Bodenfliesen ................................................................................... 11
2.4.5 Industriebeschichtungen ................................................................... 11
2.4.6 Textile Beläge .................................................................................. 11
2.4.7 Parkett ........................................................................................... 12
2.5 DECKENBEKLEIDUNGEN ............................................................................ 12
2.5.1 Abhangdecken ................................................................................. 12
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Standards im Hochbau – Hochbau
2.6 DÄCHER .................................................................................................. 12
2.6.1 Flachdächer .................................................................................... 12
2.6.2 Geneigte Dächer ........................................................................... 13
2.6.3 Gründächer und Photovoltaik ............................................................. 13
2.6.4 Dachentwässerung ........................................................................... 13
2.7 TREPPEN ................................................................................................. 13
2.7.1 Treppenkonstruktionen ..................................................................... 14
2.7.2 Handläufe ....................................................................................... 14
2.7.3 Außentreppen .................................................................................. 14
2.8 KÜCHEN .................................................................................................. 14
2.8.1 Grundlagen ..................................................................................... 14
2.8.2 Kühlen/Lagern ................................................................................. 14
2.8.3 Fest eingebautes Mobiliar als Gebäudebestandteil ................................. 14
2.8.4 Arbeitsplatten .................................................................................. 15
2.9 AUSSENANLAGEN ..................................................................................... 15
2.9.1 Pflasterarbeiten ............................................................................... 15
2.9.2 Zaunanlagen ................................................................................... 15
2.9.3 Mülllagerung ................................................................................... 16
2.10 BAUSTELLENSCHILDER ..................................................................... 17
3 IMPRESSUM ............................................................................................... 18
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Standards im Hochbau – Hochbau
1 EINLEITUNG
1.1 ALLGEMEINES
1.1.1 Standards für Gebäude der Bauherrenämter mit Gebäudemanagementaufgaben
Die Standards gelten für die Bauvorhaben der Fachämter mit Gebäudemanagementaufgaben (Bauherrenämter) der Landeshauptstadt Düsseldorf. Sie sind bei allen Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie bei Bauunterhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen anzuwenden.
Neben den „Allgemeinen baulichen Standards“ für den Hochbau und den technischen Gewerken gelten entsprechend der Art des Bauvorhabens die „Nutzungsspezifischen Standards“. Der modulare Aufbau ist im Standard „Allgemeine Standards - Übersicht und Grundsätze“ unter Punkt 2.1 Struktur veranschaulicht.
In die Planungen zur baulichen Barrierefreiheit öffentlich zugänglicher Bereiche wird auf der Grundlage verwaltungsweit geltender Regelungen die örtliche Interessenvertretung für die Belange von Menschen mit Behinderung einbezogen. Über den Fachbereich Behindertenkoordination des Amtes für Soziales wird in konkreten Bauvorhaben das Gremium Runder Tisch Bauen RTB beteiligt. Die Beteiligung hat so rechtzeitig zu erfolgen, dass die Ergebnisse der Beratung des RTBs bei der Planung noch berücksichtigt werden können.
Weiterhin soll vor Planungsbeginn eine Abstimmung zwischen dem Gebäudemanagement der jeweiligen Bauherrenämter und den Nutzenden erfolgen.
Abweichungen von den Standards der Bauherrenämter sind im Einzelfall nur dann möglich, wenn die Baumaßnahme oder das Projekt dies aus nachvollziehbaren, maßnahmen- und/oder projektimmanenten Gründen erfordert. Abweichungen sind sowohl mit Nutzenden, als auch der Bau- und Projektleitung abzustimmen und schriftlich im Bau- oder Projektprotokoll zu dokumentieren.“
1.1.2 Gesetzliche und allgemeine Vorgaben
Die hier beschriebenen Qualitätsstandards gelten zusätzlich zu den Gesetzeswerken, gültigen Verordnungen und Richtlinien sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
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2 STANDARDS IM HOCHBAU
2.1 ÜBERSICHTSMATRIX
Die folgende Übersichtsmatrix beschreibt die Standard-Materialauswahl der Bauteile Boden, Wand, Decke und Innentüren bezogen auf die Nutzungsart des Raumes.
| Boden | Wand | Innentür | Decke | |||||||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| nietskreW | neseilF | mueloniL/kuhcstuaK | galebnedoB relitxeT | ttekraP | krewreuamthciS | legeipS-.seilF/neseilF | hcirtsnA/ztuP | resafuaR | thöhre ztuhcsllahcS | rütztuhcsllahcS | rutinragleshceW | hcirtsnA/hoR | hcirtsnA/ztuP | ekcedkitsukA | ||||||||||||||||
| Nutzung | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | X | x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||
| Eingangsflur/Foyer | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||||
| Etagenflur | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||||
| Innentreppe / Treppenraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | |||||||||||||||||||||||||||||
| WC | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Duschen | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||
| Umkleiden | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||||
| Teeküche | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||
| Büro | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||
| Besprechungsraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | |||||||||||||||||||||||||||
| IT-Raum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | ||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufzug | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||
| Technikraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||
| Werkraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Putzmittelraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Abstellraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||
| Archiv/Lager | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Kopierraum | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | X | x | x | |||||||||||||||||||||||||||
| Wohnräume | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| Küche in Wohnungen | ||||||||||||||||||||||||||||||
| x | x | x | ||||||||||||||||||||||||||||
| WC in Wohnung |
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Für den Schulbau gilt die Übersichtsmatrix unter Punkt 2.1. der Nutzungsspezifischen baulichen Standards für Schulen
2.2 AUSSENWÄNDE
2.2.1 Fassaden Allgemein Beim Bauentwurf einer Fassade sind zunächst der städtebauliche Kontext, die Bau- aufgabe oder der historische Wert eines zu sanierenden Gebäudes zu berücksichtigen. Weitere Kriterien zur Auswahl des Fassadenmaterials sind Kosten, Wirtschaftlichkeit, Umweltverträglichkeit, energetische Qualität und Nachhaltigkeit.
Es erfolgt keine Festlegung auf eine Standardfassade. Die nachstehende Matrix dient als Entscheidungsgrundlage bei der Auswahl des Fassadenmaterials. Hier sind die für die Bauaufgaben des Gebäudemanagements gebräuchlichsten Arten aufgeführt. Besondere Bekleidungen – wie z. B. Naturstein, Fliesen, Bauglas oder Holz – können in begründeten Fällen auch zur Ausführung kommen.
Liegt die Priorität im Einzelfall auf einer kurzen Bauzeit, kann auch die Verwendung von Fertigteilen erwogen werden.
Der Einsatz von Graffitischutz, Fassadenbegrünung und Hydrophobierung muss im Einzelfall entschieden werden, da er von der speziellen Situation abhängt.
Zur Unfallverhütung sollten Fassaden bis zu einer Höhe von 2,00 m möglichst glatte Oberflächen erhalten.
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| Qualität | Wirtschaftlichkeit | |||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Material | Material | Mittlere Lebenser- wartung (a) | Mittlere | Folgekosten (Wartung, R einigung) | Folgekosten (Wartung, | Verhältnis | Eignung | |||||||
| Lebenser- | R einigung) | Dauerhaftigkeit, | Neubau/ | |||||||||||
| wartung (a) | Baukosten, | Sanierung | ||||||||||||
| Folgekosten | ||||||||||||||
| Ziegel, Klinker | 90 | gering | gut | Neubau | ||||||||||
| Vorhangfassade | 55 | 55 | mittel | mittel | mittel | mittel | Neubau/ | |||||||
| Faserzement | Sanierung | |||||||||||||
| Vorhangfassade Holz | Vorhangfassade Holz | 45 | mittel | mittel | Neubau/ | |||||||||
| Sanierung | ||||||||||||||
| Vorhangfassade Metall | 45 | mittel | mittel | Neubau/ | ||||||||||
| Sanierung | ||||||||||||||
| Vorhangfassade Keramische | 80 | mittel | mittel | Neubau/ | ||||||||||
| Platte | Sanierung | |||||||||||||
| Unterkonstruktion Holz | 35 | |||||||||||||
| Unterkonstruktion | 60 | 60 | ||||||||||||
| Aluminium | ||||||||||||||
| Pfosten-Riegel-Konstruktion | Pfosten-Riegel-Konstruktion | 25 (Glas) | hoch | mittel | Neubau | |||||||||
| 20 (Dicht- | ||||||||||||||
| profile) | ||||||||||||||
| WDVS | 30 | 30 | hoch | mittel | Neubau/ Sanierung | |||||||||
| (MF-Dämmung, Sockel | ||||||||||||||
| Panzergewebe bis 2,00 m) | ||||||||||||||
| Außenanstrich (Kunststoff- | 20 | |||||||||||||
| dispersionsfarbe) auf WDVS |
Ziegelfassaden Der Grenzwert für Dämmstärken bei Ziegelfassaden ist einzuhalten. Bei größeren Dämmstärken erhöhen sich die statischen Anforderungen für Maueranker und Abfangungen unwirtschaftlich und zudem entstehen durch größere Querschnitte der Befestigungsmittel verstärkt Wärmebrücken.
Faserzementfassaden Die Fassadenplatten werden sichtbar befestigt. Bei Faserzementfassaden sind, wo erforderlich, Platten mit einem werkseitigen Graffitischutz zu verwenden. Innerhalb einer zusammenhängenden Fassadenebene sollte kein Wechsel zu Platten ohne Schutzbeschichtung erfolgen, um optisch gleichmäßige Flächen zu erhalten.
Im Sockelbereich sind stärkere Platten ballwurfsicher nach DIN 18032, Teil 3, anzubrin- gen. Im greifbaren Bereich sind sämtliche Fugen mit der Unterkonstruktion zu hinter- legen. Fugen mit Be- und Entlüftungsöffnungen erhalten Lüftungsgitter.
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2.2.2 Fenster und Fenstertüren Standard sind Holzfenster (z. B. in Lochfassaden oder aus denkmalpflegerischen Gründen) und Fenster aus Aluminium. Zudem ist die Kombination Holz/Aluminium möglich; vor der Ausführung ist jedoch die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen. Stahlfenster sind nur dort einzusetzen, wo aus statischen Gründen Alternativen ausgeschlossen sind. Gemäß der Geschäftsanweisung zur Beschaffung von umweltfreundlichen Baustoffen (GA BuB), können Fensterprofile aus schwermetallfreien Hart-PVC verwendet werden. Es sind Profile auszuwählen, die einen Anteil an PVC-Recyclat enthalten und deren Hersteller sich aktiv am Recycling von Alt-PVC-Fenstern beteiligen. Grundsätzlich nicht beschafft werden Produkte oder Materialien, die Holz aus Primärwäldern (beispielsweise Tropenholz, Holz aus subtropischen und borealen Urwäldern) ohne FSC-Siegel beinhalten. Auch FSC-gesiegeltes Holz aus Primärwäldern darf nur dann verwendet werden, wenn die Verwendung anderer Materialien mit erheblichen technischen oder ökologischen Nachteilen verbunden wäre.
Die Verwendung folgender Holzarten mit Dickschichtlasur ist möglich: • Lärche (Standard) • Kiefer • Eiche
Weitere Mindestanforderungen an Fenster/Fenstertüren: • Schlagregendichtheit: mind. Beanspruchungsgruppe B3 • Grundlage zur Definition des Schalldämmmaßes ist die aktuelle Verkehrslärmkarte des Umweltamtes • Anschlussfugen zum Baukörper sind mit Mineralfaserdämmstoffen vollständig auszufüllen • Zur Einbruchhemmung erhalten Fenster im Erdgeschoss oder in gut zugänglichen Bereichen mind. die Widerstandsklasse RC2 • Auf Kippflügel ist zur Vermeidung von Energieverlusten durch falsches Lüften zu verzichten. Ausnahmen gelten für Fenster, die bedarfsabhängig gesteuert, motorisch betrieben werden. • Oberlichter sollten zum Putzen geöffnet werden können. Ausnahmen gelten für Fassaden, die ohnehin von außen gereinigt werden
2.2.3 Außenfensterbänke Außenfensterbänke sind in Aluminium, antidröhn-beschichtet und mit Endkappen (zur Verhinderung, dass Wasser in die seitlichen Anschlüsse sickert) auszuführen. In zugänglichen Bereichen werden die Kanten abgerundet.
2.2.4 Außentüren Außentüren in Rettungswegen sind in der Regel mit Drückern gem. EN 179 auszustatten. Horizontale Betätigungsstangen gem. EN 1125 sind nur bei besonderen Anforderungen wie z. B. in Versammlungsstätten zu verwenden.
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Rettungswegtüren mit Panikbeschlägen außerhalb der üblichen Haupterschließungswege sind mit Fluchtwächtern auszustatten.
Eingangs- und Windfangtüren sind in einer stabilen Konstruktion (Metallrahmentüren) auszuführen und erhalten Obentürschließer.
Türstopper sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten entsprechend anzubringen. Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden. Außentüren sind ohne Feststeller auszuführen, um eine dauerhafte Offenhaltung zu vermeiden.
2.2.5 Sonnenschutz und Rollladen Der Sonnenschutz ist außen anzubringen und muss gegen Verschmutzungen unempfindlich sein.
Bewährt haben sich folgende bewegliche Systeme: • Aluminium-Außenjalousien • Markisen • Markisoletten • Rollläden
Vorrangig empfohlen werden motorisch betriebene Außenjalousien, Lamellenbreite mind. 80 mm, mit Schienenführung und Tageslichtlenkung. Es sollten die Anlagen mehrerer Fenster ( i.d. R. raumweise ) zu Gruppen mit jeweils einer Motor- bzw. Steuerungseinheit zusammengefasst werden. Im Brandfall müssen zu verdunkelte Rettungswege separat zu öffnen sein.
Sonnenschutzsysteme sind zum sommerlichen Wärmeschutz mit einer zentralen Steuerung auszustatten. Eine raumweise Regelung, zum Beispiel zur Verdunkelung bei Beamervorführungen oder in Ruheräumen, sollte möglich sein.
Bis auf Rollläden sind alle Systeme mit zentralen Windwächtern auszustatten, die die raumbezogenen Einstellungen übersteuern.
Rollläden in von außen zugänglichen Bereichen sind mit einem Hochschiebeschutz oder - abhängig vom Sicherheitsstandard - mit einem zusätzlichen Einbruchschutz zu versehen. Im Bereich von Rettungswegen sind Notraffungen vorzusehen.
2.2.6 Außenwandabdichtungen Außenwandabdichtungen sind auf den Standort abzustimmen und können von daher nicht standardisiert werden.
2.2.7 Insektenschutz Bei der Planung von Fassaden ist der Vogel- und Insektenschutz zu prüfen.
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2.3 INNENWÄNDE
2.3.1 Innenwandkonstruktionen Zur Verbesserung des Schallschutzes in Verwaltungsbereichen sind Trennwände (bei Neubau auf jeden Fall, im Bestand Einzelfallentscheidung mit Projektleitung) innerhalb einer Nutzungseinheit bis unter die tragende Decke herzustellen. Bei hoher Beanspruchtung wird empfohlen Trockenbaukonstruktionen beidseitig doppelt beplankt auszuführen. Estricheinschnitte nur bei besonderen Anforderungen/Einzelfallentscheidung an den Schallschutz.
2.3.2 Beschichtungen Übergreifend gilt für Innenbeschichtungen Folgendes: • In gefliesten Bereichen ist Gipsputz als Untergrund nicht zulässig • Mindeststandards sind scheuerbeständige Dispersionsbeschichtungen, Standard sind weiß-matte Oberflächen • Oberflächen in Fluren und Treppenhäusern sollten mindestens einen Strukturanstrich oder eine Latexbeschichtung erhalten • Bei absperrenden Innenanstrichen ist die bauphysikalische Eignung zu klären • Raumkanten im Bereich von Putzflächen erhalten Putzschienen aus Metall
2.3.3 Wandfliesen / Wandbekleidungen in Nassräumen Der Umfang der zu bekleidenden Wandflächen sollte auf die tatsächlichen Mindestanforderungen reduziert werden. Weiterhin gilt Folgendes: • Fliesenfugen i.d.R. in Zementgrau • Wandaussenkanten erhalten Eckschienen aus Edelstahl
2.3.4 Innentüren Standard für Innentüren sind i.d.R. Stahlumfassungszargen mit einer Rohbauhöhe von 213,5 cm. • Holzröhrenspankern-Türblatt • Türstopper aus Edelstahl • Bänder in Objektqualität, 3-dimensional verstellbar
2.3.5 Innentürbeschläge Innentüren erhalten ein Schloss, mind. Klasse 3 nach DIN 18251, vorgerichtet für Profilzylinder. Aufgrund der höheren Belastung ist in stark frequentierten Bereichen die Klasse 4 zu verwenden.
Drücker sind in Edelstahl und mit Kugellagertechnik und Federautomatik auszuführen. Zur Verhinderung von Unfällen müssen Drücker verwendet werden, die am Ende zur Tür hingebogen sind (Rückführung) und der Qualität von Objektgarnituren entsprechen.
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WC-Türen erhalten WC-Beschläge mit Notentriegelung. WC-Beschlag: • Innen mit Zug-Drehknopf • Außen mit Frei-Besetzt-Anzeige, Notentriegelung (Sechskant) und Festknopf • 3 Steigebänder für selbstschließende Türen bzw. Offenhaltung • Öffnungswinkel ca. 180° • Material Edelstahl EDV-Räume und sonstige „Werträume“ erhalten Wechselbeschläge mit einem festen Knauf außenseitig.
2.3.6 Schließanlagen Unterschieden wird in mechanische und elektronische Schließanlagen. Ein Standard zur Verwendung elektronischer Schließanlagen liegt im Entwurf vor.
2.3.7 WC-Trennwandanlagen • Wasser- und kratzfeste HPL-Schichtstoffplatten, mind. 13 mm stark • 2,00 m Standardhöhe • 15 cm Zwischenraum von Unterkante Trennwand bis Boden • Beschläge, Bänder, Stützfüße und Profile in Edelstahl
2.3.8 Beschilderungen Übersichten, Etagenschilder und Raumbeschilderung sind gemäß den Vorgaben des städtischen Corporate Designs auszuführen.
2.4 DECKENBELÄGE (Fußböden)
Um die Materialvielfalt zu begrenzen, können kleinflächige Böden für die jeweilige Nutzungsart in der gleichen Qualität wie in den angrenzenden Haupträumen ausgeführt werden. Eine Entscheidung hierzu ist auf Basis der Nutzungsart (Beanspruchung des Bodens) und anhand der Übersichtsmatrix 2.1 herbeizuführen. Bei der Auswahl der Rutschhemmklassen sind die Anforderungen der ASR 1.5/ 1,2(Fussböden), der ASR Richtlinie der Gemeindeunfall Versicherung GUV-R 181 sowie der aktuellen Normen zu beachten.
2.4.1 Estrich Standardmäßig ist Zementstrich zu verwenden. Wenn z. B. zur Reduzierung der Estrichdicke Calciumsulfatestriche eingebaut werden sollen, ist die Eignung besonders zu prüfen, da Calciumsulfatestriche wasserlöslich sind Der Einbau von Calciumsulfatestrichen in Feuchträumen oder auch feuchtegefährdeten Bereichen wie Untergeschossen ist nicht zugelassen.
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2.4.2 Sauberlaufzonen • Grobschmutzmatte im Außenbereich vor dem Haupteingang, möglichst überdacht, sowie eine Feinschmutzmatte vollflächig im Windfang • Eingelassene Eingangsmatte mit Einbaurahmen, Größe mind. 3,00 m x 1,50 • Aufrollbare und strapazierfähige Systeme • Trägerprofil aus Aluminium mit unterseitiger Trittschalldämmung • Witterungsbeständig • Einzelteile austauschbar • Rutschsicherheit R11 • Barrierefrei und ebenerdig ausgebildet • Auslegung gem. der zu erwartenden täglichen Begehungen
2.4.3 Werksteinbeläge • Verlegung im Dickbett im Bereich von Podesten • Verlegung im Dünnbett bei sonstigen Flächen • Materialstärken: • Flurflächen 2,4 cm • Treppenpodeste 2,0 cm • Treppenstufen 4,0 cm • Plattengrößen: • 30 cm x 30 cm • 30 cm x 60 cm • Rutschsicherheitsklasse mindestens R 9 für Treppen und Podeste • Oberflächenbehandlung durch Fluatieren mit Härtefluat
2.4.4 Bodenfliesen • Fugen in der Regel zementgrau, Epoxitharzfugen bei erhöhter Beantspruchung • Fugenbreite in WC-Anlagen möglichst gering wählen (Hygiene) • Säurefeste Fugenimprägnierung in WC-Bereichen • Rutschfestigkeits-Klasse R10 bis R13 • Abriebgruppe IV • Material Sockelleiste wie Bodenfliese
2.4.5 Industriebeschichtungen • Fugenlose Bodenbeläge (z.B. Epoxidharzbeschichtete Estriche, Gussasphalt, etc.), • Säurefeste Fugenimprägnierung in WC-Bereichen • Rutschfestigkeits-Klasse R10 bis R13 • Sockel als Kehlsockel im Material des Bodenbelages
2.4.6 Textile Beläge Verwendung robuster textiler Beläge als Bahnenware mit Oberseitengestaltung aus Velours mit folgenden Kriterien:
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• Flächengewicht mind. 2.000 g/m² • Beanspruchungsbereich 33 • Komfortklasse LC 4
In Büroräumen sind textile Beläge stuhlrollengeeignet sowie antistatisch und ableitfähig auszuführen. Empfohlen werden grau/anthrazit-melierte Oberflächen.
Ggf. Alternative Nadelvlies einfügen
2.4.7 Parkett • Hochkantlamellenparkett, 20–25 mm • Material: Eichenholz (robust, geringe Wasseraufnahme/Verformung) • Gütegruppe Rustikal (unempfindlich)
2.5 DECKENBEKLEIDUNGEN
2.5.1 Abhangdecken Absorptionsflächen sind gleichmäßig im Raum zu verteilen und nicht durch Möbel etc. zu verstellen.
Zur besseren Revisionierbarkeit von Abhangdecken sind quadratische Rastersysteme (Raster bis max. 62,5 cm x 62,5 cm) mit Einlegeplatten die den aktuellen raumakustischen Anforderungen entsprechen, Standard. In Feuchträumen können Metallrasterdecken zur Ausführung kommen. In Hygienebereichen sind besondere Platten zu verwenden.
Deckensegel sollten aus Gründen der höheren Anschaffungs- und Reinigungsosten nicht vorgesehen werden. Akustikputz ist nur in Sonderfällen zu verwenden.
2.6 DÄCHER
Die Wahl der Dachform kann und soll nicht allgemein festgelegt werden. Je nach Standort oder Bauaufgabe (Bebauungsplan) können sowohl Flachdächer als auch geneigte Dachformen die richtige Lösung darstellen. Aus bautechnischer Sicht sind beide Lösungen gleich zu bewerten.
2.6.1 Flachdächer Flachdächer können als Folien- oder Bitumendächer ausgeführt werden. Die Durchführung einer Dachbegrünung und/oder die Errichtung von Photovoltaikanlagen ist grundsätzlich vorzusehen und in die Planungen einzubeziehen (siehe 2.6.3).
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Weitere Planungsgrundlagen siehe - Standard Energieeffizientes Planen und Bauen -.
Sanierung von Flachdächern: Bei der Sanierung von Flachdächern ist immer (auch bei durchfeuchteter Dämmung) zu prüfen, ob die vorhandene Abdichtung inkl. alter Wärmedämmung unter der neu aufzubringenden Wärmedämmung und Abdichtung verbleiben kann. Bei der neuen Abdichtung sind dann spezielle diffusionsoffene Abdichtungsbahnen auf polymerer Folienbasis zu verwenden, die eine nachträgliche Austrocknung der schadhaften Flächen ermöglichen.
Kosten/Nutzen Diese kostensparende Sanierungsart ist bauphysikalisch auf Eignung zu berechnen. Hierfür können auf Grundlage der im Bestand gemessenen Feuchtigkeit folgende Verfahren herangezogen werden: • Stationäre Berechnungen nach dem Glaser-Verfahren (bei einfachen Betondächern) • Instationäre feuchte- und wärmegekoppelte Simulationen (bei allen anderen Dächern); ggf. zusätzlich unter Berücksichtigung der Gebäudekennwerte.
2.6.2 Geneigte Dächer Geneigte Dächer mit einem Gefälle über 45° oder mit Photovoltaikanlagen sind mit einem Schneefangsystem auszustatten.
2.6.3 Gründächer und Photovoltaik Bei allen städtischen Neubauten sowie bei Sanierungen, die die Pflicht zur Einhaltung des GEG auslösen, ist der Bau von Photovoltaik-Anlagen verpflichtend. Eine Abweichung muss im Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss (AuF) begründet und beschlossen werden. Die Begrünung von Dachflächen soll die Regel sein und der Verzicht eine Ausnahme darstellen. Eine Entscheidung gegen die Dachbegrünung ist im Informationsblatt zur Vorlage AuF zu begründen. Die Vorrüstung für Photovoltaik ist grundsätzlich einzuplanen und vorab das Energiemanagement zu informieren.
Der Hochbaustandard – Energieeffizientes Planen und Bauen ist bei der Bearbeitung dieser Themenfelder grundsätzlich hinzuzuziehen.
2.6.4 Dachentwässerung Dachentwässerungen sind grundsätzlich außerhalb des Gebäudes und auch außerhalb der Fassade zu führen. Notentwässerungen sind immer einzuplanen.
2.7 TREPPEN
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2.7.1 Treppenkonstruktionen • Es sind Setzstufen vorzusehen • Stufenunterschneidungen sind zu vermeiden • Stufenvorderkanten sind mit rutschhemmenden Sicherheitsmarkierungen kontrastreich auszubilden
2.7.2 Handläufe Handläufe sind in Schulen und Kindergärten gem. GUV-I 561 an beiden Seiten der Treppenläufe anzubringen und durchlaufend auszuführen.
2.7.3 Außentreppen Bei Außentreppenkonstruktionen aus Stahl sind Trittstufen und Podeste aus allseitig rutschhemmenden Sicherheitsgitterrosten (in 2 Richtungen geriffelt) auszuführen.
2.8 KÜCHEN
2.8.1 Grundlagen In Koch- und Aufbereitungsküchen sind die Bereiche für das Spülen von Geschirr (schwarz) und Herrichten von Speisen (weiß) durch Einbauten oder räumliche Anordnung zu trennen. Diese Anforderung wird erfüllt, wenn z. B. in einer Küche in L- Form auf einer Seite der Zubereitungs- und Kochbereich liegt und auf der anderen Seite der Spülbereich angeordnet ist.
Es sollte mindestens ein großes Spülbecken im Schmutzwasserbereich und ein Spülbe- cken in der Vorbereitungszeile neben dem Kochbereich eingeplant werden. Für den Schmutzwasserbereich kann ein Edelstahlschrank (evtl. mit Edelstahlarbeitsplatte für diesen Bereich) gewählt werden. Müllbehälter in Möbeln sind so einzuplanen, dass die erforderliche Reinigung ohne zu große Wasserbelastung der Elemente möglich ist.
Die Planungen sind mit dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz abzustimmen.
2.8.2 Kühlen/Lagern Es muss getrennte Kühlbereiche für rohes Kochgut und für fertige Kost geben.
2.8.3 Fest eingebautes Mobiliar als Gebäudebestandteil Die Schränke müssen glatt und abwaschbar sein. Oberflächen aus Edelstahl sind kein Standard. Sie müssen einer Dauerbelastung standhalten und korrosionsfest sein. Weiterhin gelten folgende Standards:
• Trägerplatten der Fronten aus hochwertigen Spanplatten (mind. E1) • Beidseitig mit Melaminharzbeschichtung (Gesamtdicke: 18 mm) • Kanten mit weichgerundeten Kunststoffanleimern • Griffe der Türen und Schubkästen aus Aluminium
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• Korpus und Einlegeböden aus hochwertigen Spanplatten, 16 mm dick, beidseitig mit Melaminharz beschichtet • Einlegeböden in der Höhe verstellbar • Türen mit erprobten 180-Grad-Ganzmetallbändern, selbstschließend, justierbar, äußerlich verdeckt angeschlagen • Doppelwandige Schubkästen aus Metall, antistatisch, mit Präzisionsführung, kugelgelagert • Ganzmetallsicherheitsschloss • Schließung mit auswechselbarem Zylinderkern, mindestens 10 verschieden schließende Zylinder lieferbar • mit 2 Schlüsseln gleicher Schließung • Rückwände: vergütete Hartfaserplatte, mit eingebranntem Kunstharzlack beschichtet • Sockel aus wasserfest verleimtem Sperrholz, mit Kunststofffolie belegt oder aus Edelstahl, Abdichtung zum Fußboden durch U-Profil mit Weichschaumlippe • Fest eingebaute Einrichtungsgegenstände sind mit einem ausreichenden Abstand zur Reinigung und Desinfektion aufzustellen oder sind mit geeigneten Mitteln gegen Verschmutzung oder Ungezieferbefall abzudichten.
2.8.4 Arbeitsplatten Das Trägermaterial besteht aus hochwertigen Spanplatten (mind. E1) mit Schichtstoffauflage; widerstandsfähig gegen jede übliche Beanspruchung.
Die Arbeitsplatte ist zur aufgehenden Wand abzudichten. Ein Bereich der Arbeitsplatte sollte in Tischhöhe vorgesehen werden, um einen Arbeitsplatz für sitzende Tätigkeiten der Küchenkraft zu schaffen. Die Wand an der Arbeitsplatte kann statt Fliesenspiegel im Material der Arbeitsplatte erstellt werden.
2.9 AUSSENANLAGEN
In die Planung der Außenanlagen ist das Garten-, Friedhofs- und Forstamt (Amt 68) einzuschalten.
2.9.1 Pflasterarbeiten Pflasterflächen und Plattierungsarbeiten sollten in der Regel mit einem grauen Betonwerksteinbelag ausgeführt werden. Anschlüsse an Durchdringungen, Kanaldeckel etc. sind in Kleinpflaster auszuführen.
2.9.2 Zaunanlagen Für Zaunanlagen sind Systeme mit verzinkten Stahlmatten und einer neutralen Farbbeschichtung vorgesehen. Nach oben spitz hervorstehende Streben sind nicht zulässig. Um die Möglichkeit des Überkletterns zu verhindern, ist von leiterähnlichen Aufstiegselementen abzusehen.
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2.9.3 Mülllagerung Die Unterbringung von Tonnen und Containern erfolgt in Systembehältern aus Sichtbeton, ggf. eingefärbt, mit zwei abschließbaren Einwurfdeckeln und einem Öffnungsflügel.
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2.10 BAUSTELLENSCHILDER Baustellenschilder sind im Corporate Design gemäß den Vorgaben des Presseamtes, 13/0/3 - Öffentlichkeitsarbeit, Grafik-Design zu erstellen und von dort aus freizugeben.
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3 IMPRESSUM
Herausgegeben von der Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Amt für Gebäudemanagement
Verantwortlich Doreen Kerler
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