Erklärung Tarif-Mindestlohn.pdf

Elektro- und Elektrotechnikarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:01 (Europe/Berlin)

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Erklärung zur Einhaltung von Mindestlohn-, Tarifentgelt-,

Tariftreue- und Nachunternehmerpflichten

Vergabenummer: ÖA_B 130_26

Leistung: Los 1 - ELT / Zählerkonzept UFZ Leipzig

Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns als Bieter für den Fall der Auftragserteilung, bei der Ausführung des auf Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu vergebenden Auftrags sämtliche einschlägigen gesetzlichen, aufgrund einer Rechtsverordnung verbindlichen und in den Vergabeunterlagen festgelegten arbeitsrechtlichen Ausführungsbedingungen einzuhalten, insbesondere.

  1. den bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mindestens den jeweils geltenden gesetzlichen Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG) vollständig und fristgerecht zu zahlen, soweit sie dem persönlichen Anwendungsbereich des MiLoG unterfallen;

  2. sämtliche auf die Ausführung des Auftrags anwendbaren zwingenden Arbeitsbedingungen einzuhalten, die sich insbesondere ergeben aus

o dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), o dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), o den aufgrund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen sowie o allgemeinverbindlichen oder aus anderen Gründen zwingend anzuwendenden Tarifverträgen;

  1. soweit das Bundestariftreuegesetz (BTTG) auf den Auftrag Anwendung findet,

o das Tariftreueversprechen nach § 3 BTTG einzuhalten, o den eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 5 BTTG verbindlichen Arbeitsbedingungen zu gewähren und o die gesetzlichen Informationspflichten nach § 4 Abs. 3 BTTG gegenüber den eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu erfüllen;

  1. sämtliche bei der Auftragsausführung eingesetzten Nachunternehmer sowie vom Auftragnehmer oder von Nachunternehmern beauftragte Verleiher von Arbeitskräften vertraglich zur Einhaltung der für sie geltenden Verpflichtungen zu verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart ist;

  2. soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist, dem Auftraggeber und den zuständigen Prüf- und Kontrollstellen auf Verlangen innerhalb angemessener Frist geeignete Nachweise über die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sowie über die Verpflichtung der eingesetzten Nachunternehmer und Verleiher vorzulegen und an den entsprechenden Kontrollen mitzuwirken;

  3. den Auftraggeber unverzüglich über bekannt gewordene erhebliche Verstöße zu informieren, soweit diese die Ausführung des Auftrags betreffen, und unverzüglich geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten oder zu veranlassen.

Mir/Uns ist bekannt, dass Verstöße gegen die vorstehenden Verpflichtungen nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen insbesondere folgende Konsequenzen haben können:

 die Geltendmachung von Erfüllungs-, Zurückbehaltungs-, Schadensersatz- oder Freistellungsansprüchen des Auftraggebers;  die Geltendmachung vertraglich vereinbarter Vertragsstrafen;  die Aufforderung, einen eingesetzten Nachunternehmer oder Verleiher auszutauschen oder dessen Einsatz zu beenden, sofern dies vertraglich vereinbart ist;  die außerordentliche Kündigung oder sonstige Beendigung des Vertrags, sofern die gesetzlichen oder vertraglichen Voraussetzungen hierfür vorliegen;  die Mitteilung festgestellter oder hinreichend konkretisierter Verstöße an die zuständigen Stellen, soweit der Auftraggeber hierzu berechtigt oder verpflichtet ist;  der Ausschluss von laufenden oder künftigen Vergabeverfahren nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften.

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