Brandschutzordnung L.pdf

Elektro- und Elektrotechnikarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 19:01 (Europe/Berlin)

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Brandschutzordnung

gemäß DIN 14096 Teil B + C

Helmholtz-Zentrum für

Umweltforschung GmbH – UFZ

Standort Leipzig Permoserstraße 15 04318 Leipzig

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Inhalt

  1. Einleitung

  2. Brandschutzordnung Teil A

  3. Brandverhütung

  4. Brand- und Rauchausbreitung

  5. Flucht- und Rettungswege

  6. Melde- und Löscheinrichtungen

  7. Verhalten im Brandfall

  8. Brand melden

  9. Alarmsignale und Anweisungen beachten

  10. In Sicherheit bringen

  11. Anforderungen an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben

  12. Verhalten bei Gasgeruch

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  1. Einleitung

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr geehrte Gäste,

die hier vorliegende Brandschutzordnung richtet sich an alle Beschäftigten des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ), Fremdfirmen, Gastwissenschaftler, Gastwissenschaftlerinnen und alle weiteren Personen, die sich nicht nur vorübergehend auf dem Gelände des UFZ aufhalten. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Die Brandschutzordnung dient der Verhinderung von Bränden und Explosionen beziehungsweise der Minimierung möglicher Schäden und fasst die vorbeugenden und organisatorischen Maßnahmen zusammen.

Der betreffende Personenkreis ist verpflichtet, sich mit der Brandschutzordnung vertraut zu machen und sowohl im Schadensfall, als auch im Nicht-Schadensfall die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Sollten Sie Fragen zum Thema Brandschutz am UFZ haben, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Sicherheitsingenieure und Brandschutzbeauftragte Frank Täschner (Tel. 0341 6025 1703) oder Steffen Müller (Tel. 0341 6025 1559) im Stab Arbeitssicherheit und Umweltschutz – ASU- (Geb. 1.0 – Raum 163).

Diese Brandschutzordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft; vorherige Versionen verlieren ihre Gültigkeit.

Leipzig, dem 30.07.2024

i. V. Frank Täschner (Brandschutzbeauftragter des UFZ)

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  1. Brandschutzordnung Teil A

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  1. Brandverhütung

Der genannte Personenkreis ist dazu verpflichtet, durch große Vorsicht und rück- sichtsvolles Verhalten zur Verhütung von Bränden und anderen Schadensfällen beizutragen. Sie haben sich über die Brandgefahr ihres Arbeitsplatzes und der Um- gebung sowie über die Maßnahmen bei Gefahr genau zu informieren.

Insbesondere ist zu beachten:

• Wichtige Voraussetzungen des betrieblichen Brandschutzes sind Ordnung und Sauberkeit.

• In allen Gebäuden des UFZ besteht grundsätzlich Rauchverbot gemäß dem Nichtraucherschutzgesetz und der Zentrumsordnung. Die Rauchverbote sind unbedingt einzuhalten. Das Rauchen ist ausschließlich im Freien gestattet.

• Lagerräume für Holz, Papier, brennbare Flüssigkeiten, Gase oder andere leicht entflammbare Stoffe dürfen nicht mit offenem Feuer betreten werden.

• Schweiß-, Schneid-, Löt- und Trennschneidearbeiten bedürfen besonderer Sicherheitsmaßnahmen und einer schriftlichen Genehmigung. → siehe Schweißordnung des UFZ: http://www.intranet.ufz.de/index.php?de=10907

• Abfälle und Späne sind regelmäßig zu entfernen.

• Gebrauchte Putzlappen müssen in den dafür vorgesehenen metallischen Behältern gesammelt werden.

• Brennbare Abfälle sind grundsätzlich in metallischen Sammelbehältern aufzubewahren.

• Streichhölzer oder Tabakreste sind nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abzulegen. Diese dürfen nicht in Papierkörben entleert werden.

• Brennende Kerzen – z.B. an Adventskränzen und –gestecken sowie Räucherkerzen sind in den Arbeitsräumen verboten.

• Die Aufstellung und Benutzung anderer als dienstlich zur Verfügung gestellter elektrischer Geräte ist ohne besondere Genehmigung untersagt → siehe Regelung Umgang mit ortsveränderlichen elektronischen Geräten: http://www.intranet.ufz.de/index.php?de=10907

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. • Der Betrieb genehmigter elektrischer Koch-, Wärme- und Heizgeräte darf nur auf nicht brennbaren Unterlagen erfolgen.

• Die Benutzung von Tauchsiedern ist untersagt.

• Durchgebrannte Sicherungen, schadhafte Steckdosen und Leitungen sind nur durch Fachkräfte zu reparieren bzw. zu ersetzen.

• Bei Dienstschluss ist dafür zu sorgen, dass Licht und alle elektrischen Geräte abgeschaltet sind (Netzstecker ziehen!). Sicherheits-, Fernmelde- und Brandmeldeanlagen bleiben betriebsbereit und dürfen nicht abgeschaltet werden.

• Laufende Dauerversuche sind auf einem hierfür vorgesehenen Schild an der Außenseite der Labortüren anzuzeigen.

• Der freie Zugang zu elektrischen Verteilungen (Sicherungskästen), Hauptabsperrorganen und Alarmeinrichtungen muss gewährleistet sein.

  1. Brand – und Rauchausbreitung

• Brand- und Rauchschutztüren sind stets geschlossen zu halten, es sei denn, die Tür ist mit einer automatischen Feststellanlage ausgestattet, welche im Brandfall die Tür schließt.

• Das Offenhalten von Brand- und Rauchschutztüren z. B. durch Verkeilen oder Verstellen mit schweren Gegenständen ermöglicht im Brandfall die Ausbrei- tung von Feuer und Rauch und zu einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren führen.

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• Rauch- und Wärmeabzugsanlagen öffnen im Brandfall automatisch und dürfen ausschließlich durch die Feuerwehr betätigt werden.

• In den Fluren dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt werden, die die Brandlast erhöhen und im Notfall ein Fluchtweghindernis darstellen könnten (Papier, Mobiliar, Abfälle usw.).

  1. Flucht- und Rettungswege

• Jeder hat sich über die Flucht- und Rettungswege in seinem Arbeitsbereich sowie den direkten Weg zum Sammelplatz am Teich zu informieren.

• Auf den flächendeckend vorhandenen Flucht- und Rettungsplänen sind die Flucht- und Rettungswege sowie wichtige Brandfall- und Notfallmaßnahmen übersichtlich dargestellt.

• Flucht- und Rettungswege sind mit entsprechenden Hinweisschildern und Markierungen gekennzeichnet. Diese sind im Notfall entsprechend zu beachten.

• Die Sicherheitsbeschilderung darf weder entfernt noch verändert oder in ihrer Erkennbarkeit beeinträchtigt werden.

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• Im Bereich von Notausgängen, Notausstiegen, Fluren, Durchfahrten, Zu- und Ausgängen, Treppen und weiteren Rettungswegen ist das Abstellen und Lagern von Gegenständen jeglicher Art verboten.

• Alle Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten und müssen jederzeit ohne Einschränkungen passierbar sein.

• Sämtliche Feuerlösch- und Meldemöglichkeiten müssen jederzeit leicht zu erkennen und erreichbar sein.

• Türen in Fluchtwegen und Notausgangstüren dürfen nicht verschlossen sein oder müssen im Notfall schnell und unkompliziert zu öffnen sein (beispielsweise durch Installation von Panikschlössern).

  1. Melde- und Löscheinrichtungen • Jeder hat sich in seinem Arbeitsbereich über die Standorte der Notrufein- richtungen, Feuerlöscheinrichtungen sowie Erste-Hilfe Einrichtungen zu informieren.

• Jeder Missbrauch von Notrufeinrichtungen, Feuerlöscheinrichtungen und Erste-Hilfe-Einrichtungen ist verboten und kann neben strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Meldeeinrichtungen:

• Automatische Brandmelder: Diese sind in vielen Bereichen des UFZ installiert und führen bei ihrer Auslösung automatisch zur Alarmierung der Feuerwehr und zur Auslösung des Räumungsalarms. Automatische Brandmelder sind an der nummerierten Kennzeichnung neben dem Melder zu erkennen.

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• Druckknopffeuermelder: Die Benutzung dieser Meldeeinrichtung ist einheitlich:

  1. Scheibe einschlagen
  2. Knopf tief eindrücken Bei Betätigung eines solchen Melders wird automatisch die Feuerwehr alarmiert und der Räumungsalarm ausgelöst.

• Telefon: Von jedem Telefon am UFZ kann die Feuerwehr direkt über die Notrufnummer 112 erreicht werden. Anschließend muss die Pforte Leipzig unter der Nummer 5000 bzw. 0341 235-0 (für Externe) informiert werden, damit die Rettungskräfte eingewiesen werden können. Sofern kein Räumungsalarm ausgelöst wurde, warnen Sie die Personen in der näheren Umgebung!

Löscheinrichtungen:

• Feuerlöscher: In allen Bereichen des UFZ sind für die dort vorhandenen Brandlasten geeignete Feuerlöscher vorhanden. Es handelt sich hierbei vorwiegend um Kohlendioxid-, Pulver- oder Schaumfeuerlöscher. Die Bedienung ist auf dem jeweiligen Feuerlöscher erklärt – machen Sie sich mit der Bedienung der Feuerlöscher in Ihrem Arbeitsbereich vertraut.

• Wandhydranten: In einigen Bereichen des UFZ sind Wandhydranten vorhan- den. Sie dienen dazu, Entstehungsbrände zu bekämpfen bzw. der Feuerwehr einen Löschangriff zu erleichtern.

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• Automatische Löschanlage: Sprinkleranlage im Kubus und Stickstofflöschanlage im Technikum vorhanden.

  1. Verhalten im Brandfall

• Bewahren Sie beim Ertönen des Räumungsalarms Ruhe!

• Beenden Sie unverzüglich aber sorgfältig gefährliche Arbeiten bzw. stellen Sie einen sicheren Zustand her!

• Unüberlegtes und hektisches Handeln kann zu Fehlverhalten und Panik führen und Sie und Andere in Gefahr bringen.

  1. Brand melden

• Jeder, der einen Brand bemerkt, ist verpflichtet, diesen umgehend über die vorhandenen Notrufeinrichtungen zu melden!

• Beim Absetzen eines telefonischen Notruf 112 Notrufs sollten Sie das ,,5-W-Schema‘‘ anwenden:

Wo ist etwas passiert? Wo? Genaue Ortsangaben machen! (Gebäude/Geschoss/Raum)

Was ist passiert? Was? Handelt es sich um einen Brand, einen Unfall oder einen medizinischen Notfall?

Wie viele Verletzte? Wie viele? Angaben über verletzte/vermisste Personen und das Ausmaß des Brandes machen?

Welche Verletzungen?/ Welche Gefahren? Welche? Sind Verletzungen/ Einklemmungen erkennbar? Werden gefährliche Stoffe frei?

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Warten auf Rückfragen! Warten! Eventuell sind weitere Angaben erforderlich – die Leitstelle beendet das Gespräch!

Informieren Sie die Pforte! Pforte 5000 Durch die Pforte werden interne Kräfte 0341 235 0 (extern) alarmiert, Hilfsmittel (z.B. Defibrillator) gebracht und die Rettungskräfte eingewiesen. Auch hier ist sinngemäß das ,,5-W-Schema‘‘ anzuwenden.

  1. Alarmsignale und Anweisungen beachten

• Ein Räumungsalarm wird durch die flächendeckend vorhandenen Alarmsirenen signalisiert. Der Ton des Räumungsalarms ist charakteristisch und er übertönt die Umgebungsgeräusche deutlich.

• Den Anweisungen der Evakuierungshelfer ist Folge zu leisten! Ebenso sind die Anweisungen der Rettungskräfte zu befolgen.

• Die Aufhebung des Räumungsalarms wird ausschließlich durch den Stab ASU bekannt gegeben.

  1. In Sicherheit bringen

• Stellen Sie beim Ertönen des Räumungsalarms unverzüglich Ihre Arbeiten ein und verlassen Sie den Bereich durch die gekennzeichneten Fluchtwege!

• Benutzen Sie bei der Flucht über Treppen den Handlauf, um Stürze zu vermeiden.

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• Schließen Sie Fenster und Oberlichter, damit dem Brand weniger Luft zugeführt und somit eine Brandausbreitung minimiert wird.

• Schließen Sie die Tür hinter sich, ohne Sie abzuschließen!

• Eine Ausbreitung von Feuer und Rauch wird so vermieden und der Raum kann von den Rettungskräften kontrolliert werden, ohne die Tür gewaltsam zu öffnen.

• Warnen Sie behinderte oder verletzte Personen und unterstützen Sie diese einen sicheren Bereich bzw. den Sammelplatz aufzusuchen.

• Benutzen Sie im alarmierten Bereich auf keinen Fall Aufzüge! Es besteht Erstickungsgefahr!

• Vermeiden Sie Kontakt mit dem heißen Rauch – bereits wenige Atemzüge können tödlich sein!

• Leicht verrauchte Bereiche können Sie in gebückter Haltung oder auf dem Boden kriechend verlassen.

• Wenn Ihr Fluchtweg so stark verraucht ist, dass er nicht mehr benutzt werden kann, schließen Sie die Tür hinter sich und machen Sie sich an der nächsten Gebäudeöffnung (z.B. Fenster oder Balkon) den Rettungskräften bemerkbar.

  1. Informationen für Personen mit besonderen Brandschutzauf- gaben

Evakuierungshelfer/Brandschutzhelfer: • alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des UFZ müssen an den regelmäßig stattfindenden Evakuierungs- und Feuerlöschübungen teilnehmen und übernehmen dann die Aufgaben eines Evakuierungshelfer und Brandschutzhelfer

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• unterstützen beim Löschen von Entstehungsbränden, wenn keine Eigengefährdung besteht, im Zweifel ist immer die Feuerwehr zu alarmieren (z.B. auch durch Auslösen des Hausalarms/Druckknopffeuermelder)

• unterstützen bei der schnellen und sicheren Räumung eines Gebäudes,

• veranlassen und überwachen die Evakuierung in ihrem unmittelbaren Bereich,

• unterstützen ortsfremde Personen oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität,

• begleiten die evakuierten Personen an die vorgesehenen Sammelstellen,

• überprüfen, soweit möglich, die Vollständigkeit der Mitarbeitenden aus ihrem unmittelbaren Bereich bei den Sammelstellen

  1. Verhalten bei Gasgeruch (Erdgas, leitungsgebunden)

• Ruhe bewahren Erdgas riecht dank des beigemischten Signalstoffes sehr intensiv, so dass selbst kleinste Mengen (unterhalb der unteren Explosionsgrenze) wahrgenommen werden, daher kein Grund zur Panik, bleiben Sie ruhig.

• Kein offenes Feuer, keine Funken oder elektrischen Geräte benutzen An elektrischen Geräten können jederzeit Funkten entstehen. Betätigen Sie daher keine Licht- oder Geräteschalter, ziehen Sie keine Strecker aus der Steckdose und nutzen Sie kein Telefon oder Handy in dem betroffenen Bereich.

• Fenster und Türen öffnen In den betroffenen Bereichen sollen die Fenster und Türen weit geöffnet werden (dies gilt jedoch nicht für S1/S2 Labore – Fenster und Türen in diesem Bereichen geschlossen halten), damit die Gaskonzentration in den betroffenen Bereichen zusätzlich zu dem Luftwechsel im Labor gesenkt wird.

• Gashahn zu Schließen Sie den Gashahn in dem betroffenem Bereich. Wenn mehrere Labore betroffen sind ist der Haupthahn für das Gebäude zu schließen.

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• Mitarbeitende informieren und das Gebäude verlassen. Informieren Sie alle Mitarbeitenden in dem Gebäude durch Rufen (nicht den Hausalarm betätigen) und verlassen Sie das Gebäude zügig zum Sammelplatz. Verhindern Sie, dass weitere Mitarbeitende das Gebäude betreten (z.B. Absperrung oder Information an den Eingängen zu dem Gebäude).

• Informieren Sie die Pforte Leipzig Informieren Sie die Pforte Leipzig. Die Pforte kann bei Absperrmaßnahmen unterstützen und bei Bedarf den Haupthahn schließen.

• Betreten Sie das Gebäude nur nach Freigabe Betreten Sie das Gebäude nur nach Freigabe eines Verantwortlichen. Wenn nur ein Labor betroffen ist, kann das Gebäude nach 60 min (bei nicht reduzierten Luftwechsel in dem Labor) wieder betreten werden. Ermitteln Sie die Ursachen für den Gasaustritt, ggf. mit Unterstützung von BFM bevor Sie den Gashahn wieder öffnen.

• Grundsätzlich besteht keine Explosionsgefahr im ordnungsgemäßen Umgang mit Erdgas Labore mit Erdgasanschluss werden technisch überwacht durch Druckdifferenzmessung in der Erdgasleitung. Damit ist sichergestellt, dass bei starken Druckabfall kein weiteres Erdgas ausströmen kann. Die Druckdifferenz ist so bemessen, dass das bis dahin ausströmende Erdgas bei 8-fachen Luftwechsel im Labor immer unterhalb der unteren Explosionsgrenze liegt.

• Sondergase Bei Nutzung von Sondergasen informieren Sie sich über das Verhalten im Notfall entsprechend der Gefährdungsbeurteilung/Betriebsanweisung für das entsprechende Labor.

Anhang: Notrufnummern Leipzig

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