[Seite 1]
Januar 2025
- Wichtige Bieterinformation –
Informieren Sie bitte die Vergabestelle unverzüglich über DTVP über
Unklarheiten im LV, damit der Sachverhalt aufgeklärt werden kann.
| Bitte achten Sie auf die Form der zugelassenen Angebotsabgabe! | ||
|---|---|---|
| Diese ist nur elektronisch über das Vergabeportal www.dtvp.de | ||
| zulässig! | ||
| >> Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen! << |
Zur Vermeidung von Fehlern bei der Angebotsabgabe möchten wir Sie gern auf einige Punkte
hinweisen. Bitte achten Sie auf die Einhaltung von Formvorschriften, da Ihr Angebot sonst von der
Wertung ausgeschlossen werden könnte.
- Elektronische Angebotsabgabe:
Es sind nur elektronisch eingereichte Angebote über das Vergabeportal www.dtvp.de
zugelassen. Wird mit Hilfe der GAEB-Datei eine selbstgefertigte Fassung des
Leistungsverzeichnisses („LV-EDV-Ausdruck“) erstellt, ist diese unbedingt als PDF
hochzuladen! Die GAEB-Datei bitte zusätzlich zur PDF-Datei mit hochladen.
→ siehe hierzu auch unser Hinweisblatt:
„Wichtige Hinweise/ Hilfe zur elektronischen Angebotsabgabe über DTVP“
- Fabrikats-/ Typenangaben im LV:
Falls im Ur-LV neben Preisen weitere Angaben gefordert sind (z.B. Fabrikats-/ Typenangaben)
können Sie entweder die jeweilige Seite des Ur-LV`s ausdrucken und die Angaben handschriftlich
eintragen oder (sofern technisch bei Ihnen möglich) diese Angaben in ihrem „LV-EDV-Ausdruck“
eintragen.
Wenn Leitfabrikate vorgegeben sind und Sie keine eigenen Angaben zu Fabrikat/ Typ machen, gilt
gem. Angebotsschreiben immer automatisch das Leitfabrikat als angeboten.
Seite 1 von 2 Hinweise Bieter VOB Nat. + EU, elektronische Angebote, Januar 25
[Seite 2]
- Nehmen Sie keine Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vor (z.B.
Streichungen im Text, Erläuterungen, nicht vorgesehene Eintragungen; Positionen streichen o.
hinzufügen; eigene Fehler deutlich durchstreichen und korrigieren, mit Namenszeichen und Datum
versehen!).
- Erklären Sie im Anschreiben/ Angebot nicht die Unverbindlichkeit des Angebots und geben Sie
keine eigenen Fristen oder eigene AGB für die Gültigkeit Ihres Angebots oder Fristen für
Zahlungen/ Ausführung der Leistung an (→ Änderung der Vertragsunterlagen→ Ausschluss).
- Zwingend ist die Abgabe von Einheitspreisen. Ein Strich ist kein Preis, also nehmen Sie eine Null
(0,00), wenn Sie für eine Position kein Geld fordern! Der Hinweis, etwas sei in einer anderen
Position enthalten, ist unzulässig und führt ebenso wie ein Strich in der Regel zum Ausschluss von
der Wertung. Ein Einheitspreis IST abzugeben und nicht woanders einzurechnen!
- Achten Sie darauf, die in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ angeforderten
Erklärungen/ Nachweise abzugeben und die im Angebotsschreiben geforderten Erklärungen zu
beantworten.
- Etwaige Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage erstellt und als solche deutlich
gekennzeichnet werden (Gleichwertigkeit belegen). Die Anzahl von Nebenangeboten ist im
Angebotsschreiben einzutragen.
- Geben Sie an, wenn Sie Nachunternehmer einsetzen möchten (Verwendung des Formulars
„Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen“)
Seite 2 von 2 Hinweise Bieter VOB Nat. + EU, elektronische Angebote, Januar 25