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211EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU)
STADT FLENSBURG
DER OBERBÜRGERMEISTER
Stadt Flensburg - Vergabestelle - 24931 Flensburg Rechtsabteilung -Vergabestelle-
Auskunft erteilt Annika Bartelsen Dienstgebäude Rathausplatz 1 Zimmer 610
Telefon 0461 85-1513 Telefax 0461 85-1893 E-Mail bartelsen.annika@flensburg.de
Aktenzeichen 165/2026 Datum 3.9.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 2 der VOB/A
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet.
Bezeichnung der Bauleistung:
Baumaßnahme: Neues Zentrum der dänischen Minderheit in Tarp, Neubau Kindertagesstätte
Leistung: Starkstrom-, Beleuchtung, Fernmelde- und Informationsanlagen
Vergabenr.: 165/2026
| Vergabeart Offenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb | Ablauf der Angebotsfrist Datum: 07.10.2026 Uhrzeit: 08:00 | ||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 07.10.2026 | 08:00 | ||||||||||
| Bindefrist endet am: | 04.12.2026 | ||||||||||
| Voraussichtliche Ausführungszeit: Beginn: 43. KW 2026 Ende: 15.05.2027 | |||||||||||
| 15.05.2027 |
Teilnahmewettbewerb
| ! | ! | |||
|---|---|---|---|---|
| >> Es sind nur elektronisch eingereichte Angebote über das Vergabeportal www.dtvp.de | ||||
| zugelassen. << | ||||
| >>Schriftlich eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und sind zwingend | ||||
| auszuschließen. << | ||||
| >> Bitte achten Sie beim Hochladen Ihres Angebots auf dessen Vollständigkeit, u.a. | ||||
| Angebotsschreiben und LV mit allen Preisen als PDF! (zusätzlich bitte auch die | ||||
| GAEB-Datei!). << | ||||
| >> Alle Bieterfragen zur Ausschreibung dürfen nur noch beantwortet werden, wenn | ||||
| diese über das Vergabeportal www.dtvp.de eingereicht werden. Bitte nutzen Sie | ||||
| für jegliche Anfragen die Kommunikations-Funktion im DTVP. << | ||||
| >> Es ist nicht zugelassen, dass Bieter bei der Öffnung der Angebote anwesend | ||||
| sind. << | ||||
| >> Das Submissionsergebnis übersenden wir Ihnen über DTVP. << |
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Die Vergabestelle bittet alle Bieter darum, zur Angebotserstellung die übersandte GAEB-Datei zu nutzen und zusätzlich zum EDV-Ausdruck des bepreisten LVs als PDF-Datei auch die GAEB-Datei (X84-Datei) mit dem Angebot hochzuladen.
Anlagen:
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 2 2 7 Z uschlagskriterien
226 Mindestanforderungen an Nebenangebote
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen
C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
213 Angebotsschreiben 234 Erklärung Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft
Leistungsverzeichnis 235 Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer 124 Eigenerklärung zur Eignung Unternehmen
Pläne/Zeichnungen: siehe Zip-Ordner „Anlagen“
-
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung des folgenden Auftraggebers zu vergeben: Dansk Skoleforening for Sydslesvig e. V., Stuhrsallee 22, 24937 Flensburg
-
Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.dtvp.de
- Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
3.2 frei 3.3 frei
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
| siehe Auftragsbekanntmachung | ||
|---|---|---|
| Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 | ||
| Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 | ||
| Urkalkulation | ||
| Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen Formblatt 236 |
- Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich für
alle Lose eine maximale Anzahl an Losen: nur ein Los (alle Lose müssen angeboten werden) siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbestätigung
bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los
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| Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann | |
|---|---|
| Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung | |
| Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein | |
| Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen |
- Mehrere Hauptangebote
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
6 Nebenangebote
6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen; Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht.
6.2 Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 4 der Teilnahmebedingungen EU) -ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten- für die gesamte Leistung
7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
8 Zugelassene Angebotsabgabe
Elektronisch in Textform (Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!)
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt beim Offenen Verfahren).
WICHTIG bei Ausschreibungen über DTVP: Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"! Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung. Damit Sie über zukünftige Änderungen automatisch per E-Mail informiert werden, ist es notwendig sich zu registrieren!
Die Registrierung bei DTVP ist für Sie kostenlos und unverbindlich, es reicht das „0 €- Basispaket“. Dieses beinhaltet bereits die wichtige E-Mail-Benachrichtigung an Sie über von uns eingestellte Nachsendungen/ Änderungen zum LV. Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich „Kommunikation“. Jegliche Änderungen im LV werden automatisch Vertragsbestandteil, auch wenn Sie von einer Nachsendung keine Kenntnis erlangen.
- Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): Vergabekammer Schleswig-Holstein, im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie, Postfach 7128, 24171 Kiel
Im Auftrag Flensburg, den 3.9.2026
gez. Bartelsen__ __ (Unterschrift Vergabestelle)
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Informationsblatt zu Freistellungsbescheinigungen
Hinweise zum Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
Der öffentliche Auftraggeber ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom 30. August 2001 (BGBl. 1, S. 2267) verpflichtet ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über Bauleistungen 15% von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttobetrag an das für ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines Finanzamtes vorlegt.
Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen, wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag vor oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.
Wir bitten Sie auch in Ihrem Interesse um die rechtzeitige Vorlage einer Freistellungsbescheinigung Ihres Finanzamtes. Damit können Sie zusätzliche Verwaltungsarbeit und einen Steuerabzug vermeiden.
Der Auftragnehmer ist nach den Besonderen Vertragsbedingungen verpflichtet, dem Auftraggeber jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48B EStG) unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der öffentliche Auftraggeber haftet gegenüber dem Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug.
Wenn bei der Auszahlung eines Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, wird von der an Sie zu leistenden Zahlung 15% abgezogen und an das für Ihr Unternehmen zuständige Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzuges wird Ihnen mitgeteilt.
Der Steuerabzug wird haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der Vergabestelle die notwendigen Daten über das für ihn zuständige Finanzamt und seine Steuernummer mitzuteilen.
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213 (Angebotsschreiben)
Name und Anschrift des Bieters:
| Ort: | |
|---|---|
| Datum: | |
| Tel.: | |
| Fax: | |
| e-mail: | |
| USt.-ID-Nr.: | |
| HR-Nr.: | |
| Registergericht: |
(Name und Anschrift der Vergabestelle) Stadt Flensburg Der Oberbürgermeister Zentrale Vergabestelle Rathausplatz 1 24931 Flensburg
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Baumaßnahme: Neues Zentrum der dänischen Minderheit in Tarp, Neubau Kindertagesstätte
Leistung: Starkstrom-, Beleuchtung, Fernmelde- und Informationsanlagen
Vergabenr.: 165/2026
vom Bieter anzukreuzen und beizufügen:
Anlagen, die Vertragsbestandteil werden
| Leistungsverzeichnis mit den Preisen und den geforderten Angaben / Erklärungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| X84 oder P84 oder D84-Datei | ||||
| Nebenangebot(e) | ||||
| 234 | Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft | |||
| 235 | Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen |
Anlagen, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden
| 124 | Eigenerklärung zur Eignung | |||
|---|---|---|---|---|
| Einheitliche Europäische Eigenerklärung | ||||
| 221 / 222 | Angaben zur Preisermittlung |
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
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keine Vergabe nach Losen Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. 2 Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) beträgt €
3 Anzahl der Nebenangebote St.
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote sowie auf die Preise für angeordnete 4 Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche % Leistung zu bilden sind.
5 Bestandteil meines/ unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebene Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikations- verzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name:__________________________________ PQ-Nummer: __________________________
Name:__________________________________ PQ-Nummer: __________________________
7 Ich/ Wir erklären, dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/ wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
8 Ich/ Wir erklären, dass
-
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
-
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebots sind.
-
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
-
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden.
-
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
-
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn ich/wir weise(n) einen geringen Schaden nach.
Unterschrift
Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar, wird das Angebot ausgeschlossen.
Zugelassene Angebotsabgabe: Elektronisch in Textform
(Eine schriftliche Angebotsabgabe ist nicht zugelassen!)
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212 EU VOB (Teilnahmebedingungen EU)
TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der „Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen“, Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen“ (VOB/A, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmers Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3 Angebot
3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen.
3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
3.8 Die Vergabestelle behält sich vor in der Verhandlungsvergabe/ dem Verhandlungsverfahren vor, den Zuschlag ohne weitere Verhandlungen auf die Erstangebote zu erteilen.
4 Nebenangebote
4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
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4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen. die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
5 Bietergemeinschaften
5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
-
in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
-
in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
-
dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
-
dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/ mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen/ Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
7 Eignung
7.1 Offenes Verfahren
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebene Leistung mit dem Angebot • entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise • oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste der Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
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Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren
Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen, die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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(214) Baumaßnahme: Neues Zentrum der dänischen Minderheit in Tarp, Neubau Kindertagesstätte
Leistung: Starkstrom-, Beleuchtung, Fernmelde- und Informationsanlagen
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am / im spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der 43. KW 2026 , spätestens am letzten Werktag dieser KW Innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. Nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am / im 15.05.2027 innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
1.3 Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Beginn und das Ende der Ausführungsfrist und etwaiger Einzelfristen datumsmäßig festzuhalten.
2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
P rozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Abrechnungssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 0 Prozent der Abrechnungssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Abrechnungssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3 Zahlungen (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.
4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet.
Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme). Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Die Rückgabe der Bürgschaft erfolgt, wenn aus dem Vertrag keine Mängelansprüche mehr nach § 13 VOB/B bestehen.
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6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt „Abschlagszahlungs-/ Vorauszahlungsbürgschaft“
7 Technische Spezifikationen
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
8 Werbung
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
9 frei
10 Objekt-/Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B)
Die Objekt-/ Bauüberwachung obliegt Ax5 Architekten
11 Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen (§ 4 Abs. 4 VOB/B):
11.1 Lager- und Arbeitsplätze: gemäß allgemeiner Vorbemerkungen des LV in Abstimmung mit der Bauleitung Etwa darüber hinaus erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der Auftragnehmer zu beschaffen; die Kosten sind durch die Vertragspreise abgegolten.
11.2 Verkehrswege innerhalb des Baugeländes:
gemäß allgemeiner Vorbemerkungen des LV in Abstimmung mit der Bauleitung
11.3 Wasseranschlüsse: ')
gemäß allgemeiner Vorbemerkungen des LV in Abstimmung mit der Bauleitung
11.4 Stromanschlüsse: ')
gemäß allgemeiner Vorbemerkungen des LV in Abstimmung mit der Bauleitung
11.5 Sonstige Anschlüsse: ')
gemäß allgemeiner Vorbemerkungen des LV in Abstimmung mit der Bauleitung
12 Kosten des Verbrauchs (zu den Nrn. 11.3 - 11.5):
| Die Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Dabei hat der Auftragnehmer auf seine Kosten für geeignete | |
|---|---|
| Messungen zu sorgen, bzw. pauschale Vergütungen mit der hausverwaltenden Dienststelle zu vereinbaren. |
| Die Kosten werden in dem für bei wirtschaftlichen Arbeiten erforderlichen Umfang vom Auftraggeber getragen. Der Auftraggeber ist berechtigt Kosten zurückzuweisen, die auf einem nicht angemessenen Umgang mit den Ressourcen zurückzuführen sind. | Die Kosten werden in dem für bei wirtschaftlichen Arbeiten erforderlichen Umfang vom Auftraggeber getragen. Der |
|---|---|
| Auftraggeber ist berechtigt Kosten zurückzuweisen, die auf einem nicht angemessenen Umgang mit den Ressourcen | |
| zurückzuführen sind. |
13 Gewährleistung
13.1 gem. VOB
13.2 und entsprechend der ZTV Asphalt-StB 07/13 für bituminöse Fahrbahnen Anwen dung der Lohngl 1e4i tklauEinheitspreiskalkulation sel - s. 1A4n.1la g Bei der Wertung der Angebote ist nicht nur der Einheitspreis maßgebend. Alle Kosten der Leistung sind in den betreffenden e Positionen darzustellen. Angebote bei denen Unstimmigkeiten offensichtlich sind, können von der Wertung ausgeschlossen werden.
- Ende der Besonderen Vertragsbedingungen -
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235 (Verzeichnis der Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen)
| Bieter: | Vergabenummer: 165/2026 | |
|---|---|---|
| Datum: | ||
| Baumaßnahme: | Neues Zentrum der dänischen Minderheit in Tarp, Neubau Kindertagesstätte | |
| Leistung: | Starkstrom-, Beleuchtung, Fernmelde- und Informationsanlagen |
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der Teilleistungen, für die ich mich/ wir uns anderer Unternehmen bedienen werden.
OZ/ Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen
| In Hinsicht auf meine/ unsere wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit | |
|---|---|
| Name des Unternehmens | Angabe der zu der von diesem Unternehmen überlassenen Eignung |
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