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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 1 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 06 KG 441 Schaltanlagen MS
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Im Allgemeinen hat sich der Bieter in dem für die Angebotsbearbeitung erforderlichen Umfang mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als Anlage anhängenden Pläne (Umgebungsplan, Baustelleneinrichtungspläne) als Orientierung zu betrachten.
Die Zutritt- und Zufahrtskontrollen finden am Wachcontainer an der Baustelleneinfahrt bzw. Eingang statt. Dort wird der Zutritt mittels Kartenleser überprüft oder Besucherausweise ausgestellt. Keine Person ohne gültigen Baustellenausweis, ist berechtigt, die Baustelle zu betreten. Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn Sie im Besitz eines vom AG bzw. Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Zugangschipkarte sind. Dafür sind alle Beschäftigten des AN in einer Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitz und Nummern des Ausweisdokumentes aufzuführen, die dem AG vor Beginn der Arbeiten zu übergeben ist. Für die KfZ des AN sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Privatfahrzeuge der Mitarbeiter des AN erhalten keine Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich zurückzugeben. Personenzugang zur Baustelle erfolgt über ein Personendrehkreuz und nur mit dem vom AG ausgehändigten Ausweis/Chipkarte. Mögliche Zeitverzögerungen aufgrund von Personenstaus vor dem Drehkreuz sind zu berücksichtigen und in den Preis einzukalkulieren.
Das Gebäude befindet sich in Berlin, Bezirk Wilmersdorf-Charlottenburg, am Fehrbelliner Platz 2. Die Liegenschaft grenzt an drei Straßen: Hohenzollerndamm, Brandenburgische Straße und Sächsische Straße. Der Baubereich umfasst die gesamte Liegenschaft sowie den südlichen Teil des öffentlichen Parkplatzes vor dem Gebäude in Richtung Fehrbelliner Platz. Die kontrollierte Zufahrt in den Baubereich ist nicht überdacht und erfolgt über ein Zauntor bzw. eine Schranke auf dem genannten Parkplatz vom Hohenzollerndamm sowie von der Brandenburgischen Straße aus. Die Zufahrt dient als Baustellenzufahrt für die Materialanlieferung und -abholung sowie das Einbringen von Hebe- und Hilfsgerät. Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastbarkeit der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken und Torzufahrten sind durch den AN gewerkspezifisch zu klären.
Das Grundstück verfügt über vier weitere Zufahrtsmöglichkeiten mit eingeschränkten Abmessungen, die nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden können.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betrieblicheBedingungen.
Über die allgemeinen bekannten klimatischen Bedingungen in Berlin hinausgehende äußerliche Umstände sind nicht bekannt. Besondere Belastungen aus Immissionen ergeben sich durch die verkehrsbedingte Umweltbelastung der anliegenden Straßen. Neben den Abgasen ist dabei vor allem der Straßenlärm zu nennen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Das Gebäude beschreibt entlang des Fehrbelliner Platzes annähernd einen Viertelkreis. Es bildet mit zwei symmetrische zu ihm angeordneten Häuserzeilen einen eigenen Block, der nördlich durch den Hohenzollerndamm, westlich vom Fehrbelliner Platz, südlich durch die Brandenburgische Straße und östlich durch die Sächsische Straße begrenzt wird.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 2 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge westlich vo | Einheit m Fehrbelliner Platz, südlich durch die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Brandenburgische Straße und östlich durch die EUR EUR Sächsische Straße begrenzt wird.
Das Gebäude weist eine 5-geschossige, T-förmige Struktur mit Walmdach auf und verfügt außerdem über zwei Untergeschosse. Es besteht aus zwei Hauptteilen: dem mit einem Radius von ca. 67m gebogenen, nach Westen liegenden Frontbau, mit einer Länge von ca. 100 Metern und einem geraden, in der Mitte des Bogens senkrecht nach Osten anschließenden Querbau von ca. 25 m Länge.
Die Breite eines jeden Bauteiles beträgt ca. 14 m. Das zentrale Haupttreppenhaus befindet sich im Schnittpunkt der beiden Bauteile. Hier ist auch der bauzeitliche, außergewöhnlich repräsentative, runde Aufzug in einer Ausführung aus Stahl und Glas angeordnet. Jeweils an den Enden der beiden gebogenen Flügel befinden sich die Nebentreppenhäuser und zwei zusätzliche Aufzüge.
Das Gebäude wurde als Stahlskelettbau errichtet. Die Ausfachung besteht aus Hohlblocksteinen, die an den Straßenfassaden mit Nagelfluh verkleidet und an den Hoffassaden verputzt sind. Die Decken sind als Stahlsteindecken mit Unterzügen aus betonummantelten Stahlträgern errichtet. Die Decken haben im Allgemeinen eine Nutzlast von 275 kg/m2. Die nichttragenden Trennwände sind in Mauerwerk bzw. Trockenbau ausgeführt. Die Abhangdecken und Vorwände sind in Rabitzbauweise ausgeführt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Der Autoverkehr innerhalb des Baubereichs ist auf die Fläche des Parkplatzes vor dem Haus beschränkt. Ab diesem Punkt muss der Material- und Bauschutttransport manuell oder mit Rollwagen erfolgen. Ausnahmsweise und nach Abstimmung mit der Bauleitung können Kleinfahrzeuge (bis 6 t) durch die Tore am Hohenzollerndamm, Brandenburgische Str. oder Sächsische Str. in den Innenhofbereich einfahren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Das Befahren des Grundstücks Fehrbelliner Platz 2 ist zum Be- und Entladen von Materialien möglich. Das Parken mit privaten PKW ist auf dem gesamten Baugrundstück generell nicht möglich. Das Parken mit Firmen-PKW/LKW z.B. im Rahmen des Be- und Entladens von Materialien ist in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu den Gebäudeeingängen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen freizuhalten. Der freie Zugang zu Überflurhydranten ist jederzeit zu gewährleisten. Generell sind alle Grundstückszufahrten freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.
Der Hauptzugang zum Gebäude erfolgt während der Bauzeit über den bestehenden Zugang an der Brandenburgischen Straße. Das Erdgeschoss weist an dieser Stelle einen Höhenunterschied von 34 cm zum Gehweg auf, der im Bestand durch zwei Stufen überbrückt wird. Während der Bauzeit wird eine provisorische Rampe mit einer Steigung von 6% errichtet. Dieser Zugang schließt direkt an das südliche Treppenhaus (2.UG 5.OG). Darüber hinaus wird ein zweiter Zugang ins Gebäude vom südlichen Teil des Innenhofs aus geschaffen, der auch über eine provisorische Rampe ins Erdgeschoss führt.
An der Stelle des Hauptzugangs befindet sich ebenfalls ein Lastenaufzug (Nutzlast 1000Kg, Kabine ca. 1500 x 1600mm, Türbreite ca. 900mm, Türhöhe 2000mm), der 1.UG bis 4.OG andient. Während der Bauzeit ist auch ein kleinerer außenliegender Material- und Personenaufzug vorhanden (Nutzlast 500Kg, Bühne ca. 1500 x 1000mm). Beide können nach Absprache mit der Bauleitung durch den AN genutzt werden. Die Aufzüge erreichen nicht das Dachgeschoss. Material- und Schutttransporte müssen durch die Treppenhäuser vom/zum 4.OG getragen werden. Die Treppen, die vom 4.OG zum Dachboden führen, haben
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 3 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Dachgeschos | Einheit s. Material- und Schutttransporte müssen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) durch die Treppenhäuser vom/zum 4.OG getragen werden. EUR EUR Die Treppen, die vom 4.OG zum Dachboden führen, haben eine Breite von 75 bis 90 cm. Aufgrund der Länge des Gebäudes von 100m ist innerhalb des FP2 teilweise von langen horizontalen Strecken auszugehen.
Ggf. weitere benötigte Verkehrswege und zusätzliche Baustelleneinrichtung sind von jedem AN nach eigenem Bedarf im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und auf eigene Kosten herzustellen. Sämtliche Aufwendungen für das horizontale und vertikale Fördern von Bauteilen, Materialien oder Abbruchmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Wasser- und Abwasseranlagen: Die vorhandene zentrale Trinkwassereinspeisung im 1.UG bleibt während der Baumaßnahme unverändert. Von dieser aus werden eine provisorische Leitung zur TW-Versorgung der Ausweichzentrale der Berliner Feuerwehr im 2.UG sowie Leitungen zur Bauwasserversorgung im Innen- und Außenbereich verlegt. Diese Leitungen erhalten eine gesonderte Kennzeichnung und werden in ausgewählten Bereichen zusätzlich gegen mechanische Beschädigungen (Abbruch, Transport) geschützt. Bauwasseranschlüsse sind in den Etagen EG-4.OG jeweils 1 x im Bereich der Achse 11/21 vorgesehen. Für Abwasser wird im EG, Bereich der Achse 11/21, ein Ausgussbecken vorgehalten. Der Anschluss der Container erfolgt über die Hoffläche an den Sanitärkern im Mitteltrakt. Die Abwasserleitungen werden im Gefälle über die Hofdecke verlegt und mit einer Überfahrt versehen. Anschlusspunkt sind die Bestands-Abwasserleitungen im UG
Baustromversorgung: Die Baustromversorgung erfordert einen separaten Anschluss an das öffentliche Energieversorgungsnetz. Der Anschluss erfolgt über eine Mobile Trafostation (10/0,4kV mit 7 NH-Abgänge), der mit beidseitig fest verklemmten Leitungen und einem Stromzähler ausgestattet ist. An den Mobile Trafostation sind zwei Gruppenverteiler 173kVA/250A. Für die Baustelle wird ein blauer Gruppenverteiler an welche wiederum die Steckdosenverteiler nachgeschaltet sind und für die Versorgung ein orangener Gruppenverteiler verwendet, um die in Betrieb bleibenden Geräte zu steuern) angeschlossen. Während der Bauphase wird eine entsprechende mobile Trafostation auf dem Hof und jeweils 1 Gruppenverteiler im UG1 und EG errichtet. Die Versorgung der Kommunikationstechnik auf dem Dach, der Fernwärme, der Kältetechnik, der Hebelanlage und der Fernwärme erfolgt über den Gruppenverteiler 1 im Untergeschoss 1. Die Versorgung der Baucontainer, Sanitärcontainer, der geschossweisen Bausteckdosenverteiler und die Baubeleuchtung erfolgt über den Gruppenverteiler 2 im Erdgeschoss.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Lage und Ausmaß sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Sanitär- undWasch-/Duschcontainern werden bauseits gestellt. Pausenbereiche und Lagerflächen werden im Gebäudeinnern kostenfrei zur Verfügung gestellt, wobei Umzüge mit den Bauabschnitten erfolgen können. Bei der Nutzung der Räume als Lager ist die maximale Nutzlast der Decken (275 kg/m2) zu beachten. Sämtliche Bauzaunabtrennungen erfolgen bauseits, sofern nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben. Im Baustelleneinrichtungsbereich können dem AN nach Absprache mit der Bauleitung temporäre Lagerflächen für Material und Gerät zugewiesen werden. Darüber hinaus gehende, abschließbare Lagercontainer werden den AN nicht zur Verfügung gestellt. Müssen für die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 4 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Müssen für | Einheit die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der EUR EUR Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch genommen werden, so hat sich der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden/Grundstückseigentümern abzustimmen, Beantragungen durchzuführen und die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen. Der Platz für die Aufstellung von Schuttcontainern ist begrenzt. Derzeit ist Platz für 10x 8m3 Container vorgesehen. Dieser Bereich wird von mehreren Gewerken genutzt werden. Sollte eine Erweiterung der BE-Fläche erforderlich sein, ist diese vom AN frühzeitig anzumelden, um eventuelle Verzögerungen zu verhindern.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Der Großteil des Innenhofes ist unterkellert und mit großformatigen 13 cm starken Betonplatten belegt. Die Flächen unmittelbar vor den nördlichen und südlichen Eingangstoren sind mit Kopfsteinpflaster belegt. Für den Innenhof wird eine Nutzlast von 500 kg/m2 angesetzt. Hier dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht von max. 6T einfahren. Im östlichen Teil, zur Sächsischen Straße hin, befindet sich eine unbefestigte Fläche. Hier soll eine neue Nottreppe errichtet werden. An dieser Stelle wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt, das Gutachten liegt diesem LV zur Information bei.
Der auf dem Parkplatz angeordnete Baustellenbereich grenzt an den U-Bahnhof Fehrbelliner Platz. Das Vorhandensein von Einrichtungen des U-Bahn-Netzes unterhalb dieses Bereiches oder Einschränkungen bezüglich der Belastung sind nicht bekannt. Sollte ein Kran von großen Dimensionen aufgestellt werden müssen, liegt es in der Verantwortung des AN zu überprüfen, ob der Baugrund dies zulässt
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Untersuchungen zur Ermittlung des Grundwasserspiegels wurden durchgeführt und sind dem Bodengutachten zu entnehmen, dass diesem LV beigefügt ist.01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Alle technischen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen gesetzlicher, verwaltungstechnischer oder kommunaler Art sind in ihrer zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung zu berücksichtigen. Der AN hat sich eigenständig über sämtlichen geltenden Vorschriften, Gesetze, Regelwerke und Genehmigungen zu informieren und diese einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere das Abfall- und Immissionsschutzgesetz. Die aktuell gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fordern bei Rückbauarbeiten eine Wiederverwendung bzw. Verwertung für anfallende Abfälle. Abfallarten sind aus diesem Grund zu separieren und getrennt zu entsorgen. Das Bestandsgebäude ist denkmalgeschützt.
01.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die bei der Baumaßnahme anfallenden Abfälle werden gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen ordnungsgemäß deklariert, verpackt, transportiert und fachgerecht entsorgt. Abfälle sind gemäß KrWG nach Abfallschlüssel zu separieren, getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Das diesem Leistungsverzeichnis beigefügte Rückbaukonzept einschließlich der Bauteil- und Materialliste ist zu berücksichtigen.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 5 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge und DIN-Nor | Einheit men, Arbeitsstättenrichtlinien, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und EUR EUR Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (und dem Rückbau und Entsorgungskonzept des Bauherrn) zu erbringen. Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Gefährliche Abfälle Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige Abfallbehörde (SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin mbH).
Nicht gefährliche Abfälle Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist unter Beachtung der Gewerbeabfallverordnung immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Für den Transport der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
01.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder der gleichen
Lärmschutz: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BimSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm Geräuschimmission
- und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (LImSchG) folgende Festlegungen: Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)) eingehalten werden. Für die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der Lärmminderungstechnik entsprechende Bauverfahren und Baumaschinen zu verwenden.
Staubschutz: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren eingesetzt Bodenschutz: Durch den AN muss sichergestellt werden, dass im Zuge seiner Arbeiten der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Durch Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Im Fall von Beschädigungen an Bäumen oder Baumschutzmaßnahmen, Beschädigungen von an die Baustellenfläche angrenzenden Bestandsgebäuden, Ummauerungen und Zaunanlagen sowie Bordsteinen und Fußwegen trägt der Verursacher die Kosten für die volle Wiederherstellung. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die vorhandenen Bäume auf dem als Baustellenbereich genutzten Parkplatz vor dem Gebäude. Bauseitig werden Schutzmaßnahmen für die Bäume im bzw. in der Umgebung des Baustellenbereichs getroffen
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 6 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Schutzmaßna | Einheit hmen für die Bäume im bzw. in der Umgebung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) des Baustellenbereichs getroffen EUR EUR
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Keine Angaben
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Keine Angaben
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen
Es sind keine Hinweise bekannt.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Es gilt der SiGe-Plan. Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutzes des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Dies entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und den am Bau Beteiligten. Sich aus der Bauausführung des AN ergebende Gefahrenstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen, beschildern und unfallsicher abzusperren. Kosten, welche auf Grund mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc.). Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGeKo ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Keine Angaben
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Schadstoffgutachten zum FP2 liegen vor. Bekannte Schadstoffbelastungen sind in diesem LV beschrieben. Sofern im Bauablauf unbekannte schadstoffverdächtige Bauteile vorgefunden werden, ist die Bauleitung zu informieren.
01.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Folgende Leistungen werden durch den AG im Vorfeld veranlasst:
- Einholung der Baugenehmigung
- Erbringung der erforderlichen Architekten- und Fachplaner Leistungen einschl. Statik und Fachgutachten
- Grundstück vermessen und die Baugrenzen abstecken
- Wärmeschutzberechnung
- Brandschutzkonzept
- Leistungen anderer Unternehmer laut Bauzeitenplan
01.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Neben den auszuführenden Bauleistungen des AN werden auch andere AN an der Baumaßnahme beteiligt sein. Insgesamt sind im Wesentlichen beteiligt:
- Arbeiten des Gewerkes Baustelleneinrichtung
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und Entsorgung Hochbau
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 7 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - Arbeiten | Einheit des Gewerkes Abbruch, Schadst. und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Entsorgung Hochbau EUR EUR
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und Entsorgung - Technische Anlagen
- Arbeiten des Gewerkes Spezialtiefbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Rohbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Stahlbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Gerüstarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Verglasungsarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Estricharbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Malerarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Tischlerabreiten
- Arbeiten des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Fliesenarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Metallbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Natursteinarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Elektro
- Arbeiten des Gewerkes Sanitär
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeiten von Leistungen Anderer
Die vorgesehenen Arbeitsabschnitte und terminlichen Schnittstellen zu den anderen am Bau beteiligten AN sind dem beiliegenden Bauzeitenplan zu entnehmen. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die aktuell gültigen Verwaltungsvorschriften (z.B. BimSchG) sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind nur in den Zeiten Mo. - Fr. von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen. Für das Gewerk Abbruch: Die Abbrucharbeiten im Bereich Hochbau und technische Ausrüstung werden von zwei unterschiedlichen Unternehmen durchgeführt. Eine enge Abstimmung zwischen ihnen ist zwingend erforderlich. Klärungen vor Ort über Schnittstellen und zeitliche Abläufe müssen berücksichtigt werden und sich ggf. im Angebotspreis widerspiegeln.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen Im vorderen Teil (gebogene Flügel) des 2. UG des Gebäudes befindet sich eine Einsatzzentrale der Berliner Feuerwehr. Diese muss kontinuierlich in Betrieb bleiben, auch während der Bauzeit. In den Räumlichkeiten der Feuerwehr sind bis auf die für die Sanierung der beiden Aufzüge notwendigen Arbeiten keine Baumaßnahmen geplant. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit der Feuerwehr oder deren Zugangsmöglichkeit zu den Räumen während der Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Die gekennzeichneten Rettungswege und Notausgänge sind unbedingt freizuhalten. Schnittstellen werden frühzeitig geklärt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen der beschriebenen weiteren Nutzung sind der Bauleitung frühzeitig mitzuteilen und mit ihr abzuklären.
Während der Bauarbeiten müssen die vorhandenen innenliegenden Regenwasserleitungen an der Außenwand unbeschädigt bleiben. Besonders sorgfältige Arbeiten um sie herum, insbesondere während des Abbruchs, müssen berücksichtigt und in den Einzelpreisen einkalkuliert werden.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Arbeiten beinhalten den Umgang mit gefährlichen Abfällen und Schadstoffen. Hinsichtlich des gebotenen Arbeitsschutzes sind daher die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 8 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abfällen un | Einheit d Schadstoffen. Hinsichtlich des gebotenen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Arbeitsschutzes sind daher die einschlägigen EUR EUR gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sowie die Auflagen der zuständigen Fachbehörden zu beachten. Bei der Ausführung sind besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung zu erwarten. Gemäß TRGS 555 ist vom AN vor Arbeitsbeginn eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, in welcher die diesbezüglichen zu treffenden Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die eingesetzten Beschäftigten sind aktenkundig zu belehren. Für die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien werden nur Betriebe beauftragt, welche die erforderliche Fach- und Sachkunde nachweisen können. Die unternehmensbezogene Anzeige ist mit dem Angebot vorzulegen. Arbeiten nach TRGS 519 sind dem zuständigen Landesamt (LAGetSi) mit Einreichung einer objektbezogenen Anzeige und einem qualifizierten Arbeitsplan nach TRGS 519 rechtzeitig anzuzeigen. Die Auflagen der berufsgenossenschaftlichen Regelungen "Kontaminierte Bereiche" sind einzuhalten. Die erforderlichen Unterlagen sind nach Beauftragung spätestens binnen 5 Arbeitstagen vorzulegen. Die Arbeiten mit Gefahrstoffen sind durch einen nachweislich sachkundigen Aufsichtsführenden permanent zu begleiten. Der Aufsichtsführende ist dem AG schriftlich inkl. Nachweis der erforderlichen Qualifikation zu benennen. Werden diese Arbeiten von Nachunternehmern des AN ausgeführt, hat der AG das Recht den Einsatz abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine ausreichenden Nachweise der Fach- und Sachkunde vorliegen. Das Personal des AN sowie das Personal beauftragter Nachunternehmer muss zur Durchführung der ihm übertragenen Arbeiten fachkundig und geeignet sein und über ausreichend Erfahrung mit vergleichbaren Arbeiten verfügen. Vor Aufnahme von Tätigkeiten auf der Baustelle ist das gesamte Personal bezüglich der durchzuführenden Arbeiten und der dadurch entstehenden Gefahrmomente sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuweisen. Die Einweisung ist mit Protokoll zu belegen. Diese sind dem AG vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Die eingesetzten Mitarbeiter haben die eingesetzten Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß sowie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, dessen Hinweise in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung unmittelbar zur unverzüglichen Umsetzung angewiesen werden.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Die Entsorgung ist nach KrWG grundsätzlich darauf ausgerichtet, den Anfall von Abfällen im Bauvorhaben zu vermeiden bzw. zu minimieren. Es wird darauf hingewirkt, dass durch geeignete und wirtschaftliche Technologien sowie organisatorische Maßnahmen die sortenreine Gewinnung und getrennte Bereitstellung aller im Bauvorhaben anfallenden Materialien (Abfälle) sichergestellt wird. Dies schließt einen kontrollierten Rückbau von Schadstoffen und eine grundsätzlich vorgreifende Separierung höher belasteter Baustoffe ein. Die Materialien werden ordnungsgemäß und schadlos unter Einhaltung aller nachfolgenden Vorgaben baufeldextern entsorgt, dabei wird ein möglichst hoher Anteil von Bauabfällen zur Verwertung angestrebt. Das Abfallmanagement gewährleistet, dass die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Abfallrechts, die für die Gewerke gültigen Richtlinien, Merkblätter und technischen Regelwerke und die wirtschaftlichen Randbedingungen berücksichtigt werden. Die Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bauherrn werden in der Regel vor dem Abbruch beprobt. Die Abfälle werden aber auch bei Zweifeln an der Zusammensetzung, bei Anforderung durch den Entsorger oder bei Bestehen besonderer gesetzlicher Auflagen beprobt und untersucht. Die Zwischenlagerung von zu entsorgendem Abfall auf der Baustelle wird zeitlich und vom Umfang her minimiert bzw. wirtschaftlich optimiert. Gleichartige Abfälle werden gemäß KrWG in Verbindung mit der AVV und der GewAbfV getrennt erfasst und in geeigneten Containern gesammelt.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 9 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge geeigneten | Einheit Containern gesammelt. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der AG die Durchführung der Maßnahmen übernimmt Bei erforderlichen Sondertransporten, Sperrungen von Verkehrsflächen/Gehwegflächen bei Antransport bzw. Montage etc., z.B. beim Antransport vorgefertigter Bauteile, übernimmt der AN die Abstimmung und Beantragungen mit den Behörden. Alle erforderlichen Kosten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG übernimmt hierfür keine Leistungen und auch keine Kosten.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
Nicht relevant.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Der Gerüstbau nachfolgend benannter Gerüste wird durch den AG beauftragt und durch die Bauleitung koordiniert:
- Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassaden- und Fensterarbeiten in Teilbereiche.
- Erweiterung Dachfanggerüst über der Traufkante für die Dacharbeiten in Teilbereiche.- Außenliegender Materialaufzug, 500kg.Die Gerüste werden verkehrssicher übergeben und sind ebenfalls in verkehrssicheren Zustand zu halten. Das Anbringen eigener Aufzüge u. ä. an den bauseitigen Gerüsten ist nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und den Gerüstbaubetrieb möglich. Sämtliche beschriebenen Einrichtungen können während der Standzeit des Baugerüstes durch andere Auftragnehmer mitgenutzt werden. Aufenthalts- und Lagerräume können in unter ATV 0.1.8 beschriebenem Umfang genutzt werden.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für anderen Unternehmer vorzuhalten hat
Die Leistungsteile, die von anderen Unternehmern mitbenutzt werden sind im Leistungsverzeichnis beschrieben, auch die Dauer der Standzeit und Nutzung
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
Wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben, sind bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
Im Ausnahmefall im Positionstext erwähnt
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
nicht relevant.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Benötigt wird eine umfassende Material- und Produktdokumentation, welche den im Projekthandbuch (aktuelle Fassung) formulierten Anforderungen an eine Übergabedokumentation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C gerecht wird. Die Übergabedokumentation ist so zu gliedern, wie im Projekthandbuch unter dem Punkt 11.3 Abschnitt 2 "Firmenspezifischer Teil Hochbau" dargestellt. Die Dokumentationen sind durch den AN in 2-facher Ausfertigung (jeweils vollständig in Papier und digital) an den AG zu übergeben. Die 1. Ausfertigung enthält die Originaldokumente. Für die weiteren Ausfertigungen sind Farbkopien der Originaldokumente anzufertigen. Die Dokumentationen haben rechtzeitig und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 10 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge enthält die | Einheit Originaldokumente. Für die weiteren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausfertigungen sind Farbkopien der Originaldokumente EUR EUR anzufertigen. Die Dokumentationen haben rechtzeitig und vollständig, mindestens 1 Woche vor Abnahme, beim AG vorzuliegen. Nachteile und Schäden, die dem AG durch eine nicht rechtzeitige Vorlage dieser Dokumente entstehen (z.B. auch Reinigungs- und Pflegeanleitungen) gehen zu Lasten des AN. Die Unterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der geschuldeten Leistung dar. Das Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Nicht relevant.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zutragenden Entsorgungskosten
Die bei der Baumaßnahme anfallenden Abfälle werden gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen ordnungsgemäß deklariert, verpackt, transportiert und fachgerecht entsorgt. Abfälle sind gemäß KrWG nach Abfallschlüssel zu separieren, getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (und dem Rückbau und Entsorgungskonzept des Bauherrn) zu erbringen. Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG
Für den Transport der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Nicht relevant.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Nichtzutreffend. Bei allen Positionen (sofern diese überwiegen) handelt es sich um Lieferung und Montage. Die für Abladen, Lagern und Transport notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Dieser hat sich vor der Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
Die Leistungserbringung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen ist für die in ATV 01.1.22 aufgeführten am Bau beteiligten Unternehmer erforderlich.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 11 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Unternehmer | Einheit erforderlich. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation Nichtzutreffend.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Eine Weiterarbeit der Folgegewerke auf der Leistung des AN gilt nicht als Abnahme. Die Leistung wird durch den Bauherrn förmlich abgenommen und schriftlich fixiert. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagenoder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat(vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Nichtzutreffend.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach durch den AN in Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführtem Aufmaß vor Ort bzw. auf Grundlage der Ausführungspläne des AG. Neben den fortlaufend zu nummerierenden Aufmaßblättern ist ein zeichnerisches Aufmaß (Darstellung im Grundriss / Ansicht) zu erstellen und bei jeder Rechnung mit einzureichen. Die Zwischenrechnungen sind kumulativ und prüffähig aufzustellen. Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und eingereicht werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die Bauleitung fortgefahren werden. Die Dokumentationsunterlagen (Vgl. 0.2.12) sind der Bauüberwachung spätestens eine Woche vor Abnahmetermin in geordneter Form zur Prüfung vorzulegen (1x Papier, 1x digital). Die Begleichung der Schlussrechnung erfolgt erst nach Freigabe der Schlussdokumentation durch die Bauüberwachung. Im Falle der fehlenden firmenspezifischen Übergabedokumentation erfolgt ein Einbehalt i. H. v. 5% der Bruttoschlussrechnungssumme.
0.2.22 Bautageberichte
Bautageberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital zu übergeben. Auf gesonderter Anfrage der Bauüberwachung tageweise.
0.2.23 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an anfallenden Baubesprechungen und Baubegehungen teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die Bauüberwachung einlädt. Es werden in noch festzulegenden Abständen Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten durchgeführt. Alle Auftragnehmer müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten während des Bauvorhabens nicht wechselnden Partner entsenden.
0.2.24 Schäden / Baureinigung
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach-, oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 12 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge oder sonsti | Einheit ge Schäden sind unverzüglich nach deren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der EUR EUR entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
0.2.25 Bauschild
Es wird bauseits ein allgemeines Bauschild aufgestellt. Auf dem Bauschild werden voraussichtlich kein Firmenangabe erfolgen Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht.
0.2.26 Verantwortlicher Firmenbauleiter / Führungspersonal
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner Arbeiten einen ständigen örtlichen und verantwortlichen Bauleiter / Polier mit ausreichenden Vollmachten schriftlich zu benennen und diese durch seine Unterschrift zu bestätigen.
0.3 Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung
Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten.
Abfälle allgemein Sämtliche ausgebauten gefahrstoffhaltigen Abfälle werden direkt in reißfeste, UV-beständige und gekennzeichnete Big Bags verpackt.
Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitgeteilt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und wird rechtzeitig mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abgestimmt.
HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des AN.
Dem Verfahrensbevollmächtigten werden die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitgeteilt.Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine werden vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signiert. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle wird von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer koordiniert.
Bereitstellung, Transport und Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 13 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Die Einheit | Einheit spreise für die Demontage und Entsorgung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) verstehen sich einschließlich Verpackung, EUR EUR Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit Zement in einer vom AN zu stellenden Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik), aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des anfallenden Asbestmaterials und des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Die Entsorgung der in Entstaubern, Vorabscheidern und Lufttauschern anfallenden asbesthaltigen Stäube einschließlich Verfestigung in einer HVS-/ Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik, Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in die Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination einzurechnen. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben gilt: Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 werden die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling-Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen. Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Entsorgung der Abfälle verantwortlich. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Kopien der Wiegescheine werden spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgelegt. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung gemäß gewählter Deponie, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs-/ Behandlungsauflagen. Bereitstellung, Transport und Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Kennzeichnung / Allgemeines Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach ErsatzbaustoffV und sonstiger nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Beauftragung von Nachunternehmern Werden bei Asbestsanierungsarbeiten mit Asbest Nachunternehmer beauftragt, ist der AN (Auftraggeber des Nachunternehmer) dafür verantwortlich, dass für die Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Der Einsatz eigener Arbeitnehmer im Schwarzbereich des Nachunternehmers ist gemäß ArbSchG unzulässig und wird nicht kalkuliert.Der AN (Auftraggeber des Nachunternehmers) informiert das Nachunternehmen vor Beginn der Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen Gefahrenquellen und Verhaltensregeln. Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 14 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge sonstigen b | Einheit etriebsspezifischen Gefahrenquellen und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verhaltensregeln. EUR EUR Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll umfänglich den Forderungen der aktuellen Fassung der TRGS und DGUV. Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer) ohne Beschäftigte. Etwaige Nachunternehmer werden bei der Angebotsabgabe schriftlich benannt
Projektbeschreibung Das gegenständliche Sanierungsobjekt am Fehrbelliner Platz 2 (FP2) wurde durch den Architekten Otto Firle (1889-1966) als Hauptsitz der Nordstern Lebensversicherungs-Gesellschaft geplant. Die Fertigstellung erfolgte im Jahr 1936. Das Gebäude ist Teil des seit den 1920er Jahren zum Behördenzentrum ausgebauten Geländes um den Fehrbelliner Platz und den angrenzenden Preußenpark. Der öffentliche Haupteingang befindet sich am Fehrbelliner Platz. Zufahrtsmöglichkeiten auf das Grundstück bestehen von allen angrenzenden Straßen aus. Das unter Denkmalschutz stehende Haus wird gegenwärtig annähernd vollständig als Verwaltungsgebäude durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genutzt. Im 2. Untergeschoss besteht daneben eine Einsatzzentrale der Feuerwehr Berlin. Das Bauvorhaben umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gebäudes im Hinblick auf Brandschutz, Barrierefreiheit und Energieeffizienz.
Elektro Kernaufgaben im Überblick:
- Demontage Bestandsanlagen UG2 bis DG
- komplette Neuinstallation der elektrotechnischen Infrastruktur, einschließlich NSHV-SV,NSHV-AV,MS und beide Transformator -- Netzersatzanlage neu
- Steigetrassen neu -Alle Etagenverteilungen neu -Beleuchtung generell neu, in den erforderlichen Bereichen entsprechend Denkmalschutz
- notwendige Provisorien für die Funktion im UG 2
LEISTUNGSVERZEICHNIS
OBJEKT FP2 - Bürodienstgebäude Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin Brandschutzertüchtigung Barrierefreiheit, Energetische Ertüchtigung
BAULEISTUNG KG 441
Liefern, montieren und Inbetriebnahme MS-Anlagen
AUFGESTELLT April 2026
Es ist eine bei der Stromnetz Berlin GmbH dauerhaft zugelassene, luftisolierte 10-kV-Mittelspannungsschaltanlage anzubieten.
Die Stromnetz Berlin GmbH setzt im Rahmen dieses Projektes die MS-Schaltanlage Typ 91R660 des Herstellers Böhning Energietechnik Berlin GmbH ein. Folgende Felder werden ausschließlich durch die Stromnetz Berlin GmbH veranlasst und wird überwiegend ebenfalls vom Fabrikat geliefert bzw. errichtet werden: -beide Ringeinspeisefelder -Übergabefeld -Messfeld
Der vom Auftragnehmer anzubietende Kundenteil umfasst ausschließlich: -2 Transformatorabgangsfelder inklusive Leistungsschalter Zur Lieferung, Montage, Druckberechnung, Abnahme und Inbetriebnahme dieser beiden Transformatorabgangsfelder
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 15 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Leistungssc | Einheit halter | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Zur Lieferung, Montage, Druckberechnung, Abnahme und EUR EUR Inbetriebnahme dieser beiden Transformatorabgangsfelder ist der Bieter verpflichtet.
Eine gasisolierte oder eine Schaltanlage mit einem Alternativgasgemisch ist ausdrücklich nicht gewünscht. Eine nur projektbezogene Zulassung wird nicht akzeptiert. Die entsprechende dauerhafte Zulassung der Stromnetz Berlin, ist in Kopie den Angebotsunterlagen beizulegen. Informationen über dauerhaft und ohne Einschränkungen zugelassene 10kV Mittelspannungsanlagen, sind zu erfragen bei Stromnetz Berlin GmbH
Die Schaltanlage muss für Räume mit einer verbleibenden Deckenhöhe von 2,20m geeignet und geprüft sein. Ein Nachweis eines unabhängigen Prüfinstituts ist den Angebotsunterlagen beizulegen Mittelspannungsteil weitgehend wartungsfrei Verwendung von Vakuum-Einschub-Leistungsschaltern Antriebsmechanismen außerhalb des Schaltfeldes sollen einen gefahrlosen Zugang während des Betriebes sicherstellen Die Zahl der Funktionselemente ist auf ein Minimum zu reduzieren Höchste Zuverlässigkeit und Personensicherheit muss gewährleistet sein Kleine Bauform und somit kleine Schaltfeldabmessungen durch Druckreduktionssystem an der Rückwand des Schaltfeldes
Die Schaltanlage muss mit einem passiven Druckreduzierungssystem ausgestattet sein. Somit werden Druckberechnungen und aufwändige bauliche Maßnahmen zur Druckentlastung hinfällig wie z.B. zusätzliche Druckausgleichsöffnungen, Verschraubung der Doppelbodenplatten, etc.
Bei Angebotsabgabe ist ein entsprechendes Prüfprotokoll eines akkreditierten Prüfinstitutes beizulegen.
Bei der ausgeschriebenen Schaltanlage handelt es sich um eine fabrikfertige, typgeprüfte, luftisolierte Mittelspannungsschaltanlage.
Es ist ausdrücklich keine gasisolierte oder eine Schaltanlage mit einem Alternativgas- oder Luftgemisch anzubieten!
Folgende Feldtypen sollen verfügbar sein: Feldtyp: Schaltfeldteilung (mm): Vakuum-Leistungsschalterfelder in Einschubtechnik: 660mm (20kA) Lasttrennschalterfelder als Ringkabelfeld: 560mm (20kA) / 660mm (20kA) Lasttrennschalterfelder als Transformatorschaltfelder: 560mm (20kA) / 660mm (20kA) Messfelder mit Strom - und Spannungswandler: 560mm (20kA) / 660mm (20kA) Längstrennungsfelder ,1-feldrig (Längskupplung in einem Feld): 660mm (20kA)
Die Lasttrennschalterfelder als Ringkabel- oder Transformatorschaltfeld sollen wie folgt ausführbar sein: Längstrennungsfelder sollen mit Lasttrennschalter oder Leistungsschalter in einem Schaltfeld ausführbar sein. Messfelder mit Strom- und Spannungswandler, je nach Spezifikation mit giessharzisolierten Wandlern. Die Feldtiefe aller Kabelabzweige soll unabhängig vom Bemessungsstrom gleich sein. Die gesamte Anlage ist berührungssicher auszuführen. Die Schaltanlage muss an beiden Sammelschienenenden erweiterbar sein. Die Kabelanschlüsse der 3 Phasen sollen in einer Ebene horizontal nebeneinander liegen und von vorne leicht zugängig sein. Die Schaltfelder sind mit in der Höhe und Tiefe verstellbaren Kabeltrageisen, z.B. aus C-Profilen, auszurüsten.
Montage, Betrieb und Wartung: Die Anlagen müssen in Einzelfelder transportierbar
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 16 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Montage, Betrieb und Wartung: EUR EUR Die Anlagen müssen in Einzelfelder transportierbar sein, da die Einbringmöglichkeit nur eine Maximalbreite von 800mm zulassen. Ein nachträglicher Anbau von Erweiterungsfeldern muss an beiden Seiten möglich sein. Die Betätigung des Leistungsschalters und des Lasttrennschalters vor Ort soll mechanisch direkt an der Bedienfront der Schaltanlage erfolgen. Eine elektrische Betätigung ist ebenfalls vorzusehen. Die Betriebsbereitschaft der Schaltanlagen soll von der Temperatur und Aufstellungshöhe unabhängig sein. Die Kabel sollen mit Hilfe des Erdungsdraufschalters (Erdungsschalter mit Bemessungs-Kurzschlusseinschaltvermögen) geerdet werden. Die Kabelprüfung soll ohne Kabeldemontage durchführbar sein.
06.10 Transformatorabgangsfeld mit Leistungsschalter für Transformatoren Transformatorabgangsfeld mit Leistungsschalter für Transformatoren
1 Stück luftisoliertes Leistungsschalterfeld (LS) für Wandaufstellung als Kabelabgangsfeld mit einem Hauptsammelschienensystem bis 630A / 20kA 1 Stück Vakuum-Leistungsschalter in Einschubtechnik Fabrikat: Siemens Typ: SION 3AE5 800A / 20kA mit Hand-Sprung-Antrieb und zusätzlichen Motoraufzug 230V AC. Der Leistungsschalter muss folgende Hilfsschalter aufweisen: jeweils 12 Einzelmeldungen "EIN/AUS", 1 Meldung "Motoraufzug aufgezogen", 1 Meldung "Einschaltbereit". Des Weiteren enthält der Leistungsschalter 1 Ausschaltauslöser "Aus", 1 Einschaltauslöser "Ein" 1 Niedrigenergieauslöser für die über ein wandlerstromversorgtes UMZ-Schutzrelais 3 Stück Stromwandler Kern 1: 75/1A; 10P 10; 7,5VA Fabrikat: Dr. J. Zelisko Typ: SGM10 1 Stück Spannungswandler 10/0,4kV welcher zur Versorgung des nachfolgend beschriebenen UMZ-Schutzrelais dient Fabrikat: Ritz Typ: GSZ 12/0 1 Stück UMZ-Schutzrelais vorgesehen für Versorgung über Spannungswandler: Fabrikat: Siemens Typ: 7SR45 1 Stück kapazitiver Spannungsanzeige mit elektronischem Anzeigeelement zur Prüfung der Spannungsfreiheit Fabrikat: Kries Typ: Capdis S1+ 1 Stück Niederspannungsnische Gr. 1 mit Klemmenleisten Niederspannungsnische ausgebaut mit Schnellverdrahtungsrahmen vom Fabrikat Lütze 1 Stück Schlüsselverriegelung zwischen Erdungsdraufschalter und dem Leistungsschalter 1 Stück Erdungsdraufschalter (Erdungsschalter mit Bemessungs-Kurzschluss-Einschaltvermögen) VDEW-Ausführung, Erder im Blindschaltbild rot. Der Erdungsschalter ist in der oben beschriebenen Schlüsselverriegelung integriert. Inklusive Hilfskontakte für Meldungen "EIN/AUS". Fabrikat: 2 Stück 1pol. Leitungsschutzschalter mit Hilfsschalter zur Absicherung der Melde- und Antriebsspannung für die Spannung 230V AC Einbau und Verdrahtung für weiterer Niederspannungsgeräte: Stromleitungen 2,5qmm; sonstige Leitungen 1,5qmm; ohne Adermarkierung; Klemmen Typ Phoenix oder gleichwertig 1 Stück Störlichtbogenfestigkeit bis 20 kA, 1s bei einer maximalen Deckenhöhe 2,20m nach DIN VDE 0670 Teil6, IEC 298 mit Appendix AA, PEHLA-Richtlinie Nr.4, Kriterien 1 bis 6 1 Stück passives Druckreduktionssystem
Fabrikat:Böhning oder gleichwertig
Sonst gemäß TA Stromnetz Berlin gewähltes Fabrikat / Typ: .........
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 17 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Sonst gemäß TA Stromnetz Berlin gewähltes Fabrikat / EUR EUR Typ: .........
liefern,einbringen und montieren
2,000 Stk 06.20 Transport und Einbringung Transformatorabgangsfeld Transport und Einbringung der oben genannten Transformatorabgangsfeld vom Lieferort bis zum endgültigen Aufstellungsort einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, wie Verladung, Transport, Entladung, Einbringung, Positionierung sowie ggf. notwendiger Hebezeuge und Sicherungsmaßnahmen.
Transportweg: Der Transport erfolgt ab Grundstückseingang / Eingangstür Hohenzollerndamm über eine Strecke von ca. 80 m durch Innenräume bis zum Aufstellungsort.
Bauliche Gegebenheiten entlang des Transportwegs: -1 bestehende Doppeltür, lichte Breite ca. 1,91 m -2 geplante Doppeltüren, lichte Breiten ca. 1,66 m (Engstelle) und 2,00 m -Flurbreiten mindestens ca. 2,00 m -lichte Raumhöhe mindestens ca. 2,40 m
Höhendifferenzen: 1 Treppenanlage mit 2 Stufen (18 cm / 29,5 cm)
Leistungsumfang: Entladung der Transformatorabgangsfeld am Anlieferort Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Transport- und Hebemittel (z. B. Schwerlastfahrwerke, Hebegeräte, Seilwinden, Hilfskonstruktionen) Durchführung des Transports über die gesamte Strecke einschließlich aller Richtungsänderungen Überwindung der Treppenstufen mittels geeigneter technischer Maßnahmen (z. B. Rampen, Stahlplatten, Hebetechnik) Passage aller Türen unter Berücksichtigung der vorhandenen Engstellen Einbringung und exakte Positionierung am Aufstellungsort Sicherung gegen Kippen und Beschädigungen während des gesamten Transports
Besondere Anforderungen: Die Türöffnung mit ca. 1,66 m stellt die maßgebende Engstelle dar und ist bei der Planung zwingend zu berücksichtigen Transport ist erschütterungsarm und unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen Schutz angrenzender Bauteile, Türen, Wände und Bodenflächen ist sicherzustellen
Nebenleistungen (inbegriffen): Baustelleneinrichtung für den Transport Schutzmaßnahmen für Verkehrswege und Bauteile ggf. erforderliche Demontage und Wiedermontage von Türflügeln (sofern notwendig für den Transport) Abstimmung mit anderen Gewerken vor Ort
Hinweis: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Engstellen, Treppenanlage, geplante Bauteile) wird eine vorherige Besichtigung des Transportwegs und des Aufstellungsortes ausdrücklich empfohlen.
2,000 psch 06.30 Druckberechnung Ermittlung und Bewertung der Druckbeanspruchung eines Mittelspannungsraumes im Störlichtbogenfall sowie Prüfung der Notwendigkeit und Dimensionierung von Druckentlastungsmaßnahmen.
Grundlagen:
Raumfläche: 27,75 m² Raumhöhe: 2,20 m Raumvolumen: 61,05 m³ Kurzschluss-/Störlichtbogenstrom: 20 kA
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 18 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Raumhöhe: 2 | Einheit ,20 m | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Raumvolumen: 61,05 m³ EUR EUR Kurzschluss-/Störlichtbogenstrom: 20 kA Schaltanlage: Böhning 91R660
Leistungsumfang:
Ermittlung des Raumvolumens Abschätzung des Energieeintrags im Störlichtbogenfall Berechnung des zu erwartenden Überdrucks im Raum Bewertung der baulichen Beanspruchung (Türen, Wände, Decke) Prüfung der Erfordernis von Druckentlastungsflächen Dimensionierung einer Druckentlastungsöffnung (falls erforderlich) Ergebnisdarstellung als kurze technische Stellungnahme
Die Berechnung erfolgt als ingenieurtechnische Bewertung auf Basis üblicher Annahmen nach IEC 62271-200 / IEC TR 62271-307. Eine herstellerspezifische Nachweisführung ist nicht Bestandteil dieser Position.
1,000 Stk 06.40 Abnahmen und Inbetriebnahmen Erbringen sämtlicher Leistungen zur Vorbereitung, Koordination, Durchführung und Begleitung der Abnahmen sowie der Inbetriebnahme einer Mittelspannungsstation einschließlich aller erforderlichen Abstimmungen mit dem zuständigen Netzbetreiber.
Leistungsumfang:
Zusammenstellung, Prüfung und Einreichung der erforderlichen Projekt-, Planungs- und Revisionsunterlagen beim Netzbetreiber. Abstimmung mit dem Netzbetreiber hinsichtlich Ausführung, Kabeltrassenführung, Netzanschluss, Schaltmaßnahmen und sonstiger technischer Anforderungen. Organisation und Begleitung sämtlicher erforderlicher Vor-Ort-Termine. Durchführung und Begleitung der Raumabnahme mit dem Netzbetreiber. Durchführung und Begleitung der Stationsabnahme mit dem Netzbetreiber. Durchführung der Inbetriebnahme der Mittelspannungsstation einschließlich Koordination aller beteiligten Gewerke. Durchführung bzw. Veranlassung aller erforderlichen Prüfungen, Messungen und Nachweise gemäß den einschlägigen VDE-Bestimmungen, TAB sowie den Anforderungen des Netzbetreibers. Erstellung und Übergabe der Prüfprotokolle und Inbetriebsetzungsunterlagen. Einweisung des Betreiberpersonals in Bedienung, Sicherheitsvorschriften, Schaltabläufe sowie Wartungs- und Betriebsanforderungen der Anlage. Übergabe der vollständigen Dokumentation an den Auftraggeber.
Die Leistung ist vollständig und betriebsbereit einschließlich aller Nebenleistungen, Fahrtkosten, Wartezeiten, Koordinationsaufwendungen und erforderlicher Abstimmungen auszuführen.
1,000 psch 06.50 Schaltanlagenzubehör 1 Stück Schaltanlagenzubehör 1 Satz SS-Feldverbindungen 1 Satz Endwände 1 Stück Leistungsschalterfahrwagen 2 Stück Handkurbel zum Spannen des Vakuum-Leistungsschalters 2 Stück Schalthebelsatz nach VDEW 1 Stück Erdungstrennerhebel
Fabrikat: Böhning oder gleichwertig
gewähltes Fabrikat / Typ: .........
liefern, einbringen und montieren
[Seite 19]
LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 19 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
1,000 Stk 06.60 Doppelbodensystem als Schaltwartenkonstruktion Doppelbodensystems für den Einsatz in Schaltwarten von Mittelspannungsanlagen.
Das System besteht aus nichtbrennbaren bzw. schwer entflammbaren Bodenelementen mit geeigneter Unterkonstruktion aus korrosionsgeschützten Stahlstützen und Stahlprofilen. Der Doppelboden muß an jeder Stelle zerstörungsfrei geöffnet werden können, damit nachträgliche Umrüstungen ohne große Kosten und Schmutzanfall möglich sind. Der Doppelboden soll aus vorgefertigten Bauelementen zusammengesetzt sein, so dass der Boden auch jederzeit durch Einzelelemente ergänzt werden kann. Die nachstehend geforderten technischen Daten müssen durch Prüfzeugnisse von amtlich anerkannten PrüfInstituten belegt werden können. Die Doppelbodenabdeckplatten sind so zu bearbeiten, dass Maßtoleranzen bezüglich Länge und Stärke von weniger als 0,3 mm eingehalten werden, und somit die Austauschbarkeit der Abdeckplatten untereinander gewährleistet werden kann. Jede Normträgerplatte muss einwandfrei aufliegen, leicht herausnehmbar und untereinander auswechselbar sein. Durch die präzise Bearbeitung der Bodenplatten müssen dabei stets das Gesamtbild einer möglichst fugenlosen Gesamtfläche und eine annähernde Luftdichtigkeit für die Ausbildung als Druckkammer für klimatisierte Luft gegeben sein. Ausschnitte müssen an jeder vollen Trägerplatte möglich sein, um die Geräteaufstellung und Möblierung variabel wählen zu können. Die Schaltwartenunterkonstruktion muß eine für sich auch ohne Abdeckplatten sicher stehende, verschraubte und belastbare Profilkonstruktion darstellen. Unebenheiten des Rohfußbodens im normalen Toleranzbereich müssen durch die Höhenverstellbarkeit der Stützen ausgeglichen werden können. Zur Schalldämmung und zur Ableitung der elektrostatischen Aufladungen sind auf den Rasterprofilen elektrisch leitende Dämmauflage zu befestigen. Die Stützfüße sind mit geeignetem Kleber auf den Rohfußboden dauerhaft zu fixieren. Die Stützen müssen bei Bedarf zusätzlich verdübelt werden können. Für die Überbrückung von Deckendurchbrüchen, Luftkanälen, Heizungsrohren oder sonstigen Installationen müssen Überbrückungsträger für eine oder zwei entfallende Stützen vorgesehen werden können. Technische Anforderungen:
Doppelbodensystem nach DIN EN 12825 Rastermaß 600 × 600 mm Gesamtkonstruktionshöhe bis 800 mm Lastklasse 5 kN Flächenlast: 25000 N/m Ableitwiderstand < 8 MOhm Ableitfähige Ausführung (ESD) Feuerwiderstand mindestens REI 30 nach EN 13501 bzw. F30 nach DIN 4102 Schwer entflammbare bzw. nichtbrennbare Ausführung Werksseitig beschichtete Oberflächen in grauer Farbgebung oder gleichwertig Korrosionsgeschützte Unterkonstruktion aus Stahl
Einschließlich aller Anpassungen, Zuschnitte, Aussparungen, Anschlüsse an angrenzende Bauteile sowie der erforderlichen Prüf- und Nachweisunterlagen. Liefern und fachgerechtes Montieren
25,000 m² 06.70 Lieferung von Komplette MS-Station Ausstattung gemaß Stromnetz Berlin
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 20 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Lieferung der vollständigen zusätzlichen Stationsausstattung für eine Mittelspannungsstation gemäß den aktuell gültigen Vorgaben von Stromnetz Berlin GmbH.
Leistungsumfang umfasst insbesondere:
Warn- und Sicherheitsschilder Anlagenschilder und Betriebsmittelkennzeichnung Stationsbezeichnungsschilder Rettungs- und Hinweisschilder Schaltberechtigungsschilder Einlinienschema in wetterbeständiger Ausführung Dokumentenhalter einschließlich Dokumententasche Stationsbuch bzw. Dokumentationsmappe Isoliermatte für Schaltanlagenbereich Schaltstange gemäß Stationsanforderung Feuerlöscher einschließlich Halterung Erste-Hilfe-Ausstattung gemäß Vorgaben Schließsystemvorbereitung und Beschilderung Sonstige für die Stationsabnahme erforderliche Ausstattungs- und Kennzeichnungselemente
Lieferung komplett, einschließlich aller Befestigungsmaterialien, zur betriebsfertigen Ausstattung der MS-Station.
1,000
Vorbemerkung zur Kabel- und Leitungsverlegung
Leistungsumfang: Die Kabel- und Leitungsanlage umfasst alle im Zuge der Baumaßnahme neu zu verlegenden Kabel und Leitungen sowie deren beidseitige Anschlüsse. Zur Kabel- und Leitungsanlage gehören weiterhin alle erforderlichen Klein-, Befestigungsmaterialien, Kabelschuhe, Kabelverschraubungen und Kabeltüllen (sofern nicht bei den Schaltschränken, Klemmenkästen etc. berücksichtigt), Klemm- und Pressverbindungsmaterial, Schraubverbindungsmaterial, Aderbezeichnung und dauerhafte beidseitige Kabelkennzeichnung. Notwendige Kabelverschraubungen sind zugentlastet und mit Knickschutz auszuführen. Kabel und Leitungen sind abzufangen (Zugentlastung).
Bei der Kabeldimensionierung sind:
- der zulässige Spannungsfall, (welcher zwischen Transformator und Verbrauchsmittel nicht größer 4% sein darf)
- die Einhaltung der Abschaltkriterien nach DIN VDE 0100 Teil 410,
- die Selektivität zu den vorgelagerten Schutzorganen
- sowie die Reduktion der Strombelastbarkeit bei gehäufter Verlegung zu beachten und in geeigneter Weise im Zuge der Montage- und Werksplanung nachzuweisen.
Durch den AN ist eine Kurzschlussberechnung in Anlehnung an die DIN VDE 0102 durchzuführen und mit Einreichung der Montageplanung dem AG vorzulegen.
Anforderungen: Die Produkte müssen halogen- frei sein, keine FCKW, HFCKW, CFCI enthalten und nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden.
Sowohl für den Einsatz von Kabeln wie auch von Leitungen ist im Einzelfall deren Tauglichkeit bezüglich der Verlege Bedingungen zu überprüfen (Verlegung im Erdreich, im Freien, etc.).
Verlegung: Bei der Verlegung ist besonders zu beachten:
- getrennte Verlegung Steuer- / Leistungskabel (getrennt nach Spannungsebene MS / NS)
- auf Steigeleitern und Steigetrassen sind die Kabel mit Bügelschellen (mit Wannen und Gegenwannen) zu befestigen
Generell sind alle Kabel- und Leitungsstrecken mit entsprechenden Schutzorganen zu schützen.
Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 21 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge entsprechen | Einheit den Schutzorganen zu schützen. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Diese müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Alle elektrischen Leitungen dürfen nur senkrecht oder waagerecht verlegt werden. Diagonale oder schräge Verlegung in oder auf Wänden und Decken ist nicht statthaft. In Zwischendecken oder Doppelböden sind die Leitungen gebündelt und geordnet zu verlegen.
Die Abstände zwischen den Befestigungspunkten dürfen max. 60 cm betragen. Die Metallbänder bzw. Halterungen werden dem Auftragnehmer nicht gesondert vergütet. Die Enden von Schutzrohren sind so abzudichten, dass während der Bauzeit kein Schmutz eindringen kann.
Leitungen und Kabel mit Funktionserhalt dürfen nur mit systemgeprüften Halterungen befestigt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Mantelleitungen (z.B. NHXMH) dürfen nur im Freien verlegt werden, sofern sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind (z.B. durch geschlossene Schutzrohrverlegung). Es darf keine Stegleitung (NYIF) verlegt werden. Es sind nur Mantelleitungen oder Kabel zugelassen. Die Leitungen müssen auf ihrem ganzen Verlauf mindestens 4 mm Putzüberdeckung aufweisen. Es ist nur zugelassenes Befestigungsmaterial zu verwenden, um Beschädigungen der Isolierhülle auszuschließen.
Leitungsauslässe sind mit Endschellen, Wandauslässe mit Wandauslassdosen (VDE 0100 Teil 559) zu versehen, um die Putzabdeckung beim Anschließen nicht zu beschädigen. Im Erdreich verlegte Kabel werden, ohne dass im Leistungsverzeichnis besonders darauf hingewiesen wird, in geschlossene Schutzrohre verlegt. Ferner ist ein Kabelwarnband (Trassenband) zu verlegen.
Wand- und Deckendurchbrüche sind ausreichend zu dimensionieren. Bei Leitungsverlegung auf Rohbeton ist auf den Schutz der Leitungen zu achten. In notwendigen Bereichen müssen die Leitungen in Rohr (für schwere Druckbeanspruchung) eingezogen werden. Die Verlegung erfolgt in Kabelkanal bzw. auf Kabelträger und auf Putz, installiert inkl. Befestigungsmaterial.
Die endgültige Kabelführung für die gesamte Anlage wird während der Arbeiten mit der Bauleitung festgelegt. Montagehilfsmittel wie Gerüste, Bühnen etc. sind bei der Kalkulation der Kabel- und Leitungsanlage zu berücksichtigen.
Alle Kabel und Leitungen sind zu liefern, in Teillängen zu verlegen und betriebsfertig zu montieren. Weiterhin sind Funktionsprüfungen durchzuführen und Messprotokolle zu erstellen.
Die Verlegung erfolgt: ca. 25 % auf Sammelhalter ca. 40 % auf Kabelbahnen ca. 10 % auf Steigtrassen ca. 5 % auf Putz ca. 20 % auf Rohfußboden
In den Einheitspreisen ist ein Mix aus allen Verlegearten zu kalkulieren.
Kabelschutzrohr (Schutzrohr) aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), hergestellt aus 100 % Neuware, als Vollwandrohr mit glatter Innen- und Außenfläche, geeignet für die erdverlegte, drucklose Verlegung von Kabeln (Starkstrom- und/oder Telekommunikationskabel).
Herstellen der Kabelschutzrohranlage zwischen dem Abzweigpunkt des Netzbetreibers und der Mittelspannungsschaltanlage gemäß den geltenden Technischen Anschlussbedingungen und Richtlinien von Stromnetz Berlin GmbH.
Ausführung mit insgesamt 4 parallel geführten
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 22 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Stromnetz B | Einheit erlin GmbH. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Ausführung mit insgesamt 4 parallel geführten Kabelschutzrohren.
Für gerade Trassenabschnitte sind vorzugsweise glatte Kabelschutzrohre einzusetzen. Richtungsänderungen sind grundsätzlich mit geeigneten Bögen und Formteilen auszuführen. Sofern die örtlichen Gegebenheiten oder Platzverhältnisse eine fachgerechte Ausführung mit glatten Rohren und Formteilen nicht zulassen, dürfen flexible bzw. außen geriffelte Kabelschutzrohre verwendet werden.
Gleichwertige Produkte alle Hersteller sind zugelassen, sofern sie die geforderten Normen, Abmessungen, mechanischen Eigenschaften (z. B. Schlagfestigkeit nach DIN EN 744) und die exakte Farbgebung (Silbergrau in Anlehnung an RAL 7001) vollständig erfüllen. Ein entsprechender Eignungsnachweis (z. B. Werksprüfzeugnis oder SKZ-Zulassung) ist auf Anforderung vorzulegen. Die Farbe muss im gesamten Rohrquerschnitt (nicht nur oberflächlich) eingefärbt sein. 06.80 Schutzrohr DN140 flexibel Schutzrohren DN140mm in flexibler Ausführung, innenwand glatt gemäß TAB 3304 Stromnetz in Kabelgräben, einschließlich fachgerechter Montage.
Ausführung wasserdicht und druckdicht entsprechend Netzbetreiberanforderungen, einschließlich aller erforderlichen Muffen, Dichtungen, Form- und Verbindungsstücke, sowie sämtlicher Nebenleistungen und Zubehörteile. Verlegung gemäß Ausführungsplanung.
Lieferung und Verlegung in teillengen.
40,000 m 06.90 Schutzrohr DN140 glatt Schutzrohren DN140mm gemäß TAB 3304 Stromnetz (Netzbetreiberanforderung) in Kabelgräben, einschließlich fachgerechter Montage.
Ausführung in 4 Parallele rohren von MS-Abzweigpunkt Stromnetz bis wand MS-Schaltanlage. Ausführung wasserdicht sowie druckdicht entsprechend Netzbetreiber-Vorgaben, einschließlich aller erforderlichen Muffen, Dichtungen, Form- und Verbindungsstücke, Kennzeichnung sowie Nebenleistungen. Verlegung gemäß Ausführungsplanung.
Lieferung und Verlegung teillengen.
120,000 m 06.100 Abstandhalter für Schutzrohre Liefern und fachgerecht montieren von 4-fach-Abstandhaltern aus Kunststoff zur Herstellung und Fixierung definierter Verlegeabstände bei mehrzügigen Rohrverbänden. Die Abstandhalter sind für die Aufnahme von vier Rohren geeignet und gewährleisten eine gleichmäßige Ausrichtung während der Verlegung.
10,000 Stk 06.110 Zugseil aus Polyamid Liefern und fachgerechtes Einziehen von Zugseilen aus Polyamid (PA) als Kernmantelgeflecht nach DIN 83307 in Schutzrohranlagen. Mindestzugkraft 800 daN. Einschließlich Einzieh-, Befestigungs- und Kennzeichnungsarbeiten sowie aller erforderlichen Nebenleistungen. Festigkeitsnachweis auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
160,000 m 06.120 Hauseinführungen am Gebäude WU-Konstruktion Mehrsparten-Hauseinführung zum bündigen Einbau in WU-Betonwände oder -decken. Ausführung mit beidseitiger Anschlussmöglichkeit für Dichtsysteme und Systemeinsätze sowie mit Blindverschluss für die Bauphase.
Die Hauseinführung muss dauerhaft gas- und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 23 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Bauphase. | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Die Hauseinführung muss dauerhaft gas- und druckwasserdicht bis mindestens 3,0 bar sein und für den Lastfall aufstauendes Sickerwasser sowie Druckwasser geeignet sein. Einschließlich Abdichtsystem zum Baukörper, Befestigungs- und Montagematerial sowie sämtlicher Nebenleistungen.
Technische Anforderungen:
Für WU-Beton-Konstruktionen geeignet Druckwasserdicht und gasdicht bis mindestens 3,0 bar Einbau in Wand oder Decke Paketierbar mit Achsabstand 210 mm Rahmenmaß ca. 220 × 220 mm je Durchführung Geeignet für Beanspruchungsklasse 1 Für brandschutztechnische Abschottungen bis S90 geeignet Anordnung: 4 Durchführungen nebeneinander, 1 Reihe Wandstärke: 500 mm
Liefern und fachgerechtes Montieren
1,000 Stk 06.130 Abdichtung im Gebäude innenwand MS Kabel Liefern und fachgerechtes Montieren einer nachträglich einbaubaren, geteilten Ringraumdichtung zur dauerhaften gas- und wasserdichten Abdichtung Energiekabel in einer vorhandenen Dichtpackung bzw. Kernbohrung einer Gebäudeinnenwand.
Die Ringraumdichtung ist für eine Dichtpackung bzw. Kernbohrung DN 150 auszulegen und zur Abdichtung von bis 3 Energiekabeln 1 × 95 mm² mit aufgebrachten Schrumpfmanschetten geeignet. Das Dichtungssystem besteht aus geteilten Elastomer-Dichtelementen, angepassten Pressplatten sowie korrosionsbeständigen Spann- und Verbindungselementen aus Edelstahl. Alle Bauteile müssen für den dauerhaften Einsatz im Erdreich sowie für den Lastfall aufstauendes Sickerwasser und drückendes Wasser geeignet sein. Die Abdichtung muss dauerhaft gas- und wasserdicht bis mindestens 2,5 bar sein.
Die Leistung umfasst die Lieferung sämtlicher erforderlicher Materialien sowie die Reinigung der vorhandenen Dichtpackung und Kabeloberflächen, das Anbringen der Schrumpfmanschetten, den vollständigen Einbau der Ringraumdichtung einschließlich aller Dichtelemente, Pressplatten, Spannschrauben und Befestigungsteile, das fachgerechte Verspannen nach Herstellervorgaben sowie die abschließende Sicht- und Funktionskontrolle.
Die Ausführung hat nach den Herstellervorgaben sowie den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen. Die Vorgaben und Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Verteilnetzbetreibers (VNB) sind einzuhalten. Sämtliche erforderlichen Nebenleistungen, Hilfs- und Befestigungsmaterialien, Dichtstoffe, An- und Abtransport, Werkzeuge sowie alle für eine vollständige, betriebsfertige und dauerhaft dichte Ausführung erforderlichen Leistungen sind in den Einheitspreis einzurechnen.
4,000 Stk 06.140 Abdichtung im Gebäude innenwand Erdung Liefern und fachgerechtes Montieren einer nachträglich einbaubaren, geteilten Ringraumdichtung zur dauerhaften gas- und wasserdichten Abdichtung verlegter Kabel in einer vorhandenen Dichtpackung bzw. Kernbohrung einer Gebäudeinnenwand.
Die Ringraumdichtung ist für eine Dichtpackung bzw. Kernbohrung DN 150 auszulegen und entsprechend der Kabelbelegung herzustellen. Das Dichtungssystem besteht aus geteilten Dichtelementen aus hochwertigem Elastomer, druckstabilen Pressplatten sowie korrosionsbeständigen Spann- und Verbindungselementen aus Edelstahl. Die Abdichtung ist für den Einsatz bei aufstauendem Sickerwasser und drückendem Wasser geeignet und dauerhaft gas- und wasserdicht.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 24 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge aufstauende | Einheit m Sickerwasser und drückendem Wasser | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) geeignet und dauerhaft gas- und wasserdicht. EUR EUR
Die Leistung umfasst das Aufmaß der vorhandenen Kabelbelegung, die Lieferung sämtlicher erforderlicher Materialien einschließlich passender Dichteinsätze und Schrumpfmanschetten, die Reinigung der Dichtflächen und Kabelmäntel, den vollständigen Einbau der Ringraumdichtung einschließlich aller Pressplatten, Dichtelemente, Spann- und Befestigungsteile, das fachgerechte Verspannen nach Herstellervorgaben sowie die abschließende Sicht- und Funktionskontrolle.
Alle erforderlichen Nebenleistungen, Hilfs- und Befestigungsmaterialien, Dichtstoffe, An- und Abtransport, Werkzeuge sowie sämtliche für eine vollständige, betriebsfertige und dauerhaft dichte Ausführung erforderlichen Arbeiten sind in den Einheitspreis einzurechnen.
1,000 Stk 06.150 Abdichtung im Gebäude Außenwand Abdichtung im Gebäude Außenwand Geteilter Ringraumdichtung d=150mm für Rohre d=140mm zur Verwendung in vorhandenen Dichtpackungen, Geeignet zum nachträglichen gas- und wasserdichten Abdichten bereits verlegter Kabel. Mit Angepassten Pressplatten Dichtgummi, Metallteile für drückendes Wasser geeignet.
Lastfall: Aufstauendes Sickerwasser; Druckwasser;
liefern und montieren
5,000 St 06.160 Schacht Herstellung Begehbaren Kabelschacht mit lichten Innenabmessungen von ca. W:1,50 m ×B: 2,00 m ×T:1,2m einschließlich Boden, Wänden, Abdeckung, Schachtdeckel, Steigeinrichtungen, erforderlicher Aussparungen für Kabelschutzrohre, Rohrdurchführungen, Abdichtungen sowie sämtlicher Befestigungs- und Nebenleistungen.
Ausführung wasserdicht entsprechend den Anforderungen VNB TAB und der Ausführungsplanung. Einschließlich Herstellung und Abdichtung aller Rohr- und Kabeleinführungen, Anschlussarbeiten, Verfüllung und Verdichtung im Anschlussbereich sowie vollständiger betriebsfertiger Erstellung.
Liefern und Herstellen
1,000 StK 06.170 Ausführung aller Tiefbauarbeiten von der Grundstücksgrenze bis zurMS-Raumdurchführung Herstellen einer Kabeltrasse für Mittelspannungskabel einschließlich Aushub des Kabelgrabens, fachgerechter Lagerung des Aushubmaterials, Herstellung des Planums, Sandbettung, Verlegung der Kabelschutzrohre, Sandabdeckung, Einbau von Kabelabdeckhauben oder Schutzplatten, Trassenwarnband, Verfüllung und lagenweiser Verdichtung. Tiefe bis 1,25m,
Leistungsumfang: Handschachtung im Bereich kreuzender oder parallel verlaufender Bestandsleitungen auf einer Länge von ca 8m Freilegen und Sichern vorhandener Leitungen Wiederherstellung des ursprünglichen Geländezustandes Abfuhr und Entsorgung überschüssigen Bodens Freilegen und Schützen von Wurzelwerk, in Begleitung Prüfer/Planer/SV
.
26,000 m
Gesamtbetrag:
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 25 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 07 KG 441 Transformator
0.1 Allgemeine technische Vertragsbedingungen - Angaben zur Baustelle - ATV nach DIN 18299
0.1.1 Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten und Beschaffenheit der Zufahrt sowie etwaige Einschränkungen bei ihrer Benutzung.
Im Allgemeinen hat sich der Bieter in dem für die Angebotsbearbeitung erforderlichen Umfang mit den Örtlichkeiten vertraut zu machen. Dazu sind die als Anlage anhängenden Pläne (Umgebungsplan, Baustelleneinrichtungspläne) als Orientierung zu betrachten.
Die Zutritt- und Zufahrtskontrollen finden am Wachcontainer an der Baustelleneinfahrt bzw. Eingang statt. Dort wird der Zutritt mittels Kartenleser überprüft oder Besucherausweise ausgestellt. Keine Person ohne gültigen Baustellenausweis, ist berechtigt, die Baustelle zu betreten. Beschäftigte des Auftragnehmers erhalten nur Zutritt zur Baustelle, wenn Sie im Besitz eines vom AG bzw. Nutzer der Liegenschaft ausgestellten Zugangschipkarte sind. Dafür sind alle Beschäftigten des AN in einer Liste mit Zunamen, Vornamen und Geburtstagen, Wohnsitz und Nummern des Ausweisdokumentes aufzuführen, die dem AG vor Beginn der Arbeiten zu übergeben ist. Für die KfZ des AN sind zusätzlich das polizeiliche Kennzeichen und der Fahrzeugtyp anzugeben. Privatfahrzeuge der Mitarbeiter des AN erhalten keine Zufahrtsgenehmigung auf das Gelände. Nicht mehr benötigte Ausweise sind unverzüglich zurückzugeben. Personenzugang zur Baustelle erfolgt über ein Personendrehkreuz und nur mit dem vom AG ausgehändigten Ausweis/Chipkarte. Mögliche Zeitverzögerungen aufgrund von Personenstaus vor dem Drehkreuz sind zu berücksichtigen und in den Preis einzukalkulieren.
Das Gebäude befindet sich in Berlin, Bezirk Wilmersdorf-Charlottenburg, am Fehrbelliner Platz 2. Die Liegenschaft grenzt an drei Straßen: Hohenzollerndamm, Brandenburgische Straße und Sächsische Straße. Der Baubereich umfasst die gesamte Liegenschaft sowie den südlichen Teil des öffentlichen Parkplatzes vor dem Gebäude in Richtung Fehrbelliner Platz. Die kontrollierte Zufahrt in den Baubereich ist nicht überdacht und erfolgt über ein Zauntor bzw. eine Schranke auf dem genannten Parkplatz vom Hohenzollerndamm sowie von der Brandenburgischen Straße aus. Die Zufahrt dient als Baustellenzufahrt für die Materialanlieferung und -abholung sowie das Einbringen von Hebe- und Hilfsgerät. Prüfungen der Befahrbarkeit und Belastbarkeit der Zufahrtsstraßen bzw. Brücken und Torzufahrten sind durch den AN gewerkspezifisch zu klären.
Das Grundstück verfügt über vier weitere Zufahrtsmöglichkeiten mit eingeschränkten Abmessungen, die nur in Ausnahmefällen nach Abstimmung mit der Bauleitung genutzt werden können.
0.1.2 Besondere Belastungen aus Immissionen, besondere klimatische oder betrieblicheBedingungen.
Über die allgemeinen bekannten klimatischen Bedingungen in Berlin hinausgehende äußerliche Umstände sind nicht bekannt. Besondere Belastungen aus Immissionen ergeben sich durch die verkehrsbedingte Umweltbelastung der anliegenden Straßen. Neben den Abgasen ist dabei vor allem der Straßenlärm zu nennen.
0.1.3 Art und Lage der baulichen Anlagen, z. B. auch Anzahl und Höhe der Geschosse
Das Gebäude beschreibt entlang des Fehrbelliner Platzes annähernd einen Viertelkreis. Es bildet mit zwei symmetrische zu ihm angeordneten Häuserzeilen einen eigenen Block, der nördlich durch den Hohenzollerndamm, westlich vom Fehrbelliner Platz, südlich durch die Brandenburgische Straße und östlich durch die Sächsische Straße begrenzt wird.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 26 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge westlich vo | Einheit m Fehrbelliner Platz, südlich durch die | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Brandenburgische Straße und östlich durch die EUR EUR Sächsische Straße begrenzt wird.
Das Gebäude weist eine 5-geschossige, T-förmige Struktur mit Walmdach auf und verfügt außerdem über zwei Untergeschosse. Es besteht aus zwei Hauptteilen: dem mit einem Radius von ca. 67m gebogenen, nach Westen liegenden Frontbau, mit einer Länge von ca. 100 Metern und einem geraden, in der Mitte des Bogens senkrecht nach Osten anschließenden Querbau von ca. 25 m Länge.
Die Breite eines jeden Bauteiles beträgt ca. 14 m. Das zentrale Haupttreppenhaus befindet sich im Schnittpunkt der beiden Bauteile. Hier ist auch der bauzeitliche, außergewöhnlich repräsentative, runde Aufzug in einer Ausführung aus Stahl und Glas angeordnet. Jeweils an den Enden der beiden gebogenen Flügel befinden sich die Nebentreppenhäuser und zwei zusätzliche Aufzüge.
Das Gebäude wurde als Stahlskelettbau errichtet. Die Ausfachung besteht aus Hohlblocksteinen, die an den Straßenfassaden mit Nagelfluh verkleidet und an den Hoffassaden verputzt sind. Die Decken sind als Stahlsteindecken mit Unterzügen aus betonummantelten Stahlträgern errichtet. Die Decken haben im Allgemeinen eine Nutzlast von 275 kg/m2. Die nichttragenden Trennwände sind in Mauerwerk bzw. Trockenbau ausgeführt. Die Abhangdecken und Vorwände sind in Rabitzbauweise ausgeführt.
0.1.4 Verkehrsverhältnisse auf der Baustelle, insbesondere Verkehrsbeschränkungen
Der Autoverkehr innerhalb des Baubereichs ist auf die Fläche des Parkplatzes vor dem Haus beschränkt. Ab diesem Punkt muss der Material- und Bauschutttransport manuell oder mit Rollwagen erfolgen. Ausnahmsweise und nach Abstimmung mit der Bauleitung können Kleinfahrzeuge (bis 6 t) durch die Tore am Hohenzollerndamm, Brandenburgische Str. oder Sächsische Str. in den Innenhofbereich einfahren.
0.1.5 Für den Verkehr freizuhaltende Flächen
Das Befahren des Grundstücks Fehrbelliner Platz 2 ist zum Be- und Entladen von Materialien möglich. Das Parken mit privaten PKW ist auf dem gesamten Baugrundstück generell nicht möglich. Das Parken mit Firmen-PKW/LKW z.B. im Rahmen des Be- und Entladens von Materialien ist in Abstimmung mit der Bauleitung möglich. Sämtliche Feuerwehr- und Rettungswege sind ständig freizuhalten. Ebenso ist der Zugang zu den Gebäudeeingängen im Bereich von Flucht- und Rettungswegen freizuhalten. Der freie Zugang zu Überflurhydranten ist jederzeit zu gewährleisten. Generell sind alle Grundstückszufahrten freizuhalten.
0.1.6 Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen.
Der Hauptzugang zum Gebäude erfolgt während der Bauzeit über den bestehenden Zugang an der Brandenburgischen Straße. Das Erdgeschoss weist an dieser Stelle einen Höhenunterschied von 34 cm zum Gehweg auf, der im Bestand durch zwei Stufen überbrückt wird. Während der Bauzeit wird eine provisorische Rampe mit einer Steigung von 6% errichtet. Dieser Zugang schließt direkt an das südliche Treppenhaus (2.UG 5.OG). Darüber hinaus wird ein zweiter Zugang ins Gebäude vom südlichen Teil des Innenhofs aus geschaffen, der auch über eine provisorische Rampe ins Erdgeschoss führt.
An der Stelle des Hauptzugangs befindet sich ebenfalls ein Lastenaufzug (Nutzlast 1000Kg, Kabine ca. 1500 x 1600mm, Türbreite ca. 900mm, Türhöhe 2000mm), der 1.UG bis 4.OG andient. Während der Bauzeit ist auch ein kleinerer außenliegender Material- und Personenaufzug vorhanden (Nutzlast 500Kg, Bühne ca. 1500 x 1000mm). Beide können nach Absprache mit der Bauleitung durch den AN genutzt werden. Die Aufzüge erreichen nicht das Dachgeschoss. Material- und Schutttransporte müssen durch die Treppenhäuser vom/zum 4.OG getragen werden. Die Treppen, die vom 4.OG zum Dachboden führen, haben
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 27 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Dachgeschos | Einheit s. Material- und Schutttransporte müssen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) durch die Treppenhäuser vom/zum 4.OG getragen werden. EUR EUR Die Treppen, die vom 4.OG zum Dachboden führen, haben eine Breite von 75 bis 90 cm. Aufgrund der Länge des Gebäudes von 100m ist innerhalb des FP2 teilweise von langen horizontalen Strecken auszugehen.
Ggf. weitere benötigte Verkehrswege und zusätzliche Baustelleneinrichtung sind von jedem AN nach eigenem Bedarf im Einvernehmen mit der Bauleitung, entsprechend den örtlichen Verhältnissen sowie unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen und auf eigene Kosten herzustellen. Sämtliche Aufwendungen für das horizontale und vertikale Fördern von Bauteilen, Materialien oder Abbruchmaterialien sind in die Einheitspreise einzukalkulieren, eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.
0.1.7 Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser
Wasser- und Abwasseranlagen: Die vorhandene zentrale Trinkwassereinspeisung im 1.UG bleibt während der Baumaßnahme unverändert. Von dieser aus werden eine provisorische Leitung zur TW-Versorgung der Ausweichzentrale der Berliner Feuerwehr im 2.UG sowie Leitungen zur Bauwasserversorgung im Innen- und Außenbereich verlegt. Diese Leitungen erhalten eine gesonderte Kennzeichnung und werden in ausgewählten Bereichen zusätzlich gegen mechanische Beschädigungen (Abbruch, Transport) geschützt. Bauwasseranschlüsse sind in den Etagen EG-4.OG jeweils 1 x im Bereich der Achse 11/21 vorgesehen. Für Abwasser wird im EG, Bereich der Achse 11/21, ein Ausgussbecken vorgehalten. Der Anschluss der Container erfolgt über die Hoffläche an den Sanitärkern im Mitteltrakt. Die Abwasserleitungen werden im Gefälle über die Hofdecke verlegt und mit einer Überfahrt versehen. Anschlusspunkt sind die Bestands-Abwasserleitungen im UG
Baustromversorgung: Die Baustromversorgung erfordert einen separaten Anschluss an das öffentliche Energieversorgungsnetz. Der Anschluss erfolgt über eine Mobile Trafostation (10/0,4kV mit 7 NH-Abgänge), der mit beidseitig fest verklemmten Leitungen und einem Stromzähler ausgestattet ist. An den Mobile Trafostation sind zwei Gruppenverteiler 173kVA/250A. Für die Baustelle wird ein blauer Gruppenverteiler an welche wiederum die Steckdosenverteiler nachgeschaltet sind und für die Versorgung ein orangener Gruppenverteiler verwendet, um die in Betrieb bleibenden Geräte zu steuern) angeschlossen. Während der Bauphase wird eine entsprechende mobile Trafostation auf dem Hof und jeweils 1 Gruppenverteiler im UG1 und EG errichtet. Die Versorgung der Kommunikationstechnik auf dem Dach, der Fernwärme, der Kältetechnik, der Hebelanlage und der Fernwärme erfolgt über den Gruppenverteiler 1 im Untergeschoss 1. Die Versorgung der Baucontainer, Sanitärcontainer, der geschossweisen Bausteckdosenverteiler und die Baubeleuchtung erfolgt über den Gruppenverteiler 2 im Erdgeschoss.
0.1.8 Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen, Räume
Lage und Ausmaß sind dem Baustelleneinrichtungsplan zu entnehmen. Sanitär- undWasch-/Duschcontainern werden bauseits gestellt. Pausenbereiche und Lagerflächen werden im Gebäudeinnern kostenfrei zur Verfügung gestellt, wobei Umzüge mit den Bauabschnitten erfolgen können. Bei der Nutzung der Räume als Lager ist die maximale Nutzlast der Decken (275 kg/m2) zu beachten. Sämtliche Bauzaunabtrennungen erfolgen bauseits, sofern nicht anders im Leistungsverzeichnis beschrieben. Im Baustelleneinrichtungsbereich können dem AN nach Absprache mit der Bauleitung temporäre Lagerflächen für Material und Gerät zugewiesen werden. Darüber hinaus gehende, abschließbare Lagercontainer werden den AN nicht zur Verfügung gestellt. Müssen für die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 28 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Müssen für | Einheit die Durchführung der Baumaßnahme öffentliche | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) bzw. fremde Flächen und Grundstücke über das von der EUR EUR Baustelleneinrichtung vorgegebene Maß in Anspruch genommen werden, so hat sich der AN rechtzeitig und eigenverantwortlich mit den zuständigen Behörden/Grundstückseigentümern abzustimmen, Beantragungen durchzuführen und die dafür entstehenden Kosten zu übernehmen. Der Platz für die Aufstellung von Schuttcontainern ist begrenzt. Derzeit ist Platz für 10x 8m3 Container vorgesehen. Dieser Bereich wird von mehreren Gewerken genutzt werden. Sollte eine Erweiterung der BE-Fläche erforderlich sein, ist diese vom AN frühzeitig anzumelden, um eventuelle Verzögerungen zu verhindern.
0.1.9 Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen
Der Großteil des Innenhofes ist unterkellert und mit großformatigen 13 cm starken Betonplatten belegt. Die Flächen unmittelbar vor den nördlichen und südlichen Eingangstoren sind mit Kopfsteinpflaster belegt. Für den Innenhof wird eine Nutzlast von 500 kg/m2 angesetzt. Hier dürfen Fahrzeuge mit einem Gewicht von max. 6T einfahren. Im östlichen Teil, zur Sächsischen Straße hin, befindet sich eine unbefestigte Fläche. Hier soll eine neue Nottreppe errichtet werden. An dieser Stelle wurde eine Bodenuntersuchung durchgeführt, das Gutachten liegt diesem LV zur Information bei.
Der auf dem Parkplatz angeordnete Baustellenbereich grenzt an den U-Bahnhof Fehrbelliner Platz. Das Vorhandensein von Einrichtungen des U-Bahn-Netzes unterhalb dieses Bereiches oder Einschränkungen bezüglich der Belastung sind nicht bekannt. Sollte ein Kran von großen Dimensionen aufgestellt werden müssen, liegt es in der Verantwortung des AN zu überprüfen, ob der Baugrund dies zulässt
0.1.10 Hydrologische Werte von Grundwasser und Gewässern Untersuchungen zur Ermittlung des Grundwasserspiegels wurden durchgeführt und sind dem Bodengutachten zu entnehmen, dass diesem LV beigefügt ist.01.1.11 Besondere umweltrechtliche Vorschriften.
Alle technischen Bestimmungen, Vorschriften und Regelungen gesetzlicher, verwaltungstechnischer oder kommunaler Art sind in ihrer zum Angebotszeitpunkt gültigen Fassung zu berücksichtigen. Der AN hat sich eigenständig über sämtlichen geltenden Vorschriften, Gesetze, Regelwerke und Genehmigungen zu informieren und diese einzuhalten. Hierzu zählt insbesondere das Abfall- und Immissionsschutzgesetz. Die aktuell gültigen abfallrechtlichen Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fordern bei Rückbauarbeiten eine Wiederverwendung bzw. Verwertung für anfallende Abfälle. Abfallarten sind aus diesem Grund zu separieren und getrennt zu entsorgen. Das Bestandsgebäude ist denkmalgeschützt.
01.1.12 Besondere Vorgaben für die Entsorgung, z. B. Beschränkungen für die Beseitigung von Abwasser und Abfall
Die bei der Baumaßnahme anfallenden Abfälle werden gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen ordnungsgemäß deklariert, verpackt, transportiert und fachgerecht entsorgt. Abfälle sind gemäß KrWG nach Abfallschlüssel zu separieren, getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Das diesem Leistungsverzeichnis beigefügte Rückbaukonzept einschließlich der Bauteil- und Materialliste ist zu berücksichtigen.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 29 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge und DIN-Nor | Einheit men, Arbeitsstättenrichtlinien, | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und EUR EUR Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (und dem Rückbau und Entsorgungskonzept des Bauherrn) zu erbringen. Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG Gefährliche Abfälle Gefährlicher Abfall zur Beseitigung unterliegt der Andienungspflicht bzw. gefährlicher Abfall zur Verwertung der Anzeigepflicht an die zuständige Abfallbehörde (SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg / Berlin mbH).
Nicht gefährliche Abfälle Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist unter Beachtung der Gewerbeabfallverordnung immer einer Verwertungsanlage zuzuführen. Nicht gefährliche Bauabfälle, die nicht verwertet werden können, sind eigenverantwortlich einer ordnungsgemäßen Beseitigung zuzuführen.
Für den Transport der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
01.1.13 Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder der gleichen
Lärmschutz: Für den Schutz gegen Baulärm gelten außer den Anforderungen des BimSchG, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift gegen Baulärm Geräuschimmission
- und der zusätzlichen landesrechtlichen Vorschriften (LImSchG) folgende Festlegungen: Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen an den Lärmschutz (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm)) eingehalten werden. Für die Arbeiten sind dem Stand der Technik bzw. der Lärmminderungstechnik entsprechende Bauverfahren und Baumaschinen zu verwenden.
Staubschutz: Maschinen und Geräte sind mit einer wirksamen Absaugung versehen. Stäube sind an der Entstehungsstelle möglichst vollständig zu erfassen und gefahrlos zu entsorgen. Die einschlägigen gesetzlichen Anforderungen sind einzuhalten. Die Ausbreitung des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche ist zu verhindern, soweit dies technisch möglich ist. Ablagerungen sind zu vermeiden. Zur Beseitigung werden Feucht- bzw. Nassverfahren oder saugende Verfahren eingesetzt Bodenschutz: Durch den AN muss sichergestellt werden, dass im Zuge seiner Arbeiten der Boden nicht durch chemische Verunreinigungen kontaminiert wird. Durch Verwendung von wassergefährdenden Stoffen (Treibstoffe, Öle oder andere wassergefährdende Stoffe) darf der Untergrund und das Grundwasser nicht verunreinigt werden. Die Einleitung von Abwässern aller Art, sowie das Einbringen von Stoffen, die geeignet sind, eine Verunreinigung des Grundwassers herbeizuführen, sind untersagt.
0.1.14 Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Im Fall von Beschädigungen an Bäumen oder Baumschutzmaßnahmen, Beschädigungen von an die Baustellenfläche angrenzenden Bestandsgebäuden, Ummauerungen und Zaunanlagen sowie Bordsteinen und Fußwegen trägt der Verursacher die Kosten für die volle Wiederherstellung. Besondere Aufmerksamkeit erfordern die vorhandenen Bäume auf dem als Baustellenbereich genutzten Parkplatz vor dem Gebäude. Bauseitig werden Schutzmaßnahmen für die Bäume im bzw. in der Umgebung des Baustellenbereichs getroffen
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Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Schutzmaßna | Einheit hmen für die Bäume im bzw. in der Umgebung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) des Baustellenbereichs getroffen EUR EUR
0.1.15 Im Baugelände vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen
Keine Angaben
0.1.16 Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z. B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und, soweit bekannt, deren Eigentümer
Keine Angaben
0.1.17 Vermutete Kampfmittel im Bereich der Baustelle, Ergebnisse von Erkundungs- oder Beräumungsmaßnahmen
Es sind keine Hinweise bekannt.
0.1.18 Gegebenenfalls gemäß der Baustellenverordnung getroffene Maßnahmen
Es gilt der SiGe-Plan. Den Weisungen des SiGeKo, als Bauherrenvertreter bzgl. Sicherheits- und Gesundheitsschutzes des Personals auf der Baustelle ist Folge zu leisten. Sie kann auf der Baustelle eingesehen werden. Für alle, sich aus der Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumentation ergebenden Leistungen des Unternehmers und deren Umsetzung während der gesamten Bauzeit, erfolgt keine gesonderte Vergütung. Dies entbindet den AN nicht von seinen Pflichten gegenüber der UVV, der BauBG und den innerbetrieblichen Anforderungen an die Sicherheit auf Baustellen für seine Arbeitnehmer und den am Bau Beteiligten. Sich aus der Bauausführung des AN ergebende Gefahrenstellen sind durch geeignete Maßnahmen zu kennzeichnen, beschildern und unfallsicher abzusperren. Kosten, welche auf Grund mangelhafter Sicherheitsmaßnahmen entstehen, sind durch den Verursacher zu tragen (z.B. verlängerte Standzeiten, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen etc.). Den Anordnungen des verantwortlichen Bauleiters im Sinne der LBO sowie des verantwortlichen SiGeKo ist auch in Bezug auf die Sicherheit auf der Baustelle Folge zu leisten.
0.1.19 Besondere Anordnungen, Vorschriften und Maßnahmen der Eigentümer (oder der anderen Weisungsberechtigten) von Leitungen, Kabeln, Dränen, Kanälen, Straßen, Wegen, Gewässern, Gleisen, Zäunen und dergleichen im Bereich der Baustelle
Keine Angaben
0.1.20 Art und Umfang von Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen Schadstoffgutachten zum FP2 liegen vor. Bekannte Schadstoffbelastungen sind in diesem LV beschrieben. Sofern im Bauablauf unbekannte schadstoffverdächtige Bauteile vorgefunden werden, ist die Bauleitung zu informieren.
01.1.21 Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten
Folgende Leistungen werden durch den AG im Vorfeld veranlasst:
- Einholung der Baugenehmigung
- Erbringung der erforderlichen Architekten- und Fachplaner Leistungen einschl. Statik und Fachgutachten
- Grundstück vermessen und die Baugrenzen abstecken
- Wärmeschutzberechnung
- Brandschutzkonzept
- Leistungen anderer Unternehmer laut Bauzeitenplan
01.1.22 Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle
Neben den auszuführenden Bauleistungen des AN werden auch andere AN an der Baumaßnahme beteiligt sein. Insgesamt sind im Wesentlichen beteiligt:
- Arbeiten des Gewerkes Baustelleneinrichtung
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und Entsorgung Hochbau
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 31 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge - Arbeiten | Einheit des Gewerkes Abbruch, Schadst. und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Entsorgung Hochbau EUR EUR
- Arbeiten des Gewerkes Abbruch, Schadst. und Entsorgung - Technische Anlagen
- Arbeiten des Gewerkes Spezialtiefbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Rohbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Stahlbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Gerüstarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Verglasungsarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Estricharbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Malerarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Trockenbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Tischlerabreiten
- Arbeiten des Gewerkes Bodenbelagsarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Fliesenarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Metallbauarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Natursteinarbeiten
- Arbeiten des Gewerkes Elektro
- Arbeiten des Gewerkes Sanitär
0.2 Allgemeine technische Vertragsbedingungen Angaben zur Ausführung - ATV nach DIN 18299
0.2.1 Vorgesehene Arbeitsabschnitte, Arbeitsunterbrechungen und Arbeitsbeschränkungen nach Art, Ort und Zeit sowie Abhängigkeiten von Leistungen Anderer
Die vorgesehenen Arbeitsabschnitte und terminlichen Schnittstellen zu den anderen am Bau beteiligten AN sind dem beiliegenden Bauzeitenplan zu entnehmen. Das Gesetz zum Schutz gegen Baulärm und die aktuell gültigen Verwaltungsvorschriften (z.B. BimSchG) sind besonders zu beachten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Lärm- und Staubbelästigung gegenüber den Nachbarn auf ein Mindestmaß zu beschränken. Lärmintensive Arbeiten sind nur in den Zeiten Mo. - Fr. von 07.00 - 18.00 Uhr auszuführen. Arbeiten außerhalb der üblichen Arbeitszeiten sind mit dem AG abzustimmen und durch die zuständigen Behörden genehmigen zu lassen. Für das Gewerk Abbruch: Die Abbrucharbeiten im Bereich Hochbau und technische Ausrüstung werden von zwei unterschiedlichen Unternehmen durchgeführt. Eine enge Abstimmung zwischen ihnen ist zwingend erforderlich. Klärungen vor Ort über Schnittstellen und zeitliche Abläufe müssen berücksichtigt werden und sich ggf. im Angebotspreis widerspiegeln.
0.2.2 Besondere Erschwernisse während der Ausführung, z. B. Arbeiten in Räumen, in denen der Betrieb weiterläuft, Arbeiten im Bereich von Verkehrswegen oder bei außergewöhnlichen äußeren Einflüssen Im vorderen Teil (gebogene Flügel) des 2. UG des Gebäudes befindet sich eine Einsatzzentrale der Berliner Feuerwehr. Diese muss kontinuierlich in Betrieb bleiben, auch während der Bauzeit. In den Räumlichkeiten der Feuerwehr sind bis auf die für die Sanierung der beiden Aufzüge notwendigen Arbeiten keine Baumaßnahmen geplant. Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Tätigkeit der Feuerwehr oder deren Zugangsmöglichkeit zu den Räumen während der Leistungserbringung nicht beeinträchtigt wird. Die gekennzeichneten Rettungswege und Notausgänge sind unbedingt freizuhalten. Schnittstellen werden frühzeitig geklärt. Unvermeidbare Beeinträchtigungen der beschriebenen weiteren Nutzung sind der Bauleitung frühzeitig mitzuteilen und mit ihr abzuklären.
Während der Bauarbeiten müssen die vorhandenen innenliegenden Regenwasserleitungen an der Außenwand unbeschädigt bleiben. Besonders sorgfältige Arbeiten um sie herum, insbesondere während des Abbruchs, müssen berücksichtigt und in den Einzelpreisen einkalkuliert werden.
0.2.3 Besondere Anforderungen für Arbeiten in kontaminierten Bereichen, gegebenenfalls besondere Anordnungen für Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen.
Die Arbeiten beinhalten den Umgang mit gefährlichen Abfällen und Schadstoffen. Hinsichtlich des gebotenen Arbeitsschutzes sind daher die einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 32 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abfällen un | Einheit d Schadstoffen. Hinsichtlich des gebotenen | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Arbeitsschutzes sind daher die einschlägigen EUR EUR gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaften sowie die Auflagen der zuständigen Fachbehörden zu beachten. Bei der Ausführung sind besonders gefährliche Arbeiten nach Anhang II der Baustellenverordnung zu erwarten. Gemäß TRGS 555 ist vom AN vor Arbeitsbeginn eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung zu erstellen, in welcher die diesbezüglichen zu treffenden Schutzmaßnahmen festgelegt werden. Die eingesetzten Beschäftigten sind aktenkundig zu belehren. Für die Arbeiten mit asbesthaltigen Materialien werden nur Betriebe beauftragt, welche die erforderliche Fach- und Sachkunde nachweisen können. Die unternehmensbezogene Anzeige ist mit dem Angebot vorzulegen. Arbeiten nach TRGS 519 sind dem zuständigen Landesamt (LAGetSi) mit Einreichung einer objektbezogenen Anzeige und einem qualifizierten Arbeitsplan nach TRGS 519 rechtzeitig anzuzeigen. Die Auflagen der berufsgenossenschaftlichen Regelungen "Kontaminierte Bereiche" sind einzuhalten. Die erforderlichen Unterlagen sind nach Beauftragung spätestens binnen 5 Arbeitstagen vorzulegen. Die Arbeiten mit Gefahrstoffen sind durch einen nachweislich sachkundigen Aufsichtsführenden permanent zu begleiten. Der Aufsichtsführende ist dem AG schriftlich inkl. Nachweis der erforderlichen Qualifikation zu benennen. Werden diese Arbeiten von Nachunternehmern des AN ausgeführt, hat der AG das Recht den Einsatz abzulehnen. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine ausreichenden Nachweise der Fach- und Sachkunde vorliegen. Das Personal des AN sowie das Personal beauftragter Nachunternehmer muss zur Durchführung der ihm übertragenen Arbeiten fachkundig und geeignet sein und über ausreichend Erfahrung mit vergleichbaren Arbeiten verfügen. Vor Aufnahme von Tätigkeiten auf der Baustelle ist das gesamte Personal bezüglich der durchzuführenden Arbeiten und der dadurch entstehenden Gefahrmomente sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuweisen. Die Einweisung ist mit Protokoll zu belegen. Diese sind dem AG vor Beginn der Arbeiten zu übergeben. Die eingesetzten Mitarbeiter haben die eingesetzten Schutzmaßnahmen ordnungsgemäß sowie die vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung zu verwenden. Durch den AG wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gestellt, dessen Hinweise in der Regel von Bauherren oder seiner Fachbauleitung unmittelbar zur unverzüglichen Umsetzung angewiesen werden.
0.2.4 Besondere Anforderungen an die Baustelleneinrichtung und Entsorgungseinrichtungen, z.B. Behälter für die getrennte Erfassung
Die Entsorgung ist nach KrWG grundsätzlich darauf ausgerichtet, den Anfall von Abfällen im Bauvorhaben zu vermeiden bzw. zu minimieren. Es wird darauf hingewirkt, dass durch geeignete und wirtschaftliche Technologien sowie organisatorische Maßnahmen die sortenreine Gewinnung und getrennte Bereitstellung aller im Bauvorhaben anfallenden Materialien (Abfälle) sichergestellt wird. Dies schließt einen kontrollierten Rückbau von Schadstoffen und eine grundsätzlich vorgreifende Separierung höher belasteter Baustoffe ein. Die Materialien werden ordnungsgemäß und schadlos unter Einhaltung aller nachfolgenden Vorgaben baufeldextern entsorgt, dabei wird ein möglichst hoher Anteil von Bauabfällen zur Verwertung angestrebt. Das Abfallmanagement gewährleistet, dass die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Abfallrechts, die für die Gewerke gültigen Richtlinien, Merkblätter und technischen Regelwerke und die wirtschaftlichen Randbedingungen berücksichtigt werden. Die Abfälle aus dem Verantwortungsbereich des Bauherrn werden in der Regel vor dem Abbruch beprobt. Die Abfälle werden aber auch bei Zweifeln an der Zusammensetzung, bei Anforderung durch den Entsorger oder bei Bestehen besonderer gesetzlicher Auflagen beprobt und untersucht. Die Zwischenlagerung von zu entsorgendem Abfall auf der Baustelle wird zeitlich und vom Umfang her minimiert bzw. wirtschaftlich optimiert. Gleichartige Abfälle werden gemäß KrWG in Verbindung mit der AVV und der GewAbfV getrennt erfasst und in geeigneten Containern gesammelt.
0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 33 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge geeigneten | Einheit Containern gesammelt. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2.5 Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs, gegebenenfalls auch, wieweit der AG die Durchführung der Maßnahmen übernimmt Bei erforderlichen Sondertransporten, Sperrungen von Verkehrsflächen/Gehwegflächen bei Antransport bzw. Montage etc., z.B. beim Antransport vorgefertigter Bauteile, übernimmt der AN die Abstimmung und Beantragungen mit den Behörden. Alle erforderlichen Kosten trägt der AN, sie sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der AG übernimmt hierfür keine Leistungen und auch keine Kosten.
0.2.6 Besondere Anforderungen an das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten von Gerüsten
Nicht relevant.
0.2.7 Mitbenutzung fremder Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen durch den Auftragnehmer
Der Gerüstbau nachfolgend benannter Gerüste wird durch den AG beauftragt und durch die Bauleitung koordiniert:
- Fassadengerüst als Arbeits- und Schutzgerüst für die Fassaden- und Fensterarbeiten in Teilbereiche.
- Erweiterung Dachfanggerüst über der Traufkante für die Dacharbeiten in Teilbereiche.- Außenliegender Materialaufzug, 500kg.Die Gerüste werden verkehrssicher übergeben und sind ebenfalls in verkehrssicheren Zustand zu halten. Das Anbringen eigener Aufzüge u. ä. an den bauseitigen Gerüsten ist nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und den Gerüstbaubetrieb möglich. Sämtliche beschriebenen Einrichtungen können während der Standzeit des Baugerüstes durch andere Auftragnehmer mitgenutzt werden. Aufenthalts- und Lagerräume können in unter ATV 0.1.8 beschriebenem Umfang genutzt werden.
0.2.8 Wie lange, für welche Arbeiten und gegebenenfalls für welche Beanspruchung der Auftragnehmer Gerüste, Hebezeuge, Aufzüge, Aufenthalts- und Lagerräume, Einrichtungen und dergleichen für anderen Unternehmer vorzuhalten hat
Die Leistungsteile, die von anderen Unternehmern mitbenutzt werden sind im Leistungsverzeichnis beschrieben, auch die Dauer der Standzeit und Nutzung
0.2.9 Verwendung oder Mitverwendung von wiederaufbereiteten (Recycling-)Stoffen
Wenn nicht anders in der Leistungsbeschreibung angegeben, sind bei Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen oder der Einrichtung Produkte aus Recyclingmaterial (Altpapier, Alttextilien, PE-Regenerat) zu verwenden.
0.2.10 Anforderungen an wiederaufbereitete (Recycling-) Stoffe und an nicht genormte Stoffe und Bauteile
Im Ausnahmefall im Positionstext erwähnt
0.2.11 Besondere Anforderungen an Art, Güte und Umweltverträglichkeit der Stoffe und Bauteile, auch z.B. an die biologische Abbaubarkeit von Hilfsstoffen
nicht relevant.
0.2.12 Art und Umfang der vom Auftraggeber verlangten Eignungs- und Gütenachweise
Benötigt wird eine umfassende Material- und Produktdokumentation, welche den im Projekthandbuch (aktuelle Fassung) formulierten Anforderungen an eine Übergabedokumentation gemäß den Vorgaben der VOB-Teil C gerecht wird. Die Übergabedokumentation ist so zu gliedern, wie im Projekthandbuch unter dem Punkt 11.3 Abschnitt 2 "Firmenspezifischer Teil Hochbau" dargestellt. Die Dokumentationen sind durch den AN in 2-facher Ausfertigung (jeweils vollständig in Papier und digital) an den AG zu übergeben. Die 1. Ausfertigung enthält die Originaldokumente. Für die weiteren Ausfertigungen sind Farbkopien der Originaldokumente anzufertigen. Die Dokumentationen haben rechtzeitig und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 34 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge enthält die | Einheit Originaldokumente. Für die weiteren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Ausfertigungen sind Farbkopien der Originaldokumente EUR EUR anzufertigen. Die Dokumentationen haben rechtzeitig und vollständig, mindestens 1 Woche vor Abnahme, beim AG vorzuliegen. Nachteile und Schäden, die dem AG durch eine nicht rechtzeitige Vorlage dieser Dokumente entstehen (z.B. auch Reinigungs- und Pflegeanleitungen) gehen zu Lasten des AN. Die Unterlagen stellen einen wesentlichen Bestandteil der geschuldeten Leistung dar. Das Fehlen der Dokumentation stellt einen wesentlichen Mangel dar.
0.2.13 Unter welchen Bedingungen auf der Baustelle gewonnene Stoffe verwendet werden dürfen oder müssen oder einer anderen Verwendung zuzuführen sind
Nicht relevant.
0.2.14 Art, Zusammensetzung und Menge der aus dem Bereich des Auftraggebers zu entsorgenden Böden, Stoffe und Bauteile; Art der Verwertung bzw. bei Abfall die Entsorgungsanlage; Anforderungen an die Nachweise über Transporte, Entsorgung und die vom Auftraggeber zutragenden Entsorgungskosten
Die bei der Baumaßnahme anfallenden Abfälle werden gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in Verbindung mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin (KrW-/AbfG Bln), der Nachweisverordnung (NachwV), der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) unter Beachtung der landesspezifischen Regelungen ordnungsgemäß deklariert, verpackt, transportiert und fachgerecht entsorgt. Abfälle sind gemäß KrWG nach Abfallschlüssel zu separieren, getrennt zu sammeln und zu entsorgen.
Es gelten alle zum Ausführungszeitpunkt gültigen EN- und DIN-Normen, Arbeitsstättenrichtlinien, Unfallverhütungsvorschriften, behördlichen Erlasse und Gesetze sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Generell ist für alle Abbruchpositionen der Entsorgungsnachweis gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (und dem Rückbau und Entsorgungskonzept des Bauherrn) zu erbringen. Für alle Abfallarten gilt die Plicht der Anwendung des Kreislaufwirtschaftsgesetz KrWG
Für den Transport der gefährlichen und nicht gefährlichen Abfälle ist eine gültige Transportgenehmigung bzw. Erlaubnis für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen oder eine Anzeige von Sammlern, Beförderern, Händlern und Maklern von Abfällen erforderlich.
0.2.15 Art, Anzahl, Menge oder Masse der Stoffe und Bauteile, die vom Auftraggeber beigestellt werden, sowie Art, genaue Bezeichnung des Ortes und Zeit ihrer Übergabe.
Nicht relevant.
0.2.16 In welchem Umfang der Auftraggeber Abladen, Lagern und Transport von Stoffen und Bauteilen übernimmt oder dafür dem Auftragnehmer Geräte oder Arbeitskräfte zur Verfügung stellt.
Nichtzutreffend. Bei allen Positionen (sofern diese überwiegen) handelt es sich um Lieferung und Montage. Die für Abladen, Lagern und Transport notwendige Baustelleneinrichtung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Der gesamte horizontale und vertikale Materialtransport bis zur Verwendungsstelle ist Sache des AN. Dieser hat sich vor der Angebotsabgabe über die Örtlichkeiten zu informieren und Liefer- und Transportwege entsprechend zu bewerten und in die Einheits- und Pauschalpreise einzukalkulieren.
0.2.17 Leistungen für andere Unternehmer
Die Leistungserbringung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen ist für die in ATV 01.1.22 aufgeführten am Bau beteiligten Unternehmer erforderlich.
0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 35 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Unternehmer | Einheit erforderlich. | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 0.2.18 Mitwirken beim Einstellen von Anlageteilen und bei der Inbetriebnahme von Anlagen im Zusammenwirken mit anderen Beteiligten, z. B. mit dem Auftragnehmer für die Gebäudeautomation Nichtzutreffend.
0.2.19 Benutzung von Teilen der Leistung vor der Abnahme
Eine Weiterarbeit der Folgegewerke auf der Leistung des AN gilt nicht als Abnahme. Die Leistung wird durch den Bauherrn förmlich abgenommen und schriftlich fixiert. Teilabnahmen sind nicht vorgesehen. Durch den AN ist bis zur Abnahme die erbrachte Leistung eigenverantwortlich zu schützen. Gleichfalls sind alle fertiggestellten Leistungen anderer Gewerke entsprechend zu schützen. Verschmutzungen und Beschädigungen werden zu Lasten des Verursachers behoben.
0.2.20 Übertragung der Wartung während der Dauer der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigungsansprüche für maschinelle und elektrotechnische sowie elektronische Anlagenoder Teile davon, bei denen die Wartung Einfluss auf die Sicherheit und die Funktionsfähigkeit hat(vergleiche § 13 Absatz 4 Nummer 2 VOB/B), durch einen besonderen Wartungsvertrag
Nichtzutreffend.
0.2.21 Abrechnung nach bestimmten Zeichnungen oder Tabellen
Die Abrechnung erfolgt nach durch den AN in Abstimmung mit der Bauleitung durchgeführtem Aufmaß vor Ort bzw. auf Grundlage der Ausführungspläne des AG. Neben den fortlaufend zu nummerierenden Aufmaßblättern ist ein zeichnerisches Aufmaß (Darstellung im Grundriss / Ansicht) zu erstellen und bei jeder Rechnung mit einzureichen. Die Zwischenrechnungen sind kumulativ und prüffähig aufzustellen. Für alle Leistungen, die später bzw. zum Schluss der Baumaßnahme nicht mehr überprüfbar sind, muss rechtzeitig ein prüffähiges Aufmaß aufgestellt und eingereicht werden. Mit den Arbeiten, deren Ausführung die Überprüfung des eingereichten Aufmaßes nicht mehr ermöglichen würde, darf erst nach Bestätigung durch die Bauleitung fortgefahren werden. Die Dokumentationsunterlagen (Vgl. 0.2.12) sind der Bauüberwachung spätestens eine Woche vor Abnahmetermin in geordneter Form zur Prüfung vorzulegen (1x Papier, 1x digital). Die Begleichung der Schlussrechnung erfolgt erst nach Freigabe der Schlussdokumentation durch die Bauüberwachung. Im Falle der fehlenden firmenspezifischen Übergabedokumentation erfolgt ein Einbehalt i. H. v. 5% der Bruttoschlussrechnungssumme.
0.2.22 Bautageberichte
Bautageberichte sind wöchentlich der Bauüberwachung des AG unaufgefordert digital zu übergeben. Auf gesonderter Anfrage der Bauüberwachung tageweise.
0.2.23 Baubesprechungen
Der Auftragnehmer oder seine Vertreter haben an anfallenden Baubesprechungen und Baubegehungen teilzunehmen, zu denen der Auftraggeber oder die Bauüberwachung einlädt. Es werden in noch festzulegenden Abständen Baubesprechungen zwischen den am Bau Beteiligten durchgeführt. Alle Auftragnehmer müssen zu diesen Baubesprechungen einen kompetenten während des Bauvorhabens nicht wechselnden Partner entsenden.
0.2.24 Schäden / Baureinigung
Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen sind von ihm während der Durchführung der Vertragsleistung ohne besondere Vergütung oder Anordnung laufend zu beseitigen. Alle vom AN verursachten und weitere vorkommende Personen-, Sach-, oder sonstige Schäden sind unverzüglich nach deren Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 36 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge oder sonsti | Einheit ge Schäden sind unverzüglich nach deren | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Entdeckung dem AG schriftlich unter Hinzufügung der EUR EUR entsprechenden Unterlagen bekannt zu geben.
0.2.25 Bauschild
Es wird bauseits ein allgemeines Bauschild aufgestellt. Auf dem Bauschild werden voraussichtlich kein Firmenangabe erfolgen Das Aufstellen und Anbringen von eigenen Firmenreklameschildern ist verboten und wird kostenpflichtig entfernt. Es wird keine Baustellenbewachung durch den AG vorgesehen. Das vor Ort eingesetzte Material und Werkzeug ist durch den AN eigenverantwortlich gegen Diebstahl zu sichern. Ein Anspruch auf Schadensersatz bei Diebstahl gegenüber dem AG besteht nicht.
0.2.26 Verantwortlicher Firmenbauleiter / Führungspersonal
Der Auftragnehmer hat für die Durchführung seiner Arbeiten einen ständigen örtlichen und verantwortlichen Bauleiter / Polier mit ausreichenden Vollmachten schriftlich zu benennen und diese durch seine Unterschrift zu bestätigen.
0.3 Allgemeine Vorbemerkungen Entsorgung
Entsorgung und Verwertung Gefährliche Abfälle Der AG ist für alle gefährlichen Abfälle Abfallerzeuger und der AN Beauftragter. Bereitstellungs-, Transport und Entsorgungskosten sind in den Einheitspreisen enthalten. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Der AG beauftragt einen Dritten als Verfahrensbevollmächtigten gemäß KrWG und Nachweisverordnung. Mit der Einführung des elektronischen Nachweises ab dem 01.04.2010 für die Beseitigung gefährlicher Abfälle ist die gesetzlich vorgeschriebene Reihenfolge der Unterschriften auf den Transportpapieren zwingend einzuhalten.
Abfälle allgemein Sämtliche ausgebauten gefahrstoffhaltigen Abfälle werden direkt in reißfeste, UV-beständige und gekennzeichnete Big Bags verpackt.
Elektronisches Nachweisverfahren Für jede Fraktion gefährlicher Abfälle werden dem Verfahrensbevollmächtigten die zugelassenen und vom AN kalkulierten Entsorgungsfachbetriebe (EFB) mit behördlicher Nummer schriftlich mitgeteilt. Eine Sammelentsorgung ist nur bei einer Gesamtmenge je Abfallart von < 2,0 t möglich und wird rechtzeitig mit dem Verfahrensbevollmächtigten des AG abgestimmt.
HINWEIS: ohne Angabe der EFB können keine Entsorgungsnachweise vom AG erstellt werden. Für die entsprechenden Entsorgungsverträge mit dem EFB ist der AN selber verantwortlich. Entstehende Kosten durch verspätete Angaben gehen zu Lasten des AN.
Dem Verfahrensbevollmächtigten werden die Beförderer mit Adresse, Telefonnummer und Ansprechpartner, Beförderernummer und elektronischer Teilnehmernummer schriftlich mindestens drei Werktage vor dem geplanten Abfuhrdatum (Datum der Übergabe) mitgeteilt.Begleitscheine dürfen ausschließlich nur vom Verfahrensbevollmächtigten erstellt werden. Bei einer Sammelentsorgung müssen die Übernahmescheine durch den Verfahrensbevollmächtigten elektronisch signiert werden. Begleitscheine werden vor allen anderen elektronischen Unterschriften erst vom Verfahrensbevollmächtigten elektronisch zu signiert. Quittungsbelege sind nicht gestattet. Der Übergabetermin auf der Anfallstelle wird von der Baufirma selbständig mit dem Beförderer koordiniert.
Bereitstellung, Transport und Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreisen enthalten.
Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 37 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Die Einheit | Einheit spreise für die Demontage und Entsorgung | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) verstehen sich einschließlich Verpackung, EUR EUR Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung (z.B. Verfestigen von Spritzasbest mit Zement in einer vom AN zu stellenden Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik), aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungsauflagen und ordnungsgemäßer Deponierung/ Verwertung (Annahmegebühr) des anfallenden Asbestmaterials und des weiteren Abfalls auf der Deponie/ Verwertungsbetriebes. Die Entsorgung der in Entstaubern, Vorabscheidern und Lufttauschern anfallenden asbesthaltigen Stäube einschließlich Verfestigung in einer HVS-/ Verfestigungsanlage mit integrierter Abfülltechnik, Verpackung, Transport, abladen per Hand bzw. mit Selbstlader ist in die Leistungspositionen für die Demontage und Dekontamination einzurechnen. Wartezeiten auf den Deponien werden nicht gesondert vergütet. Wenn in den Positionen nicht ausdrücklich beschrieben gilt: Boden-, Bau- und Abbruchabfälle werden ab dem 01.08.2023 gemäß der Ersatzbaustoffverordnung, Deponieverordnung und Gewerbeabfallverordnung selektiv nach Abfallchargen und Abfallschlüsselnummern abgebrochen, sortiert und nach Abfallfraktionen zur Analyse in Haufwerken bis max. 500 m³, Containern oder Gebinden zur Entsorgung bereitgestellt. Die Haufwerke werden mittels Folien abgedeckt, der Boden unter den Haufwerken geschützt. Mit der Einführung der Ersatzbaustoffverordnung ab dem 01.08.2023 werden die Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe nach Ersatzbaustoffverordnung eingehalten. Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind Recycling-Baustoffe aus Boden-, Bau- und Abbruchabfällen. Bei Verdacht auf Kontamination der Bauteile wird die Bauleitung direkt informiert zwecks zeitnaher Beprobung. Nicht gefährliche Abfälle Der AN ist für den vorschriftsmäßigen Transport und die vorschriftsmäßige Entsorgung der Abfälle verantwortlich. Transport und Entsorgung finden ab dem 01.08.2023 gemäß Mantelverordnung MantelV statt. Kopien der Wiegescheine werden spätestens mit der Schlußrechnung beim Auftraggeber vorgelegt. Die Einheitspreise für die Demontage und Entsorgung verstehen sich einschließlich Verpackung, Abfalltrennung, Sammlung in Containern, Konditionierung gemäß gewählter Deponie, Aufladen, Abtransport, Abladen gem. Deponieauflagen/ Verwertungs-/ Behandlungsauflagen. Bereitstellung, Transport und Entsorgungsgebühren sind in den Einheitspreisen enthalten. Kennzeichnung / Allgemeines Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: oder gleichwertig, immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Recycling und Verwertung anfallender mineralischer Baumassen bis einschließlich Z2 nach TR LAGA und ab dem 01.08.2023 der Materialklassen bis RC3 und BM0/0*-F3/ BG-F3 nach ErsatzbaustoffV und sonstiger nicht gefährlicher Abfälle ist in den Pauschalpositionen einkalkuliert. Die Anforderungen der vom AN gewählten Deponie sind in den Einheitspreisen enthalten. Wenn Stoffe nicht wieder einbaubar sind, wird vom AN ein Nichtverwertungsnachweis vorgelegt. Beauftragung von Nachunternehmern Werden bei Asbestsanierungsarbeiten mit Asbest Nachunternehmer beauftragt, ist der AN (Auftraggeber des Nachunternehmer) dafür verantwortlich, dass für die Tätigkeiten nur Fachbetriebe herangezogen werden, die über die personelle und sicherheitstechnische Ausstattung verfügen. Der Einsatz eigener Arbeitnehmer im Schwarzbereich des Nachunternehmers ist gemäß ArbSchG unzulässig und wird nicht kalkuliert.Der AN (Auftraggeber des Nachunternehmers) informiert das Nachunternehmen vor Beginn der Arbeiten über die sonstigen betriebsspezifischen Gefahrenquellen und Verhaltensregeln. Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 38 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge sonstigen b | Einheit etriebsspezifischen Gefahrenquellen und | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Verhaltensregeln. EUR EUR Nachunternehmer unterliegen als Arbeitgeber voll umfänglich den Forderungen der aktuellen Fassung der TRGS und DGUV. Dies gilt auch für Nachunternehmer (Einzelunternehmer) ohne Beschäftigte. Etwaige Nachunternehmer werden bei der Angebotsabgabe schriftlich benannt
Projektbeschreibung Das gegenständliche Sanierungsobjekt am Fehrbelliner Platz 2 (FP2) wurde durch den Architekten Otto Firle (1889-1966) als Hauptsitz der Nordstern Lebensversicherungs-Gesellschaft geplant. Die Fertigstellung erfolgte im Jahr 1936. Das Gebäude ist Teil des seit den 1920er Jahren zum Behördenzentrum ausgebauten Geländes um den Fehrbelliner Platz und den angrenzenden Preußenpark. Der öffentliche Haupteingang befindet sich am Fehrbelliner Platz. Zufahrtsmöglichkeiten auf das Grundstück bestehen von allen angrenzenden Straßen aus. Das unter Denkmalschutz stehende Haus wird gegenwärtig annähernd vollständig als Verwaltungsgebäude durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen genutzt. Im 2. Untergeschoss besteht daneben eine Einsatzzentrale der Feuerwehr Berlin. Das Bauvorhaben umfasst umfangreiche Maßnahmen zur Ertüchtigung des Gebäudes im Hinblick auf Brandschutz, Barrierefreiheit und Energieeffizienz.
Elektro Kernaufgaben im Überblick:
- Demontage Bestandsanlagen UG2 bis DG
- komplette Neuinstallation der elektrotechnischen Infrastruktur, einschließlich NSHV-SV,NSHV-AV,MS und beide Transformator -- Netzersatzanlage neu
- Steigetrassen neu -Alle Etagenverteilungen neu -Beleuchtung generell neu, in den erforderlichen Bereichen entsprechend Denkmalschutz
- notwendige Provisorien für die Funktion im UG 2
LEISTUNGSVERZEICHNIS
OBJEKT FP2 - Bürodienstgebäude Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin Brandschutzertüchtigung, Barierrefreiheit, Energetische Ertüchtigung
BAULEISTUNG KG 441
Liefern ,montieren und Inbetriebnahme Transformator
AUFGESTELLT April 2026
Im Baufeld befinden sich zwei Bestands-Transformatoren mit einer Leistung von jeweils 630 kVA, die sich derzeit im regulären Betrieb befinden. Im Zuge des Bauablaufs ist vorgesehen, einen Transformator außer Betrieb zu nehmen und fachgerecht demontieren zu lassen.
Der demontierte Transformator wird anschließend an den neuen Standort transportiert, dort aufgestellt, angeschlossen und wieder in Betrieb genommen.
Der umgesetzte Transformator dient als Provisorium und bleibt so lange in Betrieb, bis die neuen Transformatoren geliefert, montiert, angeschlossen und vollständig betriebsbereit sind.
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme der neuen Transformatoren ist der provisorisch betriebene Bestands-Transformator freizuschalten, außer Betrieb zu nehmen, zu demontieren und zurück in das Baufeld zu
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 39 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Transformat | Einheit oren ist der provisorisch betriebene | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Bestands-Transformator freizuschalten, außer Betrieb zu EUR EUR nehmen, zu demontieren und zurück in das Baufeld zu transportieren.
Anschließend sind beide Bestands-Transformatoren aus dem Baufeld abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Sämtliche Transport-, Verlade-, Entsorgungs- und Nachweisleistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs.
Die durchgehende Stromversorgung während der gesamten Umbauphase ist sicherzustellen. Alle erforderlichen Abstimmungen, Freischaltungen, Prüfungen und Inbetriebnahmen sind Bestandteil der Leistung.
07.10 Transport des vorhandenen 630-kVA-Transformators Transport, Wiederinbetriebnahme und Demontage des vorhandenen 630-kVA-Transformators
Transformator: Typ: Lepper DYH 630 kVA Gewicht:2330kg
Weiternutzung Bestandstrafos bis die endständigen Trafos geliefert sind. Dazu gehört Transport vom Baufeld zum neuem Schaltanlage.
Transportweg: Der Transport erfolgt ab bestehende Baufeld über eine Strecke von ca. 50 m durch Innenräume bis zum Aufstellungsort.
Bauliche Gegebenheiten entlang des Transportwegs: -2 bestehende Tür, lichte Breite ca. 1,10 m -1 geplante Doppeltüren, lichte Breiten ca. 1,66 m (Engstelle) und 2,00 m -Flurbreiten mindestens ca. 2,00 m -lichte Raumhöhe mindestens ca. 2,40 m
Höhendifferenzen: 1 Treppenanlage mit 2 Stufen (18 cm / 29,5 cm
Leistungsumfang: Ladung der Transformatoren am Baufeld Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Transport- und Hebemittel (z. B. Schwerlastfahrwerke, Hebegeräte, Seilwinden, Hilfskonstruktionen) Durchführung des Transports über die gesamte Strecke einschließlich aller Richtungsänderungen Überwindung der Treppenstufen mittels geeigneter technischer Maßnahmen (z. B. Rampen, Stahlplatten, Hebetechnik) Passage aller Türen unter Berücksichtigung der vorhandenen Engstellen Einbringung und exakte Positionierung am Aufstellungsort Sicherung gegen Kippen und Beschädigungen während des gesamten Transports
Besondere Anforderungen: Die Türöffnung mit ca. 1,66 m stellt die maßgebende Engstelle dar und ist bei der Planung zwingend zu berücksichtigen Transport ist erschütterungsarm und unter Einhaltung aller geltenden Sicherheitsvorschriften durchzuführen Schutz angrenzender Bauteile, Türen, Wände und Bodenflächen ist sicherzustellen
Hinweis: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Engstellen, Treppenanlage, geplante Bauteile) wird eine vorherige Besichtigung des Transportwegs und des Aufstellungsortes ausdrücklich empfohlen.
1,000 psch 07.20 Montage und Inbetriebnahme des vorhandenen Transformators Fachgerechte Montage und Inbetriebnahme des umzusetzenden Bestandstransformators einschließlich aller erforderlichen mechanischen, elektrischen sowie prüftechnischen Leistungen zur Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft.
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 40 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge aller erfor | Einheit derlichen mechanischen, elektrischen sowie | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) prüftechnischen Leistungen zur Herstellung der EUR EUR vollständigen Betriebsbereitschaft.
Sämtliche für die fachgerechte Montage, Befestigung und den Anschluss erforderlichen Montage- und Befestigungsmaterialien sind mitzuliefern und im Einheitspreis enthalten.
Die Ausführung hat nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den jeweils gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften, insbesondere DIN VDE, IEC, den Herstellervorgaben sowie den Technischen Anschlussbedingungen (TAB) und den Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers, zu erfolgen.
Leistungsumfang:
Transport, Einbringen, Aufstellen, Ausrichten und mechanische Befestigung des Transformators am vorgesehenen Aufstellungsort. Abstimmung und Koordination sämtlicher erforderlicher Maßnahmen mit dem zuständigen Netzbetreiber. Herstellung der Niederspannungs- und Erdungsanschlüsse einschließlich Potentialausgleich, Herstellung von Endverschlüssen für Mittelspannungskabel N2XSEY 3x35 SM 6/10 kV, Kupferleiter, einschließlich aller systemzugehörigen Komponenten (Endverschlussgarnitur, Feldsteuerung, Schrumpf- oder Stecktechnik). Durchführung aller für die Inbetriebnahme erforderlichen elektrischen Prüfungen, insbesondere Isolationsmessung, Messung des Wicklungswiderstandes, Prüfung des Übersetzungsverhältnisses, Phasenlagen- und Drehfeldprüfung. Prüfung und Funktionskontrolle sämtlicher Schutz-, Mess- und Überwachungseinrichtungen einschließlich Wandlerprüfung sowie Schutzprüfung entsprechend den Vorgaben des Netzbetreibers. Parametrierung, Einstellung und Prüfung der Schutzgeräte, insbesondere Überstrom-, Kurzschluss-, Erdschluss- sowie gegebenenfalls Differentialschutz. Durchführung der Erstinbetriebnahme einschließlich Abstimmung der Zuschaltung mit dem Netzbetreiber, Funktionsprüfung unter Betriebsbedingungen sowie Probebetrieb. Erstellung, Zusammenstellung und Übergabe aller Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle einschließlich Dokumentation der Schutzparameter und Einstellwerte. Übergabe der vollständigen Revisions- und Bestandsdokumentation. Einweisung vorort
Mit der Leistung sind sämtliche Nebenleistungen, Hilfsmittel, Werkzeuge, Hebezeuge, Messgeräte, Verbrauchsmaterialien sowie sonstige zur vollständigen und betriebsbereiten Übergabe erforderlichen Leistungen abgegolten.
1,000 Stk 07.30 Demontage Bestandtransformatores Demontage eines vorhandenen Trockentransformators (Provisorium) einschließlich aller Neben- und Anschlusskomponenten, Abklemmen der MS-/NS-Leitungen sowie vollständiger Ausbau.
Leistungsumfang:
Bestandkontrolle mit Planstand Freischalten der Transformator Gegen Wiedereinschaltern sichern Spannungsfreiheit feststellen Kontrolle, Analyse, Aufnahme und Dokumentation aller Bestandsverschaltung Kontrolle und Aufnahme aller Bestandsquerschnitte Rückbau Befestigungsmittel, seitlich lagern Abklemmen der Angeschlossenene MS-/NS-Leitungen Zurückziehen der Kabel und Leitungen in den bodenbereich Stellung der demontierten Trafos auf Transportpaletten und im Baufeld zu belassen. Die Trafo in Folie verpacken und gegen mechanische Beschädigung schützen Eine entsprechende Kennzeichnungen dauerhaft anbrigen
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 41 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Die Trafo i | Einheit n Folie verpacken und gegen mechanische | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Beschädigung schützen EUR EUR Eine entsprechende Kennzeichnungen dauerhaft anbrigen
Mit der Leistung sind sämtliche Nebenleistungen, Hilfsmittel, Werkzeuge, Hebezeuge, Messgeräte, Verbrauchsmaterialien sowie sonstige zur vollständigen demontage erforderlichen Leistungen abgegolten.
1,000 Stk 07.40 Fachgerechte Entsorgung Trockentransformators Fachgerechte, umweltgerechte und gesetzeskonforme Verwertung bzw. Entsorgung eines ausgebauten Trockentransformators einschließlich sämtlicher zugehöriger Bauteile und Komponenten als Elektro- und Elektronikaltgerät.
Die Entsorgung hat unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie aller einschlägigen umweltrechtlichen Vorschriften zu erfolgen.
Leistungsumfang:
Übernahme des demontierten und zur Abholung bereitgestellten Trockentransformators auf der Baustelle. Verladung, Abtransport und Transport zu einer zugelassenen Verwertungs- bzw. Entsorgungsanlage. Fachgerechte Verwertung, Wiederverwendung oder Entsorgung aller anfallenden Materialien und Komponenten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Übergabe der Abfälle an einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Erstellung und Übergabe sämtlicher erforderlicher Entsorgungs- und Verwertungsnachweise. Einhaltung aller geltenden Umwelt-, Arbeitsschutz- und Entsorgungsvorschriften. Sämtliche Transport-, Verlade-, Entsorgungs-, Nachweis- und Nebenkosten sind in den Einheitspreis einzukalkulieren.
Die Leistung gilt erst mit Vorlage der vollständigen und prüffähigen Entsorgungsdokumentation als erbracht.
2,000 St 07.50 Lieferung Drehstrom-Gießharz-Trockentransformator 630 kVA, 10 kV/ 0,4kV Lieferung eines fabrikneuen, betriebsfertigen Drehstrom-Gießharz-Trockentransformators einschließlich sämtlicher für den ordnungsgemäßen Betrieb erforderlicher Ausrüstung, Dokumentation und Kennzeichnung.
Der Transformator muss den geltenden Normen und Vorschriften, insbesondere DIN EN 60076 (VDE 0532), IEC 60076 sowie der Verordnung (EU) 2019/1783 (Ökodesign-Anforderungen für Leistungstransformatoren), entsprechen.
Technische Daten:
Bauart: Drehstrom-Gießharz-Trockentransformator Bemessungsleistung: 630 kVA Kühlart: AN mit Vorbereitung für ANAF-Betrieb Bemessungsspannung Oberspannungsseite: 10 kV Bemessungsspannung Unterspannungsseite: 400 V Schaltgruppe: Dyn5 Kurzschlussspannung: uk = 6 % Anzapfungen: ± 2 × 2,5 % (lastfrei umschaltbar) Verluste: gemäß EU-Ökodesign Tier 2 nach Verordnung (EU) 2019/1783 Temperaturklasse: F (155 °C) Klimaklasse: C2 Umweltklasse: E2 Brandverhaltensklasse: F1 Teilentladungspegel: < 10 pC Schutzart: IP00
Abmessungen und Gewicht:
Länge: ca. 1.500 mm
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 42 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Abmessungen | Einheit und Gewicht: | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR Länge: ca. 1.500 mm Breite: ca. 900 mm Höhe: ca. 1.800 mm Gewicht: ca. 2.400 kg
Zubehör und Ausstattung:
3 Stück PT100-Temperaturfühler, jeweils für die Überwachung der Wicklungstemperatur Elektronisches Temperaturüberwachungsgerät mit: Warnkontakt Auslösekontakt Sensorüberwachung Anschlussklemmen und Verdrahtung für die Temperaturüberwachung Typenschild gemäß DIN EN 60076 Betriebs-, Montage- und Wartungsanleitung in deutscher Sprache Werksprüfprotokolle gemäß DIN EN 60076
Lieferumfang:
Komplett montierter Transformator einschließlich Zubehör Werksprüfung und Dokumentation Transport zum Aufstellort gemäß Leistungsbeschreibung
Lieferung einschließlich aller für den bestimmungsgemäßen Betrieb erforderlichen Nebenleistungen und Unterlagen.
2,000 Stk 07.60 Transport und Einbringung Transformatoren vom Lieferort bis zumendgültigen Aufstellungsort. Transport, Einbringung und Positionierung des in Pos. 50 beschriebenen Trockentransformators vom Anlieferort bis zum endgültigen Aufstellungsort einschließlich sämtlicher hierfür erforderlicher Nebenleistungen, Hilfsmittel und Sicherungsmaßnahmen.
Die Leistung umfasst die vollständige Durchführung aller erforderlichen Arbeiten für einen sicheren, fachgerechten und beschädigungsfreien Transport sowie die betriebsbereite Aufstellung am vorgesehenen Standort.
Transportweg
Der Transport erfolgt ab Grundstückseingang / Eingangstür Hohenzollerndamm über eine Strecke von ca. 80 m durch bestehende Innenräume bis zum vorgesehenen Aufstellungsort.
Bauliche Gegebenheiten entlang des Transportweges
1 bestehende Doppeltür mit einer Breite von ca. 1,91 m 2 geplante Doppeltüren mit Breiten von ca. 1,66 m (maßgebende Engstelle) und ca. 2,00 m Flurbreiten mindestens ca. 2,00 m Lichte Raumhöhe mindestens ca. 2,40 m
Höhendifferenzen
1 Treppenanlage mit 2 Stufen, Steigung ca. 18 cm, Auftritt ca. 29,5 cm
Leistungsumfang
Entladung des Transformators am Anlieferort. Bereitstellung sämtlicher erforderlicher Transport-, Hebe- und Sicherungsmittel, insbesondere Schwerlastfahrwerke, Hebegeräte, Seilwinden, Transportrollen, Stahlplatten, Rampen sowie erforderliche Hilfskonstruktionen. Durchführung des Transports über die gesamte Transportstrecke einschließlich aller Richtungsänderungen und Rangierarbeiten. Überwindung der vorhandenen Treppenstufen mittels geeigneter technischer Maßnahmen. Passage sämtlicher Türen und Engstellen unter Berücksichtigung der vorhandenen Abmessungen. Fachgerechte Einbringung, Ausrichtung und exakte Positionierung am Aufstellungsort. Sicherung des Transformators gegen Kippen, Verrutschen
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 43 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Fachgerecht | Einheit e Einbringung, Ausrichtung und exakte | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Positionierung am Aufstellungsort. EUR EUR Sicherung des Transformators gegen Kippen, Verrutschen und Beschädigungen während des gesamten Transport- und Einbringungsvorgangs. Durchführung aller erforderlichen Schutzmaßnahmen zum Schutz angrenzender Bauteile und Oberflächen.
Besondere Anforderungen
Die Türöffnung mit einer Breite von ca. 1,66 m stellt die maßgebende Engstelle dar und ist bei der Planung und Durchführung zwingend zu berücksichtigen. Der Transport hat erschütterungsarm und unter Einhaltung der geltenden Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu erfolgen. Beschädigungen an Bauteilen, Türen, Wänden, Decken, Installationen und Bodenflächen sind durch geeignete Schutzmaßnahmen auszuschließen. Der Auftragnehmer hat die Eignung des vorgesehenen Transportweges eigenverantwortlich zu prüfen.
Nebenleistungen (im Einheitspreis enthalten)
Baustelleneinrichtung für die Transport- und Einbringungsarbeiten. Schutzmaßnahmen für Verkehrswege, Bodenflächen und angrenzende Bauteile. Erforderliche Demontage und Wiedermontage von Türflügeln, Türbeschlägen oder vergleichbaren Einbauten, soweit für die Durchführung der Arbeiten notwendig. Abstimmung und Koordination mit anderen am Bauvorhaben beteiligten Gewerken. Gestellung sämtlicher Arbeits-, Hebe- und Transportmittel einschließlich Bedienpersonal.
Hinweis
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Engstellen, Treppenanlage sowie teilweise noch herzustellende Bauteile) wird dem Bieter ausdrücklich empfohlen, den Transportweg und den Aufstellungsort vor Angebotsabgabe zu besichtigen. Nachträgliche Mehrkosten aufgrund unzureichender Kenntnis der örtlichen Verhältnisse werden nicht anerkannt.
2,000 psch 07.70 Montage und Inbetriebnahme Trockentransformator Fachgerechte Montage und Inbetriebnahme des in Pos. 50 beschriebenen Mittelspannungs-/Niederspannungstransformators mit einer Nennleistung von 630 kVA einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen zur Herstellung der vollständigen Betriebsbereitschaft.
Die Ausführung hat gemäß den anerkannten Regeln der Technik, den geltenden DIN-, VDE- und IEC-Bestimmungen, den Herstellervorgaben sowie den Technischen Anschlussbedingungen des zuständigen Netzbetreibers zu erfolgen.
Leistungsumfang:
Aufstellen, Ausrichten und mechanisches Befestigen des Transformators am vorgesehenen Aufstellungsort. Abstimmung und Koordination sämtlicher erforderlicher Maßnahmen mit dem zuständigen Netzbetreiber. Herstellung der, Niederspannungs- und Erdungsanschlüsse einschließlich Potentialausgleich. Herstellung von Endverschlüssen für Mittelspannungskabel N2XSEY 3x35 SM 6/10 kV, Kupferleiter, einschließlich aller systemzugehörigen Komponenten (Endverschlussgarnitur, Feldsteuerung, Schrumpf- oder Stecktechnik).Wenn möglich Provisorium enverschlüsse sind weiter zum Benutzen. Durchführung der für die Inbetriebnahme erforderlichen elektrischen Prüfungen und Messungen. Funktionsprüfung der Schutz-, Überwachungs- und Meldeeinrichtungen einschließlich erforderlicher Wandler- und Schutzprüfungen. Parametrierung, Prüfung und Dokumentation der Schutzeinstellungen gemäß Netzbetreiber- und Anlagenanforderungen.
[Seite 44]
LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 44 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge Parametrier | Einheit ung, Prüfung und Dokumentation der | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) Schutzeinstellungen gemäß Netzbetreiber- und EUR EUR Anlagenanforderungen. Durchführung der Erstinbetriebnahme einschließlich Zuschaltung, Funktionskontrolle und Probebetrieb unter Lastbedingungen. Erstellung und Übergabe der Mess-, Prüf- und Inbetriebnahmeprotokolle einschließlich Dokumentation der Einstellwerte.
2,000 Stk 07.80 Brandschott F90 bis 60x60cm liefern und herstellen Liefern und fachgerechtes Herstellen eines Kabelbrandschotts der Feuerwiderstandsklasse F90 für Kabel- und Leitungsdurchführungen durch feuerbeständige Wände und Decken.
Ausführung entsprechend den bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Verwendbarkeitsnachweisen des eingesetzten Systems. Einschließlich aller erforderlichen Brandschutzmaterialien, Hilfs- und Befestigungsmittel, Verschluss von Restöffnungen, Kennzeichnung des Schotts, Fotodokumentation sowie Fachunternehmererklärung.
Schottabmessung bis 600 x 600 mm. Ausführung komplett montiert und betriebsfertig.
Feuerwiderstandsklasse: F90
3,000 Stk
Vorbemerkung zur Kabel- und Leitungsverlegung
Leistungsumfang: Die Kabel- und Leitungsanlage umfasst alle im Zuge der Baumaßnahme neu zu verlegenden Kabel und Leitungen sowie deren beidseitige Anschlüsse. Zur Kabel- und Leitungsanlage gehören weiterhin alle erforderlichen Klein-, Befestigungsmaterialien, Kabelschuhe, Kabelverschraubungen und Kabeltüllen (sofern nicht bei den Schaltschränken, Klemmenkästen etc. berücksichtigt), Klemm- und Pressverbindungsmaterial, Schraubverbindungsmaterial, Aderbezeichnung und dauerhafte beidseitige Kabelkennzeichnung. Notwendige Kabelverschraubungen sind zugentlastet und mit Knickschutz auszuführen. Kabel und Leitungen sind abzufangen (Zugentlastung).
Bei der Kabeldimensionierung sind:
- der zulässige Spannungsfall, (welcher zwischen Transformator und Verbrauchsmittel nicht größer 4% sein darf)
- die Einhaltung der Abschaltkriterien nach DIN VDE 0100 Teil 410,
- die Selektivität zu den vorgelagerten Schutzorganen
- sowie die Reduktion der Strombelastbarkeit bei gehäufter Verlegung zu beachten und in geeigneter Weise im Zuge der Montage- und Werksplanung nachzuweisen.
Durch den AN ist eine Kurzschlussberechnung in Anlehnung an die DIN VDE 0102 durchzuführen und mit Einreichung der Montageplanung dem AG vorzulegen.
Anforderungen: Die Produkte müssen halogen- frei sein, keine FCKW, HFCKW, CFCI enthalten und nicht unter Verwendung dieser Stoffe hergestellt werden.
Sowohl für den Einsatz von Kabeln wie auch von Leitungen ist im Einzelfall deren Tauglichkeit bezüglich der Verlegebedingungen zu überprüfen (Verlegung im Erdreich, im Freien, etc.).
Verlegung: Bei der Verlegung ist besonders zu beachten:
- getrennte Verlegung Steuer- / Leistungskabel (getrennt nach Spannungsebene MS / NS)
- auf Steigeleitern und Steigetrassen sind die Kabel mit Bügelschellen (mit Wannen und Gegenwannen) zu befestigen
[Seite 45]
LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 45 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge mit Bügelsc | Einheit hellen (mit Wannen und Gegenwannen) zu | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) befestigen EUR EUR
Generell sind alle Kabel- und Leitungsstrecken mit entsprechenden Schutzorganen zu schützen.
Es dürfen nur Kabel und Leitungen mit Kupferleitern verlegt werden. Diese müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
Alle elektrischen Leitungen dürfen nur senkrecht oder waagerecht verlegt werden. Diagonale oder schräge Verlegung in oder auf Wänden und Decken ist nicht statthaft. In Zwischendecken oder Doppelböden sind die Leitungen gebündelt und geordnet zu verlegen.
Die Abstände zwischen den Befestigungspunkten dürfen max. 60 cm betragen. Die Metallbänder bzw. Halterungen werden dem Auftragnehmer nicht gesondert vergütet. Die Enden von Schutzrohren sind so abzudichten, dass während der Bauzeit kein Schmutz eindringen kann.
Leitungen oder Kabel bis 16 mm2 sind mit 4 Befestigungen pro Meter, bei größeren Querschnitten mit 3 Befestigungen pro Meter, auszuführen.
Leitungen und Kabel mit Funktionserhalt dürfen nur mit systemgeprüften Halterungen befestigt werden. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen.
Mantelleitungen (z.B. NHXMH) dürfen nur im Freien verlegt werden, sofern sie vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt sind (z.B. durch geschlossene Schutzrohrverlegung). Es darf keine Stegleitung (NYIF) verlegt werden. Es sind nur Mantelleitungen oder Kabel zugelassen. Die Leitungen müssen auf ihrem ganzen Verlauf mindestens 4 mm Putzüberdeckung aufweisen. Es ist nur zugelassenes Befestigungsmaterial zu verwenden, um Beschädigungen der Isolierhülle auszuschließen.
Leitungsauslässe sind mit Endschellen, Wandauslässe mit Wandauslassdosen (VDE 0100 Teil 559) zu versehen, um die Putzabdeckung beim Anschließen nicht zu beschädigen. Im Erdreich verlegte Kabel werden, ohne dass im Leistungsverzeichnis besonders darauf hingewiesen wird, in geschlossene Schutzrohre verlegt. Ferner ist ein Kabelwarnband (Trassenband) zu verlegen.
Wand- und Deckendurchbrüche sind ausreichend zu dimensionieren. Bei Leitungsverlegung auf Rohbeton ist auf den Schutz der Leitungen zu achten. In notwendigen Bereichen müssen die Leitungen in Rohr (für schwere Druckbeanspruchung) eingezogen werden. Die Verlegung erfolgt in Kabelkanal bzw. auf Kabelträger und auf Putz, installiert inkl. Befestigungsmaterial.
Die endgültige Kabelführung für die gesamte Anlage wird während der Arbeiten mit der Bauleitung festgelegt. Montagehilfsmittel wie Gerüste, Bühnen etc. sind bei der Kalkulation der Kabel- und Leitungsanlage zu berücksichtigen.
Alle Kabel und Leitungen sind zu liefern, in Teillängen zu verlegen und betriebsfertig zu montieren. Weiterhin sind Funktionsprüfungen durchzuführen und Messprotokolle zu erstellen.
Die Verlegung erfolgt: ca. 10 % auf Sammelhalter ca. 35 % auf Kabelbahnen ca. 35 % auf Steigtrassen ca. 10 % auf Putz ca. 10 % auf Rohfußboden
In den Einheitspreisen ist ein Mix aus allen Verlegearten zu kalkulieren. 07.90 Lieferung und Verlegung Niederspannungskabel Transformator->NSHV-AV Halogenfreies Kabel 0,6/1 kV mit konzentrischem Leiter, raucharmes Kabel mit verbessertem Verhalten im Brandfall nach DIN VDE 0266 als: N2XCH 3 x 185/95 mm2
in Teilängen liefern und verlegen. Ausführung als 3
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 46 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge als: N2XCH | Einheit 3 x 185/95 mm2 | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR in Teilängen liefern und verlegen. Ausführung als 3 Parallele leitungen zwischen Schaltanlage und Transformator: Cu 3x(3x185/95)
160,000 m 07.100 Lieferung und Verlegung von Mittelspannungskabel MSHV->Transformator Lieferung und verlegung von Mittelspannungskabel Typ N2XSEY 3x35 SM 6/10 kV, Nennspannung 6/10 kV, Kupferleiter, Sektorleiter (SM), Leiterquerschnitt 3 × 35 mm², nach DIN VDE 0276-620, geeignet für Verlegung in Erde, Kabelkanal und Freiluft.
Einschließlich Trommellieferung, in Teilängen liefern und verlegen
120,000 m 07.110 Lieferung und Verlegung von Erdungskabel Liefern in Teilängen und betriebsfertiges Verlegen eines Erdungsleiters Typ NYY-J 1 x 95 mm² Cu oder Vergleichbar zur Herstellung der Erdungsanlage bzw. des Potentialausgleichs.Erdungskabel ist zwischen Trafostation und Hauptpotenzialausgleichschiene und zwischen Hauptpotentialausgleichschiene und Ringerder von Gebäude zum verlegen.
Einschließlich Transport, Ablängen, Verlegen auf Kabeltrasse, in Rohr, Kanal oder Erdreich, Befestigungsmaterial, Kennzeichnung sowie aller erforderlichen Nebenleistungen.
60,000 m 07.120 Erdungsanschluß an Bestands Fundament- bzw. Ringerder Herstellung Anschlüße zwischen der Hauptpotentialausgleichsschiene bzw. dem Erdungspunkt der Trafostation und der äußeren Gebäudeerdungsanlage.
Der Leistungsumfang umfasst:
Herstellung einer geeigneten Wanddurchführung einschließlich Abdichtung gegen Feuchtigkeit und Staub. Verlegung des Erdungskabels von der Trafostation bis zur Hauptpotentialausgleichsschiene (HES). Verlegung des Erdungskabels von der Hauptpotentialausgleichsschiene (HES) bis zum Anschlusspunkt der äußeren Gebäudeerdungsanlage. Fachgerechte Befestigung und mechanischer Schutz des Erdungskabels entlang des gesamten Leitungswegs. Herstellung aller erforderlichen Anschluss- und Pressverbindungen einschließlich geeigneter Kabelschuhe, Verbinder und Befestigungsmaterialien. Anschluss an die Hauptpotentialausgleichsschiene, Trafostation sowie an die vorhandene Gebäudeerdungsanlage. Kennzeichnung der Erdungsleitung an den Anschlusspunkten.
Messung der Durchgängigkeit nach Fertigstellung sowie Dokumentation der ausgeführten Arbeiten.
1,000 psch 07.130 Lieferung und Montage Tiefenerder Einbringen von Tiefenerdern V4A, Länge 1.500 mm, in das Erdreich im Bereich der Erdungsleitung zwischen dem Erdungspunkt der Trafostation und der äußeren Gebäudeerdungsanlage.Tiefenerder sind mit der Erdungsanlage zum verbinden.
Die Tiefenerder sind entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und den Anforderungen der Ausführungsplanung fachgerecht einzubringen. Bei Bedarf sind mehrere Erdungsstäbe mittels geeigneter Kupplungen dauerhaft miteinander zu verbinden und bis zur erforderlichen Einbautiefe zu verlängern.
Einschließlich Lieferung der Tiefenerder, Kupplungen, Verbindungsmaterialien sowie Herstellung der Anschlüsse an die Erdungsanlage. Die Anzahl der Tiefenerder ist so zu bemessen, dass der vom zuständigen Verteilnetzbetreiber (VNB) geforderte Erdungswiderstand
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 47 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge an die Erdu | Einheit ngsanlage. Die Anzahl der Tiefenerder ist so | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) zu bemessen, dass der vom zuständigen EUR EUR Verteilnetzbetreiber (VNB) geforderte Erdungswiderstand erreicht wird. Der erreichte Erdungswiderstand ist nach Fertigstellung messtechnisch nachzuweisen und durch ein Messprotokoll zu dokumentieren.
Liefern und montieren komplett einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen.
9,000 Stk
Gesamtbetrag:
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 48 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 08 Sonstiges
08.10 Dokumentation Erstellung der Dokumentation für die vorgenannten Positionen/Titeln/Techniken, nach Vorgabe des Auftraggebers (Beachtung Extra Dokument mit Vorgaben), BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH. Enthalten sind sämtliche Meßprokolle, Verteilerpläne, Bedienungs- und Wartungssanleitungen, Pflege und Reinigungsanleitungen, Ausführungspläne(Anordnungspläne) mit allen notwendigen Komponenten, notwendige Übersichtsschaltpläne, Kennzeichnung der Stromkreise für die notwendigen Anlagen, Anlagen/Funktionsbeschreibung, Anschlusstabellen, Datenpunkt-/ Funktionslisten, Softwaredokumentation, Protokolle der Installationsprüfung, Inbetriebnahmen und Einregulierungen, Ersatzteile, Stücklisten, Bedienungsanleitungen, Wartungshinweise, Betriebsbücher und Prüfbücher für den Betrieb der Anlagen, Protokolle der Einweisungen, vorgeschriebene Werk- und Prüfbescheinigung, Errichtererklärung, bauaufsichtliche Prüfzeugnisse und Konformitätsnachweise in 3 Papier und elektronisch zu erstellen und liefern
1,000 Psch 08.20 Nutzereinweisung Der Auftragnehmer stellt einen fachkundigen, technisch versierten Mitarbeiter zur Verfügung, der die errichtete Anlage umfassend erläutern und sämtliche Funktionen verständlich erklären kann.
Die Einweisung erfolgt vor Ort und umfasst die Bedienung, die Funktionsweise, die sicherheitsrelevanten Abläufe sowie die grundlegenden Wartungs- und Betriebsanforderungen der Anlage.
Für die Einweisung wird ein Zeitansatz von 2 Stunden zugrunde gelegt.
Leistungsumfang beinhaltet:
- Bereitstellung eines qualifizierten Mitarbeiters des Auftragnehmers
- Durchführung einer vollständigen Nutzer- und Bedienereinweisung
- Erläuterung aller relevanten Funktionen und Betriebszustände
- Beantwortung von Nutzerfragen während der Einweisung
- Übergabe der erforderlichen Bedienunterlagen (sofern vorhanden)
1,000 Stk 08.30 VOB Abnahme Der Auftragnehmer hat zur VOB-Abnahme sämtliche zur Anlage gehörigen Unterlagen, Prüfberichte, Messprotokolle sowie erforderliche Nachweise vollständig und rechtzeitig vorab bereitzustellen.
Zur Abnahme ist ein fachlich kompetenter und bevollmächtigter Vertreter des Auftragnehmers während der gesamten Abnahme anwesend. Dieser hat aktiv mitzuwirken, erforderliche Prüfungen durchzuführen und alle fachlichen Fragen des Auftraggebers oder dessen Vertreter zu beantworten. Dauer 6h.
Leistungsumfang umfasst:
- Bereitstellung aller prüfungsrelevanten Unterlagen und Messprotokolle
- Teilnahme eines qualifizierten Errichtervertreters
- Mitwirkung bei allen durch den Auftraggeber geforderten Prüfungen
- Bereitstellung ggf. notwendiger Hilfsmittel oder Werkzeuge
- Abstimmung mit Auftraggeber und beteiligten Gewerken
- Dokumentation der Abnahmeergebnisse
1,000 Stk
[Seite 49]
LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 49 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR 08.40 Stundenlohn Helfer Stundenlohnleistungen sind vor der Ausführung rechtzeitig anzumelden.Eine Ausführung ist nur mit Bestätigung des AG auszuführen.
5,000 Std 08.50 Stundenlohn Monteur Stundenlohnleistungen sind vor der Ausführung rechtzeitig anzumelden.Eine Ausführung ist nur mit Bestätigung des AG auszuführen.
5,000 Std 08.60 Stundenlohn Projektleiter Stundenlohnleistungen sind vor der Ausführung rechtzeitig anzumelden.Eine Ausführung ist nur mit Bestätigung des AG auszuführen.
5,000 Std
Gesamtbetrag:
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LV: KG 441 Schaltanlagen Seite: 50 Datum: 11.09.2026 LV-Datum: 12.08.2026
Pos-Nr. (Pos- Nr.)
| Menge | Einheit | Einheitspreis in | Gesamtpreis in EUR | ||
|---|---|---|---|---|---|
| EUR |
Nr.) EUR EUR
Zusammenstellung
06 KG 441 Schaltanlagen MS 07 KG 441 Transformator 08 Sonstiges
Summe: USt 19,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):
Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.
[Seite 51]
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
______________________________
(Ausschreibende Stelle)
(Ausschreibende Stelle)
BI
| Berliner Immobilienmanage | BmIMen Bt eGrmlinbeHr | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| ImmobilienmanaKgeeibmeelsnttr aGßme b3H6 | |||||
| Keibelstr. 36 | |||||
| 10178 Berlin 10178 Berlin | |||||
| Tel.: 030/ 90166- | |||||
| Fax: (030) 90166 1668 | |||||
| einkauf@bim-berlin.de | |||||
| Berlin, 17. Fe1b9ru.0a8r .22002256 | |||||
| Es schreibt Ihnen: |
Es schreibt Ihnen: Sargut, ZBeuyrcnue Ypel
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (VOB)
Baumaßnahme Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin ____
Brandschutzmaßnahmen
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS Schaltanlage und Trafo
Angebot für:
B19022-3_0_0_3_9_0_0_2-0_0_1-4_4_1_-0_1__________________________________________
_____________________________________________________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie werden gebeten, für die oben angegebene Leistung ein Angebot abzugeben.
Die in den anliegenden Unterlagen beschriebene Bauleistung soll im Rahmen einer
bitte auswählen
nach Öffentlicher Ausschreibung
vergeben werden.
Die Auftragsbekanntmachung wurde bei öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibun-
gen mit Teilnahmewettbewerb auf der Vergabeplattform des Landes Berlin unter https://www.ber-
lin.de/vergabeplattform zu oben genannter Vergabenummer veröffentlicht.
1. Auftraggebende Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Stelle: cv/eor t BreItMen B deurlrinche rd Iime mobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
10178 Berlin
2. Vergabeunterlagen: Sämtliche Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingun-
gen und die Vertragsunterlagen, sind zu oben genannter Vergabenum-
mer auf der Vergabeplattform des Landes Berlin bereitgestellt.
Soweit einzelne dieser Unterlagen hier nicht beigefügt sind, können sie
bei der ausschreibenden Stelle eingesehen/angefordert werden.
3. Auskunft über Verga- Bieterfragen oder Bieterinformationen im Rahmen der Angebotserstel-
beunterlagen, etwaige lung sind unverzüglich über die Vergabeplattform an die Vergabestelle
Ortsbesichtigungen, zu übermitteln.
Anforderung zusätzli-
cher Unterlagen:
Version 12.02.2025 Seite 1 von 3
[Seite 52]
4. Form und Frist für die Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist
Angebotsabgabe:
am 1 5 .0 9 .2 0 2 6 um 1 0 :3 0 Uhr
vollständig, einschließlich aller geforderten Nachweise und/ oder Erklä-
rungen, in Textform auf die Vergabeplattform hochzuladen. Bei elektro-
nischer Angebotsübermittlung in Textform ist die Person des Erklären-
den zu benennen.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bieter mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geben ein
Preisangebot ohne Umsatzsteuer ab. In diesem Fall übernimmt der Auf-
traggeber die Umsatzsteuerschuld des Auftragnehmers in seiner Um-
satzsteuervoranmeldung bzw. Umsatzsteuererklärung (sogenannnter
„reverse charge“). Soweit in den Angebotsunterlagen die Angabe der
Umsatzsteuer verlangt wird, ist der Betrag „0%“ einzufügen.
Die Abgabe von Angeboten in anderer Form (z.B. Papierform)
ist nicht zugelassen. Angebote, die nicht wie gefordert in elekt-
ronischer Form auf der Vergabeplattform des Landes Berlin ein-
gereicht werden, sind gemäß § 16 i.V.m. § 13 Abs. 1 Nr. 1
VOB/A auszuschließen!
5. Aufteilung in Lose: nein
ja, Angebote können abgegeben werden für
ein Los mehrere Lose alle Lose
Näheres siehe Leistungsbeschreibung
6. Nebenangebote:
zugelassen nicht zugelassen
ausnahmsweise zugelassen in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote müssen auf besonderer Anlage aufgeführt und als sol-
che deutlich gekennzeichnet werden.
7. Bindefrist Die Bindefrist endet am 14.10.2026
8. Umfang der Leistung, Angaben in den Vergabeunterlagen
Ausführungsort (Bau-
stelle), Ausführungs-
zeit, Sicherheitsleis-
tung, Zahlungsbedin-
gungen
Version 12.02.2025 Seite 2 von 3
[Seite 53]
9. Kriterien für die Wer- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot nach Maßgabe von
tung der Haupt- und § 16 d Abs. 1 Nr. 4 VOB/A unter Berücksichtigung der nachfolgenden
Nebenangebote: Kriterien erteilt:
| Nr. | Kriterium | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| 1. | Preis | 100 |
10. Nachprüfungsstelle BBIIMM BBeerrlliinneerr IImmmmoobbiliileiennmmaannaaggeemmeenntt GGmesbeHllschaft mbH
bei nationalen Verga- Alexanderstraße 3
ben: Alexanderstr. 3
10178 Berlin
10178 Berlin
Die Beschwerden sind über die E-Mail-Adresse nachpruefungsstelle-
bim@bim-berlin.de unter Angabe der Vergabenummer und des Be-
schwerdegrundes einzureichen.
Mit freundlichen Grüßen
ii..A A.. Burcu Yel
EEiinnkkaauuff
(Dieses Dokument ist elektronisch erstellt und ohne Unterschrift gültig.)
Version 12.02.2025 Seite 3 von 3
[Seite 54]
Checkliste der zu bearbeitenden und einzureichenden Unterlagen
• Angebot (Bauleistungen) einschließlich aller Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis mit Preisen
• Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Angaben zur Preisermittlung
• Eignungsbogen für Bewerber/Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
1.Nachweis der fachlichen Eignung anhand 1 projektvergleichbaren Referenz.
Eine Referenz ist nur dann projektvergleichbar, wenn jede einzelne Referenz alle nachfolgend aufgeführten
Mindestanforderungen a) bis c) erfüllt. Referenzen der ausschreibenden Stelle sind ausdrücklich zugelassen.
a) Die Referenz ist abgeschlossen; die Abnahme der Bauleistung gemäß § 12 VOB/B ist innerhalb der letzten
fünf Jahre erfolgt, maßgeblich ist der Tag der Angebotsöffnung (einschließlich)
b) Die Referenz umfasst vergleichbare Leistungen - hier: Transformator- und mittelspannungsschaltanlage
c) Die Referenz umfasst einen Auftragswert von mindestens 150.000 EUR netto.
2. Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes von mindestens 600.000 EUR netto in den letzten drei
Geschäftsjahren einschließlich Leistungen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind (Elektrische
Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden (KG 441 Errichtung MS Schaltanlage und Trafo)).
3. Nachweis einer durchschnittlichen Beschäftigtenzahl von mindestens 10 Arbeitskräften in den letzten drei
Geschäftsjahren.
• Selbstauskunft Bewerber/Bieter
• Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur
Eignung (wenn keine Eintragung in einem ULV oder in der Liste des Vereins für Präqualifikationen von
Bauunternehmen vorliegt)
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags in einem amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV)
bzw. in einer anerkannten Präqualifizierungsdatenbank
oder
Mitteilung der Nummer des Eintrags im Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.
oder
Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
• Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/Bietergemeinschaft gebildet wird)
• Nebenangebote (falls zugelassen)
• Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
• Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele
• Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert über 500.000, - EUR
netto)
Version 15.07.2026 Seite 1 von 2
[Seite 55]
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes zusätzliche Unterlagen:
• Verzeichnis der Nachunternehmer
• Selbstauskunft der Nachunternehmer
• Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
• Sonstige Nachweise:
Version 15.07.2026 Seite 2 von 2
[Seite 56]
Bewerbungsbedingungen (BwB)
für die Vergabe von Bauleistungen gemäß VOB
Hinweis
Das Vergabeverfahren erfolgt gemäß der "Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen"
(VOB/A, Abschnitt 1) oder gemäß der „Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich
der Richtlinie 2014/24/EU“ (VOB/A-EU, Abschnitt 2).
1 Mitteilung von Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehlern in den
Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten,
Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es den Auftraggeber unverzüglich vor
Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen.
2 Kommunikation
Bewerber-/Bieterfragen oder Bieterinformationen sind im Rahmen eines elektronischen
Vergabeverfahrens über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu übermitteln.
3 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen des
Auftraggebers Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art der Bieter
wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
4 Angebot
4.1 Das Angebot ist in all seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
4.2 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke zu verwenden.
Das Angebot ist elektronisch nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen
mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz oder mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu übermitteln. Für
den Ausnahmefall, dass Angebote in Papierform eingereicht werden können, ist das
Angebot an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
4.3 Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist
einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird
ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 1 von 5
[Seite 57]
4.4 Eine selbst gefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist
zugelassen. Vom Bieter erstellte Kurzfassungen müssen für jede Teilleistung
nacheinander die Ordnungszahl, die Menge, die Einheit, den Einheitspreis und den
Gesamtbetrag, darüber hinaus den jeweiligen Kurztext sowie die dem
Leistungsverzeichnis entsprechenden Zwischensummen der Leistungsabschnitte, die
Angebotssumme und alle vom Auftraggeber geforderten Textergänzungen enthalten.
Die Kurzfassung ist zusammen mit dem vom Auftraggeber übersandten
Leistungsverzeichnis Bestandteil des Angebots. Das vom Auftraggeber vorgegebene
Leistungsverzeichnis ist allein verbindlich, was der Bieter mit der Angebotsabgabe
bestätigt.
Der Bieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Auftraggebers vor Auftragserteilung ein
vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis nachzureichen.
4.5 Das Angebot muss vollständig sein und alle geforderten Angaben, Erklärungen und Preise
enthalten. Die Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen im Angebot müssen
zweifelsfrei sein und alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.6 Angebote, die nicht fristgemäß die geforderten oder gegebenenfalls nachgeforderten
Angaben, Erklärungen und Preise enthalten, werden ausgeschlossen.
4.7 Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
4.8 Ist im Leistungsverzeichnis eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz
”oder gleichwertiger Art” versehen, und weicht der Bieter von dem bezeichneten Fabrikat
ab, so hat er die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Macht der
Bieter keine besondere Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis angegebene Fabrikat
als angeboten.
4.9 Alle Preise sind in EURO, Bruchteile in CENT anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne
Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des
geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der
Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen
geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen
verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei
denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“
auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen.
Version 05.09.2025 Seite 2 von 5
[Seite 58]
Preisnachlässe ohne Bedingungen sind bei der Prüfung und Wertung rechnerisch nur zu
berücksichtigen, wenn sie im Angebotsschreiben an der dort bezeichneten Stelle
aufgeführt sind.
Preisnachlässe mit Bedingungen, z.B. die vom Bieter bei Einhaltung von Zahlungsfristen
angeboten werden (Skonti), sind bei der Wertung nicht zu berücksichtigen. Dasselbe gilt
für Preisnachlässe mit anderen von den Vergabeunterlagen abweichenden Bedingungen
(z.B. Verkürzung/Verlängerung von Ausführungsfristen, andere Zahlungsbedingungen).
Liegt eine Aufteilung in Teillose vor, können Bieter angeben, inwieweit sich der Preis bei
Beauftragung mehrerer Lose oder der Gesamtleistung ermäßigt. Dieser Preisnachlass mit
Bedingung ist in die Wertung mit einzubeziehen.
Preisnachlässe als Betrag (Pauschale), sowie Preisnachlässe, die Nachträge ausschließen,
werden bei der Ermittlung der Wertungssumme nicht berücksichtigt.
Dies gilt nicht für Preisnachlässe als Betrag (Pauschale) auf einen angebotenen
Pauschalpreis.
Nicht zu wertende Preisnachlässe (ohne oder mit Bedingungen für Zahlungsfristen)
bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4.10 Im Falle der Ausschreibung von Leistungen, die den Zugang zu sicherheitssensiblen
Bereichen erlauben (z.B. Arbeiten auf Polizeidienststellen, bei dem Kriminalgericht oder
dem Kammergericht), hat der Bieter auf Verlangen des Auftraggebers eine
Sicherheitsüberprüfung von sich und den Mitarbeitern zu ermöglichen. Angebote von
Bietern, die die Sicherheitsüberprüfung nicht ermöglichen, können ausgeschlossen
werden.
4.11 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5 Nebenangebote
5.1 Nebenangebote müssen als gesonderte Anlage beigefügt werden und als solche deutlich
gekennzeichnet sein. Die Anzahl von Nebenangeboten ist an der im Angebotsschreiben
bezeichneten Stelle aufzuführen.
Sind Nebenangebote zugelassen, müssen sie die Mindestanforderungen erfüllen. Die
Erfüllung der Mindestanforderungen ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.
5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend
zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich,
beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer
einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Version 05.09.2025 Seite 3 von 5
[Seite 59]
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen
Technischen Vertragsbedingungen oder in den Verdingungsunterlagen geregelt ist, hat
er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser
Leistung zu machen.
5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses
beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach
Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch
Pauschalsumme).
5.4 Nicht zugelassene Nebenangebote, Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht
entsprechen oder nicht auf besonderer Anlage erstellt und als Nebenangebote deutlich
gekennzeichnet werden, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6 Bietergemeinschaften
6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform
abzugeben,
– in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
– in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags
bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
– dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und insbesondere berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender
Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten,
– dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw.
fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2 Sofern nicht öffentlich/im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus
aufgeforderten Unternehmen gebildet haben, nicht zugelassen.
7 Nachunternehmer
Beabsichtigt der Bewerber/Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen
zu lassen, sind mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit der Angebotsabgabe das Verzeichnis
der Nachunternehmer sowie für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft
Nachunternehmer“ und der Eignungsbogen, soweit den Vergabeunterlagen beigefügt,
einzureichen.
Version 05.09.2025 Seite 4 von 5
[Seite 60]
8 Auftragnehmerwechsel
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis mit dem durch dieses Vergabeverfahren zu
beauftragenden Bieter vor vollständiger Leistungserbringung aufgrund von Insolvenz,
Kündigung oder anderer Gründe, die zur Beendigung des Vertragsverhältnisses führen
können, beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die noch ausstehenden
Leistungen unter Einhaltung der im ursprünglichen Vergabeverfahren angebotenen
Preise an einen anderen Bieter des Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem
Bieter mit dem nächst-wirtschaftlicheren Angebot. Sollte die Eignung des angefragten
Bieters im Vergabeverfahren nicht geprüft worden sein oder liegt zwischen der
Zuschlagserteilung und dem Auftragnehmerwechsel mindestens ein Jahr, so wird die
Eignungsprüfung anhand der Eignungskriterien aus dem ursprünglichen
Vergabeverfahren vorgenommen.
Version 05.09.2025 Seite 5 von 5
[Seite 61]
Angebot (Bauleistungen)
Tel.:
Fax:
E-Mail: , den
(Name und Anschrift des Bieters)
An
Land Berlin (Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin)
Ablauf der Bindefrist
c/o BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH
Keibelstraße 36
am: 14.10.2026
10178 Berlin
(Anschrift der ausschreibenden Stelle)
Baumaßnahme: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS Schaltanlage
Angebot für:
und Trafo
B19022-30039002-001-441-01
- Leistungsverzeichnis mit Preisen
Anlagen:
- Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
- Eignungsbogen für Bewerber/ Bieter (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Selbstauskunft Bewerber/ Bieter
- Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) der nicht
präqualifizierten Bieter bzw. Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft
- Bietergemeinschaftserklärung (falls Bewerber-/ Bietergemeinschaft gebildet wird)
- Nebenangebote (falls zugelassen)
- Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
- Verzeichnis der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Selbstauskunft der Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen)
- Eignungsbogen für Nachunternehmer (falls Nachunternehmereinsatz vorgesehen und der
Eignungsbogen den Vergabeunterlagen beigefügt)
- Formblatt 1: Aufstellung der vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungsziele (falls
gefordert)
- Erklärung gem. § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung BVB – Teil B (bei Auftragswert
über 500.000,- EUR netto)
-
-
- Unterlagen sind gemäß Checkliste beizufügen
Version 20.07.2026 Seite 1 von 6
[Seite 62]
Unterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden und in der nachfolgenden Reihen-
folge gelten:
- Auftragsschreiben bzw. Vertrag
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis/ Leistungsprogramm, ggf. zeichnerischen
Unterlagen und Erläuterungen
- „Besondere Vertragsbedingungen (BVB - Teile A, B und C)“ (soweit den Vergabeunterlagen
beigefügt)
- „Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)“
- Angebot samt Anlagen
- Formblatt 2 „Bilanz über durchgeführte Verwertung und Beseitigung“
- Bautagesbericht
- „Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen“ VOB Teil C, Ausgabe 2019
- „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen“ VOB Teil B – DIN 1961 –,
Ausgabe 2016
-
Die Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Bauleistungen habe(n) ich/ wir zur Kenntnis ge-
nommen und beachtet.
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den
von mir/ uns in das Leistungsverzeichnis eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden
Angaben wie folgt an:
| Hauptangebot | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass/ Skonti) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| Summe Angebot | € | % |
Nebenangebote zum Hauptangebot Anzahl:
| Technische Nebenangebote (ohne Angabe eines Hauptangebotes) | Endbetrag einschl. Umsatzsteuer (ohne Nachlass) * | Preisnachlass ohne Bedingung |
|---|---|---|
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % | |
| € | % |
- Bitte beachten Sie bei Rechnungslegung den jeweils gültigen Steuersatz bezüglich des Zeitraums Ihrer Leistungserbrin- gung.
An dieses Angebot halte(n) ich mich/ wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Wird eine selbstgefertigte Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses abgegeben, wird mit der Ange-
botsabgabe auch die vom Auftraggeber verfasste Urschrift des Leistungsverzeichnisses als alleinver-
bindlich anerkannt.
Mir/ Uns ist bewusst, dass wissentlich falsche Angaben im Angebotsschreiben zum Ausschluss von
laufenden oder künftigen Vergabeverfahren führen können.
Version 20.07.2026 Seite 2 von 6
[Seite 63]
Mit der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform Berlin wird das Angebot
inklusive aller seiner Teile rechtsverbindlich abgegeben. Dazu gehören auch die auf den
Seiten 1 und 2 aufgeführten Anlagen und Vertragsunterlagen.
Hinweis: Bei Teilnahme an einem elektronischen Vergabeverfahren erfolgt die Angebotsabgabe in
Textform gemäß § 126b BGB. Dabei ist bei der Übermittlung des Angebots auf die Vergabeplattform
Berlin bei natürlichen Personen (z.B. Einzelkaufleuten oder freiberuflich Tätigen) der Vor- und Nach-
name bzw. die vollständige Geschäftsbezeichnung und bei juristischen Personen die Firma anzuge-
ben.
Version 20.07.2026 Seite 3 von 6
[Seite 64]
Angaben zur Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
| 1 | Angaben über den Verrechnungslohn | Zuschlag % | €/ h |
|---|---|---|---|
| 1.1 | Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen und Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird | ||
| 1.2 | Lohnzusatzkosten Sozialkosten, Soziallöhne und lohnbezogene Kosten als Zuschlag auf ML | ||
| 1.3 | Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML | ||
| 1.4 | Kalkulationslohn KL (Summe 1.1. bis 1.3) | ||
| 1.5 | Zuschlag zu Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) | ||
| 1.6 | Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) |
(Summe 1.4 und 1.5)
| 2 | Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Zuschläge in % auf | ||||||
| Lohn | Stoffkosten | Gerätekosten | Sonstige Kosten | Nachunter- nehmerleist. | ||
| 2.1 | Baustellenallgemeinkosten | |||||
| 2.2 | Allgemeine Geschäftskosten | |||||
| 2.3 | Wagnis und Gewinn | |||||
| 2.4 | Gesamtzuschläge |
| 3 | Ermittlung der Angebotssumme | |||
|---|---|---|---|---|
| Einzelkosten d. Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten | Gesamtzu- schläge gem. 2.4 % | Angebotssumme € | ||
| 3.1 | Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden x | |||
| 3.2 | Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) | |||
| 3.3 | Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe) | |||
| 3.4 | Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) | |||
| 3.5 | Nachunternehmerleistungen1 | |||
| Angebotssumme ohne Umsatzsteuer |
1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angabe zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vor- zulegen.
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[Seite 65]
Eventuelle Erläuterungen des Bieters:
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[Seite 66]
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb eingerichtet ist, werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im
eigenen Betrieb ausgeführt. Das ist der vertragsschließende Betrieb bzw. die vertragsschließende
Niederlassung. Schwester- oder Tochterunternehmen sind darunter nicht zu verstehen.
Dafür stehen in meinem/ unserem Betrieb insgesamt gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfü-
gung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen (z. B. 3 Monteure, 1 Vorarbeiter,
4 Hilfskräfte) wie folgt gliedern:
1) 2) 3)
4) 5) 6)
Eine Verbindlichkeitserklärung ist dem Auftraggeber vor Vertragsschluss auf Wunsch vorzulegen.
Im Falle eines Nachunternehmereinsatzes sind folgende Unterlagen einzureichen:
- das nachfolgende Verzeichnis der Nachunternehmer
- für jeden Nachunternehmer das Dokument „Selbstauskunft Nachunternehmer”
- der Eignungsbogen (soweit den Vergabeunterlagen beigefügt).
Bauleistungen, auf die mein/ unser Betrieb nicht eingerichtet ist (sog. betriebsfremde Leistungen),
werde(n) ich/ wir an folgende Nachunternehmer übertragen. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Übertra-
gung von Leistungen an Nachunternehmer nur mit einer Einwilligung des Auftraggebers möglich ist.
Verzeichnis der Nachunternehmer
Beschreibung der Teilleistungen (Firmen-) Name des Nachunternehmers
Die Zustimmung des Auftraggebers für den o.g. Nachunternehmereinsatz gilt mit Vertragsabschluss
als erteilt. Ein Austausch der bestätigten Nachunternehmer ist nur mit schriftlicher Einwilligung des
Auftraggebers zulässig. Unerlaubter Nachunternehmereinsatz kann zur Vertragskündigung, zum be-
fristeten Ausschluss meines/ unseres Betriebes von Bauaufträgen Berlins sowie ggf. zur Vertrags-
strafe führen.
Auch bei einem erst nach der Zuschlagserteilung beabsichtigten Nachunternehmereinsatz ist die Zu-
stimmung des Auftraggebers mit dem Einreichen des Verzeichnisses der Nachunternehmer, der
Selbstauskunft der Nachunternehmer und des Eignungsbogens (soweit im Rahmen des Vergabever-
fahrens gefordert war) einzuholen. Hinweis: Die angebotenen Einheitspreise bzw. der Angebots-
preis gelten unabhängig davon, ob die betroffene Leistung im eigenen Betrieb ausgeführt oder nach
entsprechender Zustimmung an einen Nachunternehmer übertragen wird. Insbesondere wenn die
spätere Übertragung von bestimmten Leistungen an einen Nachunternehmer allein auf einer Orga-
nisationsentscheidung des Auftragnehmers beruht, bleiben ausschließlich die angebotenen Einheits-
preise die Abrechnungsgrundlage.
Die Nachunternehmer selbst dürfen nur im schriftlichen Einvernehmen mit dem Auftraggeber weitere
Nachunternehmer beauftragen.
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[Seite 67]
Baumaßnahme: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS Schaltanlage und
Angebot für:
Trafo
B19022-30039002-001-441-01
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil A)
für die Ausführung der vorstehend bezeichneten Leistung
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[Seite 68]
1. Objektüberwachung / Bauüberwachung
(1) Der Auftraggeber beauftragt folgenden Architekten / Ingenieur mit der Bauüberwa-
chung/Objektüberwachung:
Ziesche Ingenieure GmbH
Schönower Str. 72d
16341 Schwanebeck Tel.:
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
(2) Die Sicherheitskoordination obliegt:
N.N.
(Name, Anschrift, Telefonnummer)
2. Verbindliche Vertragsfristen (§ 5 VOB/B)
(1) Mit der Ausführung ist zu beginnen (verbindliche Frist für den Beginn mit den geschuldeten
Leistungen)
unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages.
gem. § 5 Abs. 2 VOB/B binnen 12 Werktagen nach Aufforderung.
an dem im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Termin für den Ausfüh-
rungsbeginn.
am 04.01.2027 .
(2) Die Leistung ist fertigzustellen (Gesamtfertigstellungstermin)
innerhalb von W erktagen nach dem Ausführungsbeginn gem. vorstehender
Ziff. 2. Abs. (1).
innerhalb der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist
bzw. an dem dort ausgewiesenen Fertigstellungstermin.
am 30.05.2028 .
(3) Folgende Zwischentermine gelten ebenfalls als verbindliche Vertragsfristen gem. § 5 Abs.
1 VOB/B:
Ereignis: Frist:
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[Seite 69]
3. Vertragsstrafe (§ 11 VOB/B)
(1) Bei schuldhafter Überschreitung des Gesamtfertigstellungstermins hat der Auftragnehmer
für jeden Werktag der Fristüberschreitung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % der
Netto-Schlussrechnungssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt maximal
5 % der Netto-Schlussrechnungssumme begrenzt.
(2) Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche des Auftraggebers neben
der Vertragsstrafe bleibt unberührt. Jedoch wird eine verwirkte Vertragsstrafe auf solche
Schadensersatzansprüche angerechnet.
4. Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
(1) Die Parteien vereinbaren, soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Um-
satzsteuer beträgt, eine Sicherheitsleistung
für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung (Vertragserfüllungssicherheit) in Höhe
von insgesamt 55 % der vereinbarten Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer ohne Nach-
träge) und
für die Mängelansprüche des Auftraggebers (Mängelhaftungssicherheit) in Höhe von 33
% der Netto-Schlussrechnungssumme.
(2) Vereinbaren die Parteien eine Erhöhung der Auftragssumme um mehr als 10 %, insbeson-
dere im Zusammenhang mit geänderten oder zusätzlichen Leistungen des Auftragnehmers,
soll eine angemessene Besicherung auch im Hinblick auf die mit diesen Leistungen einher-
gehenden weitergehenden Ausführungsrisiken erfolgen und die vom Auftragnehmer ge-
stellte Erfüllungssicherheit entsprechend angepasst werden.
(3) Im Übrigen gelten die Regelungen des § 17 VOB/B.
5. Vergütung
Es gelten die Einheits- und Pauschalpreise des Angebots. Preisgleitklauseln sind nicht
vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
6. Betriebshaftpflichtversicherung
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages eine Haftpflichtversiche-
rung für Schäden aus der Abwicklung dieses Vertrags mindestens in Höhe der folgenden
Deckungssummen abzuschließen und zu unterhalten:
55..000000..000000 € für Personen- und Sachschäden pauschal (2-fach maximiert p.a.)
(2) Die Ziff. 11 der ZVB Bauleistungen ist zu beachten.
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[Seite 70]
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
für die Ausführung der Leistung
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[Seite 71]
1. Leistungsverzeichnis
(1) Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes
Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und fehlt die für das
Angebot geforderte Bieterangabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als
vereinbart.
(2) Bei Widersprüchen zwischen Leistungsverzeichnis und Zeichnungen geht das
Leistungsverzeichnis vor.
2. Wahlpositionen, Bedarfspositionen
Sind im Leistungsverzeichnis für die wahlweise Ausführung einer Leistung Wahlpositionen
(Alternativpositionen) oder für die Ausführung einer nur im Bedarfsfall erforderlichen
Leistung Bedarfspositionen (Eventualpositionen) vorgesehen, ist der Auftragnehmer
verpflichtet, die in diesen Positionen beschriebenen Leistungen nach Anordnung durch den
Auftraggeber entsprechend den Bestimmungen des § 1 VOB/B auszuführen. Die
Entscheidung über die Ausführung von Wahlpositionen trifft der Auftraggeber in der Regel
bei Auftragserteilung, über die Ausführung von Bedarfspositionen nach Auftragserteilung.
3. Technische Regelwerke (§ 1 Abs. 2 VOB/B)
(1) In den Verdingungsunterlagen genannte technische Regelwerke sind Zusätzliche
Technische Vertragsbedingungen im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 4 VOB/B.
(2) Die allgemeinen technischen Vorschriften für Bauleistungen (VOB Teil C) sowie etwaige
Zusätzliche Technische Vorschriften sind in der am Tage der Angebotseröffnung
vorliegenden neuesten Fassung anzuwenden, soweit im Vertrag nicht etwas anderes
vereinbart ist.
4. Hinterlegung der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat, soweit die Auftragssumme mindestens 200.000 € (ohne
Umsatzsteuer) beträgt und die Vorlage der Urkalkulation nicht bereits im Vergabeverfahren
erfolgt ist, innerhalb von zwei Wochen nach Zuschlagserteilung seine Urkalkulation beim
Auftraggeber zu hinterlegen. Die Hinterlegung erfolgt durch den Auftragnehmer unter
Verwendung allgemein verfügbarer elektronischer Mittel. Dazu übermittelt der
Auftragnehmer per E-Mail (E-Mail-Adresse: urkalkulation@bim-berlin.de) die Urkalkulation
als Dateianhang (Datei ist vom Auftragnehmer passwortgeschützt) nebst Passwort zum
Öffnen der Datei mit folgender Dateibezeichnung
"Datum_Maßnahmennummer_Urkalkulation Firmenname", z.B. "20230201_B21xxx-xxxx-
xx-xxx-xx_Urkalkulation Tischlerei Mueller". Die Urkalkulation muss nach Form und Inhalt
den allgemein anerkannten Regeln der Baubetriebslehre entsprechen und, ausgehend von
den vom Auftragnehmer im Vergabeverfahren gemachten Angaben zur Preisermittlung, die
Einzelkosten der Teilleistungen (Lohn, Stoffe, Geräte, sonstige Kosten und
Nachunternehmerleistungen) sowie die kalkulierten Zuschläge für Baustellengemeinkosten,
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[Seite 72]
Allgemeine Geschäftskosten sowie Wagnis und Gewinn im Einzelnen aufschlüsseln. Der
Auftraggeber darf nach vorheriger Ankündigung Einsicht in die Urkalkulation nehmen,
insbesondere bei Mengenänderungen sowie geänderten oder zusätzlichen Leistungen. Der
Auftraggeber wird die Urkalkulation vertraulich behandeln und ausschließlich für
auftragsbezogene Zwecke verwenden.
5. Einheitspreise
Als Auslegungsregel für diesen Vertrag wird vereinbart: Der Einheitspreis ist der vertragliche
Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem
Produkt aus Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
6. Ausführung der Leistung
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als
zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. Ersetzt der Auftraggeber die für die
Ausführung übergebenen Unterlagen, so hat der Auftragnehmer die ersetzten Unterlagen
als ungültig zu kennzeichnen.
7. Angaben bei Ausschreibung
Der Auftragnehmer eines nach dem ersten Abschnitt der VOB/A ausgeschriebenen Auftrags
hat im Angebot die Anzahl seiner Mitarbeiter anzugeben, die zur Erfüllung der vertraglichen
Verpflichtungen auf der Baustelle eingesetzt werden sollen.
8. Zuverlässigkeitsüberprüfung für die Liegenschaften der Polizei und Feuerwehr
Für alle am Bau Beteiligten, die die Baustelle betreten sollen, ist eine
Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Berliner Polizei erforderlich. Hierzu sind durch jeden
Mitarbeitenden Anträge mit persönlichen Angaben (Name, Geburtsdatum, Geburtsort,
Wohnsitz, PA-Nr., Pass-Nr.) auszufüllen. Diese werden im Original, mit Originalunterschrift
(keine Kopie oder Ausdruck), mit einer Ausweiskopie an die Berliner Polizei gesendet.
Die Antragsformulare sind beim Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro
unmittelbar nach Auftragserteilung abzufordern und im Original mit einer
zusammenfassenden Auflistung aller zugehörigen KFZ einschließlich der Kennzeichen
einzureichen bei
Polizei Berlin
Landeskriminalamt
LKA St 532
Tempelhofer Damm 12
12101 Berlin.
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[Seite 73]
(Bitte beachten Sie, dass sich die Formulare ändern können und daher grundsätzlich nach
Auftragserteilung anzufordern sind, auch wenn ein Formular aus vorherigen Überprüfungen
vorliegt. Dieses kann ungültig sein).
Durch das LKA werden für die überprüften und als zugangsberechtigt festgestellten
Personen Zugangsausweise ausgestellt. Die Zugangsausweise haben eine Laufzeit von
einem Jahr ab Ausstellungstag und verlängern sich nicht automatisch. Sie müssen somit
für jedes weitere Jahr rechtzeitig neu beantragt werden. Der AN ist dafür verantwortlich,
Anträge für Neu-Beantragungen min. 8 Wochen vor Ablauf des Zugangsausweises bei der
Polizei einzureichen. Auch hier ist zu beachten, zuvor das aktuelle Antragsformular beim
Auftraggeber oder dem vom AG beauftragten Planungsbüro abzufordern. Die
Zugangsausweise müssen vor Leistungs-/ Baubeginn vorliegen. Ohne gültige
Zugangsausweise ist der Zugang zur Liegenschaft nicht zugelassen. Jede betroffene Person
hat bei ihrer Tätigkeit auf den Polizeiliegenschaften stets den Zugangsausweis nach außen
hin sichtbar zu tragen sowie ihre gültigen Ausweispapiere (Reisepass/ Personalausweis) mit
sich zu führen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer jede seiner
eingesetzten Arbeitskräfte ggf. auszutauschen.
Der Unternehmer verpflichtet sich, spätestens innerhalb einer Woche nach
Auftragserteilung, mit ausreichendem Ersatz sämtliche für das Bauvorhaben vorgesehenen
Mitarbeitenden unentgeltlich der Zuverlässigkeitsprüfung durch die Polizei Berlin zu
unterziehen sowie die für die beauftragte eigene Leistung einzusetzenden KFZ anzumelden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zuverlässigkeitsprüfung 6 - 8 Wochen in Anspruch
nehmen kann. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, rechtzeitig vor Baubeginn die
Zuverlässigkeitsprüfung im vollen Umfang durchzuführen und vor Ablauf eines Jahres
selbstständig neu zu beantragen. Kosten, die dem Auftragnehmer im Rahmen des
Antragsverfahrens für die Zuverlässigkeitsüberprüfung seiner Beschäftigten entstehen, z. B.
für den Zeitaufwand der Erstellung der Antragsunterlagen, werden nicht gesondert
vergütet. Kosten, die dem Auftragnehmer oder dessen Nachunternehmer/
Unterauftragnehmer dadurch entstehen, dass einem Beschäftigten der Zutritt zur Baustelle
aufgrund der Ergebnisse der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigert wird, werden nicht
gesondert vergütet. Die Verweigerung des Zutritts eines Beschäftigten zur Baustelle stellt
insbesondere keine Behinderung dar.
Alle Antragstellenden geben ihre Einwilligung zur Überprüfung gemäß folgendem Wortlaut:
"Ich willige ein, dass die Polizei Berlin eine Zuverlässigkeitsüberprüfung meiner Person
gemäß den Erläuterungen des Hinweisblatts zu diesem Antrag durchführt. Zu diesem Zweck
nimmt die Polizei Berlin Einsicht in die polizeilichen Informationssysteme (POLIKS, INPOL-
Z, IN-POL-Fall/ PIAV, Casa3 und SIS) und übermittelt die dort über mich vorliegenden
Erkennt-nisse an die zuständige sachbearbeitende Dienststelle. Mir ist ausdrücklich
bekannt, dass ich die Einwilligung zu der Zuverlässigkeitsüberprüfung verweigern kann.
Meine Arbeitgeberin/ mein Arbeitgeber/ der Vereinsvorstand wird über das Ergebnis der
Zuverlässigkeitsüberprüfung, jedoch nicht über die Gründe der Entscheidung informiert.
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[Seite 74]
Mir ist bekannt, dass die Einwilligung freiwillig ist. Diese kann jederzeit widerrufen werden.
Wird sie nicht erteilt oder widerrufen, kann kein Zutritt zu den Liegenschaften erfolgen,
können keine selbstständigen Dienstleistungen erbracht oder Einsicht in Vergabe-/
Vertragsunterlagen gewährt werden. Sollten während der Tätigkeit für die Polizei Berlin
neue Erkenntnisse über meine Person bekannt werden, wird eine erneute
Zuverlässigkeitsüberprüfung durchgeführt. Meine personenbezogenen Daten werden zum
Zwecke der Durchführung der Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Polizei Berlin
gespeichert.“
9. Nachunternehmer, Verhinderung illegaler Beschäftigung
(1) Der Auftragnehmer hat bei der Weitervergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teile B und C zugrunde zu legen.
(2) Der Wechsel oder der erstmalige Einsatz eines Nachunternehmers nach Zuschlagserteilung
für die Ausführung der Teilleistungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des
Auftraggebers. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unter Nutzung der
Dokumente „Verzeichnis der Nachunternehmer“, „Selbstauskunft Nachunternehmer“ sowie
„Eignungsbogen“, soweit dieser im Rahmen des Vergabeverfahrens gefordert wurde, den
vorgesehenen Nachunternehmereinsatz bekanntzugeben. Vor der Zustimmungserteilung
zum Nachunternehmereinsatz überprüft der Auftraggeber, ob es Gründe gibt, die gegen
einen Nachunternehmereinsatz sprechen. Soweit keine sachlichen Gründe entgegenstehen,
erteilt der Auftraggeber kurzfristig seine schriftliche Zustimmung.
(3) Überträgt der Auftragnehmer die Ausführung der Teilleistung an andere ohne die
erforderliche Zustimmung, ist der Auftraggeber berechtigt, den Auftragnehmer mit einer
angemessenen Frist zur Rückkehr zur Eigenleistung aufzufordern. Unterlässt der
Auftragnehmer die vertragswidrige Übertragung nicht, kann dies den Auftraggeber nach
einer erfolglosen Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung
berechtigen.
(4) Für den Fall eines nicht genehmigten Nachunternehmereinsatzes wird ggf. eine
Vertragsstrafe vereinbart.
(5) Jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der
Nachunternehmer ist mitzuteilen.
(6) Soweit der AN Leistungen auf Nachunternehmer überträgt, bleibt er dennoch weiterhin in
allen Belangen allein Verantwortlicher für die Leistungserbringung gegenüber dem
Auftraggeber und hat die Koordination der Leistungen der Nachunternehmer im Verhältnis
zum Auftraggeber sicherzustellen.
(7) Auf der Baustelle dürfen weder durch den Auftragnehmer selbst noch durch
Nachunternehmer Arbeitnehmer beschäftigt werden,
• für die keine Sozialabgaben entgegen den gesetzlichen Bestimmungen abgeführt
werden,
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[Seite 75]
• die als ausländische Arbeitnehmer nicht im Besitz einer Arbeitserlaubnis nach
§§ 284 ff. Sozialgesetzbuch III (Arbeitsgenehmigungsverordnung) sind,
• Deren Einsatz als Leiharbeitnehmer ohne die erforderliche Erlaubnis unter Verstoß
gegen §§ 1, 15a, 16 Abs. 1 Nrn. 1, 1a, 1b oder 2 des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erfolgt.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Kontrollen über die Einhaltung der vorstehend genannten
Verpflichtungen durchzuführen. Dazu gehören auch Personenkontrollen. Zu diesem Zweck
hat der Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter den Personalausweis,
Pass, Passersatz, Ausweisersatz oder einen anderen entsprechenden Identitätsnachweis auf
der Baustelle mitführen.
(8) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber für jeden Arbeitstag einen von ihm
vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bautagesbericht auf Basis des entsprechenden
Musters des Auftraggebers zu übergeben. Textform nach § 126b BGB genügt. Es ist ein
vom Auftraggeber verwendetes elektronisches Projektkommunikationssystem zu nutzen.
Die Übergabe der Bautagesberichte für die Kalenderwoche hat jeweils spätestens am ersten
Werktag der Folgewoche zu erfolgen.
10. Preisnachlässe
(1) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als Prozentsatz
angebotener Preisnachlass auch bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits-
und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der
Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
(2) Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter
Stoffgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
11. Abtretung von Forderungen des Auftragnehmers
Die Abtretung einer Forderung aus diesem Vertrag, gleich welchen Inhalts, bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, die nicht unbillig verweigert
werden darf. Tritt der Auftragnehmer seine Forderung ohne Zustimmung des Auftraggebers
ab, so ist die Abtretung gleichwohl wirksam. Der Auftraggeber kann jedoch nach seiner
Wahl mit befreiender Wirkung weiterhin an den Auftragnehmer oder an den
Abtretungsempfänger leisten.
12. Versicherungspflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Dauer der Bauzeit und der Verjährungszeit für
Mängelansprüche auf seine Kosten eine Betriebshaftpflichtversicherung für das vorliegende
Bauvorhaben abzuschließen und zu unterhalten. Die Versicherung muss insbesondere auch
von dem Auftragnehmer oder seinen Nachunternehmern verursachte Bearbeitungsschäden,
Mietsachenschäden, Leitungsschäden, Unterfangungs-/ Unterfahrungsschäden,
Allmählichkeits- und Abwasserschäden sowie Schäden durch Abhandenkommen von
Sachen und Schlüsseln abdecken.
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(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber das Bestehen der Versicherung
binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss entweder
• durch Vorlage des Versicherungsvertrages im Original nebst Versicherungspolice
sowie den Vertragsbedingungen und einem Zahlungsbeleg über die letzte fällige
Versicherungsprämie
oder alternativ
• durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbestätigung, welche die Deckung der in
Satz 1 dieser Regelung benannten Schäden durch das Versicherungsverhältnis
bestätigt,
nachzuweisen.
(3) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber auf Verlangen bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist für Mängelansprüche das Fortbestehen der Versicherung über die Zahlung
der Versicherungsprämien nachzuweisen. Weist der Auftragnehmer das Fortbestehen des
Versicherungsschutzes trotz Aufforderung und Nachfristsetzung durch den Auftraggeber
nicht nach, so ist der Auftraggeber berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine den
Voraussetzungen dieses Vertrages entsprechende Versicherung auf Kosten des
Auftragnehmers abzuschließen.
(4) Ist der Auftragnehmer eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), so sind die Mitglieder der ARGE
verpflichtet, ferner jeweils eine Bestätigung ihrer jeweiligen Versicherer vorzulegen, dass
sie sich im Verhältnis gegenüber dem Auftraggeber so behandeln lassen, als hätten sie die
ARGE und nicht deren Mitglieder versichert.
13. Steuerabzug bei Bauleistungen
(1) Das Land Berlin ist nach dem Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
vom 30. August 2001 (BGBl. I S. 2267) verpflichtet, ab dem 01.01.2002 bei Verträgen über
Bauleistungen 15 v. H. von jedem vom Auftragnehmer in Rechnung gestellten Bruttoentgelt
an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt abzuführen, wenn der Auftragnehmer
zum Zeitpunkt der Gegenleistung (Zahlung) keine Freistellungsbescheinigung seines
Finanzamts vorlegt. Betroffen sind alle Zahlungen, auch Abschlags- und Vorauszahlungen,
wobei es unerheblich ist, ob der Auftrag bis zum oder nach dem 31.12.2001 erteilt wurde.
Der Auftragnehmer kann dies durch rechtzeitige Übermittlung einer
Freistellungsbescheinigung an den Auftraggeber vermeiden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene
Änderung in Bezug auf die vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48 b EStG) dem
Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Auftraggeber haftet gegenüber dem
Finanzamt für den ordnungsgemäßen Steuerabzug. Wenn bei der Auszahlung eines
Rechnungsbetrages keine Freistellungsbescheinigung vorliegt, werden von der zu
leistenden Zahlung 15 v. H. abgezogen und an das für den Auftragnehmer zuständige
Finanzamt abgeführt. Die Höhe des Steuerabzugs wird mitgeteilt. Der Steuerabzug wird
haushaltstechnisch wie eine Abtretung behandelt. Hierzu hat der Auftragnehmer der
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[Seite 77]
Vergabestelle die notwendigen Angaben über das für ihn zuständige Finanzamt, die
Kontonummer des Finanzamts und seine Steuernummer zu machen.
14. Barrierefreies Bauen
Der Auftragnehmer hat zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber verpflichtet ist, die
Grundlagen für barrierefreies Bauen im Sinne des § 4a Landesgleichberechtigtengesetz
(LGBG Bln) zu beachten. Im Rahmen der durch den Auftraggeber vorgegebenen Planung
und in Absprache mit diesem hat der Auftragnehmer bei der Planung und Bauausführung
öffentlich zugänglicher Gebäude daher die Standards des Handbuchs „Berlin – Design for
all – Öffentlich zugängliche Gebäude“ und bei der Planung öffentlicher Freianlagen die
Standards des Handbuchs „Berlin – Design for all – Öffentlicher Freiraum“, jeweils in der
bei Vertragsschluss aktuellen Fassung (abzurufen unter Publikationen / Download -
Barrierefreies Bauen / Land Berlin) umzusetzen.
15. Allgemeine Umweltschutzanforderungen
Bei der Planung und Bauausführung sind umweltverträgliche Produkte und Materialien
sowie umweltschonende Verfahren zu bevorzugen. Der Auftragnehmer hat hierzu
insbesondere die in der derzeit geltenden Fassung der Verwaltungsvorschrift Beschaffung
und Umwelt der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (VwVBU Berlin) enthaltenen, den
Auftraggeber betreffenden Regelungen sinngemäß zu beachten. Der Auftragnehmer hat
dabei insbesondere
• die in Ziffer I.5. der VwVBU Berlin enthaltenen Beschaffungsbeschränkungen für
bestimmte nicht umweltverträgliche Produkte und Produktgruppen zu beachten,
• bei der Auswahl von für das Objekt bestimmten strombetriebenen Geräten im Sinne
von Ziffer II.11.1. VwVBU Berlin die Lebenszykluskosten zu berücksichtigen und
• bei der Auswahl der für das Bauvorhaben bestimmten Produkte die in den
Leistungsblättern im Anhang 1 zur VwVBU Berlin enthaltenen
Umweltschutzanforderungen zu beachten.
16. Rückbau- und Entsorgungsmaßnahmen
(1) Grundsätze beim Umgang mit Abfällen
Bei der Ausführung der Leistungen sind Abfälle in erster Linie zu vermeiden, insbesondere
durch die Verminderung ihrer Menge und Schädlichkeit, und in zweiter Linie einer möglichst
hochwertigen Verwertung (Prioritätenfolge: Wiederverwendung, Recycling, sonstige
Verwertung, Beseitigung) zuzuführen. Dazu sind die Abfälle vom Auftragnehmer getrennt
zu sammeln, soweit dies zur Verwertung erforderlich ist. Abfälle sind vom Auftragnehmer
nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eigenverantwortlich ordnungsgemäß in
entsprechende Anlagen zu verbringen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Nachweise und
Genehmigungen zur Entsorgung von Abfällen sind vom Auftragnehmer ordnungsgemäß
einzuholen und dem Auftraggeber vorzulegen.
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(2) Grundlagen
• Rechtlicher Rahmen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner
Durchführungsverordnungen sowie der weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen
Vorschriften, des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Krw-/AbfG Bln) und der Verordnung
über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und
Abbruchabfällen (GewAbfV) sind zu beachten.
Der Nachweis der gesetzeskonformen Entsorgung hat nach der Verordnung über
Verwertungs- und Beseitigungsnachweise (Nachweisverordnung NachwV) zu erfolgen.
Zu beachten sind auch folgende Merkblätter der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und
Klimaschutz zur Entsorgung im Land Berlin:
• Merkblatt 1 „Bauherrenpflichten im Land Berlin Anforderungen der
Abfallwirtschaftsbehörde“
• Merkblatt 2 „Hinweise zur Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen, die bei
Baumaßnahmen im Land Berlin anfallen“
• Merkblatt 3 „Hinweise zur Entsorgung von asbesthaltigen Bauabfällen im Land
Berlin“
• Merkblatt 4 „Hinweise zur Entsorgung von mineralischen Bauabfällen“
• Merkblatt 6 „Leitfaden: Anforderung an den Umgang mit Recycling-Baustoffen“
•
| Anforderungen an die simulierte Haufwerksuntersuchung | |
|---|---|
| (Rasterfelduntersuchung) zur Deklaration von mineralischen Abfällen im Zuge von | |
| Baumaßnahmen“ |
Baumaßnahmen“
Die vorstehend benannten Merkblätter geben lediglich die Rechtslage wieder. Sie können
unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beratungsmöglichkeiten für die fachgerechte Einstufung von Abfällen besteht bei der
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Weitere Informationen zur
Bauabfallnutzung im Land Berlin können dem „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land
Berlin“ der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz entnommen werden.
Das Info-Blatt kann unter folgender Internetadresse heruntergeladen werden:
Bauabfall - Berlin.de
Beim Umgang mit asbesthaltigen Produkten und Bauabfällen sind die Vorschriften der
Gefahrstoffverordnung, der Technischen Regeln für Gefahrstoffe – TRGS 519 Asbest,
Abbruch-, Sanierungs-und Instandhaltungsmaßnahmen – sowie die
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen –
Asbestrichtlinie – einzuhalten und mit dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz
und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) abzustimmen. Weitere Regelungen zur
Entsorgung von Asbest sind im LAGA-Merkblatt „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger
Abfälle“ enthalten. Das LAGA-Merkblatt kann unter folgender Internetadresse
heruntergeladen werden:
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[Seite 79]
http://www.laga-online.de/servlet/is/23874/
• zu verwendende Formblätter
Gemäß dem den Angebotsunterlagen beigefügten Formblatt 1 „Aufstellung der
Verwertungs- und Beseitigungsziele“ sind bereits vom Bieter vollständige Angaben zur
Verwertung/Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Der Auftraggeber gibt im
Formblatt 1 vor, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). Für diese
Positionen hat der Bieter die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg zu machen. Die
geforderten Zertifikate nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) sind
beizufügen. Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der
Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers
möglich.
Rechtzeitig vor Schlussrechnungslegung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur
Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle
im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, welches den
Angebotsunterlagen ebenfalls beigelegt ist, vollständig ausgefüllt vorzulegen.
• Beauftragung Dritter
Die Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer bestimmt sich nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B.
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich für die jeweilige
Entsorgungsleistung zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe beauftragt werden sollen. Da das
Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B.
Einsammeln, Befördern, Lagern, Behandeln, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für
bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die an geeignete
Dritte beauftragten Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind.
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden
Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis
und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Die Zertifizierung ist für diese
Abfallarten mit der Angebotsabgabe nachzuweisen.
• Kontaminationen bzw. Altlasten
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten.
• Verstöße
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der
Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer
Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
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(3) Nicht gefährliche Abfälle
Bezüglich der anfallenden nicht gefährlichen Abfälle hat der Auftragnehmer folgende
Leistungspositionen einzukalkulieren:
• Sortieren des Abfalls
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. zur Haufwerksfläche
• Aufschütten der Haufwerke
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container
• Transport zur Annahmestelle
• Kosten für die Durchführung von Kontrollanalysen
• Verwertungs-, Entsorgungskosten
Das Erstellen von Haufwerken bzw. die Beprobung von Containern ist im Regelfall für
mineralische Bauschutt- und Bodenfraktionen erforderlich.
Soweit Deklarationsanalysen für die Einstufung der Abfallfraktionen vorliegen, sind diese in
den Leistungspositionen benannt und können vom Auftraggeber abgefordert werden. Die
Qualifikation nach PN 98 für die Probenahme ist vorzulegen. Für die Kalkulation der
Deklarationsanalysen sind die Vorgaben der TR-LAGA und die Empfehlungen der
Senatsverwaltung Umwelt, Verkehr und Klimaschutz einzuhalten.
Der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung erfolgt über das Formblatt 2 „Bilanz über
die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“, das rechtzeitig und vollständig vor
Schlussrechnungslegung nebst Einzelnachweise zu übergeben ist.
(4) Gefährliche Abfälle
Gefährliche Abfälle sind grundsätzlich über Einzelentsorgungsnachweise zu entsorgen. Die
Andienung sowie die Gebühren der SBB für gefährliche Abfälle werden vom Auftraggeber
übernommen. Zur Überwachung der fachgerechten Entsorgung und Einhaltung aller
rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt der Auftraggeber ein Fachbüro. Eine Befreiung
des Auftragnehmers von seinen eigenen Verpflichtungen erfolgt dadurch jedoch nicht.
Durch diesen Vertreter des Auftraggebers wird dem Auftragnehmer die Zuweisung für die
einzelnen Entsorgungsfraktionen übergeben, alle Schritte sind vorab abzustimmen.
Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen in die Entsorgungspositionen für gefährliche
Abfälle einzukalkulieren:
• Transporte der Abfälle zum Container bzw. Transportfahrzeuge
• Aufstellen, Vorhalten, Beladen und Abfahren der Container bzw. Transportfahrzeuge
• Ausfüllen und Signieren von Begleitscheinen
• Transport zur ausgewiesenen Entsorgungsanlage
• Sämtliche Entsorgungskosten
Für einzelne Abfallarten (insbesondere EWC 170106* und 170503*) sind Haufwerke
aufzuschütten. Diese Leistungen werden in gesonderten Einzelpositionen mit Angaben zu
den ausgewiesenen Haufwerksflächen abgefragt. Die Deklarationsanalysen für die
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Einstufung der Abfallfraktionen werden vom Auftraggeber durchgeführt. Zeiten für die
Beprobung und Analytik der Haufwerke sind im Bauablauf zu berücksichtigen.
Der Nachweis der fachgerechten Entsorgung hat grundsätzlich mittels elektronischer
Nachweisführung (eANV) zu erfolgen. Die Beförderer haben entsprechende Ausrüstung
vorzuhalten.
Gefährliche Abfälle zur Beseitigung werden durch den Abfallbeauftragten des Auftraggebers
bei der SBB Sonderabfallentsorgungsgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH kostenpflichtig
angedient (Andienungspflicht).
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
(5) Überschüssiges Baumaterial
Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle sind fachgerecht
zu trennen, ordnungsgemäß der Verwertung zuzuführen bzw. zu entsorgen. Von der
Regelung der sortenreinen Trennung der Bauabfälle darf nur mit Einverständnis des
Auftraggebers abgewichen werden.
Anfallende Kosten für Aufstellen, Vorhalten und Beseitigen der Container sowie
Verwertungs-, Entsorgungskosten sind in die Einheitspreise der entsprechenden
Leistungspositionen einzurechnen.
Gefüllte Container sind ohne Aufforderung und unverzüglich abzufahren. Die
Zwischenlagerung auf dem Gelände darf nur nach Genehmigung durch die Bauleitung und
nur in geschlossenen Containern erfolgen.
Der Abtransport von gefährlichen Abfällen ist durch die Unterschrift/Signatur vom
Auftraggeber auf Übernahmeschein bzw. Begleitschein zu bestätigen.
17. Arbeitsschutzanforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen
(1) Grundlagen
Rückbau- und Entkernungsmaßnahmen haben grundsätzlich so zu erfolgen, dass eine
Gefährdung von Mensch und Umwelt ausgeschlossen wird.
Qualifikationsnachweise sind mit Angebotsabgabe dem Auftraggeber zu übermitteln. Soweit
der Auftragnehmer den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind diese bei
Angebotsabgabe zu benennen, die notwendigen Qualifikationen und die zuständigen
Vertreter nachzuweisen. Die Regelungen gemäß Ziffer 7 ZVB bleiben unberührt.
Die für Arbeiten mit gefährlichen Stoffen geltenden besonderen Anforderungen an den
Arbeitsschutz, insbesondere für die als kanzerogen einzustufenden Schadstoffe (Asbest,
KMF, PAK, PCB, Phenol, HSM, MKW, etc), sind zwingend zu beachten. Die ausführenden
Firmen sind grundsätzlich zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
angehalten, wobei insbesondere auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung und den
daraus abzuleitenden Schutzstufen hingewiesen wird.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten die erforderliche
Gefährdungsbeurteilung zu erstellen, das Rückbaukonzept sowie die Arbeitspläne hierauf
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abzustimmen und dies dem Auftraggeber bzw. seinen Vertretern (Bauleitung, SiGeKo nach
BaustellV etc.) spätestens 10 Tage vor Arbeitsbeginn vorzulegen. Alle geforderten
Unterlagen für den Arbeitsschutz (Betriebsanweisungen, personengebundene Nachweise,
etc.) sind während der Arbeiten auf der Baustelle vorzuhalten.
Die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen beinhalten im Regelfall das Stellen einer
Abschottung für den Arbeitsbereich, einschließlich des Aufbaus von Schleusen (Personen-
und Materialschleuse) als Abgrenzung zwischen Weiß- und Schwarzbereich, die
Kennzeichnung des Bereiches, das zur Verfügung stellen persönlicher Schutzausrüstung,
die fachgerechte Demontage und Entsorgung der Schadstoffe und ggf. angrenzender
Materialien und Baustoffe, die Reinigung der Arbeitsbereiche und die Demontage des
Arbeitsbereichs.
Insbesondere sind die nach der Mutterschutzrichtlinienverordnung und dem
Jugendarbeitsschutzgesetz geltenden besonderen Beschäftigungsbeschränkungen für
Jugendliche und Schwangere oder stillende Frauen zu beachten.
Gefährdungsbeurteilungen sind – bei Änderung der Arbeitsverfahren oder der
Arbeitsbereiche – den Arbeitsbedingungen anzupassen. Gefährdungsbeurteilungen sind
ohne Aufforderung zwei Wochen vor Arbeitsbeginn an den Auftraggeber oder dessen
Vertreter weiterzugeben.
Werden für die Durchführung von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in einem Betrieb
Fremdfirmen beauftragt, ist der Auftragnehmer als deren Auftraggeber dafür
verantwortlich, dass für die erforderlichen Tätigkeiten nur Firmen herangezogen werden,
die über die für die Tätigkeiten erforderliche besondere Fachkenntnis und Erfahrung
verfügen.
Besteht während der Ausführung der Arbeiten begründeter Verdacht auf weitere
Schadstoffvorkommen, über die bekannten Schadstoffvorkommen hinaus, hat der
Auftragnehmer unverzüglich sämtliche notwendigen Maßnahmen einzuleiten, insbesondere
den Auftraggeber bzw. dessen Bauleitung hierüber zu informieren.
Der Auftragnehmer wird die erforderlichen Schutzmaßnahmen einhalten. Mit der
Angebotsabgabe hat der Auftragnehmer die jeweils nötige Fachkunde (BGR 128, TRGS 519,
TRGS 521 etc.) nachzuweisen und ein abgestimmtes Rückbaukonzept vorzulegen.
Der Auftragnehmer hat die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Ggf.
aus behördlichen Forderungen resultierende gesonderte Schutzanforderungen sind im
Rahmen der Rückbauarbeiten zu berücksichtigen.
(2) Rechtlicher Rahmen
Die einschlägigen Regelwerke, insbesondere die BGR 128 Regeln für Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen, die TRGS 519 Asbest-,
Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten, die Asbestrichtlinie, die TRGS 521
Faserstäube in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung in der jeweiligen neuesten
Fassung sind zu beachten. In diesem Zusammenhang wird auch auf die von Behörden
herausgegebenen Handlungsanleitungen und Arbeitsvorschriften hingewiesen.
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• TRGS 519 Asbest - Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten.
• TRGS 521: Faserstäube.
• TRGS 524 Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen
• Richtlinie für die Bewertung und Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte in
Gebäuden (Asbest-Richtlinie).
• BG (Berufsgenossenschaft): BGR 128 Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz
bei der Arbeit in kontaminierten Bereichen.
• TRGS 900 Arbeitsplatzgrenzwerte.
• Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen GefStoffV vom 26. November 2010 (BGBl.
I S. 1643, 1644) in der jeweils geltenden Fassung.
(3) Handlungsanweisungen
Folgende Handlungsanweisungen sind vom Auftragnehmer zu beachten:
• Umgang mit holzschutzmittelbelasteten Bauteilen, Gegenständen und Materialien
Nov. 2007
• Umgang mit teerhaltigen Materialien im Hochbau (PAK) Nov. 2007
• Richtlinien zur Brandschadensanierung (VdS) 2357 Apr. 2007
• Praktische Hinweise zum Umgang mit Produkten aus künstlichen Mineralfasern
(KMF) Apr.2002
• Merkblatt der Bundesländer zum Rückbau von Plattenbauten mit Kamilit in den
Betonaußenwandplatten Jan.2005
• Hinweise zur Asbestmitteilung März 2009
(4) Umgang mit Feinstäuben
Bei Tätigkeiten mit Exposition gegenüber einatembaren Stäuben, für die kein
stoffbezogener Arbeitsplatzgrenzwert festgelegt ist, sind die Schutzmaßnahmen
entsprechend der Gefährdungsbeurteilung so festzulegen, dass mindestens die
Arbeitsplatzgrenzwerte für den einatembaren Staubanteil und für den alveolengängigen
Staubanteil eingehalten werden. Bei Tätigkeiten mit Staubexposition ist eine Ausbreitung
des Staubs auf unbelastete Arbeitsbereiche zu verhindern.
Maschinen und Geräte sind so auszuwählen und zu betreiben, dass möglichst wenig Staub
freigesetzt wird. Staubemittierende Anlagen, Maschinen und Geräte müssen mit einer
wirksamen Absaugung versehen sein.
Das Reinigen des Arbeitsbereiches durch trockenes Kehren oder Abblasen von
Staubablagerungen mit Druckluft ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Gefahrstoffverordnung
ist zu beachten.
(5) Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Fundamenten
bzw. in Bauwerkskörpern sind die Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen. Durch geeignete
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Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen
Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das
für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt) zu informieren:
Umwelt- und Naturschutzbehörden - Berlin.de.
Die weiteren Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung
von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden von Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber
mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten
Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin.
(6) Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden z.B. bei Erdarbeiten Kampfmittel oder verdächtige Gegenstände aufgefunden,
müssen die Arbeiten sofort eingestellt und die zuständige Senatsverwaltung oder die Polizei
über den Notruf 110 verständigt werden. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort
unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Auf die Regelungen der „Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel
(Kampfmittelverordnung)“ vom 17.07.2018, veröffentlicht am 27.07.2018 (GVBl. Seite
495) wird ausdrücklich hingewiesen: Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln - Schutz
für Mensch und Umwelt - Berlin.de.
18. Einsatz mobiler Aufbereitungsanlagen an der Baustelle
(1) Bei Einsatz von Brecher-/Sortieranlagen auf der Baustelle müssen die erforderlichen
arbeitsschutztechnischen und ordnungsbehördlichen Voraussetzungen (i. d. R.
Genehmigungen des zuständigen Bezirksamtes) erfüllt sein und vor Erstellung der
Anlagentechnik der ausschreibenden Stelle vorgelegt werden. Angebote zum mobilen
Einsatz von Aufbereitungstechnik auf der Baustelle sind als Nebenangebote einzureichen.
(2) Insbesondere beim Betrieb von Brecheranlagen ist durch geeignete Maßnahmen
sicherzustellen, dass keine Fundmunition in die Anlage gelangt. Ist dies aus
verfahrenstechnischen Gründen nicht möglich, so sind die zum Schutz der Arbeitnehmer
und des Umfeldes erforderlichen Maßnahmen mit dem Landesamt für Arbeitsschutz,
Gesundheitsschutz und Technische Sicherheit abzustimmen.
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19. Abrechnung
(1) Die Rechnung ist grundsätzlich in Übereinstimmung mit den vereinbarten Preisen ohne
Umsatzsteuer auszustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe abzuziehen.
Zu dem verbleibenden Nettorechnungsbetrag ist neben dem Steuersatz die Umsatzsteuer
der Rechnung in einem Betrag gesondert hinzuzusetzen und der geforderte
Rechnungsbetrag, der die Umsatzsteuer einschließt, aufzuführen.
(2) Bei Teilrechnungen auf Grund von Teilleistungen muss die Leistungserbringung durch eine
prüffähige Aufstellung nachgewiesen werden. Restliche Mengen/Leistungen müssen dabei
klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als solche und als Schlussrechnung zu
kennzeichnen.
(3) Ein Anspruch auf Zahlung der Rechnung besteht nur, wenn der Rechnung prüfungsfähige
Unterlagen über die Leistungserbringung gem. § 14 VOB/B beigefügt sind; dies geschieht
in der Regel mit Hilfe der Leistungsnachweise.
(4) Die Rechnungslegung erfolgt entweder per Post oder elektronisch per PDF- oder XML
Rechnung.
(5) Bei Rechnungslegung per Post sind die Rechnungen 1-fach im Original (ohne Kopien) an
den Rechnungsempfänger laut Beauftragung über die BIM Berliner Immobilienmanagement
GmbH, Keibelstraße 36, 10178 Berlin per Post (ohne Benennung des zuständigen
Mitarbeiters des Auftraggebers) zu senden.
(6) Um am Verfahren der elektronischen Rechnungslegung teilzunehmen, ist eine einmalige
Registrierung des Auftragnehmers erforderlich. Hierfür sendet der Auftragnehmer folgende
Angaben an info.erv@bim-berlin.de:
• Betreff der E-Mail „PDF Registrierung ERV - Ihr Firmenname“.
• Die eigene Hauptanschrift und Ihre USt-ID-Nummer bzw. Ihre Steuernummer.
• Ihre E-Mailadresse/n, von welcher/n Sie künftig elektronische Rechnungen an
uns senden möchten.
Die Rechnung wird beim Verfahren der elektronischen Rechnungslegung per E-Mail mit
einer PDF-Rechnung oder einer XML-Rechnung versandt. E-Mails mit gemischten
Anhängen können vom System nicht verarbeitet werden. Wenn der Auftragnehmer sich
für die Rechnungszustellung per PDF oder XML-Format entscheidet, muss die Rechnung
per E-Mail an die zur Beauftragung passende E-Mail-Adresse gesendet werden. Der
jeweilige Auftraggeber kann dem Auftragsschreiben entnommen werden.
Übersicht der Auftraggeber mit entsprechenden E-Mail-Adressen:
| Auftraggeber | E-Mail-Adresse für Rechnungslegung |
|---|---|
| Land Berlin – BIM Berliner Immobilien GmbH | rechnungseingang.anmietvermoegen@sap.bim- berlin.de |
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| BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH | rechnungseingang.bim@sap.bim-berlin.de |
|---|---|
| Land Berlin – Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.silb@sap.bim-berlin.de |
| Land Berlin – Sondervermögen für Daseinsvorsorge- und nicht betriebsnotwendige Bestandsgrundstücke des Landes Berlin c/o BIM | rechnungseingang.soda@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.thv1@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.thv2@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin Verwaltungsgesellschaft mbH | rechnungseingang.lfb-gmbh@sap.bim-berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Berlin GmbH & Co. KG | rechnungseingang.LFB-gmbh-kg@sap.bim- berlin.de |
| Liegenschaftsfonds Projektgesellschaft mbH & Co. KG | rechnungseingang.lfb-projekt@sap.bim- berlin.de |
| BBF Berliner Bodenfonds GmbH | rechnungseingang.bbf@sap.bim-berlin.de |
20. Datenschutz
Der Vertragspartner/Auftragnehmer erklärt, die Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit zum
Datenschutz verpflichtet zu haben.
21. Schlussbestimmungen
(1) Die Änderung oder Ergänzung des Vertrags sowie alle sonstigen sich aus dem Vertrag
ergebenden oder mit ihm im Zusammenhang stehenden rechtserheblichen Erklärungen
bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so hat dies
keinen Einfluss auf die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. § 139 BGB wird insofern
abbedungen. Dieser Vertrag bleibt mit Ausnahme der nichtigen, ungültigen oder
rechtsunwirksamen Klausel gültig, ohne dass eine Partei darlegen und beweisen muss, dass
die Parteien beabsichtigen, den Vertrag auch ohne die nichtige, ungültige oder
rechtsunwirksame Bestimmung aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
gilt dann eine solche rechtlich wirksame Bestimmung als vereinbart, die der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Dies gilt auch im Falle von
Vertragslücken.
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Maßnahme: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
Teilnahmeantrag/ Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS
Angebot für: Schaltanlage und Trafo
B19022-30039002-001-441-01
Eigenerklärung der nicht präqualifizierten Bewerber, Bieter bzw. Mitglieder
der Bewerber-/Bietergemeinschaft zur Eignung für die Vergabe von
Bauleistungen nach §§ 6a Abs. 1, 2 Nr. 5-9, 6b Abs. 2 VOB/A bzw. §§ 6e, 6b
Abs. 1 Nr. 2 EU VOB/A
Mit der formgerechten Abgabe des Angebotes oder des Teilnahmeantrages stimme
ich/ stimmen wir den nachfolgenden Angaben rechtsverbindlich zu.
Ich erkläre/Wir erklären,
- dass ein Insolvenz- oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren nicht
eröffnet ist, eine Eröffnung nicht beantragt ist und ein Antrag nicht mangels Masse
abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan nicht rechtskräftig bestätigt wurde
- dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet
- dass ich/ wir meine/ unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit ich/ wir der Pflicht zur
Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/ haben
- dass für mein/ unser Unternehmen eine gültige Haftpflichtversicherung für Personen,
Sach- und Vermögensschäden besteht und keine Beitragsrückstände bestehen
- dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gem. § 6e VOB/A-EU vorliegen bzw. bei nationalen
Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung gem. § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A vorliegt,
die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt
- dass ich/ wir in den letzten 3 Jahren nicht
gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 bis 11 des
Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes oder
gem. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes oder
gem. § 21 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes oder
gem. § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB),
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als
90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/ sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass der öffentliche Auftraggeber bei Vorliegen zwingender
Ausschlussgründe ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der
Teilnahme auszuschließen hat.
Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann der öffentliche Auftraggeber unter
Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt
des Vergabeverfahrens von der Teilnahme ausschließen.
Version 24.11.2022 Seite 1 von 2
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In beiden Fällen wird jedoch dem betroffenen Unternehmen vor dem Ausschluss die
Möglichkeit zur Darlegung der ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen i.S.v. § 125 GWB
eingeräumt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine im Vergabeverfahren fahrlässig oder vorsätzlich
irreführende Information den Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben
kann.
Anmerkungen bei Abweichungen zur vorgenannten Erklärung für Bieter/
Bewerber:
Version 24.11.2022 Seite 2 von 2
[Seite 89]
Maßnahme: Fe h r b e lliner Platz 2 in 10707 Berlin
B ra n d s chutzmaßnahmen
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS
Angebot für:
Schaltanlage und Trafo
B 19 0 2 2 -30039002-001-441-01
Bieter:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB-Teil B)
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue
Anlage: Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt (siehe Anlagenverzeichnis)
1. Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und
bestimmter tarifvertraglicher Entgelte
1.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen für den Auftrag eingesetzten
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern während der Ausführung dieses Auftrags die
folgend benannten Mindeststundenentgelte und/oder tarifvertraglichen Entgelte zu
zahlen:
1.1.1 mindestens die Entgelte einschließlich des Mindestentgelts, die nach dem
Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag
oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder
einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden,
1.1.2 unabhängig vom Sitz des Betriebes und vom Ort der Erbringung der
Arbeitsleistung mindestens die Entlohnung (einschließlich der Überstundensätze)
nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im Land Berlin auf das
entsprechende Gewerbe anwendbar ist; im Einzelnen werden die in der Anlage
zu diesen Vertragsbedingungen aufgeführten Entlohnungsregelungen der
beigefügten „Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt“ vereinbart
(Anwendungsbereich: öffentliche Aufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 1.000 Euro ohne Umsatzsteuer),
1.1.3 mindestens das Mindestentgelt je Zeitstunde ab dem 16. Juli 2026 in Höhe von
14,84 Euro brutto sowie ab dem 1. Januar 2027 in Höhe von 15,58 Euro brutto
zu entrichten; ausgenommen sind Auszubildende (Anwendungsbereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem geschätzten Auftragswert von
75.000 Euro ohne Umsatzsteuer sowie Bauaufträge ab einem geschätzten
Auftragswert von 500.000 Euro ohne Umsatzsteuer).
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1.2 Treffen den Auftragnehmer mehr als nur eine dieser Verpflichtungen nach 1.1.1, 1.1.2
und 1.1.3, so ist die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer jeweils günstigste
Regelung maßgeblich.
1.3 Die Verpflichtungen bestehen nicht, soweit die Leistungen im Ausland erbracht werden.
2. Übertragung der Verpflichtung auf die eingesetzte Unterauftragnehmerkette
2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zur Einhaltung der Verpflichtung nach der vorstehenden Nr. 1 zu
verpflichten.
2.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von
Arbeitskräften zu verpflichten, mit etwaigen Unterauftragnehmern eine Vereinbarung
nach 2.1 zu treffen, so dass die Einhaltung der Vorgaben für die gesamte
Unterauftragnehmerkette sichergestellt ist.
2.3 Ein Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften ist zur Einhaltung der
Vereinbarungen nicht zu verpflichten, wenn
2.3.1 der betreffende Unterauftrag vergaberechtsfrei im Sinne der §§ 107, 109, 116,
117, 137, 140 sowie 145 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist,
2.3.2 der Auftragnehmer bzw. der weitervergebende Unterauftragnehmer die
Vertragsbedingungen des Unterauftragnehmers anerkennen muss, um die
Leistung erfüllen zu können,
2.3.3 der betreffende Unterauftrag
a) hinsichtlich der Verpflichtung nach Ziffer 1.1.2 einen Wert von weniger als 1.000
Euro (ohne Umsatzsteuer) hat oder
b) hinsichtlich der Verpflichtungen nach den Ziffern 1.1.1 und 1.1.3 bei Liefer- oder
Dienstleistungen einen Wert von weniger als 75.000 Euro (ohne Umsatzsteuer)
oder bei Bauleistungen einen Wert von weniger als 500.000 Euro (ohne
Umsatzsteuer) hat.
2.4 Der Auftragnehmer hat über die Übertragung der Verpflichtung nach 2.1 und 2.2 bzw.
über das Vorliegen einer Ausnahme nach 2.3 auf Anforderung einen Nachweis zu
erbringen.
2.5 Verstößt ein Unterauftragnehmer oder Verleiher von Arbeitskräften des Auftragnehmers
gegen seine nach 2.1 und 2.2 vereinbarten Verpflichtungen nach Nr. 1, so werden diese
dem Auftragnehmer zugerechnet.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 4
[Seite 91]
Hinweis
Die Vertragsbedingungen über die Kontrolle dieser Verpflichtungen und
Sanktionsmöglichkeiten im Falle eines Verstoßes ergeben sich aus den BVB Teil C.
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[Seite 92]
Anlagenverzeichnis
Tarifbroschüre(n) zum tariftreuepflichtigen Entgelt nach 1.1.2:
Elektro- und Informationstechnisches Handwerk
Entgeltbeträge gültig vom:
Entgeltbeträge gültig bis mindestens:
01. Januar 2026
31. Dezember 2026
Version 15.07.2026 Seite 4 von 4
[Seite 93]
Maßnahme: Fe h r b e lliner Platz 2 in 10707 Berlin
B ra n d s chutzmaßnahmen
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS
Angebot für:
Schaltanlage und Trafo
B 19 0 2 2 -30039002-001-441-01
Bieter/Bewerber:
Besondere Vertragsbedingungen (BVB – Teil C)
über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG)
Teil C der
Besonderen Vertragsbedingungen
zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue (BVB - Teil B),
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (BVB - Teil B),
zur Frauenförderung (BVB - Teil B),
zur Verhinderung von Benachteiligungen (BVB -Teil B) und
über Umweltschutzanforderungen (BVB-Teil B)
I. Übertragung dieser BVB entlang der eingesetzten Unterauftragnehmerkette
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Teil C der Besonderen Vertragsbe-
dingungen enthaltenen Vereinbarungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verlei-
her von Arbeitskräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwai-
gen Unterauftragnehmern und/oder Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende
Vereinbarung zu treffen.
II. Kontrolle und Sanktionen
1. Kontrolle
1.1 Umfang der Kontrolle
Die Auftraggeber und die Auftragnehmer vereinbaren, dass die Einhaltung der nachfol-
gend benannten Vertragsbedingungen, soweit sie vereinbart wurden, durch die öffentli-
chen Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kon-
trollgruppe des Landes Berlin kontrolliert werden kann:
1.1.1 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach denjenigen Entlohnungsregelungen ein-
schließlich des Mindestentgelts, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach
dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer- Entsendegeset-
zes für einen allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7,
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[Seite 94]
§ 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die be-
treffende Leistung verbindlich vorgegeben werden (siehe BVB zum Mindest-
stundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1).
1.1.2 Zahlung einer Entlohnung an die zur Auftragsausführung eingesetzten Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Regelungen des Tarifvertrags, der im
Land Berlin auf das entsprechende Gewerbe anwendbar ist (siehe BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2);
1.1.3 Zahlung eines Mindeststundenentgelts an die zur Auftragsausführung einge-
setzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) in der ver-
einbarten Höhe (siehe BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer
1.1.3);
1.1.4 Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen, entsprechend den in der Leistungsbe-
schreibung und der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konfor-
mität“ übernommenen Verpflichtungen (siehe BVB zur Einhaltung der ILO-Kern-
arbeitsnorm (Teil B));
1.1.5 Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie (siehe BVB zur Frauenförderung (Teil B));
1.1.6 Umweltschutzanforderungen, soweit es sich um Leistungskriterien oder Ausfüh-
rungsbedingungen handelt (siehe BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil
B)).
1.1.7 Übertragung der übernommenen Verpflichtungen an Unterauftragnehmer
und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung ent-
lang der Unterauftragnehmerkette (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B)
bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und bestimmter ta-
rifvertraglicher Entgelte; BVB zur Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frau-
enfördermaßnahmen; BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich
der in Ausführungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Vereinbarungen auf
Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeitskräften und Weitergabe die-
ser Verpflichtung entlang der Unterauftragnehmerkette).
1.2 Durchführung der Kontrolle
1.2.1 Die Auftraggeber, von diesen mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zent-
rale Kontrollgruppe des Landes Berlin kontrollieren die Einhaltung der unter
II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingungen, indem sie entweder die erforderli-
chen Unterlagen anfordern oder die für die jeweilige Kontrolle bereitzuhalten-
den Unterlagen vor Ort einsehen. Die Entscheidung über die Art und Weise der
Einsicht in die Unterlagen treffen im Einzelfall die Auftraggeber, von diesen mit
der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe unter Berück-
sichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes.
Version 15.07.2026 Seite 2 von 8
[Seite 95]
1.2.2 Die Auftragnehmer bzw. die Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben bei
der Kontrolle mitzuwirken, indem sie die Unterlagen vollständig und prüffähig
vorhalten, die erforderlich für die Überprüfung sind, ob die in II.1.1 benannten
vereinbarten Vertragsbedingungen eingehalten wurden.
1.2.3 Die Kontrollen erfolgen in Absprache mit den Auftragnehmern bzw. Unterauf-
tragnehmern und/oder Verleihern. Dazu setzen die Auftraggeber, von diesen
mit der Prüfung beauftragte Dritte oder die zentrale Kontrollgruppe angemes-
sene Fristen für die Zusendung oder die Bereitstellung der für die Prüfung er-
forderlichen Unterlagen unter Berücksichtigung des Aufwands für die Auftrag-
nehmer oder die Unterauftragnehmer. Die Frist für die Zusendung oder Bereit-
stellung der Unterlagen beträgt mindestens 21 Kalendertage.
1.3 Für die Kontrolle erforderliche Unterlagen
Die vollständigen und prüffähigen Unterlagen bestehen in der Regel bei der Kontrolle
auf Einhaltung
1.3.1 der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns oder des Vergabemindestentgeltes
aus:
• Arbeitsverträgen,
• Entgeltnachweisen,
• Arbeitszeitnachweisen;
1.3.2 eines Entgelts nach einem einzuhaltenden Tarifvertrag zusätzlich zu den Unter-
lagen aus II.1.3.1 aus:
• Dokumenten zur Zugehörigkeit in eine Lohngruppe/ Entgeltgruppe,
• den einschlägigen Tarifverträgen;
1.3.3 der Weiterverpflichtung der gesamten Unterauftragnehmerkette aus:
• der vertraglichen Verpflichtung des Unterauftragnehmers oder Verlei-
hers von Arbeitskräften und deren gesamten Unterauftragsnehmer-
kette bezüglich der zu kontrollierenden Verpflichtungen,
• ggf. Unterauftragnehmerverträge, Bestellscheinen oder Rechnungen;
1.3.4 der ILO–Kernarbeitsnormen aus:
• Gütezeichen oder „anderen gleichwertigen Nachweisen“ (gemäß der
„Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität),
• qualifizierten Herkunftsbescheinigungen (gem. der „Anlage zur Leis-
tungsbeschreibung: Nachweis ILO-Konformität);
Version 15.07.2026 Seite 3 von 8
[Seite 96]
• ggf. weiteren Dokumenten für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. Liefer-
scheinen, Unterlagen über Liefermengen, Rechnungen, Produktions-
mengen;
1.3.5 der Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit
von Beruf und Familie aus:
• Unterlagen, aus denen jeweils die konkrete Maßnahme zur Frauenför-
derung und/oder zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
nachweisbar hervorgeht,
• Arbeitsverträgen,
• ggf. Nachweis der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen;
1.3.6 der Umweltschutzanforderungen aus:
• Zertifikaten/ Gütezeichen,
• Lieferscheinen oder sonstigen vereinbarten gleichwertigen Nachweisen,
• ggf. weiteren Dokumente für eine schlüssige Kontrolle, wie z.B. zwi-
schen den ausführenden Unternehmen geschlossene Verträge, Unterla-
gen über Liefermengen, Bestätigungen über Leistungen etc.
Zusätzlich zu den in den unter II.1.3.1 bis II.1.3.6 genannten Unterlagen können je nach
Einzelfall weitere Unterlagen für eine schlüssige Kontrolle erforderlich sein.
1.4 Schutz von personenbezogenen Daten und Geschäftsgeheimnissen
Bei der Durchführung und Dokumentation der Kontrolle werden mögliche Geschäftsge-
heimnisse gewahrt. Ebenso werden personenbezogene Daten nur zu Kontrollzwecken
verarbeitet und nur den unmittelbar mit den Kontrollen zuständigen Beschäftigten der
öffentlichen Auftraggeber bzw. der zentralen Kontrollgruppe zugänglich gemacht. Die
Grundsätze der Datensparsamkeit und der Datensicherheit werden beachtet.
1.5 Mitwirkung des Auftragsnehmers bzw. Unterauftragnehmers und/oder Ver-
leihers von Arbeitskräften bei der Kontrolle; Weitergabe dieser Verpflichtung
in der Unterauftragnehmerkette
1.5.1 Die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher haben an den
Kontrollen mitzuwirken (siehe auch II.1.2). Dies beinhaltet neben der Bereit-
stellung und Übermittlung der unter II.1.3 genannten Unterlagen auch, dass
die Auftragnehmer bzw. Unterauftragnehmer und/oder Verleiher alle daten-
schutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezoge-
nen Daten seiner zur Auftragserfüllung eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken
der Kontrollen erfüllen, indem sie diese insbesondere auch über die Möglichkeit
von Kontrollen unterrichten und aufklären. Diese Verpflichtung haben die Auf-
tragnehmer ebenso innerhalb der gesamten für den Auftrag beauftragten Un-
Version 15.07.2026 Seite 4 von 8
[Seite 97]
terauftragsnehmerkette zugunsten der öffentlichen Auftraggeber und der zent-
ralen Kontrollgruppe weiterzugeben. Die Auftragnehmer tragen die eigenen ggf.
durch die Kontrolle verursachten Kosten selbst.
1.5.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle in diesem Formblatt übernommenen
Verpflichtungen an seine Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften weiterzugeben. Diese sind wiederum zu verpflichten, mit etwaigen Un-
terauftragnehmern/Verleihern von Arbeitskräften eine entsprechende Vereinba-
rung zu treffen.
2. Sanktionen
2.1 Umfang der Sanktionen
Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren, dass die Auftraggeber die Auftragnehmer
für den Fall sanktionieren können, dass diese schuldhaft gegen die in II.1.1.1 bis II.1.1.7
benannten Vertragsbedingungen verstoßen, soweit diese vereinbart wurden.
Dies gilt ebenso für einen Verstoß gegen die Besonderen Vertragsbedingungen zur Ver-
hinderung von Benachteiligungen sowie einen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht an
Kontrollen gemäß II.1.2. Als Sanktionsmöglichkeiten kommt die Vertragsstrafe, Kündi-
gung oder Rücktritt sowie Schadensersatz oder Minderung nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen in Betracht.
2.2 Vertragsstrafe
2.2.1 Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbaren für jeden unter II.2.2.2 benann-
ten schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus den in II.2.1 aufge-
führten Besonderen Vertragsbedingungen eine Vertragsstrafe in Höhe von 1
Prozent der an den Auftragnehmer zu zahlenden Vergütung (ohne Umsatz-
steuer). Ausgenommen von dieser Vereinbarung sind Verstöße gegen die Be-
sonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil
B) nach Nummer 2.1.
2.2.2 Ein Verstoß liegt jeweils vor,
2.2.2.1 wenn einem zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten
nicht mindestens die Entlohnung einschließlich des Mindestentgelts
gewährt wurde, die nach dem Mindestlohngesetz, einem allgemein-
verbindlichen Tarifvertrag oder einer nach dem Arbeitnehmer-Ent-
sendegesetz bzw. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz erlassenen
Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgege-
ben ist (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.1.).
Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslaufzeit;
Version 15.07.2026 Seite 5 von 8
[Seite 98]
2.2.2.2 wenn die Entlohnung nach einem Tarifvertrag mit Geltungsbereich
im Land Berlin nicht in der vereinbarten Höhe an einen zur Auftrags-
ausführung eingesetzten Beschäftigten gezahlt wurde (BVB zum
Mindeststundenentgelt (Teil B), Nummer 1.1.2). Dies gilt je be-
schäftigter Person je Vertragslaufzeit;
2.2.2.3 wenn das vergaberechtliche Mindeststundenentgelt nicht in der ver-
einbarten Höhe an einen zur Auftragsausführung eingesetzten Be-
schäftigten gezahlt wurde (BVB zum Mindeststundenentgelt (Teil
B), Nummer 1.1.3). Dies gilt je beschäftigter Person je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.4 wenn der mit der „Anlage zur Leistungsbeschreibung: Nachweis
ILO-Konformität“ vereinbarte Nachweis bezüglich der ILO-Konfor-
mität eines bestimmten sensiblen Produktes (BVB zur Einhaltung
der ILO-Kernarbeitsnormen (Teil B)) nicht spätestens mit Lieferung
vorgelegt werden kann. Dies gilt je sensiblem Produkt je Teilliefe-
rung;
2.2.2.5 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingung
zur Frauenförderung (BVB zur Frauenförderung (Teil B)) die ver-
langte(n) Maßnahme(n) zur Förderung von Frauen und/oder zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht nachweislich durchgeführt
oder eingeleitet wurde(n). Dies gilt je Maßnahme je Vertragslauf-
zeit;
2.2.2.6 wenn entgegen der vereinbarten Besonderen Vertragsbedingungen
über die Umweltschutzanforderungen (BVB über Umweltschutzan-
forderungen (Teil B)) die mit der Leistungsbeschreibung vereinbar-
ten Anforderungen an die Leistung nicht erfüllt oder die mit den
Ausführungsbedingungen vereinbarten Maßnahmen nicht durchge-
führt wurden;
2.2.2.7 wenn gegen die Pflicht zur Übertragung der übernommenen Ver-
pflichtungen an Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Ar-
beitskräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Un-
terauftragnehmerkette verstoßen wurde (BVB zum Mindeststun-
denentgelt (Teil B) bezüglich der Zahlung bestimmter Mindeststun-
denentgelte und bestimmter tarifvertraglicher Entgelte; BVB zur
Frauenförderung (Teil B) bezüglich der Frauenfördermaßnahmen;
BVB über Umweltschutzanforderungen (Teil B) bezüglich der in Aus-
führungsbedingungen vorgegebenen Umweltschutzanforderungen;
Ziffer I dieses Formblatts bezüglich der Übertragung dieser Verein-
Version 15.07.2026 Seite 6 von 8
[Seite 99]
barungen auf Unterauftragnehmer und/oder Verleiher von Arbeits-
kräften und Weitergabe dieser Verpflichtung entlang der Unterauf-
tragnehmerkette);
2.2.2.8 wenn entgegen der Verpflichtung nach II.1.2 nicht an den Kontrol-
len zur Einhaltung der unter II.1.1 aufgeführten Vertragsbedingun-
gen mitgewirkt wurde durch vollständige Übermittlung von Unterla-
gen zu Kontrollzwecken trotz zweimaliger Aufforderung mit erfolg-
loser angemessener Fristsetzung oder die fehlende Gestattung des
Zugangs zu den Unterlagen im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle.
2.2.3 Die Auftragnehmer sind zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall ver-
pflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Unterauftragneh-
mener oder einen Verleiher von Arbeitskräften oder durch einen Unterauftrag-
nehmer in dessen Unterauftragnehmerkette schuldhaft begangen wird.
2.2.4 Ist die verwirkte Vertragsstrafe für einen Verstoß unverhältnismäßig hoch, so
ist sie von den Auftraggebern auf einen angemessenen Betrag herabzusetzen.
2.2.5 Die Summe der Vertragsstrafen für die Verstöße darf insgesamt 5 Prozent der
an den Auftragnehmer zu zahlende Vergütung (ohne Umsatzsteuer) nicht über-
schreiten. Auf diese maximale Höhe der Vertragsstrafe von 5 Prozent wird eine
auf der Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkte Vertragsstrafe an-
gerechnet; soweit nicht anders geregelt, werden hier verwirkte Vertragsstrafen
auch auf die maximale Höhe der Vertragsstrafen angerechnet, welche auf der
Grundlage weiterer Vertragsbedingungen verwirkt werden.
2.2.6 Es gelten zudem die §§ 339 ff. BGB.
2.3 Kündigung; Rücktritt
2.3.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. nach der Art des zugrundeliegenden
Vertrages diesen Vertrag kündigen oder von diesem Vertrag zurücktreten.
2.3.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.3.1 berechtigen.
2.4 Minderung; Schadensersatz
2.4.1 Die Auftraggeber können bei einem Verstoß gegen die unter II.2.1 aufgeführten
Vertragsbedingungen nach ihrer Wahl bzw. der Art des zugrundeliegenden Ver-
trages eine angemessene Minderung der Vergütung oder Schadenersatz ver-
langen. Ausgenommen von diesen Ansprüchen sind Verstöße Maßnahmen zur
Verhinderung von Benachteiligungen nach Nummer 2.1 (BVB zur Verhinderung
von Benachteiligungen (Teil B)).
Version 15.07.2026 Seite 7 von 8
[Seite 100]
2.4.2 Die in II.2.2.2 für die Vertragsstrafe aufgeführten Verstöße bilden Regelbei-
spiele für Gründe, die zur Ausübung der Ansprüche nach II.2.4.1 berechtigen.
Hinweis
Der öffentliche Auftraggeber oder die zentrale Kontrollgruppe benachrichtigt die „Finanzkon-
trolle Schwarzarbeit“ der Bundeszollverwaltung, wenn Anhaltspunkte für einen Verstoß des
Auftragnehmers, eines eingesetzten Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften
gegen Mindestarbeitsbedingungen gemäß § 128 Absatz 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbe-
schränkungen vorliegen (§ 16 Abs. 6 BerlAVG).
Version 15.07.2026 Seite 8 von 8
[Seite 101]
Maßnahme: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
Teilnahmeantrag/
Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS
Angebot für:
Schaltanlage und Trafo
B19022-30039002-001-441-01
SELBSTAUSKUNFT der Bewerber oder Bieter
1. Allgemeine Angaben
Firmenname:
Vor- und Nachname des Inhabers:
(nur bei Einzelunternehmen)
Anschrift:
E-Mail:
Rechtsform:
Für die Leistungserbringung vorgesehene Unternehmensstandorte
Hauptsitz (Anschrift):
Niederlassung (Anschrift):
Betriebsstätte (Anschrift):
Kaufmännische Daten
Zuständiges Finanzamt:
Steuernummer:
Umsatzsteuer-ID (sofern vorhanden):
Wirtschafts-IdNr. (sofern vorhanden):
Bankverbindung
Kontoinhaber:
IBAN:
BIC:
Version 09.07.2026 Seite 1 von 3
[Seite 102]
2. Größe des Wirtschaftsteilnehmers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, gemäß § 1 Absatz 1 Vergabestatistikverordnung
(VergStatVO) ab dem Auftragswert von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) dem Bundesamt
für Statistik bestimmte Daten zu dem Vergabeverfahren zu übermitteln.
Die nachstehenden Angaben werden benötigt, um diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen.
Kleinstunternehmen (bis 9 Beschäftigte und bis 2 Mio. Euro Umsatz)
Kleines Unternehmen (bis 49 Beschäftigte und bis 10 Mio. Euro Umsatz)
Mittleres Unternehmen (bis 249 Beschäftigte und bis 50 Mio. Euro Umsatz)
Großunternehmen (über 249 Beschäftigte und über 50 Mio. Euro Umsatz)
3. Angaben für die Abfrage beim Wettbewerbsregister
Ab einem geschätzten Auftragswert von 50.000 Euro netto ist ein öffentlicher Auftraggeber
gemäß § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des
Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu
demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind.
Unterhalb dieser Wertgrenze und im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs besteht die
Möglichkeit einer freiwilligen Abfrage nach § 6 Abs. 2 WRegG.
Für die Abfrage werden folgende Angaben benötigt:
| Inländisches Register | Ausländisches Register |
|---|---|
| Registergericht (sofern zutreffend): | registerführende Stelle (sofern zutreffend): |
| Register-Nr. (sofern zutreffend): | Registerbezeichnung (sofern zutreffend): ausländische Register-Nr. (sofern zutreffend): |
4. Eintragung im ULV/ PQ-Verzeichnis
Ich bin/ Wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
5. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
Die nachfolgenden Angaben sind nur auszufüllen, wenn Sie keine Eintragung im ULV oder im
PQ-Verzeichnis nachweisen können.
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[Seite 103]
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | eingetragen nicht eintragungspflichtig |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: Mitgliedsnummer: |
Version 09.07.2026 Seite 3 von 3
[Seite 104]
Nachunternehmer:
Teilnahmeantrag/
Angebot des
Bewerbers/Bieters:
Angebot für: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
B19022-30039002-001-441-01
Maßnahme: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS
Schaltanlage und Trafo
Dieses Formular ist vom Nachunternehmer auszufüllen
Selbstauskunft der Nachunternehmer
I. Verpflichtungserklärung für Teilleistungen durch Nachunternehmer
Wir verpflichten uns gegenüber dem Auftraggeber, im Fall der Auftragsvergabe an den o. g.
Bieter/Bewerber die nachfolgenden Leistungen zu erbringen.
Beschreibung der (Teil-)Leistungen/Gewerk:
II. Angaben zur Eignung
1. Eintragung im ULV / PQ-Verzeichnis
Ich bin/ wir sind im Amtlichen Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) bzw. in der
Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-Verzeichnis) eingetragen.
Nr.:
Hinweis: soweit den Vergabeunterlagen ein Eignungsbogen beigefügt ist, ist dieser
vom Nachunternehmer ebenfalls auszufüllen und einzureichen.
Die nachfolgenden Angaben zur Ziff. II.2 sind nur auszufüllen, wenn keine
Eintragung im ULV oder im PQ-Verzeichnis nachgewiesen werden kann.
Version 21.03.2024 Seite 1 von 2
[Seite 105]
2. Nachweis der Eignung gem. § 6a Abs. 2 VOB/A bzw. § 6a VOB/A-EU
| Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer | Ich bin/ Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. Ich bin/ Wir sind zur Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer nicht verpflichtet. |
|---|---|
| Eintragung in die Handwerksrolle für die auszuführenden Leistungen | ja Ich bin/ Wir sind zur Eintragung nicht verpflichtet. |
| Angaben zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft | Ich bin/ Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft: unter Nummer: |
Die Selbstauskunft wurde eingereicht vom Nachunternehmer:
_____________________________________________
(Datum, Name, Vorname der natürlichen Person bzw.
Firma bei juristischen Personen in Textform)
Version 21.03.2024 Seite 2 von 2
[Seite 106]
B19022-30039002-001-441-01
Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin Brandschutzmaßnahmen
B
V
B
[Seite 107]
B19022-30039002-001-441-01
Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
[Seite 108]
Bautagesbericht
Projektname/Vertrag: _______________________________________________________________________________________
Datum: _________________________________________ Uhrzeit: von _____________ bis _____________
Auftraggeber: Auftragnehmer:
Firma: _________________________________________ Firma: _________________________________________
Name: _________________________________________ Name: _________________________________________
Adresse: _________________________________________ Adresse: _________________________________________
E-Mail: _________________________________________ E-Mail: _________________________________________
Tel.: _________________________________________ Tel.: _________________________________________
Wetter:
Temperatur: ___________________________________ Wind in km/h: ___________________________________
Niederschlag in %: ___________________________________ Bewölkung: ___________________________________
(wolkenlos, leicht bewölkt, wolkig, bewölkt, stark bewölkt, bedeckt)
Unternehmen/Nachunternehmer/eingesetzte Mitarbeiter:
Personen gesamt: _________________________ davon Fachkräfte:_________________________
davon Hilfskräfte:_________________________
Vor- und Nachname Firma Fachkraft Hilfskraft Arbeitszeit
☐ ☐
☐ ☐
☐ ☐
Art und Umfang der geleisteten Arbeiten
Gewerk Räumlicher Leistungsbereich Leistungsfortschritt
Seite 1 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 109]
Bautagesbericht
Eingesetzte Großgeräte
Menge Art/Bezeichnung Bemerkungen/Mängel
Lieferungen/eingesetztes Material (Zu- und Abgang von Baustoffen und Geräten)
Menge Einheit Bezeichnung Lieferant Liefernummer
Unterbrechungen oder Störungen der Arbeiten mit Angabe der Gründe
Unfälle oder Schäden an Sachen (einschließlich Gebäudebestand und Leistungen Dritter)
Sonstige besondere Vorkommnisse
Seite 2 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 110]
Bautagesbericht
Notizen:
Unterschrift: ___________________________________________________
(in Druckbuchstaben): ___________________________________________________
Seite 3 von 3 20240326 Bautagesbericht bereinigte Version.docx - 3710/2023
[Seite 111]
Maßnahme: Fehrbelliner Platz 2 in 10707 Berlin
Brandschutzmaßnahmen
Angebot für: Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden, KG 441 MS Schaltanlag e und Trafo
B19022-30039002-001-441-01
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
Bezeichnung:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt, dass
- im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeits-
gemeinschaft gebildet wird,
- nach der Zuschlagserteilung eine Anmeldung der Arbeitsgemeinschaft bei dem
zuständigen Finanzamt erfolgen wird. Die erteilte Steuernummer wird dem
Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich mitgeteilt.
- der bevollmächtigte Vertreter und 1. Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft ist:
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
- die Bewerber-/Bietergemeinschaft aus folgenden weiteren Mitgliedern besteht:
2. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Version 30.07.2024 Seite 1 von 3
[Seite 112]
3. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
4. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
5. Mitglied
Firmenname:
Vor und Nachname:
(nur bei Einzelunternehmen)
Adresse:
Ust-ID:
Ende der Aufzählung
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft erklärt weiterhin, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber
rechtsverbindlich vertritt und sich die Vollmacht auch auf die Bietererklärungen des
Teilnahmeantrages und eines Angebotes bezieht,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften,
- der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung für
den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen schriftlicher Weisung zu
leisten,
Version 30.07.2024 Seite 2 von 3
[Seite 113]
- die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen bleibt.
Benennung der Erklärenden der Bewerber-/Bietergemeinschaft1
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
Ort/Datum/Vor- und Zuname des Erklärenden/Unternehmen/Funktion im Unternehmen
1Hinweis:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
Version 30.07.2024 Seite 3 von 3
[Seite 114]
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß
Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
Verantwortlichen:
BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH,
Keibelstraße 36, 10178 Berlin
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten:
datenschutz nord GmbH
Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin
3. Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
3.1 Zwecke der Datenverarbeitung:
Die personenbezogenen Daten verarbeiten wir zu Zwecken der Durchführung des
Vergabeverfahrens und der Vertragsumsetzung. Im Falle der Zuschlagserteilung und der
erstmaligen Zusammenarbeit mit uns werden Ihre Daten im Lieferantenportal der BIM GmbH
eingetragen. Dies ist erforderlich, um die Beauftragung vorzunehmen.
3.2 Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung:
Die Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sind Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 3 Berliner
Datenschutzgesetz (BlnDSG), Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, Art. 6 Abs. 1 lit. c, Abs. 3 DSGVO
i.V.m. §§ 97 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), § 6
Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 16 Abs. 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
(BerlAVG).
4. Empfänger der personenbezogenen Daten:
Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) besteht gemäß § 6
WRegG) für die ausschreibende Stelle vor Erteilung des Zuschlags eine Abfragepflicht beim
Wettbewerbsregister. Konzessionsgeber sowie Sektorenauftraggeber sind ab Erreichen der
EU-Schwellenwerte zur Abfrage verpflichtet. In § 6 Abs. 2 WRegG ist festgelegt unter welchen
weiteren Voraussetzungen eine Abfrage erfolgen darf.
Durch das beim Bundeskartellamt eingerichtete Wettbewerbsregister zum Schutz des
Wettbewerbs werden Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB Informationen über
Ausschlussgründe eines Bieters im Sinne der §§ 123 und 124 GWB zur Verfügung gestellt.
Mit einer Übergangsfrist bis einschließlich zum 31.05.2025 ist der Auftraggeber berechtigt für
den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zusätzlich eine Auskunft aus dem
Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 16 BerlAVG ist die ausschreibende Stelle weiterhin verpflichtet, die Einhaltung der
gemäß § 15 BerlAVG vereinbarten Vertragsbestimmungen (siehe Besondere
Version 14.03.2024 1
[Seite 115]
Vertragsbedingungen) zu prüfen. Mit Kontrollen zur Einhaltung der vertraglich vereinbarten
Besonderen Vertragsbedingungen darf der Auftraggeber auch Dritte beauftragen.
Stellt der Auftraggeber einen Verstoß eines Auftragnehmers und Unterauftragnehmers gegen
Vertragsbedingungen im Sinne von § 15 BerlAVG fest, so hat er nach § 16 Abs. 5 BerlAVG das
bei der für Bauwesen zuständigen Senatsverwaltung geführte Amtliche Unternehmer- und
Lieferantenverzeichnis des Landes Berlin sowie das Verzeichnis über ungeeignete Bewerber
und Bieter bei öffentlichen Aufträgen über den Namen, die Anschrift, den Vertragsinhalt und
die Art des Verstoßes unverzüglich zu unterrichten.
Liegen dem Auftraggeber Anhaltspunkte für einen Verstoß eines Auftragnehmers,
Unterauftragnehmers oder Verleihers von Arbeitskräften gegen Mindestarbeitsbedingungen
gemäß § 128 Abs. 1 GWB vor, wird unverzüglich die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der
Bundeszollverwaltung benachrichtigt, § 16 Abs. 6 BerlAVG.
Nach § 134 Abs. 1 GWB informiert die ausschreibende Stelle die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot
angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung Ihres
Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform.
Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur
Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter gegangen ist.
Nach § 62 Abs. 1 Satz 1 Vergabeverordnung (VgV) teilt die ausschreibende Stelle jedem Bieter
unverzüglich ihre Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die
Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen
Beschaffungssystem mit. Gleiches gilt für die Entscheidung, ein Vergabeverfahren aufzuheben
oder erneut einzuleiten einschließlich der Gründe dafür, sofern eine Auftragsbekanntmachung
oder Vorinformation veröffentlicht wurde.
Nach § 62 Abs. 2 Nummer 3 VgV unterrichtet die ausschreibende Stelle auf Verlangen des
Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform
nach § 126 b Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des
erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters.
Nach § 39 Abs. 1 VgV übermittelt die ausschreibende Stelle spätestens innerhalb 30 Tagen
nach der Vergabe eines öffentlichen Auftrags oder nach dem Abschluss einer
Rahmenvereinbarung eine Vergabebekanntmachung mit den Ergebnissen des
Vergabeverfahrens an das Amt für öffentliche Veröffentlichungen der Europäischen Union.
Dort werden dann auch Name und Anschrift des Bieters, dem der Zuschlag erteilt wurde,
veröffentlicht.
Im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer muss die
ausschreibende Stelle nach § 163 Abs. 2 Satz 4 GWB die Vergabeakten der Kammer sofort zur
Verfügung stellen. Dies gilt auch für die Verfahren der sofortigen Beschwerde vor dem
zuständigen Oberlandesgericht/Kammergericht nach § 171 GWB. In diesen Verfahren
(Nachprüfungsverfahren und ggf. Verfahren über die sofortige Beschwerde) werden
personenbezogene Daten gegebenenfalls auch an andere Verfahrensbeteiligte weitergegeben.
Version 14.03.2024 2
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