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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 1 | 22 Stand: |
|---|---|
| zu Vergabe Nr. M-034-26 | |
| SaEn.4003 - E-Technik Bauabschnitt 3.2 |
Baubeschreibung
Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau
SaEn.4003 - E-Technik Bauabschnitt 3.2
Vergabe-Nr.: M-034-26
DO-0004401
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 2 | 22 Stand: |
|---|---|
| zu Vergabe Nr. M-034-26 | |
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Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung ............................................ 5
1.1 Gegenstand der Vergabe ................................................................................... 5 1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage ..................................................................... 5 1.1.2 Zweckbestimmung ............................................................................................... 5 1.1.3 Vorgesehene Betriebsweise ................................................................................. 6
1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang .............................................. 7
1.3 Ausgeführte Vorarbeiten ................................................................................... 8 1.3.1 Beweissicherung .................................................................................................. 8 1.3.2 Festpunkte ........................................................................................................... 8
1.4 Bereits ausgeführte Leistungen ........................................................................ 8
1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten .......................................................................... 9
1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote ...................................................... 9
2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse ............................................... 9
2.1 Baubereich, Baustelle ........................................................................................ 9
2.2 Lage der Baustelle ............................................................................................. 9 2.2.1 Kilometrierung .................................................................................................... 10 2.2.2 Nächster Ort ....................................................................................................... 10
2.3 Öffentliche Verkehrswege ............................................................................... 10 2.3.1 Straße ................................................................................................................ 10 2.3.2 Schiene .............................................................................................................. 10 2.3.3 Wasserstraße ..................................................................................................... 10 2.3.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle ...................................................................... 10 2.3.5 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................. 10
2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze .......................................................... 11 2.4.1 Baustelleneinrichtung ......................................................................................... 11 2.4.2 Lagerplätze ........................................................................................................ 11
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 3 | 22 Stand: |
|---|---|
| zu Vergabe Nr. M-034-26 | |
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2.4.3 Plätze für Unterkünfte......................................................................................... 11
2.5 Oberflächengewässer ...................................................................................... 11 2.5.1 Vorfluter ............................................................................................................. 11 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände ..................................................... 11 2.5.3 Eisverhältnisse ................................................................................................... 12
2.6 Witterungsverhältnisse .................................................................................... 12
2.7 Zu schützende Bereiche und Objekte ............................................................. 12 2.7.1 Natur- und Landschaftsschutz ............................................................................ 12 2.7.2 Gewässerschutz ................................................................................................. 13 2.7.3 Denkmalschutz................................................................................................... 13 2.7.4 Immissionsschutz ............................................................................................... 13
2.8 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle ............................................... 14 2.8.1 Straßenverkehr .................................................................................................. 14
3 Ausführung der Bauleistung ................................................................. 14
3.1 Bauablauf .......................................................................................................... 14 3.1.1 Reihenfolge der Abwicklung der Arbeiten ........................................................... 15 3.1.2 Beschränkungen ................................................................................................ 15
3.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz.............................................................. 16 3.2.1 Zusammenwirkung mit anderen Unternehmern .................................................. 16
3.3 Wasserhaltung ................................................................................................. 16
3.4 Baubehelfe ........................................................................................................ 16
3.5 Stoffe und Bauteile........................................................................................... 17 3.5.1 Korrosionsschutz ................................................................................................ 17 3.5.2 Transporte und Verpackung ............................................................................... 17 3.5.3 Montage ............................................................................................................. 17 3.5.4 Entsorgung ......................................................................................................... 18
3.6 Beweissicherung während der Ausführung ................................................... 18
3.7 Verkehrsführung, Verkehrssicherung ............................................................ 18 3.7.1 Allgemeines ....................................................................................................... 18
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 4 | 22 Stand: |
|---|---|
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3.7.2 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs ...................................................... 18 3.7.3 Verkehrsumleitungen ......................................................................................... 18 3.7.4 Verkehrsbeschränkungen .................................................................................. 18
3.8 Sicherungsmaßnahmen ................................................................................... 19 3.8.1 Freihalten von Abflussquerschnitten ................................................................... 19
3.9 Winterbaumaßnahmen ..................................................................................... 19
4 Technische Bearbeitung ........................................................................ 19
4.1 Allgemeines ...................................................................................................... 19 4.1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen ................................................... 19 4.1.2 Vorschriften, Anforderungen............................................................................... 19 4.1.3 Werksprüfung ..................................................................................................... 19 4.1.4 Kontrollprüfungen ............................................................................................... 19 4.1.5 Aufmaßverfahren ............................................................................................... 20
4.2 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen .................................... 20 4.2.1 Pläne, Zeichnungen ........................................................................................... 20
4.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen ....................... 20 4.3.1 Planinhalt und Planlauf ....................................................................................... 20 4.3.2 Unterlagen zur förmlichen Abnahme .................................................................. 21
4.4 Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme, Einweisung ............................................. 21 4.4.1 Allgemeines ....................................................................................................... 21 4.4.2 Inbetriebsetzung ................................................................................................. 21 4.4.3 Funktionsprüfung und Leistungstest ................................................................... 21 4.4.4 Inbetriebnahme der Anlage ................................................................................ 22 4.4.5 Abnahme/Übergabe ........................................................................................... 22
5 Anlagen ................................................................................................... 22
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 5 | 22 Stand: |
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1 Allgemeine Beschreibung der Bauleistung
1.1 Gegenstand der Vergabe
Gegenstand der Vergabe ist die elektrotechnische Ausrüstung der neu zu errichtenden Bauwerke:
- Schöpfwerk Sand I,
- Schöpfstelle Sand II,
- Siel Asham,
- Schöpfstelle Asham,
- Schöpfstelle Hunderdorf im Bauabschnitt 3.2 (BA 3.2). 1.1.1 Beschreibung der baulichen Anlage
Schöpfwerk Sand I Bei den Schöpfwerk Sand I handelt es sich um ein Schöpfwerk entsprechend DIN 1184 Teil 1 und 2. Das Schöpfwerk ist ein Kombinationsbauwerk, bestehend aus einem Einlaufbauwerk mit Überlaufschwelle, einer Pumpenkammer und einem Schieberschacht mit abgehender Sielleitung zum Auslaufbauwerk. Schöpfstelle Sand II Die Schöpfstelle Sand II besteht im Wesentlichen aus dem Einlaufbauwerk, Deichquerung mit Schieberschacht, Auslaufbauwerk und der parallel zum Bauwerk verlaufenden Druckleitung. Schöpfstelle Asham Die Schöpfstelle Asham besteht im Wesentlichen aus dem Einlaufbauwerk, Deichquerung mit Schieberschacht, Auslaufbauwerk und der parallel zum Bauwerk verlaufenden Druckleitung. Siel Asham Das Siel Asham besteht im Wesentlichen aus der Deichquerung mit Schieberschacht. Schöpfstelle Hunderdorf Die Schöpfstelle Hunderdorf besteht im Wesentlichen aus dem Auslaufbauwerk, in welches eine Entwässerungsleitung mündet. 1.1.2 Zweckbestimmung
Die Maßnahmen sind Bestandteil des Donauausbaus zwischen Straubing und Vilshofen zur Verbesserung der Schifffahrtsverhältnisse und des Hochwasserschutzes (kurz: HWS).
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Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung des Hochwasserschutzes der bestehenden Siedlungen und Gewerbegebiete im Polder Sand/Entau vom aktuellen Schutzniveau bei etwa HQ30 auf ein Schutzniveau HQ100. 1.1.3 Vorgesehene Betriebsweise
Bei niedrigen Donauwasserständen erfolgt die Binnenentwässerung an den Schöpfstellen Sand II, Asham und Hunderdorf sowie des Sielbauwerks Asham in freier Vorflut. Beim Erreichen des maximal zulässigen Binnenwasserspiegels werden die Absperrorgane geschlossen, bzw. an der Schöpfstelle Hunderdorf ein Revisionsverschluss gesetzt. An den Schöpfstellen erfolgt die Binnenentwässerung dann über den Pumpbetrieb. Hierfür werden bei Erfordernis mobile Pumpen bereitgestellt. Diese werden im Einsatzfall über die vom AN zu liefernden elektrotechnischen Komponenten angeschlossen. Am Schöpfwerk Sand I wird die Anlage wie folgt in Betrieb genommen: a) Automatikbetrieb
- Inaugenscheinnahme der Situation durch den Betreiber
- Manuelles Schließen der Armaturen
- Manuelles Einstellen der Betriebsart „Automatikbetrieb“
- Automatisches Zuschalten der Pumpen Der Pumpbetrieb erfolgt entsprechend den Pegelmessungen automatisch
- Außerbetriebnahme nach Inaugenscheinnahme in umgekehrter Reihenfolge zur Inbetriebnahme b) Handbetrieb
- Die Pumpe und die Armatur können optional manuell angesteuert werden, ohne Berücksichtigung der Schaltkoten Binnenseitige Schaltkoten für den pegelabhängigen Betrieb (die Schaltkoten können je nach Erfordernis vom Betreiber variiert werden):
| Kote 316,00 müNN | Meldung „Binnenpegel hoch“ |
|---|---|
| Kote 315,85 müNN | Folgepumpe EIN |
| Kote 315,60 müNN | Vorrangpumpe EIN |
| Kote 314,50 müNN | Alle Pumpen AUS (pumpenabhängig) |
Ein Anlagenbetrieb bei jedem möglichen Binnen- und Außenwasserstand muss möglich sein. Nach beendetem Pumpbetrieb werden die Pumpen manuell außer Betrieb genommen, die Pumpenkammer mit der Sumpfpumpe restentleert und bis zum nächsten Pumpeinsatz trocken gehalten.
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1.2 Auszuführende Leistung nach Art und Umfang
Allgemeines
− Zubehör − Inbetriebsetzung − Inbetriebnahme/Betreibereinweisung Technische Bearbeitung
− Planungsleistungen − Dokumentation/Bestandsplanung − CE-Kennzeichnung, CE-Konformitätserklärung, Risikobeurteilung − Einweisungsprotokoll Schöpfwerk Sand I − Aufstellung Freiluftschrank (FLS) − Einspeisung von ZAS des EVU − 1 Energieverteilung Ortsnetz/Pumpenschrank − 1 Schieber- und Pegelschrank − Pegelmessungen − Anschluss der von den AN Pumpentechnik und Stahlwasserbau verbauten elektrischen Verbrauchern − Elektroinstallation − Potentialausgleich aller elektrischen Verbraucher und metallischen Bauteile − Montage einer Mastleuchte zur Beleuchtung der Anlage Schöpfstelle Sand II
− Aufstellung Freiluftschrank (FLS) − Einspeisung von ZAS des EVU − Energieverteilung Ortsnetz/Schieber- und Pegelschrank − Anschluss der vom AN Stahlwasserbau verbauten elektrischen Verbrauchern − Vorrichtung Stromversorgung der vom AN Pumpentechnik gelieferten mobilen Hochwasserpumpen − Elektroinstallation − Potentialausgleich aller elektrischen Verbraucher und metallischen Bauteile Schöpfstelle Asham
− Aufstellung Freiluftschrank (FLS) − Einspeisung von ZAS des EVU − Energieverteilung Ortsnetz/Schieber- und Pegelschrank − Anschluss der vom AN Stahlwasserbau verbauten elektrischen Verbrauchern − Vorrichtung Stromversorgung der vom AN Pumpentechnik gelieferten mobilen Hochwasserpumpen
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− Elektroinstallation − Potentialausgleich aller elektrischen Verbraucher und metallischen Bauteile Siel Asham
− Aufstellung Freiluftschrank (FLS) − Einspeisung von ZAS des EVU − Energieverteilung Ortsnetz/Schieber- und Pegelschrank − Anschluss der vom AN Stahlwasserbau verbauten elektrischen Verbrauchern − Elektroinstallation − Potentialausgleich aller elektrischen Verbraucher und metallischen Bauteile Schöpfstelle Hunderdorf
− Aufstellung Freiluftschrank (FLS) − Einspeisung von ZAS des EVU − Energieverteilung Ortsnetz − Vorrichtung Stromversorgung der vom AN Pumpentechnik gelieferten mobilen Hochwasserpumpen − Elektroinstallation − Potentialausgleich aller elektrischen Verbraucher und metallischen Bauteile
1.3 Ausgeführte Vorarbeiten
1.3.1 Beweissicherung
Im Auftrag des AGs wird durch einen Sachverständigen vor Baubeginn der bauliche Zustand der angrenzenden Bebauung beweisgesichert. 1.3.2 Festpunkte
Vom AG werden auf der Baustelle vorhandene Höhen- und Lagefestpunkte übergeben.
1.4 Bereits ausgeführte Leistungen
Durch Dritte werden bis Montagebeginn u.a. folgende Leistungen ausgeführt, siehe auch Kapitel 3.1.1. Schöpfwerk Sand I
− Rohbau der Einlauf- und Pumpenkammer des Schöpfwerkes sowie des Auslaufbauwerkes − Montagearbeiten Stahlbau, Stahlwasserbau − Montagearbeiten Pumpentechnik − Kabelverlegung und Montage ZAS durch EVU
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Schöpfstellen Sand II, Asham, Hunderdorf und Siel Asham
− Rohbau Einlaufbauwerk, Absperrschieberschacht und Auslaufbauwerk − Montagearbeiten Stahlbau, Stahlwasserbau − Kabelverlegung und Montage ZAS durch EVU
1.5 Gleichzeitig laufende Arbeiten
Gleichzeitig mit dem AN sind zeitweise mehrere Unternehmer auf der Baustelle tätig. Diese sind:
- AN Tiefbau
- AN Stahlbau/Stahlwasserbau
- AN Pumpentechnik (nur SW Sand I)
- AN Mobilpumpen (Schöpfstellen Sand II, Asham, Hunderdorf)
- AN Garten- und Landschaftsbau
- AN Kontrollprüfungen Erdbau
- AN Erschütterungsmessungen
- Energieversorgungsunternehmen (Stadtwerke Straubing)
- Wasserversorgungsunternehmen (WZV Straubing-Land)
- Umweltbaubegleitung
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf Der AN hat sich mit den anderen Unternehmern abzustimmen, so dass gegenseitige Behinderungen vermieden werden.
1.6 Mindestanforderungen an Nebenangebote
Nebenangebote werden nicht zugelassen.
2 Beschreibung der örtlichen Verhältnisse
2.1 Baubereich, Baustelle
Die Baustellengrenzen für den AN Tiefbau sind den Lageplänen zu entnehmen. Die Baustellen des ANs liegen innerhalb der Baustellengrenzen des ANs Tiefbau. Der AN hat seine Einsatzorte zur Leistungserbringung auf kürzestem Weg über die öffentlichen Verkehrswege anzufahren, da einzelne Bereiche innerhalb der Baustellengrenzen des ANs Tiefbau für den AN nicht zugänglich sind.
2.2 Lage der Baustelle
In Fließrichtung der Donau betrachtet beginnt der Bauabschnitt 3.2 (BA 3.2) nördlich der Ortschaft Sand, umschließt die Ortschaften Sand sowie Asham von Norden und Osten her, quert die Kreisstraße SR 12 und endet am südlichen Ende der Ortschaft Asham. Der BA 3.2 kommt vollständig in der Gemeinde Aiterhofen (Gemarkung Amselfing), Landkreis Straubing- Bogen zu liegen.
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2.2.1 Kilometrierung
Die Kilometrierung ist eine Baukilometrierung und bezieht sich auf die Bauachse des Deiches. Die Lageangaben mit dieser Kilometrierung sind ungefähre Angaben, um die einzelnen Bauwerke der Hochwasserschutzmaßnahme zuordnen zu können. Die Bau-Achse des Deiches ist deshalb nicht geeignet, um damit eine exakte Längenermittlung (z.B. durch Differenzbildung) oder Stationierung für den Bau durchzuführen. 2.2.2 Nächster Ort
Im Polder liegen die Ortschaften Sand, Asham, Hermannsdorf, Ainbrach, Sophienhof und Entau sowie die beiden kleineren Siedlungen Hunderdorf und Rohrdorf. Bezogen auf größere Orte / Städte kommt der BA 3.2 östlich von der Stadt Straubing, südlich von der Stadt Bogen (gegenüberliegende Donauseite) bzw. nordwestlich von Straßkirchen zu liegen.
2.3 Öffentliche Verkehrswege
2.3.1 Straße
Die Zufahrten zur Baustelle sind großräumig über die Autobahnen A3 (Regensburg – Passau) und A92 (München – Deggendorf) und weiter über die Bundesstraßen B8 und B20 sowie über die lokalen Kreisstraßen SR 12 und SR 22 und anschließende Gemeindeverbindungsstraßen zu erreichen. Das lokale Straßen- und Wegenetz ist in den beiliegenden Lageplänen ersichtlich. 2.3.2 Schiene
Die nächstgelegenen Güterbahnhöfe mit Ladegleis sind die Bahnhöfe Straubing (Entfernung ca. 10 km) und Plattling (Entfernung ca. 25 km). 2.3.3 Wasserstraße
Die Baustelle liegt nahe der Bundeswasserstraße Donau. Die nächstgelegenen Umschlagstelle ist der westlich an die Baustelle angrenzende Hafen Straubing-Sand. 2.3.4 Zugänge, Zufahrten zur Baustelle
Eine Zufahrt für den Baustellenverkehr abseits der ausgewiesenen Baustraßen ist nicht zulässig. Vom AN verursachte Schäden an den Verkehrswegen sind vom AN auf dessen Kosten zu beheben. 2.3.5 Verkehrsbeschränkungen
Neben dem eingeschränkten Begegnungsverkehr sind die Kurvenradien im Bereich der Baustellenzufahrt insbesondere bei Abzweigungen so eng, dass ein Befahren mit längeren LKWs (Sattelzug, Anhängergespann)
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eingeschränkt sein könnte. Wendemöglichkeiten sind nur beschränkt vorhanden.
2.4 Baustelleneinrichtung und Lagerplätze
2.4.1 Baustelleneinrichtung
Für die Baustelleneinrichtung und als Lagerfläche wird dem AN für die Zeit der Montagen auf der dem AN Tiefbau zugeteilten Fläche eine Teilfläche von ca. 30 m² unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Hinsichtlich der genauen Lage der Teilfläche hat sich der AN bei Arbeitsbeginn mit den anderen Auftragnehmern abzustimmen, so dass gegenseitige Behinderungen vermieden werden. Der Unterhalt, die Zugänglichkeit und Benutzbarkeit der Fläche ist Sache des ANs. Die Fläche ist nicht eingezäunt. Nach Beendigung der Bauarbeiten ist die benutzte Fläche vom AN wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Werden vom AN weitere Flächen benötigt, so ist dies Sache des ANs. Die Flächen sind befestigte Schotterflächen und bis zu einem ca. 30- jährlichen Hochwasser geschützt. 2.4.2 Lagerplätze
Als Lagerplätze stehen die im vorigen Kapitel genannten Flächen zur Verfügung. 2.4.3 Plätze für Unterkünfte
Das Übernachten auf der Baustelle ist nicht gestattet.
2.5 Oberflächengewässer
2.5.1 Vorfluter
Während der Montagen liegen die Bauwerke trocken. 2.5.2 Wasserstände, Abflüsse, Hochwasserstände
Die Baustelle hat grundsätzlich durch die bestehenden Donaudeiche ein ca. 30-jährliches Hochwasserschutzniveau. Die Baubereiche im Vorland (donauseitig), d.h. nördlich des Donaudeiches Sand sowie östlich des Bahndammes, sind nicht gegen Hochwasser geschützt. Bei einem HQ30 liegt der Wasserstand:
- bei Do-km 2.312,1 bei ca. 317,95 m ü NN
- bei Do-km 2.310,5 bei ca. 317,75 m ü NN Das entspricht am Pegel Pfelling (Do-km 2.305,53) einem Wasserstand von 317,10 m ü NN bzw. 894 cm (auf Pegellatte). Folgende Donauwasserstände sind im Bereich der Baustelle zu erwarten:
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| Jährlichkeit | Donau-km ca. 2.312,11) | Donau-km ca. 2.310,5 | Pegel Pfelling Donau-km ca. 2.305,53 | |
|---|---|---|---|---|
| Wasserstände [m ü. NN], DHHN12 | ||||
| Ca. Mittleres Niedrigwasser | RNW | 311,65 | 311,45 | 310,90 |
| Mittelwasser | MW | 312,90 | 312,70 | 312,20 |
| 1-jährliches Hochwasser | HW 1 | 315,40 | 315,20 | 314,60 |
| 5-jährliches Hochwasser | HW 5 | 316,45 | 316,25 | 315,65 |
| 10-jährliches Hochwasser | HW 10 | 317,05 | 316,80 | 316,20 |
| 30-jährliches Hochwasser | HW 30 | 317,95 | 317,75 | 317,10 |
| 50-jährliches Hochwasser | HW 50 | 318,30 | 318,10 | 317,45 |
| 100-jährliches Hochwasser/BHW | HW 100 | 318,52 | 318,33 | 317,91 |
- Höhe Schöpfwerk Sand I Bei starken Niederschlägen steigen die Wasserspiegel in den Gräben und Bächen bis zur Oberkante des angrenzenden Geländes an. Bereichsweise sind Überflutungen möglich. 2.5.3 Eisverhältnisse
In strengen Wintern kann sich in der Donau sowie im Lohgraben, Dürrlohgraben und Zubringergräben Eis bilden. Bei Tauwetter kann es auf der Donau zu Treibeisbildung kommen.
2.6 Witterungsverhältnisse
Die Baustelle liegt am Südwestrand des Bayerischen Waldes ca. auf Höhe 315 bis 320 m ü. NN. Mit größeren Niederschlägen durch die Staulage – im Winter auch als Schnee – ist zu rechnen.
2.7 Zu schützende Bereiche und Objekte
2.7.1 Natur- und Landschaftsschutz
Die Baustelle kommt teilweise in den folgenden Schutzgebieten zu liegen:
- FFH-Gebiet 7142-301.01 Donauauen zwischen Straubing und Vilshofen
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- Vogelschutzgebiet (SPA) 7142-471.01 Donau zwischen Straubing und Vilshofen Darüber hinaus sind in unmittelbarer Umgebung der Baustelle verschiedene Biotope oder hochwertige Lebensräume kartiert. Eine Abgrenzung und Absperrung verschiedener zu schützender Bereiche (Ökologischer Schutzzaun, Baumschutz) wurde daher durch Dritte (AN Teifbau) bereits vorgenommen. Eingriffe in die Gebiete außerhalb der Baustellengrenze sind nicht zulässig. 2.7.2 Gewässerschutz
Die Lagerung von wassergefährdenden Stoffen ist auf das notwendige Mindestmaß zu begrenzen und hat entsprechend der Verordnung über Anlagen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) zu erfolgen; eine Lagerung dieser Stoffe im Deichvorland ist nicht zulässig. Bei Arbeiten am Gewässer ist darauf zu achten, dass wassergefährdende Stoffe nicht in das Gewässer gelangen. Es ist eine ausreichende Menge an Bindemittel für Öl und Treibstoffe auf der Baustelle vorzuhalten. Die Menge ist so zu bemessen, dass im Leckagefall 100 % der maximal austretenden Flüssigkeitsmenge aufgefangen werden kann. Während der Bauausführung am Gewässer ist darauf zu achten, dass Material – auch Feinteile oder Betonschlempe – nicht in das Gewässer eingetragen oder abgeschwemmt wird. Bei einem Schadensfall sind umgehend der AG, das Landratsamt Straubing-Bogen, die Gemeinde Aiterhofen und das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf zu verständigen. 2.7.3 Denkmalschutz
Baudenkmäler Innerhalb der Baustellengrenzen sowie im Baubereich sind dem AG keine denkmalgeschützten Objekte bekannt. Bodendenkmäler Bodendenkmäler und Vermutungsflächen wurden vor Baubeginn durch den AG untersucht und freigegeben. 2.7.4 Immissionsschutz
Zum Schutz gegen Baulärm sind die Anforderungen der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen vom 19. August 1970 (AVV Baulärm) einzuhalten. Die Bauarbeiten, inkl. Lieferverkehr, sind aus Lärmschutzgründen auf den Zeitraum von werktags (montags bis freitags) 07:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken. Der Betrieb der Binnenentwässerung bzw. der Wasserhaltung der Baustelle (Beachtung der Maßnahmen zum Schutz gegen Baulärm) sowie
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Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser sind jederzeit durchführbar. Die Bautätigkeiten finden nahe der Ortschaften Sand sowie Asham / Ortsrand Hunderdorf (alle Gemeinde Aiterhofen) statt. Diese Gebiete sind von gewerblichen Anlagen und von Wohnbebauung geprägt. In diesen Gebieten sind Immissionsrichtwerte von tagsüber 60 dB(A) und nachts 45 dB(A) nach AVV Baulärm einzuhalten. Der AG setzt für die Zeit der Bauausführung zur Überwachung des durch die Baumaßnahmen hervorgerufenen Baulärms einen Immissionsschutzbeauftragten ein. Im Auftrag des AG werden baubegleitend Lärmmessungen durch Dritte durchgeführt, die die Belastungen durch den Baulärm kontrollieren. Der aus den Messungen ermittelte Beurteilungspegel dient zum Vergleich mit den zulässigen Immissionsrichtwerten. Bei den Bautätigkeiten dürfen nur Geräte und Maschinen eingesetzt werden, die der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BlmSchV) in Verbindung mit der RiLi 2000/14/EG entsprechen. Die Gerätetechnik und die Bauverfahren sind der örtlichen Situation entsprechend so zu wählen, dass der Baulärm dem Stand der Technik nach auf ein unvermeidliches Mindestmaß minimiert wird.
2.8 Öffentlicher Verkehr im Bereich der Baustelle
2.8.1 Straßenverkehr
Der öffentliche Verkehr im Baustellenbereich ist während der gesamten Bauzeit grundsätzlich aufrecht zu erhalten. Sind Beeinträchtigungen unvermeidbar, so sind diese auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Die Zugänglichkeit für Anwohner und Rettungskräfte zu allen Anwesen und die Erreichbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen ist durchgehend sicher zu stellen.
3 Ausführung der Bauleistung
3.1 Bauablauf
Der AN hat die Arbeiten nach seiner Disposition unter Berücksichtigung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung und der Hochwasserverhältnisse durchzuführen. Der AN hat die Arbeiten in Abstimmung mit dem AN Tiefbau, dem AN SWB und dem AN Pumpentechnik durchzuführen. Die Montageeinsätze der Elektrotechnik richten sich nach dem Bauablauf des Leitprozesses (Tiefbau). Es ist hierbei zu beachten, dass teilweise für die einzelnen Bauteile mehrere zeitlich voneinander getrennte
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Montageeinsätze zuzüglich der Einsätze für Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme, Einweisung des Betreibers und Abnahme einzurechnen sind. Ebenfalls einzurechnen sind Einsätze zur Kontrolle der in den Ausführungsunterlagen angegebenen Maße, vor Fertigung der elektrotechnischen Ausrüstungskomponenten. Sollte es der Bauablauf des jeweiligen Leitprozesses zulassen, können ggf. verschiedene Einsätze zusammengefasst werden. Im Folgenden ist aufgelistet, wie viele Montageeinsätze nach Schätzung des AGs für die Einzelbauteile mindestens anfallen werden. Nicht berücksichtigt sind dabei eventuelle Einsätze, die sich aus dem Bauablauf des AN ergeben. Die jeweiligen Einsätze werden vom AG abgerufen. Schöpfwerk Sand I
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mind. 1 Einsatz für Montage und Installation der ET
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mind. 1 Einsatz für die Inbetriebsetzung der Schieber
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mind. 1 Einsatz für die Inbetriebsetzung der Pumpen
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mind. 1 Einsatz für Inbetriebnahme und Einweisung SSt Sand II, Siel Asham, Schöpfstelle Asham, Schöpfstelle Hunderdorf
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Jeweils mind. 1 Einsatz für Montage und Installation der ET
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Jeweils mind. 1 Einsatz für die Inbetriebsetzung
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Jeweils mind. 1 Einsatz für Inbetriebnahme und Einweisung 3.1.1 Reihenfolge der Abwicklung der Arbeiten
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Maßprüfung vor Ort
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Fertigung, Montage und Installation der Schaltanlagen
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Anschluss der von den AN Pumpentechnik und Stahlwasserbau verbauten elektrischen Verbrauchern
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Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme, Betreibereinweisung 3.1.2 Beschränkungen
Arbeitszeit Die Bauarbeiten sind aus Lärmschutzgründen auf den Zeitraum von werktags (montags bis freitags) 07:00 bis 20:00 Uhr zu beschränken. Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren durch Hochwasser und der Betrieb der Binnenentwässerung sind jederzeit durchführbar. Arbeitsraum Auf die begrenzten Platzverhältnisse in den Schachtöffnungen wird hingewiesen. Der AN hat die Baustellenandienung mit Dritten (AN Stahlwasserbau, Pumpentechnik und Tiefbau) abzustimmen. Hochwasserschutz während der Bauzeit
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 16 | 22 Stand: |
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Mit Arbeitsunterbrechungen durch Hochwasser während der Bauzeit ist zu rechnen. Der AN ist verpflichtet, sich über die Hochwasserlage selbst zu unterrichten. Die Sicherstellung des bestehenden Hochwasserschutzniveaus während der Bauzeit erfolgt durch den AN Tiefbau. Die Absperrorgane (Absperrschieber und Rückschlagklappen) an den Bauwerken dienen während der Bauzeit zur Sicherstellung des Hochwasserschutzes, diese befinden sich bis zur Inbetriebnahme im Verantwortungsbereich des AN SWB und dürfen nicht ohne dessen Anwesenheit bedient werden. Die Arbeiten dürfen den vorhandenen Hochwasserschutz nicht vermindern. Unvermeidbare Eingriffe sind nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass innerhalb einer ausreichenden Reaktionszeit der derzeitige Hochwasserschutz vom AN wiederhergestellt wird. Lärmschutz während Inbetriebsetzungen und Inbetriebnahmen Während der Inbetriebsetzungen und Inbetriebnahmen dürfen keine lärmintensiven Arbeiten (z.B. Schlagbohren) stattfinden.
3.2 Sicherheits- und Gesundheitsschutz
3.2.1 Zusammenwirkung mit anderen Unternehmern
Die Bauarbeiten sind mit den gleichzeitig laufenden Arbeiten gemäß Kapitel 1.5 eng verzahnt. Da auf den Baustellen mehrere Unternehmen (Arbeitgeber im Sinne der BaustellV) tätig werden, ist nach Baustellenverordnung ein Sicherheits- und Gesundheitskoordinator zu stellen. Dieser wird vom AG bestellt. Dem AN obliegt die Mitwirkungspflicht.
3.3 Wasserhaltung
Die Beseitigung von Tagwasser und die Verhinderung des Tagwasserzutrittes, soweit dadurch die Arbeiten des ANs beeinträchtigt werden, sind Sache des ANs. Auf die einzuhaltenden zeitlichen Abläufe gemäß Kapitel 3.1 wird verwiesen. Nach Anschluss des Bauwerkes an das Gewässer liegen die Bauteile der maschinentechnischen Ausrüstung teilweise unter Wasser. Sofern der AN seine Leistung durch selbstverschuldete Verzögerungen nicht wie vorgegeben montieren kann, hat der AN auf eigene Kosten für die Herstellung der erforderlichen Montagebedingungen seiner Leistungen zu sorgen.
3.4 Baubehelfe
Der AN hat für alle Transporte und die hierzu erforderlichen Geräte selbst zu sorgen. Bauhilfsmittel, einschließlich aller Hilfen zur Montage der
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 17 | 22 Stand: |
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ausgeschriebenen Bauteile, z.B. auch Gerüste, wenn im LV nicht anders angegeben, und Kran müssen vom AN gestellt werden. Der Transport der Bauteile über das Baufeld und das Einheben an den Montageort sind Sache des ANs. Baugrubensicherungen erfolgen durch Dritte.
3.5 Stoffe und Bauteile
Alle Befestigungs- und Verbindungsteile sind, wenn nicht anders gefordert, in den Materialpaarungen A2/A4 auszuführen. Befestigungsmittel im Beton sind auf C20/25 zu dimensionieren und müssen für gerissenen Beton zugelassen sein. Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn für sie technische Regeln in der Bauregelliste A bekannt gemacht worden sind oder für die es allgemein anerkannte Regeln der Technik oder technische Baubestimmungen gibt oder die eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung oder ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine Zustimmung im Einzelfall haben (Art. 15 mit 23 Bayerische Bauordnung (BayBO)). 3.5.1 Korrosionsschutz
Ausführung entsprechend dem Leistungsverzeichnis. 3.5.2 Transporte und Verpackung
Alle Teile sind in Abstimmung mit dem AG zu liefern und einzubauen. Verzögert sich die Montage aus Gründen, die der AN nicht zu vertreten hat, so verpflichtet er sich, die betroffenen Vertragsgegenstände für die Dauer der Verzögerung, jedoch nicht länger als sechs Monate, auf seine Gefahr, jedoch unter Ausschluss höherer Gewalt, in seinem Werk kostenlos zu lagern. Dauert die Verzögerung länger als sechs Monate, so werden zwischen AG und AN besondere Vereinbarungen getroffen. 3.5.3 Montage
Der gesamte Lieferumfang ist vom AN betriebsfertig aufzustellen, zu montieren und zu installieren. Der AN ist verpflichtet, vor Beginn der Montagearbeiten auf der Baustelle die zuständige Bauüberwachung des AGs zu informieren. Der Bauleiter des ANs muss bevollmächtigt sein, Anordnungen des AGs entgegenzunehmen und auszuführen. Bei der Durchführung der Montagearbeiten hat sich der Bauleiter des ANs stets mit den übrigen auf den Baustellen tätigen Firmen so zu verständigen, dass ein reibungsloser Ablauf aller Arbeiten gewährleistet ist. Von wesentlichen Vereinbarungen dieser Art muss der AG in Kenntnis gesetzt werden. Vor Fertigung bzw. vor Beginn der Montagearbeiten hat der AN alle Bauteile, an die er anschließt, auf planmäßige Ausführung zu prüfen.
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 18 | 22 Stand: |
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Der AN hat für alle Transporte und für die hierzu erforderlichen Geräte selbst zu sorgen. Ein Hebegerät, einschließlich aller Hilfen zur Montage der ausgeschriebenen Bauteile, z.B. auch Gerüste, müssen, wenn im LV nicht anders angegeben, vom AN gestellt werden. Aufnahmen der örtlichen Verhältnisse, die zur Herstellung der vertraglichen Leistungen erforderlich sind, sind vom AN zu erstellen und in die Angebotspreise einzurechnen. Dies gilt auch für Zwischenmontagen von Bauteilen, welche durch den Baufortschritt notwendig werden. Alle Betonarbeiten, einschließlich der notwendigen Verschalungen, erfolgen durch Dritte. Der AN ist für die korrekte Lage, deren Sicherung, ausreichende Aussteifungen und Fixierung seiner Bauteile verantwortlich. 3.5.4 Entsorgung
Die vorschrifts- und ordnungsgemäße Entsorgung, z.B. von Verpackungen, Aushubmaterial, Schutt, Abfällen, Abwässern obliegt dem AN und wird nicht gesondert vergütet. Die Bestimmungen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz – KrW-/AbfG) in seiner jeweils gültigen Fassung sind zu beachten.
3.6 Beweissicherung während der Ausführung
Der AN Tiefbau wird die Beweissicherung der in Anspruch zu nehmenden Straßen und Wege gemeinsam mit dem AG und Vertretern der Straßenbaulastträger durchführen. Vom AN verursachte Schäden sind vom AN auf dessen Kosten zu beheben
3.7 Verkehrsführung, Verkehrssicherung
3.7.1 Allgemeines
Der AN hat bei Bedarf alle erforderlichen Maßnahmen zur Regelung und Sicherung des öffentlichen Verkehrs zu planen, die dazu erforderlichen Genehmigungen einzuholen und die betreffenden Maßnahmen durchzuführen. 3.7.2 Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehrs
Der öffentliche Verkehr im Baustellenbereich ist während der gesamten Bauzeit aufrecht zu halten. 3.7.3 Verkehrsumleitungen
Verkehrsumleitungen und -sperrungen sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen, rechtzeitig anzukündigen und ordnungsgemäß auszuschildern. 3.7.4 Verkehrsbeschränkungen
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 19 | 22 Stand: |
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Verkehrsbeschränkungen und -sperrungen sind auf das notwendige Minimum zu begrenzen, rechtzeitig anzukündigen und ordnungsgemäß auszuschildern.
3.8 Sicherungsmaßnahmen
3.8.1 Freihalten von Abflussquerschnitten
Abflussquerschnitte sind grundsätzlich freizuhalten. Einengungen sind nur kurzzeitig in Abstimmung mit dem AG zulässig. Die Lagerung von Bau- und Bauhilfsstoffen oder Geräten ist innerhalb der Abflussquerschnitte nicht zulässig.
3.9 Winterbaumaßnahmen
Besondere Winterbaumaßnahmen sind nicht vorgesehen.
4 Technische Bearbeitung
4.1 Allgemeines
Der AN hat eine vollständige technische Planung für die in den LV- Abschnitten „Dokumentation/Technische Bearbeitung“ genannten Bauteile zu erstellen. Die Planungsunterlagen sind gesammelt zu den vereinbarten Terminen digital zur Abstimmung an den AG zu übergeben. Art und Umfang entsprechend Leistungsverzeichnis. 4.1.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
Es gelten die in den Besonderen Vertragsbedingungen aufgeführten Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen. 4.1.2 Vorschriften, Anforderungen
Alle einem größeren Verschleiß ausgesetzten Teile sind auswechselbar auszubilden und müssen zur Überwachung leicht zugänglich sein. Beabsichtigt der AN, im Einzelfall von den technischen Vorgaben abzuweichen, so bedarf dies der Zustimmung des AGs. Standardisierung: Ausrüstungsteile und Zubehör sind zu standardisieren, um Betrieb, Lagerhaltung und Ersatzteilbeschaffung zu vereinfachen. 4.1.3 Werksprüfung
Der AG behält sich die Teilnahme an Werksprüfungen zum Beispiel von Schaltgerätekombinationen vor. Eine Einladung hierzu hat mindestens 4 Wochen vor Durchführung schriftlich durch den AN zu erfolgen. 4.1.4 Kontrollprüfungen
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 20 | 22 Stand: |
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Der AG behält sich die Durchführung von Kontrollprüfungen auf eigene Kosten vor. Zur Überwachung der Ausführungen, Lieferungen und Leistungen hat der Auftraggeber bzw. der von ihm Beauftragte während der Geschäftszeit Zutritt zu den Werkstätten und Arbeitsstellen des Auftragnehmers und dessen Unterlieferanten, in welchen an Lieferteilen gearbeitet wird. Die Beauftragten des Auftraggebers sind berechtigt, erforderliche Materialprüfungen vorzunehmen bzw. zu veranlassen. Den Beauftragten ist in diesem Zusammenhang über die Lieferungen in allen Fragen erschöpfende Auskunft zu erteilen und Gelegenheit zu geben, sich über die Beschaffenheit der Teile sowie die zutreffende Auswahl und Verwendung der Materialien Kenntnis zu verschaffen. Die vom AG oder seinen Beauftragten vorgenommenen Prüfungen entbinden den AN in keiner Weise von seiner Gewährleistung und Haftung. 4.1.5 Aufmaßverfahren
Alle Bauleistungen sind durch den AN auf der Grundlage der vom AG gelieferten und abgestimmten Bauausführungspläne abzurechnen. Nur für Leistungen, deren Mengen nicht aus den Plänen bestimmt werden können, darf ein Aufmaß gefertigt werden. Aufmaße sind stets gemeinschaftlich vom AN mit dem AG durchzuführen. Die Anerkennung eines Aufmaßes bestätigt die Richtigkeit der örtlichen Aufmessung, ohne dass hiermit bereits ein Vergütungsanspruch anerkannt wird.
4.2 Vom Auftraggeber gestellte Ausführungsunterlagen
4.2.1 Pläne, Zeichnungen
Dem AN werden Bauwerkspläne in digitaler Form in den Dateiformaten .pdf, .dwg und .dgn übergeben. Auf Grundlage dieser Pläne hat der AN seine technischen Planungen zu erstellen, maßgebend hierfür sind die Pläne im .pdf-Format.
4.3 Vom Auftragnehmer zu erstellende Ausführungsunterlagen
4.3.1 Planinhalt und Planlauf
Für alle zu erstellenden Zeichnungen der technischen Planung ist der Plankopf des AGs zu verwenden und nach dessen Vorgaben zu beschriften. Die Vorlage der Ausführungspläne beim AG hat in digitaler Form in den Dateiformaten .pdf und .dxf zu erfolgen. Der Rücklauf zur Gleichstellung, ggf. mit Abstimmungseintragungen, an den AN erfolgt in digitaler Form als Dateien im .pdf-Format. Die überarbeiteten Ausführungsunterlagen sind in digitaler Form als Datei im .pdf- und .dxf-Format zu übergeben. Inhalt und Umfang entsprechend Leistungsverzeichnis.
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 21 | 22 Stand: |
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| zu Vergabe Nr. M-034-26 | |
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Für den Zeitaufwand beim AG für die Durchsicht von Unterlagen, die nicht beim Prüfingenieur eingereicht werden müssen, sind nach Vorlage vollständiger, prüffähiger Unterlagen mindestens 6 Wochen anzusetzen. Abstimmung mit dem AG Die Werksfertigung darf erst begonnen werden, wenn die Ausführungsplanung vollständig vorliegt und mit dem AG abgestimmt worden ist. In der Ausführungsplanung sind die Komponenten und verwendeten Materialien verbindlich anzugeben. Eine digitale Fertigung, ggf. mit Eintragungen erhält der AN zurück. Der AG behält sich vor, im Zuge der Plandurchsicht Änderungen an technischen Details vorzusehen, die er zur vertragskonformen Ausführung für erforderlich hält. Fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen müssen vor der Werksfertigung durch fehlerfreie oder vollständige Unterlagen ersetzt werden. Die Unterlagen sind zu überarbeiten, die Unterschriften einzutragen und als gleichgestellte Ausführungsunterlagen zu liefern. Die Abstimmung mit dem AG entbindet den AN nicht von seiner vollen und alleinigen Verantwortung für seine Leistungen. Mit dem Gesehen- Sichtvermerk wird die Abstimmung mit dem AG dokumentiert. Fehler, die bei der Plandurchsicht erkannt werden, werden dem AN mitgeteilt. Für den herbeizuführenden Erfolg des Werkes bleibt der AN allein verantwortlich. 4.3.2 Unterlagen zur förmlichen Abnahme
Die Dokumentation ist Voraussetzung für die Abnahme. Sie ist digital im Dateiformat .pdf im Entwurf 4 Wochen vor Abnahme beim AG einzureichen. Nach Durchsicht erhält der AN die Dokumentation zurück. 1 Woche vor Abnahme ist die überarbeitete Dokumentation vollständig in der im LV angegebenen Anzahl und in der vereinbarten Form zu übergeben.
4.4 Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme, Einweisung
4.4.1 Allgemeines
Die Anlagenteile sind in Betrieb zu setzen und auf Funktion zu prüfen. Die vertragsgemäße Funktion ist nachzuweisen. Der Auftragnehmer hat für die Inbetriebsetzung, Inbetriebnahme und Einweisung mit der Anlage vertrautes Fachpersonal zu stellen. 4.4.2 Inbetriebsetzung
Die Inbetriebsetzung erfolgt getrennt und gemeinsam mit den beteiligten Leistungsbereichen. Die Inbetriebsetzung sowie die Einstellung der Anlagenteile sind durch Protokolle vom AN zu dokumentieren. 4.4.3 Funktionsprüfung und Leistungstest
Die Prüfungen erfolgen je nach den spezifischen Randbedingungen im Trockenen und unter Wassereinwirkung. Hierbei ist die Funktion der
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| Bezeichnung der Maßnahme/des Projektes Donauausbau Straubing - Vilshofen Teilabschnitt 1: Straubing - Deggendorf Hochwasserschutz Polder Sand/Entau | Anlage Nr. 01 Blatt 22 | 22 Stand: |
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| SaEn.4003 - E-Technik Bauabschnitt 3.2 |
elektrischen Steuerung unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens aller Anlagenteile, insbesondere Pumpen, der elektrischen Verriegelungen, sowie der Schutz- und Sicherheitseinrichtungen zu erproben. 4.4.4 Inbetriebnahme der Anlage
Die Inbetriebnahme ist nach den unbeanstandet ausgeführten Funktionsprüfungen unter Betriebsbedingungen (in allen Betriebsarten) mit den beteiligten Leistungsbereichen durchzuführen. Das Bedien- und Wartungspersonal des Betreibers ist im Zuge der Inbetriebnahme einmalig in die Anlagenteile einzuweisen. Für die Einweisung sind entsprechende Unterweisungsunterlagen aufzustellen und dem Personal auszuhändigen. Die Einweisung ist zu dokumentieren. 4.4.5 Abnahme/Übergabe
Voraussetzung für die förmliche Abnahme ist eine erfolgreiche Inbetriebnahme, Einweisung und Dokumentation/Bestandsplanung. Nach der Abnahme erfolgt die Übergabe der Anlage durch den AN an den zukünftigen Betreiber (WWA). Der AG tritt hierbei nur vermittelnd auf und übernimmt zu keiner Zeit betriebliche Belange.
5 Anlagen
Anlage 1: Elektrotechnische Dokumentation - Deckblatt und Inhaltsverzeichnis Anlage 2 - Verbraucherliste Schöpfwerk Sand I Anlage 3 - Verbraucherliste Schöpfstelle Sand II Anlage 4 - Verbraucherliste Siel Asham Anlage 5 - Verbraucherliste Schöpfstelle Asham Anlage 6 - Verbraucherliste Schöpfstelle Hunderdorf Anlage 7 Einweisungsprotokoll