formblatt: Konzept
Version: 1.0
Stand: 25.08.2026
Vergabe**:**
0229/26 - Digitale Beteiligungsplattform
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(Name und Anschrift des Bietenden / der Bietergemeinschaft)
Konzept
Mit dem Angebot ist ein Einführungskonzept einzureichen.
Das Konzept darf eine Länge von fünf DIN A4 Seiten (Schriftart Arial, Schriftgröße 10, einfacher Zeilenabstand) nicht überschreiten.
Bei Konzepten die mit der oben angegebenen Formatierung 5 Seiten überschreiten fließen nur die ersten 5 Seiten in die Angebotsbewertung ein. Der Rest wird nicht berücksichtigt.
Soweit dies erforderlich ist, kann das Konzept auch auf einer gesonderten Anlage erfolgen. Die vorgenannte Begrenzung ist aber zu beachten.
Konzeptaufgabe:
Die Regionalkonferenzen werden nach dem Standortregionenvorschlag der BGE zum Jahresende 2027 in den Standortregionen einberufen. Jede der bis zu 10 Regionalkonferenzen soll die Möglichkeit erhalten, die digitale Beteiligungsplattform zu nutzen.
Da weder die Anzahl der Regionalkonferenzen noch die Standortregionen vor Ende 2027 bekannt sind und darüber hinaus nicht feststeht, welche der Regionalkonferenzen das Angebot des BASE zur Nutzung der Beteiligungsplattform in Anspruch nehmen werden, ergibt sich eine Einschränkung der Planungssicherheit hinsichtlich der Mengengerüste zum Zeitpunkt der Ausschreibung. Dies gilt ebenfalls für die Besonderheit, dass das BASE die Beteiligungsplattform auch für deutschlandweite sowie möglicherweise für grenzüberschreitende Beteiligungsverfahren einsetzen möchte.
Für diese Verfahren existieren zum jetzigen Zeitpunkt keine belastbaren Grundlagen für eine detaillierte Planung und Anforderungsdefinition hinsichtlich der Bedarfe und Mengengerüste. Der Grund hierfür sind unvorhersehbare Dynamiken der politischen Diskurse im Standortauswahlverfahren sowie eine geplante Novellierung des Standortauswahlgesetzes. Aus dem Konzept muss klar hervorgehen, dass der Bieter diesen Umstand angemessen berücksichtigt hat, die Randbedingungen reflektiert wurden und dies ausdrücklich im Konzept dargelegt wird.
Erwartet wird, dass die Konfiguration der Beteiligungsplattform an die Anforderungen des BASE, sowie die Verwendung der in Kapitel 5.2.2.5 „Nutzer:innen-Funktionen des Beteiligungsbereichs“ beschriebenen Funktionen beispielhaft aufgezeigt wird.
Als Teil der Kundenzentrierung der Bietenden wird zum einen die umfassende Verständlichkeit des Konzeptes, zum anderen wird ein Mitdenken hinsichtlich aller Punkte erwartet, die im nachfolgenden Erwartungshorizont benannt werden.
Erwartungshorizont:
Die Ausführungen des Bietenden werden nach den folgenden Unterkriterien bewertet.
Für jedes Unterkriterium wird eine der aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Zwischenpunkte werden nicht vergeben.
- Unterkriterium Einsatz von KI (0,2 oder 4 Punkte)
0 Punkte: Keine konkreten KI-Anwendungen oder nur allgemeine, unverbindliche Aussagen.
2 Punkte: Vorhandene oder geplante KI-Funktionen mit erkennbarem Nutzen für die Durchführung oder Auswertung.
4 Punkte: Konkrete KI-Anwendungen mit nachweisbarem Mehrwert für die Durchführung und Auswertung der Beteiligungsverfahren.
Erläuterung: Die Auftraggeberin erwartet den Einsatz von KI-gestützten Funktionen zur Unterstützung der Durchführung und Auswertung von digitalen Beteiligungsverfahren. Bewertet wird, in welchem Umfang KI-Implementierungen bereits vorhanden sind oder geplant werden und wie diese den Beteiligungsprozess sowie die Auswertung konkret und nachvollziehbar unterstützen.
- Unterkriterium Passgenauigkeit zum Kontext des Endlagersuchprozess (0, 2 oder 4 Punkte)
Abgrenzung: Bewertet wird ausschließlich der inhaltliche Bezug zum Endlagersuchprozess (Relevanz und Spezifität), nicht die logische Stringenz der Darstellung — diese bewertet Kriterium 3.
0 Punkte: Allgemeine, austauschbare Aussagen ohne erkennbaren Bezug zum
Endlagersuchprozess; die spezifischen Anforderungen werden nicht aufgegriffen.
2 Punkte: Die spezifischen Anforderungen und Rahmenbedingungen werden grundsätzlich
aufgegriffen, jedoch teils allgemein/unspezifisch; der Bezug zur Standortauswahl bleibt stellenweise pauschal.
4 Punkte: Durchgehend konkreter, spezifischer und belegter Bezug: Mengengerüst-Anforderungen, vorhandene Beteiligungsformate, Rolle der Regionalkonferenzen sowie Datenschutz/IT-Sicherheit werden fallbezogen und mit konkreten Beispielen adressiert.
Erläuterung: Bewertet wird, inwieweit der Bieter die spezifischen Anforderungen, Rahmenbedingungen und Herausforderungen der ersten Phase der Standortauswahl erkennt und in sein Konzept integriert — u. a. die Abbildung der im Mengengerüst definierten Anforderungen, die detaillierte Darstellung der vorhandenen digitalen Beteiligungsformate und ihrer Eignung für den Anwendungsfall, die Rolle der Regionalkonferenzen, die Besonderheiten bundesweiter Beteiligungsprozesse sowie Datenschutz und IT-Sicherheit. Ein hoher Passungsgrad zeigt sich durch konkrete, spezifische und belegte Ausführungen mit klarem Bezug zum Anwendungsfall.
- Unterkriterium Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit des Konzepts (0, 1 oder 2 Punkte)
Abgrenzung: Bewertet wird die innere Logik der Darstellung — Widerspruchsfreiheit, konsistente Herleitung, roter Faden — unabhängig davon, wie gut die Lösung inhaltlich zum Endlagersuchprozess passt (das bewertet Kriterium 2).
0 Punkte: Die Darstellung ist nicht schlüssig: Aussagen widersprechen sich, oder wesentliche Schritte/Begründungen fehlen bzw. sind nicht hergeleitet.
1 Punkt: Die Darstellung ist im Wesentlichen schlüssig und in sich stimmig; einzelne Begründungslücken oder Brüche im Ablauf bleiben.
2 Punkte: Die Darstellung ist durchgängig schlüssig, widerspruchsfrei und logisch hergeleitet; Annahmen, Vorgehen und Ergebnis greifen konsistent ineinander.
Erläuterung: Bewertet wird nicht, was der Bieter vorschlägt, sondern ob die Darstellung in sich logisch, widerspruchsfrei und konsistent ist — ob Annahmen, Vorgehen, Maßnahmen und Ergebnis nachvollziehbar zusammenpassen. Der inhaltliche Bezug zum Endlagersuchprozess wird ausschließlich in Kriterium 2 bewertet.
Konzept:
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