03.0_EVB_it_cloud_vertrag.pdf

Einrichtung und Betrieb einer digitalen Beteiligungsplattform

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:10 (Europe/Berlin)

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EVB-IT Cloudvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

Vertrag über Cloudleistungen

Inhaltsangabe

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages ............................................................................................................... 2 1.1 Vertragsgegenstand .......................................................................................................................................... 2 1.2 Vertragsbestandteile .......................................................................................................................................... 3 2 Überblick über die vereinbarten Leistungen ................................................................................................................. 4 3 Gegenstand der Leistungen ......................................................................................................................................... 5 3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB .............................................................................................. 5 3.2 Einmalige Leistungen ........................................................................................................................................ 6 3.3 Leistungen auf Abruf .......................................................................................................................................... 6 3.4 Ticketsystem ...................................................................................................................................................... 7 4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung .......................................................................................................................... 7 4.1 Fälligkeit der Vergütung ..................................................................................................................................... 7 4.2 Zahlung der Vergütung ...................................................................................................................................... 7 4.3 Rechnungsadresse ............................................................................................................................................ 7 4.4 Preisanpassung ................................................................................................................................................. 7 5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand ........................................ 8 5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal .......................................................................................................................................................................... 8 5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen .............................. 8 5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ................................................................................. 8 6 Abweichende Haftungsregelungen .............................................................................................................................. 8 7 Beauftragte und Ansprechpartner ................................................................................................................................ 9 7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) ..................................................................................... 9 7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) ........................................................................ 9 8 Weitere Regelungen .................................................................................................................................................... 9 8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers ......................................................................... 9 8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen ............................................................................................................... 9 8.3 Prüfrechte .......................................................................................................................................................... 9 8.4 Unterauftragnehmer ........................................................................................................................................... 9 8.5 Vertraulichkeit .................................................................................................................................................... 9 8.6 Haftpflichtversicherung ...................................................................................................................................... 9 9 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................................................. 9

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

Vertrag über Cloudleistungen

zwischen Bundesrepblik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium für Auftraggeber Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und Nukleare Sicherheit dieses verteten durch das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Vertragsnummer: und wird bei Zuschlagserteilung ergänzt Auftragnehmer Vertragsnummer: wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

wird folgender Vertrag geschlossen:

1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages

1.1 Vertragsgegenstand Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Bereitstellung einer in der Anlage 1 Leistungsbeschreibung beschriebenen Beteiligungsplattform in der Ausgestaltung der jeweiligen Einsatzszenarien, Wartung und Supportleistungen sowie Schulungen nach näherer Maßgabe dieses Vertrages sowie die Erbringung der sonstigen Leistungen nach diesem Vertrag. Der Auftragnehmer wird die Ausführung seiner Leistungen jederzeit fachmännisch erbringen . Gegenstand des Vertrages sind insbesondere die folgenden Leistungen:  Lieferung und Implementierung einer cloudbasierten Beteiligungsplattform gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung  Hosting und Betrieb der Beteiligungsplattform gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung  Wartungs- und Supportleistungen gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung  Schulungsleistungen gemäß Anlage 1 Leistungsbeschreibung Weitere Einzelheiten zum Vertragsgegenstand und zur konkreten Leistungserbringung ergeben sich aus der Anlage 1 Leistungsbeschreibung. Die Leistungen haben den in der Anlage 1 Leistungsbeschreibung aufgeführten technischen Spezifikationen und Anforderungen zu entsprechen. In den Leistungen ist alles inbegriffen, was zur vollständigen, ordnungsgemäßen und sachgemäßen Erfüllung des Vertrages notwendig ist, auch wenn dies aus der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich hervorgehen sollte.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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EVB-IT Cloudvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

1.2 Vertragsbestandteile Es gelten als Vertragsbestandteile:

1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:

Anlagen zum EVB-IT Cloudvertrag
(Achtung: Die auftragnehmerseitigen AGB sind nicht hier, sondern in Nummer 1.2.4 anzugeben)
AnlageBezeichnungDatum/Anzahl SeitenAnzahl Seiten
Nr.Version
1234
1Leistungskatalog (Anlage 1)In der zum Zeitpunkt des Endes der Angebotsfrist geltenden Fassung
2Kriterienkatalog für Cloudleistungen (Anlage 2)
3EVB-IT Cloud-AGB (Anlage 3)
4Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) inklusive der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) (Anlage 4)
5Preisblatt (Anlage 5)
6Vertraulichkeitsvereinbarung (Anlage 6)
7Abnahmeplan (Anlage 7)
8Die weiteren Vergabeunterlagen der Auftraggeberin (Anlage 8)
9Bieterfragen und Antworten hierauf aus dem Vergabeverfahren (Anlage 9)
10Die weiteren Vergabeunterlagen des AN, einschließlich Konzepten (Anlage 10)

Es gelten die Anlagen in vorstehenden benannter folgender Rangfolge . Bei Widersprüchen geht der Vertrag den vorstehend genannten weiteren Unterlagen vor. Allerdings gehen die Antworten des Auftraggebers auf die Bieterfragen den Vergabeunterlagen vor, soweit in den Antworten explizit von konkret benannten Vorgaben der Vergabeunterlagen abgewichen wird. 1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für Cloudleistungen (EVB-IT Cloud-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

1.2.3 und danach die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung

1.2.4 und danach

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

die nachfolgenden auftragnehmerseitigen AGB zu Art und Umfang der Cloudleistungen (zusammen Anlage Nr. )

BezeichnungDatum/Anzahl Seiten
Version

die auftragnehmerseitigen AGB gemäß „Anlage zur Einbeziehung auftragnehmerseitiger AGB“, dort „I. Anhang zum EVB-IT Cloudvertrag“

Wirksam einbezogen sind die vorgenannten auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen auch, insoweit sie einen dynamischen Änderungsvorbehalt vorsehen, soweit die Änderungen nicht zum Nachteil des Auftraggebers sind. Eine Einbeziehung der auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nachrangig gegenüber allen anderen Regelungen und nur, soweit sie allen anderen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken. Abweichend hiervon gelten hinsichtlich einzelner konkreter Anforderungen entsprechende auftragnehmerseitige AGB* - Regelungen zu Art und Umfang der Cloudleistungen vorrangig zu den EVB-IT Cloud AGB, soweit dies in der Anlage zur Einbeziehung von auftragnehmerseitigen AGB*, dort „II Anhang zum Kriterienkatalog“ in Bezug auf die hier aufgeführte Kategorien ausdrücklich vereinbart ist. Weitere auftragnehmerseitige AGB* sind ausgeschlossen, unabhängig davon, ob sie in diesen Vertrag einbezogen wurden oder nicht.

Die EVB-IT Cloud-AGB stehen unter www.cio.bund.de und die VOL/B unter www.bmwi.de zur Einsichtnahme bereit. Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

1.2.5 Rangfolge der Nutzungsrechtsregelungen Vereinbarte Nutzungsrechte gelten in folgender Rangfolge:  Rechtegelungen des Auftraggebers gemäß Anlage Nr. (z.B. Anlage Nr. 3 Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung oder Anlage Nr.  Ziffer 14 EVB-IT Cloud-AGB  die Nutzungsrechtsregelungen aus den auftragnehmerseitigen AGB* zu Art und Umfang der Cloudleistungen die gemäß Nummer 1.2.4 einbezogen wurden. Diese gelten aber nur, soweit sie den sonstigen vertraglichen Regelungen weder entgegenstehen noch diese beschränken.

2 Überblick über die vereinbarten Leistungen

Besondere initiale Leistungen (Setup) Software as a Service* (SaaS*), Platform as a Service* (PaaS*) Infrastructure as a Service* (IaaS*) Managed Cloud Services* (MCS*) Leistungen bei Vertragsende Sonstige Leistungen (auf Abruf – Schulungen, Skalierung)

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

3 Gegenstand der Leistungen

Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):

3.1 Leistungen gemäß Ziffer 1.1 EVB-IT Cloud-AGB

Lfd. Nr.Produkt/Leistung: (Produkt- und Leistungsbe- schreibung und/oder Verweis auf Kriterienkatalog(e) für Cloudleistung in Anlage Nr. 3)MengeMVD1Beginn²Ende/Ter min3Abweich ende Kündigun gsfrist in Monaten4Automati sche Verlänge rung um Anzahl Monate5Monatlicher Preis oder, abwei- chendes Preismodell gemäß Anlage6
12345678
1Beteiligungsplattform - Bereitstellung und Konfigurationmit Zuschla gentsprec hend Ziff. 9. a)siehe Preisblatt Position 1.1. (Anlage 5)
2Hosting und Betriebnach Abnah meNach 60 Monatenentsprec hend Ziff. 9. a)entsprec hend Ziff. 9. l)siehe Preisblatt Position 2.1 (Anlage 5)
3Supportnach Abnah meNach 60 Monatenentsprec hend Ziff. 9. a)entsprec hend Ziff. 9. l)siehe Preisblatt Position 2.2 (Anlage 5)
4Schulungen (vorab, laufend)siehe Preisblatt (Anlage 5)
5Schulungen (auf Abruf)siehe Preisblatt Positionen 3.4 respektive 3.5 (Anlage 5)
6Leistungen zum Vertragsendesiehe Preisblatt Position 1.2 (Anlage 5)
7Skalierung (auf Abruf)spätest ens 2 Monate nach Bedarfs anmeld ungsiehe Preisblatt Positionen 3.1, 3.2, und 3.3 (Anlage 5)
8Einrichtung zusätzlicher Mandantenspätest ens 2 Monate nach Bedarfs anmeld ungsiehe Preisblatt Position 3.6 (Anlage 5)

1 MVD = Mindestvertragsdauer 2 wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen. In diesem Fall gilt der Vertragsschluss als Beginn. 3 z.B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) 4 Wenn abweichend von Ziffer 20.1 der EVB-IT Cloud-AGB 5 Die Leistungsdauer verlängert sich um die vereinbarten Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

6 Hier Einbeziehung eines Preisblattes möglich, insbesondere bei abweichendem Preismodell

3.2 Einmalige Leistungen

3.2.1 Initiale Leistungen

3.2.1.1 Art und Umfang der initialen Leistung Der Auftragnehmer schuldet initiale Leistungen zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft*. Einzelheiten gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung. Die Leistungen werden nicht auf der Grundlage dieses Vertrages erbracht, sondern im Rahmen eines gesonderten Vertrages gemäß Anlage Nr. . Weitere Regelungen zur initialen Leistung gemäß Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung, Ziffern 4.1.1 (Phase 1: Bereitstellung), 4.1.2 (Phase 2: Konfiguration) und 4.1.3 (Phase 3: Herbeiführung der Betriebsbereitschaft)

3.2.1.2 Vergütung der initialen Leistung Die initialen Leistungen werden nicht gesondert vergütet, soweit nicht nachfolgend abweichend geregelt: Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis entsprechend Anlage 5 Position 1.1 in Höhe von Euro. Die Vergütung für die initialen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.

3.2.2 Sonstige einmalige Leistungen

3.2.2.1 Art und Umfang der sonstigen Leistungen Der Auftragnehmer erbringt die in Anlage Nr. 1 Leistungsbeschreibung, Ziffer 8 (Weitere Serviceleistungen) beschriebenen sonstigen Leistungen.

3.2.2.2 Vergütung der sonstigen Leistungen Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von Euro. Die Vergütung für die sonstigen Leistungen erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.

3.2.3 Leistungen bei Vertragsende

3.2.3.1 Art und Umfang der Leistungen bei Vertragsende Der Auftragnehmer ist gemäß Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB im zumutbaren Umfang zur Erbringung von Leistungen verpflichtet, die erforderlich sind, um einen neuen Auftragnehmer oder den Auftraggeber in die Lage zu versetzen, die Leistungen zu übernehmen. Abweichend/ergänzend von bzw. zu Ziffer 13.2 EVB-IT Cloud-AGB schuldet der Auftragnehmer im Zusammenhang mit dem Vertragsende folgende Leistungen: Anlage 1 - Leistungsbeschreibung Abschnitt 9

3.2.3.2 Vergütung der Leistungen bei Vertragsende Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt zu einem Pauschalfestpreis in Höhe von Euro. Die Vergütung der Leistungen bei Vertragsende erfolgt nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 5.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro.

3.3 Leistungen auf Abruf Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. 5, Nr. 7 und Nr. 8 (hier Nummer 3.1 lfd. Nr. X oder Nummer 3.2.2 eintragen) werden auf Abruf erbracht. Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt 14 Tage (Stunden/Tage). Die geschätzte Abnahme beträgt (Menge) pro (z.B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit); die Höchstmenge bzw. der Höchstwert

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

beträgt (Menge/Euro). Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt (Menge) pro (z.B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit). Der Auftraggeber ist nicht zum Abruf verpflichtet. Dies gilt nicht für die hier ggf. vereinbarte Mindestabnahme.

3.4 Ticketsystem Für die Meldung, Klassifizierung und Bestätigung von Störungen*, sonstigen Meldungen und Anfragen sowie die Beobachtung und Überwachung des Bearbeitungsfortschritts verwenden die Parteien wahlweise telefonisch, E- Mail an eine vom Auftragnehmer mit Zuschlag anzugebenden E-Mail-Adresse oder über das Ticketsystem des Auftragnehmers, des Auftraggebers, welches unter der Web-Adresse erreichbar ist. wie folgt zur Verfügung gestellt wird: Mitteilung nach Zuschlag durch den Auftragnehmer .

4 Fälligkeit und Zahlung der Vergütung

4.1 Fälligkeit der Vergütung Die Vergütung für wiederkehrende Leistungen ist abweichend von Ziffer 16.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern: quartalsweise nachträglich bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals jährlich bis zum des laufenden Jahres einmalig zum

Die Vergütung für Leistungen nach Zeitaufwand ist abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB nicht monatlich nachträglich bis zum 15. eines jeden Monats fällig, sondern:

4.2 Zahlung der Vergütung Abweichend von Ziffer 16.3 EVB-IT Cloud-AGB ist eine fällige Vergütung nicht 30 Tage sondern Tage nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen.

4.3 Rechnungsadresse Die Rechnung ist nach den Vorgaben der E-Rechnungsverordnung entsprechend Anlage 5 (Leitfaden OZG-RE) elektronisch einzureichen. In der Rechnung bzw. zur Rechnungserstellung ist die Leitweg-ID 991-17472-18 anzugeben. Zudem müssen bei der Rechnung alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder 0229/26

gefüllt sein. Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Die Rechnungsanschrift lautet ergibt sich aus Anlage Nr. . Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter

4.4 Preisanpassung Es wird eine Preisanpassung vereinbart: gemäß Ziffer 16.5 EVB-IT-Cloud-AGB: nur für den monatlichen Pauschalfestpreis gemäß Nummer 3.1. lfd. Nr. 2 für die folgenden weiteren Vergütungen: .

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

gemäß Anlage Nr. .

5 Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung von Leistungen von Personen nach Aufwand

5.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand durch auftragnehmerseitig eingesetztes Personal

Lfd. Nr.Bezeichnung der PersonalkategorieVergütung für Tätigkeiten innerhalb der GeschäftszeitZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätze aus Spalten 3 und 4 für Tätigkeiten innerhalb nachfolgender Zeiten
Stunden- satzTagessatzArbeitstage Montag bis Freitag außerhalb der Geschäfts- zeitSamstagSonn- und Feiertage am Erfüllungsort
von bisvon bisvon bisvon bis
123456789
Kategorie 1%%%%%
Kategorie 2%%%%%
Kategorie 3%%%%%

Festlegung der Geschäftszeiten:

ArbeitstagGeschäftszeit
Montag bis DonnerstagvonbisUhr
FreitagvonbisUhr

weitere Vereinbarungen (z.B. zu Reisekosten abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB) gemäß Anlage Nr. .

5.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 16.2.3 Satz 2 EVB-IT Cloud-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 16.2.3 Sätze 2 und 3 EVB-IT Cloud-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. .

5.3 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand Abweichend von Ziffer 16.2.1 EVB-IT Cloud-AGB werden Nebenkosten/Reisekosten/Reisezeiten/Materialkosten gemäß Anlage Nr. vergütet. Weitere besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. vereinbart.

6 Abweichende Haftungsregelungen

Abweichend von Ziffer 19.1 EVB-IT Cloud-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. . Abweichend von Ziffer 19.2 EVB-IT Cloud-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

7 Beauftragte und Ansprechpartner

7.1 Beauftragte des Auftragnehmers (Name, Mailadresse) Informationssicherheit: : Mitteilung nach Zuschlag durch den Auftragnehmer , Datenschutz: : Mitteilung nach Zuschlag durch den Auftragnehmer , Geheimschutz: .

7.2 Ansprechpartner für Fragen zum Vertrag (Name, Mailadresse) beim Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt beim Aufraggeber wird bei Zuschlagserteiluing ergänzt

8 Weitere Regelungen

8.1 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers Für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. ist nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen. Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers (z.B. Sicherheitsüberprüfung nach SÜG) ergeben sich aus Anlage Nr. .

8.2 Allgemeine Sicherheitsanforderungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. Anlage 1 - Leistungsbeschreibung zu beachten. der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. zu unterstellen. die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. zu beachten. folgende weitere Regelungen einzuhalten:

8.3 Prüfrechte Ergänzend zu Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB und unbeschadet der gesetzlichen Regelungen, sind nicht nur der Auftraggeber und vom Auftraggeber zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Prüfungsgesellschaften, sondern auch die Aufsichtsorgane des Auftraggebers das BSI folgende von ihm benannte Prüfer zur Prüfung der Einhaltung der Maßnahmen berechtigt. Der Auftragnehmer gewährt die dafür notwendigen Zutritts-, Einsichts- und Auskunftsrechte und unterstützt im erforderlichen Ausmaß. Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.4 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zu Prüfrechten aus Anlage Nr. .

8.4 Unterauftragnehmer In Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmern gilt anstelle von Ziffer 15.1 EVB-IT Cloud-AGB die Ziffer 15.2 EVB-IT Cloud-AGB.

8.5 Vertraulichkeit Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 6.3 EVB-IT Cloud-AGB ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr. .

8.6 Haftpflichtversicherung Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 21 EVB-IT Cloud-AGB wird vereinbart.

9 Sonstige Vereinbarungen

Sonstige Vereinbarungen: a) Kündigung Abweichend von Ziffer 20.1 EVB-IT Cloud-AGB kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten zum Vertragsjahresende, ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

b) Abnahme (1) Sämtliche Werkleistungen des Auftragnehmers, insbesondere die in Anlage 1 Leistungsbeschreibung explizit der Abnahme durch den Auftraggeber unterworfenen Leistungen des Auftragnehmers, unterliegen der Abnahme nach den gesetzlichen Regelungen des Werkvertragsrechts. Der Auftraggeber wird die Leistungen des Auftragnehmers nach Abschluss des jeweils definierten Arbeitspaketes sowie der einzelnen Leistungsphasen einer Abnahmeprüfung unterziehen. Nach Abschluss der letzten Leistungsphase wird der Auftraggeber eine Gesamtabnahme vornehmen. Über sämtliche (Teil-) Abnahmen erstellen die Vertragspartner ein Abnahmeprotokoll. Ist in einzelnen Fällen eine Abnahme nicht erforderlich, so teilt der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer mit. Eine fiktive Abnahme, auch durch Ingebrauchnahme oder durch Ingebrauchnahme von Teilleistungen, ist ausgeschlossen. (2) Für bei der Abnahme festgestellte Mängel kommen die in diesem Vertrag vereinbarten Regeln zur Gewährleistung bei Werkleistungen (Ziffer 9 d)) zur Anwendung und es ist nach erfolgreicher Nachbesserung eine erneute Abnahme durchzuführen. Schlägt die Abnahme ein zweites Mal fehl, kann der Auftraggeber nach eigener Wahl den Auftragnehmer nochmals zur vertragsgemäßen Herstellung des Leistungsgegenstandes auffordern oder die ihr gesetzlich zustehenden Rechte geltend machen, insbesondere bei Vorliegen der hierfür geltenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten sowie Schadensersatz verlangen. Diese Regelung gilt für weitere Abnahmeversuche entsprechend. (3) Die Abnahme wird durch den Auftraggeber durchgeführt. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei der Abnahme unterstützen. (4) Der Auftraggeber wird nach Ankündigung der Bereitstellung zur Abnahme die Leistung auf ihre Vertragsgemäßheit hin prüfen. Die Abnahme erfolgt nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch den Auftragnehmer und erfolgter Abnahme durch den Auftraggeber. (5) Eine Abnahmefiktion infolge von Inbetriebnahme durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, § 640 Abs. 2 Satz 1 BGB findet keine Anwendung. (6) Weitere Einzelheiten zur Abnahme ergeben sich aus der Anlage 1 Leistungsbeschreibung und Anlage 7 Abnahmeplan.

c) Gewährleistung bei Werkleistungen Sofern es sich bei Leistungen des Auftragnehmers um Werkleistungen handelt, gilt Folgendes:

(1) Der Auftragnehmer trägt die Gewähr, dass sämtliche Werkleistungen den Vorgaben der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) sowie den anwendbaren gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entsprechen. Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu, soweit nicht nachfolgend etwas anderes bestimmt ist. (2) Werkleistungen des Auftragnehmers werden förmlich abgenommen (vgl. Ziffer 9 c) (Abnahme) dieses Vertrages). (3) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die von ihm zu erbringenden Werkleistungen frei sind von Fehlern oder Sachmängeln im Sinne von § 633 Abs. 2 BGB. (4) Liegt ein Mangel oder Fehler vor, schuldet der Auftragnehmer die Herstellung eines mangelfreien Werkes (Nacherfüllung) innerhalb angemessener Frist. Kommt der Auftragnehmer seiner Verpflichtung zur Nacherfüllung innerhalb einer durch den Auftraggeber gesetzten, angemessenen Frist nicht nach, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und vom Auftragnehmer Ersatz der hierfür erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherfüllung durch den Auftragnehmer fehlgeschlagen oder für den Auftraggeber unzumutbar (z.B. wegen besonderer Dringlichkeit oder drohendem Eintritt unverhältnismäßiger Schäden) bedarf es keiner Fristsetzung; von derartigen Umständen wird der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich, nach Möglichkeit vorab, unterrichten. (5) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren gemäß § 634a BGB. (6) Für Leistungen, die im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert werden, beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, es sei denn, der Auftraggeber musste davon ausgehen, dass der Auftragnehmer die Nachbesserung nicht zur Nacherfüllung, sondern aus Kulanz, zur Vermeidung von Streitigkeiten oder im Interesse des Fortbestands der Lieferbeziehung vorgenommen hat.

d) Schlechtleistung Sofern es sich bei den Leistungen des Auftragnehmers um Dienstleistungen handelt, gilt Folgendes:

(1) Wenn der Auftragnehmer eine Dienstleistung nicht vertragsgemäß, insbesondere fehlerhaft erbringt, ist er verpflichtet, die Dienstleistung ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist erneut vertragsgemäß zu erbringen, wenn die konkrete Dienstleistung, die nicht oder fehlerhaft erbracht wurde, nachholbar ist. (2) Ist die Dienstleistung verspätet, nicht nachholbar oder schlägt die Nachholung fehl oder erfolgt nicht vertragsgemäß, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung um einen der Minderleistung

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

entsprechenden Abzug zu mindern. (3) In jedem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den dem Auftraggeber durch die fehlerhafte Leistungserbringung entstandenen Aufwand zu ersetzen. (4) Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers werden hierdurch nicht ausgeschlossen.

e) Ausführungszeiten, Vertragsstrafe (1) Wenn der Auftragnehmer die ihm nach der Anlage 1 (Leistungsbeschreibung) oder einer Projektbeschreibung im Rahmen eines Einzelauftrages obliegenden Leistungen nicht vertragsgemäß, insbesondere fehlerhaft erbringt, ist er verpflichtet, die Leistung ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber innerhalb angemessener Frist erneut vertragsgemäß zu erbringen, wenn die konkrete Leistung nachholbar ist. (2) Ist die Leistung verspätet und nicht nachholbar oder schlägt die Nachholung fehl oder erfolgt nicht vertragsgemäß, hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung um einen der Minderleistung entsprechenden Abzug zu mindern. (3) Konkrete Vereinbarungen über die Leistungszeiten, Fristen für Ausführung und sonstige Termine für einen Einzelauftrag sind in der jeweiligen Projektbeschreibung enthalten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in dem jeweiligen Einzelauftrag vereinbarten Ausführungsfristen, sowie sonstigen Termine und Fristen einzuhalten. (4) Alle zwischen den Parteien vereinbarten Ausführungsfristen, sonstigen Termine, Fristen und Zeiten sind verbindlich. Das bedeutet, dass der Auftragnehmer bei schuldhafter Nichteinhaltung der vereinbarten Termine und Fristen ohne Mahnung in Verzug kommt, § 286 Abs. 2 BGB. (5) Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung der im Einzelabruf benannten verantwortlichen Person in Textform mitzuteilen. Hierbei ist zumindest die Referenz des Auftraggebers als Bezug anzugeben. Eine Verschiebung der vereinbarten Termine ist damit nicht verbunden. Teilleistungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. (6) Im Falle des Verzuges des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des Netto-Einzelauftragswertes der vom Verzug betroffenen Leistung pro vollendete Woche des Verzuges zu verlangen, maximal jedoch 5 % des Netto-Einzelauftragswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. (7) Die Vertragsstrafe kann bis zum Ende der Zahlungsfrist nach § 12.1. geltend gemacht werden, ohne dass dies eines Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB bedarf. Die Vereinbarung dieser Vertragsstrafe schließt die Geltendmachung weitergehender Ansprüche und sonstiger Rechte wegen Verzuges nicht aus. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird insofern allerdings angerechnet. Bereits entstandene Vertragsstrafen entfallen nicht durch Vereinbarung neuer Termine. (8) Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.

f) (Schutz-) Rechte Dritter, Freistellung (abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Cloud AGB) (1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er Inhaber der erforderlichen Rechte ist, dem Auftraggeber die Leistungen, einschließlich des Cloud-Systems, zur vertragsgemäßen Nutzung zu überlassen. (2) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die sonstigen Leistungen (einschließlich gelieferter Dokumente und Informationen und integrierter oder bereitgestellter Software, Beratungsleistungen) frei von Rechten Dritter sind, insbesondere auch frei von Ansprüchen Dritter in Bezug auf einzelne in den Leistungen enthaltenen Komponenten, verwandten Materialien oder angewandten Verfahren, auf Grund von Eigentumsrechten oder Patenten, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern, Urheberrechten, Markenrechten oder ähnlichen Rechten. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber von allen vertraglichen oder gesetzlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, die sich verschuldensunabhängig aus einer nicht vertragsgerechten Leistung oder aus Verstößen gegen etwaig abgegebene Garantien, aus schuldhaften Vertragsverstößen sowie aus unerlaubten Handlungen der Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ergeben. Das schließt insbesondere die Kosten und Aufwendungen zur Abwehr solcher Ansprüche sowie etwaige Kosten zur Rechtsverfolgung ein. (4) Unbeschadet der Freistellungsverpflichtung wird der Auftragnehmer den Auftraggeber hinsichtlich der Abwehr von etwaigen Ansprüchen Dritter unterstützen und ihm umfassend und rechtzeitig Auskunft erteilen. Dasselbe gilt für den Fall etwaiger ordnungsbehördlicher Verfahren oder Ermittlungen. Etwaige prozessuale Rechte zur Verkündigung des Streits bleiben unberührt. (5) Die Haftungsbegrenzungen für den Auftragnehmer gemäß Ziffer 19 EVB-IT Cloud-AGB finden keine Anwendung auf Freistellungsansprüche.

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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EVB-IT Cloudvertrag

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

g) Höhere Gewalt (1) Als Fälle höherer Gewalt gelten Krieg, innere Unruhen am Erfüllungsort, Streik, schwerwiegende Naturkatastrophen, Epidemien oder andere von außen kommende, nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbare, unverschuldete und unabwendbare Ereignisse, die keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisen und auch durch äußerste, vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht vermieden werden können. Ereignisse höherer Gewalt und deren voraussichtliche Dauer sind dem Auftraggeber vom Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen, soweit diese die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistungspflichten des Auftragnehmers betreffen. Der Auftraggeber kann dann bei dauerhaften Leistungshindernissen (wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise/hinsichtlich der betroffenen Leistungen) vom Vertrag zurücktreten. Bei Hindernissen vorübergehender Art kann der Auftraggeber den Rücktritt nach Ablauf einer Frist von dreißig (30) Tagen erklären oder die Leistung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen. Andere Rücktrittsrechte bleiben unberührt. Falls Ereignisse höherer Gewalt bei dem Auftraggeber vorliegen, ist diese für den Zeitraum der Fortdauer der höheren Gewalt insoweit von den Pflichten des Vertrages entbunden, insbesondere gerät der Auftraggeber nicht in Annahmeverzug. (2) Der Auftragnehmer hat bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen, dass insbesondere auch bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (z.B. Covid), dem Ukraine-Krieg oder Ereignissen mit vergleichbaren Auswirkungen der Bedarf an den vertraglichen Leistungen weiter fortbesteht. Epidemische Lagen von nationaler Tragweite (z.B. Covid), der Ukraine-Krieg oder Ereignisse mit vergleichbaren Auswirkungen stellen somit nur aufgrund besonderer Umstände einen Fall höherer Gewalt im Sinne dieses Vertrages dar.

h) Nutzung Künstlicher Intelligenz

(1) Werden für die Leistungserbringung Anwendungen eingesetzt, die auf künstlicher Intelligenz (KI) beruhen, hat der Auftragnehmer die Vorgaben der DSGVO sowie der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) in ihrer jeweils geltenden Fassung zu beachten. Die Anforderungen der/des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemäß der Handreichung „KI in Behörden – Datenschutz von Anfang an mitdenken“1 werden von der Auftraggeberin umgesetzt und durch den Auftragnehmer und Unterauftragnehmer*innen beachtet. Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragnehmer an ein Drittland erfolgt ausschließlich auf der Grundlage schriftlicher (oder dokumentierter elektronischer) Weisungen der Auftraggeberin oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragnehmer unterliegt, und muss mit Kapitel V der DSGVO im Einklang stehen. Eine unbefugte Verwendung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie des geistigen Eigentums Dritter ist auszuschließen. Nummer 9 f) (2) sowie die Regelungen zum Datenschutz und Verschwiegenheit dieses Vertrages bleiben unberührt. (2) Durch KI erzeugte oder veränderte Inhalte sind als solche unter Angabe des verwendeten KI-Systems zu kennzeichnen und einer menschlichen Prüfung zu unterziehen. Diese muss sowohl eine redaktionelle Kontrolle als auch eine umfassende inhaltliche Prüfung durch qualifiziertes Fachpersonal umfassen. Der Auftragnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die sachliche Richtigkeit und Qualität der Ergebnisse.

i) Tariftreueversprechen nach § 3 des Bundestariftreuegesetzes (BTTG)

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den zur Leistungserbringung eingesetzten Arbeitnehmer*innen für die Dauer, in der sie in Ausführung des öffentlichen Bau- oder Dienstleistungsauftrags oder der Konzession tätig sind, mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die die jeweils einschlägige Rechtsverordnung nach § 5 BTTG festsetzt (Tariftreueversprechen). (2) Für den Auftragnehmer folgt aus dem Tariftreueversprechen nach Absatz 1 keine Verpflichtung, soweit und solange sie nicht unter den Anwendungsbereich einer Rechtsverordnung nach § 5 des BTTG fällt.

j) Nachweispflichten und Kontrolle im Zusammenhang mit dem BTTG

1 https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/DokumenteBfDI/Dokumente-allg/2025/Handreichung-

KI.pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber 0229/26 Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer wird bei Zuschlagserteilung ergänzt

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mittels geeigneter Unterlagen zu dokumentieren, dass er sein Tariftreueversprechen nach i) einhält. Die Dokumentationspflicht gilt nicht, wenn der Auftragnehmer nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG zertifiziert worden ist. (2) Die Einhaltung der Pflichten nach Nummer 9 i) , Nummer 9 j) und Nummer 9 k) dieses Vertrages wird durch die Prüfstelle Bundestariftreue (§ 8 BTTG) kontrolliert. (3) Im Falle einer Kontrolle durch die Prüfstelle Bundestariftreue verpflichtet sich der Auftragnehmer, a) die Kontrolle zu dulden, b) die für die Kontrolle erheblichen Auskünfte zu erteilen, c) die nach Absatz 1 zu erstellenden Nachweise oder ein Zertifikat nach § 10 Absatz 1 Satz 1 BTTG sowie weitere Unterlagen auf Anforderung der Prüfstelle vorzulegen, d) die Datenverarbeitung über die Deutsche Rentenversicherung zu ermöglichen, e) auf Verlangen der Prüfstelle Bundestariftreue das Betreten der Grundstücke und der Geschäftsräume zu dulden sowie f) datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten der eingesetzten Beschäftigten zu Zwecken der Kontrolle zu erfüllen, indem er diese insbesondere über die Möglichkeit von Kontrollen unterrichtet und aufklärt. (4) Der Auftragnehmer trägt eigene durch eine Kontrolle verursachte Kosten selbst.

k) Einsatz von Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen im Anwendungsbereich des BTTG

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, von Unterauftragnehmerinnen und von ihm oder von Unterauftragnehmerinnen beauftragten Verleiherinnen zu verlangen und durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Unterauftragnehmerinnen und von ihm oder von Unterauftragnehmerinnen beauftragten Verleiherinnen ihre Pflichten nach § 4 Absatz 1 und 3 BTTG erfüllen. (2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 gilt auch dann, wenn für den Auftragnehmer selbst keine Rechtsverordnung nach § 5 BTTG einschlägig ist. In Bezug auf die Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen gilt i) Absatz 2 entsprechend. (3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit von ihm unterbeauftragten Unterauftragnehmerinnen und Verleiherinnen die in j) Absatz 3 geregelten Mitwirkungspflichten und die Regelung zur Kostentragung nach j) Absatz 4 zu vereinbaren und sicherzustellen, dass eine entsprechende Vereinbarung zwischen den von den Unterauftragnehmerinnen oder Verleiherinnen beauftragten weiteren Unterauftragnehmerinnen oder Verleiherinnen getroffen wird. (4) Für die Weitergabe der aus dem Bundestariftreuegesetz folgenden Pflichten des Auftragnehmers an Unterauftragnehmerinnen und von ihm oder von Unterauftragnehmerinnen beauftragten Verleiher*innen können jeweils die in Anlage 8 zu diesem Vertrag enthaltenen Mustervorlagen verwendet werden.

l) Optionale Vertragsverlängerung (1) Die Auftraggeberin ist bis zum Ende von Phase I des Standortauswahlverfahrens (vgl. § 14 StandAG) berechtigt den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende jeweils um ein weiteres Vertragsjahr zu gleichbleibenden Konditionen zu verlängern. (Option). (2) Eine Verpflichtung, diese Option auszuüben, besteht nicht. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption erfolgt eine gesonderte Beauftragung in Textform.

Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. .


Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer

Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Cloud-AGB definiert. Version 1.01 (Stand: 01.03.2022) Änderungen sind farblich hervorgehoben.

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