Teleservicevereinbarung.docx

Einführung und Migration einer hochschulweiten E-Mail- und Groupware-Plattform

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:12 (Europe/Berlin)

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Vereinbarung über den Teleservice

Diese Anlage konkretisiert die Leistungen des Teleservices gem. dem Auftrag vom ______. Sie findet Anwendung auf alle Leistungen des Teleservices, die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehen.

zwischen der

Universität Potsdam, vertreten durch den Präsidenten, Herr Prof. Oliver Günther, Ph.D., dieser vertreten durch den Kanzler, Herrn Hendrik Woithe,

ausführende Stelle ZIM,

Am Neuen Palais 10,

14469 Potsdam

  • Auftraggeber -

und

  • Auftragnehmer -

§ 1 Gegenstand der Vereinbarung

(1) Die Vereinbarung betrifft

§ 2 Organisatorische und technische Regeln

für die Durchführung des Teleservice

(1) Die technische Durchführung von Arbeiten mittels Telekommunikationsdienste erfolgt über eine

[x] Netzwerkverbindung

[x] Internetverbindung.

(2) Im Hinblick auf den Verbindungsaufbau vereinbaren die Parteien die Nutzung nachfolgender technischer Lösungen: personalisierter UP-Account sowie VPN und personalisierter Zugang zu den Servern oder via Remotesoftware (bspw. Zoom oder Teamviewer)

(3) Der Verbindungsaufbau mittels Remotesoftware erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber. Soweit sich die Parteien im Rahmen der Vertragsdurchführung oder im Einzelfall verständigen, dass der Verbindungsaufbau durch den Auftragnehmer erfolgt, so hat dieser organisatorische und technische Vorkehrungen zu treffen, durch die die Einwahl Unbefugter verhindert wird. Die organisatorischen und technischen Vorkehrungen sind dem Auftraggeber vor Verbindungsaufbau schriftlich anzuzeigen und durch diesen zunächst zu genehmigen.

(4) Der Auftraggeber benennt nachfolgende für den Teleservice verantwortliche Mitarbeiter: Semen Khatov, Dirk Bußler, Volker Wölfert

(5) Der Auftragnehmer benennt nachfolgende für den Teleservice verantwortliche Mitarbeiter:

(6) Hinsichtlich der Authentifizierung der für den Teleservice verantwortlichen Mitarbeiter vereinbaren die Parteien eine Authentifizierung über Benutzername und Passwort. Die Authentifizierungen sind zu protokollieren.

§ 3 Bereitstellung technischer Einrichtungen für den Teleservice

(1) Der Auftragnehmer stellt die technischen Einrichtungen für den Teleservice zur Verfügung und kommt für die Übernahme der Verbindungskosten auf. Die Auswahl der Software zur Durchführung der Leistungen nach dieser Vereinbarung obliegt dem Auftragnehmer. Er hat sicherzustellen, dass die Software allen Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht.

(2) Die nach Abs. 1 entstehenden Kosten sind in der Pauschale gemäß des Auftrages vom ____________ enthalten.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist berechtigt, die zum Zwecke des Teleservices hergestellte Verbindung jederzeit zu unterbrechen, wenn Zweifel an der Zulässigkeit oder Sicherheit der Kommunikationsverbindung bestehen. Er hat die Entscheidungsgründe hierfür zu protokollieren.

(2) Der Auftraggeber stellt durch geeignete Maßnahmen sicher, dass während der Arbeiten in den Systembereichen, für die dem autorisierten Personal des Auftragnehmers ein Zugangsrecht eingeräumt wurde, keine unautorisierten Zugriffe auf Originaldaten erfolgen können.

§ 5 Rechte und Pflichten des Auftragnehmers

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet die von ihm benannten und autorisierten Personen auf das Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Unbefugten den Zutritt zu seinen Systemen, mit denen Daten des Auftraggebers verarbeitet und genutzt werden, zu verwehren sowie zu verhindern, dass alle zur Erbringung des Teleservices eingesetzten Systeme von Unbefugten genutzt werden können. Darüber hinaus trägt er dafür Sorge, dass Daten des Auftraggebers bei Speicherung, Verarbeitung oder Nutzung in Systemen des Auftragnehmers nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können.

(3) Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass bei einer elektronischen Übertragung von Daten des Auftraggebers im Einvernehmen mit diesem, die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität getroffen werden.

(4) Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass Weisungen des Auftraggebers zur Verarbeitung von Daten bei der Erbringung von Pflegeleistungen mittels Teleservice beachtet werden.

§ 6 Gemeinsame Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer

Die Parteien sind verpflichtet, den jeweils anderen Vertragspartner unverzüglich zu informieren, wenn Verstöße gegen die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen, insbesondere gegen das Datenschutzrecht oder die Pflicht zur Verschwiegenheit festgestellt werden oder ein entsprechender Verdacht besteht.

§ 7 Durchführung des Teleservice

Die Leistungen über den Teleservice erfolgen anlassbezogen auf Verlangen des Auftraggebers oder bei Notwendigkeit, die sich aus sachlichem Kontext ergibt (z.B. Störungsbeseitigung, Pflege/Wartung, Installationen).

§ 8 Protokollierungen

(1) Die im Rahmen des Teleservices erfolgten Zugriffe auf das System des Auftraggebers sind durch den Auftragnehmer zu protokollieren.

(2) Darüber hinaus sind jede in dieser Vereinbarung erfolgten protokollierungspflichtigen Tätigkeiten nach Maßgabe dieser Vorschrift zu protokollieren.

(3) Die erstellten Protokolle durch den Auftragnehmer sind beim Auftragnehmer bis zu einem Jahr nach Vertragsbeendigung aufzubewahren. Auf Verlangen des Auftraggebers händigt der Auftragnehmer ihm die Protokolle über den Teleservice aus.

§ 9 Dauer der Vereinbarung

Die Dauer dieser Vereinbarung richtet sich nach dem Auftrag vom ______________ ­­­­­­­­­­­­­.

§ 10 Wirksamkeit der Vereinbarung

Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.

Potsdam, den …………………… ______, den …………………….

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Für den Auftraggeber Für den Auftragnehmer

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