802-MKKD Angaben zur Baustelle_211116.pdf

Einbaumöbel für kommunale Einrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:55 (Europe/Berlin)

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Angaben zur Baustelle Stand November 2021

Gültige Normen

Es gilt die VOB Teil B und C in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung mit allen darin erwähnten oder gleichwertigen Technischen Spezifikationen und - soweit zutreffend - auch die nachfolgend aufgeführten oder gleichwertigen Normen und alle einschlägigen Richtlinien nach dem neuesten Stand der Technik sowie alle, im Einzelnen hier nicht aufgeführten "Anerkannten Regeln der Technik", welche für die Erbringung der Leistung maßgeblich werden können. Die vorliegende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Aktualität bezüglich evtl. vollständiger oder teilweiser Ablösung durch Nachfolgenormen.

Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z. B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

Es gelten alle besonderen örtlichen Bestimmungen, technischen Vorschriften, Auflagen und Bestimmungen der allgemein anerkannten Fach-, Sicherheits- und Aufsichtsbehörde und Gütegemeinschaften, Verbände und Innungen, der Berufs- und Baugenossenschaften, der Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstätten-Richtlinien sowie die Bestimmungen der Technischen Richtlinien für Gefahrenstoffe, die Bestimmungen der Bauaufsicht sowie der städtischen Versorgungsbetriebe und des Tiefbauamtes;

Die o.g. Aufstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten sich Normen und Richtlinien geändert haben, insbesondere DIN EN, so gilt die jeweils letzte gültige Fassung.

Angaben zur Baustelle

Lage der Baustelle, Umgebungsbedingungen, Zufahrtsmöglichkeiten

Roßmühlstraße, Stadt Ingolstadt PLZ 85049.

Die Roßmühlstraße ist über die Westliche Ringstraße B 16a und die Schloßlände zu erreichen. Es besteht eine alternative Zufahrtsmöglichkeit über die Nördliche Ringstraße, die Hardstraße und die Dreizehnerstraße für den Fall, dass die erstgenannte Zufahrt durch Straßenbaumaßnahmen behindert werden sollte.

Die Baustellenzufahrt befindet sich an der Einmündung der Esplanade in die Roßmühlstraße. Es ist davon auszugehen, dass die Ausfahrt aus der Baustelle nur in Richtung Norden durch Rechtsabbiegen erfolgen darf. In unmittelbarer Nähe zur Baustellenausfahrt liegt die Haltestelle "Fachhochschule" der städtischen Buslinien. Die "Technische Hochschule" ist während der Bauzeit - mit Ausnahme von Semesterferien - in Betrieb. An der Bushaltestelle ist mit erheblichem Personenverkehr zu den Hochschulgebäuden zu rechnen.

Direkt vor der Baustellenausfahrt gibt es eine Verkehrsinsel, die die Breite der Straße vor der Baustelleneinfahrt einschränkt (bei größeren Fahrzeugen Rangieren notwendig).

Besonderheiten der Regelung und Sicherung des Verkehrs

Übergeordnete Verkehrsregelungseinrichtungen veranlasst der AG - es ist davon auszugehen, dass im Bedarfsfall die Ausfahrt aus der Baustelle über eine Ampelanlage geregelt wird.

Es ist möglich, die Gegebenheiten der Baustelle vor Angebotsabgabe vor Ort zu besichtigen. Mehraufwendungen aufgrund der logistischen Situation, Manipulationsflächen, Mannschaftsfahrzeuge, Zufahrtssituation werden nicht gesondert vergütet, sondern sind bei der Kalkulation der EHP mit zu berücksichtigen.

Umgebungsbedingungen

Die Baustelle befindet sich auf dem Grundstück der Gießereihalle in Ingolstadt - im bestehenden Hallengebäude. Nördlich und östlich des Gebäudes befinden sich in direkter Nachbarschaft die Gebäude der

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Hochschule Ingolstadt. Südlich des Baufeldes befindet sich das Gebäude der Audi - Akademie und ein Kongresshotel auf einem Tiefgaragenbauwerk, das an die südliche Gebäudeaußenwand angrenzt.

Das Baugelände ist bauseits mit einem feststehenden Bauzaun umgrenzt. Der Zugang zur Baustelle erfolgt im Bereich Roßmühlstraße/Esplanade über das Baustellentor mit einer Öffnungsbreite ca. 5,0m.

Das Gebäude ist von den leicht geneigten Baustelleneinrichtungsflächen ebenengleich über eine Rampe und das Zufahrtstor in der Nordfassade erschlossen.

Das Baustellentor, Öffnungsmaße Tor ca. b/h 4,6m x 5,0m, ist arbeitstäglich durch den AN zu verschließen.

Art, Lage, Maße und Nutzbarkeit von Transporteinrichtungen und Transportwegen, z. B. Montageöffnungen

Die bestehende Baustraße ist auf den ersten 60 Metern mit einer Asphaltdeckschicht mit einzelnen Unterbrechungen ausgeführt. Die restlichen Baustraßen und Lagerflächen sind geschottert. Aus Denkmalschutzgründen können keine Montageöffnungen in die Außenwände oder in das Dach geschnitten werden. Bestehende Fensteröffnungen können nicht für das Einbringen von Bauteilen verwendet werden. Zum Zeitpunkt der Leistungserbringung besteht nur ein Gebäudezugang an der Nordost – Gebäudeecke. Ergänzend sind die Mehraufwendungen und Erschwernisse hierdurch in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Gebäude

Das Bestandsgebäude steht unter Denkmalschutz und die noch vorhandene Bausubstanz darf keinesfalls beschädigt werden. Erforderliche Eingriffe in die vorhandene Bausubstanz sind der örtlichen Bauleitung mit ausreichendem Vorlauf (mind. 1 Woche) anzuzeigen. Diese entscheidet dann, ob das Denkmalamt einzubinden ist.

Das Hallendach ist abgedichtet und kann nicht begangen werden, es gibt keine Einbringöffnungen. Die anzubietenden Leistungen sind im Innenraum der bestehenden denkmalgeschützten Halle auszuführen. Die Halle hat eine Abmessung von ca. 88 x 23m. Der lichte Arbeitsraum wird in der Höhe von der vorhandenen Kranbahn und den beiden unterspannten Stahlfachwerkbinderreihen, die auf den Seitenwänden und der Mittelstützenreihe aufliegen, begrenzt. Im Laufe der fortschreitenden Rohbauarbeiten werden die historischen Kranbahnstützen wieder eingebaut.

Es ist auf die denkmalgeschützte Substanz entsprechend Rücksicht zu nehmen. Weiters kann es sein, dass zum Zeitpunkt der Leistungserbringung, bereits Teilbereiche saniert und/oder Leistungen abgeschlossen wurden. Es ist besondere Rücksicht auf solche Bereich zu nehmen und gegebenenfalls sind entsprechende Schutzvorkehrungen hierfür zu treffen.

Arbeitseinsatz und Koordination mit anderen AN

Es werden mehrere Firmen/Gewerke zeitgleich an dem Projekt arbeiten. Jede Mehraufwendung und Erschwernis, welche aus der Koordination mit anderen Gewerken entsteht, inklusive der eigenständigen und selbstverantwortlichen Abstimmungen bezüglich Einteilung der Arbeitsmannschaften, ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Bei der Koordination ist im Zweifelsfall eigenständig Rücksprache mit der Bauleitung des AG zu erhalten.

Weiters ist hierfür die Teilnahme an zeitlich regelmäßig stattfindenden Baubesprechungen, welche von der Bauleitung des AG festgelegt werden, bis zu einem Ausmaß von 1 mal wöchentlich verpflichtend.

Zudem sind unter dem Dach Kranbahnen installiert worden, um das Dach unabhängig von den Grabungs- und Rohbauarbeiten bearbeiten zu können. Bei Arbeiten, wo schwere Materialien herabfallen können ist der Bereich unter den Kranbahnen im jeweiligen Abschnitt der Arbeiten zu sperren. Gegebenenfalls kann Staub, Schmutz und dergleichen während den Sanierungsarbeiten herabrieseln. Es sind entsprechende Schutzmaßnahmen ( PSA → Staubschutzmasken) in die Kalkulation der EHP mitaufzunehmen.

Ob die Leistung in diesen Zeitraum fällt, ist gegebenenfalls mit der Bauleitung des AG abzustimmen.

Coronasituation

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Aufgrund der aktuellen und fortdauernden Coronasituation kann es zu ergänzenden Sicherheitsbestimmungen und Maßnahmen kommen. Grundsätzlich wird bei stärkerem Personalaufkommen, ein ähnliches Regelwerk zu tragen kommen wie seitens Bund für Firmen und Arbeitgeber bzw. Maßnahmen am Arbeitsplatz, vorgeschrieben werden. Mit der Ausnahme, es kommen für den Betrieb der Baustellen eigene Empfehlungen und/oder die/der SiGe-Ko schreibt eigenständige Maßnahmen vor.

Weiterhin muss auf Verlangen von Vertretern des AG, wie z.B. der Projektsteuerung, der Bauleitung des AG’s oder dem AG selber folgende Unterlagen bzw. Nachweise in einer angemessenen Frist vorgelegt werden.

• Impfnachweise der Mitarbeiter vor Ort und etwaiger Besprechungsteilnehmer vor Ort • Testnachweise der Mitarbeiter vor Ort und etwaiger Besprechungsteilnehmer vor Ort • Quarantäneanordnungen/-bescheide /-Nachweise der Mitarbeiter vor Ort und etwaiger Besprechungsteilnehmer vor Ort • Sicherheitskonzept des AN’s selbst • Bei Lieferverzögerungen bei Lieferanten des AN, wenn diese auf die Corona-Pandemie zurückzuführend sind

Lage, Art, Anschlusswert und Bedingungen für das Überlassen von Anschlüssen für Wasser, Energie und Abwasser

Baustrom wird dem AN an der Gebäudenordfassade in der Fassadenmitte mittels eines Baustromendverteilers mit 400V AC unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Der Bauwasseranschluss befindet sich ca. 20m nördlich der Nordfassade des Gebäudes - siehe Baustelleneinrichtungsplan - Bauwasser wird dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Die Zugänge und Anschlussleitungen können sich im Laufe des Baustellengeschehens ändern. Eine eigenständige Kontrolle bzw. Besichtigung aller Anschlüsse und Einrichtungen für den eigenen Baustellenbetrieb ist kurz vor Leistungsbeginn eigenverantwortlich zu machen. Gegebenenfalls kann Rücksprache mit der Bauleitung des AG’s gehalten werden.

Lage und Ausmaß der dem Auftragnehmer für die Ausführung seiner Leistungen zur Benutzung oder Mitbenutzung überlassenen Flächen und Räume

Zwischenlagerflächen werden dem AN unentgeltlich außerhalb des Gebäudes zur Verfügung gestellt.

Eine Aufstellfläche für je einen Lager- und Aufenthaltscontainer des AN auf unvorbereiteter, unebener Fläche wird unentgeltlich vom AG zur Verfügung gestellt und befindet sich an der südöstlichen Baustellengrenze (siehe Baustelleneinrichtungsplan).

Lager und Manipulationsflächen, sowie Containeraufstellflächen für die etwaigen benötigten, sind rechtzeitig, mindestens aber 2 Wochen, vor Aufstellung mit der Bauleitung des AG abzuklären. Auf Verlangen dieser auch in einem Vor-Ort-Termin.

Dem AN wird die Mitbenutzung der übergeordneten WC-Container ohne besondere Vergütung gestattet.

Bodenverhältnisse, Baugrund und seine Tragfähigkeit. Ergebnisse von Bodenuntersuchungen

Die Lager- und Aufstellfächen für Container befinden sich auf aufgefüllten und verdichteten Flächen. Die Tragfähigkeit dieser Flächen ist vom AN vor der Verwendung zu prüfen.

Besondere umweltrechtliche Vorschriften

Die umweltrechtlichen Bestimmungen des Strafgesetzbuches bezüglich Gewässerverunreinigung, Bodenverunreinigung, Luftverunreinigung, Verursachen von Lärm, Erschütterungen und nicht ionisierenden Strahlen, umweltgefährdende Abfallbeseitigung, unerlaubtes Betreiben von Anlagen, Gefährdung schutzbedürftiger Gebiete und Gefährdung durch Freisetzen von Giften sind zu beachten.

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Schutzgebiete oder Schutzzeiten im Bereich der Baustelle, z. B. wegen Forderungen des Gewässer-, Boden-, Natur-, Landschafts- oder Immissionsschutzes; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen

Baubetriebliche Belästigungen und Beeinträchtigungen des Hochschulbetriebes und der Akademie durch Lärm, Staub, Schmutz, Erschütterungen etc. sind auf das technisch möglichste Minimum zu reduzieren.

Dies ist insbesondere durch den Einsatz lärmarmer Baumaschinen (gemäß RAL-UZ 53) und einen verträglichen Einsatz der Maschinen (Zeitplanung des Einsatzes) zu berücksichtigen. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Schutzvorkehrungen zur Verringerung von Staub und Lärm sind vom AN vorzusehen und in den Leistungspositionen einzurechnen. Es sind die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die TA-Lärm, allg. Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm, sowie die DIN 4150 und die Baustellenordnung des AG zu beachten.

Die Forderungen und Auflagen aus der Baugenehmigung sind zu beachten.

Art und Umfang des Schutzes von Bäumen, Pflanzenbeständen, Vegetationsflächen, Verkehrsflächen, Bauteilen, Bauwerken, Grenzsteinen und dergleichen im Bereich der Baustelle

Die Gießereihalle steht unter Denkmalschutz, es ist bei Bauarbeiten darauf zu achten, dass keine Bauteile beschädigt werden, am Boden liegende zur Halle gehörende Bauteile, sind zu sichern, zu lagern und der Bauleitung mitzuteilen. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass in der unmittelbarem Umgebung der Halle mit erschütterungsarmen Geräten zu arbeiten ist.

Im Bereich der Baustelle vorhandene Anlagen, insbesondere Abwasser- und Versorgungsleitungen

Im nördlichen Baustellenbereich verläuft von West nach Ost ein Spartenkanal mit stillgelegten Fernwärme- und Stromleitungen, bestehenden Wasserleitungen, Kabeltrassen und Schmutzwasserkanal der benachbarten Hochschule durch das Grundstück der Gießereihalle (siehe Spartenplan im Anhang).

Bekannte oder vermutete Hindernisse im Bereich der Baustelle, z.B. Leitungen, Kabel, Dräne, Kanäle, Bauwerksreste und - soweit bekannt - deren Eigentümer

Hindernisse für die Leistungen des AN bestehen in den Bestandsstützen und der Kranbahn im Innenraum. Ebenso stellt auch die Bestandshalle an sich ein Hindernis für die Ausführung der beauftragten Leistungen dar.

Bestätigung, dass die im jeweiligen Bundesland geltenden Anforderungen zu Erkundungs- und gegebenenfalls Räumungsmaßnahmen hinsichtlich Kampfmitteln erfüllt wurden

Die Kampfmitteluntersuchung innerhalb des Baugrubenverbaus ist abgeschlossen, sollten Aushubarbeiten außerhalb des Baugrubenverbaus erfolgen, so ist dieser Aushub von einer Fachfirma zur Kampfmitteluntersuchung zu begleiten. Diese Fachfirma wird vom AG beauftragt.

Baustellenverordnung

Die Baustelle wird gem. Baustellenverordnung von einem Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator betreut. Die Anforderungen an die Auftragnehmer sind im SiGe - Plan in der Anlage zu den Verdingungsunterlagen erfasst.

Werbung

Der AG untersagt jegliche Firmenwerbung auf dem Baufeld. Dazu gehören Bauschilder an Bauzaunanlagen, Bestandsbauteilen - freistehend oder befestigt.

Schadstoffbelastungen, z. B. des Bodens, der Gewässer, der Luft, der Stoffe und Bauteile; vorliegende Fachgutachten oder dergleichen

Gutachten liegen vor, siehe Anlage 877 u.a.

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Art und Zeit der vom Auftraggeber veranlassten Vorarbeiten

Vorarbeiten des AG und der aktuelle Stand der Baustelle sind vor Ort zu prüfen, falls dies für die Leistung relevant ist.

Folgende Vorarbeiten wurden vom AG veranlasst:

• BE – Einrichtung – Baustellensicherheit und -umzäunung • Erschließung Wasser / Strom • Baustellenmedienanschlüsse; es wird kein Internet oder dergleichen zur Verfügung gestellt. • Die Dachsanierung wird im Frühjahr 2022 abgeschlossen sein.

Arbeiten anderer Unternehmer auf der Baustelle

Im Leistungszeitraum des AN werden zeitgleich Verbauarbeiten und Wasserhaltungsarbeiten ausgeführt. Der AN hat sich mit den weiteren zum Ausführungszeitpunkt auf der Baustelle arbeitenden Unternehmern abzustimmen und die Arbeiten zu koordinieren soweit die Arbeiten bzw. die Arbeitsschritte zeitlich und räumlich kollidieren.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung