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896 (Verbindliche Vertragsfristen)
Vergabenummer 665-0081-2026-B-IN
Baumaßnahme
MKKD Neubau in der Gießereihalle
Leistung
LV 9040 Tischler
VERBINDLICHE VERTRAGSFRISTEN
In Ergänzung zu Ziffer 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) der Besonderen Vertragsbedingungen (214-BVB)
Stufe 0 - Vorlage Bauzeitenplan durch den AN
Der Bauzeitenplan des AN ist 2 Wochen nach Auftragserteilung dem AG vorzulegen.
Alle Stufen sind von Vorleistungen anderer Gewerke abhängig. Die Termine geben eine Struktur vor. Jede Stufe ist separat zu betrachten. Etwaige Umplanung dieses Fahrplanes sind mit der Bauleitung vor Ort bzw. mit dem AG oder dessen Vertreter abzuklären.
Folglich werden nur ca. Termine angegeben. Die Leistungsfristen sind bindend.
Ein Baueinleitungstermin ist in diesem Zuge verbindlich mit den Vertretern des AG (Bauleitung) vor Ort auf der Baustelle, vor Leistungsbeginn, abzuhalten.
Mit der Ausführung auf der Baustelle ist spätestens 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, oder dessen Vertreter zu beginnen. Der Beginn ist anzuzeigen bzw. zu dokumentieren.
Stufe 1 – Termin- und Personaleinsatzplan
Nach Zuschlag des Auftrages, ist Termin- und Personaleinsatzplan zu erstellen und selbständig mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Etwaige Nachbearbeitung müssen hier berücksichtigt werden.
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896 (Verbindliche Vertragsfristen)
Der Termin- und Personaleinsatzplan soll 2 Wochen vor Leistungsbeginn abgestimmt und freigegeben aufliegen.
Stufe 2 – Werkplanung
Die Werkplanungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Erforderliche Bemusterungen (Handmuster, Datenblätter Geräte etc.) sind mit den Werkplänen zur Verfügung zu stellen.
Stufe 3 – Montagen
Montagbeginn KW 02/2027 Abschluss der Montagen KW 10/2027
Leistungsfrist 45 Werktage
Stufe 4 - Zusammenfassung
Es kann je Stufe zu mehr als einem Arbeitseinsatz kommen.
Gesamt ergibt sich eine Leistungsfrist von 45 Werktagen. (Unterbrechungen und Überschneidungen der einzelnen Vorgänge sind nicht berücksichtigt.)
Etwaige Schutz-/Sicherungsmaßnahmen sind hierbei enthalten.
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