896-Verbindliche Vertragsfristen LV 9040 Stand 28072026.pdf

Einbaumöbel für kommunale Einrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 08:55 (Europe/Berlin)

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896 (Verbindliche Vertragsfristen)

Vergabenummer 665-0081-2026-B-IN

Baumaßnahme

MKKD Neubau in der Gießereihalle

Leistung

LV 9040 Tischler

VERBINDLICHE VERTRAGSFRISTEN

In Ergänzung zu Ziffer 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) der Besonderen Vertragsbedingungen (214-BVB)

Stufe 0 - Vorlage Bauzeitenplan durch den AN

Der Bauzeitenplan des AN ist 2 Wochen nach Auftragserteilung dem AG vorzulegen.

Alle Stufen sind von Vorleistungen anderer Gewerke abhängig. Die Termine geben eine Struktur vor. Jede Stufe ist separat zu betrachten. Etwaige Umplanung dieses Fahrplanes sind mit der Bauleitung vor Ort bzw. mit dem AG oder dessen Vertreter abzuklären.

Folglich werden nur ca. Termine angegeben. Die Leistungsfristen sind bindend.

Ein Baueinleitungstermin ist in diesem Zuge verbindlich mit den Vertretern des AG (Bauleitung) vor Ort auf der Baustelle, vor Leistungsbeginn, abzuhalten.

Mit der Ausführung auf der Baustelle ist spätestens 12 Werktage nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber, oder dessen Vertreter zu beginnen. Der Beginn ist anzuzeigen bzw. zu dokumentieren.

Stufe 1 – Termin- und Personaleinsatzplan

Nach Zuschlag des Auftrages, ist Termin- und Personaleinsatzplan zu erstellen und selbständig mit den zuständigen Stellen abzustimmen. Etwaige Nachbearbeitung müssen hier berücksichtigt werden.

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896 (Verbindliche Vertragsfristen)

Der Termin- und Personaleinsatzplan soll 2 Wochen vor Leistungsbeginn abgestimmt und freigegeben aufliegen.

Stufe 2 – Werkplanung

Die Werkplanungen sind innerhalb von 4 Wochen nach Auftragserteilung dem AG zur Freigabe vorzulegen. Erforderliche Bemusterungen (Handmuster, Datenblätter Geräte etc.) sind mit den Werkplänen zur Verfügung zu stellen.

Stufe 3 – Montagen

Montagbeginn KW 02/2027 Abschluss der Montagen KW 10/2027

Leistungsfrist 45 Werktage

Stufe 4 - Zusammenfassung

Es kann je Stufe zu mehr als einem Arbeitseinsatz kommen.

Gesamt ergibt sich eine Leistungsfrist von 45 Werktagen. (Unterbrechungen und Überschneidungen der einzelnen Vorgänge sind nicht berücksichtigt.)

Etwaige Schutz-/Sicherungsmaßnahmen sind hierbei enthalten.

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