260714_Aula Salzgitter_LV Teeküche.pdf

Einbau einer Teeküche für eine Aula in einer Gemeinbedarfseinrichtung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 12:55 (Europe/Berlin)

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 1

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

LV 316 Teeküche

BAUMASSNAHME, ADRESSEN

LEISTUNGSVERZEICHNIS

Maßnahme: Aula Salzgitter Sanierung, Umbau und Erweiterung Bestandsgebäude

Ort: Goethestraße 35 38226 Salzgitter Lebenstedt

Auftraggeber: Stadt Salzgitter Joachim-Campe-Straße 6-8 38226 Salzgitter

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

ALLGEMEINE BAUBESCHREIBUNG Zu der bereits sanierten Grundschule St. Michael auf dem Grundstück Goethestraße 35, 38226 Salzgitter, gehört noch ein nicht saniertes und aktuell als Außenstelle des Stadtarchivs genutztes 2-geschossiges Aula-Gebäude. Das Gebäude aus dem Jahr 1958 ist zurzeit über einen sanierungsbedürftigen Verbindungsgang an das Schulgebäude angeschlossen.

Das Bestandsgebäude hat 2 Vollgeschosse und einen Teilkeller unterhalb des Treppenraums. Die Dachflächen (Bestand und Anbau) haben eine Neigung von ca. 2°

Die Bauteile des Aula-Gebäudes bestehen weitestgehend aus Stahlbeton und Mauerwerk. Die Geschossdecke und das Dach sind als Stahlbeton-Kassetten-Elemente ausgebildet. Das Bestandsgebäude wird bis auf die tragende Konstruktion komplett entkernt. Dachaufbau, Außenputz und Fenster werden ebenfalls entfernt.

Das Aula-Gebäude soll von der Schule getrennt und als eigenständiger Stadtteiltreff umgebaut, saniert und aufgrund von mehr benötigter Flächen als im Bestand vorhanden sind, um einen Anbau erweitert werden.

Der jetzt noch vorhandene Verbindungsgang zur Schule wird im Anschlussbereich abgerissen. Die dadurch entstehende Öffnung im verbleibenden Gang in Richtung Sporthalle wird mit einer einfachen Fassadenkonstruktion geschlossen.

Die untere Ebene befindet sich ca. 1,30m unterhalb des Straßen- und Geländeniveaus, die Deckenoberkante ragt im Mittel mehr als 1,40m über die Geländeoberfläche hinaus. Für den neuen Haupteingang in das untere Geschoss wird ein Teil des Außenbereichs abgesenkt und über Rampen und Treppen erschlossen. Im Anbau ist ein Aufzug geplant. Die Gesamthöhe über dem vorhandenen Gelände beträgt bis zu 8,30m. Die Höhe der Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Aufenthaltsraums beträgt ca. 2,20m über dem vorhandenen Gelände und ca. 3,50m über dem abgesenkten Gelände.

Aus dem Obergeschoss wird auf der Nordseite eine Außentreppe ergänzt, aus dem Untergeschoss führt darunter eine Treppe auf Geländeniveau.

Die energetische Sanierung erfolgt mindestens nach den Vorgaben des aktuellen GEG. Soweit technisch und mit angemessenem Aufwand umsetzbar, sollen bei sanierten Bauteilen, z.B. Außenwände, Dach, Außentüren und einem Teil der Fenster, darüber hinaus Wärmedurchgangskoeffizienten erreicht werden, die eine Fördermittelnutzung möglich machen.

Im Anbau werden die großen Fensterformate der Aula und die Dachneigung übernommen. Die Fassadenbekleidung wird für Bestand und Anbau in gleicher Weise als Wärmedämmverbundsystem (WDVS) ausgeführt.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)

  1. Einschlägige Vorschriften

1.1 Bestimmungen und Normen Maßgeblich für Ausschreibung, Vergabe, Ausführung, Aufmaß und Abrechnung sind die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB Teil A und B) und die Technischen Vorschriften (VOB Teil C) - gültige Fassung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe -

Weiterhin gelten alle einschlägigen DIN-Vorschriften sowie darüber hinausgehende anerkannte Regeln der Technik, soweit sie von der zu erbringenden Leistung berührt werden, jeweils in der neuesten Fassung.

Die Befestigungssysteme für alle Elemente müssen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bauaufsichtlich zugelassen sein.

Zu beachten sind weiterhin die Unfallverhütungsvorschriften und Merkblätter der Berufsgenossenschaften, Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller von Bauhilfsstoffen und die einschlägigen Grund- und Fachregeln des gewerkespezifischen Handwerks

1.2 Nachweise Folgende Nachweise sind, soweit zutreffend, bereits vor Arbeitsaufnahme zu erbringen:

  • Liste der zur Verwendung vorgesehenen Materialien (Systemeinhaltung)
  • Nachweise der bauaufsichtlichen Zulassung der verwendeten Baustoffe und Systeme
  • Sonstige Zeugnisse und Prüfunterlagen, aus denen die physikalischen Eigenschaften der Stoffe hervorhehen
  1. Angebotsabgabe

2.1 Örtliche Verhältnisse Der Bieter kann sich vor Abgabe seines Angebotes über die örtlichen Verhältnisse auf der Baustelle informieren, um die sich daraus ergebenden Erkenntnisse bei Erstellung seines Angebotes kalkulatorisch zu berücksichtigen.

2.2 Maßangaben und Planunterlagen Alle Maßangaben in den Vergabeunterlagen sind cirka-Angaben. Den Unterlagen beigefügte Pläne, Details, etc. dienen ausschließlich dem Verständnis zur Angebotsbearbeitung und stellen keine Ausführungszeichnungen dar.

2.3 Sprache Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Erklärungen Dritter (z.B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung einzureichen. Dies gilt auch für die gesamte Auftragsabwicklung einschl. der Kommunikation mit dem AG auf der Baustelle.

2.5 Einheitspreise In den Einheitspreisen ist alles enthalten, was zur vollständigen und fachgerechten Ausführung aller vertraglichen Leistungen erforderlich ist, unter Zugrundelegung der anerkannten Regeln der Technik und der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen und der für diese Leistungen maßgebenden Ausführungsbestimmungen der ATV-VOB Teil C.

  1. Nach Auftragserteilung

3.1 Planunterlagen Nach Auftragserteilung werden dem AN, soweit erforderlich, die für dieses Gewerk benötigten Planunterlagen 2-fach auf Papier sowie auf Anfrage als .pdf-Datei vom AG zur Verfügung gestellt. Weitere seitens des AN benötigte Ausfertigungen (z.B. für Abrechnungszeichnungen, etc.) gehen zu Lasten des AN.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)

3.2 Baumaße Vom Auftragnehmer sind vor Beginn der Fertigung die für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Vermessungsarbeiten eigenverantwortlich durchzuführen. Liegen Rohbautoleranzen über den Vorgaben der DIN 18202, ist der Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu informieren. Auf die grundsätzliche Prüf- und Hinweispflicht des Auftragnehmers gemäß §4 Nr.3 VOB/B wird ausdrücklich hingewiesen.

3.3 Werkplanung Soweit erforderlich, ist dem AG die Werkplanung des AN rechtzeitig vor Ausführung zur Freigabe vorzulegen. Die Werkplanung des AN sowie weitere zur Abstimmung einzureichende Unterlagen des AN sind dem AG digital (PDF, ggfls. DWG/DXF) und 2-fach in Papierform kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

3.4 AN-Terminplan Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu seinen Lasten, auf Anforderung dem AG spätestens 10 Tage nach Erhalt der Planunterlagen (siehe Punkt 3.1) für seine Arbeiten einen detaillierten Terminplan aller Leistungsbereiche (einschl. Werkplanung, Lieferfristen, Werkstattarbeiten usw.), mit den Bauabläufen und den Abhängigkeiten der einzelnen, vom AN angebotenen Leistungen zueinander, aufzustellen, vorzulegen (2-fach), abzustimmen und erforderlichenfalls wieder vorzulegen. Dieser Terminplan ist auf den Bauzeitenplan des AG abzustimmen. Erforderliche Abstimmungen auch während der Ausführung berechtigen nicht zu Nachforderungen.

3.5 Angaben zur Abrechnung Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß. Die Rechnung ist entsprechend dem Angebot zu gliedern/ nummerieren.

  1. Baustelleneinrichtung

4.1 Schulbetrieb Die Arbeiten finden innerhalb und außerhalb eines nicht mehr genutzen Gebäudes statt, das jedoch auf dem Grundstück einer Schule liegt und über einen Verbindungsgang bisher noch an das Schulgebäude angeschlossen ist. Der Schulbetrieb läuft während der Baumaßnahmen normal weiter, Baustelle und Bauzaun müssen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich geschlossen gehalten werden.

4.2 Allgemeine Baustelleneinrichtung, Unterkunfts- und Werkräume Wenn nicht in gesonderter Position beschrieben, ist die allgemeine Baustelleneinrichtung (Bauzaun, Baumschutz, Baustraße, Sanitäranlagen (WC / Waschtisch), Bauwasser- und Baustromanschluss) vor Ort vorhanden. Außerdem wird ein Besprechungscontainer aufgestellt, der auch als Pausenraum genutzt werden kann Die zusätzlich erforderliche Baustelleneinrichtung zur Erbringung der eigenen Leistung ist in die Positionen als Nebenleistung einzukalkulieren, wenn nicht anders beschrieben. Die Räume im Gebäude können nur in besonderen Ausnahmefällen zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

4.3 Bauleistungsversicherung und Baustrom/ -wasser Der Auftraggeber schließt eine Bauleistungsversicherung ab, durch die der Auftragnehmer mitversichert ist. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für Bauwesenversicherungen für Neubauten (ABN) zugrunde. Diese können beim Versicherungsnehmer eingesehen werden. Der Prämienanteil des Auftragnehmers in Höhe von 0,18% der Abrechnungssumme wird von der Schlussrechnung abgezogen.

Der Bauherr stellt den Baustrom, das Bauwasser und Toiletten zur Verfügung. Baustrom kann

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Fortsetzung ALLGEMEINE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN (ATV)

an zentraler Stelle entnommen werden. Baustrom darf ausdrücklich nicht für Heizzwecke verwendet werden. Die Verteilung zum jeweiligen Einsatzort ist Sache des Auftragnehmers. Die Kosten werden mit 0,3% der Abrechnungssumme von der Schlussrechnung abgezogen.

4.4 Baustellenbewachung Eine Baustellenbewachung wird bauseits nicht gestellt.

4.5 Zufahrten Der Baustellenbereich befindet sich auf dem Schulgrundstück, die Zufahrt erfolgt über die Goethestraße.

4.6 Inanspruchnahme von öffentlichen Flächen Falls bei Anlieferung von größeren Bauteilen, Maschinen, Geräten usw. öffentliche Straßenflächen in Anspruch genommen werden müssen, ist dies Sache des Auftragnehmers. Die evtl. Nutzung von öffentlichen Flächen und die Beschaffung verkehrsrechtlicher Genehmigungen ist Sache des AN und geht zu dessen Lasten.

4.7 Montagedisposition, Flächen auf dem Baugrundstück Die Montagedisposition ist so zu treffen, dass mit geringsten Platzbedarf für Zwischenlagerung und Fahrzeugeinsatz auszukommen ist. Mehraufwendungen, die aus Nichtachtung der vorstehenden Hinweise resultieren, werden dem Auftragnehmer nicht vergütet. Flächen für die Baustelleneinrichtung sowie Lagerflächen, auch für kurzfristige Zwischenlagerung, stehen am Objekt nur sehr begrenzt zur Verfügung und dürfen nur nach Genehmigung und Zuweisung durch die Bauüberwachung des AG genutzt werden. Mannschafts- und Privat-PKW dürfen nur mit Zustimmung der Bauüberwachung im Bereich der Baustelle abgestellt werden. (Siehe dazu auch den in den Planunterlagen enthaltenen Baustelleneinrichtungsplan)

4.8 Geräte, Hebezeuge etc. Die Kosten für alle notwendigen Geräte, Hebezeuge, Schutzausrüstungen, Werkzeuge und Kleinmaterialien etc. sind, sofern nicht explizit erwähnt oder über gesonderte Positionen erfasst, in die Einheitspreise einzukalkulieren. Eventuell erforderliche Hilfsgerüste im Innenraum sind für die eigenen Arbeiten vom Auftragnehmer vorzuhalten und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zum Abladen und Aufstellen erforderliche Hebefahrzeuge wie Schwerlastkrane und Kranfahrzeuge sind für die eigenen Arbeiten vorzuhalten und in den Einheitspreisen zu berücksichtigen. Für den Kranstandort ist ein Standsicherheitsnachweis zu erbringen. Der Nachweis umfasst die Gründung und Typenstatik des Krans. Dieser Nachweis ist der Bauleitung digital und in Papierform vorzulegen.

4.9 Kampfmittelauswertung Eine durchgeführte Luftbildauswertung hat keine Vermutung auf Kampfmittelbelastung ergeben.

  1. Ausführung

5.1 Örtliche Bauleitung des AN Der Auftragnehmer hat eine geeignete, deutschsprachige Fachkraft als verantwortlichen Vertreter zu benennen (Fachbauleiter-/ in), der nur im Einvernehmen mit der Bauüberwachung gewechselt werden darf. Diese Vertretung muss während der Arbeitseinsätze ständig auf der Baustelle anwesend und zur Entgegennahme von Anordnungen und Anweisungen berechtigt sein. Im Verhinderungsfall ist rechtzeitig ein geeigneter Stellvertreter zu benennen.

5.2 Baubesprechungen Wöchentliche Baubesprechungen werden von der Bauüberwachung des Bauherrn nach Abstimmung/ Ankündigungen anberaumt. Hierbei ist die Teilnahme des AN bzw. seines

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Stellvertreters verpflichtend.

5.3 Arbeitsablauf Der Auftragnehmer sorgt selbstverantwortlich für einen termingerechten und sinnvollen Arbeitsablauf - auch im Zusammenwirken mit den anderen am Bau Beteiligten und hat bei Unstimmigkeiten unverzüglich die Bauleitung des Auftraggebers zu informieren. Es ist damit zu rechnen, dass die Arbeiten nicht fortlaufend, sondern dem Baufortschritt, den Erfordernissen entsprechend bzw. nach Aufforderung durch die örtliche Bauleitung in mehreren Einzelabschnitten ausgeführt werden müssen.

Alle Arbeiten sind während des laufenden Schulbetriebs unter Berücksichtigung der Erfordernisse hinsichtlich des Ablaufs in Abstimmung mit der Bauleitung und den Nutzern zu erbringen. Beim Transport von Material und Ausführung der Arbeiten ist jede Gefährdung der Nutzer auszuschließen.

Arbeiten sollen generell erst ab 07:00 Uhr beginnen, Ausnahmen sind mit der Bauleitung rechtzeitig abzustimmen. Besonders lärmintensive Arbeiten sollen soweit möglich nachmittags ausgeführt werden.

5.4 Bautageberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der örtlichen Bauleitung wöchentlich zu übergeben. Die Berichte müssen Angaben enthalten, die für Ausführung oder Abrechnung des Vertrages wichtig sein können, u. a. über Temperaturen, Witterungsverhältnisse, Anzahl und Art der auf der Baustelle tätigen Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, Subunternehmer usw. Unterbrechungen der Ausführung mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderungen, Besuche und sonstige Vorkommnisse.

5.5 Lärm- und Staubschutz Kommen Arbeiten mit intensiven Lärm-, Geruchs-, und Staubimmissionen zur Ausführung, sind diese grundsätzlich mit der Bauüberwachung abzusprechen. Abgesprochene Ausführungszeiten sind zwingend einzuhalten. Die Belastung durch Bauarbeiten ist im Hinblick auf die Nutzer des angrenzenden Schulgebäudes so gering wie möglich zu halten.

5.6 Rauchverbot Auf dem Schulgelände und innerhalb des zu bearbeitenden Gebäudes gilt absolutes Rauchverbot. Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Raucherpoints erlaubt. Personen, die rauchend auf der Baustelle angetroffen werden, werden abgemahnt und im Wiederholungsfall von der Baustelle verwiesen.

5.7 Verwendete Baustoffe Verwendete Baustoffe und Produkte sind vor dem Einbau auf Verlangen der Bauleitung mitzuteilen und ggf. vorzustellen. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise der Umweltverträglichkeit vorzulegen. Sämtliche Holzprodukte sind aus nachhaltiger Forstwirtschaft zu beziehen. Ein Nachhaltigkeitszertifikat FSC, PEFC oder gleichwertig ist vorzulegen (siehe Formblatt 248 - Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten)

5.8 Entsorgung Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme sind entsprechend der Abfallsatzung verwertbare Bestandteile von Bauabfällen vom Zeitpunkt ihrer Entstehung an voneinander und von anderen Abfällen getrennt zu halten. Verwertbare Bestandteile von Bauabfällen sind insbesondere Erdaushub, Bauschutt (Beton, Ziegel, Steine, Kies), Holz, Kunststoffe, Metalle und Pappen. Gefährliche Abfälle sind über die Niedersächsische Gesellschaft zur Endablagerung von Sonderabfall mbH (NGS) anzudienen.

Der AN hat sein Entsorgungskonzept der Bauüberwachung auf Verlangen vorzulegen.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Belastete Abwässer (z.B. mit Chemikalien versetzt) dürfen nicht in die Kanalisation gelangen und sind fachgerecht zu entsorgen. Farbeimer etc. dürfen nicht in den vorhandenen WCs bzw. Waschbecken gereinigt werden.

Die Abfallentsorgung geschieht im Getrenntsystem nach den Vorgaben der Abfallwirtschaft der Stadt Salzgitter für Bauabfälle. Abfallcontainer stellt jeder AN in eigener Verantwortung. Die Kosten hierfür und für Entsorgungs-/Deponiekosten sind in die Einheitspreise einzurechnen. Das Aufstellen eines Containers ist grundsätzlich vorher mit der Bauleitung abzustimmen. Der anfallende Bauschutt ist vom Auftragnehmer zu entsorgen, sofern im Leistungsverzeichnis nichts anderes angegeben ist. Der Nachweis über den Verbleib aller zu entsorgenden Stoffe kann gefordert werden. Ebenso kann ein Nachweis über spezielle Zulassungen beauftragter Dritter (z. B. Transportunternehmen, Deponiebetreiber) verlangt werden.

Die einschlägigen Vorschriften über die Entsorgung von Sondermüll und Sonderabfall sowie Reststoffverwertung und örtlich festgelegte Maßnahmen für Recycling sind streng einzuhalten. Das Eingraben oder Verbrennen auf der Baustelle ist grundsätzlich untersagt. Das direkte Abwerfen von Bauschutt ist nicht gestattet. Schutt-Container sind zur Vermeidung von Staub mit Planen dicht abzudecken; bei Bedarf ist ein Netzmittel zu verwenden. Für die Entsorgung des Sondermülls werden Nachweise der Mülldeponie gefordert.

Restmaterial ist, sofern es nicht vom Auftraggeber ausdrücklich übernommen wird, kostenlos zu beseitigen. Gleiches gilt für Verpackung, Behälter, Abdeckmaterial u. dgl. Abfälle und Reststoffe sind nicht zu mischen, sondern zur ordnungsgemäßen Entsorgung getrennt zu sammeln. (siehe auch Formblatt 241)

5.9 Reinigung der Baustelle Die Baustelle ist während der gesamten Bauzeit sauber zu halten und täglich zu reinigen. Kommt der AN seiner Entsorgungspflicht nicht nach, so ist der AG berechtigt, den Schutt auf Kosten des AN beseitigen zu lassen.

5.10 Abnahme Die Abnahme hat förmlich stattzufinden. Ein Abnahmeverlangen muss mindestens 48 Sunden vorher beim bauleitenden Architekten angekündigt werden Der AN ist verpflichtet, festgestellte Mängel auf seine Kosten und ohne Terminverzug zu erzeugen, zu beseitigen.

5.11 Stundenlohnarbeiten Stundenlohnarbeiten sind nur nach vorheriger Absprache mit der Bauleitung des AG zulässig und spätestens 5 Werktage nach Ausführung der Arbeiten der Bauleitung des AG zur Freigabe und Unterschrift vorzulegen. Stundenlohnarbeiten ohne Anerkennung werden nicht vergütet.

  1. Dokumentation Der AN hat spätestens zur Abnahme / mit der Schlussrechnung bezüglich seiner ausgeführten Leistungen eine Dokumentation 1-fach in Papier und zusätzlich digital (Scan / PDF) auf CD mit folgendem Inhalt zu übergeben, sofern es die erbrachte Leistung erfordert:

  2. Übereinstimmungserklärungen zur fach- und sachgerechten Verwendung und Einbau der ausgeführten Produkte, insbesondere relevanter Ausführungen für den Brand-, Wärme-, Schall- und Feuchteschutz.

  3. Fachunternehmererklärung

  4. Prüfprotokolle und -bücher für prüfrelevante Produkte (Toranlagen, Brandschutzabschlüsse, Blitzschutzanlagen, rauchmeldergesteuerte Feststellanlagen,...)

  5. Abnahme- / Inbetriebnahmebescheinigungen für Produkte, die von Sachverständigen bzw. zugelassenen Überwachungsstellen geprüft werden müssen (z.B. Aufzüge)

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

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  1. Bedienungs- und Wartungsanleitungen
  2. Reinigungsempfehlungen und -hinweise für Bodenbeläge, Fliesen, Sanitärobjekte, Textilien, usw.
  3. Unternehmererklärung nach EnEV § 26a
  4. Entsorgungsnachweise gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)

Das Fehlen dieser Unterlagen wird im Rahmen der Schlussrechnungsprüfung wie das Fehlen von Aufmaßen gewertet und verhindert eine abschließende Bearbeitung der Rechnung.

  1. Sonstiges

7.1 Bauschild Der Bauherr hat ein Bauschild errichten lassen. Eigenwerbung kann auf diesem Bauschild betrieben werden. Die Kosten für das Firmenbauschild sind vom AN zu tragen. Eine andere Eigenwerbung ist auf der Baustelle nicht erlaubt. Festlegung Größe des Bauschildes und Firmenschilder erfolgt in Abstimmung mit der Bauherrenschaft.

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 9

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

PLANUNTERLAGEN Die beigefügten Planunterlagen dienen dem Verständnis während der Angebotsbearbeitung und sind nur zur Kalkulation des Angebots bestimmt.

002-6 Lageplan 102-6 Grundriss EG 541-6 Detailplan Teeküche

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 10

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Titel 1. Teeküche

Leitbeschreibung 1.010. Küchenbauteile Herstellung, Lieferung und Montage einer Teeküche bestehend aus folgenden Elementen einschl. aller Verbindungs-, Befestigungs- und Verbrauchsmaterialien.

Bemusterung der Oberflächen von Arbeitsplatte, Ober- und Unterschränken, Griffe und Beschlagteile sowie dem Sockel sind in die jeweiligen Positionen einzukalkulieren.

Die Küche besteht aus einem Hochschrank, vier Ober- und zwei Unterschrankelementen, einer unterfahrbaren Spüle und einer Tischplatte, mit seitlicher Blende, Sockel und Arbeitsplatte, sowie Spritzschutz, gem. nachfolgenden Unterbeschreibungen, sowie den in den Unterbeschreibungen aufgeführten und beschriebenen Zusatzelementen und technischen Geräten.

Fronten der Schrankelemente: Schichtstoffplatten mit Kern aus gütegeprüften Spanplatten, 20mm, widerstandsfähig gegen alle üblichen Reinigungsmittel.

Fronten der Schubladenelemente: Schichtstoffplatten mit Kern aus gütegeprüften Spanplatten, 20mm, widerstandsfähig gegen alle üblichen Reinigungsmittel.

Rückwände Schrankelemente: Hartplatte, beidseitig kratzfest beschichtet. In die Seitenteile eingelassen und gegenüber den hinteren Kanten nach Innen versetzt.

Sockel: Sockelelement aus wasserfestverleimtem Sperrholz oder Spanplatte. Blendunterkante mit bodenanpassungsfähigem Dichtungsprofil.

Einlegeböden: Schichtstoffplatten mit Kern aus gütegeprüften Spanplatten, 20mm, widerstandsfähig gegen alle üblichen Reinigungsmittel.

Griffe: Griffstangen Edelstahl geschliffen nach Wahl des Bauherrn. Länge ca. 20cm

Scharniere: Selbstschließende Ganzmetall- Scharniere mit Rückhalteautomatik, Öffnungswinkel 95°, dreidimensional verstellbar.

Arbeitsplatte: HPL- Schichtstoffplatte auf Phenol- und Melaminharzbasis mit gerader Frontkante. Frei sichtbare Seitenkanten mit Kantenbeschichtung aus Polyurethan, homogen und Wasserdicht mit der Platte verbunden. Gesamtdicke der Arbeitsplatte ca. 40 mm, zur Front und freistehenden Seitenteilen ca. 20 mm überstehend. Wandanschluss mit Wandanschlussprofil in Farbe und Muster

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 11

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 1.010. Küchenbauteile

abgestimmt auf Arbeitsplatte und Spritzschutz.

Spritzschutz: HPL- Schichtstoffplatte auf Phenol- und Melaminharzbasis,mit Kantenbeschichtung aus Polyurethan, homogen und Wasserdicht mit der Platte verbunden, bündiger Abschluss mit Front der Oberschränke Plattenstärke ca. 16mm

Farben und Oberflächen: Nach Wunsch Nutzer/Bauherr aus Standardkatalog des Küchenherstellers

Ausführungsort: Erdgeschoss

1,000St € €

1 Sockel Umlaufende Sockelblende gem. Pos. 1.010.. gegenüber den Unterschränken zurückversetzt.

Sockelhöhe: ca. 100 mm seitlicher Rückversatz: ca. 20 mm vorderer Rückversatz: ca. 30 mm 3,700m

2 Seitliche Blende Hochschrank Seitliche Blende des Kühlumbauschrankes gem. Pos. 1.010.. flächenbündig mit den Fronten, ohne sichtbare Schraubenverbindungen, Montage zwischen Wand und Korpusseitenfläche, wandseitig gerade Kante, Einbau oberhalb der durchlaufenden Sockelblende, angepasst an örtliche Einbausituation

Blendenhöhe: ca. 2000 mm Blendbreite: ca. 50 mm 1,000St

3 Unterschrank mit Schubladen Unterschrankelement mit 3 Schubladenelementen mit je einer waagerechten Griffstange an der Schubladenfront. Linke Seite als sichtbare Oberfläche

Ausführung gem. Pos. 1.010. und beiliegender Zeichnung.

Breite Unterschrank: ca. 60 cm Tiefe Unterschrank: ca. 58 cm Höhe Unterschränke: ca. 86 cm Höhe Schubladen: 2x ca. 18cm / 1x ca. 40cm 1,000St

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 12

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

4 Spülenunterschrank Unterfahrbares Spülen- Unterschrankelement Ausführung gem. Pos. 1.010.. und beiliegender Zeichnung.

Breite Unterschrank: ca. 90 cm Tiefe Unterschrank: ca. 58 cm Höhe: entsprechend der angebotenen Einbauspüle 1,000St

5 Hochschrank Kühlschrank Hochschrankelement gemäß Pos.1.010. und beiliegender Zeichnung, bestehend aus

  • Geräte-Umbau für angebotenen Kühlschrank mit Türelement DIN R mit einer senkrechten Griffstange
  • Oberschrank mit Türelement DIN R und 1 Einlegeboden
  • Schublade unterhalb Kühlschrank, mit waagerechter GriffstangeHöhe ca. 20cm Linke Seite als sichtbare Oberfläche

Breite Hochschrank: ca. 60cm Tiefe Hochschrank: ca. 58cm Höhe Hochschrank: ca. 210cm (inkl. Sockel) Höhe Schublade: ca. 18cm Höhe Kühlschrank: ca. 132cm Höhe Oberschrank: ca. 50cm Höhe Sockel: ca. 10cm 1,000St

6 Blende Geschirrspüler Frontblende für angebotenen Geschirr- Spülautomaten mit einer horizontalen Griffstange. Ausführung gem. Pos. und beiliegender Zeichnung. Die Blende muss entsprechend des angebotenen Geschirrspülers angefertigt werden.

Maße Blende: passend zu übrigen Unterschränke 1,000St

7 Arbeitsplatte Arbeitsplatte einschl. Ausschnitt für angebotene Edelstahl- Spüle und Anschluss an die Nischenverkleidung und den Hochschrank

Ausführung gem. Pos. 1.010. und beiliegender Zeichnung.

Tiefe Arbeitsplatte: ca. 60 cm Breite Arbeitsplatte: ca. 210 cm Höhe OK Arbeitsplatte: ca. 90 cm 1,000St

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 13

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

8 Tischplatte Arbeitsplatte als Tischplatte Ausführung gem. Pos. 1.010. und beiliegender Zeichnung. Befestigung an Unterschrank, weitestgehend stützenfreie Montage, ggfls. 1-2 mittig positionierte Rundstützen

Tiefe Arbeitsplatte: ca. 45 cm Breite Arbeitsplatte: ca. 120 cm Höhe OK Arbeitsplatte: ca. 75 cm

Eine Seite als Halbkreis gerundet 1,000St

9 Oberschrank offen, mit Einlegeboden Oberschrankelement offen, mit Einlegeboden

Ausführung gem. Pos. 1.010.. und beiliegender Zeichnung.

Breite: ca. 60 cm Tiefe: ca. 58 cm Höhe: ca. 50 cm Ausstattung: 1 Einlegeböden 3,000St

10 Oberschrank offen, mit Einlegeboden, Abschlusselement Oberschrankelement offen, mit Einlegeboden als Abschlusselement mit nur 1 Seitenwand und Ausrundung

Ausführung gem. Pos. 1.010.. und beiliegender Zeichnung.

Breite: ca. 30 cm Tiefe: ca. 58 cm Höhe: ca. 50 cm Ausstattung: 1 Einlegeböden 1,000St

11 Spritzschutz Spritzschutz inkl. Umleimer an Sichtkante. inkl. Ausschnitt für 3-fach-Steckdose

Ausführung gem. Pos. 1.010. und beiliegender Zeichnung.

Breite Spritzschutz: ca. 210 cm Höhe Spritzschutz: ca. 70 cm 1,000St

12 Einbaukühlschrank Einbaukühlschrank zur Montage in Kühlumbauschrank, einschl. Aufstellung und Anschluss.

Ausführung: bündiger Abschluss mit Front der Oberschränke mit VDE- und Funkschutzzeichen, 230 V WS PE. Anschlussleitung mindestens 1,5 m. Konstruktion aus selbsttragendem Gehäuse innen aus Kunststoff (weiß) und außen aus Stahlblech (weiß). Ausstattung mit

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 14

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Fortsetzung 12 Einbaukühlschrank

Innenraumbeleuchtung, eingebautem Kühlaggregat, vollautomatischer Abtauung, stufenloser Regelung und schimmelresistenter Magnetdichtung.

Falls die Anordnung eines Abluftgitter nötig ist, soll diese seitlich in die Seitenwand des Unterschranks für den Kühlschrank eingebaut werden. Die Lieferung und Montage des Abluftgitters aus Aluminium ist in den Gesamtpreisieinzukalkulieren.

Zubehör / Ausstattung: 4 verstellbare Einlegeböden Glas 1 Schubfach aus Kunststoff 1 integriertes ****-Gefrierfach Flaschenhalter + min. 2 Regaleinsätze Tür

Abmessungen: passend zu Kühlumbauschrank Energieeffizienzklasse: min. D Gesamtnutzinhalt: ca. 170-180 L

Hersteller: '....................'

Fabrikat: '....................' 1,000St

13 Geschirrspüler Geschirrspüler zur Montage unter der Arbeitsplatte einschl. Aufstellung und Anschluss. Ausführung als vollintegrierbares Gerät mit der Möglichkeit einer durchlaufenden Sockelblende. Die angebotene Frontblende für den Geschirrspüler muss an den angebotenen Geschirrspüler angepasst werden.

Breite Geschirrspüler: ca. 60 cm Bedienfeld: Edelstahl Energieeffizienzklasse: A

Hersteller: '....................'

Fabrikat: '....................' 1,000St

14 flache Einbauspüle mit Abtropffläche, Quarzkomposit, schwarz Einbauspüle aus Quarzkomposit, schwarz, mit extraflachem Becken rechts und Abtropffläche, zur barrierefreien Nutzung inkl. Hahnlochbohrung, Siphon, Überlaufgarnitur, Siebkorbventil und flexiblem Ablaufschlauch

Außenmaße: Breite: ca. 80 cm Tiefe: ca. 50 cm 1,000St

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 15

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

15 Einhebel- Spültischarmatur, verlängerter Hebel Einhand-Spültischarmatur für Einlochmontage DN 15 aus Metall, verchromt mit Keramikkartusche, Ausführung als Druckarmatur, DVGW geprüfte Armatur mit hochwertigen Messingwerkstoff nach Trinkwasserverordnung, Armatur mit Kupferrohranschlüssen

Verlängerter Betätigungsgriff für bessere Erreichbarkeit, aus Metall, verchromt und wärmegedämmt. Geräuschverhalten gem. DIN 4109 Gruppe I, mit Prüfzeichen. Ausführung mit schwenkbarem, gegossenem Auslauf, variabel einstellbarer Mengenbegrenzung, flexiblen Anschlussschläuchen und integriertem Rückflussverhinderer. 1,000St

16 LED-Aufbauleuchten Oberschrank LED-Aufbauleuchten, 2 Stück zur Montage unter den Oberschränken als Beleuchtung für die Arbeitsplatte, zusammen schaltbar, inkl. Vorschaltgerät und Schalter, Netzanschlussleitung ca. 2m

1,000Psch

Summe Titel 1. Teeküche €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

[Seite 16]

Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 16

Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis

Titel 2. Stundenlohnarbeiten

Hinweis Stundenlohn Soweit bei der Durchführung der durch das Leistungsverzeichnis gekennzeichneten Arbeiten zusätzlich und unvermeidbar Stundenlohnarbeiten anfallen, sind hierfür Stundenverrechnungssätze anzubieten. Die Stundenverrechnungssätze enthalten unaufgegliedert

  • Lohn- und Gehaltskosten, einschließlich vermögenswirksamer Leistungen
  • tarifliche und übertarifliche Zuschläge
  • Lohn- und Gehaltsnebenkosten
  • Winterbeschäftigungsumlage nach der zur Angebotsabgabe gültigen Winterbeschäftigungsverordnung,
  • Wegezeitvergütung und Fahrgelderstattung

Der Stundenverrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden. Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf Anordnung oder mit Zustimmung des fachlich zuständigen Bauleiters durchgeführt werden. Sie sind mit der Schlussrechnung abzurechnen, sie können in Abschlagsrechnungen aufgeführt werden.

2.010. Stundenlohn Vorarbeiter Vorarbeiterstunden auf Anweisung der Bauleitung zum Nachweis. 1,000h € €

2.020. Stundenlohn Facharbeiter Facharbeiterstunden auf Anweisung der Bauleitung zum Nachweis. 1,000h € €

2.030. Stundenlohn Auszubildender / Helfer Azubistunden auf Anweisung der Bauleitung zum Nachweis. 1,000h € €

Summe Titel 2. Stundenlohnarbeiten €

Summe LV 316 Teeküche €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

[Seite 17]

Projekt: 23-09 Aula Salzgitter 14.07.2026 Lv: 316 Teeküche Seite 17

Zusammenfassung

Titel 1. Teeküche € Titel 2. Stundenlohnarbeiten €

Gesamt netto €

zzgl. 19,0 % MwSt €

Gesamt brutto €

*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto

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