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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 14: Rettungsdienstbedarfsplan
Bedarfsplan
für den
Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade
Stand: 01.04.2026
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
INHALTSVERZEICHNIS
-
ALLGEMEINES/ RECHTLICHE GRUNDLAGEN ................................................................. 2
-
DER LANDKREIS STADE ................................................................................................... 2
2.1 Lage, Grenzen, Topographie, Städte und Gemeinden ................................................................... 2
2.2 Einwohner ........................................................................................................................................ 3
2.3 Verkehrswesen ................................................................................................................................ 3
2.4 Infrastruktur und Wirtschaft ............................................................................................................. 4
2.5 Medizinische Versorgung und soziale Einrichtungen ...................................................................... 5
-
ZIELE DES RETTUNGSDIENSTES .................................................................................... 5
-
DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES ................................................................ 7
4.1 Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ................................................................................................... 7
4.2 Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes .......................................................................................... 7
4.3 Beauftragte des Rettungsdienstes .................................................................................................. 8
4.4 Rettungswachen, Rettungsmittelausstattung und Personal für die Notfallrettung .......................... 8
4.5 Notfallkrankenwagen (N-KTW) ...................................................................................................... 10
4.6 Notärztliche Versorgung ................................................................................................................ 11
4.7 Qualifizierter Krankentransport ...................................................................................................... 12
4.8 Spitzenabdeckung ......................................................................................................................... 13
4.9 Sondereinsätze .............................................................................................................................. 14
4.9.1 Transport schwergewichtiger Patienten ................................................................................ 14
4.9.2 Transport intensivmedizinisch versorgter Patienten ............................................................. 14
4.9.3 Großveranstaltungen ............................................................................................................ 15
4.9.4 AED-Gruppen und Ersthelfer-Alarmierung ........................................................................... 15
4.9.5 Luftrettung ............................................................................................................................. 16
4.9.6 Wasserrettung ....................................................................................................................... 16
4.9.7 Schadensereignis mit größerer Anzahl von Verletzten und/ oder Erkrankten ...................... 17
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
- ALLGEMEINES/ RECHTLICHE GRUNDLAGEN
Der Landkreis Stade ist gem. § 3 Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Träger
des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Wasserrettung in seinem
Zuständigkeitsbereich. Der Rettungsdienst obliegt dem Landkreis Stade als Aufgabe des
eigenen Wirkungskreises. Der Gesetzgeber hat damit die ausschließliche Kompetenz für die
Errichtung und den Betrieb eines den Anforderungen entsprechenden Rettungsdienstes auf den
Landkreis Stade übertragen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung
zu berücksichtigen.
So hat der Rettungsdienst gem. § 2 I NRettDG die flächendeckende und bedarfsgerechte
Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit den Leistungen der Notfallrettung und dem
–transport (einschließlich der notärztlichen Versorgung) sowie den qualifizierten
Krankentransport sicherzustellen. Die Aufgabenbereiche bilden dabei eine medizinische,
funktionale und wirtschaftliche Einheit.
Gem. § 4 VI NRettDG hat der Träger des Rettungsdienstes in einem Bedarfsplan festzuhalten,
wie diese bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis Stade sichergestellt werden soll. Er
definiert damit den Rahmen der rettungsdienstlichen Infrastruktur. Der Plan ist regelmäßig
fortzuschreiben, zuletzt wurde dies für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade zum
01.01.2024 vorgenommen. Da sich insbesondere in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche
Veränderungen in allen Bereichen des Rettungsdienstes ergeben haben (u.a. Einführung der
standardisierten Notrufabfrage, der Telenotfallmedizin und des Notfallkrankenwagens) und eine
neue Fahrzeugbemessung in 2025 durchgeführt wurde, ist der Bedarfsplan zu aktualisieren.
Der Bedarfsplan in der nachfolgenden Fassung ist im Benehmen mit den Kostenträgern des
Rettungsdienstes erstellt worden, da dieser die Grundlage für die abzuschließende
Entgeltvereinbarung gem. § 15 II NRettDG zur Refinanzierung der Rettungsdienstkosten
darstellt.
- DER LANDKREIS STADE
2.1 Lage, Grenzen, Topographie, Städte und Gemeinden
Der Rettungsdienstbereich nach § 4 I NRettDG umfasst das Gebiet des Landkreises Stade
mit den zwei kreisangehörigen Hansestädten Stade und Buxtehude, den Gemeinden
Drochtersen und Jork sowie den sieben Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld,
Horneburg, Lühe, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten auf einer Gesamtfläche von
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
1.267,4 km². Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 80 km, in Ost-West-
Richtung bis zu 30 km.
Im Norden und Osten bilden die Elbe und im Nordwesten und Westen die Oste eine
natürliche Grenze. In diesen Bereichen grenzt der Landkreis an die Landkreise Cuxhaven
und Rotenburg (Wümme), im Süden an den Landkreis Harburg und im Südosten an die Freie
und Hansestadt Hamburg. Der Landkreis Stade gehört zur Metropolregion Hamburg.
2.2 Einwohner
Im Landkreis Stade leben insgesamt 207.871 Einwohner (Stand: 30.06.2025). Diese teilen
sich auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wie folgt auf:
| Stadt/ Gemeinde/ Samtgemeinde | Fläche in km² | Einwohnerzahl | Einwohner je km² |
|---|---|---|---|
| Apensen | 74,47 | 9.706 | 134,58 |
| Buxtehude | 76,69 | 40.891 | 533,56 |
| Drochtersen | 126,79 | 11.294 | 89,04 |
| Fredenbeck | 144,08 | 13.147 | 93,24 |
| Harsefeld | 165,54 | 23.278 | 140,12 |
| Horneburg | 60,01 | 14.044 | 233,73 |
| Jork | 62,24 | 11.294 | 198,33 |
| Lühe | 57,92 | 9.887 | 176,10 |
| Nordkehdingen | 193,18 | 6.938 | 38,14 |
| Oldendorf-Himmelpforten | 196,39 | 18.400 | 97,53 |
| Stade | 110,07 | 48.992 | 439,29 |
Quelle: LSN, Stand: 30.06.25
Die direkte Nähe zur Freien und Hansestadt Hamburg und die Ausweisung neuer Baugebiete
hat in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahl des
Landkreises Stade geführt. Zeitgleich nimmt auch die Alterung der Bevölkerung immer weiter
zu. Diese Entwicklungen spiegeln sich bei den stetig steigenden Einsatzzahlen des
Rettungsdienstes wider und sind bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen.
2.3 Verkehrswesen
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
Im Landkreis Stade bestehen ca. 71 km Bundesstraßen, 218 km Landesstraßen, 381 km
Kreisstraßen und 909 km Gemeindestraßen. Zudem ist die noch im Bau befindliche
Bundesautobahn 26 (Stade-Hamburg) bereits bis zur Anschlussstelle Neu Wulmstorf
beiderseits befahrbar.
Die Bundesautobahn 20 zwischen Drochtersen und Stade inkl. der Elbquerung zwischen
Drochtersen und Glückstadt befindet sich zum aktuellen Stand noch in der Planungsphase,
ist aber zu gegebener Zeit bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen.
Unfallschwerpunkte stellen die Bundesautobahn 26, die Bundesstraßen 73 und 74 sowie
diverse Landes- und Kreisstraßen mit immer wiederkehrenden Unfallschwerpunkten dar.
Der öffentliche Personennahverkehr im Bereich der Eisenbahn ist geprägt von der
Verbindung Cuxhaven – Stade – Buxtehude – Hamburg. Der Landkreis Stade gehört dem
Tarifgebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) an.
Die S-Bahn verkehrt von Hamburg bis nach Stade, das Verkehrsunternehmen Start
Unterelbe gewährleistet den Regionalbahnverkehr bis nach Cuxhaven. Auf dieser Strecke
verkehren ebenfalls Güterzüge. Die Stader Geest ist mit der Eisenbahnlinie der Eisenbahnen
und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser erschlossen. Die nicht direkt an den Bahnstrecken
gelegenen Gemeinden werden durch einen Linienbusverkehr erschlossen. Im sog.
Überlandverkehr gibt es Busverbindungen aus allen Bereichen nach Stade oder nach
Buxtehude. Durch die zahlreichen Bahn-/ Straßenquerungen kommt es gelegentlich zu
Verkehrsbehinderungen und daraus resultierend zu einer Verzögerung bei der Anfahrt zum
Notfallort durch den Rettungsdienst.
Da der Landkreis Stade vom Norden bis zum Osten vollständig an die Elbe grenzt, stellt
diese einen wichtigen Verkehrsweg für die Schifffahrt, Pendler und Touristen dar. So
verbinden die Elbfähre und Lühe-Schulau-Fähre z.B. den Landkreis Stade mit
Schleswig-Holstein. Zeitgleich verkehren große Frachtschiffe, Freizeitboote, Segler und
Kreuzfahrtschiffe auf der Elbe.
2.4 Infrastruktur und Wirtschaft
Der Landkreises Stade ist ein dynamischer Wirtschafts- und Investitionsstandort für
Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen sowie Dienstleister. Im Landkreis Stade
sind u.a. große Firmen wie Airbus und DOW-Chemical ansässig. Das erhöhte
Gefahrenpotential durch die bereits zehn vorhandenen Gefahrstoffbetriebe ist insbesondere
im Bereich der Großschadensereignisse rettungsdienstrelevant.
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Ein noch zunehmender Wirtschaftszweig stellt der Tourismus dar. Gerade die beiden
Hansestädte, das Alte Land und Kehdinger Land führen in der Zeit zwischen April und
Oktober zu einer hohen Anzahl an Touristen, die im Bedarfsfall ebenfalls die Leistungen des
Rettungsdienstes in Anspruch nehmen.
2.5 Medizinische Versorgung und soziale Einrichtungen
Die beiden Krankenhäuser im Landkreis Stade an den Standorten Stade und Buxtehude
werden durch die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude gGmbH betrieben. Zur Aufnahme von
Notfallpatienten stehen in geringem Umfang auch Krankenhäuser angrenzender
Rettungsdienstbereiche zur Verfügung. Notfallpatienten werden grundsätzlich in das
nächstgelegene fachlich geeignete Krankenhaus transportiert.
Die immer weiter zunehmende Spezialisierung der Kliniken sowie die Schließung von kleinen
Kliniken führen dazu, dass Patienten mit schwerwiegenden Verletzungen und komplexeren
Krankheitsbildern in Spezialkliniken nach Harburg und Hamburg transportiert werden
müssen. Zeitgleich werden Patienten aus den benachbarten Rettungsdienstbereichen
zunehmend von den Elbe Kliniken, und hier insbesondere vom Elbe Klinikum Stade als eines
der wenigen Schwerpunktkrankenhäuser im Elbe-Weser-Raum, aufgenommen. Diese
Faktoren sowie der Fachärztemangel im ländlichen Bereich, der demografische Wandel und
die Zunahme von Alten- und Pflegeeinrichtungen führen zu den weiterhin hohen
Einsatzzahlen und einer angestiegenen Einsatzdauer. Der neu ausgerichtete Fahrdienst des
kassenärztlichen Notdienstes, der Mitte 2025 eingeführt wurde, hat bisher zu keiner
relevanten Entlastung des Rettungsdienstes geführt. Zusätzlich erschweren die immer
geringer werdenden Kapazitäten der Kliniken zunehmend einen schnellen Transport von
Notfallpatienten zu einer geeigneten medizinischen Einrichtung. Der niedersachsenweit
eingeführte Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA), den der Landkreis Stade seit
Ende 2022 nutzt, stellt dabei ein sinnvolles System dar, um sich über entsprechende Auf-
nahmekapazitäten der Krankenhäuser zu informieren und diese bereits bei der Anfahrt zum
Krankenhaus voranmelden zu können.
- ZIELE DES RETTUNGSDIENSTES
Die grundsätzlichen Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in § 2 II NRettDG
geregelt. Ergänzend hierzu fallen jedoch noch zahlreiche, teilweise nicht im
Rettungsdienstgesetz explizit genannte Aufgaben an. Der Landkreis Stade hat sich folgende
Ziele für den Rettungsdienst gesetzt:
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- Erkennen lebensbedrohlicher Notfallsituationen im Notrufdialog durch Unterstützung der
standardisierten Notrufabfrage und Anleitung zur Ersten Hilfe durch die Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle,
-
zügiges Ausrücken der alarmierten Einsatzfahrzeuge,
-
Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten bei 95 % der Notfalleinsätze,
-
Vornahme der erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort und Herstellung
der Transportfähigkeit in eine geeignete Behandlungseinrichtung,
- Durchführung von Transporten von lebensbedrohlichen Verletzten oder Erkrankten
unter intensivmedizinischen Bedingungen in eine andere Behandlungseinrichtung,
- Sicherstellung des Transports und der Übergabe von Notfallpatienten in eine zur
Weiterbehandlung geeignete Behandlungseinrichtung unter Berücksichtigung der dort
vorhandenen Kapazitäten,
- Regelmäßige Durchführung einer bedarfs- und ressourcenangepassten Planung der
Einsatzmittel,
-
Qualitätsmanagement zur Erhebung der Reanimationsdaten im Reanimationsregister,
-
Dokumentation und Qualitätserhebung durch die mobile Datenerfassung sowie deren
Weiterentwicklung,
-
Einführung der Telenotfallmedizin (möglichst in 2026),
-
Einführung einer Ersthelfer-Alarmierung (möglichst in 2026) zusätzlich zu den AED-
Gruppen zur frühzeitigen Unterstützung bei Herz-Kreislaufstillständen durch qualifizierte
Ersthelfer,
- Organisation von Intensivverlegungen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle
für Intensivtransporte Niedersachsen und
- Interdisziplinärer Austausch mit den Krankenhäusern.
Alle genannten Ziele betreffen die Bearbeitung von Hilfeersuchen, die Durchführung der
Notfallrettung (inkl. der notärztlichen Versorgung), die Notfalltransporte und qualifizierten
Krankentransportfahrten, auch bei Großschadensereignissen, etc. Für die Erreichung dieser
Ziele ist eine enge Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst Beteiligten sowie die
Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel und Ressourcen zwingend notwendig. Eine
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
regelmäßige Evaluation, Selbstkritik und die Vornahme einer kurzfristigen Gegensteuerung
sind dabei ebenso wesentlich.
- DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES
Der Rettungsdienst des Landkreises Stade arbeitet insbesondere mit seinen Beauftragten,
den Rettungsdiensten der Nachbarlandkreise, den Feuerwehren, den anerkannten
Hilfsorganisationen, den Krankenhäusern und den sonstigen gesundheitlichen Einrichtungen
zusammen.
4.1 Feuerwehr- und Rettungsleitstelle
Die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Stade stellt die im Sinne des § 3 I
Nds. Brandschutzgesetz sowie § 6 NRettDG zuständige Einsatzzentrale für den gesamten
Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade dar und wird im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung nach Artikel 28 II des Grundgesetzes in Form einer integrierten Leitstelle
vom Landkreis Stade am Standort Stade, Ohle Kamp 3, betrieben und unterhalten. Der
Dienstbetrieb der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ist grundsätzlich in der
Dienstvereinbarung „Regeldienstplan der Feuerwehr- und Rettungsleistelle (FRL)“ geregelt.
Die Leitstelle ist derzeit tagsüber von 06:45 bis 19:00 Uhr mit vier Disponenten sowie in den
Nachtstunden von 18:45 bis 07:00 Uhr mit drei Disponenten besetzt, die über eine
feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Ausbildung verfügen. Insgesamt verfügt die
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle derzeit über 24 Planstellen (inkl. Leitstellenleitung).
Seit dem 01.01.2026 erfolgt die Bearbeitung von Hilfeersuchen im Rahmen einer
standardisierten Notrufabfrage (SNA). Hierdurch werden u.a.
• alle Notrufe nach demselben, verbindlichen Schema bearbeitet und haben somit klar
definierte Entscheidungswege und einheitliche Abfrageergebnisse,
• Daten für das Qualitätsmanagement der Leitstelle erhoben,
• Anpassungsmöglichkeiten der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst an den
Meldebildern ermöglicht und
• eine qualitativ hochwertige leitlinienkonforme Anleitung zur Ersten Hilfe gewährleistet.
4.2 Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes
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Der Landkreis Stade beschäftigt eine Ärztliche Leitung Rettungsdienst. Gem. § 10 III
NRettDG leitet die Ärztliche Leitung den Rettungsdienst in medizinischen Fragen sowie in
Angelegenheiten des Qualitätsmanagements. Die Ärztliche Leitung ist auch für die
Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals
verantwortlich und ist in allen medizinischen Belangen im Bereich des Rettungsdienstes
entscheidungs- und weisungsbefugt.
4.3 Beauftragte des Rettungsdienstes
Der Landkreis Stade kann gemäß § 5 I NRettDG Dritte mit der Durchführung der
Leistungen des Rettungsdienstes ganz oder teilweise beauftragen. Dabei ist sicherzustellen,
dass der Beauftragte die ihm übertragene Aufgabe so erfüllt, wie dies der Träger des
Rettungsdienstes selbst nach dem NRettDG oder nach den aufgrund des NRettDG
erlassenen Verordnungen tun müsste.
Der Landkreis Stade bedient sich zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrags aktuell
folgender Organisationen bzw. Firmen:
-
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stade Rettungsdienst gGmbH,
-
Falck Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH,
-
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,
-
Elbe Klinikum Stade-Buxtehude GmbH (notärztliche Versorgung),
-
Ehrenamtliche Kräfte („Schnelle Einsatzgruppe“, siehe Ziffer 4.8) des DRK-Kreisverband
Stade e.V. und der Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. für die Abdeckung von Einsatzspitzen
und bei Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten – ManV - (Großschadensereignis)
und auch bei einem überörtlichen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten
(Ü-ManV).
4.4 Rettungswachen, Rettungsmittelausstattung und Personal für die Notfallrettung
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
Im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade sind Rettungswachen an geeigneten
Standorten und Rettungsmittel in der erforderlichen Anzahl und Ausstattung zu betreiben.
Die Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln ergibt sich derzeit aus der Verordnung über
die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) vom
- August 2023 (Nieders. GVBl. S. 203).
In 2024 wurden die drei neuen Rettungswachen in Drochtersen, Guderhandviertel und
Harsefeld durch den Landkreis Stade errichtet und vom Deutschen Roten Kreuz als
Beauftragten bezogen. Der Neubau der Rettungswache Stade (Ohle Ring 12) hat im Oktober
2025 begonnen und soll planmäßig im Sommer 2027 bezugsfertig sein. Die überwiegende
Anzahl an Krankentransportwagen sowie die Stader Rettungswagen werden dann an diesem
Standort stationiert sein.
An folgenden Rettungswachen- und Fahrzeugstandorten (RW bzw. FStO) sind derzeit
Rettungswagen (RTW) stationiert:
| Bezeichnung (Beauftragter) | Anschrift | Rettungsmittel- ausstattung |
|---|---|---|
| RW Buxtehude (DRK) | Am Krankenhaus 9, 21614 Buxtehude | zwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst |
| RW Buxtehude (Falck) | Alter Postweg 42, 21614 Buxtehude | ein RTW im 12. Std.-Dienst (tagsüber) |
| RW Drochtersen (DRK) | Aschhorner Straße 46, 21706 Dollern | ein RTW im 24. Std.-Dienst, ein RTW tgl. 07.00-19.00 Uhr |
| RW Freiburg (DRK) | Krankenhausweg 1, 21729 Freiburg (Elbe) | ein RTW im 24. Std.-Dienst |
| FStO Guderhandviertel (DRK) | Dollerner Straße 32, 21720 Guderhandviertel | ein RTW im 24. Std.-Dienst, ein RTW tgl. 07.00-19.00 Uhr |
| RW Harsefeld (DRK) | Im Sande 67 b, 21698 Harsefeld | zwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst |
| FStO Himmelpforten (DRK) | Neukuhla 2, 21709 Himmelpforten | ein RTW im 24. Std.-Dienst |
| RW Stade (DRK) | Ohle Kamp 3a, 21682 Stade | zwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst |
| FStO Stade (JUH) | Thuner Straße 124, 21680 Stade | ein RTW im 12. Std.-Dienst (tagsüber) |
Die Vorhaltung an RTW beläuft sich damit unverändert auf insgesamt 105.120
Jahresstunden. Aufgrund von Ausschreibungsergebnissen und bei Fertigstellung der neuen
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Rettungswache in Stade können sich ggf. Veränderungen an den aufgeführten Standorten
ergeben.
Zudem sind Reservefahrzeuge an diversen Rettungswachen in ausreichender Anzahl
vorhandenen, um geplante und ungeplante Fahrzeugausfälle, z.B. Wartung, technische
Schäden, etc., jederzeit kompensieren zu können.
Zur Optimierung der Eintreffzeiten verfolgt die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle nicht den
Grundsatz der festgelegten Zuständigkeitsbereiche der Rettungswagen, sondern wendet in
der Regel den Grundsatz der schnellstmöglichen Erreichbarkeit des Notfallortes durch das
nächst gelegene Einsatzfahrzeug an. Dies können, gerade in den Grenzgebieten, auch
Rettungswagen und Notarztfahrzeuge der benachbarten Rettungsdienstträger sein. Sofern
benachbarte Rettungsdienstträger Änderungen an Ihrer Fahrzeugvorhaltung oder an den
Rettungswachenstandorten vornehmen, kann dies daher Auswirkungen auf den hiesigen
Rettungsdienst haben.
Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt i.d.R. mit einem Rettungshelfer/ Rettungssanitäter
sowie dem verantwortlichen Notfallsanitäter. Die Notfallsanitäter verfügen über eine
dreijährige spezialisierte notfallmedizinische Ausbildung und üben auch invasive
Notfallmaßnahmen in Delegation durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder auch
eigenständig aus. Durch stetige Erweiterungen der Freigaben von Notfallmaßnahmen, wie
zuletzt der eigenständigen Gabe von BtM-Schmerzmitteln und angestrebter Nutzung der
Telenotfallmedizin, soll eine weitere Entlastung des Notarztdienstes erfolgen.
Die Durchführung von Krankentransporten mittels Rettungswagen soll, trotz der reduzierten
Vorhaltung von Krankentransportwagen ab dem 01.04.2026, weiterhin gering gehalten
werden, um die flächendeckende Notfallrettung sicherstellen zu können. Weiterhin ist eine
Reduzierung von niedrigschwelligen Einsätzen anzustreben und vermehrt an den
Kassenärztlichen Notdienst oder Hausarztpraxen zu verweisen. Nur hierdurch kann die
knappe Ressource der Notfallsanitäter entsprechend ihres eigentlichen Zwecks, der
Notfallrettung, eingesetzt werden.
Um die Einsatzzahlen im Bereich der Rettungswagen noch weiter reduzieren zu können,
sollen zukünftig auch im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade
Notfallkrankentransportwagen zur Durchführung von Notfalltransporten eingesetzt werden.
4.5 Notfallkrankentransportwagen (NKTW)
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
Der so genannte Notfallkrankentransportwagen (NKTW), der für die Durchführung von
Notfalltransporten eingesetzt wird, ist 2024 gesetzlich eingeführt worden. Gem. § 2 II Nr. 2
NRettDG liegt ein Notfalltransport vor, wenn
„bei sonstigen Verletzten oder Erkrankten, bei denen medizinische Maßnahmen notwendig
werden könnten, diese in kurzer Zeit am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit
dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit
dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete
Behandlungseinrichtung zu befördern“.
Die NKTW verfügen gegenüber einem RTW über eine deutlich reduziertere medizinisch-
technische Mindestausstattung. Bei dem Rettungsdienstpersonal handelt es sich um
Rettungssanitäter, von denen einer zusätzlich über mind. 100 Notfalleinsätze
Einsatzerfahrung verfügt. Die Hilfsfrist des NKTW beträgt 30 Minuten in 80 % der
Einsatzfälle. Die detaillierten Anforderungen an den NKTW für den Landkreis Stade sind in
einem entsprechenden Konzept festgelegt worden.
Die Vorhaltung von NKTW soll insbesondere dazu führen, dass die Rettungswagen
möglichst nur noch für die Rettung von lebensbedrohlich Verletzten zur Verfügung stehen.
Viele Einsätze stellen derzeit keine Notfalleinsätze dar und führen nicht nur zu steigenden
Einsatzzahlen, sondern auch zu einer sinkenden Mitarbeiterzufriedenheit im Bereich der
Notfallsanitäter.
In 2026 sollen zwei 24 Std.-NKTW (= 17.520 Jahresstunden) eingeführt werden. Aufgrund
der örtlichen Einsatzschwerpunkte und Berücksichtigung der Hilfsfrist, soll ein Fahrzeug in
Stade und eines in Buxtehude oder im Alten Land stationiert werden. Die Einführung und
Entwicklung dieses Rettungsmittels ist intensiv zu betreuen und deren Auswirkungen auf die
übrige Fahrzeugvorhaltung kontinuierlich zu beobachten.
4.6 Notärztliche Versorgung
Mit der Sicherstellung der Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) mit geeigneten
Notärzten sind überwiegend die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude gGmbH beauftragt. In den
Nachtstunden, feiertags und an den Wochenenden werden auf dem Notarzteinsatzfahrzeug
Stade jedoch Notärzte auf Honorarbasis eingesetzt. Der Fahrer weist i.d.R. die Qualifikation
eines Notfallsanitäters auf und wird, wie das Einsatzfahrzeug, vom Deutschen Roten Kreuz
im Rahmen seiner Beauftragung gestellt.
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
Auch für die Notarzteinsatzfahrzeuge erfolgt die Ermittlung des nächstpositionierten
Einsatzfahrzeuges analog zu den Rettungswagen. Neben der Durchführung der
notärztlichen Versorgungen, werden regelmäßig auch kritische Verlegungen in andere
spezialisierte Krankenhäuser durch die Notärzte begleitet, wenn der Transport nicht über die
Koordinierungsstelle für Intensivtransporte organisiert werden kann.
Die zwei Notarzteinsatzfahrzeuge im Landkreis Stade werden im „Rendezvous-System“
organisiert und sind an folgenden Standorten stationiert:
| Bezeichnung | Anschrift | Rettungsmittel- ausstattung |
|---|---|---|
| RW Buxtehude (DRK) | Am Krankenhaus 9, 21614 Buxtehude | ein NEF im 24. Std.-Dienst |
| NEF-Standort Stade | Bremervörder Straße 111, 21682 Stade | ein NEF im 24. Std.-Dienst |
Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade ist
bedarfsgerecht. Wie unter 4.4 bereits dargestellt, kann aufgrund der zusätzlichen Befugnisse
der Notfallsanitäter perspektivisch von einem Rückgang der Notarzteinsätze ausgegangen
werden. Dies würde die ohnehin aufgrund des Fachkräftemangels erschwerte Sicherstellung
der notärztlichen Versorgung erleichtern. Eine weitere Entlastung des Systems ist durch die
Einführung der Telenotfallmedizin und der standardisierten Notrufabfrage zu erwarten.
Unabhängig hiervon ist das derzeitige System der notärztlichen Versorgung kurz- bis mittel-
fristig an die veränderten Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Auch die
Verlegung von Notarztstandorten in den Nachbarlandkreises führen ggf. zu Veränderungen
im hiesigen Rettungsdienst.
4.7 Qualifizierter Krankentransport
Gem. § 2 II Nr. 4 NRettDG hat der qualifizierte Krankentransport die Aufgabe Kranke,
Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen zu befördern, die nach ärztlicher
Verordnung während des Transportes eine fachgerechte Betreuung oder der besonderen
Einrichtung eines Rettungsmittels, in der Regel einen Krankentransportwagen (KTW),
bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.
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Insbesondere in den Jahren nach Corona ist das Einsatzaufkommen in diesem Bereich
überdurchschnittlich hoch gewesen. Es wurde daher die Anzahl der Krankentransportwagen
von ursprünglich sechs auf elf erhöht. Dies hat, wie erhofft, zu einer massiven Reduzierung
der Krankentransporte durch Rettungswagen geführt. Es ist nunmehr festzustellen, dass
vermehrt Transporte durch den Rettungsdienst durchgeführt werden müssen, die bei
genauer Betrachtung keinen qualifizierten Krankentransport darstellen. Um die Anzahl
dieser unqualifizierten Krankentransporte für den Rettungsdienst und damit ggf. auch die
Anzahl der Krankentransportwagen weiter reduzieren zu können, sind daher bereits erste
Maßnahmen eingeleitet worden. Planmäßig reduziert sich zum 01.04.2026 die Vorhaltung
an KTW auf neun mit insgesamt 24.336 Jahresstunden.
Bis zur Fertigstellung der Rettungswache Stade werden durch folgende Beauftragte
Krankentransportwagen an verschiedenen Standorten vorgehalten:
-
Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stade Rettungsdienst gGmbH,
-
Falck Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH,
-
Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.
Die Vorhaltung der Krankentransportwagen ist regelmäßig im Rahmen einer europaweiten
Ausschreibung neu zu beauftragen. Das kommende Vergabeverfahren (Sommer 2026 für
Beauftragung ab Fertigstellung der neuen Stader Rettungswache) wird dabei erstmals die
Rettungswache Stade als Standort für bis zu acht Krankentransportfahrzeuge beinhalten.
Sofern die vorzuhaltende Anzahl an Krankentransportwagen die zur Verfügung stehenden
Stellplätze an der Rettungswache übersteigt, werden die zusätzlichen Krankentransportwa-
gen weiterhin im Bereich Buxtehude stationiert.
4.8 Spitzenabdeckung
Für die Notfallrettung stehen darüber hinaus zur Abdeckung von Einsatzspitzen und für
Großschadensereignisse weitere Rettungsmittel zur Verfügung. So können sowohl durch die
DOW Stade, Airbus Stade und den nachstehend aufgeführten „Schnellen Einsatzgruppen“
(SEG) Einsatzfahrzeuge inkl. entsprechender Besatzung eingesetzt werden, wenn z.B.
durch Großschadensereignisse der hauptamtliche Rettungsdienst ausgelastet ist bzw. wenn
eine Gebietsabdeckung nicht mehr möglich ist:
- DRK-KV SEG Stade (Stade und Buxtehude),
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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan
-
DRK-SEG Kehdingen (Drochtersen),
-
JUH-SEG Stade,
-
MHD-SEG Buxtehude.
Der Einsatz dieser Einheiten im Rahmen des Rettungsdienstes wird ausschließlich durch die
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Stade angeordnet.
Ob und inwieweit aufgrund der neuen Vorgaben des Landes Niedersachsen durch den
„Gliederungs- und Sollstärke-Erlass für den Katastrophenschutz“ eine Einbindung der o.g.
Einheiten noch möglich sein wird, ist derzeit noch nicht vollständig absehbar. Sollten diese
Einheiten zukünftig nicht mehr für den hauptamtlichen Rettungsdienst zur Verfügung stehen,
hat dies Auswirkungen auf diesen.
4.9 Sondereinsätze
4.9.1 Transport schwergewichtiger Patienten
Neben den elektrischen Tragen auf den Einsatzmitteln mit einer Belastungsgrenze von
318 kg, werden für den Transport von schwergewichtigen Patienten vom Einsatzort zu
den Einsatzfahrzeugen zusätzlich auf jedem Rettungswagen und auf den zwei
Notarzteinsatzfahrzeugen jeweils ein Schwerlasttragetuch mitgeführt. Somit soll die
Anzahl der Tragehilfen, die über die freiwilligen Feuerwehren erfolgen, reduziert werden.
Die Schwerlasttragetücher müssen jedoch von mehreren Personen bedient werden,
sodass mind. zwei bis drei Einsatzfahrzeuge für einen solchen Einsatz gebunden sind.
Weiterhin wird durch das Deutsche Rote Kreuz ein Schwerlast-RTW mit ehrenamtlichen
Helfern als Besatzung zur Verfügung gestellt. Dieser verfügt über erweitertes Equipment
für den Transport von schwergewichtigen Personen.
4.9.2 Transport intensivmedizinisch versorgter Patienten
Die Koordinierung der Verlegung von intensivmedizinisch versorgten Patienten erfolgt
im Regelfall nach Abstimmung zwischen der Zentralen Koordinierungsstelle
Niedersachsen und der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Durch die
Koordinierungsstelle werden spezielle Intensivverlegungsfahrzeuge (ITW) für solche
Transporte vorgehalten. Alternativ kann der Transport auch über Rettungshubschrauber
(RTH) erfolgen. Steht kein entsprechendes Verlegungsfahrzeug zur Verfügung oder
handelt es sich um einen zeitkritischen Patienten, wird der Transport durch einen
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aufgerüsteten Rettungswagen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade zusammen
mit einem hiesigen Notarzt durchgeführt. Die Anzahl der Verlegungsfahrten durch den
Rettungsdienst des Landkreises Stade nimmt dabei zu.
4.9.3 Großveranstaltungen
Grundsätzlich ist durch die Veranstalter von Großveranstaltungen ein
Sanitätswachdienst in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Der Sanitätswachdienst
ist ein klassisches Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen und umfasst insbesondere
Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für die Teilnehmer bzw. Besucher. Es ist
dennoch bei Großveranstaltungen für den hauptamtlichen Rettungsdienst ein erhöhtes
Rettungs- und Transportaufkommen zu verzeichnen, da die Sanitätsdienste in der Regel
nicht über qualifiziertes Personal für qualifizierte Notfall- und Krankentransporte
verfügen, sodass ggf. eine Erhöhung der vorgehaltenen Einsatzmittel vorzunehmen ist.
4.9.4 AED-Gruppen und Ersthelfer-Alarmierung
Um das therapiefreie Intervall, besonders bei Reanimationen, zu verkürzen, werden
zusätzlich zum hauptamtlichen Rettungsdienst durch die Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle so genannte First-Responder-Gruppen der freiwilligen Feuerwehren,
die über einen automatisierten externen Defibrillator (AED) verfügen, alarmiert.
Die Anzahl dieser AED-Gruppen der freiwilligen Feuerwehren, die entsprechend für
solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind, hat sich in den letzten Jahren auf 49
Gruppen erhöht, eine weitere AED-Gruppe ist in Planung. Die AED-Gruppen werden
mittlerweile auch im ManV-Fall zur Betreuung leichtverletzter Personen eingesetzt.
Es ist geplant, zusätzlich zu den AED-Gruppen eine Ersthelfer-Alarmierung einzuführen.
Dabei sollen sinnvollerweise die Mitglieder der AED-Gruppen als erstes in das System
integriert werden. Es ist vorgesehen, den Personenkreis der Ersthelfer-Alarmierung um
geeignete Ersthelfer, die nicht Mitglied in einer AED-Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr
sind, zu erweitern. Dies können z.B. Mitarbeiter des Rettungsdienstes, Ärzte, etc. sein.
Diese weiteren geeigneten Ersthelfer können dann unabhängig von einer Mitgliedschaft
in einer AED-Gruppe alarmiert werden. Parallel hierzu wird weiterhin die nächstgelegene
AED-Gruppe zusätzlich alarmiert.
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4.9.5 Luftrettung
Weiterhin können Rettungstransporthubschrauber (RTH) zur Unterstützung des
bodengebundenen Rettungsdienstes durch die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle nach
vorgegebenen Einsatzkriterien angefordert werden. Aufgrund des maximalen
Primär-Einsatzradius von 80 km kommen folgende Hubschrauberstandorte in Frage:
-
Hamburg-Boberg (RTH Christoph Hansa)
-
Hamburg-Wandsbek (RTH Christoph 29)
-
Itzehoe (RTH Christoph 67)
-
Rendsburg (RTH Christoph 42)
-
Sanderbusch (RTH Christoph 26)
-
Bremen (RTH Christoph 6)
-
Uelzen (RTH Christoph 19)
-
Hannover (Christoph Niedersachsen), vorrangig für Verlegungen
Die Rettungstransporthubschrauber werden auch als Primär- und
Sekundärtransportmittel eingesetzt. Die Luftrettung ist bei der Bemessung der
erforderlichen Fahrzeugvorhaltung jedoch nicht zu berücksichtigen, da sie kein
Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes im Sinne des Nds.
Rettungsdienstgesetzes darstellt; Träger der Luftrettung ist das Land Niedersachsen (§
3 I Nr. 1 NRettDG)
4.9.6 Wasserrettung
Die Wasserrettung stellt eine Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar
und beschränkt sich auf die Binnengewässer und küstennahen Bereiche. Eine
Wasserrettung nach dem NRettDG setzt eine Notfallrettung voraus. D.h., dass bei le-
bensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten die erforderlichen Maßnahmen am
Einsatzort durchgeführt werden, die Transportfähigkeit hergestellt wird und eine
fachgerechte Beförderung mit einem Rettungsmittel in eine geeignete
Behandlungseinrichtung durchgeführt wird. Hierzu zählen keine reinen Such- und
Bergungsaufgaben von Personen, die weder Notfallpatienten noch andere Verletzte
sind. Diese Aufgaben unterliegen, ebenso wie der abwehrende Brandschutz auf
Schiffen, den Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG).
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Die Wasserrettung im Sinne des NRettDG im Rettungsdienstbereich Landkreis Stade
wird von Teileinheiten der Freiwilligen Feuerwehren
Grünendeich, Borstel, Stade, Dornbusch, Burweg und Gräpel
und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) - Bezirk Stade mit den
Ortsgruppen
Buxtehude, Stade, Drochtersen und Horneburg
wahrgenommen.
Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Rahmen des Rettungsdienstes sind
Einsatzabschnitte für die Elbe und deren Nebenflüssen (Este, Lühe, Oste, Schwinge)
gebildet worden. Die Einsatz- und Zuständigkeitsabschnitte richten sich nach der derzeit
gültigen gemeinsamen „Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) Wasserrettung“, die im
Einsatzleitrechner des Landkreises Stade entsprechend hinterlegt ist.
4.9.7 Schadensereignis mit größerer Anzahl von Verletzten und/ oder Erkrankten
Für die Bewältigung größerer Notfälle (Großschadensereignisse oder Massenanfall von
Verletzten-ManV) ist eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) zu berufen. Diese nimmt im
Einzelfall am Einsatzort deren Aufgaben wahr, soweit dies zur ordnungsgemäßen
Lenkung des Einsatzes erforderlich ist und koordiniert die medizinische Versorgung.
Weiterhin wird die Örtliche Einsatzleitung bei Polizeilagen eingesetzt und kann auch zur
Führung des Einsatzabschnitts Rettungsdienst von Einsatzleitern der Feuerwehren oder
des Rettungsdienstes angefordert werden.
Die Örtliche Einsatzleitung besteht aus mindestens einem hierfür besonders
fortgebildeten Leitenden Notarzt (LNA) und einem nichtärztlichen Organisatorischen
Leiter (OrgL). Der Organisatorische Leiter wird durch das Personal der Feuerwehr- und
Rettungsleitstelle gestellt. Zur Örtlichen Einsatzleitung kann weiteres Personal (Fahrer,
Sprechfunker, Melder) zählen. Es besteht für die Örtliche Einsatzleitung eine
Organisationsregelung für die Örtliche Einsatzleitung inkl. dem Konzept der Örtlichen
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Einsatzleitung und dem Ü-ManV-Konzept, das mit den benachbarten
Rettungsdienstträgern vereinbart wurde.
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