20260814 LK Stade Anlage 14 Rettungsdienstbedarfsplan.pdf

Durchführung von Rettungsdienstleistungen im Landkreis Stade

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 14: Rettungsdienstbedarfsplan

Bedarfsplan

für den

Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade

Stand: 01.04.2026

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

INHALTSVERZEICHNIS

  1. ALLGEMEINES/ RECHTLICHE GRUNDLAGEN ................................................................. 2

  2. DER LANDKREIS STADE ................................................................................................... 2

2.1 Lage, Grenzen, Topographie, Städte und Gemeinden ................................................................... 2

2.2 Einwohner ........................................................................................................................................ 3

2.3 Verkehrswesen ................................................................................................................................ 3

2.4 Infrastruktur und Wirtschaft ............................................................................................................. 4

2.5 Medizinische Versorgung und soziale Einrichtungen ...................................................................... 5

  1. ZIELE DES RETTUNGSDIENSTES .................................................................................... 5

  2. DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES ................................................................ 7

4.1 Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ................................................................................................... 7

4.2 Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes .......................................................................................... 7

4.3 Beauftragte des Rettungsdienstes .................................................................................................. 8

4.4 Rettungswachen, Rettungsmittelausstattung und Personal für die Notfallrettung .......................... 8

4.5 Notfallkrankenwagen (N-KTW) ...................................................................................................... 10

4.6 Notärztliche Versorgung ................................................................................................................ 11

4.7 Qualifizierter Krankentransport ...................................................................................................... 12

4.8 Spitzenabdeckung ......................................................................................................................... 13

4.9 Sondereinsätze .............................................................................................................................. 14

4.9.1 Transport schwergewichtiger Patienten ................................................................................ 14

4.9.2 Transport intensivmedizinisch versorgter Patienten ............................................................. 14

4.9.3 Großveranstaltungen ............................................................................................................ 15

4.9.4 AED-Gruppen und Ersthelfer-Alarmierung ........................................................................... 15

4.9.5 Luftrettung ............................................................................................................................. 16

4.9.6 Wasserrettung ....................................................................................................................... 16

4.9.7 Schadensereignis mit größerer Anzahl von Verletzten und/ oder Erkrankten ...................... 17

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

  1. ALLGEMEINES/ RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Der Landkreis Stade ist gem. § 3 Niedersächsischem Rettungsdienstgesetz (NRettDG) Träger

des bodengebundenen Rettungsdienstes und der Wasserrettung in seinem

Zuständigkeitsbereich. Der Rettungsdienst obliegt dem Landkreis Stade als Aufgabe des

eigenen Wirkungskreises. Der Gesetzgeber hat damit die ausschließliche Kompetenz für die

Errichtung und den Betrieb eines den Anforderungen entsprechenden Rettungsdienstes auf den

Landkreis Stade übertragen. Dabei sind jedoch die gesetzlichen Vorgaben zur Ausgestaltung

zu berücksichtigen.

So hat der Rettungsdienst gem. § 2 I NRettDG die flächendeckende und bedarfsgerechte

Versorgung der Bevölkerung insbesondere mit den Leistungen der Notfallrettung und dem

–transport (einschließlich der notärztlichen Versorgung) sowie den qualifizierten

Krankentransport sicherzustellen. Die Aufgabenbereiche bilden dabei eine medizinische,

funktionale und wirtschaftliche Einheit.

Gem. § 4 VI NRettDG hat der Träger des Rettungsdienstes in einem Bedarfsplan festzuhalten,

wie diese bedarfsgerechte Versorgung im Landkreis Stade sichergestellt werden soll. Er

definiert damit den Rahmen der rettungsdienstlichen Infrastruktur. Der Plan ist regelmäßig

fortzuschreiben, zuletzt wurde dies für den Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade zum

01.01.2024 vorgenommen. Da sich insbesondere in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche

Veränderungen in allen Bereichen des Rettungsdienstes ergeben haben (u.a. Einführung der

standardisierten Notrufabfrage, der Telenotfallmedizin und des Notfallkrankenwagens) und eine

neue Fahrzeugbemessung in 2025 durchgeführt wurde, ist der Bedarfsplan zu aktualisieren.

Der Bedarfsplan in der nachfolgenden Fassung ist im Benehmen mit den Kostenträgern des

Rettungsdienstes erstellt worden, da dieser die Grundlage für die abzuschließende

Entgeltvereinbarung gem. § 15 II NRettDG zur Refinanzierung der Rettungsdienstkosten

darstellt.

  1. DER LANDKREIS STADE

2.1 Lage, Grenzen, Topographie, Städte und Gemeinden

Der Rettungsdienstbereich nach § 4 I NRettDG umfasst das Gebiet des Landkreises Stade

mit den zwei kreisangehörigen Hansestädten Stade und Buxtehude, den Gemeinden

Drochtersen und Jork sowie den sieben Samtgemeinden Apensen, Fredenbeck, Harsefeld,

Horneburg, Lühe, Nordkehdingen und Oldendorf-Himmelpforten auf einer Gesamtfläche von

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

1.267,4 km². Die größte Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung beträgt ca. 80 km, in Ost-West-

Richtung bis zu 30 km.

Im Norden und Osten bilden die Elbe und im Nordwesten und Westen die Oste eine

natürliche Grenze. In diesen Bereichen grenzt der Landkreis an die Landkreise Cuxhaven

und Rotenburg (Wümme), im Süden an den Landkreis Harburg und im Südosten an die Freie

und Hansestadt Hamburg. Der Landkreis Stade gehört zur Metropolregion Hamburg.

2.2 Einwohner

Im Landkreis Stade leben insgesamt 207.871 Einwohner (Stand: 30.06.2025). Diese teilen

sich auf die kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden wie folgt auf:

Stadt/ Gemeinde/ SamtgemeindeFläche in km²EinwohnerzahlEinwohner je km²
Apensen74,479.706134,58
Buxtehude76,6940.891533,56
Drochtersen126,7911.29489,04
Fredenbeck144,0813.14793,24
Harsefeld165,5423.278140,12
Horneburg60,0114.044233,73
Jork62,2411.294198,33
Lühe57,929.887176,10
Nordkehdingen193,186.93838,14
Oldendorf-Himmelpforten196,3918.40097,53
Stade110,0748.992439,29

Quelle: LSN, Stand: 30.06.25

Die direkte Nähe zur Freien und Hansestadt Hamburg und die Ausweisung neuer Baugebiete

hat in den vergangenen Jahren zu einem kontinuierlichen Anstieg der Einwohnerzahl des

Landkreises Stade geführt. Zeitgleich nimmt auch die Alterung der Bevölkerung immer weiter

zu. Diese Entwicklungen spiegeln sich bei den stetig steigenden Einsatzzahlen des

Rettungsdienstes wider und sind bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen.

2.3 Verkehrswesen

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Im Landkreis Stade bestehen ca. 71 km Bundesstraßen, 218 km Landesstraßen, 381 km

Kreisstraßen und 909 km Gemeindestraßen. Zudem ist die noch im Bau befindliche

Bundesautobahn 26 (Stade-Hamburg) bereits bis zur Anschlussstelle Neu Wulmstorf

beiderseits befahrbar.

Die Bundesautobahn 20 zwischen Drochtersen und Stade inkl. der Elbquerung zwischen

Drochtersen und Glückstadt befindet sich zum aktuellen Stand noch in der Planungsphase,

ist aber zu gegebener Zeit bei der Bedarfsbemessung zu berücksichtigen.

Unfallschwerpunkte stellen die Bundesautobahn 26, die Bundesstraßen 73 und 74 sowie

diverse Landes- und Kreisstraßen mit immer wiederkehrenden Unfallschwerpunkten dar.

Der öffentliche Personennahverkehr im Bereich der Eisenbahn ist geprägt von der

Verbindung Cuxhaven – Stade – Buxtehude – Hamburg. Der Landkreis Stade gehört dem

Tarifgebiet des Hamburger Verkehrsverbundes (hvv) an.

Die S-Bahn verkehrt von Hamburg bis nach Stade, das Verkehrsunternehmen Start

Unterelbe gewährleistet den Regionalbahnverkehr bis nach Cuxhaven. Auf dieser Strecke

verkehren ebenfalls Güterzüge. Die Stader Geest ist mit der Eisenbahnlinie der Eisenbahnen

und Verkehrsbetriebe Elbe-Weser erschlossen. Die nicht direkt an den Bahnstrecken

gelegenen Gemeinden werden durch einen Linienbusverkehr erschlossen. Im sog.

Überlandverkehr gibt es Busverbindungen aus allen Bereichen nach Stade oder nach

Buxtehude. Durch die zahlreichen Bahn-/ Straßenquerungen kommt es gelegentlich zu

Verkehrsbehinderungen und daraus resultierend zu einer Verzögerung bei der Anfahrt zum

Notfallort durch den Rettungsdienst.

Da der Landkreis Stade vom Norden bis zum Osten vollständig an die Elbe grenzt, stellt

diese einen wichtigen Verkehrsweg für die Schifffahrt, Pendler und Touristen dar. So

verbinden die Elbfähre und Lühe-Schulau-Fähre z.B. den Landkreis Stade mit

Schleswig-Holstein. Zeitgleich verkehren große Frachtschiffe, Freizeitboote, Segler und

Kreuzfahrtschiffe auf der Elbe.

2.4 Infrastruktur und Wirtschaft

Der Landkreises Stade ist ein dynamischer Wirtschafts- und Investitionsstandort für

Industrie-, Handwerks- und Handelsunternehmen sowie Dienstleister. Im Landkreis Stade

sind u.a. große Firmen wie Airbus und DOW-Chemical ansässig. Das erhöhte

Gefahrenpotential durch die bereits zehn vorhandenen Gefahrstoffbetriebe ist insbesondere

im Bereich der Großschadensereignisse rettungsdienstrelevant.

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Ein noch zunehmender Wirtschaftszweig stellt der Tourismus dar. Gerade die beiden

Hansestädte, das Alte Land und Kehdinger Land führen in der Zeit zwischen April und

Oktober zu einer hohen Anzahl an Touristen, die im Bedarfsfall ebenfalls die Leistungen des

Rettungsdienstes in Anspruch nehmen.

2.5 Medizinische Versorgung und soziale Einrichtungen

Die beiden Krankenhäuser im Landkreis Stade an den Standorten Stade und Buxtehude

werden durch die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude gGmbH betrieben. Zur Aufnahme von

Notfallpatienten stehen in geringem Umfang auch Krankenhäuser angrenzender

Rettungsdienstbereiche zur Verfügung. Notfallpatienten werden grundsätzlich in das

nächstgelegene fachlich geeignete Krankenhaus transportiert.

Die immer weiter zunehmende Spezialisierung der Kliniken sowie die Schließung von kleinen

Kliniken führen dazu, dass Patienten mit schwerwiegenden Verletzungen und komplexeren

Krankheitsbildern in Spezialkliniken nach Harburg und Hamburg transportiert werden

müssen. Zeitgleich werden Patienten aus den benachbarten Rettungsdienstbereichen

zunehmend von den Elbe Kliniken, und hier insbesondere vom Elbe Klinikum Stade als eines

der wenigen Schwerpunktkrankenhäuser im Elbe-Weser-Raum, aufgenommen. Diese

Faktoren sowie der Fachärztemangel im ländlichen Bereich, der demografische Wandel und

die Zunahme von Alten- und Pflegeeinrichtungen führen zu den weiterhin hohen

Einsatzzahlen und einer angestiegenen Einsatzdauer. Der neu ausgerichtete Fahrdienst des

kassenärztlichen Notdienstes, der Mitte 2025 eingeführt wurde, hat bisher zu keiner

relevanten Entlastung des Rettungsdienstes geführt. Zusätzlich erschweren die immer

geringer werdenden Kapazitäten der Kliniken zunehmend einen schnellen Transport von

Notfallpatienten zu einer geeigneten medizinischen Einrichtung. Der niedersachsenweit

eingeführte Interdisziplinäre Versorgungsnachweis (IVENA), den der Landkreis Stade seit

Ende 2022 nutzt, stellt dabei ein sinnvolles System dar, um sich über entsprechende Auf-

nahmekapazitäten der Krankenhäuser zu informieren und diese bereits bei der Anfahrt zum

Krankenhaus voranmelden zu können.

  1. ZIELE DES RETTUNGSDIENSTES

Die grundsätzlichen Aufgaben des bodengebundenen Rettungsdienstes sind in § 2 II NRettDG

geregelt. Ergänzend hierzu fallen jedoch noch zahlreiche, teilweise nicht im

Rettungsdienstgesetz explizit genannte Aufgaben an. Der Landkreis Stade hat sich folgende

Ziele für den Rettungsdienst gesetzt:

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

  1. Erkennen lebensbedrohlicher Notfallsituationen im Notrufdialog durch Unterstützung der

standardisierten Notrufabfrage und Anleitung zur Ersten Hilfe durch die Feuerwehr- und

Rettungsleitstelle,

  1. zügiges Ausrücken der alarmierten Einsatzfahrzeuge,

  2. Einhaltung der gesetzlichen Hilfsfrist von 15 Minuten bei 95 % der Notfalleinsätze,

  3. Vornahme der erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort und Herstellung

der Transportfähigkeit in eine geeignete Behandlungseinrichtung,

  1. Durchführung von Transporten von lebensbedrohlichen Verletzten oder Erkrankten

unter intensivmedizinischen Bedingungen in eine andere Behandlungseinrichtung,

  1. Sicherstellung des Transports und der Übergabe von Notfallpatienten in eine zur

Weiterbehandlung geeignete Behandlungseinrichtung unter Berücksichtigung der dort

vorhandenen Kapazitäten,

  1. Regelmäßige Durchführung einer bedarfs- und ressourcenangepassten Planung der

Einsatzmittel,

  1. Qualitätsmanagement zur Erhebung der Reanimationsdaten im Reanimationsregister,

  2. Dokumentation und Qualitätserhebung durch die mobile Datenerfassung sowie deren

Weiterentwicklung,

  1. Einführung der Telenotfallmedizin (möglichst in 2026),

  2. Einführung einer Ersthelfer-Alarmierung (möglichst in 2026) zusätzlich zu den AED-

Gruppen zur frühzeitigen Unterstützung bei Herz-Kreislaufstillständen durch qualifizierte

Ersthelfer,

  1. Organisation von Intensivverlegungen in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle

für Intensivtransporte Niedersachsen und

  1. Interdisziplinärer Austausch mit den Krankenhäusern.

Alle genannten Ziele betreffen die Bearbeitung von Hilfeersuchen, die Durchführung der

Notfallrettung (inkl. der notärztlichen Versorgung), die Notfalltransporte und qualifizierten

Krankentransportfahrten, auch bei Großschadensereignissen, etc. Für die Erreichung dieser

Ziele ist eine enge Zusammenarbeit aller am Rettungsdienst Beteiligten sowie die

Zurverfügungstellung der erforderlichen Mittel und Ressourcen zwingend notwendig. Eine

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

regelmäßige Evaluation, Selbstkritik und die Vornahme einer kurzfristigen Gegensteuerung

sind dabei ebenso wesentlich.

  1. DURCHFÜHRUNG DES RETTUNGSDIENSTES

Der Rettungsdienst des Landkreises Stade arbeitet insbesondere mit seinen Beauftragten,

den Rettungsdiensten der Nachbarlandkreise, den Feuerwehren, den anerkannten

Hilfsorganisationen, den Krankenhäusern und den sonstigen gesundheitlichen Einrichtungen

zusammen.

4.1 Feuerwehr- und Rettungsleitstelle

Die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Stade stellt die im Sinne des § 3 I

Nds. Brandschutzgesetz sowie § 6 NRettDG zuständige Einsatzzentrale für den gesamten

Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade dar und wird im Rahmen der kommunalen

Selbstverwaltung nach Artikel 28 II des Grundgesetzes in Form einer integrierten Leitstelle

vom Landkreis Stade am Standort Stade, Ohle Kamp 3, betrieben und unterhalten. Der

Dienstbetrieb der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle ist grundsätzlich in der

Dienstvereinbarung „Regeldienstplan der Feuerwehr- und Rettungsleistelle (FRL)“ geregelt.

Die Leitstelle ist derzeit tagsüber von 06:45 bis 19:00 Uhr mit vier Disponenten sowie in den

Nachtstunden von 18:45 bis 07:00 Uhr mit drei Disponenten besetzt, die über eine

feuerwehrtechnische und rettungsdienstliche Ausbildung verfügen. Insgesamt verfügt die

Feuerwehr- und Rettungsleitstelle derzeit über 24 Planstellen (inkl. Leitstellenleitung).

Seit dem 01.01.2026 erfolgt die Bearbeitung von Hilfeersuchen im Rahmen einer

standardisierten Notrufabfrage (SNA). Hierdurch werden u.a.

• alle Notrufe nach demselben, verbindlichen Schema bearbeitet und haben somit klar

definierte Entscheidungswege und einheitliche Abfrageergebnisse,

• Daten für das Qualitätsmanagement der Leitstelle erhoben,

• Anpassungsmöglichkeiten der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst an den

Meldebildern ermöglicht und

• eine qualitativ hochwertige leitlinienkonforme Anleitung zur Ersten Hilfe gewährleistet.

4.2 Ärztliche Leitung des Rettungsdienstes

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Der Landkreis Stade beschäftigt eine Ärztliche Leitung Rettungsdienst. Gem. § 10 III

NRettDG leitet die Ärztliche Leitung den Rettungsdienst in medizinischen Fragen sowie in

Angelegenheiten des Qualitätsmanagements. Die Ärztliche Leitung ist auch für die

Aus- und Fortbildung des im Rettungsdienst eingesetzten nichtärztlichen Personals

verantwortlich und ist in allen medizinischen Belangen im Bereich des Rettungsdienstes

entscheidungs- und weisungsbefugt.

4.3 Beauftragte des Rettungsdienstes

Der Landkreis Stade kann gemäß § 5 I NRettDG Dritte mit der Durchführung der

Leistungen des Rettungsdienstes ganz oder teilweise beauftragen. Dabei ist sicherzustellen,

dass der Beauftragte die ihm übertragene Aufgabe so erfüllt, wie dies der Träger des

Rettungsdienstes selbst nach dem NRettDG oder nach den aufgrund des NRettDG

erlassenen Verordnungen tun müsste.

Der Landkreis Stade bedient sich zur Erfüllung seines Sicherstellungsauftrags aktuell

folgender Organisationen bzw. Firmen:

  1. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stade Rettungsdienst gGmbH,

  2. Falck Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH,

  3. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.,

  4. Elbe Klinikum Stade-Buxtehude GmbH (notärztliche Versorgung),

  5. Ehrenamtliche Kräfte („Schnelle Einsatzgruppe“, siehe Ziffer 4.8) des DRK-Kreisverband

Stade e.V. und der Johanniter- Unfall-Hilfe e.V. für die Abdeckung von Einsatzspitzen

und bei Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten – ManV - (Großschadensereignis)

und auch bei einem überörtlichen Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten

(Ü-ManV).

4.4 Rettungswachen, Rettungsmittelausstattung und Personal für die Notfallrettung

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade sind Rettungswachen an geeigneten

Standorten und Rettungsmittel in der erforderlichen Anzahl und Ausstattung zu betreiben.

Die Bemessung des Bedarfs an Rettungsmitteln ergibt sich derzeit aus der Verordnung über

die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettD) vom

  1. August 2023 (Nieders. GVBl. S. 203).

In 2024 wurden die drei neuen Rettungswachen in Drochtersen, Guderhandviertel und

Harsefeld durch den Landkreis Stade errichtet und vom Deutschen Roten Kreuz als

Beauftragten bezogen. Der Neubau der Rettungswache Stade (Ohle Ring 12) hat im Oktober

2025 begonnen und soll planmäßig im Sommer 2027 bezugsfertig sein. Die überwiegende

Anzahl an Krankentransportwagen sowie die Stader Rettungswagen werden dann an diesem

Standort stationiert sein.

An folgenden Rettungswachen- und Fahrzeugstandorten (RW bzw. FStO) sind derzeit

Rettungswagen (RTW) stationiert:

Bezeichnung (Beauftragter)AnschriftRettungsmittel- ausstattung
RW Buxtehude (DRK)Am Krankenhaus 9, 21614 Buxtehudezwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst
RW Buxtehude (Falck)Alter Postweg 42, 21614 Buxtehudeein RTW im 12. Std.-Dienst (tagsüber)
RW Drochtersen (DRK)Aschhorner Straße 46, 21706 Dollernein RTW im 24. Std.-Dienst, ein RTW tgl. 07.00-19.00 Uhr
RW Freiburg (DRK)Krankenhausweg 1, 21729 Freiburg (Elbe)ein RTW im 24. Std.-Dienst
FStO Guderhandviertel (DRK)Dollerner Straße 32, 21720 Guderhandviertelein RTW im 24. Std.-Dienst, ein RTW tgl. 07.00-19.00 Uhr
RW Harsefeld (DRK)Im Sande 67 b, 21698 Harsefeldzwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst
FStO Himmelpforten (DRK)Neukuhla 2, 21709 Himmelpfortenein RTW im 24. Std.-Dienst
RW Stade (DRK)Ohle Kamp 3a, 21682 Stadezwei RTW, jeweils im 24. Std.-Dienst
FStO Stade (JUH)Thuner Straße 124, 21680 Stadeein RTW im 12. Std.-Dienst (tagsüber)

Die Vorhaltung an RTW beläuft sich damit unverändert auf insgesamt 105.120

Jahresstunden. Aufgrund von Ausschreibungsergebnissen und bei Fertigstellung der neuen

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Rettungswache in Stade können sich ggf. Veränderungen an den aufgeführten Standorten

ergeben.

Zudem sind Reservefahrzeuge an diversen Rettungswachen in ausreichender Anzahl

vorhandenen, um geplante und ungeplante Fahrzeugausfälle, z.B. Wartung, technische

Schäden, etc., jederzeit kompensieren zu können.

Zur Optimierung der Eintreffzeiten verfolgt die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle nicht den

Grundsatz der festgelegten Zuständigkeitsbereiche der Rettungswagen, sondern wendet in

der Regel den Grundsatz der schnellstmöglichen Erreichbarkeit des Notfallortes durch das

nächst gelegene Einsatzfahrzeug an. Dies können, gerade in den Grenzgebieten, auch

Rettungswagen und Notarztfahrzeuge der benachbarten Rettungsdienstträger sein. Sofern

benachbarte Rettungsdienstträger Änderungen an Ihrer Fahrzeugvorhaltung oder an den

Rettungswachenstandorten vornehmen, kann dies daher Auswirkungen auf den hiesigen

Rettungsdienst haben.

Die Besetzung der Rettungswagen erfolgt i.d.R. mit einem Rettungshelfer/ Rettungssanitäter

sowie dem verantwortlichen Notfallsanitäter. Die Notfallsanitäter verfügen über eine

dreijährige spezialisierte notfallmedizinische Ausbildung und üben auch invasive

Notfallmaßnahmen in Delegation durch die Ärztliche Leitung Rettungsdienst oder auch

eigenständig aus. Durch stetige Erweiterungen der Freigaben von Notfallmaßnahmen, wie

zuletzt der eigenständigen Gabe von BtM-Schmerzmitteln und angestrebter Nutzung der

Telenotfallmedizin, soll eine weitere Entlastung des Notarztdienstes erfolgen.

Die Durchführung von Krankentransporten mittels Rettungswagen soll, trotz der reduzierten

Vorhaltung von Krankentransportwagen ab dem 01.04.2026, weiterhin gering gehalten

werden, um die flächendeckende Notfallrettung sicherstellen zu können. Weiterhin ist eine

Reduzierung von niedrigschwelligen Einsätzen anzustreben und vermehrt an den

Kassenärztlichen Notdienst oder Hausarztpraxen zu verweisen. Nur hierdurch kann die

knappe Ressource der Notfallsanitäter entsprechend ihres eigentlichen Zwecks, der

Notfallrettung, eingesetzt werden.

Um die Einsatzzahlen im Bereich der Rettungswagen noch weiter reduzieren zu können,

sollen zukünftig auch im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade

Notfallkrankentransportwagen zur Durchführung von Notfalltransporten eingesetzt werden.

4.5 Notfallkrankentransportwagen (NKTW)

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Der so genannte Notfallkrankentransportwagen (NKTW), der für die Durchführung von

Notfalltransporten eingesetzt wird, ist 2024 gesetzlich eingeführt worden. Gem. § 2 II Nr. 2

NRettDG liegt ein Notfalltransport vor, wenn

„bei sonstigen Verletzten oder Erkrankten, bei denen medizinische Maßnahmen notwendig

werden könnten, diese in kurzer Zeit am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit

dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit

dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete

Behandlungseinrichtung zu befördern“.

Die NKTW verfügen gegenüber einem RTW über eine deutlich reduziertere medizinisch-

technische Mindestausstattung. Bei dem Rettungsdienstpersonal handelt es sich um

Rettungssanitäter, von denen einer zusätzlich über mind. 100 Notfalleinsätze

Einsatzerfahrung verfügt. Die Hilfsfrist des NKTW beträgt 30 Minuten in 80 % der

Einsatzfälle. Die detaillierten Anforderungen an den NKTW für den Landkreis Stade sind in

einem entsprechenden Konzept festgelegt worden.

Die Vorhaltung von NKTW soll insbesondere dazu führen, dass die Rettungswagen

möglichst nur noch für die Rettung von lebensbedrohlich Verletzten zur Verfügung stehen.

Viele Einsätze stellen derzeit keine Notfalleinsätze dar und führen nicht nur zu steigenden

Einsatzzahlen, sondern auch zu einer sinkenden Mitarbeiterzufriedenheit im Bereich der

Notfallsanitäter.

In 2026 sollen zwei 24 Std.-NKTW (= 17.520 Jahresstunden) eingeführt werden. Aufgrund

der örtlichen Einsatzschwerpunkte und Berücksichtigung der Hilfsfrist, soll ein Fahrzeug in

Stade und eines in Buxtehude oder im Alten Land stationiert werden. Die Einführung und

Entwicklung dieses Rettungsmittels ist intensiv zu betreuen und deren Auswirkungen auf die

übrige Fahrzeugvorhaltung kontinuierlich zu beobachten.

4.6 Notärztliche Versorgung

Mit der Sicherstellung der Besetzung der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF) mit geeigneten

Notärzten sind überwiegend die Elbe Kliniken Stade-Buxtehude gGmbH beauftragt. In den

Nachtstunden, feiertags und an den Wochenenden werden auf dem Notarzteinsatzfahrzeug

Stade jedoch Notärzte auf Honorarbasis eingesetzt. Der Fahrer weist i.d.R. die Qualifikation

eines Notfallsanitäters auf und wird, wie das Einsatzfahrzeug, vom Deutschen Roten Kreuz

im Rahmen seiner Beauftragung gestellt.

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Auch für die Notarzteinsatzfahrzeuge erfolgt die Ermittlung des nächstpositionierten

Einsatzfahrzeuges analog zu den Rettungswagen. Neben der Durchführung der

notärztlichen Versorgungen, werden regelmäßig auch kritische Verlegungen in andere

spezialisierte Krankenhäuser durch die Notärzte begleitet, wenn der Transport nicht über die

Koordinierungsstelle für Intensivtransporte organisiert werden kann.

Die zwei Notarzteinsatzfahrzeuge im Landkreis Stade werden im „Rendezvous-System“

organisiert und sind an folgenden Standorten stationiert:

BezeichnungAnschriftRettungsmittel- ausstattung
RW Buxtehude (DRK)Am Krankenhaus 9, 21614 Buxtehudeein NEF im 24. Std.-Dienst
NEF-Standort StadeBremervörder Straße 111, 21682 Stadeein NEF im 24. Std.-Dienst

Die notärztliche Versorgung im Rettungsdienstbereich des Landkreises Stade ist

bedarfsgerecht. Wie unter 4.4 bereits dargestellt, kann aufgrund der zusätzlichen Befugnisse

der Notfallsanitäter perspektivisch von einem Rückgang der Notarzteinsätze ausgegangen

werden. Dies würde die ohnehin aufgrund des Fachkräftemangels erschwerte Sicherstellung

der notärztlichen Versorgung erleichtern. Eine weitere Entlastung des Systems ist durch die

Einführung der Telenotfallmedizin und der standardisierten Notrufabfrage zu erwarten.

Unabhängig hiervon ist das derzeitige System der notärztlichen Versorgung kurz- bis mittel-

fristig an die veränderten Gegebenheiten und Anforderungen anzupassen. Auch die

Verlegung von Notarztstandorten in den Nachbarlandkreises führen ggf. zu Veränderungen

im hiesigen Rettungsdienst.

4.7 Qualifizierter Krankentransport

Gem. § 2 II Nr. 4 NRettDG hat der qualifizierte Krankentransport die Aufgabe Kranke,

Verletzte oder sonstige hilfsbedürftige Personen zu befördern, die nach ärztlicher

Verordnung während des Transportes eine fachgerechte Betreuung oder der besonderen

Einrichtung eines Rettungsmittels, in der Regel einen Krankentransportwagen (KTW),

bedürfen oder bei denen dies aufgrund ihres Zustandes zu erwarten ist.

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

Insbesondere in den Jahren nach Corona ist das Einsatzaufkommen in diesem Bereich

überdurchschnittlich hoch gewesen. Es wurde daher die Anzahl der Krankentransportwagen

von ursprünglich sechs auf elf erhöht. Dies hat, wie erhofft, zu einer massiven Reduzierung

der Krankentransporte durch Rettungswagen geführt. Es ist nunmehr festzustellen, dass

vermehrt Transporte durch den Rettungsdienst durchgeführt werden müssen, die bei

genauer Betrachtung keinen qualifizierten Krankentransport darstellen. Um die Anzahl

dieser unqualifizierten Krankentransporte für den Rettungsdienst und damit ggf. auch die

Anzahl der Krankentransportwagen weiter reduzieren zu können, sind daher bereits erste

Maßnahmen eingeleitet worden. Planmäßig reduziert sich zum 01.04.2026 die Vorhaltung

an KTW auf neun mit insgesamt 24.336 Jahresstunden.

Bis zur Fertigstellung der Rettungswache Stade werden durch folgende Beauftragte

Krankentransportwagen an verschiedenen Standorten vorgehalten:

  1. Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Stade Rettungsdienst gGmbH,

  2. Falck Rettungsdienst und Katastrophenschutz gGmbH,

  3. Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Die Vorhaltung der Krankentransportwagen ist regelmäßig im Rahmen einer europaweiten

Ausschreibung neu zu beauftragen. Das kommende Vergabeverfahren (Sommer 2026 für

Beauftragung ab Fertigstellung der neuen Stader Rettungswache) wird dabei erstmals die

Rettungswache Stade als Standort für bis zu acht Krankentransportfahrzeuge beinhalten.

Sofern die vorzuhaltende Anzahl an Krankentransportwagen die zur Verfügung stehenden

Stellplätze an der Rettungswache übersteigt, werden die zusätzlichen Krankentransportwa-

gen weiterhin im Bereich Buxtehude stationiert.

4.8 Spitzenabdeckung

Für die Notfallrettung stehen darüber hinaus zur Abdeckung von Einsatzspitzen und für

Großschadensereignisse weitere Rettungsmittel zur Verfügung. So können sowohl durch die

DOW Stade, Airbus Stade und den nachstehend aufgeführten „Schnellen Einsatzgruppen“

(SEG) Einsatzfahrzeuge inkl. entsprechender Besatzung eingesetzt werden, wenn z.B.

durch Großschadensereignisse der hauptamtliche Rettungsdienst ausgelastet ist bzw. wenn

eine Gebietsabdeckung nicht mehr möglich ist:

  1. DRK-KV SEG Stade (Stade und Buxtehude),

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

  1. DRK-SEG Kehdingen (Drochtersen),

  2. JUH-SEG Stade,

  3. MHD-SEG Buxtehude.

Der Einsatz dieser Einheiten im Rahmen des Rettungsdienstes wird ausschließlich durch die

Feuerwehr- und Rettungsleitstelle des Landkreises Stade angeordnet.

Ob und inwieweit aufgrund der neuen Vorgaben des Landes Niedersachsen durch den

„Gliederungs- und Sollstärke-Erlass für den Katastrophenschutz“ eine Einbindung der o.g.

Einheiten noch möglich sein wird, ist derzeit noch nicht vollständig absehbar. Sollten diese

Einheiten zukünftig nicht mehr für den hauptamtlichen Rettungsdienst zur Verfügung stehen,

hat dies Auswirkungen auf diesen.

4.9 Sondereinsätze

4.9.1 Transport schwergewichtiger Patienten

Neben den elektrischen Tragen auf den Einsatzmitteln mit einer Belastungsgrenze von

318 kg, werden für den Transport von schwergewichtigen Patienten vom Einsatzort zu

den Einsatzfahrzeugen zusätzlich auf jedem Rettungswagen und auf den zwei

Notarzteinsatzfahrzeugen jeweils ein Schwerlasttragetuch mitgeführt. Somit soll die

Anzahl der Tragehilfen, die über die freiwilligen Feuerwehren erfolgen, reduziert werden.

Die Schwerlasttragetücher müssen jedoch von mehreren Personen bedient werden,

sodass mind. zwei bis drei Einsatzfahrzeuge für einen solchen Einsatz gebunden sind.

Weiterhin wird durch das Deutsche Rote Kreuz ein Schwerlast-RTW mit ehrenamtlichen

Helfern als Besatzung zur Verfügung gestellt. Dieser verfügt über erweitertes Equipment

für den Transport von schwergewichtigen Personen.

4.9.2 Transport intensivmedizinisch versorgter Patienten

Die Koordinierung der Verlegung von intensivmedizinisch versorgten Patienten erfolgt

im Regelfall nach Abstimmung zwischen der Zentralen Koordinierungsstelle

Niedersachsen und der Feuerwehr- und Rettungsleitstelle. Durch die

Koordinierungsstelle werden spezielle Intensivverlegungsfahrzeuge (ITW) für solche

Transporte vorgehalten. Alternativ kann der Transport auch über Rettungshubschrauber

(RTH) erfolgen. Steht kein entsprechendes Verlegungsfahrzeug zur Verfügung oder

handelt es sich um einen zeitkritischen Patienten, wird der Transport durch einen

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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 13: Rettungsdienstbedarfsplan

aufgerüsteten Rettungswagen des Rettungsdienstes des Landkreises Stade zusammen

mit einem hiesigen Notarzt durchgeführt. Die Anzahl der Verlegungsfahrten durch den

Rettungsdienst des Landkreises Stade nimmt dabei zu.

4.9.3 Großveranstaltungen

Grundsätzlich ist durch die Veranstalter von Großveranstaltungen ein

Sanitätswachdienst in ausreichendem Maße zu gewährleisten. Der Sanitätswachdienst

ist ein klassisches Betätigungsfeld der Hilfsorganisationen und umfasst insbesondere

Betreuungs- und Hilfeleistungsmaßnahmen für die Teilnehmer bzw. Besucher. Es ist

dennoch bei Großveranstaltungen für den hauptamtlichen Rettungsdienst ein erhöhtes

Rettungs- und Transportaufkommen zu verzeichnen, da die Sanitätsdienste in der Regel

nicht über qualifiziertes Personal für qualifizierte Notfall- und Krankentransporte

verfügen, sodass ggf. eine Erhöhung der vorgehaltenen Einsatzmittel vorzunehmen ist.

4.9.4 AED-Gruppen und Ersthelfer-Alarmierung

Um das therapiefreie Intervall, besonders bei Reanimationen, zu verkürzen, werden

zusätzlich zum hauptamtlichen Rettungsdienst durch die Feuerwehr- und

Rettungsleitstelle so genannte First-Responder-Gruppen der freiwilligen Feuerwehren,

die über einen automatisierten externen Defibrillator (AED) verfügen, alarmiert.

Die Anzahl dieser AED-Gruppen der freiwilligen Feuerwehren, die entsprechend für

solche Einsätze ausgebildet und ausgerüstet sind, hat sich in den letzten Jahren auf 49

Gruppen erhöht, eine weitere AED-Gruppe ist in Planung. Die AED-Gruppen werden

mittlerweile auch im ManV-Fall zur Betreuung leichtverletzter Personen eingesetzt.

Es ist geplant, zusätzlich zu den AED-Gruppen eine Ersthelfer-Alarmierung einzuführen.

Dabei sollen sinnvollerweise die Mitglieder der AED-Gruppen als erstes in das System

integriert werden. Es ist vorgesehen, den Personenkreis der Ersthelfer-Alarmierung um

geeignete Ersthelfer, die nicht Mitglied in einer AED-Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr

sind, zu erweitern. Dies können z.B. Mitarbeiter des Rettungsdienstes, Ärzte, etc. sein.

Diese weiteren geeigneten Ersthelfer können dann unabhängig von einer Mitgliedschaft

in einer AED-Gruppe alarmiert werden. Parallel hierzu wird weiterhin die nächstgelegene

AED-Gruppe zusätzlich alarmiert.

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4.9.5 Luftrettung

Weiterhin können Rettungstransporthubschrauber (RTH) zur Unterstützung des

bodengebundenen Rettungsdienstes durch die Feuerwehr- und Rettungsleitstelle nach

vorgegebenen Einsatzkriterien angefordert werden. Aufgrund des maximalen

Primär-Einsatzradius von 80 km kommen folgende Hubschrauberstandorte in Frage:

  1. Hamburg-Boberg (RTH Christoph Hansa)

  2. Hamburg-Wandsbek (RTH Christoph 29)

  3. Itzehoe (RTH Christoph 67)

  4. Rendsburg (RTH Christoph 42)

  5. Sanderbusch (RTH Christoph 26)

  6. Bremen (RTH Christoph 6)

  7. Uelzen (RTH Christoph 19)

  8. Hannover (Christoph Niedersachsen), vorrangig für Verlegungen

Die Rettungstransporthubschrauber werden auch als Primär- und

Sekundärtransportmittel eingesetzt. Die Luftrettung ist bei der Bemessung der

erforderlichen Fahrzeugvorhaltung jedoch nicht zu berücksichtigen, da sie kein

Bestandteil des bodengebundenen Rettungsdienstes im Sinne des Nds.

Rettungsdienstgesetzes darstellt; Träger der Luftrettung ist das Land Niedersachsen (§

3 I Nr. 1 NRettDG)

4.9.6 Wasserrettung

Die Wasserrettung stellt eine Ergänzung des bodengebundenen Rettungsdienstes dar

und beschränkt sich auf die Binnengewässer und küstennahen Bereiche. Eine

Wasserrettung nach dem NRettDG setzt eine Notfallrettung voraus. D.h., dass bei le-

bensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten die erforderlichen Maßnahmen am

Einsatzort durchgeführt werden, die Transportfähigkeit hergestellt wird und eine

fachgerechte Beförderung mit einem Rettungsmittel in eine geeignete

Behandlungseinrichtung durchgeführt wird. Hierzu zählen keine reinen Such- und

Bergungsaufgaben von Personen, die weder Notfallpatienten noch andere Verletzte

sind. Diese Aufgaben unterliegen, ebenso wie der abwehrende Brandschutz auf

Schiffen, den Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG).

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Die Wasserrettung im Sinne des NRettDG im Rettungsdienstbereich Landkreis Stade

wird von Teileinheiten der Freiwilligen Feuerwehren

Grünendeich, Borstel, Stade, Dornbusch, Burweg und Gräpel

und der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) - Bezirk Stade mit den

Ortsgruppen

Buxtehude, Stade, Drochtersen und Horneburg

wahrgenommen.

Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten im Rahmen des Rettungsdienstes sind

Einsatzabschnitte für die Elbe und deren Nebenflüssen (Este, Lühe, Oste, Schwinge)

gebildet worden. Die Einsatz- und Zuständigkeitsabschnitte richten sich nach der derzeit

gültigen gemeinsamen „Alarm- und Ausrückeordnung (AAO) Wasserrettung“, die im

Einsatzleitrechner des Landkreises Stade entsprechend hinterlegt ist.

4.9.7 Schadensereignis mit größerer Anzahl von Verletzten und/ oder Erkrankten

Für die Bewältigung größerer Notfälle (Großschadensereignisse oder Massenanfall von

Verletzten-ManV) ist eine Örtliche Einsatzleitung (ÖEL) zu berufen. Diese nimmt im

Einzelfall am Einsatzort deren Aufgaben wahr, soweit dies zur ordnungsgemäßen

Lenkung des Einsatzes erforderlich ist und koordiniert die medizinische Versorgung.

Weiterhin wird die Örtliche Einsatzleitung bei Polizeilagen eingesetzt und kann auch zur

Führung des Einsatzabschnitts Rettungsdienst von Einsatzleitern der Feuerwehren oder

des Rettungsdienstes angefordert werden.

Die Örtliche Einsatzleitung besteht aus mindestens einem hierfür besonders

fortgebildeten Leitenden Notarzt (LNA) und einem nichtärztlichen Organisatorischen

Leiter (OrgL). Der Organisatorische Leiter wird durch das Personal der Feuerwehr- und

Rettungsleitstelle gestellt. Zur Örtlichen Einsatzleitung kann weiteres Personal (Fahrer,

Sprechfunker, Melder) zählen. Es besteht für die Örtliche Einsatzleitung eine

Organisationsregelung für die Örtliche Einsatzleitung inkl. dem Konzept der Örtlichen

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Einsatzleitung und dem Ü-ManV-Konzept, das mit den benachbarten

Rettungsdienstträgern vereinbart wurde.

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