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Landkreis Stade – Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes Anlage 10: Mustererklärung Tariftreue und Mindestentgelt
Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG
Diese Erklärung bezieht sich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.
Hiermit verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienstleistungen
- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Sinne des § 22 Mindestlohngesetz (MiLoG) vom 11. August 2014 (BGBl. I S. 1348), in der jeweils geltenden Fassung, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (ab 01.01.2026: 13,90 Euro) zu zahlen
und
- meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von Regelungen nach § 1 Abs. 3 MiLoG erfasst werden, mindestens ein Mindestentgelt nach den Vorgaben dieser Regelungen zu zahlen. Diese können sich ergeben aus:
den Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) den Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) den auf Grundlage des AEntG oder AÜG erlassenen Rechtsverordnungen sowie aus einem auf der Grundlage von § 5 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag im Sinne von § 4 Absatz 1 Nummer 1 sowie §§ 5 und 6 Absatz 2 des AEntG.
(Ort) (Datum) (Name Unterzeichner, Firma)
(ggf. kopieren)
Hinweis zum Einsatz Verleihunternehmen Soweit Verleihunternehmen eingesetzt werden sollen, müssen auch diese die obenstehende Erklärung gesondert vorlegen.