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Landkreis Stade
Vergabe der Durchführung von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes
im Gebiet des Landkreises Stade
– Bieterinformation –
| Frage 1 | Gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird vor | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer ein | |||
| verbindlicher Zeitraum definiert, in dem die geltenden Pausenzeiten | |||
| gewährt werden. Gleichzeitig ist unter Ziffer 7 geregelt, dass die | |||
| Rettungsmittel jederzeit alarmiert werden können bzw. über | |||
| Funkmeldeempfänger und Diensthandy erreichbar sein müssen. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, für welche Fahrzeugtypen (RTW, NKTW und | |||
| KTW) während der festgelegten Pausenzeiten weiterhin eine | |||
| Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft bestehen | |||
| muss. | |||
| Antwort 1 | Eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft während der | ||
| Pausenzeiten muss für RTW und NKTW bestehen. | |||
| Frage 2 | Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Vor- und Nachbereitung der | ||
| Rettungsmittel und der jeweiligen Schichten erforderlichen Rüstzeiten | |||
| Bestandteil der in Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung | |||
| ausgewiesenen Vorhaltezeiten sind oder außerhalb dieser | |||
| Vorhaltezeiten liegen. | |||
| Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob die Rettungsmittel zu Beginn der | |||
| jeweils ausgewiesenen Vorhaltezeit bereits vollständig einsatzbereit und | |||
| besetzt sein müssen und ob nach Ende der Vorhaltezeit anfallende | |||
| Tätigkeiten, insbesondere Fahrzeugübergabe, Wiederherstellung der | |||
| Einsatzbereitschaft, Bestückung und sonstige Abschlussarbeiten, | |||
| außerhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit zu erbringen sind. | |||
| Antwort 2 | Die Fahrzeuge müssen während der ausgewiesenen Vorhaltezeit | ||
| einsatzbereit vorgehalten werden. Vor- und Nachbereitung zur (Wieder-) |
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| Herstellung der Einsatzbereitschaft und damit auch die sogenannten | |||
|---|---|---|---|
| „Rüstzeiten“ haben vor Beginn und nach Ende der Vorhaltezeiten bzw. bei | |||
| 24-Stunden-Fahrzeugen vor und nach Ende der jeweiligen Schicht | |||
| stattzufinden. | |||
| Frage 3 | Unter Ziffer 4.3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird für die KTW in | ||
| Los 1 eine durchschnittliche Einsatzdauer von 97 Minuten angegeben. | |||
| Gleichzeitig werden werktags durchschnittlich 25 Einsätze pro Tag, | |||
| samstags 8,38 Einsätze und sonntags 8,0 Einsätze genannt. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, ob sich die jeweils angegebenen | |||
| durchschnittlichen Einsatzzahlen auf die Gesamtheit aller in Los 1 | |||
| vorgehaltenen KTW oder auf einzelne KTW beziehen. | |||
| Hintergrund der Frage ist insbesondere die sonntägliche Vorhaltung. Nach | |||
| Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird sonntags lediglich der KTW 2 von | |||
| 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und damit für insgesamt 10 Stunden vorgehalten. | |||
| Bei durchschnittlich 8 Einsätzen und einer angegebenen durchschnittlichen | |||
| Einsatzdauer von 97 Minuten ergäbe sich rechnerisch ein Einsatzzeitbedarf | |||
| von rund 12,9 Stunden und damit ein Umfang oberhalb der ausgewiesenen | |||
| Vorhaltezeit. | |||
| Wir bitten daher um Konkretisierung und gegebenenfalls Korrektur der | |||
| Angaben zum durchschnittlichen Einsatzaufkommen für die KTW, | |||
| insbesondere für Samstage und Sonntage, sowie um Erläuterung, auf | |||
| welche KTW bzw. Vorhaltezeiträume sich die genannten Einsatzzahlen | |||
| beziehen. | |||
| Antwort 3 | Wie bereits in den Vergabeunterlagen beschrieben, erfolgt zum 01.07.2027 | ||
| eine geänderte Fahrzeugvorhaltung. Die derzeit getroffenen Angaben zu | |||
| den Einsatzzahlen und der durchschnittlichen Einsatzdauer stellen daher | |||
| nur Richtwerte dar. Es ist jedoch von einer hohen Einsatzauslastung, | |||
| sowohl werktags als auch an den Wochenenden auszugehen. Die | |||
| Durchführung der Krankentransporte durch die KTW erfolgt jedoch nur | |||
| während der angegebenen Vorhaltezeit. Bei einem erhöhtem | |||
| Krankentransportaufkommen werden andere Rettungsmittel unterstützend | |||
| eingesetzt. |
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| Frage 4 | In der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 15.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zum Nachweis solle eine Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers | |||
| ausreichen. Vor Zuschlagserteilung soll eine Bürgschaftsurkunde | |||
| eingereicht werden. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die | |||
| Bürgschaftsurkunde beim Auftraggeber vorliegen? | |||
| Antwort 4 | Bei Angebotsabgabe ist lediglich als Nachweis „eine entsprechende | ||
| Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der | |||
| hervorgeht, dass dieser/dieses bereit ist, im Zuschlagsfall und vor | |||
| Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende | |||
| selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen“. | |||
| Die eigentliche Bankbürgschaft muss spätestens zu Leistungsbeginn | |||
| ausgehändigt werden, siehe § 15 BV. | |||
| Frage 5 | Leistungsbeschreibung - Einsatzpersonal – RettH | ||
| Es ist der Rettungshelfer mit 4 Wochen RD Praktikum und 2 Wochen KH | |||
| Praktikum gefordert. Nach AVPO-RettSan ist aber auch ein verlängertes RD | |||
| Praktikum auf 6 Wochen möglich zur Qualifikationserlangung. Wird diese | |||
| Formulierung gestrichen oder sind Leistungserbringer gezwungen diese | |||
| Praktikumskonstellation vor Einstellung zu prüfen? | |||
| Antwort 5 | Es gelten die Vorgaben der AVPO-RettSan. Gleichwertige Ausbildungen | ||
| aus der Vergangenheit oder aus anderen Bundesländern werden jedoch | |||
| ebenfalls anerkannt. | |||
| Frage 6 | Leistungsbeschreibung – Erweiterter Rettungsdienst | ||
| In der Leistungsbeschreibung wird die Verfügbarkeit des Rettungsmittels in | |||
| der MANV-T Komponente mit 30 Minuten nach Alarmierung an einem | |||
| Sammelplatz gefordert. Der Sammelplatz ist nicht definiert und der Standort | |||
| des Rettungsmittel wird als "frei wählbar" formuliert. Wo befindet sich der | |||
| Sammelplatz oder ist der Sammelplatz gleichzusetzen mit dem Standort | |||
| des Rettungsmittels? | |||
| Antwort 6 | Sammelplatz ist die Rettungswache im jeweiligen Los. Die Fahrzeuge des | ||
| erweiterten Rettungsdienstes sind somit innerhalb von 30 Minuten nach |
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| Alarmierung einsatzbereit an der jeweiligen Rettungswache im Los | |||
|---|---|---|---|
| vorzuhalten. | |||
| Frage 7 | Wir bitten um Klarstellung, ob die Kosten der dreijährigen Berufsausbildung | ||
| zum Notfallsanitäter vollständig in den Angebotspreis einzukalkulieren sind | |||
| oder ob sie gesondert neben dem Angebotspreis abgerechnet werden. | |||
| Antwort 7 | Die Kosten sind – sofern vorhanden – vollständig in den Angebotspreis | ||
| einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht. | |||
| Frage 8 | Bieterfrage – Arbeitsmedizinische Vorsorge G 26.2 | ||
| In Ziffer 5.1.5 der Leistungsbeschreibung wird für sämtliche im | |||
| Rettungsdienst eingesetzten Personen vor Leistungsbeginn eine gültige | |||
| arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach den Grundsätzen G 42, G | |||
| 25 und G 26.2 gefordert. Die Untersuchungen sollen spätestens alle drei | |||
| Jahre wiederholt werden. | |||
| Nach unserem Verständnis richtet sich die arbeitsmedizinische Vorsorge | |||
| beim Tragen von Atemschutzgeräten nach der ArbMedVV in Verbindung | |||
| mit den hierzu geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und ist insbesondere | |||
| von der Art des tatsächlich eingesetzten Atemschutzgerätes abhängig. Für | |||
| die im regulären Rettungsdienst eingesetzten partikelfiltrierenden | |||
| Halbmasken erscheint uns eine generelle Verpflichtung zur Untersuchung | |||
| nach G 26.2 für sämtliche eingesetzten Beschäftigten daher nicht | |||
| erforderlich. | |||
| Wir bitten den Auftraggeber vor diesem Hintergrund freundlich um Prüfung, | |||
| ob an der Anforderung einer G 26.2 für sämtliche im Rettungsdienst | |||
| eingesetzten Personen tatsächlich festgehalten werden muss. | |||
| Sofern aus Sicht des Auftraggebers keine zwingende Notwendigkeit hierfür | |||
| besteht, würden wir darum bitten, gerade auch aus wirtschaftlichen | |||
| Gesichtspunkten, von dieser Anforderung abzusehen. | |||
| Antwort 8 | Die Anforderung bleibt weiterhin bestehen. Bereits jetzt besteht diese | ||
| Anforderung für den überwiegenden Teil der Rettungsdienstmitarbeiter im | |||
| Rettungsdienstbereich des Auftraggebers. |
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| Frage 9 | Bieterfrage – Tragestuhl/Treppenstuhl KTW | ||
|---|---|---|---|
| In Anlage 15 werden für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen | |||
| unterschiedliche Anforderungen an den mitzuführenden Trag- bzw. | |||
| Treppenstuhl gestellt. Für den KTW wird ein Dlouhy Tragesessel ohne | |||
| technische Unterstützung vorgegeben, während bei der höherwertigen | |||
| Ausstattung des NKTW ein „Dlouhy Tragesessel Monorudder“ vorgesehen | |||
| ist. | |||
| Gerade im qualifizierten Krankentransport ist regelmäßig mit | |||
| Patiententransporten über Treppen zu rechnen. Vor dem Hintergrund des | |||
| Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der körperlichen Entlastung der | |||
| Beschäftigten stellt sich daher die Frage, ob auch für die KTW ein | |||
| Tragesessel mit einer technischen Unterstützung für den Patiententransport | |||
| über Treppen vorgesehen werden sollte. | |||
| Wir bitten um Prüfung, ob die Anforderungen an die KTW entsprechend | |||
| angepasst bzw. funktional dahingehend konkretisiert werden können, dass | |||
| ein geeigneter treppengängiger Tragesessel mit technischer Unterstützung | |||
| zur Reduzierung der körperlichen Belastung des Personals vorzuhalten ist. | |||
| Antwort 9 | Es wird dem Leistungserbringer freigestellt auch im KTW einen | ||
| höherwertigen Tragestuhl mit technischer Unterstützung einzusetzen. Eine | |||
| generelle Vorgabe wird jedoch nicht aufgenommen. | |||
| Frage 10 | Bieterfrage – Betriebs- und Nebenkosten Rettungswache Los 1 | ||
| Gemäß Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung ist die Rettungswache im Los | |||
| 1 vom Auftraggeber anzumieten. Die hierfür anfallenden Mietkosten können | |||
| zusätzlich zum Angebotspreis in voller Höhe geltend gemacht werden. | |||
| Gleichzeitig ist geregelt, dass der Leistungserbringer den Betrieb und die | |||
| Unterhaltung seiner Flächen sicherzustellen hat. | |||
| Für die Angebotskalkulation ist nicht eindeutig erkennbar, welche Betriebs- | |||
| und Nebenkosten Bestandteil des Mietverhältnisses sein werden und | |||
| welche Kosten vom Leistungserbringer innerhalb des Angebotspreises zu | |||
| berücksichtigen sind. Dies betrifft insbesondere verbrauchsabhängige | |||
| Kosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser sowie beispielsweise |
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| Reinigung, Abfallentsorgung, Winterdienst und Unterhaltung bzw. Pflege | |||
|---|---|---|---|
| der Außenanlagen. | |||
| In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Stellenausschreibung des | |||
| Landkreises Stade für eine Hausmeistertätigkeit verweisen. Dort werden als | |||
| Bestandteil des Aufgabengebietes für die Rettungswachen ausdrücklich die | |||
| „Unterhaltung und Pflege der Außenanlagen“ sowie die | |||
| „Wahrnehmung des Winterdienstes“ genannt. Vor diesem Hintergrund | |||
| ist für die Bieter nicht eindeutig erkennbar, welche Leistungen tatsächlich | |||
| durch den Auftraggeber erbracht werden und welche dem | |||
| Leistungserbringer obliegen. | |||
| Wir bitten daher um eine abschließende Aufstellung, welche Betriebs- und | |||
| Nebenkosten durch den Leistungserbringer zu tragen und im | |||
| Angebotspreis zu kalkulieren sind, in welcher voraussichtlichen Höhe | |||
| diese Kosten jeweils anfallen werden und welche Kosten bzw. | |||
| Leistungen durch den Auftraggeber übernommen werden. | |||
| Insbesondere bei verbrauchsabhängigen Kosten ist eine belastbare eigene | |||
| Kalkulation anhand des zur Verfügung gestellten Grundrisses und einer | |||
| Besichtigung des derzeitigen Bauzustandes nicht möglich. | |||
| Sofern eine hinreichend belastbare Bezifferung der vom Leistungserbringer | |||
| zu tragenden Betriebs- und Nebenkosten vor Angebotsabgabe nicht | |||
| möglich ist, bitten wir um Prüfung, ob diese Kosten – entsprechend den | |||
| Mietkosten – aus dem wertungsrelevanten Angebotspreis | |||
| herausgenommen und nach tatsächlichem Anfall zusätzlich zum | |||
| Angebotspreis erstattet werden können. Hierdurch würde für alle Bieter eine | |||
| einheitliche und belastbare Kalkulationsgrundlage geschaffen. | |||
| Antwort 10 | Durch die Bieter sind folgende Kosten für die Rettungswache für das Los 1 | ||
| im Preisblatt zu berücksichtigen: | |||
| Reinigung der Innenflächen, Abfallentsorgung, Internet- und | |||
| Telefonanschluss, Betriebskosten-, Inventar- und Glasbruchversicherung | |||
| sowie eine eigene Schließanlage und Strom. | |||
| Es wird darauf hingewiesen, dass die Heizung, Lüftung und | |||
| Warmwasserversorgung vollständig über die Stromversorgung erfolgt und | |||
| daher der Stromverbrauch höher ausfällt aus normal. |
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| Alle weiteren Kosten werden über die Nebenkostenabrechnung | |||
|---|---|---|---|
| abgerechnet und werden, wie die Mietkosten, in tatsächlicher Höhe | |||
| gesondert erstattet. | |||
| Frage 11 | Bieterfrage – Kalkulation und Abrechnung der Kraftstoffkosten | ||
| Die Kraftstoffkosten stellen über den ausgeschriebenen Leistungszeitraum | |||
| eine erhebliche, zugleich jedoch nur eingeschränkt durch den | |||
| Leistungserbringer beeinflussbare Kostenposition dar. Sowohl die | |||
| zukünftige Entwicklung der Kraftstoffpreise als auch die tatsächlich | |||
| anfallende Fahrleistung lassen sich über die Vertragslaufzeit einschließlich | |||
| der Verlängerungsoptionen nicht belastbar prognostizieren. | |||
| Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Einsatz- und | |||
| Kilometerleistungen werden ausdrücklich lediglich als Richtwerte bzw. | |||
| teilweise als grobe Richtwerte bezeichnet. Gleichzeitig können erhebliche | |||
| Veränderungen der Einsatzstruktur und der tatsächlichen Kilometerleistung | |||
| während des Beauftragungszeitraums eintreten. | |||
| Eine vollständige Einpreisung dieses Risikos in den Angebotspreis führt | |||
| zwangsläufig entweder zu erheblichen Risikozuschlägen oder zu einem für | |||
| den Leistungserbringer langfristig nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen | |||
| Risiko. | |||
| Wir bitten daher um Prüfung, ob für die Kraftstoffkosten eine einheitliche | |||
| Kalkulationsgrundlage durch den Auftraggeber vorgegeben und mit einer | |||
| geeigneten Preisgleit- bzw. Preisanpassungsregelung für die | |||
| Vertragslaufzeit verbunden werden kann. | |||
| Alternativ bitten wir um Prüfung, ob Kraftstoffkosten aus dem | |||
| wertungsrelevanten Angebotspreis herausgenommen und auf Grundlage | |||
| der tatsächlich erbrachten Fahrleistung bzw. der nachgewiesenen | |||
| tatsächlichen Kraftstoffkosten gesondert abgerechnet werden können. Eine | |||
| solche Regelung würde Preisrisiken auf beiden Seiten reduzieren, | |||
| Risikozuschläge vermeiden und für alle Bieter eine vergleichbare | |||
| Kalkulationsgrundlage schaffen. |
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| Antwort 11 | Die Kraftstoffkosten sind durch die Bieter anhand der genannten Parameter | ||
|---|---|---|---|
| zu ermitteln. Eine Vorgabe einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage bzw. | |||
| einer Preisgleitklausel erfolgt nicht. | |||
| Frage 12 | Bieterfrage – Preisgleitklausel bei tarifvertraglichen Änderungen | ||
| Die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Möglichkeit einer | |||
| Preisanpassung bei tarifvertraglichen Änderungen begrüßen wir | |||
| ausdrücklich. Eine solche Regelung trägt dazu bei, sowohl unnötige | |||
| Risikoaufschläge bei der Angebotskalkulation als auch wirtschaftliche | |||
| Risiken für den Leistungserbringer zu vermeiden und schafft damit eine | |||
| sachgerechte Grundlage für beide Vertragsparteien und letztlich auch für | |||
| die Kostenträger. | |||
| Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, warum die entsprechende | |||
| Preisanpassungsmöglichkeit erst ab dem 01.01.2029 vorgesehen ist. | |||
| Dieser Zeitpunkt liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch mehr als | |||
| zwei Jahre in der Zukunft und damit in einem Zeitraum, für den | |||
| tarifvertragliche Entwicklungen regelmäßig noch nicht verlässlich | |||
| vorhersehbar bzw. abschließend vereinbart sind. | |||
| Insbesondere die Tarifentwicklungen der vergangenen Jahre haben | |||
| gezeigt, dass längerfristige Prognosen mit erheblichen Unsicherheiten | |||
| verbunden sind. Auch gesamtwirtschaftliche (starke Inflation) und | |||
| geopolitische Entwicklungen können mittelbar erheblichen Einfluss auf | |||
| Tarifabschlüsse nehmen. Eine belastbare Kalkulation der ab 2028 | |||
| eintretenden tariflichen Veränderungen ist daher aus heutiger Sicht nur | |||
| eingeschränkt möglich und würde entsprechende Risikozuschläge | |||
| erforderlich machen. | |||
| Wir bitten daher um Prüfung, ob die vorgesehene | |||
| Preisanpassungsmöglichkeit für tarifvertragliche Änderungen bereits | |||
| ab dem 01.01.2028 Anwendung finden kann. Eine solche Regelung | |||
| würde das Kalkulationsrisiko für alle Beteiligten reduzieren, unnötige | |||
| Risikoaufschläge vermeiden und aus unserer Sicht zu einer | |||
| wirtschaftlicheren und zugleich faireren Preisgestaltung auch im Interesse | |||
| der Kostenträger beitragen. |
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| Antwort 12 | Eine Anpassung erfolgt nicht. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Frage 13 | Frage 13 | Die Mietkosten und Nebenkosten im Los 1 werden nachträglich beziffert. | |||
| Müssen Kosten für Versicherungen o.ä. in der Kalkulation durch den | |||||
| Leistungserbringer kalkuliert werden? | |||||
| Antwort 13 | Siehe hierzu Antwort auf Frage 10. | ||||
| Frage 14 | Unter Ziffer 14.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe führen Sie aus, dass der Angebotspreis inklusive der Verlängerungsoption anzugeben sei. Die Beschreibung zur Wertung des Kriteriums „Preis“ erklärt, dass die Bewertung auf einem Gesamtpreis beruht. Dieser Gesamtpreis umfasst die Summe für die Grundlaufzeit vom 01.07.2027 bis 31.12.2031. Hinzukommen die beiden Verlängerungsoptionen vom 01.01.2032 bis 31.12.2032 und vom 01.01.2033 bis 31.12.2033. Weiter seien die Kosten für die Leistung des Regelrettungsdienstes je Los anhand der beigefügten Preisblätter Regelrettungsdienst (Anlage 9a für Los 1 und Anlage 9b für Los 2) aufzuschlüsseln. Die als Excel-Dateien beigelegten Preisblätter seien für jedes Los, für das ein Angebot eingereicht wird, vollständig auszufüllten. Das Preisblatt sieht nach unserem Verständnis derzeit jedoch nur Preise bis zum 31.12.2031 vor, den Preis der Verlängerungsoptionen können wir derzeit nicht eintragen. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, dass die Preise nur bis Ende 2031 einzutragen sind und bewertet werden. | ||||
| Antwort 14 | Vielen Dank für den Hinweis. Die Preisblätter waren fehlerhaft und wurden ausgetauscht. Es sind nur noch die neu eingestellten Preisblätter zu verwenden. |