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Landkreis Stade
Vergabe der Durchführung von Leistungen des öffentlichen Rettungsdienstes
im Gebiet des Landkreises Stade
– Bieterinformation –
| Frage 1 | Gemäß Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird vor | ||
|---|---|---|---|
| Leistungsbeginn zwischen Aufgabenträger und Leistungserbringer ein | |||
| verbindlicher Zeitraum definiert, in dem die geltenden Pausenzeiten | |||
| gewährt werden. Gleichzeitig ist unter Ziffer 7 geregelt, dass die | |||
| Rettungsmittel jederzeit alarmiert werden können bzw. über | |||
| Funkmeldeempfänger und Diensthandy erreichbar sein müssen. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, für welche Fahrzeugtypen (RTW, NKTW und | |||
| KTW) während der festgelegten Pausenzeiten weiterhin eine | |||
| Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft bestehen | |||
| muss. | |||
| Antwort 1 | Eine Alarmierbarkeit und unverzügliche Einsatzbereitschaft während der | ||
| Pausenzeiten muss für RTW und NKTW bestehen. | |||
| Frage 2 | Wir bitten um Klarstellung, ob die für die Vor- und Nachbereitung der | ||
| Rettungsmittel und der jeweiligen Schichten erforderlichen Rüstzeiten | |||
| Bestandteil der in Ziffer 3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung | |||
| ausgewiesenen Vorhaltezeiten sind oder außerhalb dieser | |||
| Vorhaltezeiten liegen. | |||
| Insbesondere bitten wir um Mitteilung, ob die Rettungsmittel zu Beginn der | |||
| jeweils ausgewiesenen Vorhaltezeit bereits vollständig einsatzbereit und | |||
| besetzt sein müssen und ob nach Ende der Vorhaltezeit anfallende | |||
| Tätigkeiten, insbesondere Fahrzeugübergabe, Wiederherstellung der | |||
| Einsatzbereitschaft, Bestückung und sonstige Abschlussarbeiten, | |||
| außerhalb der ausgewiesenen Vorhaltezeit zu erbringen sind. | |||
| Antwort 2 | Die Fahrzeuge müssen während der ausgewiesenen Vorhaltezeit | ||
| einsatzbereit vorgehalten werden. Vor- und Nachbereitung zur (Wieder-) |
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| Herstellung der Einsatzbereitschaft und damit auch die sogenannten | |||
|---|---|---|---|
| „Rüstzeiten“ haben vor Beginn und nach Ende der Vorhaltezeiten bzw. bei | |||
| 24-Stunden-Fahrzeugen vor und nach Ende der jeweiligen Schicht | |||
| stattzufinden. | |||
| Frage 3 | Unter Ziffer 4.3 der Anlage 1 – Leistungsbeschreibung wird für die KTW in | ||
| Los 1 eine durchschnittliche Einsatzdauer von 97 Minuten angegeben. | |||
| Gleichzeitig werden werktags durchschnittlich 25 Einsätze pro Tag, | |||
| samstags 8,38 Einsätze und sonntags 8,0 Einsätze genannt. | |||
| Wir bitten um Klarstellung, ob sich die jeweils angegebenen | |||
| durchschnittlichen Einsatzzahlen auf die Gesamtheit aller in Los 1 | |||
| vorgehaltenen KTW oder auf einzelne KTW beziehen. | |||
| Hintergrund der Frage ist insbesondere die sonntägliche Vorhaltung. Nach | |||
| Ziffer 3 der Leistungsbeschreibung wird sonntags lediglich der KTW 2 von | |||
| 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr und damit für insgesamt 10 Stunden vorgehalten. | |||
| Bei durchschnittlich 8 Einsätzen und einer angegebenen durchschnittlichen | |||
| Einsatzdauer von 97 Minuten ergäbe sich rechnerisch ein Einsatzzeitbedarf | |||
| von rund 12,9 Stunden und damit ein Umfang oberhalb der ausgewiesenen | |||
| Vorhaltezeit. | |||
| Wir bitten daher um Konkretisierung und gegebenenfalls Korrektur der | |||
| Angaben zum durchschnittlichen Einsatzaufkommen für die KTW, | |||
| insbesondere für Samstage und Sonntage, sowie um Erläuterung, auf | |||
| welche KTW bzw. Vorhaltezeiträume sich die genannten Einsatzzahlen | |||
| beziehen. | |||
| Antwort 3 | Wie bereits in den Vergabeunterlagen beschrieben, erfolgt zum 01.07.2027 | ||
| eine geänderte Fahrzeugvorhaltung. Die derzeit getroffenen Angaben zu | |||
| den Einsatzzahlen und der durchschnittlichen Einsatzdauer stellen daher | |||
| nur Richtwerte dar. Es ist jedoch von einer hohen Einsatzauslastung, | |||
| sowohl werktags als auch an den Wochenenden auszugehen. Die | |||
| Durchführung der Krankentransporte durch die KTW erfolgt jedoch nur | |||
| während der angegebenen Vorhaltezeit. Bei einem erhöhtem | |||
| Krankentransportaufkommen werden andere Rettungsmittel unterstützend | |||
| eingesetzt. |
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| Frage 4 | In der Aufforderung zur Angebotsabgabe unter Punkt 15.1 | ||
|---|---|---|---|
| Zum Nachweis solle eine Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers | |||
| ausreichen. Vor Zuschlagserteilung soll eine Bürgschaftsurkunde | |||
| eingereicht werden. Bis zu welchem Zeitpunkt muss die | |||
| Bürgschaftsurkunde beim Auftraggeber vorliegen? | |||
| Antwort 4 | Bei Angebotsabgabe ist lediglich als Nachweis „eine entsprechende | ||
| Erklärung des Kreditinstituts/Kreditversicherers vorzulegen, aus der | |||
| hervorgeht, dass dieser/dieses bereit ist, im Zuschlagsfall und vor | |||
| Auftragserteilung eine den genannten Anforderungen entsprechende | |||
| selbstschuldnerische Bankbürgschaft einzugehen“. | |||
| Die eigentliche Bankbürgschaft muss spätestens zu Leistungsbeginn | |||
| ausgehändigt werden, siehe § 15 BV. | |||
| Frage 5 | Leistungsbeschreibung - Einsatzpersonal – RettH | ||
| Es ist der Rettungshelfer mit 4 Wochen RD Praktikum und 2 Wochen KH | |||
| Praktikum gefordert. Nach AVPO-RettSan ist aber auch ein verlängertes RD | |||
| Praktikum auf 6 Wochen möglich zur Qualifikationserlangung. Wird diese | |||
| Formulierung gestrichen oder sind Leistungserbringer gezwungen diese | |||
| Praktikumskonstellation vor Einstellung zu prüfen? | |||
| Antwort 5 | Es gelten die Vorgaben der AVPO-RettSan. Gleichwertige Ausbildungen | ||
| aus der Vergangenheit oder aus anderen Bundesländern werden jedoch | |||
| ebenfalls anerkannt. | |||
| Frage 6 | Leistungsbeschreibung – Erweiterter Rettungsdienst | ||
| In der Leistungsbeschreibung wird die Verfügbarkeit des Rettungsmittels in | |||
| der MANV-T Komponente mit 30 Minuten nach Alarmierung an einem | |||
| Sammelplatz gefordert. Der Sammelplatz ist nicht definiert und der Standort | |||
| des Rettungsmittel wird als "frei wählbar" formuliert. Wo befindet sich der | |||
| Sammelplatz oder ist der Sammelplatz gleichzusetzen mit dem Standort | |||
| des Rettungsmittels? | |||
| Antwort 6 | Sammelplatz ist die Rettungswache im jeweiligen Los. Die Fahrzeuge des | ||
| erweiterten Rettungsdienstes sind somit innerhalb von 30 Minuten nach |
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| Alarmierung einsatzbereit an der jeweiligen Rettungswache im Los | |||
|---|---|---|---|
| vorzuhalten. | |||
| Frage 7 | Wir bitten um Klarstellung, ob die Kosten der dreijährigen Berufsausbildung | ||
| zum Notfallsanitäter vollständig in den Angebotspreis einzukalkulieren sind | |||
| oder ob sie gesondert neben dem Angebotspreis abgerechnet werden. | |||
| Antwort 7 | Die Kosten sind – sofern vorhanden – vollständig in den Angebotspreis | ||
| einzukalkulieren. Eine gesonderte Abrechnung erfolgt nicht. | |||
| Frage 8 | Bieterfrage – Arbeitsmedizinische Vorsorge G 26.2 | ||
| In Ziffer 5.1.5 der Leistungsbeschreibung wird für sämtliche im | |||
| Rettungsdienst eingesetzten Personen vor Leistungsbeginn eine gültige | |||
| arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach den Grundsätzen G 42, G | |||
| 25 und G 26.2 gefordert. Die Untersuchungen sollen spätestens alle drei | |||
| Jahre wiederholt werden. | |||
| Nach unserem Verständnis richtet sich die arbeitsmedizinische Vorsorge | |||
| beim Tragen von Atemschutzgeräten nach der ArbMedVV in Verbindung | |||
| mit den hierzu geltenden arbeitsmedizinischen Regeln und ist insbesondere | |||
| von der Art des tatsächlich eingesetzten Atemschutzgerätes abhängig. Für | |||
| die im regulären Rettungsdienst eingesetzten partikelfiltrierenden | |||
| Halbmasken erscheint uns eine generelle Verpflichtung zur Untersuchung | |||
| nach G 26.2 für sämtliche eingesetzten Beschäftigten daher nicht | |||
| erforderlich. | |||
| Wir bitten den Auftraggeber vor diesem Hintergrund freundlich um Prüfung, | |||
| ob an der Anforderung einer G 26.2 für sämtliche im Rettungsdienst | |||
| eingesetzten Personen tatsächlich festgehalten werden muss. | |||
| Sofern aus Sicht des Auftraggebers keine zwingende Notwendigkeit hierfür | |||
| besteht, würden wir darum bitten, gerade auch aus wirtschaftlichen | |||
| Gesichtspunkten, von dieser Anforderung abzusehen. | |||
| Antwort 8 | Die Anforderung bleibt weiterhin bestehen. Bereits jetzt besteht diese | ||
| Anforderung für den überwiegenden Teil der Rettungsdienstmitarbeiter im | |||
| Rettungsdienstbereich des Auftraggebers. |
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| Frage 9 | Bieterfrage – Tragestuhl/Treppenstuhl KTW | ||
|---|---|---|---|
| In Anlage 15 werden für die unterschiedlichen Fahrzeugtypen | |||
| unterschiedliche Anforderungen an den mitzuführenden Trag- bzw. | |||
| Treppenstuhl gestellt. Für den KTW wird ein Dlouhy Tragesessel ohne | |||
| technische Unterstützung vorgegeben, während bei der höherwertigen | |||
| Ausstattung des NKTW ein „Dlouhy Tragesessel Monorudder“ vorgesehen | |||
| ist. | |||
| Gerade im qualifizierten Krankentransport ist regelmäßig mit | |||
| Patiententransporten über Treppen zu rechnen. Vor dem Hintergrund des | |||
| Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie der körperlichen Entlastung der | |||
| Beschäftigten stellt sich daher die Frage, ob auch für die KTW ein | |||
| Tragesessel mit einer technischen Unterstützung für den Patiententransport | |||
| über Treppen vorgesehen werden sollte. | |||
| Wir bitten um Prüfung, ob die Anforderungen an die KTW entsprechend | |||
| angepasst bzw. funktional dahingehend konkretisiert werden können, dass | |||
| ein geeigneter treppengängiger Tragesessel mit technischer Unterstützung | |||
| zur Reduzierung der körperlichen Belastung des Personals vorzuhalten ist. | |||
| Antwort 9 | Es wird dem Leistungserbringer freigestellt auch im KTW einen | ||
| höherwertigen Tragestuhl mit technischer Unterstützung einzusetzen. Eine | |||
| generelle Vorgabe wird jedoch nicht aufgenommen. | |||
| Frage 10 | Bieterfrage – Betriebs- und Nebenkosten Rettungswache Los 1 | ||
| Gemäß Ziffer 5.3 der Leistungsbeschreibung ist die Rettungswache im Los | |||
| 1 vom Auftraggeber anzumieten. Die hierfür anfallenden Mietkosten können | |||
| zusätzlich zum Angebotspreis in voller Höhe geltend gemacht werden. | |||
| Gleichzeitig ist geregelt, dass der Leistungserbringer den Betrieb und die | |||
| Unterhaltung seiner Flächen sicherzustellen hat. | |||
| Für die Angebotskalkulation ist nicht eindeutig erkennbar, welche Betriebs- | |||
| und Nebenkosten Bestandteil des Mietverhältnisses sein werden und | |||
| welche Kosten vom Leistungserbringer innerhalb des Angebotspreises zu | |||
| berücksichtigen sind. Dies betrifft insbesondere verbrauchsabhängige | |||
| Kosten wie Strom, Heizung, Wasser und Abwasser sowie beispielsweise |
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| Reinigung, Abfallentsorgung, Winterdienst und Unterhaltung bzw. Pflege | |||
|---|---|---|---|
| der Außenanlagen. | |||
| In diesem Zusammenhang möchten wir auf eine Stellenausschreibung des | |||
| Landkreises Stade für eine Hausmeistertätigkeit verweisen. Dort werden als | |||
| Bestandteil des Aufgabengebietes für die Rettungswachen ausdrücklich die | |||
| „Unterhaltung und Pflege der Außenanlagen“ sowie die | |||
| „Wahrnehmung des Winterdienstes“ genannt. Vor diesem Hintergrund | |||
| ist für die Bieter nicht eindeutig erkennbar, welche Leistungen tatsächlich | |||
| durch den Auftraggeber erbracht werden und welche dem | |||
| Leistungserbringer obliegen. | |||
| Wir bitten daher um eine abschließende Aufstellung, welche Betriebs- und | |||
| Nebenkosten durch den Leistungserbringer zu tragen und im | |||
| Angebotspreis zu kalkulieren sind, in welcher voraussichtlichen Höhe | |||
| diese Kosten jeweils anfallen werden und welche Kosten bzw. | |||
| Leistungen durch den Auftraggeber übernommen werden. | |||
| Insbesondere bei verbrauchsabhängigen Kosten ist eine belastbare eigene | |||
| Kalkulation anhand des zur Verfügung gestellten Grundrisses und einer | |||
| Besichtigung des derzeitigen Bauzustandes nicht möglich. | |||
| Sofern eine hinreichend belastbare Bezifferung der vom Leistungserbringer | |||
| zu tragenden Betriebs- und Nebenkosten vor Angebotsabgabe nicht | |||
| möglich ist, bitten wir um Prüfung, ob diese Kosten – entsprechend den | |||
| Mietkosten – aus dem wertungsrelevanten Angebotspreis | |||
| herausgenommen und nach tatsächlichem Anfall zusätzlich zum | |||
| Angebotspreis erstattet werden können. Hierdurch würde für alle Bieter eine | |||
| einheitliche und belastbare Kalkulationsgrundlage geschaffen. | |||
| Antwort 10 | Durch die Bieter sind folgende Kosten für die Rettungswache für das Los 1 | ||
| im Preisblatt zu berücksichtigen: | |||
| Reinigung der Innenflächen, Abfallentsorgung, Internet- und | |||
| Telefonanschluss, Betriebskosten-, Inventar- und Glasbruchversicherung | |||
| sowie eine eigene Schließanlage und Strom. | |||
| Es wird darauf hingewiesen, dass die Heizung, Lüftung und | |||
| Warmwasserversorgung vollständig über die Stromversorgung erfolgt und | |||
| daher der Stromverbrauch höher ausfällt aus normal. |
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| Alle weiteren Kosten werden über die Nebenkostenabrechnung | |||
|---|---|---|---|
| abgerechnet und werden, wie die Mietkosten, in tatsächlicher Höhe | |||
| gesondert erstattet. | |||
| Frage 11 | Bieterfrage – Kalkulation und Abrechnung der Kraftstoffkosten | ||
| Die Kraftstoffkosten stellen über den ausgeschriebenen Leistungszeitraum | |||
| eine erhebliche, zugleich jedoch nur eingeschränkt durch den | |||
| Leistungserbringer beeinflussbare Kostenposition dar. Sowohl die | |||
| zukünftige Entwicklung der Kraftstoffpreise als auch die tatsächlich | |||
| anfallende Fahrleistung lassen sich über die Vertragslaufzeit einschließlich | |||
| der Verlängerungsoptionen nicht belastbar prognostizieren. | |||
| Die in den Vergabeunterlagen angegebenen Einsatz- und | |||
| Kilometerleistungen werden ausdrücklich lediglich als Richtwerte bzw. | |||
| teilweise als grobe Richtwerte bezeichnet. Gleichzeitig können erhebliche | |||
| Veränderungen der Einsatzstruktur und der tatsächlichen Kilometerleistung | |||
| während des Beauftragungszeitraums eintreten. | |||
| Eine vollständige Einpreisung dieses Risikos in den Angebotspreis führt | |||
| zwangsläufig entweder zu erheblichen Risikozuschlägen oder zu einem für | |||
| den Leistungserbringer langfristig nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen | |||
| Risiko. | |||
| Wir bitten daher um Prüfung, ob für die Kraftstoffkosten eine einheitliche | |||
| Kalkulationsgrundlage durch den Auftraggeber vorgegeben und mit einer | |||
| geeigneten Preisgleit- bzw. Preisanpassungsregelung für die | |||
| Vertragslaufzeit verbunden werden kann. | |||
| Alternativ bitten wir um Prüfung, ob Kraftstoffkosten aus dem | |||
| wertungsrelevanten Angebotspreis herausgenommen und auf Grundlage | |||
| der tatsächlich erbrachten Fahrleistung bzw. der nachgewiesenen | |||
| tatsächlichen Kraftstoffkosten gesondert abgerechnet werden können. Eine | |||
| solche Regelung würde Preisrisiken auf beiden Seiten reduzieren, | |||
| Risikozuschläge vermeiden und für alle Bieter eine vergleichbare | |||
| Kalkulationsgrundlage schaffen. |
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| Antwort 11 | Die Kraftstoffkosten sind durch die Bieter anhand der genannten Parameter | ||
|---|---|---|---|
| zu ermitteln. Eine Vorgabe einer einheitlichen Kalkulationsgrundlage bzw. | |||
| einer Preisgleitklausel erfolgt nicht. | |||
| Frage 12 | Bieterfrage – Preisgleitklausel bei tarifvertraglichen Änderungen | ||
| Die in den Vergabeunterlagen vorgesehene Möglichkeit einer | |||
| Preisanpassung bei tarifvertraglichen Änderungen begrüßen wir | |||
| ausdrücklich. Eine solche Regelung trägt dazu bei, sowohl unnötige | |||
| Risikoaufschläge bei der Angebotskalkulation als auch wirtschaftliche | |||
| Risiken für den Leistungserbringer zu vermeiden und schafft damit eine | |||
| sachgerechte Grundlage für beide Vertragsparteien und letztlich auch für | |||
| die Kostenträger. | |||
| Vor diesem Hintergrund bitten wir um Prüfung, warum die entsprechende | |||
| Preisanpassungsmöglichkeit erst ab dem 01.01.2029 vorgesehen ist. | |||
| Dieser Zeitpunkt liegt zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch mehr als | |||
| zwei Jahre in der Zukunft und damit in einem Zeitraum, für den | |||
| tarifvertragliche Entwicklungen regelmäßig noch nicht verlässlich | |||
| vorhersehbar bzw. abschließend vereinbart sind. | |||
| Insbesondere die Tarifentwicklungen der vergangenen Jahre haben | |||
| gezeigt, dass längerfristige Prognosen mit erheblichen Unsicherheiten | |||
| verbunden sind. Auch gesamtwirtschaftliche (starke Inflation) und | |||
| geopolitische Entwicklungen können mittelbar erheblichen Einfluss auf | |||
| Tarifabschlüsse nehmen. Eine belastbare Kalkulation der ab 2028 | |||
| eintretenden tariflichen Veränderungen ist daher aus heutiger Sicht nur | |||
| eingeschränkt möglich und würde entsprechende Risikozuschläge | |||
| erforderlich machen. | |||
| Wir bitten daher um Prüfung, ob die vorgesehene | |||
| Preisanpassungsmöglichkeit für tarifvertragliche Änderungen bereits | |||
| ab dem 01.01.2028 Anwendung finden kann. Eine solche Regelung | |||
| würde das Kalkulationsrisiko für alle Beteiligten reduzieren, unnötige | |||
| Risikoaufschläge vermeiden und aus unserer Sicht zu einer | |||
| wirtschaftlicheren und zugleich faireren Preisgestaltung auch im Interesse | |||
| der Kostenträger beitragen. |
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| Antwort 12 | Eine Anpassung erfolgt nicht. | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Frage 13 | Frage 13 | Die Mietkosten und Nebenkosten im Los 1 werden nachträglich beziffert. | |||
| Müssen Kosten für Versicherungen o.ä. in der Kalkulation durch den | |||||
| Leistungserbringer kalkuliert werden? | |||||
| Antwort 13 | Siehe hierzu Antwort auf Frage 10. | ||||
| Frage 14 | Frage 14 | Unter Ziffer 14.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe führen Sie aus, | |||
| dass der Angebotspreis inklusive der Verlängerungsoption anzugeben sei. | |||||
| Die Beschreibung zur Wertung des Kriteriums „Preis“ erklärt, dass die | |||||
| Bewertung auf einem Gesamtpreis beruht. Dieser Gesamtpreis umfasst die | |||||
| Summe für die Grundlaufzeit vom 01.07.2027 bis 31.12.2031. | |||||
| Hinzukommen die beiden Verlängerungsoptionen vom 01.01.2032 bis | |||||
| 31.12.2032 und vom 01.01.2033 bis 31.12.2033. | |||||
| Weiter seien die Kosten für die Leistung des Regelrettungsdienstes je Los | |||||
| anhand der beigefügten Preisblätter Regelrettungsdienst (Anlage 9a für Los | |||||
| 1 und Anlage 9b für Los 2) aufzuschlüsseln. Die als Excel-Dateien | |||||
| beigelegten Preisblätter seien für jedes Los, für das ein Angebot eingereicht | |||||
| wird, vollständig auszufüllten. Das Preisblatt sieht nach unserem | |||||
| Verständnis derzeit jedoch nur Preise bis zum 31.12.2031 vor, den Preis | |||||
| der Verlängerungsoptionen können wir derzeit nicht eintragen. | |||||
| Vor diesem Hintergrund bitten wir um Klarstellung, dass die Preise nur bis | |||||
| Ende 2031 einzutragen sind und bewertet werden. | |||||
| Antwort 14 | Vielen Dank für den Hinweis. Die Preisblätter waren fehlerhaft und wurden | ||||
| ausgetauscht. Es sind nur noch die neu eingestellten Preisblätter zu | |||||
| verwenden. | |||||
| Frage 15 | Wir bitten um Klarstellung, ob die Formblätter Anlage 7 und Anlage 8 durch den Bieter selbst zu unterzeichnen sind oder ob eine Unterzeichnung/Bestätigung durch den jeweils benannten Referenzauftraggeber erforderlich ist. Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung |
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Antwort 15 Die Formblätter in den Anlagen 7 und 8 sind durch den Bieter zu unterzeichnen.