Vertrag über IT-Dienstleistungen
Inhaltsangabe
1 Gegenstand und Bestandteile des Vertrages 2
2 Überblick über die vereinbarten Leistungen 2
3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung 3
3.2 Einmalig zu erbringende Leistungen 3
3.3 Regelmäßig zu erbringende Leistungen 3
3.4 Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen 4
3.5 Abweichende Kündigungsregelung 4
4.1.2 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen 5
4.1.3 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten 5
4.1.5 Fälligkeit und Zahlung 5
4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand 6
4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis 6
5 Service- und Reaktionszeiten* 6
7 Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers 7
8 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers 7
9 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen 7
10 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) 8
11 Abweichende Haftungsregelungen 9
13.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 9
13.2 Haftpflichtversicherung 9
13.4 Dokumentations- und Berichtspflichten 10
14 Pflichten nach Vertragsende 10
Vertrag über IT-Dienstleistungen
Land Brandenburg vertreten durch das
Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Steinstraße 104 - 106
14480 Potsdam
Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: 174 99_12836_V-
„Auftraggeber"
und _____
Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____
„Auftragnehmer“
wird folgender Vertrag geschlossen:
Gegenstand und Bestandteile des Vertrages
Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind Dienstleistungen des Auftragnehmers zur Durchführung eines Führungskräftefeedbacks
Vertragsbestandteile
Es gelten als Vertragsbestandteile:
1.2.1 dieser Vertragstext mit den folgenden Anlagen:
| Anlage Nr. | Bezeichnung | Datum/Version | Anzahl Seiten |
|---|---|---|---|
| 1 | Leistungsbeschreibung inklusive Anlagen | ||
| 2 | Inhalt gestellter und beantworteter Bieterfragen | ||
| 3 | Angebot des AN | ||
| 4 | Vertraulichkeits- und Sicherheitsvereinbarung | 5 |
[ ] Es gelten die Anlagen in folgender Rangfolge _____.
1.2.2 die Ergänzenden Vertragsbedingungen für IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistungs-AGB) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung einschließlich der Muster 1 und 2
1.2.3 sowie nachrangig die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.
Die EVB-IT Dienstleistungs-AGB stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht.
Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung in den EVB-IT Dienstleistungs-AGB zugelassen ist.
Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist.
Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarten Vergütungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.
Die mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende der EVB-IT Dienstleistungs-AGB definiert.
Überblick über die vereinbarten Leistungen
Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
[x] Beratung
[ ] Projektleitungsunterstützung
[ ] Schulung
[ ] Einführungsunterstützung
[ ] Betreiberleistungen
[ ] Benutzerunterstützungsleistungen
[ ] Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit
[ ] Unterstützung bei Planungsleistungen
[ ] Unterstützung bei Softwareentwicklung
[ ] Hotline
[x] sonstige Dienstleistungen
Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung
Art, Umfang und Termine
Art, Umfang und Termine der zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der folgenden Tabelle (Termin- und Leistungsplan):
| Lfd. Nr. | Leistung (ggf. Verweis auf Anlage) | Ort der Leistung | MVD1 | Beginn² | Ende/Termin3 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | s. Anlage 1 und 3 | Potsdam Sitz des AN | nach Beauftragung |
| Fußnote | Erläuterung |
|---|---|
| 1 | MVD = Mindestvertragsdauer |
| 2 | wenn keine Vorgabe für Beginn, dann Feld leer lassen |
| 3 | z. B. festes Datum ggf. mit Uhrzeit oder „nach 48 Monaten“ (wenn Vertrag unbefristet, dann Feld leer lassen) |
[x] Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage gem. Gesetz über die Sonn- und Feiertage (FTG) vom 21.03.1991 in der jeweils aktuellen Fassung (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB).
Einmalig zu erbringende Leistungen
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden einmalig erbracht.
Regelmäßig zu erbringende Leistungen
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden
[ ] in folgendem Zyklus erbracht:
[ ] wöchentlich
[ ] monatlich
jeweils
[ ] an folgenden Tagen: _____ (Wochentag(e) bzw. bei monatlichen Zyklen auch „1. Montag im Monat“)
[ ] in der Zeit von _____ bis _____ (Uhrzeit)
nicht jedoch an Feiertagen.
[ ] in folgenden Zyklen zu folgenden Zeiten erbracht: _____.
Leistungen, die nur auf Abruf erbracht werden sollen
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nur auf Abruf erbracht.
[ ] Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage).
[ ] Die geschätzte Abnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat/Vertragsquartal/Vertragsjahr/Vertragslaufzeit).
[ ] Die vereinbarte Mindestabnahme beträgt _____ (Stunden/Tage) pro _____ (z. B. Vertragsmonat, Vertragsquartal, Vertragsjahr, Vertragslaufzeit).
[ ] Die Mindestabnahme für Leistungen, die Reisen erforderlich machen, beträgt pro Abruf _____ (Stunden/Tage).
Soweit Leistungen nur auf Abruf zu erbringen sind, hält sich der Auftragnehmer in dem vorgenannten Zeitraum zur Leistungserbringung bereit.
Abweichende Kündigungsregelung
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres).
[ ] Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung
Vergütung nach Aufwand
[x] Die Leistungen gemäß
[x] Nummer 3.1 lfd. Nr. 1 werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) 1+2 aus Nummer 4.1.1
[x] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
[ ] Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) _____ aus Nummer 4.1.1
[ ] mit einer Obergrenze in Höhe von _____ Euro
vergütet.
Kategorien
| Lfd. Nr. | Bezeichnung der Kategorie | Stundensatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Tagessatz für Tätigkeiten innerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Montag bis Freitag (Arbeitstage) außerhalb der zuschlagsfreien Zeiten | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Samstag von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ | Zuschläge in Prozent auf die Stunden- und Tagessätze Sonn- und Feiertage von _____ bis _____ |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | Coach/Moderator | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | ||
| _____ % | _____ % | _____ % | _____ % | _____ % |
Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:
| Arbeitstag | zuschlagsfreie Zeiten |
|---|---|
| Montag bis Donnerstag | von _____ bis _____ Uhr |
| Freitag | von _____ bis _____ Uhr |
[x] Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. 1.
Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden.
[ ] Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen.
[ ] weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.
Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten
[x] Reisekosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Materialkosten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
[x] Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet.
[ ] Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet.
[ ] Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.
Preisanpassung
[ ] Es wird eine Preisanpassung
[ ] gemäß Ziffer 9.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB
[ ] gemäß Anlage Nr. _____
für die Kategorien gemäß Nummer 4.1.1 vereinbart.
Fälligkeit und Zahlung
Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern
[ ] zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats.
[ ] wie folgt _____.
[ ] gemäß Anlage Nr. _____.
Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand
[ ] Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.
Vergütung zum Pauschalfestpreis
[ ] Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ werden zum Pauschalfestpreis in Höhe von insgesamt _____ Euro vergütet.
[ ] Es werden folgende Abschlagszahlungen vereinbart:
Betrag: _____ Anlass: _____,
Betrag: _____ Anlass: _____,
Betrag: _____ Anlass: _____.
Rechnungsadresse
Rechnungen sind an folgende Anschrift zu richten:
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB)
Dezernat 1.5; zit-bb-rechnungen@zit-bb.brandenburg.de
Steinstraße 104 - 106
14480 Potsdam
Service- und Reaktionszeiten*
[ ] Für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr.1 werden folgende Service- und Reaktionszeiten* vereinbart:
Servicezeiten*
| Tag | Uhrzeit |
|---|---|
| Montag bis Freitag | |
| An Sonntagen | von _____ bis _____ Uhr |
| An Feiertagen | von _____ bis _____ Uhr |
[ ] Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.
Reaktionszeiten*
| Leistung gemäß Nummer 3.1 | Anlass/Problemkategorie | Reaktionszeit* in Stunden |
|---|---|---|
[ ] Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.
Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*.
Ergänzend können in Nummer 12 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.
Ansprechpartner
Ansprechpartner des Auftraggebers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Ansprechpartner des Auftragnehmers (Name, Adresse, Abteilung, Telefon, Fax, E-Mail):
_____
Besondere Anforderungen an Mitarbeiter des Auftragnehmers
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers:
| Lfd. Nr. | Position | Schlüsselposition gemäß Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB (ja/nein) | Fachliche Qualifikation | Sicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 3 1 | Sonstige Anforderungen, z. B. weitere Sicherheitsanforderungen |
|---|---|---|---|---|---|
1 Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz
[x] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer verpflichtet, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr.1 nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.
[ ] Abweichend von Ziffer 8.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ist der Auftragnehmer berechtigt, für die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ auch Personal einzusetzen, welches lediglich in folgender Sprache zu kommunizieren in der Lage ist: _____.
[ ] Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers
[ ] Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____.
[ ] Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____.
Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen
Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart:
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen: _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist, _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist.
[ ] Für folgende Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist: _____.
[ ] Für alle Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____.
[ ] Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran).
Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen.
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen**, die keinen Copyleft*-Effekt** haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL).
[ ] muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: _____.
[ ] Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____.
[ ] Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt.
[ ] Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 3.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB darf der Auftragnehmer vorbestehende Software bzw. Softwareteile auch ohne Zustimmung des Auftraggebers in die Leistungsergebnisse integrieren, sofern daran Nutzungsrechte wie an den Leistungsergebnissen im Übrigen verschafft werden.
Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM)
Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software:
[ ] ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____.
[ ] wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software, einschließlich der Quellcodes* nicht täglich sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert.
[ ] erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger.
Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 10 unberührt.
[ ] Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR-03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software
[ ] im Format SPDX
[ ] im Format CycloneDX
zur Verfügung.
Abweichende Haftungsregelungen
[ ] Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Haftungsobergrenze bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
[ ] pro Schadensfall _____ Euro.
[ ] insgesamt für diesen Vertrag _____ Euro.
[ ] Abweichend von Ziffer 13.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten für die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen die Regelungen gemäß Anlage Nr. _____.
[ ] Abweichend von Ziffer 13.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB haftet der Auftragnehmer auch für entgangenen Gewinn.
Vertragsstrafen
[ ] Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die in Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ vereinbarten Leistungstermine.
[ ] Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ die Vertragsstrafenregelung gemäß Anlage Nr. _____ vereinbart.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB.
[ ] Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____.
[ ] Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
[ ] Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat.
Weitere Regelungen
Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit
Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages
[x] bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. 4 zu beachten.
[ ] der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen.
[ ] die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.
[ ] folgende weitere Regelungen einzuhalten: 4
[ ] Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____.
[ ] Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. _____ eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet.
[x] Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. 4.
Haftpflichtversicherung
[x] Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung gemäß Ziffer 18 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird vereinbart.
Teleservice*
[ ] Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.
Dokumentations- und Berichtspflichten
[ ] Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache.
[ ] Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Interessenkonflikt
[ ] Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
Pflichten nach Vertragsende
[x] Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. 4.
Sonstige Vereinbarungen
[ ] Sonstige Vereinbarungen: _____
[ ] Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. _____.
| Unterschrift Auftraggeber | Unterschrift Auftragnehmer |
|---|---|
| Datum, Name | Brandenburgischer IT-Dienstleister Datum, Name |