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Teil A – Allgemeiner Teil
BA 12836
„Durchführung eines
Führungskräftefeedback für
den Geschäftsbereich 1“
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den
Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) Steinstraße 104 – 106 14480 Potsdam E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de
Hinweis: Zur besseren Lesbarkeit werden in diesem Dokument und in allen Anlagen ohne Diskriminierungsabsicht Begriffe wie „Mitarbeiter“, „Anwender“ o. ä. verwendet, diese gelten für alle Geschlechter gleichermaßen. Auf eine gleichzeitige Nutzung der Sprachformen „männlich“, „weiblich“, „divers“ wird verzichtet.
Version 1.0 vom 21.08.2026
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Teil A – Allgemeiner Teil Führungskräftefeedback
Inhalt 1 Einleitung .......................................................................................................................................... 4
2 Ausschreibungsgegenstand ........................................................................................................... 5
3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen ............................................. 5
3.1 Begriffsbestimmung ........................................................................................................................ 5
3.2 Vergabestelle / Auftraggeber ......................................................................................................... 6
3.3 Vergabeplattform............................................................................................................................. 6
3.4 Vergabeverfahren ............................................................................................................................ 6
3.5 Nebenangebote ............................................................................................................................... 6
3.6 Vergütung und Kostenerstattung für Angebote .......................................................................... 6
3.7 Vertrauliche Handhabung der Angebote und Speicherung personenbezogener Daten ...... 7
4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz ................................................................ 7
5 Angebotsphase ................................................................................................................................ 8
5.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes ................................................................................. 8
5.2 Geforderte Struktur des Angebots ................................................................................................ 8
5.3 Bindefrist ........................................................................................................................................... 9
6 Unklarheiten und Fragen ................................................................................................................ 9
6.1 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen ............................................. 9
6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ........................................................................................... 9
6.3 Anzeige von Bedenken zur Ausführung ..................................................................................... 10
7 Prüfung und Wertung der Angebote .......................................................................................... 10
7.1 Methodik ......................................................................................................................................... 10
7.2 Formale Prüfung ............................................................................................................................ 10
7.3 Eignungsprüfung ............................................................................................................................ 10
7.4 Leistungskriterien .......................................................................................................................... 11
7.5 Angemessenheit der Preise .......................................................................................................... 11
7.6 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien) ......................................... 11
8 Vertrag ............................................................................................................................................. 11
8.1 Allgemeines .................................................................................................................................... 11
8.2 Vertragslaufzeit und Umfang ....................................................................................................... 11
8.3 Zahlungsmodalitäten .................................................................................................................... 12
8.4 Erfüllungsort ................................................................................................................................... 12
8.5 Verschwiegenheitspflicht, Verpflichtungsgesetz ....................................................................... 12
8.6 Auftragsverarbeitung .................................................................................................................... 12
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Brandenburgischer IT-Dienstleister
1 Einleitung
Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) ist der zentrale Dienstleister für die unmittelbare Landesverwaltung Brandenburg zur Bereitstellung von IT-Dienstleistungen. Zu seinem umfangreichen Aufgabenportfolio gehören u.a. die Planung, die Bereitstellung und der Betrieb der technischen Infrastruktur sowie die Koordination und die Betreuung sowohl von behördenspezifischen als auch behördenübergreifenden und gemeinsamen IT-Verfahren. In seinen Aufgabenbereich fallen auch das IT-Sicherheitsmanagement für die IT-Infrastruktur der Landesverwaltung und die Zuständigkeit für das Computer-Emergency-Response-Team (CERT).
Zentraler IT-Service für die Landesverwaltung Brandenburg
Der ZIT-BB betreut von seinem zentralen Standort Potsdam aus derzeit ca. 18.000 Arbeitsplätze in der Landesverwaltung Brandenburg. Die Anzahl der zu betreuenden Arbeitsplätze wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Mit der Zentralisierung der IT der Landesverwaltung ist die Unterstützung der Behörden und Einrichtungen des Landes Brandenburg bei der Planung, der Gestaltung und dem Einsatz von Informationstechnik sowie die Beratung in Fragen der IT- Sicherheit zu einem wesentlichen Tätigkeitsfeld des Betriebs geworden.
Ferner erbringt der ZIT-BB Leistungen nach dem Brandenburgischen E-Government-Gesetz insbesondere für Gemeinden, Ämter und Gemeindeverbände des Landes.
Der Hauptstandort des ZIT-BB befindet sich in der Steinstraße 104-106 in 14480 Potsdam. Aufgrund seiner landesweiten Zuständigkeit hat der ZIT-BB u.a. Außenstandorte in Cottbus, Frankfurt (Oder), Wünsdorf, Gransee und Eberswalde. Sein Rechenzentrum betreibt er in Berlin.
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Teil A – Allgemeiner Teil Führungskräftefeedback
2 Ausschreibungsgegenstand
Gegenstand und Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Dienstleistungen zur Durchführung eines Führungskräftefeedbacks. Grundlage bildet der Abschluss eines EVB-IT Dienstvertrags.
Näheres zum Leistungsgegenstand ergibt sich aus Teil B Leistungsbeschreibung, nachfolgender Beschreibung und den Anlagen.
3 Hinweise zum Ablauf und den Vergabeverfahrensbedingungen 3.1 Begriffsbestimmung
Bewerber Der Begriff „Bewerber“ gilt gleichermaßen auch für Bewerbergemeinschaften und die damit vertretenen Unternehmen und Wirtschaftsteilnehmer, sofern nicht besondere Anforderungen an letztere aufgeführt werden. Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen bis zum Abschluss des Teilnahmewettbewerbes des Vergabeverfahrens werden die teilnehmenden Unternehmen als Bewerber bezeichnet.
Bewerber-/Bietergemeinschaft Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Einzelbietern, die im Rahmen einer Ausschreibung ein gemeinsames Angebot abgeben mit dem Ziel, den in einer öffentlichen nationalen oder EU-weiten Ausschreibung beschriebenen Auftrag zu erhalten und nach dem Zuschlag auszuführen.
Bieter Im Zusammenhang mit allen relevanten Fragestellungen ab der Angebotsphase bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung werden die teilnehmenden Unternehmen als Bieter bezeichnet.
Unterauftragnehmer Reine Zulieferer für den Auftragnehmer (AN) gelten nicht als Unterauftragnehmer. Als Unterauftragnehmer werden solche Unternehmen definiert, die im Auftrag und unter der alleinigen vertraglichen Verantwortung des AN eine direkte Leistungsschnittstelle zu dem AG haben. Unterauftragnehmer für nennenswerte Auftragsteile sind solche, die ca. >20 % der Gesamtauftragssumme leisten sollen.
Eignungsleihe: Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe).
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Auftragnehmer Im Rahmen der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung wird nur noch vom Auftragnehmer (AN) gesprochen.
Auftraggeber Ebenso ist für die Phase der Vertragsdurchführung nach Zuschlagserteilung nur noch vom Auftraggeber (AG) die Rede. Als AG in diesem Projekt fungiert das Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB).
3.2 Vergabestelle / Auftraggeber
Land Brandenburg vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischer IT-Dienstleister (ZIT-BB) Steinstraße 104 - 106 14480 Potsdam E-Mail: zit-bb-ausschreibung@zit-bb.brandenburg.de https://zit-bb.brandenburg.de
3.3 Vergabeplattform
Der AG verwendet für das Vergabeverfahren die Vergabeplattform Vergabemarktplatz Brandenburg (http://vergabemarktplatz.brandenburg.de). Die Kommunikation mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Das gilt für Fragen zum Vergabeverfahren, Antworten auf Bewerberfragen, bei Bedarf auch für die Korrektur der Vergabeunterlagen.
3.4 Vergabeverfahren
Das Vergabeverfahren wird als „Öffentliche Ausschreibung“ gemäß den Bestimmungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gültigen Fassung durchgeführt.
3.5 Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
3.6 Vergütung und Kostenerstattung für Angebote
Eine Vergütung oder Kostenerstattung für Angebote wird ausgeschlossen. Die Angebotsunterlagen sind kostenfrei zuzusenden.
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3.7 Vertrauliche Handhabung der Angebote und Speicherung personenbezogener Daten
Alle Angebote und sonstigen Unterlagen werden vertraulich behandelt. Die vom Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens erhobenen personenbezogenen Angaben werden nach den Bestimmungen der EU-DSGVO im Rahmen der Durchführung der Beschaffungsmaßnahme und ggf. späteren Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert.
4 Verschwiegenheit, Geheimhaltung und Datenschutz
Alle Unterlagen, die dem Bieter im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren überlassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es sich bei dem Dritten um einen im Angebot benannten Sub- oder Sub-Subunternehmer handelt.
Bieter, die den Auftrag nicht erhalten oder die kein Angebot abgeben, müssen sämtliche Unterlagen (einschließlich gezogener Kopien) auf Verlangen zurückgeben. Alle Unterlagen der Bieter werden vertraulich behandelt. Der Bieter wird besonders darauf hingewiesen, dass die Leistungserbringung im sicherheitsrelevanten Bereich stattfindet und auch das Vergabeverfahren sicherheitsrelevante Belange berührt.
Der Bieter hat – auch noch nach der Beendigung der Angebotsphase – über die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die bei der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Die Nichtachtung der Verschwiegenheitspflicht hat zwangsläufig Einfluss auf die Beurteilung der Zuverlässigkeit des Bieters, insbesondere auch bei zukünftigen Maßnahmen der Vergabestelle.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Wahrung der jeweils gültigen Bestimmungen für den Datenschutz, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes und des brandenburgischen Datenschutzgesetzes.
Darüber hinaus gelten auch für nicht personenbezogene Daten folgende Regelungen:
• Der Auftragnehmer darf nur Daten erheben, speichern und auswerten, die zur Erbringung der vertragsgemäßen Leistung unabdingbar sind. Dies gilt insbesondere für jede Art von Protokollierung. • Die Daten dürfen ausschließlich zur vertragsgemäßen Leistung verwendet werden, zu der sie erhoben wurden (Zweckbindung). • Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Daten vertraulich behandelt werden und Unberechtigte keinen Zugriff auf die Daten erlangen. • Sobald der Zweck der Erhebung erfüllt ist oder wegfällt, sind die Daten durch den Auftragnehmer sofort zu löschen. • Die Protokollierung und Speicherung von Inhalten (Nutzdaten) bedarf in jedem Einzelfall der Genehmigung des Auftraggebers.
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Grundsätzlich als genehmigt anzunehmen sind Protokollierungen und Auswertungen, die der Sicherstellung der Leistungserbringung dienen und bei denen keine inhaltlichen / fachlichen Daten (insbesondere personenbezogene Daten von projektunbeteiligten Dritten) protokolliert oder ausgewertet werden. Hinsichtlich der Informationspflichten gemäß Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird auf die beiliegende Information verwiesen. Soweit im Rahmen der Eignungsprüfung vom Auftraggeber die Angabe von personenbezogenen Daten von Mitarbeitern (z.B. bei Referenzen oder Mitarbeiterprofilen) gefordert wird, hat der Auftragnehmer das Einverständnis seines Mitarbeiters zur Weitergabe personenbezogener Daten vor der Weitergabe an die Vergabestelle einzuholen.
5 Angebotsphase 5.1 Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Die Abgabe des Angebotes einschließlich aller Unterlagen und Dokumente erfolgt in deutscher Sprache bis zum siehe Fristen im Vergabeportal.
Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Angebots, der im Zweifelsfall vom Bieter nachzuweisen ist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich zurückgezogen werden. Verspätete Angebote werden zwingend vom Verfahren ausgeschlossen. Bieter und deren Bevollmächtigte nehmen an der Angebotsöffnung nicht teil.
Es sind ausschließlich elektronische Angebote über den Vergabemarktplatz Brandenburg zugelassen mittels:
• einfacher Signatur (Textform gem. § 126b BGB) oder • qualifizierter elektronische Signatur oder • fortgeschrittener elektronische Signatur
Angebote als E-Mail oder Fax gelten nicht als elektronisches Angebot und sind daher aus formellen Gründen auszuschließen.
5.2 Geforderte Struktur des Angebots
Das Angebot enthält folgende Teile:
• Angebotsschreiben • ausgefülltes Preisblatt • Erklärungen und Nachweise gemäß Anlage Teil E
Die Eigenerklärungen gelten mit elektronischer Abgabe des Angebotes als unterzeichnet und erfordern daher keine separate Unterschrift. Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Vordrucke ist zwingend. Änderungen an diesen Vordrucken sind unzulässig und können zum Ausschluss führen. Der AG weist zudem darauf hin, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters nicht zum Gegenstand des Angebots gemacht werden dürfen. Die Beifügung von AGB des Bieters oder AGB- ähnlichen Unterlagen verhindert die Vergleichbarkeit der Angebote und kann zum Ausschluss des Angebotes wegen einer Änderung der Vergabeunterlagen nach § 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO zur Folge haben.
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5.3 Bindefrist
Die Bieter müssen sich an die von ihnen eingereichten Angebote bis Ablauf der Bindefrist (s. Fristen in der Bekanntmachung) halten.
6 Unklarheiten und Fragen
Fragen zu den Vergabeunterlagen und zum Auftragsgegenstand können bis spätestens
07.09.2026 12:00 Uhr.
Über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg gestellt werden.
Folgende Referenzierungen sind dabei zu beachten:
Dokument(e) der Unterlagen zur Angebotsphase, auf die sich die Fragestellung bezieht Benennung der entsprechenden Punkte/Kapitel
Die Fragen werden gegenüber allen Bietern – soweit bis dahin bekannt – gleichlautend und anonymisiert beantwortet. Fragen sind ausnahmslos über den genannten Kommunikationsweg zu stellen und werden nur auf diesem Weg beantwortet. Fragen, die nicht bis zum o.g. Termin bzw. nicht in deutscher Sprache vorliegen, werden nicht beantwortet.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Ihrer Auffassung Unklarheiten, so müssen Sie die ausschreibende Stelle unverzüglich und vor Antragsfrist schriftlich darauf hinweisen.
Bieterfragen und deren Beantwortung werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. Alle Bieterfragen und deren Antworten werden auf der vorgenannten Vergabeplattform unter der betreffenden Ausschreibung allen Bietern zur Verfügung gestellt. Die Bieter haben selbst dafür Sorge zu tragen, dass sie an die dort veröffentlichten Fragen und Antworten gelangen.
6.1 Veröffentlichung/sonstige Verwendung der Vergabeunterlagen
Diese Vergabeunterlagen dürfen durch den Bieter nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte bedarf vorab der schriftlichen Freigabe durch die Vergabestelle.
6.2 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Sollte das Angebot Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse beinhalten, sind diese im Hinblick auf eine mögliche Einsichtnahme der Beteiligten im Rahmen eines etwaigen gerichtlichen Verfahrens kenntlich zu machen.
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6.3 Anzeige von Bedenken zur Ausführung
Der Bieter hat sich vor Angebotsabgabe über alle Einzelheiten der Ausschreibung und der vorgesehenen Arbeiten unter Berücksichtigung aller Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgebend sind, in eigener Verantwortung Klarheit zu verschaffen und zu informieren.
Der Bieter bestätigt mit der Abgabe des Angebots, dass er die Möglichkeit hatte,
alle Verhältnisse, die zur Erfüllung des Vertrages maßgeblich sind, vor Abgabe des Angebots zu überprüfen sowie die Leistungsbeschreibung, die dem Preisblatt (PB) zugrunde liegt, vor Abgabe des Angebots mit den Angaben in dem PB zu vergleichen und zu bewerten.
Der Bieter bestätigt mit Abgabe des Angebots ferner, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vollständig beschrieben sind und keine Teilleistungen fehlen, die zur einwandfreien Erfüllung der Leistungen notwendig sind.
Bestehen nach Ansicht des Bieters bei der Auslegung des Ausschreibungstextes mehrere Möglichkeiten bzw. erscheint etwas unklar, so wird der Bieter vor Abgabe des Angebots eine Klärung herbeiführen.
Nach Zuschlag durch den AN angesetzte Mehraufwendungen oder Zuschläge aufgrund fehlender oder fehlerhafter Vergabeunterlagen werden seitens des AG nicht anerkannt.
7 Prüfung und Wertung der Angebote 7.1 Methodik
Im Folgenden wird die Methodik der Prüfung und Wertung der Angebote beschrieben. Die Bewertung der Bieter bzw. seines Angebotes erfolgt in mehreren Stufen:
formale Prüfung Prüfung der Eignung der Bieter Angemessenheit der Preise fachliche Bewertung/Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt gemäß §§ 41 ff. UVgO. Basis für Prüfung und Wertung ist das elektronische Angebot.
7.2 Formale Prüfung
Sie umfasst z.B. die Feststellung des fristgerechten Eingangs des Angebotes sowie die Vollständigkeit der geforderten Angaben und der einzureichenden Dokumente. Des Weiteren wird geprüft, ob an den Vergabeunterlagen unzulässige Änderungen vorgenommen wurden.
7.3 Eignungsprüfung
Der Auftraggeber stellt an die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Gesetzestreue des Bieters hohe Anforderungen. Die Beurteilung der Eignung der Bieter erfolgt anhand der mit dem Angebot
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eingereichten Erklärungen und Nachweise. Fehlende Erklärungen und Nachweise werden nachgefordert.
7.4 Leistungskriterien
Der Auftraggeber stellt an die zum Einsatz kommende Personen hohe Anforderungen. Die Anforderungen sind in der Leistungsbeschreibung Teil B Ziff. 5 dargestellt. Alle A-Kriterien im Kriterienkatalog sind Ausschlusskriterien (Mindestanforderungen). Ist auch nur ein A-Kriterium nicht erfüllt, ist das Angebot auszuschließen.
7.5 Angemessenheit der Preise
Die Prüfung der Angemessenheit der Preise erfolgt gemäß § 44 UVgO. Bei ungewöhnlich niedrigen Preisen verlangt der AG Aufklärung vom Bieter.
7.6 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes (Zuschlagskriterien)
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes werden alle zugelassenen Angebote hinsichtlich ihrer angegebenen Preise nach Maßgabe der „Reine Preiswertung“ gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen, UfAB 2018.04 (April 2018) der Koordinierungs- und Beratungsstelle für Informationstechnik der Bundesregierung (http//www.cio.bund.de) gewertet.
8 Vertrag 8.1 Allgemeines
Die Vertragsgestaltung und -führung liegt generell beim Auftraggeber.
Es wird ein EVB-IT Dienstvertrag (Langfassung) mit dem Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung, dieses vertreten durch den Brandenburgischen IT- Dienstleister (ZIT-BB) direkt geschlossen. Änderungen und Zusätze an den vorgegebenen Texten der Leistungsbeschreibung und im Vertragstext sind daher nicht statthaft und führen sofort zum Ausschluss des Angebotes.
8.2 Vertragslaufzeit und Umfang
Die beschriebenen Leistungen sind sofort nach Zuschlagserteilung zu erbringen und enden spätestens nach Erreichen der festgesetzten Obergrenze im EVB-IT Dienstvertrag. Eine Verpflichtung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer zur Abnahme der in Obergrenze festgelegten Summe besteht nicht.
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8.3 Zahlungsmodalitäten
Es wird ein Zahlungsziel von 30 Tagen nach Rechnungsstellung vereinbart. Ein Skonto wird nicht angerechnet. Kleinste Abrechnungseinheit für remoteerbrachte Leistungen sind 0,25 Stunden. Kleinste Abrechnungseinhalt für vor Ort beim Auftraggeber erbrachte Leistungen ist 1 Stunde.
8.4 Erfüllungsort
Erfüllungsort der Leistungspflicht des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter ist der Sitz des Auftraggebers, Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam. Der Auftraggeber geht davon aus, dass die ausgeschriebenen Leistungen auch teilweise remote am Standort des Auftragnehmers erbracht werden können und ein Großteil der Abstimmungen im Rahmen der Erbringung mit Hilfe von Konferenzschaltungen erfolgen kann.
Die beim Auftragnehmer bzw. seinen Mitarbeitern im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeiten anfallenden Kosten (Reisekosten innerhalb des Landes Brandenburg, Kommunikationskosten etc.) werden nicht gesondert vergütet und sind in die im Preisblatt anzugebenden Tagessätze einzukalkulieren. Ein gesonderter Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Reisekosten für Reisen außerhalb des Landes Brandenburg sind erstattungsfähig und können gemäß Bundesreisekostengesetz abgerechnet werden.
8.5 Verschwiegenheitspflicht, Verpflichtungsgesetz
Der Bieter hat - auch nach Beendigung der Angebotsphase - über die ihm bei seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten (insbesondere die Inhalte der Vergabeunterlagen inklusive aller Anlagen) Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu die mit der Erstellung des Angebotes befassten eigenen und ggf. sonstigen Mitarbeiter schriftlich zu verpflichten. Grundlage bildet das Verpflichtungsgesetz vom 02. März 1974.
8.6 Auftragsverarbeitung
Sofern der künftige Auftragnehmer personenbezogene Daten für den Auftraggeber gemäß Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage des oben genannten Vertrages verarbeitet, ist der Abschluss einer Auftragsverarbeitung (AVV) verpflichtend. Die AVV konkretisiert die Verpflichtungen der Vertragsparteien zum Datenschutz, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben. Sie findet Anwendung auf alle Tätigkeiten, die mit dem Vertrag in Zusammenhang stehen und bei denen Beschäftigte des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer Beauftragte personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.
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