Vertrag
(wird nach Zuschlagserteilung finalisiert)
Zwischen der
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, dieses vertreten durch die
Präsidentin der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin,
Friedrich-Henkel-Weg 1-25, 44149 Dortmund
- Auftraggeber -[1]
und
- Auftragnehmer -
wird unter der Vorgangsnummer xxxxx folgender Vertrag geschlossen:
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Arbeiten/Dienstleistungen zu erbringen.
§ 2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile für diesen Vertrag und jeden einzelnen Abruf sind in nachstehender Reihenfolge:
- die Vereinbarungen dieses Vertrags
- die Leistungsbeschreibung vom
- das Angebot des Auftragnehmers vom
- die Zusätzlichen Allgemeinen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (ZAV)
§ 3 Geltungsbereich
Alle grundsätzlichen vertraglichen Abwicklungen und eventuell erforderliche Ergänzungen/Änderungen erfolgen ausschließlich zwischen den Vertrag schließenden Parteien.
§ 4 Erfüllungsort
Erfüllungsort für die jeweilige Leistungserbringung sind die gemäß Leistungsbeschreibung genannten Orte bzw. der noch zu buchende Veranstaltungsort.
§ 5 Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers
- Die Auftragnehmerin erbringt die hier vertraglich vereinbarten Leistungen eigenverantwortlich, termingerecht und in Abstimmung mit der Auftraggeberin.
- Die Leistungen sind persönlich und/oder mit geeignetem Personal zu erbringen. Die Leistungserfüllung ist auch im Falle von urlaubs-, krankheits- oder sonst wie bedingter Abwesenheit zu gewährleisten.
- Die Auftragnehmerin benennt für die Durchführung des kompletten Qualifikationsprogramms und die Begleitung des teilnehmenden Personenkreises einen Lernbegleiter bzw. eine Lernbegleiterin. Die benannte Person ist während der gesamten Vertragslaufzeit für die Auftraggeberin feste Absprechpartnerin bzw. fester Ansprechpartner.
Auf Verlangen der Auftraggeberin hat die Auftragnehmerin die Lernbegleitung von ihren Aufgaben zu entbinden und im Einvernehmen mit der Auftraggeberin eine neue Lernbegleitung zu stellen.
- Ein Wechsel in der Person der Projektleitung durch die Auftragnehmerin bedarf im Übrigen grundsätzlich der Einwilligung der Auftraggeberin. Einer solchen Einwilligung bedarf es nicht, soweit die Projektleitung aus dem Unternehmen der Auftragnehmerin ausgeschieden ist.
Die Benennung des Nachfolgers / der Nachfolgerin für eine ausgeschiedene Projektleitung erfolgt im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin.
§ 6 Gewährleistung
- Es besteht die gesetzliche Gewährleistungsfrist.
- Der Auftragnehmer versichert ausdrücklich, dass er berechtigt ist, über sämtliche von ihm verwendeten Texte, Bilder, Computerprogramme und dergleichen zu verfügen und die in diesem Vertrag genannten Rechte zugunsten des Auftraggebers einzuräumen. Insbesondere versichert der Auftragnehmer, dass durch diese Maßnahmen keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber darüber hinaus von sämtlichen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages gegen ihn erhoben werden können.
§ 7 Preise, Vergütung
- Vertragspreise sind die im Angebot vom xx.xx.2026 genannten Nettopreise (Preisblatt) zuzüglich Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe.
- Die Preisvereinbarungen gelten verbindlich für alle Leistungen, die in dem Zeitraum nach der Vertragsunterzeichnung bis zum Ende der Vertragslaufzeit abgerufen werden.
- Nach Abschluss eines durchgeführten Lern-Moduls kann auf Basis der Angebotspreise und dem tatsächlich entstandenen Aufwand eine Rechnung eingereicht werden.
- Die Preise verstehen sich frei Empfänger.
§ 8 Rechnungsstellung, Zahlung
- Eine Zahlung erfolgt nur nach Vorlage einer nachprüfbaren Rechnung. Rechnungen sind ausschließlich elektronisch über die onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE). Die Leitweg-ID der BAuA lautet: 991-14154-78. Im Übrigen ist für das Einreichen der Rechnung Ziff. 9 ZAV des Auftraggebers zu beachten.
- Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein vom Auftragnehmer schriftlich zu benennendes Konto bei einem Geldinstitut.
- Durch eine Zahlung wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung des Auftragnehmers nicht bestätigt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Überzahlungen an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Er kann sich nicht auf Verjährung oder Wegfall der Bereicherung berufen.
§ 9 Vertragsdauer, Kündigung
(1) Vertragsbeginn ist der XX.XX.XX Der Vertrag endet am XX.XX.XX
(2) Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit sind eine Probezeit. Während dieser Zeit kann der Vertrag mit monatlicher Kündigungsfrist zum Ende des Monats von beiden Seiten schriftlich gekündigt werden.
(3) Erlangt eine Vertragspartei Kenntnis von Tatsachen, die ihr das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund geben würden, so hat sie die andere Vertragspartei hierüber schriftlich zu unterrichten. Einigen sich beide Vertragsparteien innerhalb einer Frist von vier Wochen nicht über eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses, so ist die andere Vertragspartei innerhalb einer weiteren Frist von zwei Wochen zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Die Kündigung hat schriftlich per eingeschriebenen Brief zu erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grunde ist beiderseits jederzeit unter Angabe des Grundes möglich.
§ 10 Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn
- Der Auftragnehmer sichert in vollem Umfang und unwiderruflich die Einhaltung der nachfolgenden Bestimmungen zu:
- den gesetzlich oder tarifvertraglich geforderten Mindestlohn in der jeweiligen aktuellen geforderten Höhe rechtzeitig zu bezahlen,
- sich keines Nachunternehmens zu bedienen, welches diesen Mindestlohn entsprechend der tarifvertraglichen oder gesetzlichen Vorgaben nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt,
- dass weder er selbst als Auftragnehmer noch eines der Nachunternehmen, ein Zeitarbeitsunternehmen beauftragt, das diesen gesetzlichen oder tarifvertraglichen Mindestlohn nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt,
- dass weder er selbst als Auftragnehmer noch eines der Nachunternehmen im Sinne des §19 Absatz 1 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen sind.
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jederzeit auf Verlangen einen aktuellen Gewerbezentralregisterauszug sowie aktuelle Nachweise (z.B. Stundennachweise, anonymisierte Lohnabrechnungen, Mitarbeiterlisten) über die Zahlung des Mindestlohns durch ihn und das Nachunternehmen unverzüglich vorzulegen.
- Er wird dem Auftraggeber unverzüglich über die Inanspruchnahme durch Dritte oder die Einleitung von Bußgeldverfahren wegen Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz gegen sich oder gegen ein von ihr im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis eingesetztes Nach- und/oder Zeitarbeitsunternehmen unterrichten.
- Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber von der Zahlung des Mindestlohns sowie generell von jeglichen Ansprüchen Dritter oder behördlichen Bußgeldern freistellen, die auf Verstößen gegen das Mindestlohngesetz oder gegen eine mögliche tarifvertragliche Regelung durch den Auftragnehmer, durch eines seiner Nachunternehmen und/oder eines von diesen beauftragten Zeitarbeitsunternehmen beruhen.
- Im Falle der Nichteinhaltung vorstehender Pflichten ist der Auftraggeber berechtigt, fällige Zahlungen an den Auftragnehmer einzubehalten, bis diese Pflichten erfüllt sind.
- Sollte der Auftragnehmer gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstoßen, ist der Auftraggeber ungeachtet weitergehender Rechte befugt, ihm eine angemessene Frist zur Erfüllung der betreffenden Verpflichtungen zu setzen und nach fruchtlosem Fristablauf den Vertrag zu kündigen.
- Bei schuldhaftem Verstoß gegen diese Verpflichtungen ist der Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung mit sofortiger Wirkung berechtigt.
§ 11 Einhaltung Datenschutz; Geheimhaltung
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, die aktuellen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Umgang mit personenbezogenen Daten einzuhalten. Informationen zu personenbezogenen Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben und nur im Rahmen des Projektes verwertet werden.
- Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung erstreckt sich auch auf alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin.
- Sofern personenbezogene Daten durch den Auftragnehmer gespeichert und/oder weiterverarbeitet werden, kann jederzeit eine zusätzliche Datenschutzvereinbarung geschlossen werden.
§ 12 Sonstiges
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages oder einzelner Bestimmungen bedürfen zu ihrer Rechtwirksamkeit der Schriftform und der Unterzeichnung bzw. der schriftlichen Bestätigung durch beide Rahmenvertragspartner.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt.
- Der Auftraggeber ist unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn fristlos zu kündigen, wenn der Auftragnehmer Personen, die für den Auftraggeber mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, oder ihnen nahestehende Personen, wozu insbesondere Angehörige im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches (StGB) zählen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder mit seinem Wissen und Willen für ihn tätig sind. Bei Handlungen nach § 11 Abs. 2 des Strafgesetzbuches (StGB) kann der Auftragnehmer von weiteren öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.
§ 13 Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Dortmund.
| Für den Auftraggeber: Dortmund, ……………….. | Für den Auftragnehmer: , ……………….. |
Die Präsidentin der Bundesanstalt
für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
____________________________ ____________________________
- Zugunsten einer besseren Lesbarkeit wird in dem folgenden Vertrag auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichtet. Wir verwenden ausschließlich die männliche Bezeichnung, wobei sämtliche Bezeichnungen für alle Geschlechter gelten. ↑