Digitale Energie-Geschäftsreise für Hybrid-Mini-Grids und Netzmodernisierung in vier Pazifikstaaten

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 06:59 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
14.09.2026
Bekanntmachungsnummer
629173-2026
Verfahrensnummer
b9057b3f-b822-4491-818f-254666177764
CPV-Codes
75131000 · Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung

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Kurzbeschreibung

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beauftragt im Rahmen der Exportinitiative Energie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie die Durchführung einer digitalen Geschäftsreise für deutsche kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus den Bereichen Hybrid-Mini-Grids und Modernisierung von Stromnetzen. Die Maßnahme für Fidschi, die Cookinseln, Samoa und Tonga umfasst unter anderem eine Zielmarktanalyse, ein Online-Briefing, eine virtuelle Fachkonferenz sowie die Vermittlung individueller Gespräche mit potenziellen Kunden, Partnern und weiteren relevanten Beteiligten. Die Durchführung ist voraussichtlich im vierten Quartal 2027 vorgesehen; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026 eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Das Ziel der Exportinitiative Energie (EIE) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) ist es, deutsche Unternehmen (UN), die klimafreundliche Energielösungen anbieten, beim Markteintritt im Ausland zu unterstützen und deutsche Produkte und Dienstleistungen international zu positionieren. Ein fester Bestandteil des Förderangebots ist das Energie-Geschäftsreiseprogramm. Ziel der (digitalen) Energie-Geschäftsreisen ist es, den Markteinstieg für deutsche KMU durch den Aufbau von fundierten Marktkenntnissen sowie die gezielte Kontaktvermittlung zu potenziellen Geschäftspartnern in den jeweiligen Zielmärkten vorzubereiten und bestehende Auslandsaktivitäten deutscher KMU weiter auszubauen. Das Fördermodul digitale Energie-Geschäftsreise (dGR) besteht aus einem Reisesteckbrief, einer Zielmarktanalyse (ZMA), einem Online-Briefing sowie einer online durchgeführten Fachkonferenz. Das zentrale Element der Maßnahme sind individuelle Gespräche der deutschen UN für eine gezielte Geschäftsanbahnung mit potenziellen Geschäftspartnerinnen und Gesprächspartnern des Ziellandes.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Los 1 - Fidschi, Cookinseln, Samoa, Tonga Hybrid-Mini-Grids (inkl. Kleinwasser und Grid-Modernisierung)

    Zielland : Fidschi, Cookinseln, Samoa, Tonga Anwendungsfeld : Energieerzeugung Möglicher Termin : Q4 2027 Zielsetzung : Die digital durchgeführte Energie-Geschäftsreise soll deutschen KMU aus den Bereichen Hybrid-Mini-Grids sowie Grid-Modernisierung die Markterschließung erleichtern. Im Mittelpunkt der virtuell durchgeführten Geschäftsreise stehen die gezielte Kontaktvermittlung und individuelle B2B-Gespräche mit potenziellen Kunden, Partnern und relevanten Stakeholdern aus der Zielregion. Im Besonderen soll der Zielmarkt Fidschi in den Fokus gerückt werden. Die Märkte Cookinseln, Samoa, Tonga können als zusätzliche Absatzmärkte in die dGR mit einfließen. Die Maßnahme richtet sich an deutsche KMU mit Lösungen in den Bereichen Batteriespeicher und Energiemanagement, SCADA/Leittechnik und Digitalisierung, Wechselrichter/Power-Electronics und Schutztechnik, Systemdesign/Hybrid-Optimierung sowie O&M-Konzepte/Schulung. Hinweis : Es soll eine längere regionale ZMA verfasst werden (Sonderversion), die Fidschi, Cookinseln, Samoa und Tonga umfasst. Die im Leitfaden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Los 1 - Fidschi, Cookinseln, Samoa, Tonga Hybrid-Mini-Grids (inkl. Kleinwasser und Grid-Modernisierung)

Qualität
Preis

Vergabeunterlagen

15 Dateien laut Portal · Stand 14.09.2026
_Hinweise von der e-Vergabe.txtSonstiges1 KB
Anlage A_Allgemeine Bedingungen für die Durchführung.pdfSonstiges203 KB
Anlage B_Leitfaden_Modul digitale Energie-Geschäftsreise_2. Tranche 2027.pdfSonstiges239 KB
Anlage C_Preisblatt_digitale Energie-Geschäftsreise_2. Tranche 2027.xlsxSonstiges23 KB
Anlage D_Aufbau Angebot.pdfSonstiges76 KB
Anlage E_Erklärung_Vorsteuer.docFormular45 KB
Anlage F_Merkblatt Umsatzsteuer.pdfSonstiges82 KB
Anlage G_Erklärung_vertrauliche_Behandlung_des_Angebotspreises.docFormular46 KB
Checkliste.pdfSonstiges83 KB
Datenblatt.docxSonstiges29 KB
Leitfaden_Fachkonferenz.pdfSonstiges371 KB
Leitfaden_Zielmarktanalyse.pdfSonstiges141 KB
Länderliste 2.Tranche 2027_Modul digitale Energie-Geschäftsreise.pdfSonstiges156 KB
Russland-Eigenerklärung-VO-2022-833_2027.pdfFormular102 KB
Verfahrensbeschreibung.pdfSonstiges206 KB

Anforderungen

Vorlage der Eigenerklärung Russland (Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576) bezüglich der restriktiven Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit der Verhaltensweise Russlands zur Destabilisierung in der Ukraine; Vorlage einer Erklärung gem. § 123 Abs. 1-4 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass keiner der in §§ 123 und 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt. Hierzu zählen insbesondere: • strafrechtliche Verurteilungen gemäß § 123 GWB, • Verstöße gegen arbeits-, sozialversicherungs- oder steuerrechtliche Pflichten, • Insolvenz oder Liquidation, • sonstige schwere berufliche Verfehlungen, • wettbewerbsverzerrendes Verhalten oder Interessenkonflikte, insbesondere aus früherer Beratungstätigkeit. Bei Bieter- oder Bewerbergemeinschaften ist für die Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen jeder einzelne Teilnehmer maßgeblich. Die entsprechenden Eigenerklärungen sind für sämtliche Mitglieder der Gemeinschaft getrennt abzugeben. Sollte bei einem oder mehreren Teilnehmern ein Ausschlusstatbestand gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, ist dies in einer gesonderten Anlage unter Angabe des betroffenen Teilnehmers zu erläutern. Gleichzeitig ist darzulegen, warum eine Teilnahme an dem Vergabeverfahren trotz des Ausschlussgrundes zulässig sein soll (z. B. durch Selbstreinigung gemäß § 125 GWB). Das Datenblatt ist vollständig auszufüllen, da seit dem 01.06.2022 eine Abfragepflicht im Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt gemäß § 6 Abs. 1 WRegG für den Auftraggebenden besteht. Die Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung und dient der Prüfung etwaiger Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB. Eine unvollständige oder fehlerhafte Angabe kann gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bietenden eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Im Falle der Angebotsabgabe durch eine Arbeitsgemeinschaft (Bietergemeinschaft) ist im Angebot anzugeben: die Mitglieder der Bietergemeinschaft, deren Rechtsform, sowie ein bevollmächtigter Vertreter zur rechtsverbindlichen Vertretung gegenüber der Vergabestelle und zur Durchführung des Vertrags. Sofern eine dieser Angaben im Angebot fehlt, ist sie spätestens vor Zuschlagserteilung auf Anforderung der Vergabestelle nachzureichen. Andernfalls kann der Ausschluss gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV erfolgen. Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr. Nicht form- und fristgerecht eingehende Angebote finden bei der Auswertung keine Berücksichtigung. Angebote, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden. Vorlage einer Erklärung nach - § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen, - § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen. Zusicherung, dass das Tariftreueversprechen und die Vorgaben des § 3 ff. des Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie durch die Sicherung von Tariftreue bei der Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundes (Tariftreuegesetz) eingehalten werden. Hinweis: Die Abgabe unzutreffender oder fehlender Eigenerklärungen kann zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Nach §56 Abs. (2) VgV können unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachgefordert werden. Nicht nachgefordert werden können leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen.

Änderungen und Bieterfragen

0 Einträge

Keine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.

Vergleichbare Verfahren0vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag0 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu Schätzwertzu wenig Vergleichswerte

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Frist in den letzten 12 Monaten abgelaufen, nach Ähnlichkeit
Titel
Kein ähnliches Verfahren in den letzten 12 Monaten abgelaufen.

Wer gewinnt solche Vergaben?

Alle inhaltlich ähnlichen Verfahren im erfassten Bestand
Trend
Keine namentlich bekannten Zuschlagsempfänger im Vergleichsfeld.

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Keine Auftraggeber im Vergleichsfeld.

Laufende Rahmenverträge

bundesweit

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Aktiv seit 2026 · 2 Verfahren
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Verfahren pro Jahr2Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 2 seit 2026Spitze KW 38 · 2026 · 2

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
Noch keine Zuschlagsmeldungen dieses Auftraggebers bekannt.

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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