Bewerbungsbedingungen UVgO.pdf

Digitale Ausrüstungsgüter für Algerien

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 20:52 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.giz.de

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Bewerbungsbedingungen der Deutschen Gesellschaft für

Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH für die Vergabe von

Leistungen

Diese Bewerbungsbedingungen gelten, soweit in den sonstigen Vergabeunterlagen keine abweichenden Regelungen getroffen werden. Die Vergabeverfahren werden gemäß den anzuwendenden Regelungen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) durchgeführt. Diese werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil. Sofern eine Logistik-Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist, gelten die aktuell gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).

  1. Abgabe der Angebote

Zur Erstellung des Angebots sind die von der GIZ in elektronischer Form zur Verfügung gestellten ausfüllbaren Vorlagen (Word, Excel) zwingend zu verwenden.

Die elektronische Angebotsabgabe erfolgt in Textform über den GIZ-Vergabemarktplatz unter https://ausschreibungen.giz.de.

Wichtige Hinweise:
Für die Angebotsabgabe ist folgendermaßen vorzugehen:
1. Falls Sie noch nicht registriert sind:
Registrieren Sie sich unter https://ausschreibungen.giz.de (Hinweis: Sie werden zur
Registrierung weitergeleitet zu https://www.dtvp.de. Die Wahl des kostenlosen BASIC-
Modells ist ausreichend).
2. Nachdem Sie registriert sind:
Loggen Sie sich anschließend unter https://ausschreibungen.giz.de mit Ihren
Zugangsdaten ein.
3. Wählen Sie die gewünschte Ausschreibung aus und klicken Sie rechts auf die Schaltfläche
„Informationen zu diesem Projekt“. Sie sehen dann eine Übersicht zu dem gewählten
Verfahren.
4. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Jetzt teilnehmen“.
5. Klicken Sie in der linken Menüzeile auf „Kommunikation“. Prüfen Sie dort, ob Antworten
auf Bieterfragen vorliegen, die vor Ihrer Teilnahme veröffentlicht wurden. Bei zukünftigen
Antworten werden Sie automatisch per E-Mail über das Vorliegen neuer Antworten
informiert.
6. Klicken Sie in der linken Menüzeile auf „Angebote“.
7. Klicken Sie auf die Schaltfläche „Webbasierte Abgabe öffnen“.
Hinweis
Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Angebotsabgabefrist, ob Ihr Computer die erforderlichen
Systemvoraussetzungen besitzt. Weitere Hilfestellung finden Sie per Klick auf die Schaltfläche
„Online Hilfe“ und unter https://support.cosinex.de/unternehmen/.
Support und Anleitungen
Eine Anleitung zur Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen finden Sie unter Open
web-based submission.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Support-Team von Cosinex:

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1. Per E-Mail: support@cosinex.de (empfohlen)
2. Per Service-Telefonnummer: 0900-1-267463 (1,49 € pro Minute aus dem deutschen
Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen)
Servicezeiten: Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 18:00 Uhr
  1. Vorbehalt auf Zuschlag auf das Erstangebot bei Verhandlungsvergabe

Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 12 Absatz 4 UVgO vor, bei Durchführung einer Verhandlungsvergabe den Zuschlag auf das erste Angebot des Bieters zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben. Ebenso wird vorbehalten nach der ersten Angebotsrunde nur noch mit dem erstplatzierten Bieter zu verhandeln.

  1. Preise

Alle Preise sind netto in EURO anzugeben. Etwaige Umsatzsteuer ist separat auszuweisen.

  1. Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

  1. Preisrecht

Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich um eine mittelbare Leistung zu einem öffentlichen Auftrag. Gemäß dem Verlangen der öffentlichen Auftraggeberin ist die Verordnung PR-NR. 30/53 über die Preise bei Öffentlichen Aufträgen (Bundesanzeiger Nr. 244 vom 18.12.53) von in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen oder niedergelassenen Bietern zu beachten und wird auf den Leistungsvertrag Anwendung finden.

  1. Bieterfragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen

Kaufmännische, fachliche und Verfahrensfragen der Bewerber/Bieter sind in Textform ausschließlich über den GIZ-Vergabemarktplatz an die GIZ zu richten. Die Fragen und Antworten werden, sofern sie von allgemeinem Interesse sind, allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form über den GIZ-Vergabemarktplatz zur Verfügung gestellt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der Bewerber/Bieter, sich im Verlaufe des Vergabeverfahrens über dort eingestellte Informationen und Änderungen zu informieren.

Wichtiger Hinweis:
Nur wenn die Bieter sich auf dem GIZ-Vergabemarktplatz registriert, eingeloggt und
anschließend den Link „An Ausschreibung teilnehmen“ angeklickt haben, werden Sie
automatisch per E-Mail über neue Informationen zum Verfahren informiert. Die Registrierung
wird empfohlen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist damit nicht
verbunden.
In der linken Menüzeile unter „Kommunikation“ kann geprüft werden, ob bereits Antworten auf
Bieterfragen vorliegen, die vor Ihrer Teilnahme veröffentlicht wurden. Bei zukünftigen
Antworten werden Sie automatisch per E-Mail über das Vorliegen neuer Antworten informiert,
wenn Sie sich registriert haben.

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  1. Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten bei der GIZ erfolgt gemäß dem Dokument „Information zur Datenverarbeitung gemäß Artikel 13 Datenschutz- Grundverordnung (DSG-VO) („Datenschutzhinweis“)“, welches diesen Vergabeunterlagen beigelegt ist.

  1. Vertraulichkeit

Im Hinblick auf die Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen bzw. Bewerber/Bieter ist es den Bewerbern/Bietern und/oder ihren Beratern nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das ausgeschriebene Vorhaben sowie das Ausschreibungsverfahren von der Auftraggeberin oder Mitgliedern ihrer Organe zu erlangen oder zu nutzen. Ausgenommen davon sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen bzw. Bewerbern/Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens durch die Auftraggeberin zugänglich gemacht werden.

Es ist interessierten Unternehmen bzw. Bewerbern/Bietern und deren Beratern ausdrücklich nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Auftraggeberin Themen im Zusammenhang mit dem Vorhaben oder mit dem Vergabeverfahren – mit Ausnahme der Fragen zum Vergabeverfahren – mit der Auftraggeberin, deren Mitarbeitern oder Mitgliedern von Organen der Auftraggeberin zu erörtern.

  1. Eignung und Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die die in den Vergabeunterlagen genannten Eignungskriterien erfüllen und die • entweder nicht nach den §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) auszuschließen sind oder • eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB nachweisen.

Die Zuschlagserteilung erfolgt unter der auflösenden Bedingung, dass die Auskunft des Wettbewerbsregisters gem. §6 Wettbewerbsregistergesetz keine Tatsachen offenlegt, die die GIZ veranlasst hätte, den Gewinner vom Wettbewerb auszuschließen. In dem Fall, dass die auflösende Bedingung eintritt, informiert die GIZ den Zuschlagsempfänger unverzüglich. Ferner behält sie sich für diesen Fall vor, dem Zweitplatzierten in dem vorangegangenen Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.

Die weiteren Eignungskriterien sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

  1. Zuschlagskriterien und Bewertungsverfahren

Die Zuschlagskriterien sowie das Bewertungsverfahren sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Der Gesamtwertungspreis setzt sich aus allen im Leistungsverzeichnis / Preisblatt ausgeschriebenen Positionen zusammen, die vollumfänglich (100%) berücksichtigt werden. Dies trifft auch auf Preispositionen zu, die als Optionen bzw. Vertragsverlängerungen, ausgewiesen sind.

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  1. Losvergabe

Ist eine Vergabe in Losen vorgesehen, können Angebote für alle oder nur für einzelne Lose abgegeben werden, wobei jedes Los vollständig angeboten werden muss, damit es bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden kann.

Die Einzel- und Gesamtpreise sind jeweils pro Los anzugeben. Auch alle Verpackungs- und Transportkosten sowie ggf. Nebenkosten sind pro Los und als Gesamtpreis aufzuführen, sofern auf mehrere Lose geboten wird.

  1. Unzutreffende Erklärungen und Änderungen der Vergabeunterlagen

Vorsätzlich unzutreffende Erklärungen im Vergabeverfahren und Änderungen der Vergabeunterlagen können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

  1. Beizufügende Unterlagen und Informationen; erforderliche Preisangaben

Das Angebot ist gemäß Leistungsbeschreibung und Lieferkonditionen zu erstellen.

Aus dem Angebot sollen pro Position der Hersteller und die Typenbezeichnung gemäß Leistungsbeschreibung, der Stück- und Gesamtpreis, die Preise für die einzelnen potentiellen Lose, die Verpackungs- und Versandkosten gemäß Vorgabe Lieferklausel und für die angebotene Gesamtleistung sowie die Zahlungsbedingungen und Lieferfristen hervorgehen. Zu jeder angefragten Position ist eine Preisangabe zu machen.

Dem Angebot sind außerdem technische Dokumentationen, Datenblätter oder sonstige Dokumente zu den angebotenen Produkten beizulegen. Insbesondere bei Sendungen, die ins Ausland gehen, muss das voraussichtliche Volumen und Gewicht der Sendung bzw. der einzelnen Lose angegeben werden.

  1. Sprache

Die Angebote, sämtliche beizubringenden Erklärungen und weitergehende Korrespondenz sind soweit in den Vergabeunterlagen nichts anderes angegeben ist, in deutscher Sprache abzufassen. Für amtliche Schriftstücke, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind Übersetzungen beizufügen. Dokumente in einer anderen Sprache bleiben unberücksichtigt, es sei denn, die Auftraggeberin hat vor der Übermittlung der Einreichung in einer anderen Sprache in Textform (§ 126b BGB), etwa in der Beantwortung von Bieterfragen, zugestimmt.

  1. Allgemeine Einkaufsbedingungen / ADSp

Dem Angebot sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) – Fassung Juli 2023 –der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH zugrunde zu legen. Diese werden im Fall des Zuschlags Vertragsbestandteil. Abweichend von Satz 1 gelten die aktuell gültigen Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sofern eine Logistik- Leistung Gegenstand der Ausschreibung ist.

Die allgemeinen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters finden keine Anwendung, es sei denn, die Auftraggeberin hat diese vor Einreichung der Angebote in den übrigen Vergabeunterlagen ausdrücklich zugelassen.

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  1. Prüfung der Identität des Bieters

Zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten prüft die GIZ vor einem etwaigen Vertragsschluss die Identität ihrer potentiellen zukünftigen Vertragspartner. Sollte diese Prüfung noch nicht im Rahmen einer vorherigen Vergabe erfolgt sein, wird die Vergabestelle auf denjenigen Bieter zugehen, der nach Abschluss der Auswertung für den Zuschlag vorgesehen ist.

Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass er im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn noch vor Zuschlagserteilung der GIZ nach Aufforderung einen entsprechenden Nachweis seiner Identität vorlegt. Dieser Nachweis besteht in der Regel aus einer Kopie des Auszuges aus dem zuständigen amtlichen Register des jeweiligen Landes oder, sofern keine Registereintragung vorliegt, eine aktuelle Version entsprechender Gründungsdokumente (Gesellschaftsvertrag, Satzung, o.ä.) und einem ausgefüllten Fragebogen mit den wichtigsten kaufmännischen und rechtlichen Angaben.

Für amtliche Schriftstücke, die in einer anderen Sprache abgefasst sind, sind Übersetzungen in Deutsch oder Englisch beizufügen.

  1. Geschäftspartnerprüfung vor Zuschlagserteilung

Als bundeseigenes Unternehmen ist die GIZ im besonderen Maße gehalten ihre Sorgfaltspflichten hinsichtlich der Mittelverwendung, und damit der Auswahl ihrer Geschäftspartner, angemessen umzusetzen. Daher prüft die GIZ risikobasiert ihre potenziellen zukünftigen Geschäftspartner und deren Eigentümer*innen und Kontrollpersonen vor einem etwaigen Vertragsschluss, insbesondere um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern.

Der Bieter erklärt sich mit Einreichung seines Angebotes damit einverstanden, dass er im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn noch vor Zuschlagserteilung einen Fragebogen zur Ermittlung der Eigentümer*innen und Kontrollpersonen ausfüllt und der GIZ zur Prüfung übermittelt.

Sofern angezeigt, kann eine Zuschlagserteilung erst nach der Prüfung der Eigentümer*innen und Kontrollpersonen erfolgen. Offenbart diese Prüfung Tatsachen, die dazu führen, dass der Zuschlag nicht an den Bieter erfolgen kann, informiert die GIZ den Bieter unverzüglich. Ferner behält sie sich für diesen Fall vor, dem Zweitplatzierten in dem zugrundeliegenden Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.

  1. Prüfung zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Embargos und sonstiger Handelsbeschränkungen

Vor einem etwaigen Vertragsschluss behält sich die GIZ das Recht vor, den Ursprung oder die Herkunft die ihr angebotenen Waren zu prüfen. Diese Prüfung erfolgt zur Sicherstellung der Einhaltung geltender Embargos und sonstiger Handelsbeschränkungen im Rahmen der Sorgfaltspflichten der GIZ. Dies gilt insbesondere auch für die derzeit geltenden EU- Sanktionen gegen Russland, Belarus, Krim und die betroffenen Ostukrainischen Gebiete (und hier in erster Linie die Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 und (EG) Nr. 765/2006).

Mit Einreichung seines Angebotes verpflichtet sich der Bieter gegenüber der GIZ, im Falle einer voraussichtlichen Auftragsvergabe an ihn – und daher bereits noch vor Zuschlagserteilung – alle gebotenen Unterstützungshandlungen zu leisten, um der GIZ die Sicherstellung der Einhaltung des Sanktionsregimes zu ermöglichen. Dies umfasst

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insbesondere die Pflicht, nach Aufforderung durch die GIZ eine Eigenerklärung zur Ermittlung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren auszufüllen und/oder von der GIZ eingeforderte Herkunftsnachweise bereitzustellen. Waren, welche sich gem. Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 oder Artikel 8g der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 in den dort genannten Anhängen befinden, sind hingegen unter der entsprechenden Warenbezeichnung und dem zugehörigen KN-Code, im Angebot anzugeben (siehe Fragebogen Exportkontrolle - Teil 1). Kommt der Bieter dieser Pflicht nicht oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, so kann dies zum Ausschluss seines Angebots führen.

Eine Zuschlagserteilung kann erst nach Abschluss dieser Prüfung des Ursprungs oder der Herkunft der angebotenen Waren erfolgen. Offenbart diese Prüfung Anhaltspunkte oder Tatsachen, die dazu führen, dass der Zuschlag nicht an den Bieter erfolgen kann, informiert die GIZ den Bieter hierzu unverzüglich. Ferner behält sich die GIZ für diesen Fall das Recht vor, dem Nächstplatzierten in dem zugrundeliegenden Wettbewerb den Zuschlag zu erteilen.

  1. Keine Vergütung oder Kostenerstattung

Für die Erstellung von Teilnahmeanträgen und Angeboten sowie ggf. für die Teilnahme an Präsentationen und Bemusterung werden weder eine Vergütung noch Kostenerstattungen gewährt.

  1. Bewerber/Bieter aus nicht privilegierten Drittstaaten

Die GIZ behält sich das Recht vor, solche Bewerber/Bieter, die ihren Sitz in Staaten außerhalb der Europäischen Union haben, die weder Vertragspartei des Übereinkommens der Welthandelsorganisation über das öffentliche Beschaffungswesen sind, noch eine andere internationale Übereinkunft mit der Europäischen Union über die Gewährleistung des gleichen und wechselseitigen Zugangs zur Teilnahme an Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge geschlossen haben ("nicht privilegierter Drittstaat"), zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an diesem konkreten Vergabeverfahren auszuschließen. Den Bewerbern/Bietern mit Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat steht zudem keine Rechtschutzmöglichkeit vor den vergaberechtlichen Nachprüfungsinstanzen zu.

Diese Ziffer gilt entsprechend für Bewerber-/Bietergemeinschaften, bei denen mindestens ein Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft seinen Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat hat.

Ebenso gilt diese Ziffer entsprechend für Bewerber/Bieter, die im Rahmen einer Eignungsleihe ein eignungsverleihendes Unternehmen mit Sitz in einem nicht privilegierten Drittstaat in Anspruch nehmen.

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