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Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 Absatz 1 und 2 Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) für Vergabeverfahren
| 1 | Verantwortlicher: | Landratsamt Mittelsachsen Abteilung Gebäude und Liegenschaften Referat Zentrale Vergabestelle und Kreisarchiv Frauensteiner Straße 43 09599 Freiberg | |
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| E-Mail: vergabestelle@landkreis-mittelsachsen.de | Telefon: ./. | ||
| 2 | Datenschutzbeauftragte/r: | Datenschutzbeauftragte/r des Landratsamtes Mittelsachsen Frauensteiner Str. 43, 09599 Freiberg | |
| E-Mail: datenschutz@landkreis-mittelsachsen.de | Telefon: 03731 / 799 3315 | ||
| 3 | Zweck der Verarbeitung personenbezogener Da- ten: | Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens sowie seiner Dokumentation und Überprüfung durch öffentliche Prüfstellen (insbesondere Gerich- te, Aufsichtsbehörden, Europäische Kommission). Zu diesem Zweck erhobene personenbezogene Daten können – soweit erforderlich – auch zur Durchführung eines anderen Beschaffungsvorhabens unter dem Gesichtspunkt der Eignung eines Bieters, insbesondere des § 124 GWB (insbesondere § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB), verarbeitet werden. Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Vertragsanbahnung (Abschluss eines Vertrags), d.h. zur Prüfung, ob die erforderlichen Voraussetzungen für den Abschluss eines Vertrags vorliegen und welchen der Bieter, die die Abschlussvoraus- setzungen erfüllen, er nach Maßgabe der bekannt gemachten Zu- schlagskriterien für den Vertragsabschluss auswählt. Der Landkreis verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Erfüllung des im Ergebnis des Vergabeverfahrens abgeschlossenen Vertrags (Vertragsvollzug) sowie der Durchsetzung vertraglicher Pflichten seines Vertragspartners. (1) Überprüfung der Eignung im Vergabeverfahren; Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (Einholung von Auskünften aus dem Wettbewerbsregister) (2) Bekanntmachung vergebener Aufträge bei EU-Verfahren nach VgV (3) Prüfung der Angebote: Führen von Bieterlisten; zur Verfügung stellen der Angebote zur fachlichen Prüfung; Auswertungslis- ten mit Kontaktdaten; Studien- Ausbildungsnachweise, Zeug- nisse zum Nachweis bestimmter Qualifikationen; Kontaktda- ten von beteiligten Personen; Referenzen (4) Nutzung einer e-Vergabeplattform |
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| (5) Mitteilung des Namens des Bieters, dessen Angebot ange- nommen werden soll; Mitteilung des Namens des erfolgreichen Bieters | |||
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| 4 | Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der perso- nenbezogenen Daten: | (1) § 19 MiLoG und § 21 AEntG; § 6 Abs. 1 S. 6 WRegG (2) Artikel 50, 51 der Richtlinie 2014/24/EU; § 39 VgV (3) § 3 SächsVergabeG, § 6 VOL/A; § 5 SächsVergabeG, § 16 VOL/A; § 97 Abs. 5 GWB, §§ 1 ff. VgV, § 56 VgV (4) § 97 Abs. 5 GWB, §§ 1 ff. VgV, § 56 VgV (5) § 8 SächsVergabeG bzw. § 134 GWB; § 19 VOL/A bzw. § 62 VgV; | |
| 5.1 | Die personenbezogenen Daten sollen natürlichen oder juristischen Personen, Behörden, Einrich- tungen oder anderen Stellen offengelegt werden. ja nein | ||
| 5.2 | nur falls Nr. 5.1 ja: | Angabe der Emp- fänger oder Kate- gorien der Emp- fänger der perso- nenbezogenen Daten: | (1) Bundeskartellamt (2) Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union (3) Behördeninterne Verarbeitung (5) anderen Bietern im Vergabeverfahren |
| 6 | Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Fest- legung der Dauer der Speicherung: | 10 Jahre | |
| 7 | Ihre Rechte als betroffene Person: | Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgen- de Rechte zu: − Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbezogene Daten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung); das Auskunftsrecht kann durch § 5 Abs. 2 VgV beschränkt sein, soweit durch eine Auskunftserteilung die notwendige Vertraulichkeit der Angebo- te einschließlich ihrer Anlagen (inkl. der das Angebot ergänzenden Unterlagen und Erläuterungen des Bieters) beeinträchtigt würde. − Recht auf Berichtigung Sie betreffende unrichtige personenbezo- gene Daten (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung) − Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Artikel 17 Daten- schutz-Grundverordnung) − Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezoge- ner Daten (Artikel 21 Datenschutz-Grundverordnung) − Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten (Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) Werden oben genannte Rechte geltend gemacht und muss der Land- kreis infolge dessen die Verarbeitung personenbezogener Daten ein- schränken, kann dies zum Ausschluss des betreffenden Angebots oder zu einer schlechteren Bewertung führen, wenn sich der Landkreis dadurch über wertungserhebliche Umstände nicht oder nur einge- schränkt informieren kann oder wenn durch eine damit verbundene |
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| Unmöglichkeit, Informationen zum Zwecke der Wertung und Bezuschlagung des betroffenen Angebots zu nutzen, das Angebot an einem unbehebbaren Mangel leidet. | |||
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| 8 | Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: | Sie haben nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Aufsichtsbehörde ist: Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Maternistraße 17 01067 Dresden | |
| 9.1 | Die personenbezogenen Daten sollen an ein Drittland oder eine internationale Organisation über- mittelt werden. ja nein falls ja: | ||
| 9.2 | nur falls Nr. 9.1 ja: | Es liegt ein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45 Datenschutz-Grundverordnung vor, mit dem die EU-Kommission beschlossen hat, dass das Drittland/die internationale Organi- sation ein angemessenes Datenschutzniveau bietet. ja nein | |
| 9.3 | nur falls Nr. 9.1 ja und 9.2 nein: | Es liegen geeignete und angemessene Garantien für die Übermittlung der personenbezo- genen Daten vor. Eine Kopie dieser Garantien können Sie unter folgender Adresse anfordern: Informationen über die geeigneten und angemessenen Garantien sind verfügbar unter: | |
| 10.1 | Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich vorgeschrieben. ja nein falls ja: Rechtsgrundlage ist: • § 19 MiLoG und § 21 AEntG; • § 3 SächsVergabeG, § 6 VOL/A; §§ 44 ff. VgV • § 8 SächsVergabeG bzw. § 134 GWB; § 19 VOL/A bzw. § 62 VgV; § 39 VgV | ||
| 10.2 | nur falls 10.1 ja: | Sie sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten bereitzustellen: ja nein | |
| 10.3 | nur falls Nr. 10.2 ja: | Die Verpflichtung bezieht sich auf folgende perso- nenbezogene Daten: | (1) Name, Vorname des Bieters - Unternehmensform (2) Angabe zu Beschäftigten im Unternehmen (3) Kontaktdaten; Studien- Ausbildungsnachweise, Zeugnisse zum Nachweis bestimmter Qualifikationen; Kontaktdaten von be- teiligten Personen; Referenzen |
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| Die Nichtbereit- stellung der per- sonenbezogenen Daten hat zur Folge: | (1) Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge (2) Keine eindeutige Zuordnung des Auftragnehmers als kleines mittelständisches Unternehmen (kmU) in der Bekanntma- chung vergebener Aufträge (Art. 50, 51 der RL 2014/24/EU) (3) Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge Bieter übermitteln die vom Landkreis im Vergabeverfahren erhobenen Daten freiwillig. Eine rechtliche Verpflichtung zur Datenübermittlung besteht nicht. Es wird aber auf Folgendes hingewiesen: Kommt der Bieter der Über- mittlung vom Landkreis angeforderter Daten nicht nach, kann sich dies nachteilig auf seine Chancen auswirken, den Zuschlag auf ein eingereichtes Angebot zu erhalten. Dies kann bis hin zum Ausschluss des Angebots bzw. des Bieters vom Vergabeverfahren führen. | ||
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| 10.4 | Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist vertraglich vereinbart. ja nein | ||
| 10.5 | nur falls Nr. 10.4 ja: | Die vertragliche Vereinbarung bezieht sich auf folgende perso- nenbezogene Daten: | |
| Die Nichtbereit- stellung der per- sonenbezogenen Daten hat zur Folge: | |||
| 10.6 | Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für einen Vertragsabschluss erforderlich. ja nein | ||
| 10.7 | nur falls Nr. 10.6 ja: | Die Nichtbereit- stellung der per- sonenbezogenen Daten hat zur Folge: | |
| 11.1 | Es findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt. ja nein | ||
| 11.2 | nur falls Nr. 11.1 ja: | Nachfolgend werden Sie über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die Auswirkun- gen dieser Verarbeitung für Sie informiert: |
Informationen nach Art. 14 DSGVO
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Eine Informationspflicht im Zusammenhang mit der Erhebung personenbezogener Daten bei Dritten (hier beim Bieter erhobene Daten über Betroffene, die nicht mit dem Bieter identisch sind) entfällt nach Art. 14 Abs. 5 lit. c und lit. d DSGVO. Die mit den Vergabeunterlagen geforderten personenbezogenen Daten betreffen ausschließlich Informationen, die der Landkreis im Vergabeverfahren bei den Bietern nach §§ 97 ff. GWB, §§ 1 ff. VgV bzw. §§ 1 ff. SächsVergabeG und §§ 1 ff. VOL/A erhebt. Geeignete Schutzmaßnahmen werden dem Landkreis über §§ 5, 9, 10, 11 Abs. 2 und §§ 44 VgV sowie über §§ 11, 12 Abs. 4, 13 Abs. 2, 14 Abs. 3 und § 6 VOL/A auferlegt. Personenbezogene Daten sind nur Personen zugänglich, die kraft Amtes, von Berufs wegen oder kraft gesonderter, strafbewehrter Verpflichtungser- klärung zur vertraulichen Behandlung solcher Daten verpflichtet sind.
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