Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister
Bedingungen und Hinweise zur Angebotsabgabe
- Bedingungen und Grundlagen des Vergabeverfahrens
Sofern keine abweichenden Regelungen schriftlich vereinbart werden, gelten die folgenden Bedingungen:
1.1. Bedingungen für Vergaben von Bauleistungen:
• Bewerbungsbedingungen der Stadt Leverkusen für die Vergabe von Leistungen1 • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B, Fassung 2016) • Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C, Fassung 2019) • Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen2 • Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)3 (gilt gemäß § 1 Absatz 5 TVgG ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer) • Anlage zu den Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen: Hinweise zur Kreislaufwirtschaft im Vergaberecht – Hinweise zu ressourcenschonenden Handlungsweisen4
1 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Bewerbungsbedingungen.pdf
2 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Zusaetzliche-Vertragsbedingungen-fuer-Bauleistungen.pdf
3 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumenteausschreibungen/ BVB_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_Nordrhein-Westfalen.pdf
4 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente-ausschreibungen/Anlage- zu-BVB-Bau_Hinweise-Ressourcenschonende-Handlungsweisen.pdf
- 1 - Stand: 20. März 2026
Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister
1.2. Bedingungen für Vergaben von Liefer- und Dienstleistungen: • Bewerbungsbedingungen der Stadt Leverkusen für die Vergabe von Leistungen5 • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B, Fassung 2003); bei nationalen Vergabeverfahren mit Ausnahme der Leistungen nach § 29 Absatz 2 Satz 2 VgV • Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen6 • Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)7 (gilt gemäß § 1 Absatz 5 TVgG ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und nur für Dienstleistungen)
1.3. Bedingungen für Vergaben von freiberuflichen Leistungen: • Bewerbungsbedingungen der Stadt Leverkusen für die Vergabe von Leistungen8 • Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architekten-/Ingenieurleistungen9 • Allgemeine Vertragsbestimmungen für Freiberufliche Leistungen10 • Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)11 (gilt gemäß § 1 Absatz 5 TVgG ab einem geschätzten Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer)
5 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Bewerbungsbedingungen.pdf
6 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Zusaetzliche-Vertragsbedingungen-fuer-Liefer-und-Dienstleistungen.pdf
7 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumenteausschreibungen/ BVB_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_Nordrhein-Westfalen.pdf
8 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Bewerbungsbedingungen.pdf
9 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente-ausschreibungen/AVB- Ingenieur-und-Architektenleistungen.pdf
10 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente-ausschreibungen/AVB- Freiberufliche-Leistung.pdf
11 Siehe https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumenteausschreibungen/ BVB_Tariftreue-_und_Vergabegesetz_Nordrhein-Westfalen.pdf
- 2 - Stand: 20. März 2026
Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister
- Abgabe eines Angebotes
Die Abgabe eines postalischen Angebotes ist nicht zugelassen.
Sie können Ihr Angebot inklusive aller geforderten Unterlagen ausschließlich elektronisch im Internet über das Bietertool unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ übermitteln. Hierfür ist keine gesonderte Anforderung an die Signatur festgelegt; die Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausreichend.
Neben der Abgabe von einfach signierten elektronischen Angeboten wird auch ein höheres Signaturniveau (fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signatur) bei der Angebotsabgabe alternativ zur einfachen elektronischen Signatur zugelassen.
Für die Abgabe eines elektronischen Angebotes beachten Sie bitte die entsprechenden Hinweise, welche Ihnen online zur Verfügung stehen: • https://www.leverkusen.de/service/veroeffentlichungen/dkumente- ausschreibungen/Abgabe_eines_einfach_signierten_Angebotes_auf_dem_V MP_Stand_02.2021.pdf • https://support.cosinex.de/unternehmen/ (insbesondere Tutorial 6 zur Nutzung des Bietertools bei Abgabe eines elektronischen Angebotes)
Die technischen Voraussetzungen zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren entnehmen Sie bitte den Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes NRW unter https://www.vergabe.nrw.de/wirtschaft/nutzungsbedingungen-vmp-nrw.
Weitere Informationen zur Abgabe elektronischer Angebote und Teilnahmeanträge sind unter https://support.cosinex.de abrufbar.
- Allgemeine Hinweise und Informationen
3.1. Hinweis zur Wertbarkeit von angebotenem Skonto
Skonto bleibt bei der Angebotswertung unberücksichtigt, wird jedoch im Falle der Auftragserteilung Vertragsinhalt. Die angegebene Zahlungsfrist beginnt ab Eingang einer prüfbaren Rechnung bei der Stadt Leverkusen.
3.2. Hinweis zur möglichen Loslimitierung
Soweit die vorliegende Ausschreibung eine Vergabe in Losen zulässt (vergleiche hierzu die Aufforderung zur Angebotsabgabe beziehungsweise die Auftragsbekanntmachung) ist es möglich, dass eine Loslimitierung vorgesehen ist.
- 3 - Stand: 20. März 2026
Stadt Leverkusen Der Oberbürgermeister
Dies bedeutet, dass ein Zuschlag auf eine bestimmte Anzahl an Losen beschränkt ist, so dass eine Bieterin / ein Bieter, die / der zunächst in allen Losen die Bestbieterin / der Bestbieter ist, trotzdem nur für die maximal vorgegebene Anzahl Lose einen Auftrag erhält. Ob im konkreten Falle dieser Ausschreibung eine Losvergabe und gegebenenfalls eine Loslimitierung vorgesehen ist, können Bieterinnen / Bieter der Auftragsbekanntmachung beziehungsweise den Vergabeunterlagen entnehmen.
- Unterschrift des Bieters
Eine Unterschrift dieses Ergänzungsblattes ist nicht erforderlich. Mit der Unterschrift auf dem Angebotsblatt erklärt die Bieterin / der Bieter die vorgenannten Bedingungen und Hinweise verstanden und im Rahmen der Angebotsabgabe akzeptiert zu haben. Bei elektronischen Angeboten ersetzt die Signatur die Unterschrift auf dem Angebotsformular.
- 4 - Stand: 20. März 2026