14_Bewerbungsbedingungen_Teilnahmewettbewerb_FWG_Templin_Sued.pdf

Dekarbonisierung und Transformationsplan für das Wärmenetz Templin Süd

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 14:13 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabemarktplatz.brandenburg.de

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FWG Fernwärmegesellschaft mbH Templin Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb – BEW-Transformationsplan Wärmenetz Templin Süd Vergabe-Nr. FWG-2026-TP-SÜD-01 · Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (SektVO) · Stand 27.08.2026

1 Auftraggeberin und Verfahren

Auftraggeberin ist die FWG Fernwärmegesellschaft mbH Templin, Bahnhofstraße 32, 17268 Templin. Die FWG übt mit dem Betrieb fester Netze zur Versorgung der Allgemeinheit mit Wärme eine Sektorentätigkeit nach § 102 Absatz 3 GWB aus; das Verfahren richtet sich nach der Sektorenverordnung (SektVO).

Der Auftrag wird im Verhandlungsverfahren mit vorherigem Teilnahmewettbewerb nach § 141 Absatz 1 GWB vergeben. Das Verfahren ist zweistufig: In der ersten Stufe bewerben sich interessierte Unternehmen um die Teilnahme; in der zweiten Stufe werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.

Die Verfahrensbetreuung erfolgt durch das Ing.-Büro FörBexx, Frau Dipl.-Ing. (FH) Isabel Pöggel, im Auftrag der FWG.

2 Vergabeunterlagen und Kommunikation

Die Vergabeunterlagen stehen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt auf dem Vergabemarktplatz Brandenburg zum Abruf bereit (§ 41 SektVO).

Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des Vergabemarktplatzes Brandenburg. Mündliche oder telefonische Auskünfte sind unverbindlich.

• Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 23.09.2026 über den Projektraum zu stellen. • Die Antworten werden allen Bewerbern gleichzeitig und in anonymisierter Form bis zum 25.09.2026 über den Projektraum zur Verfügung gestellt. • Bewerber sind verpflichtet, den Projektraum bis zum Ablauf der Teilnahmefrist regelmäßig auf Änderungen und Bekanntmachungen zu prüfen. Eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz wird dringend empfohlen, da nur registrierte Unternehmen automatisch über Änderungen informiert werden. Änderungen der Vergabeunterlagen werden über den Projektraum bekannt gegeben. Erfordern sie eine Anpassung der Teilnahmeanträge, wird die Teilnahmefrist angemessen verlängert (§ 16 SektVO).

3 Form und Frist des Teilnahmeantrags

• Der Teilnahmeantrag ist elektronisch in Textform über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen. Eine Signatur oder ein Siegel ist nicht erforderlich. • Bei elektronischer Übermittlung in Textform sind der Bewerber mit Firma und Rechtsform sowie der Name der handelnden vertretungsberechtigten natürlichen Person anzugeben, die die Erklärung abgibt. Fehlt diese Angabe, wird der Bewerber nicht zur Teilnahme zugelassen. • Die Teilnahmefrist endet am 01.10.2026 um 12:00 Uhr. Maßgeblich ist der Eingang auf der Vergabeplattform. Verspätet eingehende Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen. • Änderungen oder Berichtigungen des Teilnahmeantrags sind bis zum Ablauf der Teilnahmefrist in derselben Form einzureichen. • Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Fremdsprachige Nachweise sind mit Übersetzung vorzulegen. Die Übermittlung per E-Mail, Telefax oder Post ist nicht zugelassen.

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4 Inhalt und Vollständigkeit

Mit dem Teilnahmeantrag sind die im Formular 2.6 EU aufgeführten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Dazu gehören insbesondere:

• Formular 2.4 EU – Teilnahmeantrag, • Formular 4.1 EU – Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, • Eigenerklärung nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russland-Sanktionen), • Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister, • Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre sowie Nachweis der Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe – für den Umsatz ist keine Mindesthöhe festgelegt; die Angabe dient der Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, • Referenzen und Angaben zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Referenzliste der letzten fünf Jahre, Referenzen zu BEW-Transformationsplänen, zur mitteltiefen und tiefen Geothermie sowie zur fernwärmetechnischen Systemplanung und Fördermittelbearbeitung, Nachweis der Steuerung interdisziplinärer Gutachterteams, Darstellung der Daten-, Modellierungs- und Qualitätssicherungskompetenz, Referenzen zur Kommunikation mit Stadtwerken, Kommunen, Behörden und politischen Gremien, Angabe der technischen Fachkräfte und der beabsichtigten Unteraufträge sowie Benennung des Schlüsselpersonals. Die Bewerber tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Angaben vollständig, widerspruchsfrei und nachvollziehbar sind. Angaben, die nicht belegt sind, können in der Wertung nicht positiv berücksichtigt werden.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.

5 Bewerbergemeinschaften, Unteraufträge und Eignungsleihe

• Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Alle Mitglieder sowie ein bevollmächtigter Vertreter sind zu benennen; die Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular 4.2 EU) ist von allen Mitgliedern zu unterzeichnen. Die Eignungskriterien müssen von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt werden. Referenzen und berufliche Erfahrungen aller Mitglieder werden dabei gemeinsam berücksichtigt und fließen in die Wertung ein. Im Auftragsfall haften die Mitglieder gesamtschuldnerisch.

• Beabsichtigt der Bewerber, Teile des Auftrags an andere Unternehmen zu vergeben, ohne sich zum Nachweis seiner Eignung auf deren Kapazitäten zu berufen, sind die betroffenen Auftragsteile und – soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt – die vorgesehenen Unternehmen im Formular 4.3 EU zu benennen (§ 46 SektVO; § 34 SektVO für die Angebotsstufe). Formular 4.4 EU ist in diesem Fall nicht erforderlich; es wird nur bei Eignungsleihe oder auf besondere Anforderung vor der Zuschlagserteilung verlangt. Referenzen und berufliche Erfahrungen solcher Unternehmen bleiben bei der Eignungsprüfung und bei der Wertung unberücksichtigt; gewertet werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers selbst beziehungsweise der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft. Sollen die Kapazitäten eines anderen Unternehmens berücksichtigt werden, ist der Weg der Eignungsleihe nach dem folgenden Absatz zu wählen. • Nimmt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe nach § 47 SektVO), sind die Formulare 4.3 EU und 4.4 EU sowie für das andere Unternehmen die Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen vorzulegen. Bei der Inanspruchnahme wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit haftet das andere Unternehmen gemeinsam mit dem Bewerber für die Auftragsausführung. Nachweise über die berufliche Leistungsfähigkeit – insbesondere Ausbildungs- und Befähigungsnachweise sowie die einschlägige berufliche Erfahrung – können nur berücksichtigt werden, wenn das andere Unternehmen die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Absatz 1 SektVO).

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• Ein Unternehmen darf sich nicht mehrfach beteiligen, also weder als Einzelbewerber und zugleich als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft noch in mehreren Bewerbergemeinschaften.

6 Ausschlussgründe

Es gelten die zwingenden Ausschlussgründe des § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe des § 124 GWB. Liegt ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vor, wird der Bewerber ausgeschlossen. Liegt ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, kann der Bewerber nach Prüfung des Einzelfalls und der Verhältnismäßigkeit ausgeschlossen werden. Der Nachweis erfolgt durch die Eigenerklärung nach Formular 4.1 EU; die Auftraggeberin kann die zugrunde liegenden Nachweise jederzeit anfordern.

Ergänzend gilt das Vergabeverbot nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2022/576. Die entsprechende Eigenerklärung ist von allen Bewerbern und allen Mitgliedern von Bewerbergemeinschaften abzugeben.

Ein Bewerber, bei dem ein Ausschlussgrund vorliegt, kann Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB darlegen. Die Auftraggeberin prüft und dokumentiert diese.

Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe fragt die Auftraggeberin das Wettbewerbsregister ab.

7 Nachforderung von Unterlagen

Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen nachzufordern (§ 51 SektVO). Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Werden nachgeforderte Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Frist vollständig vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

8 Prüfung, Wertung und Auswahl

Die Teilnahmeanträge werden nach Ablauf der Teilnahmefrist geöffnet und dokumentiert. Geprüft werden zunächst Vollständigkeit und Mindestkriterien, anschließend die Eignung und die Ausschlussgründe.

Die Bewertung und Auswahl der Bewerber erfolgt nach dem Dokument „Wertungs- und Zuschlagskriterien", Teil A. Zur Angebotsabgabe aufgefordert werden bis zu drei Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl (§ 45 Absatz 3 SektVO).

Die nicht berücksichtigten Bewerber werden über den Projektraum informiert. Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist voraussichtlich für den 06.10.2026 vorgesehen.

9 Vertraulichkeit und Datenschutz

Die Vergabeunterlagen und alle im Verfahren überlassenen Informationen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Erstellung des Teilnahmeantrags und eines etwaigen Angebots zu verwenden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies für die Bewerbung erforderlich ist und die Dritten entsprechend verpflichtet werden.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach der Information nach der EU-Datenschutz- Grundverordnung (Formular 2.8 EU), die den Vergabeunterlagen beiliegt.

10 Kosten, Bindung und Vorbehalte

Kosten, die den Bewerbern im Zusammenhang mit der Erstellung des Teilnahmeantrags oder der Teilnahme am Verfahren entstehen, werden nicht erstattet – auch nicht bei einer Aufhebung des Verfahrens.

Die Auftraggeberin behält sich vor, das Verfahren nach Maßgabe des § 57 SektVO aufzuheben oder einzustellen.

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Die Auftraggeberin behält sich vor, den Zuschlag auf ein Erstangebot ohne Verhandlung zu erteilen (§ 15 Absatz 4 SektVO); dieser Vorbehalt wird in der Auftragsbekanntmachung erklärt. Für diesen Fall regelt Teil B der Wertungs- und Zuschlagskriterien, wie die Gewichtung des entfallenden Kriteriums „Verhandlungsgespräch" verteilt wird.

Eine Bindefrist besteht im Teilnahmewettbewerb nicht; der Teilnahmeantrag ist kein Angebot. Die Bindefrist für die Angebote der zweiten Stufe wird in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegt und beträgt voraussichtlich bis zum 31.01.2027.

11 Rechtsschutz

Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, Telefon +49 331 8661719, Telefax +49 331 8661652, Vergabekammer@MWEKE.Brandenburg.de.

Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, soweit Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, soweit Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, oder wenn ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts nach § 180 Absatz 2 GWB vorliegt.

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