Anlage 3_OpenSource_Gebot_SmarterLeben.pdf

Daten- und Informationsportal für die kommunale Wärmeplanung in der KielRegion

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 13:32 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.dtvp.de

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Stand: 29.9.2025

Anwendung des Open-Source-Gebots im Projekt

SmarterLeben

1. Einleitung

Im Projekt SmarterLeben, welches eines von 73 geförderten Modellprojekten Smart City

(MPSC) in Deutschland ist, wird dem Open-Source-Gebot gemäß den Vorgaben der

Koordinierungs- und Transferstelle (KTS) gefolgt. Dem Grundsatz Public Money – Public

Code entsprechend müssen alle geförderten Entwicklungen unter einer Open Source Lizenz

lizensiert werden, damit die entwickelten Lösungen übertrag- und nachnutzbar sind sowie

Anbieter unabhängig betrieben werden können. Durch die Modellhaftigkeit einer erprobten

Lösung wird die kommunale Handlungsfähigkeit gestärkt und die Kommunen zu mehr

digitaler Souveränität befähigt.

Eine entwickelte Open Source Software Lösung (OSS) kann lizenzgebührenfrei vervielfältigt,

bearbeitet oder weiterverbreitet werden. Damit dies gewährleistet ist, müssen auch die

verwendeten Komponenten Open Source Lizenzen aufweisen und es muss auf freie

Datenmodelle und Schnittstellen zurückgegriffen werden. Eine Positiv- und Negativliste der

Lizenzen wird auf OpenCoDE bereitgestellt.

2. Dokumentation und Lizensierung von Entwicklungen

Die Entwicklung wird im KielRegion GitLab dokumentiert und veröffentlicht, sodass sie im

Software-Verzeichnis von OpenCoDE aufgenommen wird und damit für andere Kommunen

nachnutzbar ist. Dabei sollen die Nutzungsbedingungen von OpenCoDE berücksichtigt

werden. Mindestens folgende Dokumentations-Bausteine müssen vom Auftragnehmer

erbracht werden:

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BestandteilBeschreibungAnforderung
READMEErstellung einer README auf Deutsch und Englisch im Root-Verzeichnis mit folgenden Bestandteilen: • Einleitung, Beschreibung, Kontext • Erläuterung Funktionsumfang • Installations- und Betriebsdokumentation • Aktualisierung- und Entwicklerdokumentation (ggf. Contribution Guidelines) • Nutzerdokumentation • weitere Dokumentation • Code-Dokumentation (vgl. Kapitel 3: Code- Qualität) • Lizenzhinweismuss
publiccode.ymlErstellung einer publiccode.yml für die Aufnahme ins Softwareverzeichnismuss
RechtepositionLizenzierung spätestens zum Zeitpunkt der Bereitstellung standardmäßig unter EUPL 1.2. Die Urheberrechte und einzuhaltenden Lizenzobligationen bereitgestellter Inhalte und derer Abhängigkeiten müssen durch technische Maßnahmen strukturiert erhoben und bereitgestellt werden. Abweichungen von der genannten Standard-Lizenz, z.B. im Zuge von Abhängigkeiten oder Inkompatibilitäten, müssen begründet werden. Der Lizenztext muss als LICENSE.txt im Root-Verzeichnis liegen.muss
Software Bill of MaterialsErstellung einer Software Bill of Materials. Die SBOM bezeichnet die Auflistung der einzelnen Komponenten einer Software, bspw. im CyclonDX oder SPDX 2.2.1- Format.muss

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3. Richtlinien Code-Qualität

Um sicherzustellen, dass alle Beiträge von hoher Qualität sind und eine Nachnutzbarkeit der

entwickelten Open Source Lösung gewährleistet wird, sind folgende allgemeine Richtlinien

zu beachte. Die Umsetzung der Richtlinien soll im Angebot dargestellt werden:

BestandteiltBeschreibungAnforderung
LesbarkeitDer Code sollte einfach zu lesen und zu verstehen sein. Dazu gehören: • Verwenden von sprechenden Variablen- und Funktionsnamen • Kommentare, die den Code erklären, ohne ihn zu wiederholen • Einheitliche Code-Formatierungsoll
Struktur und OrganisationDer Code sollte logisch strukturiert und organisiert sein: • Funktionen und Methoden sollten eine klare und einzige Verantwortung haben • Der Code sollte in logische Module oder Klassen unterteilt sein • Es sollte eine klare Hierarchie von Abhängigkeiten gebensoll
Wiederverwendbar keitDer Code sollte wiederverwendbar sein, um Redundanz zu vermeiden: • Funktionen und Methoden sollten so geschrieben sein, dass sie in verschiedenen Kontexten verwendet werden können • Der Code sollte auf allgemeine Probleme ausgerichtet sein, anstatt auf spezifische Anforderungensoll
FehlerbehandlungDer Code sollte robust gegenüber Fehlern sein: • Fehler sollten explizit gehandhabt werden, anstatt ignoriert zu werden • Der Code sollte so geschrieben sein, dass er sich von Fehlern erholen kannsoll

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TestbarkeitDer Code sollte einfach zu testen sein: • Der Code sollte so geschrieben sein, dass er leicht getestet werden kann • Es sollten Unit- und Integration-Tests vorhanden sein, um den Code zu überprüfensoll
KonsistenzDer Code sollte konsistent in Bezug auf Stil, Namensgebung und Struktur sein: • Der Code sollte einem einheitlichen Stil und einer einheitlichen Namensgebung folgen • Der Code sollte so geschrieben sein, dass er leicht zu verstehen und zu warten istsoll
DokumentationDer Code sollte ausreichend dokumentiert sein: • Der Code sollte Kommentare enthalten, die den Code erklären • Es sollten Dokumentationen vorhanden sein, die den Code und seine Funktionalität beschreibensoll

4. Umgang mit proprietärer Software

Baut die Entwicklung im Sinne einer Brown-Field Entwicklung auf bestehenden Strukturen

oder Prozessen auf, so sind einige Ausnahmen von einer strengen Open Source Auslegung

möglich.

Bei proprietärer Gerätesoftware gilt:

• Die digitalen Schnittstellen der Geräte müssen offen sein und einem Standard

entsprechen, wenn in dem Anwendungsbereich bereits Standards existieren.

• Die höherwertige Software, die zur Vernetzung der Geräte verwendet wird, muss als

Open-Source zur Verfügung stehen.

• Die Gerätesoftware selbst, die die Gerätedaten bis zur Geräteschnittstelle liefert,

muss nicht als Open-Source zur Verfügung stehen.

Die Entwicklung von Schnittstellen zu proprietärer Software ist zulässig, wenn die

Schnittstelle unter dem Open-Source-Gebot veröffentlicht wird.

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Daten aus proprietären Systemen dürfen bei der Umsetzung von Maßnahmen genutzt

werden (Finanzierung der Daten nicht durch Projektgelder).

Im Zusammenhang mit Projekten, die eine hohe Modellhaftigkeit haben bzw. die

Wissensbasis der Kommunen über den bestehenden Stand erweitern, könnte im Einzelfall

(nach Abstimmung mit der KTS) eine Förderung erfolgen.

Bei hochkomplexer Spezialsoftware für Fachanwendungen der Stadtentwicklung, wie GIS-

Anwendungen, CAD sowie der Architektur von urbanen Datenplattformen, sind Schnittstellen

zu proprietären Systemen regelmäßig förderfähig, wenn diese Schnittstellen als Open

Source zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere für Tools/Anwendungen aus dem

Bereich Geoinformationen existieren interoperable Standards und weit verbreitete Open-

Source-Alternativen. Die Notwendigkeit der Verwendung von proprietären Schnittstellen ist

hier gut zu belegen (Vertragsbedingungen, bzw. Nischenprodukte). Diese Fälle unterliegen

einer Einzelprüfung.

5. Offene Daten (Open Data)

Werden Daten im Rahmen einer Entwicklung als offene Daten bereitgestellt, so gilt die

Berücksichtigung der Richtlinie „Offene Daten und die Wiederverwendung von Informationen

des öffentlichen Sektors“, Richtlinie (EU) 2019/1024 (hat die PSI-Richtlinien abgelöst):

• Richtlinie basiert auf dem allgemeinen Grundsatz, dass öffentliche und öffentlich

finanzierte Daten für kommerzielle oder nichtkommerzielle Zwecke

weiterverwendbar sein sollten.

• Die Weiterverwendung von Dokumenten steht allen Marktteilnehmern offen und

alle geltenden Weiterverwendungsbedingungen sollten nicht-diskriminierend sein.

• Vermeidung oder Einschränkung einzigartiger nationaler (oder regionaler)

Lizenzen

• Standardmäßig sind CC-Lizenzen, insbesondere CC-BY und CC0

• Vermeidung von Share-Alike-Lizenzen und Lizenzen, die auf die

nichtkommerzielle Nutzung oder die Nutzung innerhalb eines bestimmten Sektors

oder Anwendungsfalls beschränkt sind

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