Anlage zu 231HB_ 232HB.pdf

Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten für das Lazarett der Justizvollzugsanstalt Bremen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 15:21 (Europe/Berlin)

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Vergabenummer

Maßnahme

Leistung

Entgelttabellen zur Mindestentgelt-Erklärung

LeistungsbestandteildesAuftrags, Mindestentgelte CPV-Codes, GewerkeimSinnederVOB/C

DIN18338Dachdeckungs-undDachabdichtungsar- gemäßEntgelttabelleNr.5„Dachdeckerleistungen“ beiten (Seite2)

DieEntgelttabellensindandenjeweilsmaßgebli- chenBranchentarifvertrag(Rahmen-bzw.Mantelta- rifvertrageinschließlichEntgelttarifverträge)ange- lehnt.ZurbesserenLesbarkeitwirdimLohngitterdie männlicheFormverwendet,umfasstjedochmännli- che,weiblicheunddiverseGeschlechter.

Stand:Dezember2025 Seite1 DieSenatorinfürWirtschaft,HäfenundTransformation–vergabeservice@wht.bremen.de

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anlage

(zu § 1 Absatz 1 BremMEntBestV)

Lohngitter in Form von Entgelttabellen

Entgelttabelle Nr. 05

Dachdeckerleistungen

Diese Entgelttabelle enthält die vertraglichen Entgelte, die bei der Erbringung von Dachdeckerleistungen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung des Auftragnehmers und zur Erfüllung der Verpflichtungen aus der Tariftreueerklärung eines Nachunternehmers an die bei der Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten mindestens zu bezahlen sind.

Die geltenden Mindestlöhne nach dem Mindestlohngesetz, nach dem Arbeitnehmer- Entsendegesetz und nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sowie die im Land Bremen allgemeinverbindlichen Tariflöhne nach dem Tarifvertragsgesetz bleiben davon unberührt.

1. Anwendungsbereich

Diese Entgelttabelle, insbesondere das unter Ziffer 3 aufgeführte Lohngitter, wird auf die im Anhang dargestellte Liste von CPV-Codes/Vergabeleistungen angewandt. Diese Liste ist nicht abschließend. Die Entgelttabelle gilt nicht, soweit durch die zur Auftragsausführung eingesetzten Beschäftigten Arbeiten im Ausland erbracht werden.

2. Entgeltmodalitäten

2.1 Erfasst sind alle Beschäftigten eines Unternehmens, die während der

Auftragsausführung eingesetzt werden. Beschäftigte sind alle

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sind den

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt.

2.2 Die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer haben Anspruch auf ein Entgelt nach Ziffer 3 für jede geleistete

Arbeitsstunde.

2.3 Die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen (EG) nach Ziffer 3 richtet sich

nach der im Rahmen der Auftragsausführung tatsächlich ausgeübten Tätigkeit

sowie nach etwaigen weiteren Anforderungen der jeweiligen Entgeltgruppe.

2.4 Werden mehrere entgeltgruppenübergreifende Tätigkeiten ausgeführt, ist die

im Schwerpunkt ausgeübte Tätigkeit maßgeblich für die Eingruppierung.

2.5 Für Mehrarbeit (Überstunden) fällt ein Zuschlag i.H.v. 25% an. Individuelle

Arbeitszeitregelungen sind zu berücksichtigen (z.B. Arbeitszeitkonten,

Teilzeitmodelle).

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e2 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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(Entgelttabellen)

3. vertragliches Entgelt – Lohngitter

Für die bei der Auftragsausführung eingesetzten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten folgende Stundenentgelte:

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
I. gewerbliche Arbeiter
1a)Dachdecker-Helfer - ohne abgeschlossene Berufsausbildung - Ausführung einfacher Arbeiten nach Anweisungweitere Anforderung: bis 6 Monate Berufszugehörigkeit14,35 ab Okt. 2026 14,66
1b)Weitere Anforderung: vom 7. bis zum 15. Monat der Berufszugehörigkeit16,88 ab Okt. 2026 17,46
1c)Weitere Anforderung: ab dem 16. Monat der Berufszugehörigkeit18,01 ab Okt. 2026 18,62
2Dachdecker-Fachhelfer ohne abgeschlossene BerufsausbildungAusführung von Spezialtätigkeiten oder abgegrenzter Teilleistungen des Berufsbildes nach Anweisung19,13 ab Okt. 2026 19,79
3Dachdecker-Junggeselle - Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung - fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach AnweisungWeitere Anforderung: bis zum 24. Monat nach bestandener Gesellenprüfung20,26 ab Okt. 2026 20,95
4Dachdecker-Geselle Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung- fachgerechte Ausführung von gemäß ihrer Berufsausbildung einschlägigen Arbeiten nach Anweisung - nach 24-monatiger Tätigkeit als Dachdecker- Junggeselle22,51 ab Okt. 2026 23,28
5Dachdecker-Fachgeselle Tätigkeit für mindestens 3 Jahre im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfungfachgerechte Ausführung von allen einschlägigen Arbeiten aufgrund fachlicher Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nach Anweisung sowie Fähigkeit, Mitarbeiter der EG 1 bis 4 anzuleiten24,76 ab Sept. 2026 25,61

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e3 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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(Entgelttabellen)

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
6Vorarbeiter Tätigkeit im Dachdeckerhandwerk nach bestandener Gesellenprüfung oder einer gleichzusetzenden Qualifikation durch mehrjährige (mindestens 6 Jahre) Tätigkeit im Dachdeckerhandwerkeigenständige Koordinierung aufgrund besonderer Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen von Arbeitsaufträgen und Baustellenarbeiten im Rahmen der vom Arbeitgeber erteilten Aufträge sowie unter Anweisung und Beaufsichtigung nachgeordneter Arbeitnehmer der EG 1 bis 5 Beispiele: Anfertigung von Skizzen, Materialdisposition, Aufmaßvorbereitung, Schreiben von Regie- und Berichtsblättern, Kenntnis und Beachtung der Unfallvorschriften, Mitarbeiterführung, Baustellenkoordinierung25,89 ab Okt. 2026 26,77
II. kaufmännische Angestellte
K1Keine Berufsausbildung erforderlichAngestellte mit vorwiegend schematischen Tätigkeiten. Beispiele: Abheften und Sortieren von Schriftgut nach einfachen Ordnungsmethoden; Schreib- und Rechenarbeiten einfacher Art nach Vorlage; Maschinenschreibarbeiten einfacher Art; numerisches Lochen nach einfachen, vorbereiteten Unterlagen; Bedienen kleiner Fernsprechanlagen; Abfertigen der Post.ab dem 1. Berufsjahr 14,28 * ab dem 3. Berufsjahr 14,28 * ab dem 5. Berufsjahr 14,98
K2Zweijährige Berufsausbildung als Bürogehilfe oder mindestens einjährige Handelsschule.Angestellte, die vorwiegend einfache kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausüben. Beispiele: Einfache Arbeiten in der Buchhaltung, Lohnbuchhaltung; Kalkulation und im Rechnungswesen auch unter Verwendung von Büromaschinen; Tätigkeiten im Lager- und Materialwesen oder im Versand; Tätigkeiten in der Registratur; Bedienen von Fernsprech- und Fernschreibanlagen; Aufnehmen und Obertragen von Stenogrammen oder von Tonträgern; Lochen von Lochkarten sowie vergleichbare Arbeiten der Datenerfassung.ab dem 1. Berufsjahr 16,04 ab dem 3. Berufsjahr 17,09 ab dem 5. Berufsjahr 19,23
K3Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung oder zweijährige Handelsschule mit erfolgreichen Abschluss.Angestellte, die kaufmännische Tätigkeiten unter Anleitung ausführen. Beispiele: Führung von Sach- und Kontokorrentkonten; Führen und Verwalten von Lagern; Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen; Bearbeiten von Angeboten oder Bestellungen einschließlich Terminüberwachung; Stenogrammaufnahme und Obertragung von schwierigen Texten; selbständiges Aufbereiten von Unterlagen für die Datenverarbeitung; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen innerhalb der Einarbeitungszeit.ab dem 1. Berufsjahr 19,42 ab dem 3. Berufsjahr 21,56 ab dem 5. Berufsjahr 24,81

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e4 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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(Entgelttabellen)

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
K4Abgeschlossene kaufmännische Berufsausbildung und mindestens dreijährige kaufmännische Tätigkeit.Angestellte, die selbständig und verantwortlicharbeiten oder kaufmännische Tätigkeiten ausüben, die umfangreiche Berufserfahrung oder gründliche Fachkenntnisse sowie Obersicht über die das Aufgabengebiet berührenden Betriebszusammenhänge erfordern. Beispiele: Tätigkeiten in der Finanzbuchhaltung, in der Lohn und Gehaltsbuchhaltung, im Einkauf und Verkauf, in der Kalkulation und Auftragsabrechnung; Sekretariatsarbeiten einschließlich Führen schwierigen Schriftverkehrs; Bedienen von Datenverarbeitungsanlagen nach der Einarbeitungszeit sowie Durchführung von Programmierarbeiten.ab dem 1. Berufsjahr 28,19 ab dem 3. Berufsjahr 30,34 ab dem 5. Berufsjahr 32,53
K5Wie EG K 4 oder eine entsprechende betriebswirtschaftliche Ausbildung.Angestellte, die verantwortungsvolle Tätigkeiten ausüben, die gründliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie übersieht erfordern, um schwierige Aufgaben selbständig zu bearbeiten. Die Ausübung der Tätigkeit in dieser Gruppe schließt Weisungsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter ein. Beispiele: Tätigkeit als Leiter des kaufmännischen Büros; Tätigkeit als Bilanzbuchhalter; Tätigkeit mit Weisungsbefugnis in kaufmännischen Teilbereichen; selbständige Erledigung von Programmierarbeiten aller Schwierigkeitsgrade.ab dem 1. Berufsjahr 34,69 ab dem 3. Berufsjahr 36,84
III. technische Angestellte
T1Keine Berufsausbildung erforderlich.Angestellte, die vorwiegend schematische Tätigkeiten oder einfache technische Tätigkeiten ausüben.14,28 * ab dem 3. Berufsjahr 14,98 ab dem 5. Berufsjahr 17,09
T2Nicht abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk oder gleichwertige, durch Schule oder in der Praxis erworbene Kenntnisse.Angestellte, die vorwiegend fachbezogene, einfache technische oder zeichnerische Tätigkeiten ausüben. Beispiele: Anfertigen von Zeichnungen nach Anweisung Erstellen von Material- und Massenauszügen nach Anwei sung; Führen von Baukonten; Lagerverwaltung.ab dem 1. Berufsjahr 21,36 ab dem 3. Berufsjahr 23,48 ab dem 5. Berufsjahr 25,62

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e5 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

EGBezeichnung der Tätigkeitggf. weitere Anforderungen und nicht abschließende BeispieleEntgelt in Euro
T3Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (bestandene Gesellenprüfung) und bis dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker oder gleichwertige durch Schule oder in der Praxis erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten.Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die Kenntnisse und Fähigkeiten erfordern, wie sie in der Regel durch eine abgeschlossene Ausbildung erworben werden und die zusätzliche einschlägige Fachkenntnisse erfordern. Beispiele: Vorbereiten und Einrichten von Baustellen; Materialdispositionen; Anleiten und Beaufsichtigen der Mitarbeiter; Überwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften auf der Baustelle; Aufmaß für Kostenvoranschläge und Abrechnungen; Erstellen einfacher Leistungsverzeichnisse; Skizzen und Abrechnungen, einfacher Schriftverkehr; Kundenberatung einfacher Art und Besprechungen mit Architekten und Bauleitern; Überprüfen von Arbeitszeiten.ab dem 1. Berufsjahr 26,95 ab dem 3. Berufsjahr 28,05 ab dem 5. Berufsjahr 30,18
T4Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk; erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im Dachdeckerhandwerk (Gesellenprüfung) und über dreijährige entsprechende Tätigkeit oder Techniker mit einschlägiger, mehrjähriger Berufspraxis oder Ingenieur.Angestellte, die Tätigkeiten ausüben, die selbständig und verantwortlich im Rahmen allgemeiner Anforderung ausgeführt werden sowie gründliche Fachkenntnisse und eine entsprechende Berufserfahrung erfordern. Beispiele: Arbeitsvorbereitung mit allen hierfür notwendigen Dispositionen; Beaufsichtigen und Leiten der Baustellen mit allen erforderlichen fachlichen Anweisungen; Überwachen der Einhaltung der Unfallverhütungs-Vorschriften; selbständiges Erstellen von Leistungsverzeichnissen, Skizzen und Zeichnungen; Vor- und Nachkalkulation; Beraten und Verhandeln mit Architekten, Kunden und Behörden; Aufmaß und Abrechnung aller ausgeführten Leistungen; Beaufsichtigen, Einsetzen und Unterweisen der Auszubildenden, Leiten von Kleinbetrieben und selbständigen Betriebsabteilungen.ab dem 1. Berufsjahr 32,53 ab dem 3. Berufsjahr 33,58 ab dem 5. Berufsjahr 34,69
T5Meisterprüfung im Dachdeckerhandwerk oder Techniker oder Ingenieur mit einschlägiger mehrjähriger und vertiefter Berufspraxis.Angestellte, die verantwortliche Tätigkeiten ausüben, die gründliche und umfangreiche Fachkenntnisse und Erfahrungen sowie Obersicht erfordern, um schwierige Aufgaben selbständig zu erledigen sowie vertiefte Kenntnisse besitzen, die das Tarif-, Arbeits- und Sozialrecht, das Baurecht und die Unfallverhütungs-Vorschriften betreffen. Die Einstufung in diese Gruppe setzt die Befähigung zur Obertragung der Dispositionsbefugnis und Verantwortung für unterstellte Mitarbeiter voraus. Beispiele: Technische und kaufmännische Leitung des Betriebes; Einstellung und Entlassung von Mitarbeitern und Auszubildenden; Führung des Gesamtbetriebes nach Weisung.ab dem 1. Berufsjahr 36,84 ab dem 3. Berufsjahr 38,99
  • Entspricht dem Landesmindestlohn zum Stand 01.02.2025

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e6 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Anhang gemäß Ziffer 1 der Entgelttabelle: Anwendungsbereich

Leistungsbereich (z.B. CPV-Code, VOB- C /DIN) - nicht abschließendBeschreibung der Leistung
Entgelttabelle 05Dachdeckleistungen
45261200-6Dachdeck- und Dachanstricharbeiten
45261210-9Dachdeckarbeiten
45261211-6Ziegeldachdeckarbeiten
45261212-3Schieferdachdeckarbeiten
45261213-0Blechdachdeckarbeiten
45261214-7Bitumendachdeckarbeiten
45261215-4Solarzellendachdeckarbeiten
45261220-2Dachanstrich- und andere Beschichtungsarbeiten
45261221-9Dachanstricharbeiten
45261222-6Zementdachbeschichtungsarbeiten
45261310-0Blechverwahrungsarbeiten
45261320-3Dachrinnenarbeiten
45261420-4Abdichtungsarbeiten gegen Wasser
45261900-3Dachreparatur und Dachwartung
45261910-6Dachreparatur
45261920-9Dachwartung
45312311-0Installation von Blitzableitern
DIN 18338Dachdeckungs- und Dachabdichtungsarbeiten
DIN 18384Blitzschutzanlagen

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e7 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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Anlage zu 231HB/232HB

(Entgelttabellen)

Entgelttabelle Nr. 05 Dachdeckerleistungen Stand Juni 2025

Diese Entgelttabelle ist an dem maßgeblichen Branchentarifvertrag (Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag einschließlich EEnnttggeellttttaarbifevlelertrNärg.e0)5 aDnagcehldeehcnkte. rlZeuisrt ubnegsesneren Lesbarkeit wird im Lohngitter die männliche Form verwendet, umfasst jedSoechit e8 mStäannnd:licDheez,e wmebiebrlic2h02e5 und diverse Geschlechter.

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