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Datenschutzhinweise im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
Die Stadt Delmenhorst verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit einem Vergabeverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchten wir Sie nachstehend gemäß Artikel 13 DSGVO über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.
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Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
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Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen: Stadt Delmenhorst, Die Oberbürgermeisterin, Rathausplatz 1, 27749 Delmenhorst E-Mail: Datenschutzverletzung@delmenhorst.de, Telefon: (04221) 99-2027
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Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten: Datenschutzbeauftragter Stadt Delmenhorst – datenschutz-nord GmbH, Konsul-Smidt-Str. 88, 28217 Bremen, Telefon: (04221) 99-1500, E-Mail: datenschutz@delmenhorst.de, Internet: www.delmenhorst.de
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Zweck und Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten: Die Datenverarbeitung erfolgt zu folgenden Zwecken: Durchführung von Vergabeverfahren, insb.: o Bereitstellung von Vergabeunterlagen o Abfrage und Überprüfung der Eignung o Abfrage und Überprüfung des Vorliegens von Ausschlussgründen o Erfüllung vergaberechtlicher Transparenzverpflichtungen o Beantwortung von Bieterfragen Pflege einer Bieterkartei Dokumenten und Vertragsmanagement Vertragsabwicklung Erfüllung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen Führung sachdienlicher Kommunikation Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c i.V.m. Artikel 6 Absatz 3 DSGVO und § 55 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung, § 5 Absatz 1 Niedersächsisches Datenschutzgesetz
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Ihre personenbezogenen Daten werden – soweit erforderlich- weitergegeben an: Bundesamt für Justiz zur Einholung von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO Bundeszollverwaltung zur Einholung von Auskünften betreffend Eignung/Vorliegen von Ausschlussgründen Referenzgeber zur Überprüfung von Referenzen Sicherheits- und Ordnungsbehörden zur Überprüfung bewachungsrechtlicher Voraussetzungen Sachbearbeiter der Stadt Delmenhorst zur sachdienlichen Kommunikation
Die Vergabestelle ist nach § 19 Absatz 4 Mindestlohngesetz, § 21 Absatz 4 Arbeitnehmer- Entsendegesetz, § 21 Absatz 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz verpflichtet, bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern.
Nach § 15 des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz meldet die Vergabestelle der im Land Niedersachsen zuständigen Stelle solche Auftragnehmer, die wegen einer schuldhaften Verletzung ihrer vereinbarten Pflichten von der Teilnahme am Wettbewerb um Aufträge wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen wurden. 1
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Übermittlung von personenbezogenen Daten an ein Drittland Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten an ein Drittland/eine internationale Organisation zu übermitteln.
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Dauer der Speicherung personenbezogener Daten: Ihre Daten werden nach der Erhebung bei der Stadt Delmenhorst so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen erforderlich ist. Gem. § 8 Abs. 4 VgV sind Vergabeunterlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinbarung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Maßstab für die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten sind die haushaltsrechtlichen Aufbewahrungsfristen (§ 79 Landeshaushaltsordnung Niedersachsen). In der Regel werden Unterlagen die nicht archivwürdig für das Stadtarchiv sind, zehn Jahre nach Abschluss des jeweiligen Vorgangs datenschutzgerecht vernichtet.
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Betroffenenrechte Nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu: Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO) Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO). Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO). Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen, Prinzenstraße 5, 30159 Hannover.
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Widerrufsrecht bei Einwilligung Wenn Sie in die Verarbeitung durch die Stadt Delmenhorst mit einer entsprechenden Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
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Pflicht zur Bereitstellung der Daten Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für den Vertragsschluss erforderlich. Bei Nichtbereitstellung dieser Daten kann möglicherweise das Vergabeverfahren nicht erfolgreich durchgeführt und/oder der Vertrag nicht abgewickelt werden. Eine Informationspflicht des Verantwortlichen wegen der Erhebung von personenbezogenen Daten bei Dritten (z.B. Eignungsnachweise dritter Personen) besteht nach Artikel 14 Absatz 5 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung nicht. Die Datenerhebung ist im Rahmen des Vergabeverfahrens ausdrücklich geregelt und dort zum Schutz der Interessen der betroffenen Personen eine vertrauliche Behandlung der Daten vorgesehen (§ 55 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung, § 37 Beamtenstatusgesetz, §§ 1, 2 Verpflichtungsgesetz).
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