KfW-2026-0029 Bieterfragen-Antwortenkatalog Nr. 2.pdf

Cloudbasierte Software zur teilweisen Digitalisierung des Know-Your-Customer-Prozesses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.09.2026, 02:46 (Europe/Berlin)

Herkunft: ausschreibungen.kfw.de

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VSt. Nr. KfW-2026-0029 – Vergabe „Cloudbasierte Softwarelösung zur teilweisen Digitalisierung des KYC-Prozesses“

Fragen interessierter Unternehmen und Antworten der KfW (Nr. 2) Kommuniziert an alle Interessenten am: 25.08.2026

Nr.Betroffene UnterlagenFrageAntwort
1LeistungsbeschreibungFrage zur "Identifizierung natürlicher Personen" (Kapitel 1 der Leistungsbeschreibung): Gehen wir recht in der Annahme, dass sich die Anforderung "Identifizierung natürlicher Personen" auf die Erhebung, Verarbeitung, Validierung und Dokumentation personenbezogener Daten im Rahmen des KYC-Prozesses bezieht und keine eigenständige technische Identitätsfeststellung (z.B. Videoident, eID, Ausweis- oder Reisepassprüfung) Bestandteil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs ist?Die Annahme ist richtig. Sofern erforderlich erfolgt die Überprüfung der Identität z.B. per Videoident in einem separaten Schritt außerhalb der angefragten Lösung.
2LeistungskatalogIn der Excel Leistungskatalog_Bieterantwort (Spalte G) lässt sich nur zwischen "Sehr gut", "gut", "befriedigend" und "nicht ausreichend" auswählen. Ist das so korrekt? Denn in der Anforderung an die Bieterantwort (Spalte F) steht geschrieben: "Erfüllt die angebotene Softwarelösung....muss der Bieter in der Spalte "Bieterantwort (Auswahl Listenfeld) ein "JA" auswählen" Das ist aber aufgrund der oben beschriebenen Vorgaben "Sehr gut", "gut"... nicht auswählbar.Die Beantwortung der Bieterfrage führt zu einer Fortschreibung des Leistungskatalogs und erfordert einen Korrekturzyklus im Vergabesystem. Der Leistungskatalog wird in Kürze in aktualisierter Form (Version 2.0) bereitgestellt.

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Nr.Betroffene UnterlagenFrageAntwort
3LeistungsbeschreibungSind im Rahmen der KYC-Prüfung auch Prüfungen von Entitäten (juristische und natürliche Personen) gegen Risikodatenbanken bzw. PEP-Sanktions- und Watchlisten (z.B. von Dow Jones Factiva oder Refinitiv World- Check/LSEG) vorgesehen - sowohl beim Onboarding als auch fortlaufend im Rahmen von Batch-Prüfungen - oder geht es hier ausschließlich um den Teil der KYC-Prüfungen, der sich mit der Ermittlung der wirtschaftlichen Berechtigten (UBOs) und der Beschaffung entsprechender Dokumente befasst?Aktuell sind keine Prüfungen von Entitäten gegen Risikodatenbanken bzw. PEP-Sanktions- und Watchlisten vorgesehen, die über einen Drittanbieter (z. B. Dow Jones Factiva oder Refinitiv World-Check/LSEG) laufen sollen. Der Abgleich ist mit dem aktuellen Prozess abgedeckt.
4LeistungskatalogIn Position 5.01 des Leistungskatalogs wird die Informations- und Dokumentenbeschaffung auf Basis von "primären und, falls erforderlich bzw. gewollt, sekundären Quellen" beschrieben. Wir bitten um Erläuterung, wie die KfW die Klassifizierung "primäre" bzw. "sekundäre" Quellen versteht und welche Arten von Datenquellen den jeweiligen Kategorien zuzuordnen sind. Insbesondere bitten wir um Klarstellung, ob unter primäre Quellen ausschließlich amtliche Register und offizielle Datenquellen zu verstehen sind und welche Quellen die KfW als sekundäre Quellen einstuft.Im Zuge der Informations- und Dokumentenbeschaffung über die Software sind Primärquellen solche Quellen, aus denen die jeweils benötigten Dokumente bzw. Informationen unmittelbar bzw. originär stammen oder die zur Ausstellung bzw. Führung der betreffenden Information autorisiert sind. Hierzu zählen amtliche, behördliche oder gesetzlich geführte Register und Datenquellen sowie unmittelbar von Behörden oder sonstigen zuständigen öffentlichen Stellen herausgegebene Dokumente und Informationen. Beispiele für primäre Quellen können – abhängig von der jeweils zu beschaffenden Information und dem jeweiligen Land – insbesondere sein: • Handels-, Unternehmens- und Gesellschaftsregister, • Transparenz- bzw. Register für wirtschaftlich Berechtigte, • sonstige staatliche oder behördliche Register, • Aufsichts- und Zulassungsregister, • unmittelbar von Behörden oder sonstigen zuständigen öffentlichen Stellen herausgegebene Dokumente und Informationen Sekundärquelle: Sekundären Quellen sind demgegenüber insbesondere Quellen, bei denen Informationen aus anderen Quellen übernommen, zusammengeführt, strukturiert, angereichert, aktualisiert oder anderweitig aufbereitet werden.

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Nr.Betroffene UnterlagenFrageAntwort
Hierzu können insbesondere kommerzielle Datenanbieter, KYC-/AML- Datenprovider, Wirtschaftsinformationsdienste, Unternehmensdatenbanken, aggregierte Registerdatenbanken sowie sonstige Informationsdienstleister gehören.

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