Erklaerung_Interessenkonflikt.pdf

Citymanagement für das Sanierungsgebiet Innenstadt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 09:33 (Europe/Berlin)

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Zuwendungsempfänger:

Vorhaben:

Aktenzeichen des Zuwendungsbescheides:

Vergebene Aufträge:

Erklärung Interessenkonflikte

Die Europäische Union sieht bei auftretenden Interessenkonflikten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ein besonderes Risiko für eine nicht ordnungsgemäße Verwendung von EU- Mitteln. Aus diesem Grund und zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union ist eventuellen Interessenkonflikten in Anlehnung an § 6 der Vergabeverordnung entgegenzuwirken.

Insofern sind nachstehende gesetzliche Vorgaben umzusetzen und die Einhaltung zu bestätigen (unabhängig von der Vergabeart).

Auszug aus der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I S. 624)

§ 6 Vermeidung von Interessenkonflikten

(1) Organmitglieder oder Mitarbeiter des öffentlichen Auftraggebers oder eines im Namen des öffentlichen Auftraggebers handelnden Beschaffungsdienstleisters, bei denen ein Interessenkonflikt besteht, dürfen in einem Vergabeverfahren nicht mitwirken. (2) Ein Interessenkonflikt besteht für Personen, die an der Durchführung des Vergabeverfahrens beteiligt sind oder Einfluss auf den Ausgang eines Vergabeverfahrens nehmen können und die ein direktes oder indirektes finanzielles, wirtschaftliches oder persönliches Interesse haben, das ihre Unparteilichkeit und Unabhängigkeit im Rahmen des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. (3) Es wird vermutet, dass ein Interessenkonflikt besteht, wenn die in Absatz 1 genannten Personen

  1. Bewerber oder Bieter sind,
  2. einen Bewerber oder Bieter beraten oder sonst unterstützen oder als gesetzliche Vertreter oder nur in dem Vergabeverfahren vertreten,
  3. beschäftigt oder tätig sind a) bei einem Bewerber oder Bieter gegen Entgelt oder bei ihm als Mitglied des Vorstandes, Aufsichtsrates oder gleichartigen Organs oder b) für ein in das Vergabeverfahren eingeschaltetes Unternehmen, wenn dieses Unternehmen zugleich geschäftliche Beziehungen zum öffentlichen Auftraggeber und zum Bewerber oder Bieter hat. (4) Die Vermutung des Absatzes 3 gilt auch für Personen, deren Angehörige die Voraussetzungen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 erfüllen. Angehörige sind der Verlobte, der Ehegatte, Lebenspartner, Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Geschwister, Kinder der Geschwister, Ehegatten und Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten und Lebenspartner, Geschwister der Eltern sowie Pflegeeltern und Pflegekinder.

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☐ Hiermit erkläre(n) ich/wir nach bestem Wissen, dass in Hinblick auf o. g. Ausführungen kein Interessenkonflikt vorliegt.

☐ Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass in Hinblick auf o. g. Ausführungen folgender Interessenkonflikt festgestellt wurde:





Ort, Datum:


Stempel, Unterschrift Zuwendungsempfänger

Ort, Datum:


Stempel, Unterschrift beteiligtes Planungsbüro/Architekturbüro/Ingenieurbüro

Ort, Datum:


Stempel, Unterschrift beteiligtes Planungsbüro/Architekturbüro/Ingenieurbüro

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