00_Hinweise E-Rechnung.pdf

Catering für die Beschäftigten der BGHM Hamburg in externen Gastronomieräumen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 15:35 (Europe/Berlin)

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Anforderungen im Rahmen der elektronischen Rechnungsstellung

Anforderungen an die Rechnungsinhalte
Neben den umsatzsteuerrechtlichen Rechnungsbestandteilen muss eine elektronische Rechnung
gemäß § 5 E-Rechnungs-Verordnung des Bundes (E-RechV) mindestens folgende Angaben
enthalten:
• Leitweg-Identifikationsnummer (Leitweg-ID)des Rechnungsempfängers
• Zahlungsbedingungen oder alternativ das Fälligkeitsdatum
• Bankverbindungsdaten des Rechnungsstellers / Zahlungsempfängers
• E-Mail-Adresse des Rechnungsstellers
Sofern folgende Angaben dem Rechnungssteller bei Beauftragung oder im Vorfeld durch den
Auftraggeber übermittelt wurden, müssen diese zusätzlich in einer elektronischen Rechnung
enthalten sein:
• Bestell- und / oder Lieferantennummer (Kreditorennummer)
• oder andere kontierungsrelevante Daten wie z. B. Kostenstelle, Auftrag
Alle abrechnungsrelevanten Angaben müssen in einer allgemein maschinell lesbaren Form
übermittelt werden und dürfen nicht außerhalb der vorgesehenen Textfelder enthalten sein.
Auftraggeber und Auftragnehmer können weitere Rechnungsinhalte vertraglich festlegen.
Anforderungen an das Rechnungsformat
• Für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen ist grundsätzlich der Standard
XRechnung in der jeweils aktuellen / gültigen Fassung zu verwenden. Es kann auch ein
anderer Standard verwendet werden, wenn er den Anforderungen der europäischen Norm für
die elektronische Rechnungsstellung, den Nutzungsbedingungen des
Rechnungseingangsportals der gesetzlichen Unfallversicherung und der E-RechV Bund
entspricht.
Weiterführende Informationen über den zu verwendenden Standard XRechnung erhalten Sie
unter https://www.xoev.de/de/xrechnung.
• Rechnungsformate, welche nicht den Anforderungen der europäischen Norm entsprechen,
können nicht berücksichtigt werden.
• Rechnungsbegründende Unterlagen Anlagen sind als Anlagen / Anhang zu übermitteln.
• Die maximal zulässige Größe einer Rechnung (inkl. Anlagen) ist begrenzt auf 15 MB. Die
maximale Anzahl der angehängten rechnungsbegründenden Dokumente ist auf 10
beschränkt. Zugelassene Dateitypen der eingebetteten Dokumente sind: „png“, „pdf“, „jpg“,
„jpeg“, „xlsx“ und „csv“. Anlagen dürfen keine aktiven Inhalte (bspw. Makros) enthalten.
Änderungen an diesen Beschränkungen werden über das Rechnungseingangsportal bekannt
gegeben.
• Unberührt von den vorstehenden Regelungen bleiben Rechnungsbelege mit Anlagen, die
nach anderen Rechtsvorschriften einer papiergebundenen Versandart bedürfen
(Ausfuhrnachweise, Zolldokumente o. ä.)
Anforderungen an die Rechnungsübermittlung
• Zur Übermittlung von elektronischen Rechnungen ist ausschließlich das
Rechnungseingangsportal der gesetzlichen Unfallversicherung zu nutzen, welches unter
https://uv.flow.tiekinetix.net abgerufen werden kann.
Dieses setzt eine vorherige Registrierung mit Angabe Ihrer Umsatzsteuer-ID voraus.
• Im Portal besteht die Möglichkeit, eine Rechnung im einheitlichen Format zu erstellen, eine
vorhandene Rechnung hochzuladen sowie per E-Mail an uv-erechnung@tiekinetix.net zu
senden oder über Peppol einzureichen.
• Anderweitig zugestellte elektronische Rechnungen können nicht berücksichtigt werden.
• Es ist nicht zulässig, Rechnungen mit der gleichen Rechnungsnummer sowohl in
elektronischer Form als auch auf Papier zu übersenden. Bitte nutzen Sie zukünftig nur das
elektronische Rechnungsformat, um die Zahl möglicher Duplikate zu verringern.

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