Vergabe von Verkehrsleistungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen
(Gästebusse Isartal Winter und Sommer)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den unter www.deutsche-evergabe.de eingestellten und ggf. aktualisierten und ergänzten Dateien finden Sie die Vergabeunterlagen für die europaweite Ausschreibung von Busverkehrsleistungen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen.
1 Art, Ort und Umfang der Leistung und Auftraggeber
Gegenstand der Ausschreibung sind die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistun- gen der öffentlichen Personenbeförderung im Buslinienverkehr. Der dem Angebot zu Grunde liegende Leistungsumfang der ausgeschriebenen Linien ergibt sich aus den Fahrplänen (Anlagen 2-4 zur Leis- tungsbeschreibung).
Ausschreibende Stelle ist der Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Durch ihn erfolgt auch die Zu- schlagserteilung.
2 Ausführungszeitraum
Die Pflicht zur Erbringung der Verkehrsleistungen beginnt am 19.12.2026 und endet am 05.11.2028 (spätestens jedoch am letzten Tag der Saison des Sommerbusses 2028).
3 Art der Vergabe
Die Leistungen werden im Offenen Verfahren nach den Vorgaben der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) vergeben.
4 Form der Angebote, Fristen und Termine
Das Angebot und die geforderten Nachweise müssen bis zum
01.09.2026, 11.00 Uhr (Ende der Angebotsfrist)
elektronisch über die eingangs genannte Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB eingereicht werden.
Eine Haftung für Verknüpfungen, etwa bei Excel-Dokumenten, übernimmt der Auftraggeber nicht.
Die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter/Vordrucke mit Erklärungs-/Unterschriftsfeldern, wie z. B. Vordruck 1, sind ausgefüllt auf der E-Vergabeplattform hochzuladen; Formblätter/Vordrucke ohne Erklärungs-/Unterschriftsfeldern bedürfen keiner zusätzlichen Angabe des Erklärenden/handschriftli- chen Unterzeichnung. Ein elektronisch in Textform einzureichendes Angebot, muss eine lesbare Erklä- rung enthalten, in der die Person des/der Erklärenden genannt ist. Es genügt, wenn im Angebot der/die Bieter/-in bzw. die erklärende Person lesbar angegeben ist. Eine handschriftliche Unterzeichnung ist nicht erforderlich (auf abweichende Regelungen für Bietergemeinschaften nach Ziffer 10 wird hingewie- sen).
Zur Angebotsabgabe muss sich der Bieter bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Eine elekt- ronische Signatur ist nicht Voraussetzung zur Angebotsabgabe.
Den Angeboten sind die in Vordruck 1 genannten Nachweise beizufügen; die in den Unterlagen zur Angebotsabgabe oder der Leistungsbeschreibung beigefügten Vordrucke sind zwingend zu verwenden. Die Angebote sind in allen ihren Bestandteilen, inklusive aller geforderten Nachweise und Erklärungen, in deutscher Sprache zu verfassen. Nachweise und Erklärungen sind im Original oder als beglaubigte Kopie beizulegen. Erforderlichenfalls ist neben dem Original auch eine deutsche Übersetzung der Nach- weise und Erklärungen beizulegen. Hierfür entstehende Kosten sind vom Bieter zu tragen. Der Bieter trägt die Verantwortung für die korrekte Übersetzung der eingereichten Nachweise und Erklärungen.
Preise sind in Euro(-cent) und ohne Umsatzsteuer anzugeben.
Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen und Ergänzun- gen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Die in den Vergabeunterlagen zwingend formulierten („ist“, „muss“, „sind“, „hat zu“ etc.) Leistungs- und Qualitätsstandards sind Mindestanforderungen und für den Bieter bindend. Angebote, die diese Vorga- ben nicht einhalten, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Angebote, die nicht die geforderten Angaben und Erklärungen enthalten, können vom Vergabeverfah- ren ausgeschlossen werden.
Das Angebot hat alle zwingend formulierten Ausschreibungsvorgaben vollständig zu erfüllen.
Angebote, die verspätet eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass der verspä- tete Eingang durch Umstände verursacht worden ist, die vom Bieter nicht zu vertreten sind.
Die eben aufgestellten Anforderungen an die Aufschrift und die Form der Angebote gelten auch für die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, nachträgliche Änderungen und Berichtigungen des Angebotes bis zum Ende der Angebotsfrist.
Die Bindefrist endet am
25.10.2026, 24.00 Uhr.
Sollte absehbar sein, dass ein Zuschlag insbesondere aufgrund eines Nachprüfungsverfahrens bis zum Ende der Bindefrist nicht erfolgen kann, behält sich der Auftraggeber vor, die Bieter zu einer angemes- senen Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
5 Nebenangebote und Losvorbehalte
Nebenangebote sind ausgeschlossen. Eine Losaufteilung ist nicht vorgesehen.
6 Eigenerklärung (Russlandsanktionen)
Der Bieter hat eine Eigenerklärung in Hinblick auf die Verordnung (EU) 2023/2878 des Rates vom 18. Dezember 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014) über restriktive Maßnahmen ange- sichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren nach Vordruck 6 abzu- geben.
7 Ansprechpartner auf Seiten des Bieters
Der Bieter hat in seinem Angebot Vordruck 1 (Unterlagen zur Angebotsabgabe) einen zur Abgabe von Erläuterungen des Angebotes autorisierten Ansprechpartner zu benennen, mit dem der Auftraggeber bzw. die von ihm beauftragten Dritten während der Phase der Auswertung der eingegangenen Ange- bote und der Phase der Entscheidung über den Zuschlag in allen Angelegenheiten, die sein Angebot betreffen, Kontakt aufnehmen können. Anzugeben sind Name, Adresse, E-Mail-Adresse sowie Fax- und Telefonnummer des Ansprechpartners.
Dem Bieter obliegt es, die Bestimmungen der DSGVO zu beachten, gegenüber seinen betroffenen Mit- arbeitern die notwendigen Hinweise zu erteilen und – soweit erforderlich – von diesen jeweils eine Ein- willigung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen, mit der sich die benannten Personen damit ein- verstanden erklären, dass der Auftraggeber die vorstehend genannten personenbezogenen Daten in folgender Weise verwendet (dies gilt entsprechend auch für die Namensnennung im Rahmen der in Ziffer 7 genannten Erklärungen oder für etwaige weitere im Rahmen der Abgabe Angebotsabgabe vom Bieter eingereichte personenbezogenen Daten).
Die oben genannten Daten werden für die Dauer des hiesigen Vergabeverfahrens bei dem Auftraggeber gespeichert. Der Auftraggeber verwendet die Daten dazu, um Fragen und Hinweise an den Bieter zu richten, die mit der Durchführung des Vergabeverfahrens im Zusammenhang stehen, insbesondere Aufklärungsfragen zum Angebot des Bieters.
Die im Angebot des bezuschlagten Bieters angegebenen Daten werden darüber hinaus während der gesamten Vertragslaufzeit beim Auftraggeber gespeichert. In diesem Zeitraum werden die Daten dazu
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verwendet, um Fragen und Hinweise an das beauftragte Unternehmen zu richten, die mit der Durchfüh- rung des hier gegenständlichen Auftrags in Zusammenhang stehen. Die Daten werden nach Ende der Vertragslaufzeit und nach der Abwicklung aller gegenseitigen Ansprüche aus dem Vertrag von dem Auftraggeber vollständig gelöscht. Soweit Bundes- oder Landesrecht es erfordern, dass der hier gegen- ständliche Vertrag auch über diesen Zeitpunkt hinaus archiviert wird, werden auch die Daten des An- sprechpartners als Teil des Angebots des beauftragten Bieters, welches wiederum Bestandteil des Ver- trags wird, archiviert.
Die in den nicht berücksichtigten Angeboten enthaltenen personenbezogenen Daten werden im Rah- men der Vergabedokumentation gespeichert und nach Abschluss der Vertragslaufzeit des Vertrags ge- löscht.
8 Einsatz von Subunternehmern
Der Bieter hat bei der Angebotsabgabe eine Erklärung zum bei Angebotsabgabe vorgesehenen Einsatz von Subunternehmern für Fahrbetriebsleistungen abzugeben. Hierzu ist Vordruck 3 in den Unterlagen zur Angebotsabgabe zu verwenden.
Beabsichtigt der Bieter bereits bei Angebotsabgabe die Übertragung von Fahrbetriebsleistungen auf konkret benannte Subunternehmer, sind die unter Ziffer 9 dieses Anschreibens genannten Nachweise auch für die bei Angebotsabgabe vorgesehenen Subunternehmer zu erbringen.
Die nachträgliche Einschaltung oder der Wechsel eines Subunternehmers für diese Leistungen bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Näheres regelt der Verkehrsvertrag (Anlage 6 zur Leistungsbe- schreibung).
9 Eignungskriterien und Ausschlussgründe gemäß §§ 122 ff. GWB
Der Bieter hat mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage der unter Vordruck 4 und 5 (Unterlagen zur Angebotsabgabe) zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise (insbeson- dere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen in alpinen Gebieten (d.h.Steigungen, enge, kurvige, steile Straßen).). Zudem behält sich der Auftraggeber vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Vordruck 5, Ziffer 13 (Unterlagen zur Angebotsabgabe), in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Auf die Vorschriften des § 123 ff. GWB (insbesondere die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB) wird hingewiesen.
Der Bieter gilt als geeignet, wenn er die in diesem und im nächsten Absatz genannten Eignungskriterien erfüllt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Ver- pflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Der Bieter gilt als tech- nisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn ein- schlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Ein- heitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Mög- lichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens er- forderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall den- bzw. diejenigen Bieter, der bzw. die nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist bzw. sind, vor der Zu- schlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Un- terlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht.
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Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 WRegG Auskünften bei weiteren Stellen einzuholen.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorlie- gens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referen- zen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 4 Ver- kehrsvertrag (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) bei der Erbringung der hiesigen Leistung das Per- sonal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Drit- ten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit ein Bieter sich im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Er- fahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu- dem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Re- ferenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 4 Verkehrsvertrag (Anlage 6 zur Leistungsbe- schreibung) bei der hiesigen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Ver- pflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen.
Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und be- ruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungs- kriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
10 Bietergemeinschaften
Die Abgabe eines Angebots durch eine Arbeitsgemeinschaft oder andere gemeinschaftliche Bieter (im Folgenden: Bietergemeinschaften) ist vorbehaltlich etwaiger wettbewerbsbeschränkender Absprachen zugelassen. Die Bietergemeinschaft muss im Angebot ihre Mitglieder bezeichnen und einen uneingeschränkt bevoll- mächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen, der stellvertre- tend für sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft als Ansprechpartner dient. Dazu ist die Vordruck 1 zu verwenden. Das bevollmächtigte Mitglied muss keine Unterschrift leisten. Die weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaften müssen das Angebot unterschreiben. Fehlt die Unterschrift eines Mitgliedes, so liegt kein rechtsverbindliches Angebot der Bietergemeinschaft vor. Das Angebot ist in einem solchen Fall von der Wertung auszuschließen. Kommt jedoch einem Mitglied aufgrund eines rechts-gültigen Gesellschaftsvertrages oder einer anderen rechtsgültigen schriftlichen Vereinbarung zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe Alleingeschäftsführungsbefugnis zu, so genügt die Unterschrift dieses Mitgliedes.
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Für folgende Unterlagen ist eine Unterschrift zwingend erforderlich (gilt nicht für das zur Angebotsab- gabe bevollmächtigte Mitglied der Bietergemeinschaft): • die Erklärung zur Abgabe eines Angebots (Vordruck 1) • die Eigenerklärung des Bieters (Vordruck 5) • die Eigenerklärung, Russlandsanktionen (Vordruck 6)
11 Wertungskriterien und Hinweise zur Angebotskalkulation
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis. Dabei gilt folgendes:
Der Bieter kalkuliert sein Angebot unter Verwendung der beigefügten Kalkulationsblätter (Anlage 1, Vordruck 2) für ein Normjahr mit 185 Schultagen, 65 Ferientagen, 52 Samstagen, 63 Sonn- und Feier- tagen. Der Bieter kalkuliert den Angebotspreis ohne Umsatzsteuer (netto) und in vollen Euro(-cent). Wie in der Anlage 1, Vordruck 2 dargestellt, nennt das Angebot des Bieters die folgenden Preisfaktoren:
P1 Fahrzeugabhängige Kosten
Diesem Bestandteil sind insbesondere sämtliche fahrzeugabhängigen Kosten für die Vorhaltung und Bereitstellung der für die Leistungserbringung im Festverkehr notwendigen Fahrzeuge (incl. Ersatzfahr- zeuge) zuzuordnen. Dazu gehören insbesondere Kapitalkosten für die Anschaffung der Fahrzeuge, Verzinsung, Abschreibung/Miete/Leasing für Fahrzeuge, Versicherungen, Stellplatz, Werkstatt. Diese Kosten sind pro eingesetztes Fahrzeug zu kalkulieren, wobei die Kosten für etwaige Ersatzbusse im Kostensatz einzupreisen sind.
P2 Zeitabhängige Kosten
Diesem Bestandteil sind insbesondere sämtliche fahrzeitabhängigen Kosten des Festverkehrs insbe- sondere die Kosten für das Fahrpersonal zuzuordnen. Diese Kosten sind pro Fahrplanstunde zu kalku- lieren, d.h. die Vergütung von Pausen sowie An- und Abfahrten ist im Kostensatz einzupreisen. Stand- zeiten innerhalb einer Fahrt müssen ebenfalls als Fahrplanstunden berechnet werden.
P3 Fahrleistungsabhängige Kosten
Dieser Bestandteil enthält insbesondere sämtliche fahrleistungsbezogenen Kosten des Festverkehrs. Darunter fallen insbesondere die Kosten für Kraftstoffe, Hilfsstoffe, Verschleiß- und Ersatzteile sowie fahrleistungsabhängige Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten. Diese Kosten sind pro Fahrplankilo- meter zu kalkulieren, d.h. die Kosten für Ein-, Aus- und Umsetzfahrten sind im Kostensatz einzupreisen.
P4 Regiekosten
Dieser Bestandteil enthält die Jahrespauschale für Regie- und Verwaltungsaufgaben.
Die Preisbestandteile werden zunächst addiert und ergeben in der Summe den Vollkostenpreis VP.
Neben dem Vollkostenpreis VP laut Preisblatt wird bei der Bildung des Wertungspreises die zu erwar- tende Preissteigerung bei den Preisbestandteilen P2 (zeitbezogene Kosten) und P3 (fahrleistungsbe- zogene Kosten) berücksichtigt:
Für den Wertungspreis wird dabei unterstellt, dass die Summe dieser Preisbestandteile im Mittelwert der Vertragslaufzeit um 3 Prozent über dem Niveau des Angebotspreises liegen wird. Daher wird für den Wertungspreis ein Aufschlag von 3 Prozent auf die Summe der genannten Preisbestandteile der einzelnen Angebote vorgenommen.
Damit ermittelt sich der Wertungspreis wie folgt:
Wertungspreis WP = Vollkostenpreis VP + 0,03 * (Preisbestandteil P2 + Preisbestandteil P3)
Den Zuschlag erhält das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis.
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12 Nachprüfungsbehörde
Zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen können sich die Wettbewerber an folgende Nachprüfungsbehörde wenden:
Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
80534 München
Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
13 Besondere Vertragsbedingungen
Der erfolgreiche Bieter schließt mit Zuschlagserteilung mit dem Auftraggeber den „Verkehrsvertrag“ (Anlage 6 zur Leistungsbeschreibung) ab; dieser wird durch Unterzeichnung der Erklärung zur Ab- gabe eines Angebots (Vordruck 1 in den Unterlagen zur Angebotsabgabe) anerkannt.
14 Rückfragen Ansprechpartner für die Bieter
Rückfragen sind unverzüglich und ausschließlich über das eingangs benannte Vergabeportal des Auf- traggebers in deutscher Sprache unter genauer Angabe des Bezuges zu den Vergabeunterlagen (Fundstellenangabe) ausschließlich an die unter Nr. 1 bezeichnete ausschreibende Stelle zu richten.
Letzter Termin für den Eingang von Rückfragen ist der
23.08.2026, 24.00 Uhr.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Bewerbers Unklarheiten, so hat dieser die ausschreibende Stelle unverzüglich nach Kenntnis schriftlich darauf hinzuweisen.
Sowohl Rückfragen als auch Antworten werden in anonymisierter Form auch den anderen Bewerbern auf der o.g. Internetseite des Auftraggebers mitgeteilt, soweit in ihnen wichtige Aufklärungen über die geforderte Leistung oder die Grundlagen der Preisermittlung gegeben werden. Die Bewerber sind an- gehalten regelmäßig auf dem eingangs benannten Vergabeportal die aktuellen Bewerberinformationen der Vergabestelle einzusehen! Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche etwaigen Än- derungen und Ergänzungen zu den Vergabeunterlagen ausschließlich im Internet unter dem angege- benen Vergabeportal veröffentlicht werden.
Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet und Auskünfte in dieser Form nicht er- teilt.
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