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Leistungsbeschreibung
IT-Dienstleistungen im Bereich Business-Intelligence-
Systemerstellung unter Einsatz der ORACLE
Produktpalette (hier: Pflege, Betrieb, Entwicklung und
Auswertung)
Az. ZIB 15.10 - 9992/25/VV : 1
Ihre Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Beschaffungsamt des BMI
Brühler Straße 3 53119 Bonn
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Inhaltsverzeichnis
- Gegenstand der Leistung .......................................................................................................... 3
1.1 Einleitung .......................................................................................................................... 3
1.2 Auszuschreibende Leistungen .......................................................................................... 3
1.2.1 Anforderungsmanagement ............................................................................... 3
1.2.2 Konzeption und Design...................................................................................... 3
1.2.3 Programmierung/Customizing .......................................................................... 4
1.2.4 Qualitätssicherung............................................................................................. 5
1.2.5 Pflege und Wartung........................................................................................... 5
1.3 Anforderungen an die Auftragnehmerin .......................................................................... 5
1.3.1 Technisches Anforderungsprofil........................................................................ 5
1.3.2 Zusätzliche Anforderungen an das Fachpersonal.............................................. 7
1.3.3 Anforderungen an den Personaleinsatz ............................................................ 8
1.4 Projektrahmen .................................................................................................................. 8
1.4.1 Rahmenvereinbarung ........................................................................................ 8
1.4.2 Einzelabruf ......................................................................................................... 8
1.4.3 Mitwirkungsleistungen der Bedarfsträgerin ..................................................... 9
1.5 Qualitätsanforderungen ................................................................................................... 9
1.5.1 Standards und Normen ................................................................................... 10
1.5.2 Styleguides ...................................................................................................... 10
1.5.3 Codequalität .................................................................................................... 10
1.5.4 Vorgehensmodelle der Entwicklung ............................................................... 10
1.6 Dokumentation ............................................................................................................... 10
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in dieser Vergabeunterlage auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für alle Geschlechter.
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1. Gegenstand der Leistung
1.1 Einleitung
Das Beschaffungsamt des BMI (BeschA) als Auftraggeberin führt im Rahmen dieses Vergabe- verfahrens eine EU-weite Ausschreibung einer Rahmenvereinbarung von IT-Dienstleistungen für Softwareentwicklung im Bereich Business-Intelligence-Systemerstellung (BI-Systemen) unter Einsatz von Komponenten der ORACLE-Produktpalette durch. Abrufberechtigt sind alle in dem Dokument „Liste der abrufberechtigten Bedarfsträger“ aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe des Bundes (nachfolgend Bedarfsträgerin genannt).
1.2 Auszuschreibende Leistungen
In diesem Kapitel wird der Ausschreibungsgegenstand anhand konkreter Anforderungen spezifiziert. Bei der Erstellung von Business-Intelligence-Systemen (BI-Systemen) im Oracle-Tool- Umfeld wird zwischen den folgenden fünf Teilaufgaben für die Softwareentwicklung unterschieden:
- Anforderungsmanagement
- Konzeption und Design
- Programmierung/Customizing
- Qualitätssicherung
- Pflege und Wartung
Für die Auftragnehmerin stellen die nachfolgend näher beschriebenen fünf Aufgabenbereiche die Kerntätigkeit dar, welche mittels der Rahmenvereinbarung abgedeckt werden.
Jede der beschriebenen Aufgaben umfasst darüber hinaus die Durchführung von Maßnahmen zum Wissenstransfer (bspw. Coaching) an die Beschäftigten der Bedarfsträgerin. Teamarbeit und eine aktive Kommunikation wird vorausgesetzt. Ziel ist, dass die Mitarbeiter der Auftragnehmerin an den Ergebnissen, Erfahrungen und Kompetenzen der Mitarbeiter des Auftragnehmers antizipieren können. Damit soll erreicht werden, dass Maßnahmen externer Dienstleister für interne Mitarbeiter nachvollziehbar und ggf. wartbar sind.
1.2.1 Anforderungsmanagement
Dazu zählen das Ermitteln und Analysieren existierender sowie potentieller Anforderungen, deren Strukturierung und Priorisierung zur Spezifikation und auch die Validierung des Softwaresystems. Um die Korrektheit, Eindeutigkeit, Prüfbarkeit und Nachverfolgbarkeit der An- forderungen sicherzustellen, sind diese zu dokumentieren und durch entsprechende Qualitätssicherungsmaßnahmen zu begleiten.
1.2.2 Konzeption und Design
Hier werden im Wesentlichen Softwarearchitekturaufgaben zusammengefasst. Dazu zählen
• der Entwurf und die Anpassung der Architektur der zu entwickelnden Software und einzelner Funktionen,
• die Konzeption und das Design von modernen WEB-Oberflächen,
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• das Datenbankdesign und die Erstellung der Datenbankkonzepte (u.a. Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität, Verschlüsselung),
• die Konzeption der Authentifizierung, Rollen und Berechtigungen, Audits,
• die Konzeption/Berücksichtigung von Aspekten der Datenbankoptimierung und des Tunings,
• die Berücksichtigung ggf. Konzeption der Aspekte Datenqualität, Masterdatenmanagement und Datenmigration,
• die Integration von ORACLE-Produkten (u. a. in das Access Management – Tivoli Identity and Access-Manager (TIM/TAM),
• die Werkzeugunterstützung - Einrichtung spezifischer Konfigurationen und Parameter von Softwarewerkzeugen und Umgebungen,
• die Definition von Schnittstellen innerhalb des Systems sowie zu benachbarten Systemen,
• die Integration in und von anderen Systemen und/oder
• die Konzeption und Durchführung von Datenanalysen.
Je nach Durchführungsart – ob agil oder klassisch – kann dies als separate Phase in der Software- entwicklung, mit der Ableitung der Architektur vom Pflichtenheft oder den Entwicklungsprozess begleitende Aufgabe verstanden werden, bei der je nach Inkrement, Epic oder User Story, Architekturen konzipiert und angepasst werden.
Die Erstellung von Prototypen zur Abstimmung und Validierung der Anforderungen fällt nur nach vorheriger Abstimmung mit der Bedarfsträgerin in diesen Bereich.
1.2.3 Programmierung/Customizing
„Programmierung/Customizing“ umfasst die eigentliche Implementierungs-/Entwicklungsarbeit. Dies ist die Umsetzung der Anforderungen/User Stories der zuvor konzipierten Aspekte (vgl.1.2.2) in Software.
Um eine koordinierte, nachvollziehbare, effiziente und qualitätsgesicherte Entwicklungsleistung zu gewährleisten, sind für die Programmierungsleistung im Vorfeld Vorgehensweisen, Quality Gates und Standards mit der Bedarfsträgerin abzustimmen.
Neben der Entwicklungsleistung oder dem Customizing im Falle der Verwendung von Standard- Tools zählt auch die Dokumentation der Entwicklung inkl. notwendiger Knowhow-Transfer- Maßnahmen zum Themenbereich „Programmierung“. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Erstellung der für die Aufgabenstellung im Einzelnen zu vereinbarenden Dokumentationen. Die Programmmodule/ und die Dokumentation (im PDF- und MS-Word-Format) sind vollständig an die Bedarfsträgerin zu übergeben.
Der Quellcode inkl. notwendiger Drittsoftware, auch in Binärform, der notwendig ist, um die Software anzupassen, zu warten und neu zu übersetzen, muss der Bedarfsträgerin auf Verlangen während der Projektlaufzeit sowie am Ende des Projektes allumfassend ausgehändigt werden.
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1.2.4 Qualitätssicherung
Während der kompletten Softwareentwicklung sind Maßnahmen der Qualitätssicherung durchzuführen. Dazu zählen Maßnahmen bei der Programmierung, wie bspw. Pair Programming, Refactoring oder Code Review, System- und Integrationstests einzelner Funktionen sowie des Gesamtsystems und die Beseitigung von Fehlern und Störungen.
Darüber hinaus ist die ordnungsgemäße Umsetzung der zu entwickelnden Funktionen bzw. der Software von der Bedarfsträgerin zu überprüfen.
1.2.5 Pflege und Wartung
Die Aufgaben der Pflege und Wartung beziehen sich ausschließlich auf das zu entwickelnde Produkt bzw. die erbrachte Leistung. Pflegegegenstand ist der jeweils aktuelle Stand der zu entwickelnden Software.
Die Anforderungen an Pflege und Wartung bestehen aus den o.g. Aktivitäten für die bereits produktiv eingesetzte Software, ergänzt um Tätigkeiten zur „Inbetriebnahme und Ersteinrichtung“, zum „Betrieb“ und „First, Second und Third-Level-Support“ sowie zur Aktualisierung und Ergänzung der Systemdokumentation.
1.3 Anforderungen an die Auftragnehmerin
In diesem Abschnitt werden die technischen, fachlichen und organisatorischen Anforderungen beschrieben, die zur Erledigung der unter 1.2 beschriebenen Tätigkeiten erforderlich sind.
Die Auftragnehmerin stellt der Bedarfsträgerin eine qualitativ hochwertige Leistung für die Durchführung der Projekte zur Verfügung. Die von der Auftragnehmerin zu leistenden Inhalte erfolgen nach dem jeweils zum Abschluss eines Einzelauftrags vorhandenen Stand von Wissenschaft und Technik. Alle Leistungen müssen zudem nach den jeweils aktuellen und anerkannten Standards und Methoden realisiert werden.
1.3.1 Technisches Anforderungsprofil
Für die ausgeschriebenen Unterstützungsleistungen werden die nachfolgenden Kenntnisse und Erfahrungen in der Profilausprägung „Senior“ gefordert.
Als Senior-Unterstützer gelten Entwickler, die die nachfolgenden Anforderungen erfüllen und über Berufserfahrungen von 3 Jahren und mehr verfügen.
Alle Produkt- und Werkzeuganforderungen beziehen sich auf die aktuellen und zukünftigen Versionen.
Die nachfolgenden Kenntnisse werden für die Senior-Unterstützungsleistungen gefordert:
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ORACLE Application Development
Anforderungsprofil für die Unterstützung im Bereich ORACLE Application Development im Zusammenhang mit der Business-Intelligence-Systemerstellung:
• ORACLE Database
-
SQL und PL/SQL (einschließlich Optimierung und Tuning)
-
ORACLE Text/Forms/APEX
• ORACLE Application Development Framework (ORACLE ADF)
• Schnittstellenprogrammierung (ORACLE AQ, XML, SOA, WebService SOAP)
• ORACLE WebLogic Server/JBoss
• ORACLE Application Server/Apache,
• JAVA, JAVA EE, Hibernate, Maven
• JSF (PrimeFaces)
• Spring, Spring Boot
• Jasperreports
• HTML
ORACLE Data Warehouse (DWH)/Business-Intelligence-Systemerstellung
Anforderungsprofil für die Unterstützung im Bereich ORACLE Data Warehouse (DWH)/Business- Intelligence- Systemerstellung (BI):
• ORACLE Database
-
SQL und PL/SQL (einschließlich Optimierung und Tuning)
-
DWH-spezifische Modellierung (multidimensional, Star, Data Vault etc.)
-
BI-spezifische Analysemethoden (OLAP, Data-Mining, Analytisches SQL, R etc.)
-
ORACLE Locator/Spatial (Geodatenverarbeitung)
-
Advanced Analytics
• ORACLE Business Intelligence Foundation Suite (OBIEE, Mobile BI etc.) bzw.
Oracle Analytics Server (OAS)
-
Berichte, Dashboards, Diagramme etc. (BI-Answers, BI-Publisher)
-
Visualisierung anhand von Geodaten (MapViewer und MapBuilder)
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-
Bearbeitung von Oracle BI Repositories (RPD-Files via BI Administration Tool)
-
Migration von OBIEE auf OAS 5.x
• ORACLE Data Integrator
- Datenintegration, Change Data Capture, Data Quality Management
• ORACLE Big Data Plattform
1.3.2 Zusätzliche Anforderungen an das Fachpersonal
Voraussetzung für die Unterstützungsleistung ist der sichere Umgang mit Entwicklungsumge- bungen im Oracle-Umfeld. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf folgenden Punkten:
• Anforderungsanalyse und Spezifikation
• Architektur
• Entwurf und Implementierung
• Erstellung und Design (UI)
• Text und Dokumentation
• DB-Design und DB-Konzept
• DB-Optimierung und Tuning
• Datenqualität und Datenmigration
• Integration von ORACLE Produkten
• Werkzeugunterstützung
• Entwicklungsprozess
• KI-Anwendungen z.B. zum Textmining in Berichten und Herstellung von Korrelationen zu wiederkehrenden Fragestellungen
• Teamarbeit und Kommunikation
• Wissenstransfer (Coaching)
Die Entwickler verfügen zudem über ein abgeschlossenes Studium der Informatik, Informations- technik, Medieninformatik, Computerwissenschaften oder vergleichbares Studium mit Schwer- punkt Informationstechnik bzw. abgeschlossene Ausbildung im Bereich Fachinformatik. Erfahrungen in der Projektarbeit als Projektmitarbeiter und in der Entwicklung von Software im Datenbankumfeld (Oracle RDBMS) werden ebenso vorausgesetzt, wie eine gute Ausdrucksweise und die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift. Eine gute passive Kenntnis der englischen Sprache ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert jedoch die Arbeit in einigen Themenfeldern. Ein Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen allen Beteiligten wird erwartet. Grundsätzliche Kenntnisse des V-Modell XT sind erforderlich. Ein sicheres und angemessenes
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Auftreten mit entsprechenden Umgangsformen sowie gute Argumentations- und Konflikt- fähigkeit sind notwendig.
1.3.3 Anforderungen an den Personaleinsatz
Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt in Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Die Auftragnehmerin benennt der Bedarfsträgerin einen Ansprechpartner im Einzelauftrag, der für die ordnungsgemäße Erfüllung der Leistung sowie die Überwachung des von der Auftragnehmerin eingesetzten Personals verantwortlich ist.
Veränderungen der Kontaktinformationen auf Seiten der Auftragnehmerin sind während des Leistungszeitraumes rechtzeitig und zumindest in Textform der Bedarfsträgerin mitzuteilen.
Die Auftraggeberin bzw. Bedarfsträgerin erteilt dem von der Auftragnehmerin eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein von der Auftragnehmerin. Soweit eine Auswahl des von der Auftragnehmerin im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft diese die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch die Auftraggeberin erfolgen nicht. Ebenso bestimmt die Auftragnehmerin eigenverantwortlich die Verteilung der ihr obliegenden Aufgaben des Einzelauftrages mit dem von ihr eingesetzten Personal.
Der Arbeitsablauf erfolgt dazu wie folgt: Der Ansprechpartner der Bedarfsträgerin wendet sich an den Ansprechpartner der Auftragnehmerin. Dieser trägt dafür Sorge, dass das Personal der Auf- tragnehmerin die Weisungen/ Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält.
Das Personal der Auftragnehmerin wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation der Auftraggeberin eingegliedert.
Eventuell notwendige Einarbeitungszeiten sind als Nebenleistungen in den jeweiligen Verfahren zu bewerten und werden nicht gesondert vergütet.
1.4 Projektrahmen
In diesem Abschnitt werden Mindestanforderungen für die Zusammenarbeit mit der Bedarfs- trägerin aufgelistet. Dazu werden Aufgaben und Mitwirkungsleistungen für Auftragnehmerin und Bedarfsträgerin unterschieden.
1.4.1 Rahmenvereinbarung
Die Rahmenvereinbarung wird mit einem Bieter geschlossen. Der Rahmenvertragspartner schließt die Rahmenvereinbarung mit dem Beschaffungsamt des BMI ab. Die Einzelabrufe aus der Rahmenvereinbarung erfolgen durch die jeweilige Bedarfsträgerin.
1.4.2 Einzelabruf
Einzelabrufe umfassen Dienstleistungen.
Grundlage eines solchen Einzelabrufs ist die hier vorliegende Leistungsbeschreibung, die mit den Konkretisierungen zu den im Einzelabruf zu erbringenden Leistungen durch die Bedarfsträgerin ergänzt wurde. Die bei Beauftragung von Dienstleistungen durchzuführende Abnahme der Leistungen und die Vergütung der Dienstleistungen erfolgt durch die jeweilige Bedarfsträgerin.
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Dienstleistungen
Bei Leistungen auf Dienstleistungsbasis (Vertragstyp: EVB-IT Dienstvertrag) müssen der Bedarfs- trägerin Qualifikationsprofile der für den Auftrag vorgesehenen Mitarbeiter vorgelegt werden, damit diese die fachliche Qualifikation für die jeweilige Aufgabenstellung prüfen kann. Sofern die Bedarfsträgerin ausgewählte Mitarbeiter ablehnen sollte, reicht die Auftragnehmerin innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen neue Personalvorschläge ein.
Der Ort, an dem die Leistung zu erbringen ist, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des konkreten Einzelabrufes und ist dort zu fixieren. Die Erbringung von Dienstleistungen kann dabei grundsätzlich an allen Dienstsitzen der Bedarfsträgerinnen innerhalb des Bundesgebietes aber auch bei der Auftragnehmerin selbst erforderlich werden.
1.4.3 Mitwirkungsleistungen der Bedarfsträgerin
Die Bedarfsträgerin stellt sicher, dass folgende sachlichen und organisatorischen Voraus- setzungen zur Anpassung und Einführung der jeweiligen Softwarelösung geschaffen und insbesondere folgende Mitwirkungsleistungen erbracht werden:
• Benennung eines zentralen Ansprechpartners (wird nach Zuschlag bekannt gegeben) für alle Fragen, die sich rund um die Projektdurchführung ergeben.
• Der Ansprechpartner der Auftragnehmerin wird über Ereignisse, die Einfluss auf die Aufgabenerfüllung der Auftragnehmerin haben, durch die Bedarfsträgerin unterrichtet.
• Die Bedarfsträgerin unterstützt die Auftragnehmerin bei der Beschaffung der während der Projektlaufzeit notwendigen projektbezogenen Informationen.
• Die Bedarfsträgerin stellt Kontakte zu fachspezifischen Ansprechpartnern her.
• Die Bedarfsträgerin stellt, sofern erforderlich, in den entsprechenden Räumlichkeiten einen Arbeitsplatz inkl. Telefon und Internetanbindung zur Verfügung.
• Aktualisierungen und Änderungen der Betriebsumgebung durch die Bedarfsträgerin werden der Auftragnehmerin mit angemessener Frist angekündigt.
Für die von der Bedarfsträgerin zu erbringenden Mitwirkungsleistungen werden jeweils verbindliche Bereitstellungstermine einvernehmlich vereinbart. Dazu muss der Bedarf durch die Auftragnehmerin mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf angekündigt werden. Bei der Definition dieser Termine sind die personellen Kapazitäten, der Gesamtprojektplan sowie die bereits bei der Bedarfsträgerin anstehenden Aufgaben und Mitwirkungsleistungen angemessen zu berücksichtigen.
1.5 Qualitätsanforderungen
Nachfolgend sind organisatorische und technische Anforderungen aufgelistet, die übergreifend für Software- als auch Datenbankentwicklungsprojekte gelten.
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1.5.1 Standards und Normen
Die Auftragnehmerin stellt der Bedarfsträgerin eine qualitativ hochwertige Leistung für die Durchführung der Projekte zur Verfügung. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen erfolgen nach dem jeweils zum Abschluss eines Einzelauftrags vorhandenen Stand der Technik. Alle Leistungen sind zudem nach den jeweils aktuellen und anerkannten Standards und Methoden, insbesondere des Bundes, zu realisieren.
Die konkrete Umsetzung von Standards ist – nach Beratung durch die Auftragnehmerin – projekt- individuell mit der Bedarfsträgerin abzustimmen.
1.5.2 Styleguides
Sofern für die Umsetzung von Aufträgen besondere Styleguides zur Wahrung eines einheitlichen Erscheinungsbildes vorliegen, sind diese umzusetzen.
Die konkrete Umsetzung ist – nach Beratung durch die Auftragnehmerin – projekt-individuell mit der Bedarfsträgerin abzustimmen.
1.5.3 Codequalität
Die Qualität des Quellcodes wird als Teil der Softwarequalität verstanden und umfasst somit Kriterien wie Lesbarkeit, Änderbarkeit und Testbarkeit. Schon bei der Entwicklung sollen qualitätssichernde Maßnahmen, wie gegenseitiges Coaching, Verwendung von Code- Generatoren, Refactoring, Code-Reviews oder die Führung von Softwaremetriken, genutzt werden.
1.5.4 Vorgehensmodelle der Entwicklung
Die Softwareentwicklung hat nach standardisierten Methoden und Vorgehensmodellen zu erfolgen. Die Art der Durchführung ist mit der Bedarfsträgerin im jeweiligen Einzelabruf zu vereinbaren.
1.6 Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt in Inhalt und Umfang in Abstimmung mit der Bedarfsträgerin. Dokumentationstätigkeiten sind generell in deutscher Sprache zu erfolgen.
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