07_Eigenerklärung_Sanktionen_Russland.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.09.2026, 22:53 (Europe/Berlin)

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Eigenerklärung „Sanktionen Russland“

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach

Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 sowie zur Einhaltung

der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates (jeweils in der

geltenden Fassung)

Az.

Mit der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 sowie der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wurden umfangreiche Sanktionen gegen die Russische Föderation in Kraft gesetzt. Diese betreffen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie das Verbot der Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen an gelistete Personen und Organisationen. Zum Nachweis, dass keine entsprechenden Ausschlussgründe vorliegen, wird die nachfolgende Eigenerklärung abgegeben.

Diese Erklärung bezieht sich auf die zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes geltende Rechtslage sowie auf sämtliche Änderungen der Verordnungen bis zum Abschluss des Vergabeverfahrens und – im Falle der Zuschlagserteilung – während der gesamten Vertragslaufzeit:

Anlage zum Teilnahmeantrag/Angebot

„Eigenerklärung Sanktionen Russland“

(vom Bewerber/Bieter/jedem anderen Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe oder der Unterauftragsvergabe und jedem Bewerber- oder Bietergemeinschaftsmitglied auszufüllen und einzureichen)

Hiermit erkläre ich,

Vor- und Zuname:

Funktion:

für das Unternehmen

Firmenbezeichnung:

Anschrift:

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 03.06.2026

Eigenerklärung „Sanktionen Russland“ / Az.

dass uns bekannt ist, dass unser Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB von der Teilnahme an dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann, wenn in Bezug auf die in der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufgeführten Ausschlussgründe eine schwerwiegende Täuschung begangen wird, Auskünfte zurückhalten werden oder unser Unternehmen nicht in der Lage sind, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.

Unser Unternehmen verpflichtet sich, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, wenn und soweit sich nach Abgabe dieser Erklärung Umstände ergeben, die zu einem Ausschluss nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltend Fassung führen können oder die Einhaltung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 gefährden. Uns ist bekannt, dass die jeweils aktuelle konsolidierte Fassung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 sowie der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 im Amtsblatt der Europäischen Union sowie online über die EUR-Lex-Datenbank eingesehen werden kann: https://eur-lex.europa.eu/

Zudem gebe ich folgende Erklärungen ab:

(1) Ich erkläre, dass zu unserem Unternehmen nicht nachfolgend aufgeführte Personen gehören bzw. dieses nicht zu nachfolgend aufgeführten Organisationen oder Einrichtungen zählt

a) Russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu 50% unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a) genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a) und b) genannten Organisationen handeln.

Maßgeblich ist hierbei die Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich ihrer Anhänge.

(2) Ich erkläre, dass am Auftrag keine unter Ziffer (1) fallenden Unternehmen als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) beteiligt sind, soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf das jeweilige Unternehmen entfallen.

Unser Unternehmen stellt sicher, dass sämtliche eingesetzten Unterauftragnehmer und Lieferanten die Anforderungen gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung einhalten und eine entsprechende Eigenerklärung abgeben. Ferner verpflichtet sich unser Unternehmen, die Einhaltung dieser Anforderung laufend zu überwachen und dem Auftraggeber auf Verlangen geeignete Nachweise vorzulegen.

Dies gilt unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Fassung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.

Ich erkläre ferner, dass weder unser Unternehmen selbst noch von uns eingesetzte Unterauftragnehmer, Lieferant oder sonstige Dritte Personen oder Organisation sind:

○ die in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind,

Beschaffungsamt des BMI, Vorlagenstand: 03.06.2026 Seite 2 von 3

Eigenerklärung „Sanktionen Russland“ / Az.

○ oder sich im Eigentum oder unter der Kontrolle, insbesondere bei Vorliegen einer Mehrheitsbeteiligung (> 50%) oder sonstiger beherrschender Einflussmöglichkeiten, der in den Anhängen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen oder Organisationen befinden.

Unser Unternehmen stellt insbesondere sicher, dass keine Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen unmittelbar oder mittelbar solchen Personen oder Organisationen zugutekommen. Dies gilt für sämtliche im Zusammenhang mit dem Auftrag stehende Leistungen, Zahlungen und wirtschaftlichen Vorteile. Maßgeblich ist hierbei die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich ihrer Anhänge.

Sofern bei unserem Unternehmen einer der unter (1) oder (2) genannten Ausschlussgründe vorliegt, erläutere ich dies auf gesonderter Anlage und lege dar, ob und warum die Voraussetzungen nach Art. 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 833/2014 in der jeweils geltenden Fassung vorliegen.


Ort, Datum Vor- und Nachname der erklärenden Person

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