Bundesweite Lieferung und Montage von Ausstattungsmöbeln für Get2Gether-Räume
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.10.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- DAK-Gesundheit
- Erfüllungsregion
- Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Lieferleistung
- Veröffentlicht
- 18.09.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 645647-2026
- Verfahrensnummer
- a9c26b85-58fa-470e-9d98-a69fa27304b0
- CPV-Codes
- 39000000 · Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
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Kurzbeschreibung
Die DAK-Gesundheit mit Sitz in Hamburg beschafft Ausstattungsmöbel einschließlich Lieferung und Montage für sogenannte Get2Gether-Räume in ihren Dienststellen bundesweit. Der genaue Leistungsumfang ist in der Vergabeunterlage beschrieben. Die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage; Angebote müssen bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Beschaffung ist die bundesweite Lieferung und Montage von Ausstattungsmöbeln für "Get2Gether-Räume" in den Dienststellen der DAK-Gesundheit.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Bundesweite Lieferung und Montage von Ausstattungsmöbeln für "Get2Gether-Räume" in den Dienststellen der DAK-Gesundheit
Art und Umfang der Leistung können der als Vergabeunterlage bereitgestellten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Frist: 19.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Vergabeunterlagen
Für dieses Portal konnte keine Dateiliste ermittelt werden. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Anforderungen
Es wird auf die Vorgaben der Vergabeunterlagen und die geltenden Vergabevorschriften (insbesondere die §§ 123, 124 GWB) verwiesen. Dies gilt für alle nachfolgend aufgeführten Ausschlussgründe gleichermaßen. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Bieter unter Setzung einer Frist und Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen. Im Übrigen gilt § 56 Abs. 2 und 3 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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