Baustellenordnung klein Version 1 Stand 20180917.pdf

Bodenbelagsarbeiten in der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums Münster

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 20:06 (Europe/Berlin)

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Version: 1 Datum: 17.09.2018 Herausgeber: Baustellenlogistik

Baustellenordnung: kleine Baumaßnahmen

Diese Baustellenordnung gilt für die Ausführung der beschriebenen Bauleistungen für alle objektbeteiligten Entsprechende Formblätter werden vom AG zur Verfügung gestellt. Firmen, deren Mitarbeiter und Nachunternehmer. Sie soll den störungsfreien Bauablauf fördern und ersetzt Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. nicht die sicherheitsrelevanten SIGEKO-Anforderungen und die Regelungen der Projektbeschreibung. Anlieferungsart, Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Baulogistik abzustimmen. Privaten PKWs und Fahrzeuge, die kein Material zur Baustelle liefern, ist die Einfahrt untersagt. 1.0 Allgemeines Auf dem Gelände des UKM gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils aktuell gültigen Fassung. 1.1 Zugangsberechtigung Sofern der Baustellenverkehr des AN auch die Verkehrswege des Krankenhausbetriebes (z.B. Personal, Zur Baustelle haben ausschließlich Personen Zutritt, die durch die AG-Bauleitung dazu berechtigt sind. Lieferanten, Patienten u. Besucher) berührt oder kreuzt, ist seitens des AN größtmögliche Vorsicht geboten. 1.2 Zusammenwirken mit anderen Gewerken Der Krankenhausbetrieb und Krankenhausverkehr hat grundsätzlich Vorrang. Die Leistungen AN stehen in direktem Zusammenhang mit anderen Gewerken. Der AN hat daher seine 2.2 Beschädigungen und Verschmutzungen Leistungserbringung mit vorhergehenden und nachfolgenden Gewerken, die seine eigene Leistung tech- Die Zufahrtsstraßen und das interne Straßennetzt sind vom AN gegen Beschädigungen und Verschmutz- nisch und zeitlich berühren, so abzustimmen, dass die eigenen Leistungen und die eigenen Ausführungs- ungen zu schützen. Etwaige Verschmutzungen sind vom AN umgehend zu beseitigen. termine in Bezug auf die Detailausführung und Funktionsgerechtigkeit ordnungsgemäß erfolgen. 2.3 Geschwindigkeitsbeschränkung (Baustellenbereich) Die dabei anstehenden Arbeitsabfolgen, technischen Abhängigkeiten und zeitlich getrennten Einzelschritte Im Baustellenbereich ist die maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h einzuhalten. von Teilleistungen sind zu berücksichtigen. Nach Einbau von Unterkonstruktionen muss anderen Gewerken ausreichend Gelegenheit gegeben werden 2.4 Rückwärtsfahren etwaig erforderliche Leistungen auszuführen. Rückwärtsfahrten mit LKW haben ausschließlich mit einer einweisenden Person des AN zu erfolgen. 1.3 Klinikinterne WC-Anlagen 2.5 Parkregelung Die in den Gebäuden des Klinikums vorhandenen sanitären Einrichtungen (z.B. WC- und Duschbereiche) Grundsätzlich stehen keine besonderen Stellplätze für die am Bau beteiligten Firmen zur Verfügung. dürfen durch die Mitarbeiter des AN nicht genutzt werden. Das Parken von Fahrzeugen ist nur auf den dafür ausgewiesenen, öffentlichen Stellplätzen gestattet, ggf. gegen die entsprechende Parkgebühr. Sondergenehmigungen werden nur nach Abstimmung mit der 1.4 Betrieb bauseitiger Anlagen Baulogistik erteilt. Das eigenhändige Ein- und Ausschalten von Installationen und Anlagen (z.B. medizinische Gasversorgung, Widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge können ohne Verwarnung oder Vorankündigung abgeschleppt Elektroversorgung, etc.) ist verboten. Etwaige Erfordernisse sind mit der Bauleitung des AG abzustimmen. werden. Die Kosten trägt der Fahrzeugführer bzw. der Fahrzeughalter. 1.5 Gefahrstoffe Bei im Baustellenbereich abgestellten Firmenfahrzeugen ist das entsprechende Formblatt sichtbar im Die etwaige Lagerung von Gefahrstoffen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Projektleitung des AG. Frontbereich des Fahrzeuges zu hinterlegen. 1.6 Materialtransporte im Gebäude 2.6 Flucht- und Rettungswege Transporte für Baumaterialien im Gebäude können nur über die vorher dafür ggfs. freigegebenen Zugänge Zufahrten sowie Flucht- und Rettungswege sind für Hilfsfahrzeuge ständig freizuhalten. und Wege erfolgen. Bestehende Aufzugsanlagen des Klinikums dürfen ohne besondere Genehmigung 3.0 Baustelleneinrichtung nicht genutzt werden. Transporte außerhalb abgeschotteter Baustellenbereiche sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der AG-Bauleitung zulässig. 3.1 Bauzaunzugänge und Bauzaun Bauzauntüren und –tore sind nur zum Zeitpunkt des Zugangs bzw. der Zufahrt zu öffnen und direkt danach 1.7 Externe Materialanlieferung vom AN wieder zu schließen. Der Bauzaun darf nur nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG oder der Alle externen Materialanlieferungen an die Baustelle sind vom AN selbst in Empfang zu nehmen. Etwaige Baulogistik umgestellt werden. an den AG oder dessen Bauleitung gerichtete Lieferungen werden auf Kosten des AN zurückgesendet. Anmeldung für Lieferungen zur Baustelle sind der Baulogistik mindestens 2 Werktage vorher mit einem 3.2 Aufenthalts- und Lagerräume entsprechenden Formblatt zur Genehmigung vorzulegen. Die Ansprechpartner der Baulogistik werden im Aufenthalts- und Lagerräume des AN können nur mit Zustimmung der AG-Bauleitung erstellt bzw. einge- Rahmen einer Beauftragung des AN vom AG benannt und entsprechende Formblätter werden zur richtet werden (siehe Projektbeschreibung). Etwaige eigene Räume sind mit Hinweisschildern zu versehen Verfügung gestellt. (Firmenname, Telefonnummer sowie Name und Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters). Die Sicherung dieser Flächen und Räume obliegt ausschließlich dem AN. 1.8 Videoüberwachung Für Notfälle ist der Bauleitung des AG zu verschlossenen Räumen ein beschrifteter Schlüssel (Firmenname Zur Gewährleistung der Sicherung u. zum Schutz von Personen kann in bestimmten Bereichen eine Video- und Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters) zu übergeben. überwachung durch der UKM erfolgen. Die Bereiche sind mit Hinweisschildern markiert. Die Erhebung, die Verarbeitung und die Nutzung von Videodaten erfolgt nur innerhalb der UKM und nur durch einen legi- 3.3 Wohnunterkünfte timierten und eingeschränkten Personenkreis. Das Datenmaterial wird nicht an Dritte weitergegeben. Wohnunterkünfte dürfen vom AN auf dem gesamten Klinikgelände nicht errichtet werden. 1.9 Fotografieren und Filmen 3.4 Brauchwasser / Baustrom Fotografieren und Filmen auf der Baustelle wird nur für Dokumentationszwecke der Maßnahme erlaubt. Das Für die Ausführung d. Bautätigkeiten werden dem AN Baustrom und Bauwasser kostenlos zur Verfügung Veröffentlichen solcher Dateien, wird nicht gestattet. Nur mit Einwilligung des AG. gestellt. Alle Medien sind vom AN sparsam zu verwenden und eine Verschwendung zu vermeiden. 2.0 Baustellenverkehr 3.5 Schäden des AN Der AG haftet nicht für Schäden, die dem AN durch Witterungseinflüsse, Beschädigungen, Diebstahl, Feuer 2.1 Allgemein und Wasser entstehen. Der Baustellenbereich ist nur zum Be- und Entladen zu befahren. Die Terminierung der Be- u. Entladezeiten ist mit der Bauleitung des AG abzustimmen. Die Fahrzeuge sind sofort nach dem Ladevorgang wieder zu entfernen. Die Anmeldung der Fahrzeuge ist täglich über die BE- und Entladegenehmigung vorzunehmen. Seite 1 von 2

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Version: 1 Datum: 17.09.2018 Herausgeber: Baustellenlogistik

Baustellenordnung: kleine Baumaßnahmen

Es dürfen ausschließlich Maschinen eingesetzt werden, die den Anforderungen der Baumaschinenlärmver- ordnung (siehe hierzu Bundes-Immissionsschutzverordnung) und dem neuesten Stand der Schall- schutztechnik entsprechen.

4.0 Ordnung und Sauberkeit Während arbeitsfreien Zeiten (z.B. Arbeitsunterbrechungen und Stillständen, etc.) sind die Maschinen ab- 4.1 Sauberkeit auf der Baustelle zuschalten. Der AN hat die eigenen Arbeitsbereiche arbeitstäglich in einem sauberen und aufgeräumten Zustand zu halten. Brennbares Verpackungsmaterial muss vom AN unverzüglich entsorgt werden. Lärmintensive Arbeiten (Stemmarbeiten, schallübertragende Bohrarbeiten, etc.) sind mit der Bauleitung des AG rechtzeitig vorher abzustimmen. 4.2 Abfall- und Materialentsorgung Die Entsorgung von Bauschutt, Materialresten, Verpackungsmaterialien, Abfällen, etc. erfolgt durch den AN 7.0 Hygiene nach dem in der Projektbeschreibung festgelegten Entsorgungsweg. Der jeweilige Arbeitsplatz ist sauber zu halten und regelmäßig nach Erfordernis zu reinigen. 4.3 Müllbehältnisse des UKM Aufwirbeln von Staub ist zu vermeiden bzw. auf ein Minimum einzuschränken. Für die Entsorgung von Die Müllbehältnisse auf dem Klinikgeländer dürfen für die Material- und Abfallentsorgung des AN nicht staubenden Abfällen sind geschlossene Schuttrutschen und geschlossene Schuttcontainer zu verwenden. genutzt werden. Das Ablasen mit Druckluft zu Reinigungszwecken ist unzulässig. 4.4 Flucht- und Rettungswege Flucht- und Rettungswege sind ständig freizuhalten und dürfen auch nicht temporär blockiert werden. Stauberzeugendes Lagergut (z.B. Sand, Bindemittel, etc.) sind im Innen- und Außenbereich durch Folien abzudecken. 4.5 Maßnahmen des AG bei Nichteinhaltung Kommt der AN seiner Entsorgungspflicht nicht oder nicht ausreichend nach, ist der AG ohne weitere Ansaugöffnungen von Lufttechnischen Anlagen sind vor Staub zu schützen. Fristsetzung berechtigt, die Reinigung und Entsorgung auf Kosten des AN durch Dritte vornehmen zu Geschlossene Türen sind geschlossen zu halten und dürfen nicht offengehalten werden (z.B. Keile, o.ä.). lassen. Materialien und Werkzeuge dürfen nur an vorher abgestimmten Bereichen und Flächen abgestellt, abgelegt 5.0 Arbeitsschutz und zwischengelagert werden, um ggfs. vorhandene antiseptische Oberflächen nicht zu kontaminieren. 5.1 Verantwortung des AN Bei Stemmarbeiten ist die Staubentwicklung mit ausreichender Befeuchtung zu minimieren. Steht keine Be- Grundsätzlich ist der AN alleinverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitssicherheit für sich, seine Mit- feuchtungsmöglichkeit zur Verfügung, muss der anfallende Staub bei der Durchführung abgesaugt werden. arbeiter und Nachunternehmer. Bei Arbeiten mit Staubentwicklung sind die Fenster angrenzender Gebäude durch das Klinikpersonal zu Bei offensichtlicher Missachtung der Unfallverhütungsvorschriften sowie bei ersichtlichen Unfallgefahren verschließen. Der AN ist für die rechtzeitige Benachrichtigung der AG-Bauleitung verantwortlich. (auch Alkohol/Rauschmittelkonsum) kann die AG-Bauleitung die sofortige Einstellung der Arbeiten und ent- sprechende personelle Baustellenverweise erteilen. Daraus resultierende Kosten trägt der AN. Der AN darf lediglich die mit der Projektleitung des AG vorher festgelegten Bereiche des Klinikums betreten und nutzen. 5.2 Bauseitige Sicherheitseinrichtungen Bauseitige Sicherheitseinrichtungen dürfen vom AN nicht eigenmächtig verändert werden. Offensichtliche Vor Betreten und nach Verlassen von Patientenbereichen hat eine Händedesinfektion mit den vor Ort Mängel an solchen Einrichtungen hat der AN unverzüglich der Bauleitung des AG zu melden. Bis zur Be- vorhandenen Desinfektionsmitteln zu erfolgen (Patientenschutz und Schutz des AN). seitigung der Gefahr ist der betroffene Bereich zu meiden. Auf der Baustelle und in Patientenbereichen ist die Nahrungsaufnahme des AN (z.B. Pausenmahlzeiten) 5.3 SIGEKO nicht gestattet. Der Auftragnehmer ist verpflichtet sich und seine Mitarbeiter in den SIGE-Plan (Sicherheits- und Gesund- Für einen reibungslosen Ablauf der eigenen Arbeiten ist die enge Terminabstimmung des AN mit der Bau- heitsschutzplan) einweisen zu lassen und vor seiner Arbeitsaufnahme etwaige Gefährdungsanalysen der leitung des AG zwingend erforderlich. Leistungen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) bekanntzugeben. 8.0 Notfallmanagement 5.4 Gefährdung Dritter 8.1 Erste Hilfe Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass alle Gefahren für Dritte ausgeschlossen werden. Jeder AN hat zur Erstversorgung seiner Arbeitnehmer/Subunternehmer einen entsprechenden Verband- 5.5 Gerüste kasten auf der Baustelle vorzuhalten und Ersthelfer in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Die Ersthelfer Gerüste jeglicher Art, sind gegen das Betreten von unbefugten zu sichern. sind der Bauleitung des AG vorab schriftlich zu benennen. 6.0 Lärmschutz 8.2 Brandschutz Neben der Einhaltung der gesetzlichen Lärmschutzvorschriften ist Lärm seitens des AN auf ein unvermeid- Für die Arbeiten gilt die Baustellenbrandschutzordnung des UKM. Bauseitig werden weder brandschutz- bares Minimum zu reduzieren. technischen Vorkehrungen getroffen noch Löschmittel (z.B. Feuerlöscher, etc.) vorgehalten. Dies ist Sache In Patientenbereichen sind Gespräche mit Zimmerlautstärke zu führen. Das Betreiben von Radios und Ton- des AN. wiedergabegeräten ist nicht gestattet. 8.3 Meldepflichten Der AN hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend dem Stand der Technik nur Alle Arbeitsunfälle des AN sind der Bauleitung des AG unverzüglich zu melden. geräuscharme Geräte und Baumaschinen eingesetzt werden. Der AN ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer und seine Nachunternehmer einzuwirken, dass der Baulärm immer auf ein unvermeidbares Minimum reduziert wird. Seite 2 von 2

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