22 Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit Oberstoff.pdf

Blaue Mehrzweckanzüge für Damen und Herren der Bundespolizei

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 14:36 (Europe/Berlin)

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

Aktenzeichen:B 22.23 – 0547/25/VV : 1
Herstellung des Endproduktes: Garn-/Rohwarenherstellung, TextilveredelungProdukt/Material:
Auftragnehmer/Hersteller:
Angabe der Materialzusammensetzung
Scope Zertifikate/Sammelzertifikate: Bitte kennzeichnen Sie das entsprechende Produkt/ MaterialBitte füllen Sie in der folgenden Tabelle alle Anforderungen aus, welche auf das von Ihnen
eingereichte Material zutreffen
Nr.Kriterium / ökologische Anforderung:Erläuterung:Ja:Nein:Nein:
• anerkannte Nachweise (§ 34 Abs. 2 VgV)
• andere Gütezeichen (§ 34 Abs. 4 VgV)
• andere geeignete Belege (§ 34 Abs. 5 VgV)
1. Für alle Produkte/Fasern
1.1Genereller Verzicht auf bestimmte Farbmittel und TextilhilfsmittelWerden bei der Herstellung des Endprodukts die folgenden☐ Blauer Engel
Grenzwerte eingehalten und auf den Einsatz von bestimmten☐ bluesign® product
Farbmitteln und Textilhilfsmitteln verzichtet?☐ EU Ecolabel
☐ GOTS
An Farbmittel und Textilhilfsmittel gelten folgende Anforderungen:
☐ NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
a. Farbmittel und Textilhilfsmittel dürfen keine Stoffe enthalten, die
unter der Chemikalienverordnung REACH (EG/1907/2006) als
besonders besorgniserregend identifiziert und in die gemäß REACH
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Artikel 59 Absatz 1 erstellte Liste (sogenannte Kandidatenliste)
Anforderungen an die Leistung stellen
aufgenommen wurden. Es gilt die Fassung der Kandidatenliste zum
(§34 Abs. 4 VgV):
Zeitpunkt der Antragstellung. Ist der Stoff Bestandteil eines
Gemisches, so darf seine Konzentration 0,10 Gewichtsprozent nicht
überschreiten. Liegt nach der CLP-Verordnung (EG/1272/2008) ein
strengerer, spezifischer Konzentrationsgrenzwert für einen Stoff in☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
einem Gemisch vor, so gilt dieser.
b. Farbmittel und Textilhilfsmittel müssen die Grenzwerte aus
Kapitel 1 der ZDHC MRSL einhalten. Es gilt die Fassung der ZDHC
MRSL zum Zeitpunkt der Antragstellung.

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

c. Farbmittel und Textilhilfsmittel, die gemäß den Kriterien der CLP-
Verordnung (EG/1272/2008) als H-Sätze eingestuft sind oder die die
Kriterien für eine solche Einstufung erfüllen, dürfen nicht eingesetzt
werden.
1.2Verzicht auf per- und polyfluorierte Chemikalien (PFCs)Wird bei der Herstellung des Endprodukts auf den Einsatz von per- und polyfluoriete Chemikalien verzichtet?Wird bei der Herstellung des Endprodukts auf den Einsatz von per-☐ Blauer Engel
und polyfluoriete Chemikalien verzichtet?☐ bluesign® product
☐ EU Ecolabel
☐ GOTS
☐ OEKO-TEX Made in Green
☐ NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
1.3Verzicht auf ChlorbleichmittelWird bei der Herstellung des Endprodukts auf den Einsatz von Chlorbleichmitteln verzichtet?☐ Blauer Engel
☐ Cradel to Cradel – Silver
☐ Fairtrade Textile Produktion
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

1.4Verzicht auf Biozid- und biostatische ProdukteWird bei der Herstellung des Endprodukts auf Biozid- und biostatische Ausrüstung im Sinne der Biozid-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 verzichtet? *Topfkonservierer sind davon ausgenommen. Als Topfkonservierer sind Substanzen zugelassen, die der europäischen Biozidverordnung entsprechen und in der Liste der Wirkstoffe für Topfkonservierer (Produktarttyp PT 6) aufgeführt sind.☐ Blauer Engel
☐ EU Ecolabel
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
1.5Verzicht auf FlammschutzmittelWird bei der Herstellung des Endprodukts auf Flammschutzmittel verzichtet?☐ Blauer Engel
☐ bluesign® product
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
1.6Verzicht auf halogenierte StoffeWird bei der Herstellung des Endprodukts auf halogenierte Stoffe als solche oder in Gemischen (als Antifilzmittelausrüstung) verzichtet?☐ Blauer Engel
☐ bluesign® product
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
1.7Verzicht auf schwer abbaubare Schlichtemittel, Komplexbildner und TensideWird bei der Herstellung des Endproduktes auf den Einsatz schwer abbaubarer Schlichtemittel, Komplexbildner und Tenside verzichtet? Als schwer abbaubar gelten Stoffe, wenn sie nicht folgenden Abbau erreichen: Abbau des gelösten organischen Kohlenstoffs zu 70% innerhalb von 28 Tagen oder 60% des theoretisch maximalen Werts des Sauerstoffabbaus oder der Kohlendioxidbildung innerhalb von 28 Tagen☐Blauer Engel
☐EU Ecolabel
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
1.8Grenzwerte für die Einleitung von Abwässern aus der NassbehandlungWird bei der in die Kanalisation eingeleiteten Reinigungsabwässer☐ Blauer Engel ☐ bluesign® product ☐ GOTS ☐ OEKO-TEX® Made in Green ☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellen (§34 Abs. 4 VgV):☐ Blauer Engel
folgende Grenzwerte nicht überschritten?☐ bluesign® product
☐ GOTS
Abwasser aus Nassbehandlungsanlagen darf bei der Einleitung in ein
☐ OEKO-TEX® Made in Green
Gewässer folgende Werte nicht überschreiten:
CSB150 mg/l
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
BSB530 mg/l
Anforderungen an die Leistung stellen (§34
Sulfit2 mg/l
Abs. 4 VgV):
Ammoniumstickstoff10 mg/l
Stickstoff (gesamt)20 mg/l
Phosphor3 mg/l

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

Die Farbigkeit des Abwassers muss folgende Werte einhalten:☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
Spektraler Absorptionskoeffizient bei
w 436 nm (Gelbbereich)7 m-1
w 525 nm (Rotbereich)5 m-1
w 620 nm (Blaubereich)3 m-1
Der pH-Wert des in Oberflächengewässer eingeleiteten Abwassers
muss zwischen 6 und 9 betragen (wenn der pH-Wert des Vorfluters
nicht außerhalb dieses Bereichs liegt), und die Temperatur muss
weniger als 35 °C betragen (wenn diese Temperatur nicht bereits im
Vorfluter überschritten wird).
Außerdem müssen folgende Grenzwerte eingehalten werden:
AOX5 mg/l
Sulfid1 mg/l
Kupfer0,2 mg/l
Nickel0,2 mg/l
Chrom gesamt0,3 mg/l
Zink5 mg/l
Antimon1,2 mg/l
Anforderungen an den Herstellungsprozess

Anforderungen an die eingesetzte Rohfaser

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

2. Baumwolle
2.1Verwendung von Baumwolle und andere natürliche Zellulosefasern (inkl. Kapok) aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA)Wird bei der Herstellung des Endprodukts Baumwolle aus kontrolliert biologischem Anbau (kbA) verwendet?☐ Blauer Engel
☐ GOTS
☐NATURTEXTIL IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5 VgV)
3. Polyester
3.1Polyester: Begrenzung von AntimonWird bei der Herstellung von Polyesterfasern* der Antimon Grenzwert von 260 ppm eingehalten? *Ausgenommen hierbei sind Polyesterfasern aus recyceltem PET. * Polyester-Membranen: Wird eine Polyester-Membran verwendet muss diese Frage beantwortet werden.☐ Blauer Engel
☐ bluesign® product
☐ Cradel to Cradel – Silver
☐ GOTS
☐ OEKO-TEX® Made in Green
☐ Naturtextil IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5
VgV)

Stand 18.03.2025

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Kriterienkatalog ökologische Nachhaltigkeit

3.2Polyester: Begrenzung der VOC- EmissionenWerden bei der Polymerisierung bei der Herstellung von Polyesterfasern die Grenzwerte der Emission flüchtiger organischer Verbindungen von 1,2 g/kg PET chips und 10,3 g/kg Filament-Faser oder 0,2 g/kg erzeugtes Polyesterharz (als Jahresmittelwert) eingehalten? ODER Werden ausschließlich rezyklierte Polyesterfasern verwendet? Dabei wird vorausgesetzt, dass die Fasern mit einem Mindestgehalt PET, das aus Produktions- und/oder Abfällen recycelt wurde, hergestellt werden. Stapelfasermischungen müssen mindestens 50 Prozent und Filamentfasern mindestens 20 Prozent rezyklierte Fasern enthalten.☐ Blauer Engel
☐ bluesign® product
☐ EU Ecolabel
☐ GOTS
☐ GRS
☐ Naturtextil IVN zertifiziert BEST
☐ anderes Gütezeichen, die gleichwertige
Anforderungen an die Leistung stellen
(§34 Abs. 4 VgV):
☐ andere geeignete Belege (§34 Abs. 5
VgV)

Stand 18.03.2025

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